Evangelische Frauen in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Pressemitteilungen ===
=== Pressemitteilungen ===
==== Organspende braucht Entscheidung (2018) ====
Am 07.09.2018 veröffentlichten die EFiD die Presseerklärung "Organspende braucht Entscheidung. Evangelische Frauen lehnen Widerspruchsregelung ab".<ref>xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Presse/2018_ev%20frauen%20lehnen%20widerspruchslsung%20ab_7%20sept%202018.pdf Zugriff am 02.03.2019.</ref> Darin heißt es:
{{Zitat2|Das ist keine kleine Änderung, das ist ein Paradigmenwechsel bei der zentralen Rechtsgrundlage der so genannten postmortalen Organspende in Deutschland: von der Freiwilligkeit hin zur Verpflichtung.}}
Man mag es als Paradigmenwechsel ansehen, aber es ist definitiv keine Verpflichtung.
{{Zitat2|Aus Sicht der Evangelischen Frauen ist es nicht vorstellbar, dass es im Geltungsbereich des Grundgesetzes – nach dem die Würde des Menschen unantastbar ist – eine Verpflichtung geben kann, den sterbenden beziehungsweise toten menschlichen Körper zur Verfügung zu stellen.}}
Dann müssten wir jährlich auf über 600 Organe verzichten, die wir im Austausch mit den anderen Nationen im [[ET-Verbund]] erhalten. Alle diese Organe stammen aus Nationen mit Widerspruchsregelung. Siehe: [[Widerspruchsregelung#Import-Export]]<br>
Von einer "Verpflichtung" ist nicht die Rede. Jeder kann widersprechen.
{{Zitat2|Zudem pervertiert eine Widerspruchsregelung den grundsätzlich freiwilligen Charakter einer Spende.}}
Wenn die Widerspruchsregelung den freiwilligen Charakter pervertiert, müssen wir - wie wir es auch mit den Organen aus einer [[DCD]]-Spende machen - auch auf jährlich über 600 Organe verzichten, die wir im Austausch mit den anderen Nationen im [[ET-Verbund]] erhalten. Alle diese Organe stammen aus Nationen mit Widerspruchsregelung. Siehe: [[Widerspruchsregelung#Import-Export]]
{{Zitat2|Die Entwicklung der letzten Jahre zeige überdeutlich, dass vielmehr endlich ernsthaft damit begonnen werden müsse, verloren gegangenes Vertrauen der Bevölkerung in das Organspende-System zurückzugewinnen.}}
Die Bevölkerung hat nachweislich seit 2006 das Vertrauen in die Organspende nicht verloren: Von 2006 bis 2005 betrug nach Feststellung des Hirntodes die Zustimmung zur Organentnahme durchgehend bei 72% ±2%. In den Jahren 2016 und 2017 lag sie bei über 76%.
{{Entscheidungen}}
==== Der Tod ist auch eine kulturell definierte Größe (2016) ====
==== Der Tod ist auch eine kulturell definierte Größe (2016) ====
Am 15.09.2016 veröffentlichten die EFiD zusammen mit der Evangelischen Akademie Hofgeismar und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gemeinsam die Presseerklärung "Der Tod ist auch eine kulturell definierte Größe"<ref>xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Presse/gemeinsame%20pressemitteilung_tod%20ist%20auch%20kulturell%20definierte%20gre_15%20sept%202016.pdf Zugriff am 22.12.2018.</ref> Darin heißt es:
Am 15.09.2016 veröffentlichten die EFiD zusammen mit der Evangelischen Akademie Hofgeismar und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gemeinsam die Presseerklärung "Der Tod ist auch eine kulturell definierte Größe"<ref>xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Presse/gemeinsame%20pressemitteilung_tod%20ist%20auch%20kulturell%20definierte%20gre_15%20sept%202016.pdf Zugriff am 22.12.2018.</ref> Darin heißt es:

Version vom 2. März 2019, 10:05 Uhr

Evangelische Frauen in Deutschland (EFiD) ist der Dachverband von 40 evangelischen Frauenverbänden und vertritt nach Wikipedia rund 3 Mio. Frauen. Das bedeutet nicht, dass alle 3 Mio. evangelische Frauen diesem Positionspapier in allen Punkten zustimmen.

Schriften

Positionspapier (2013)

Im Oktober 2013 veröffentlichte "Evangelische Frauen in Deutschland" (EFiD) ein Positionspapier zur Organspende.[1]
Auch wenn EFiD die Arbeit von rund 3 Mio. Frauen der evangelischen Frauenverbände in Deutschland unstützt, bedeutet das nicht, dass alle 3 Mio. evangelische Frauen diesem Positionspapier in allen Punkten zustimmen.

Hirntod

Die Hirntoddiagnostik müsse "in der Regel im Abstand von 24 Stunden ... gestellt werden." (Seite 6)

Der Abstand von 24 Stunden ist nur bei Kindern unter 2 Jahren. Bei älteren Kindern und bei Erwachsenen beträgt der Abstand bei sekundärer Hirnschädigung (d.h. nach Herzstillstand) 72 Stunden, bei primärer Hirnschädigung (d.h. bei allen anderen Ursachen) 12 Stunden.[2]

Steht ein hirntoter Mensch nicht als Organspender_in zur Verfügung, können Angehörige dabei sein, wenn die Beatmung eingestellt wird, und sehen, wie der Tod eintritt. (Seite 8)

EFiD bestreitet damit den Hirntod als Tod des Menschen. Mit dieser Haltung stellt sich EFiD gegen juristische und medizinische Definitionen und gegen das TPG. Sie alle besagen, dass Hirntote Tote sind. Somit kann bei ihnen nicht der Tod eintreten, wenn die künstliche Beatmung abgestellt wird. - Dann tritt der Herzstillstand ein: Mit dem Hirntod ist der Mensch tot. Mit dem Herzstiilstand ist der Körper tot.

Auch für viele Pflegende und Mediziner_innen bedeutet es eine große Belastung, den nach der Hirntoddiagnose offiziell für tot erklärten Körper weiter zu behandeln und zu pflegen. (Seite 9)

Beim Hirntod wird nicht der Körper für tot erklärt, sondern die Person. Dass beim Hirntod nicht der Körper, sondern der dauerhafte Verlust des Geistes eines Menschen bedeutsam ist, beschreibt sogar das kirchliche Papier der EKD und DBK aus dem Jahre 1990 sehr zutreffend: "Mit dem Hirntod fehlt dem Menschen die unersetzbare und nicht wieder zu erlangende körperliche Grundlage für sein geistiges Dasein in dieser Welt. Der unter allen Lebewesen einzigartige menschliche Geist ist körperlich ausschließlich an das Gehirn gebunden. Ein hirntoter Mensch kann nie mehr eine Beobachtung oder Wahrnehmung machen, verarbeiten und beantworten, nie mehr einen Gedanken fassen, verfolgen und äußern, nie mehr eine Gefühlsregung empfinden und zeigen, nie mehr irgendetwas entscheiden. (Seite 10f)[3]

Für Angehörige wie für beteiligtes medizinisches Personal sind erst nach der Explantation – die oft viele Stunden nach der Hirntoddiagnose erfolgt – die Todeszeichen sichtbar, die sinnlich wahrgenommen werden können: Der Körper ist kalt und leblos, kein Herzschlag ist zu spüren. (Seite 10)

Die hier genannten Todeszeichen sind unsichere Todeszeichen, da man den Menschen u.U. aus diesem Zustand herausholen kann, d.h. reanimieren kann.
Zu den frühen sicheren Todeszeichen gehören:

  • Totenflecke (Livores), treten etwa 20–60 Minuten nach dem Herz-Lunge-Tod auf.
  • Totenstarre (Rigor mortis), beginnt 1-2 Stunden nach dem Herz-Lungen-Tod.[Anm. 1]
  • eine mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzung (z.B. Trennung von Kopf und Rumpf)

Der Hirntod gehört mit zu den frühen sicheren Todeszeichen.

