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min Zitat aus dem Clip Richtigstellung
1-5 Es gibt keinen Grund anzuzweifeln, was in diesem Clip gezeigt wird. Es geschah jedoch in Polen! In Polen gilt der Hirnstammtod. Damit ist jemand tot, wenn der Hirnstamm abgestorben ist. - Nach Hans-Peter Schlake und Klaus Roosen[1] ist in Polen für die Feststellung des Hirntods nur ein Arzt notwendig. In Deutschland schreibt das TPG für die Feststellung des Hirntods zwei auf diesem Gebiet erfahrene Ärzte vor.

Hier wurde in Polen(!) eindeutig eine Fehldiagnose gestellt. - Für Deutschland ist durch die strengen Vorschriften und eindeutigen Richtlinien der BÄK bisher kein solcher Fall vorgekommen und auch nicht vorstellbar.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Hans-Peter Schlake, Klaus Roosen: Der Hirntod als Tod des Menschen. 2. erw. Auflage. Frankfurt 2001, Seite 61.