Von größtem Gewicht ist dabei der Nachweis, dass einige künstlich beatmete hirntote Patient_innen Teile ihrer körperlichen Funktionen aufrechterhalten können – etwa, indem sie schwitzen und Infektionen durch Fieber bekämpfen. Hirntote beatmete Patient_innen, die künstlich ernährt wurden, verdauten und schieden aus. (Seite 10)

Der Ausdruck "hirntote Patient_innen" ist ein Widerspruch in sich. Hirntote sind keine Patienten. Ist der Hirntod festgestellt, wird die Behandlung beendet, weil es keinen Sinn macht, einen Toten zu behandeln. Patienten leben, Tote nicht. Hirntote sind Tote, wenn auch mit teilweise intakten Körperfunktionen.
Als "hirntote Patient_innen" könnte man die Hirntote bezeichnen, bei denen der Hirntod eingetreten, aber noch nicht festgestellt ist. Solange der Hirntod nicht festgestellt ist, gilt dieser Mensch als Patient und wird als solcher auch behandelt. - Doch darum geht es im oben zitierten Text nicht.
Alle Hirntote werden künstlich beatmet, nicht nur einige, denn es ist ein Kennzeichen des Hirntods, dass durch den dauerhaften Ausfall des Atemzentrums die Eigenatmung erloschen ist.
Alle Hirntote können schwitzen, können Fieber bekommen, verdauen und scheiden aus. Das ist möglich, weil die meisten Körperfunktionen noch erhalten sind. - Daher gilt für Hirntote: Mit dem Hirntod ist der Mensch tot. Mit dem Herzstillstand ist der Körper tot.

Eine Untersuchung [...] hat gezeigt, dass bei zwei von 30 als hirntot diagnostizierten Organspendern [...] Blutdruck und Herzfrequenz bei der Organentnahme sprunghaft anstiegen. Ob es sich dabei um Rückenmarksreflexaktivität handelte, wie die Autoren vermuten, oder um Schmerzreaktionen, ist unklar. (Seite 10)

Es handelt sich hierbei bei Gesamthirntoten (in D/A/CH) definitiv um reine Reflexe des Rückenmarks. → Schmerzen
Ein Schmerzempfinden, ein bewusstes Wahrnehmen eines Schmerzes, ist beim Gesamthirntod völlig ausgeschlossen, weil hierzu ein funktionierendes Großhirn notwendig ist.

Die Wahrnehmung von Schmerzen erfolgt mithilfe elektrischer Impulse über die Nervenbahnen, die durch das Rückenmark mit dem Gehirn verbunden sind, wo diese Impulse empfangen und ausgewertet werden. Umstritten ist allerdings, ob beim Ausfall einer solchen Bewertung durch das Gehirn Formen der Rezeptivität von Schmerzen beispielsweise durch das zentrale Nervensystem weiterhin möglich sind. (Seite 12)

Jede Spinalanästhesie beweist, dass für die bewusste Wahrnehmung von Schmerzen das Gehirn notwendig ist. Ist dieses jedoch ausgefallen - so z.B. beim Hirntod -, ist keine bewusste Wahrnehmung von Schmerzen möglich. Die wahrgenommenen Reaktionen sind reine Reflexe des Rückenmarks. → Schmerzwahrnehmung

Darüber hinaus gehört zu dem für eine informierte Entscheidung erforderlichen Wissen die Information darüber, dass die Annahme, mit dem Hirntod sei auch das Schmerzempfinden eines Menschen erloschen, nicht wissenschaftlich eindeutig belegt ist. (Seite 31)

Es ist wissenschaftlich eindeutig belegt: Schmerzempfindung erfolgt im Großhirn. Wird der Informationsfluss zum Gehirn (z.B. durch Spinalanästhesie) unterbrochen oder ist das Großhirn abgestorben,[Anm. 2] kann kein Schmerz wahrgenommen werden.

  • Hirntote nach der Definition des Hirnstammtods (z.B. USA, Großbritannien, Polen) können Schmerzen wahrnehmen, wenn noch Teile des Großhirns funktionieren.
  • Hirntote nach der Definition des Gesamthirntods (z.B. D/A/CH) können keine Schmerzen wahrnehmen, weil auch das Großhirn abgestorben ist.
Im Kontext der Organtransplantation ist aus theologischer Perspektive darauf zu bestehen, dass der Schutz des sterbenden Lebens genauso hoch zu bewerten ist wie der Schutz des vom Tode bedrohten, schwerkranken Lebens. (Seite 16)

Hier wird der Hirntote als Sterbender dargestellt, als ein noch im Leben befindlicher Mensch. Theologisch betrachtet ist bei Hirntoten die Einheit von Leib und Seele zerbrochen, d.h. der Mensch ist tot. Daher darf hier nicht vom "Schutz des sterbenden Lebens" gesprochen werden.
Selbst Kritiker der Organspende, wie z.B. Regina Breul, müssen offen zugeben, dass der Hirntod ein Zustand ist, aus dem es kein Zurück ins Leben gibt. Der Herzstillstand steht unausweichlich an, trotz aller intensivmedizinischer Bemühungen.
Bei Patientenverfügungen hat jeder Mensch das Recht, im Falle seines unausweichlichen Todes oder auch bei Aussicht auf einen für ihn nicht lebenswerten Zustand am Ende der Behandlung, eine Weiterbehandlung abzulehnen. Dies beinhaltet die Ablehnung jeder weiterer medizinische Behandlungen, wie aber auch die sofortige Beendigung aller bereits begonnen Maßnahmen, auch der künstlichen Beatmung. Einzig die Schmerztherapie ist unverhandelbar.
Wenn man - wie die Kritiker des Hirntods es sehen - den Hirntoten als Sterbenden betrachtet, zeichnet sich im Vergleich zur Patientenverfügung deutliche ab, dass die freie Entscheidungen für die Patientenverfügung weit vor dem Zustand Hirntod anzusetzen sind. Sie sind treffen mitunter sogar auf Zustände zu, die noch außerhalb eines Sterbeprozesses sind. - Wenn man den o.g. Argumenten der EFiD folgt, müsste EFiD aus zwei Gründen vehemend gegen Patientenverfügung auftreten: Zum Einen weil Patientenverfügungen weitaus früher in den Sterbeprozess eingreifen als die Feststellung des Hirntods, mitunter sogar noch vor Beginn des Sterbeprozesses, und somit den Tod des Sterbenden bzw. des noch nicht sterbenden Patienten aktiv herbeiführt. Zum Anderen weil Patientenverfügungen wesentlich häufiger angewandt werden als die Handlungen nach Feststellung des Hirntods: Sofortige Beendigung der künstlichen Beatmung bzw. die Organentnahme.
Es stellt sich somit die Frage: Warum soll ich eine Patientenverfügung verfassen dürfen, die wesentlich früher in den Sterbeprozess eingreift, mitunter noch vor dem Sterbeprozess, und meinen sofortigen Tod aktiv herbeiführt, aber keine Zustimmung zur Organspende, die wesentlich später in den Sterbeprozess eingreift? Den Zustand des Hirntoten - wie auch immer man ihn sehen mag - genauso schützenswert anzusehen wie das Leben der Menschen, die auf der Warteliste stehen, kann daher nicht nachvollzogen werden.

Diese Verantwortung beinhaltet beides: Krankheiten zu heilen oder zu lindern, Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern ebenso wie Menschen ein begleitetes und behütetes Sterben zu ermöglichen. (Seite 16)
Die häufigsten Ursachen: Anteil p/s Abstand
Hirnblutung ca. 55% p 12 h
Schädelhirntrauma 10-20% p 12 h
Herzstillstand 10-20% s 72 h
Hirninfarkt 10-20% p 12 h
p = primäre Hirnschädigung Abstand[Anm. 3]
s = sekundäre Hirnschädigung

Die nebenstehenden 4 häufigsten zum Hirntod führenden Ursachen sind zusammengenommen über die letzten 10 Jahre hinweg durchgehend über 98% der Ursachen. Alle 4 Hauptursachen erfolgen ohne Vorankündigung, können jeden Menschen an jedem Ort und zu jeder Zeit treffen. Bei allen 4 Hauptursachen versucht die Medizin mit allen Mitteln, das Leben des Menschen zu retten, was ihr auch in schwächer ausgeprägten Formen oder früher mit den Rettungsmaßnahmen begonnen auch gelingt. Doch bei Hirntoten muss die Medizin am Ende feststellen, dass nun Hirntod vorliegt. Die Ursachen waren zu massiv und/oder die ersten Rettungsmaßnahmen kamen zu spät. Daher war die Rettung des Lebens leider nicht mehr möglich.
Diese Umstände sind es, die ein begleitetes und behütetes Sterben - wie es sich die meisten Menschen für sich wünschen - verhindern.
Da Hirntoten Bewusstsein und Wahrnehmung erloschen sind, kann bei Hirntoten auch nicht von Sterbegegleitung gesprochen werden. Sie nehmen von alle dem nichts mehr wahr. Ihr Leben ist abgeschlossene Vergangenheit. Was noch vorliegt, ist intermediäres Leben.
Wer Sterbebegleitung bis zum Ende des intermediären Lebens machen will, der hat beim Herz-Lungen-Tod auch zu warten, bis die letzte Körperzelle keinen Stoffwechsel hat. Das ist etwa eine Woche nach dem Herz-Lungen-Tod.

Organspende

Theologisch bleibt zudem die Frage, ob es ethisch gestattet ist, in den Sterbeprozess eines Menschen einzugreifen, um Teile von dessen Körper weiter zu verwenden – auch wenn dies aus lautersten Motiven geschieht. (Seite 17)

Theologisch sind hier die Worte Jesu entgegen zu halten: "Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt." (Joh 15,13)
Im konkreten Leben gibt es immer wieder Situationen, wo dies geschieht. Wenn auch sehr selten, so steht die Medizin immer wieder vor der Wahl eines von zwei Leben zu retten. Bei Untätigkeit sterben zwei Menschen. Bei medizinischem Handeln kann jedoch nur eines gerettet werden. Ein Beispiel: Bei einer schwierigen Schwangerschaft oder schwierigen Geburt kann nur das Leben der Mutter oder das des Kindes gerettet werden. Hat hierbei die Mutter nicht das Recht zu sagen, dass das Leben des Kindes gerettet werden soll?
Warum soll ein Mensch - auch mit voller theologischer Zustimmung - für sich nicht entscheiden dürfen, dass er im Falle seines Hirntods als Organspender zur Verfügung stehen möchte?

Allein der Verdacht, die Definition des Todes könnte von den praktischen Bedürfnissen der Transplantationsmedizin beeinflusst sein, würde das Vertrauen in die Grundlagen der Transplantationsmedizin in Deutschland weiter untergraben. (Seite 25)

In Deutschland sterben jährlich rund 3.000 Menschen in den Hirntod. Davon kommen knapp die Hälfte als potentielle Organspender in Frage.[Anm. 4] Von rund 1.000 Hirntoten werden die Organe tatsächlich entnommen. - Alleine diese Zahlen zeigen, dass die Hirntoddiagnostik wesentlich häufiger für die Beendigung der Therapie als für die Organentnahme angewandt wird.

Organvermittlung

Es gibt aus Sicht der Evangelischen Frauen in Deutschland zunehmend Zweifel, ob die Regelung, die Vermittlung der Spendeorgane in diesem Verbund über die Stiftung Eurotransplant zu organisieren, auf Dauer tragfähig ist. Schon mehrfach haben Verfassungsrechtler_innen darauf hingewiesen, dass 'Entscheidungen in der Transplantationsmedizin [...] Entscheidungen über Leben und Tod [sind]. Sie betreffen existenzielle und elementare grundrechtliche Schutzgüter. Derartige Entscheidungen bedürfen in der Verfassungsrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland der rechtlichen Einbindung sowie der Legitimation.'[Anm. 5] Eine konkrete Frage, die sich hier stellt, ist zum Beispiel, gegen wen eine Patientin oder ein Patient in Deutschland klagen könnte, die oder der nicht auf die Warteliste für eine bestimmtes Organ aufgenommen wird, über die eine private Stiftung in den Niederlanden entschieden hat. (Seite 40)

Eurotransplant ist lediglich ein Dienstleister, der nach den Vorgaben der BÄK die Organe vermittelt. So darf aus anderen Ländern des Eurotranplant-Verbunds kein Organ nach Deutschland vermittelt werden, das aus DCD stammt, da DCD in Deutschland verboten ist. Schon gar nicht entscheidet Eurotransplant direkt oder indirekt (z.B. über die Zuteilung der Organe) über Leben und Tod.
Juristische Ansprechpartner im Zusammenhang mit Organtransplantation befindet sich daher immer in Deutschland:

  • Die [[BÄK]] für die Richtlinie zur Feststellung des Hirntods, die Richtlinie für die Aufnahme auf die Warteliste und die Richtlinien für die Zuteilung der Organe nach einem klaren Punktesystem.
  • Das entsprechende TXZ für eine Nichtaufnahme auf die Warteliste, aber auch für die Streichung von der Warteliste.
Mehr als 80 Prozent Männer stehen weniger als 20 Prozent Frauen gegenüber.[4] Inzwischen gibt es Hinweise, dass die vermutete Erklärung, Männer würden entsprechend häufiger an den Grunderkrankungen leiden, die zur Organtransplantation führen, nicht mehr haltbar ist. (Seite 46)

Nach xyz://www.sqg.de/ergebnisse/leistungsbereiche/index.html waren es 71,8% Männer im Jahre 2013, 73,9% im Jahre 2012, 76,7% im Jahre 2011, 72,2% im Jahre 2010, 75,3% im Jahre 2009 und 78,4% im Jahre 2008, die ein Herz transplantiert bekamen. Mit diesen Zahlen kann von "über 70%" gesprochen werden, aber nicht von "über 80%".
Wenn schon von Gleichberechtigung der Geschlechter sprechen: Kinder werden zu 100% von Frauen geboren.

Die weitgehend uneingeschränkte Unterstützung der Kirchen für die Werbung um Organspenden nach Hirntod ist auch in geschlechtsspezifischer Hinsicht bedeutsam – jedenfalls dann, wenn dabei das Nächstenliebe-Argument hervorgehoben wird. Denn in noch höherem Maße als kirchlich sozialisierte Männer reagieren Frauen aufgrund

der weiter wirkenden traditionellen Geschlechterstereotype auf diesen Appell. (Seite 66)

Dem widersprechen diese Zahlen aus den Jahresberichten von Eurotransplant: Von den Totspendern spendeten in Deutschland 412 Frauen und 453 Männer im Jahre 2013 ihre Organe, 465 Frauen und 559 Männer im Jahre 2012, 547 Frauen und 629 Männer im Jahre 2011, 589 Frauen und 682 Männer im Jahre 2010.
Da es sich um eine traditionelle Geschlechterstereotype handeln soll, können auch die zusammenfassenden Zahlen aller Nationen des Verbunds von Eurotransplant herangezogen werden:

F / M 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Frauen 667 663 693 727 735 714 858 825 891 930 969 903 976 1.015 1.001 943 891
Männer 985 974 934 943 943 945 1.037 968 1.054 1.091 1.170 1.100 1.098 1.172 1.189 1.163 1.084

Presseerklärung

Presseerklärung zum Positionspapier: xyz://www.ekd.de/aktuell_presse/pm2013_10_21_212_evfrauen_organspende.html

Fremde Urteile

Der Neurochirurg Dag Moskopp schreibt über über dieses Positionspapier:[5]

Der Autor ist von geschätzten Protestanten mehrfach ermuntert worden, dem Positionspapier "Organtransplantation" der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. doch wenigstens im Kern etwas Positives abzugewinnen, da ein guter Ansatz zugrunde liege. Wenn er aber etwa deren Publikation vom 21.10.2013 studiert, kann er sich kaum dazu durchringen. Zu augenscheinlich imponiert stellenweise ein polemisierender Tod. Die ärztliche Kompetenz, den Tod zu definieren und festzustellen, wird ohne triftiges Sachargument in Zweifel gezogen. Vielfache handwerkliche Mängel in der Zitierweise bezüglich Hirntod und Organspende sowie augenscheinlich abstruse Vorstellungen von der Realität auf Intensivstationen innerhalb der Ausführen der "evangelischen Frauen" wirken wenig sachdienlich. ...

Als "Fazit" zieht er:[6]

Alles in allem lässt sich sagen: Die Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. stellen zum Teil unangemessene Forderungen. Und die weiteren Ausführungen in ihrem Positionspapier zum Hirntod bis S. 17 sind ein derartiges Gemisch aus offenbar halbverarbeiteten, angelesenen Teilwahrheiten, dass man sie schlechthin kaum kommentieren kann.

Pressemitteilungen

Organspende braucht Entscheidung (2018)

Am 07.09.2018 veröffentlichten die EFiD die Presseerklärung "Organspende braucht Entscheidung. Evangelische Frauen lehnen Widerspruchsregelung ab".[7] Darin heißt es:

Das ist keine kleine Änderung, das ist ein Paradigmenwechsel bei der zentralen Rechtsgrundlage der so genannten postmortalen Organspende in Deutschland: von der Freiwilligkeit hin zur Verpflichtung.

Man mag es als Paradigmenwechsel ansehen, aber es ist definitiv keine Verpflichtung.

Aus Sicht der Evangelischen Frauen ist es nicht vorstellbar, dass es im Geltungsbereich des Grundgesetzes – nach dem die Würde des Menschen unantastbar ist – eine Verpflichtung geben kann, den sterbenden beziehungsweise toten menschlichen Körper zur Verfügung zu stellen.

Dann müssten wir jährlich auf über 600 Organe verzichten, die wir im Austausch mit den anderen Nationen im ET-Verbund erhalten. Alle diese Organe stammen aus Nationen mit Widerspruchsregelung. Siehe: Widerspruchsregelung#Import-Export
Von einer "Verpflichtung" ist nicht die Rede. Jeder kann widersprechen.

Zudem pervertiert eine Widerspruchsregelung den grundsätzlich freiwilligen Charakter einer Spende.

Wenn die Widerspruchsregelung den freiwilligen Charakter pervertiert, müssen wir - wie wir es auch mit den Organen aus einer DCD-Spende machen - auch auf jährlich über 600 Organe verzichten, die wir im Austausch mit den anderen Nationen im ET-Verbund erhalten. Alle diese Organe stammen aus Nationen mit Widerspruchsregelung. Siehe: Widerspruchsregelung#Import-Export

Die Entwicklung der letzten Jahre zeige überdeutlich, dass vielmehr endlich ernsthaft damit begonnen werden müsse, verloren gegangenes Vertrauen der Bevölkerung in das Organspende-System zurückzugewinnen.

Die Bevölkerung hat nachweislich seit 2006 das Vertrauen in die Organspende nicht verloren: Von 2006 bis 2005 betrug nach Feststellung des Hirntodes die Zustimmung zur Organentnahme durchgehend bei 72% ±2%. In den Jahren 2016 und 2017 lag sie bei über 76%.

Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[8] [Anm. 6]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[9] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[10] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[11] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.

Der Tod ist auch eine kulturell definierte Größe (2016)

Am 15.09.2016 veröffentlichten die EFiD zusammen mit der Evangelischen Akademie Hofgeismar und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gemeinsam die Presseerklärung "Der Tod ist auch eine kulturell definierte Größe"[12] Darin heißt es:

Sind für hirntot erklärte Menschen Tote oder Sterbende?

Ärzte erklären niemand für hirntot. Ärzte stellen den Hirntod fest. Hirntod ist ein überprüfbares Faktum. Nur einige Journalisten und einige Kritiker erklären Patienten für hirntot.

Wir sind der Meinung, dass hirntote Menschen Sterbende sind.

So Susanne Kahl-Passoth, Vorsitzende von EFiD. - Damit stellen sich die EFiD protestierend (davon wurde das Wort "Protestant" abgeleitet) gegen die Lehrmeinung der Medizin und gegen die Rechtspraxis der meisten Nationen.

Organspende mit Vollnarkose ermöglichen (2015)

Am 28.05.2015 veröffentlichten die EFiD zusammen mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck die gemeinsame Pressemitteilung "Organspende mit Vollnarkose ermöglichen".[13] Darin heißt es:

Hein, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, drängt darauf, dass zwischen Hirntod und Tod unterschieden wird. „Auch wenn die Medizin mit Sicherheit sagen kann: ‚Dieser Mensch wird nicht ins Leben zurückkehren‘, bleiben doch Zweifel, ob der Hirntod tatsächlich schon der Tod des Menschen ist.“ Denn man wisse inzwischen auch, dass hirntote Menschen über viele Jahre mit künstlicher Beatmung am Leben erhalten werden können.

Wenn man einen amputierten Arm oder ein amputiertes Bein an entsprechende Geräte anschließen würden, die die Durchblutung mit sauerstoffreichem Blut und mit Nährstoffen sicherstellen würden - medizintechnisch wäre das heute durchaus möglich - würden auch diese Körperteile damit vor dem organischen Zerfall bewahrt bleiben. Ähnlich ist es auch beim Hirntoten. - Mit Eintritt des Hirntodes ist nicht nur die Homöostase irreversibel ausgefallen, sondern auch die Datenbank unsere Lebens für immer erloschen. Damit ist der Mensch tot.

Da nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass hirntote Organ-Spender_innen noch Schmerzen empfinden, ist für uns die Möglichkeit einer Vollnarkose während der Entnahme-Operation unabdingbar.

Für die Wahrnehmung von Schmerzen ist ein funktionierendes Großhirn erforderlich. Laut Hirntoddefinition in D/A/CH müssen Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm irreversibel ausgefallen sein, damit die Kriterien für Hirntod erfüllt sind. Damit ist es unmöglich, dass Hirntote Schmerzen empfinden können.

Auch für die Empfänger_innen der gespendeten Organe gilt das.

Dem ist unbedingt beizupflichten. Daher macht es Sinn, sich nicht länger den medizinischen Fakten zu verschließen und nicht länger auf (mögliche) Schmerzen der Hirntoten zu verweisen.

Die Option einer Vollnarkose für Organspender_innen bietet die EFiD auf ihrem anderen Organspende-Ausweis.

Eine Vollnarkose wirkt auf das Gehirn. Bei Hirntoten sind diese Wirkstoffe wirkungslos, da es kein funktionierendes Gehirn mehr gibt.

Aufklärung zur Organspende völlig unzulänglich (2013)

Am 31.05.2013 veröffentlichte EFiD die Pressemitteilung "Aufklärung zur Organspende völlig unzulänglich".[14] Darin heißt es:

Es gibt zunehmende Zweifel daran, dass hirntote Patient_innen tatsächlich tot

sind. Diese Zweifel kommen gerade auch aus dem Bereich der medizinischen Forschung.

Diese "medizinische Forschung" heißt Alan Shewmon. Seine Studie aus dem Jahr 1998 ist auch in Deutschland in den Fachkreisen um Hirntod bekannt. Das änderte jedoch nichts an der Sichtweise über den Hirntod.

Denn wenn es sich bei hirntoten Patient_innen nicht um Tote sondern um Sterbende handelt, müssen wir uns der Frage stellen, ob wir sie als Organspendende heranziehen dürfen und falls ja, unter welchen Bedingungen.

Auch die Minderheiten im PCB (2008) und im DER (2015) stimmten geschlossen zu, dass der Hirntod das Kriterium für die Organentnahme sein soll.

... und suggeriere zugleich, es gäbe so etwas wie ein Recht auf Organe.

Niemand hat ein Recht auf eine Spende, weder in Form von Geld, von Hilfsgütern noch von Organen.

Arbeitshilfe zum Weitergeben

Wenn Hirntod Teil des Sterbens ist (2013)

In der "Arbeitshilfe zum Weitergeben" 2/2013 ist der Artikel "Wenn Hirntod Teil des Sterbens ist".[15] Darin heißt es:

Dieser Beitrag schließt sich der Definition des US-amerikanischen Ethikrates an und sieht die Hirntoddefinition als eine zweckrationale Setzung. Wir betrachten als hirntot definierte Menschen als unumkehrbar sterbende Menschen.

()

Sie müssen versuchen, mit dem Verstand zu begreifen, dass dieser Mensch für tot erklärt wurde und nur noch sein Körper dort liegt, der künstlich am Le­ben gehalten wird.

Hirntote werden nicht für "tot erklärt", es wird an ihnen der Hirntod festgestellt.

Eine solche Sterbebegleitung müsste sicherlich sehr gut vorbereitet und begleitet sein. Dabei müsste das Operationsfeld durch ein großes Tuch abgetrennt sein, so dass die Begleitper­son sich ganz auf die Sterbende kon­zentrieren kann und nicht von medizi­nischen Einsichten abgelenkt wird.

Ob die Hinterbliebenen von Hirntoten zu Hause sitzen, auf dem Flur vor den OP-Räumen oder im OP-Saal am Kopfende des Hirntoten, für den Hirntoten spielt das keine Rolle. Sein Leben ist seit Eintritt des Hirntotes beendet.

Zweifellos wäre dies mit zusätzlichen Belastungen für das medi­zinische Personal verbunden, das sich dann deutlicher als bisher damit ausein­andersetzen müssen, dass der hirntote Mensch erst während der Explantation endgültig stirbt und dass andere Men­schen von diesem Tod betroffen sind.

Das ist die Einschätzung von EFiD. Wer hingegen den pathophysiologischen Zustand von Hirntod halbwegs verstanden hat, der bedauert eher diese Menschen, weil sie es sich und anderen so schwer machen.

Diese Begleitung würde im Idealfall von den Krankenkassen der Organempfänger_innen finanziert, da die Trauerbewäl­tigung durch die Explantation deutlich erschwert wird, weil eine „normale“ Form des Abschiednehmens nicht mög­lich ist.

Die normale Form des Abschiednehmens wird nicht durch die Organentnahme erschwert, sondern durch den Hirntod an sich. Auch wenn jemand an der Unfallstelle verstirbt, es ist ein Tod ohne Abschiednehmen. Das ist es, was es so schwer macht.

Niemand kann garantieren, dass hirnto­te Menschen – auch nach gewissenhaft und korrekt durchgeführter Diagnostik – absolut schmerz­ und empfindungs­frei sind.

Sowie der Hirntod eingetreten ist, kann es kein Schmerzempfinden mehr geben. Um Schmerzen wahrzunehmen, bedarf es eines funktionierenden Gehirns. Dieses ist aber per Definition beim Hirntod nicht mehr gegeben.

In der Schweiz wird z.B. empfohlen, Inhalationsnar­kotika zu geben, da diese die Organe der Spender_in nicht so stark mit Narkosemitteln belasten und gleichzeitig möglicherweise vorhandene Schmerzen zumindest teilweise dämpfen können.

Dies widerspricht den Aussagen der Schriften aus der Schweiz:

Naturwissenschaftlich gesehen gibt es keine exakte zeitliche Zäsur zwischen Leben und Tod; das Sterben des Organismus als Ganzes, der Organe und der verschiedenen Zellen ist ein Prozess. Auch nach dem Funktionsausfall des Gehirns sind bestimmte unwillkürliche Reaktionen (z.B. Muskelreflexe) noch möglich. Solche Reflexe sind der Grund dafür, dass Organspender bei der Organentnahme eine Narkose erhalten.[16]
Es wird empfohlen eine Narkose einzuleiten um spinalen Reflexen und Muskelkontraktionen vorzubeugen. (s. SAMW Richtlinien Seite 19)
Jede Organexplantation stellt einen tief­greifenden Eingriff in den Sterbeprozess dar. Darum muss unseres Erachtens die Zustimmung zur Explantation von der Spender_in selbst gegeben werden.

Um sicherzustellen, dass jeder für sich entschieden hat, gibt es nur den Weg der einfachen Widerspruchsregelung.

Die intensivmedizinischen Maßnahmen der „spendeoptimieren­den Pflege“ lösen bei nicht wenigen Pflegenden Gewissenskonflikte aus, weil sie ihren hirntoten Patient_innen Belas­tungen zufügen müssen, die sie ihnen ohne die Perspektive der Organentnah­me niemals zumuten würden.

Woher wissen die EFiD das? Haben sie mit Personal auf der Intensivstation gesprochen? Das Personal, das ich kenne, denkt bei der "spenderoptimierenden Pflege" an die Organempfänger und sehen darin einen Sinn in ihrem Handeln.

Emotional erleben viele Pflegekräfte, aber auch Anästhsist_innen Organexplantationen als schwere Eingriffe in den Sterbeprozess bzw. als aktive Beteiligung an einem Tötungsvorgang.

Gleiches empfinden Ärzte und Pflegekräfte auch beim Therapieende. Wie eine Studie zeigte, haben die Ärzte und Pflegekräfte mit Therapieende bzw. Organentnahme die größten Probleme, die den Hirntod nur vage kennen.

Das rationale Wissen, dass dieser Eingriff an einem/einer Hirntoten erfolgt und zugunsten eines anderen schwerkranken Menschen durch­ geführt wird, oder der Hinweis auf die Rechtslage, die dieses Verfahren aus­ drücklich erlaubt, mindert nicht den inneren Konflikt.

Das mag vielleicht stimmen. Es fehlt jedoch etwas Entscheidendes, was hier gar nicht zur Sprache kommt: sachlich korrekte und umfassende Aufklärung über den pathologischen Zustand Hirntod und seine Tragweite für das Menschsein.

Den meisten Beteiligten ist mindestens latent bewusst, dass die Hirntoddefinition eine zweckrationale Setzung ist und es zumindest theore­tisch möglich ist, dass die neurologische Forschung in den nächsten Jahrzehnten weitere Ergebnisse präsentiert, die heu­tige Annahmen über die nicht vorhan­dene Wahrnehmungsfähigkeit von Hirntoten zweifelsfrei widerlegen.

Das klingt so wie: Dass bisher alle Äpfel vom Baum zur Erde fallen, ist noch kein Beweis, dass einmal ein Apfel vom Baum nach oben fällt. - Medizinisch sind die physiologischen Vorgänge in den Gehirnzellen beim massiven Hirnödem bestens bekannt. Diese Vorgänge können nicht aufgehoben werden, weil die zellinternen Vorgänge Naturgesetzen gehorchen. Daher gilt: Auch für alle Zukunft bleibt hirntot hirntot. - Was durchaus vorstellbar ist, das sind bessere oder weitere Maßnahmen, um den Hirntod zu verhindern. Doch wenn der Hirntod erst einmal eingetreten ist, dann nützen keine Maßnahmen mehr.

Neben der Bearbeitung von Schuld­ und Ambivalenzkonflikten ist häufig auch die Integration eines fremden Organs in den eigenen Körper eine seelische Leistung, die psychologischer Begleitung bedarf.

Kommt in den EFiD keine Schuldgefühle hoch, weil sie verkünden, dass Hirntote schmerzen haben (könnten) und dass die Organspender bei der Organentnahme durch die Hand des Chirurgen sterben? Kritiker, die dies verbreiten, tragen mit diesen Aussagen wesentlich an diesen Schuldgefühlen der Organempfänger bei.[Anm. 7]

Du nimmst ihre Geistkraft zurück (2013)

EFiD veröffentlichte in der "Arbeitshilfe zum Weitergeben" 2/2013 den Artikel "Du nimmst ihre Geistkraft zurück. Hirntod und Organtransplantation vor dem Hintergrund der hebräischen Bibel".[17] Darin wird versucht, den Hirntod als unbiblische Todesdefinition darzustellen:

Auch wenn die hebräische Bibel vom Hirntod nichts weiß - die heutigen rechtlichen Regelungen zur Organntransplantation basieren auf einem Menschenbild, das dem, was biblisch von menschlichem Leben und Sterben erzählt wird, in vielem widerspricht.

Die hebräische Bibel, d.h. das Alte Testament, ist ca. 2.000 bis 3.000 Jahre alt. Das Neue Testament ist knapp 2.000 Jahre alt. Die Gesellschaft und das Wissen hat sich inzwischen weiterentwickelt. Wenn die EFiD gegen diese Entwicklung ist, könnte man mit Bibelversen kommen wie: "Der Mann aber ist das Haupt der Frau." (1.Kor 11,3; Eph 5,23), "Die Frau aber ist des Mannes Abglanz." (1.Kor 11,7) und "Wie es in allen Gemeinden der Heiligen üblich ist, sollen die Frauen in den Versammlungen schweigen" (1.Kor 14,33f).

Anders als in den auf das Kriterium des Hirntods aufbauenden rechtlichen Regelungen zur Organtransplantation ..., hängt die biblische Bestim­mung lebendigen Mensch­ bzw. Per­sonseins nicht an der Funktionsfähigkeit des Gehirns.

Völlig korrekt, denn "Gehirn" ist kein Wort der Bibel. Dafür wird jedoch das Herz häufig mit dem in Verbindung gebracht, was wir heute dem Gehirn zuschreiben: Verstand (Hiob 17,4), Verstocktheit (Ex 7,13.22; 9,7.12.35), Weisheit (Spr 2,10), Erkenntnis (Spr 15,14; 18,15; 22,17) und Liebe (Dtn 6,5; 30,6; Mt 22,37; Mk 12,30; Lk 10,27; Röm 5,5; 1.Tim). Niemand wird ernsthaft behaupten, dass ein Mensch mit einem Kunstherz deswegen ein Mensch ohne Verstand, ohne Weisheit, ohne Erkenntnis und ohne Liebe ist.

Dass der Tod(eszeitpunkt) „an sich“ eher unbestimmt bleibt und das mit ihm zusammenhängende Geschehen eher prozesshaft erscheint, hängt auch damit zusammen, dass Tod und Leben in den biblischen Texten nicht streng getrennt sind, sondern dass Lebens­ und Todessphäre vielfältig ineinander greifen.

Den Todeszeitpunkt genau zu bestimmen, ist eine Entwicklung der Moderne. Als die Zeit nur in Stunden gemessen wurde,[Anm. 8] konnte der Todeszeitpunkt auch nicht genauer terminiert werden. Von daher war die Frage um sichere Todeszeichen zur biblischen Zeit unrelevant.

Menschliche Lebendigkeit an die Hirnfunktion zu binden, wie es in zahl­reichen Verlautbarungen zur Organ­transplantation geschieht, erscheint schöpfungstheologisch zutiefst frag­würdig.

Da Gehirn kein Wort der Bibel ist, ist es unsinnig, einen solchen Bezug herzustellen.[Anm. 9]

Wie Leben der hebräischen Bibel zu­folge körperlich gebundenes Atmen – und zwar Atmen aus dem Atem Gottes – ist, ist Sterben die Rücknahme des menschlichen Atems durch und zu Gott. Biblisch­theologisch ist es deshalb überaus problematisch, den Tod des Menschen an den Tod des Gehirns bzw. den irreversiblen Ausfall von Hirn­funktionen zu knüpfen.

Damit wäre der Mensch tot, wenn er nicht mehr selbständig atmet, siehe: "Da formte Gott, der HERR, den Menschen, Staub vom Erdboden, und blies in seine Nase den Lebensatem. So wurde der Mensch zu einem lebendigen Wesen." (Gen 2,7)

Wenn einem/einer Sterbenden ein Organ ent­nommen wird, sollten die ihm/ihr Nahestehenden auch und gerade während dieses Abschnitts des Sterbe­prozesses mit dem/der Sterbenden sein und dies als Schritt ihres Abschiedsneh­mens begreifen dürfen.

Organspender sind Hirntote. Bei Hirntoten ist der Sterbeprozess mit Eintritt des Hirntodes beendet. Danach erfolgt nur noch die Abschiednahme durch die Hinterbliebenen.

in würdevoller Umgang mit Ster­benden/Toten und mit den Körpern Verstorbener ist ersttestamentlich zent­ral. Eine Organentnahme ist deshalb vor dem Hintergrund der hebräischen Bibel als Übergriff auf die Sphäre des/der Sterbenden zu begreifen.

Dabei ließe sich auch sagen: Die Gleichstellung von Mann und Frau (Gleichberechtigung) widerspricht den biblischen Aussagen (siehe oben).

... es wird zutiefst frag­würdig, wo „Machbarkeitsideen“, öko­nomische Interessen oder gar ein Han­del mit Organen nicht auszuschließen sind.

Wenn der Mensch keine "Machbarkeitsideen" hätte, würde er heute noch auf den Bäumen leben. Ökonomie ist ein Thema, weil es sich keine Klinik leisten kann, Organentnahme und TX kostenlos anzubieten. Es müssen hierbei zumindest die Selbstkosten gedeckt sein. Hierzu gibt es regelmäßig Verhandlungen. - Organhandel kann in Deutschland seit dem Jahr 1997 mit bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet werden. Nach § 18 TPG ist alleine der Versuch strafbar.[Anm. 10]

Fragen, die Menschen in die­sem sensiblen Bereich beschäftigen, sind nicht als irrational abzutun.

Fragen werden wohl kaum als irrational abgetan, sehr wohl jedoch einige Aussagen und Ängste, wie z.B. die Aussage, dass Hirntote Schmerzen wahrnehmen könnten.

Der Ruf nach Organen „um jeden Preis“ wird weder dem Ersten Testament noch Organspender_innen und Organempfänger_innen gerecht.

Die Benutzung von Telefon, Handy, Radio, TV, Auto, Flugzeug und Genmanipulation[Anm. 11] wird den biblischen Aussagen auch nicht gerecht. - Zur TX kommend, stehen die nachfolgenden Bibelzitate nicht in enger Beziehung zu TX?:

  • "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst." (Lev 19,18; Mt 19,19; Mt 22,39; Mk 12,31.33; Lk 10,27; Röm 13,9; Gal 5,14; Jak 2,8)[Anm. 12]
  • "Wer von euch wird seinen Sohn oder seinen Ochsen, der in den Brunnen fällt, nicht sofort herausziehen, auch am Sabbat?" (Lk 14,5)
  • "Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt." (Joh 15,13)
  • "In allem habe ich euch gezeigt, dass man sich auf diese Weise abmühen und sich der Schwachen annehmen soll, in Erinnerung an die Worte Jesu, des Herrn, der selbst gesagt hat: Geben ist seliger als nehmen." (Apg 20,35)
  • "Niemandem bleibt etwas schuldig, außer der gegenseitigen Liebe! Wer den andern liebt, hat das Gesetz erfüllt." (Röm 13,8)
  • "Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut auch ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten." (Mt 7,12)
  • "Ein neues Gebot gebe ich euch: Liebt einander! Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieben. Daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt." (Joh 13,34f)
  • "Einer trage des anderen Last; so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen." (Gal 6,2)

EFiD-mitteilungen

Mein angeknüpftes Leben (2012)

Im August 2012 erschien die "EFiD-mitteilungen 450" Unter dem Titel: "Mein angeknüpftes Leben"[18] Darin steht:

{{Zitat2|Ich wusste, wie eine Mutter sich fühlte, die sich vor ihrem Kind in einer Intensivstation wiederfand und gefragt wurde, ob das Herz, die Lunge, die Leber aus diesem atmenden, schwitzenden Körper gerupft und in einen anderen verpflanzt werden dürfen.[Anm. 13] Die Organe werden nicht aus dem Leib des Organspenders "gerupft", sondern geschnitten.

{{Zitat2|Die Wahrheit ist, dass ein Körper, der atmet, Reflexe hat, schwitzt und ausscheidet, sein Lebendigsein nicht bloß spielen kann.} Kein Hirntoter atmet selber. Die Froschschenkel von [xyzs://de.wikipedia.org/wiki/Luigi_Galvani Luigi Galvani] (1737-1798) hatten auch Reflexe. Siehe: Todesdefinition und Scheinleben

Wie tot ist dieser Tote wirklich gewesen, bevor er zum letzten Mal ausatmen durfte?

Hirntoten ist die Eigenatmung erloschen. Daher war ihr letztes Ausatmen, bevor sie künstlich beatmet wurden.

Ich weiß nicht, ob mein Spender das Skalpell gefühlt hat, das seine Verbindungen zu seinem eigenen Gefäßsystem kappte.

Hirntote können keine Schmerzen wahrnehmen.

Ja, der Tote bekam für die letzte Behandlung eine Narkose.

Da Hirntote keine Schmerzen wahrnehmen können, ist auch keine Narkose erforderlich.

Auf Leben und Tod (2012)

Im August 2012 erschien die "EFiD-mitteilungen 450" Unter dem Titel: "Auf Leben und Tod".[19] Darin heißt es:

Hirnsterbende. Menschen mit irreversiblen Hirnschädigungen, die nicht mehr selbständig atmen konnten.

Es gibt auch Komapatienten mit irreversiblen Hirnschädigungen, die nicht mehr selbständig atmen konnten. Sie sind deswegen nicht tot. Sie können dank der künstlichen Beatmung noch viele Jahre leben. Bei Hirntoten ist die "irreversible Hirnschädigung" Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm betreffend, nicht nur das Atemzentrum im Hirnstamm.

Denn mit Beatmung können Menschen auch mit Hirnversagen mindestens bis zu 14 Jahren weiterleben, so die Erfahrungen des amerikanischen Neurologen Alan Shewmon, der zu Beginn des 21. Jahrhunderts mit seinen Veröffentlichungen in den USA heftige Diskussionen um das Hirntodkonzept auslöste.

Hirntote benötigen nicht nur die künstliche Beatmung, damit ihr Blutkreislauf aufrecht erhalten bleibt, sie brauchen den ganzen Einsatz der Intensivmedizin, um die schwer gestörte Homöostase auszuregeln.
Mit "mindestens bis zu" sollte wohl die Zeitdauer sprachlich gepusht werden.
Die Studie von Alan Shewmon ist nicht aus dem Beginn des 21. Jh., sondern aus dem Jahr 1998. Die drei Hirntoten mit den längsten Zeiten (2,7 und 5,1 und 14,5 Jahre) waren Neugeborene und kleine Kinder. Alle 9 Hirntoten mit Zeiten über 4 Monate waren jünger als 18 Jahre. Allen 17 Hirntoten mit über 30 Jahren versagte der Blutkreislauf innerhalb der ersten 2,5 Monaten.

Die Formulierung 'nach meinem Tod' ist dabei nicht zweifelsfrei korrekt.

Siehe: Todesdefinition

Das tun auch andere für hirntot Erklärte.

Patienten werden nur von einigen Journalisten für hirntot erklärt. Ärzte stellen den eingetretenen Hirntod immer fest.

Berichte, dass für hirntot Erklärte wieder ins Leben zurückgekehrt sind, finden sich im Internet immer wieder, beispielsweise aus den USA, Kanada oder England.

Völlig korrekt, von einigen Journalisten "für hirntot Erklärte", kehrten wieder ins Leben zurück. Siehe: lebende Hirntote

Abgesehen davon, ... ist es unter MedizinerInnen keinesfalls unumstritten, ob ein für hirntot erklärter Mensch auch wirklich tot ist.

Die Zahl dieser Mediziner dürfte in Deutschland nicht größer als 20 sein.

Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen! Sonst könnten wir auch keine lebensfähigen Organe entnehmen. Wir brauchen lebendige Organe aus einem lebenden Organismus.

Hirntote sind tote Menschen mit einem lebenden Organismus. Der volle Einsatz der Intensivmedizin ermöglicht diesen unnatürlichen Zustand.

Hirntote seien biologisch noch zu den Lebenden zu rechnen, der Prozess des Sterbens sei noch nicht beendet.

Biologisch leben Teile des Körpers auch nach dem Herz-Lungen-Tod noch Stunden und Tage weiter, siehe intermediäres Leben. Dennoch sprechen wir von einem Toten.

Möchte ich in einer Gesellschaft leben, die sich des Lebens und der Körper anderer Menschen derart bemächtigt, dass sie sie kurz vor dem Ableben schnell noch verwertet?

Wenn die Fragestellerin nicht gewillt ist, nicht in einer solchen Gesellschaft zu leben, kann sie gerne aus dieser Gesellschaft austreten. Sie wird jedoch kaum eine Nation finden, in der es keine TX gibt. Die Gesellschaft wird wegen der Fragestellerin die TX nicht aufgeben.
Wer bemächtigt sich denn in D/A/CH des Körpers eines anderen Menschen für die TX? Das TPG schreibt für die TX die Zustimmung des Hirntoten bzw. seiner Hinterbliebenen vor.

Sonstige Schriften

8. Evangelisches Juristenforum (2016)

EFiD veröffentlichte auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung vom 8. Evangelischen Juristenforum mit Datum vom 20.04.2016.[20] Die PDF-Datei trägt das Logo der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. In der Zusammenfassung heißt es:

Für eine Organentnahme, in die ein Mensch im Falle seines Hirntodes eingewilligt habe, sei daher unbedingt eine Vollnarkose erforderlich, was der vorgestellte Organspendeausweis berücksichtige.

Für eine Schmerzwahrnehmung ist zwingend ein funktionierendes Großhirn notwendig. Bei der in D/A/CH geltendem Gesamthirntod müssen Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm irreversibel ausgefallen sein. Daher kann per Definition des Hirntodes kein Hirntoter Schmerzen empfinden. Daher ist bei Organentnahmen keine Vollnarkose notwendig.

Der menschliche Körper – ein Mittel zum Zweck? (????)

EFiD veröffentlichte ohne Datum auf ihrer Internetseite den Artikel "Der menschliche Körper – ein Mittel zum Zweck?"[21] Darin heißt es:

Der Begriff der Spende hebt den altruistischen Akt hervor, verbirgt jedoch das damit unausweichlich verbundene eigene Sterben und den medizinischen Vorgang der Explantation der Organe.

Es ließe sich statt "Spende" zutreffender auch mit "Geschenk" formulieren.

Niemand hat ein Recht auf die Organe eines anderen Menschen!

Wer bestreitet diese Aussage? Keiner. - Warum wird sie dann gestellt?

Eine sittliche Pflicht oder ein Gebot der Nächstenliebe sei die Bereitschaft zur Organspende allerdings nicht.

Im Jahr 1990 endet die gemeinsame Erklärung des Rates der EKD und der DBK mit den Worten: "Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten."

Aber selbst wenn alle 80 Millionen Deutschen einen Organspendeausweis hätten, gäbe es nicht genug Organe.

Was ist damit gesagt? Soll deswegen keine TX erfolgen? Soll nicht mit dem Möglichen versucht werden, so viel Menschenleben zu retten, was möglich ist?

Oder fördern wir nicht lieber eine Medizin, die nicht die Verwertung sterbender Menschen voraussetzt?

Die Hirntoten bzw. ihre Hinterbliebenen haben der Organentnahme zugestimmt, um mit den Organen Leben zu schenken.

Das mechanistische Menschenbild der modernen Medizin und auch der Transplantationsmedizin widerspreche dem Menschenbild der hebräischen Bibel.

Die moderne Medizin ist auf dem Stand der aktuellen Wissenschaft. Das Alte Testament (hebärische Bibel) ist auf dem Stand vor 2.000-3.000 Jahren.[Anm. 14] Auch hier gilt das Sprichwort: "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit."
Die moderne Medizin blieb nicht bei René Descartes (1596-1650) und seinem mechanischen Menschenbild stehen, denn sonst würde man nicht bei jeder TX den HLA-Typus berücksichtigen.

Menschliche Lebendigkeit an die Hirnfunktion zu binden, erscheint schöpfungstheologisch höchst problematisch.

Schöpfungstheologisch ist der Mensch tot, wenn er selbst nicht mehr atmet: "Da formte Gott, der HERR, den Menschen, Staub vom Erdboden, und blies in seine Nase den Lebensatem. So wurde der Mensch zu einem lebendigen Wesen." (Gen 2,7)

Weitere Aktivitäten von EFiD

Organspendeausweis (2015)

Zum Tag der Organspende in Stuttgart (06.06.2015) stellte EFiD am 01.06.2015 das Internetportal www.organspende-entscheide-ich.de ins Netz.[22] Hierzu brachte EFiD einen eigenen [xyz://organspende-entscheide-ich.de/wp-content/uploads/2015/08/Leporello_WEBfassung.pdf Organspendeausweis] heraus. Darin kann man u.a. ankreuzen:

  • "Ja, ich gestatte dies, wenn die Explantation unter Vollnarkose erfolgt."

siehe: Schmerzwahrnehmung

  • "Ja, ich gestatte dies, wenn während der Explantation eine Sterbebegleitung im OP durch eine_n Angehörige_n/eine_n Stellvertreter_in möglich ist."

siehe: Sterbebegleitung Dazu heißt es: "Ich habe zur Kenntnis genommen:

  • Eine Organtransplantation kann Lebensqualität erhöhen und Überleben ermöglichen.
  • Die Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod ist wissenschaftlich umstritten.
  • Mein Körper wird bis zum Abschluss der Organentnahme intensivmedizinisch am Leben gehalten.
  • Eine Einwilligung zur Organentnahme kann mit Bestimmungen in einer Patient_innenverfügung kollidieren.
  • Eine Organentnahme kann den Trauerprozess meiner Angehörigen erleichtern oder erschweren."

Es steht dort auf dem Papier, aber ob man es wirklich zur Kenntnis genommen hat, ist damit nicht sichergestellt.

Zum Thema vermeintliche Schmerzen und Vollnarkose heißt es auf dem OSA:
"Organentnahme - nur mit Vollnarkose?
Unser Organspende-Ausweis ist anders, weil er die Möglichkeit bietet, einer Organsepnde unter der Bedingung einer Vollnarkose bei der Entnahmeoperation zuzustimmen. Weil niemand mit letzter Sicherheit ausschließen kann, dass SpenerInnen während der Organentnahme kein Schmerzempfinden mehr haben, sagen wir: Organentnahme sollte grundsätzlich unter Vollnarkose erfolgen."
Hirntote können keine Schmerzen wahrnehmen.

Organspende-entscheide-ich.de (2018)

Am 12.08.2018 stellte EFiD die Internetseite xyz://organspende-entscheide-ich.de ins Netz.

Unter der Überschrift "Organspende braucht einen anderen Ausweis" bietet EFiD einen anderen OSA an. Als Begründung schreibt EFiD: "Weil wir die Fragen und die Unsicherheit vieler Menschen ernst nehmen. Was ist denn eigentlich der Hirntod? Empfinden Organspendende wirklich nichts mehr? Dürfen wir sterbendes Leben geben, um einem anderen Menschen das Weiterleben möglich zu machen? Geht es gerecht zu bei der Verteilung von gespendeten Organen? Und was passiert überhaupt mit gespendeten Geweben?" - Viele Fragen, aber keine Antworten. Man lässt die Menschen mit diesen Fragen alleine.
Unten heißt es weiter: "Unser Organspende-Ausweis ist anders, weil...
…wir Hirntote für Sterbende halten, deren Sterbeprozess erst mit der Organentnahme endgültig abgeschlossen ist. Darum bieten wir zwei Ausweise auf einem Formular an. Einen für die Organspende und einen für die Gewebespende, da die Voraussetzungen für diese beiden Spendearten sehr unterschiedlich sind. Organe spenden können nur Menschen, die bei Eintritt des Hirntodes weiter beatmet werden, da zur Transplantation durchblutete Organe benötigt werden. Gewebeentnahmen, egal ob sie für Transplantationszwecke oder zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, können auch noch Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen."

Aussagen von diesem alternativen OSA sind:

  • "Unser Organspende-Ausweis ist anders. Denn Organspende wirft viele Fragen auf – und die werden bislang nicht ausreichend beantwortet."
    Wenn EFiD weniger in den Schriften der Kritiker, dafür aber in den Schriften der Mediziner (z.B. gemeinsame Erklärungen) recherchieren würden, hätten sie viele Fragen beantwortet.
  • "Unser Organspende-Ausweis ist anders, weil wir Hirntote für Sterbende halten, deren Sterbeprozess erst mit der Organentnahme endgültig abgeschlossen ist." <
    "Wir halten es für wichtig, dass den Angehörigen oder von ihnen benannten stellvertretenden Personen die Sterbebegleitung während der Organentnahme ermöglicht wird, wenn sie dies wünschen."
    Damit widerspricht EFiD der Justiz, der Medizin und der katholischen Kirche, die alle sagen, dass Hirntote Tote sind.[Anm. 15] Eine Anwesenheit von Angehörigen bei der Organentnahme ist aus verschiedenen Gründen unpraktikabel.
  • "Wer Organe spenden möchte, muss bei Eintritt des Hirntodes intensivmedizinisch am Leben erhalten werden, denn nur durchblutete Organe können transplantiert werden."
    Hirntote werden nicht am Leben erhalten, es wird ihr Blutkreislauf weiterhin aufrecht erhalten.
  • "Weil niemand mit letzter Sicherheit ausschließen kann, dass Spender_innen während der Organentnahme noch Schmerzen empfinden können, sagen wir: Organentnahme sollte grundsätzlich unter Vollnarkose erfolgen."
    Hirntote können mit absoluter Sicherheit keine Schmerzen empfinden, denn dazu bedarf es eines funktionierendes Gehirns. Dieses ist jedoch beim Hirntod nicht mehr gegeben, nie wieder.

Auf der Startseite sind 5 Personen mit einem Zitat aufgeführt:

  • Martin Hein: "Zwischen Hirntod und Tod ist genau zu unterscheiden."
  • Angelika Weigt-Blätgen: "Organspende als Akt der Nächstenliebe empfehlen – dazu kann ich mich nicht durchringen."
  • Susanne Kahl-Passoth: "Wenn mein Mann Organspender wird, betrifft mich das auch."
  • Susanne Krahe: "Ich war aus Prinzip dagegen. Dann kam die Diagnose: finales Nierenversagen."
  • Ilse Junkermann: "Der andere Organspende-Ausweis der Evangelischen Frauen in Deutschland unterscheidet zwischen Hirntod als Voraussetzung der Organspende und Tod als Voraussetzung der Gewebespende. Das finde ich richtig und gut und deshalb unterstütze ich die Kampagne der EFiD."

Die einzelnen Personen führen in kurzen Aufsätzen weiter aus:

  • Martin Hein
    • "Über Jahrhunderte galten hierfür die uns bekannten klassischen Todeszeichen wie Leichenstarre oder Todesflecken."
      Wie die Medizingeschichte lehrt, sind Totenstarre und Totenflecke für die Feststellung des Todes noch keine 200 Jahre alt.
    • "Denn wir wissen inzwischen auch, dass „hirntote“ Menschen über viele Jahre hin bei künstlicher Beatmung am Leben erhalten werden können."
      Hirntoten wurde dabei der Blutkreislauf aufrecht erhalten, siehe: Alan Shewmon und Datenbank unseres Lebens
    • "Deshalb meine ich: Wir müssen genau unterscheiden zwischen Tod und Hirntod – nicht zuletzt, um das Vertrauen in die moderne Medizin und in die Transplantationsmedizin zu erhalten und zu befördern."
      Mit solchen Aussagen wird eher Misstrauen in die moderne Medizin ausgesät.
  • Angelika Weigt-Blätgen
    • "„Das solltest Du tun, schon aus Nächstenliebe“ – ist für mich nicht akzeptabel."
      Siehe: Nächstenliebe
    • "Die Bereitschaft, Organe zu spenden, muss eine Entscheidung bleiben, die Menschen treffen können, ohne dass Druck dazu auf sie ausgeübt wird. Denn es gibt genauso gute Gründe, sich dagegen zu entscheiden oder sich nicht zu entscheiden."
      Bedauerlich, dass die Gründe, sich gegen die Organspende zu entscheiden, nicht genannt sind. Siehe: Mein Nächster
  • Susanne Kahl-Passoth
    • "Die Entscheidung kann ich nicht nur für mich allein treffen."
      Wieso nicht? Wen hat sie gefragt, wen sie heiraten soll? Indem sie sich für diesen einen Mann entschieden hat, hat sie sich gegen Millionen andere Männer entschieden.
    • "Damit kann ich es meinen Angehörigen ermöglichen, im Fall des Falles noch einmal abzuwägen, ob sie meiner zu Lebzeiten getroffen Entscheidung zur Organspende auch jetzt zustimmen können."
      Wurde das gleiche auch bei der Patientenverfügung so geregelt, dass die Familienmitglieder über eine Weiterbehandlung oder über Therapieabbruch mitentscheiden, oder sollte dabei der Wille von Susanne Kahl-Passoth beachtet werden?
  • Susanne Krahe
    • " Als ich wieder mit bitterem Gaumen erwachte, willigte ich in die Ausräumung des künstlich beatmeten Torsos eines Fremden ein."
      Die Wortwahl lässt zu wünschen.

Anhang

Einzelnachweise

[xyz://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Positionspapiere/organtransplantation_positionspapier%202013.pdf EFiD Positionspapier 2013 zur Organspende]

Anmerkungen

  1. Totenstarre beginnt mit dem Augenlidern (1-2 Stunden), geht weiter über Kaumuskulatur (2-4 Stunden) und erfasst dann alle Gliedmaßen (6-12 Stunden). Wichtig ist die chronologische Reihenfolge, da gleichzeitiges Erstarren der Muskulatur bspw. auch bei Unterkühlungen auftreten kann.
  2. Die Medizin kennt Patienten, bei denen (z.B. durch Hirninfarkt) die Region des Großhirns geschädigt ist, in der die Schmerzwahrnehmung erfolgt. Diese Patienten haben, je nach Ausmaß der Schädigung, ein vermindertes bis kein Schmerzempfinden.
  3. Bei der HTD muss der zeitlicher Abstand zwischen 1. und 2. klinischen Diagnostik bei primärer Hirnschädigung mind. 12 h und bei sekundärer Hirnschädigung mind. 72 h betragen. Diese Wartezeit kann durch eine apparative Diagnostik verkürzt werden.
  4. "... Bei mehr als der Hälfte der Menschen wird der Hirntod diagnostiziert, auch wenn nach der Diagnose keine Organentnahme erfolgt, aus den verschiedensten Gründen. ..." Siehe: xyz://www.dgni.de/aerzte/stellungnahmen/476-gemeinsame-stellungnahme-der-dgn-dgnc-und-dgni-zur-feststellung-des-hirntodes.html Zugriff am 21.1.2017.
  5. Vgl. Wolfram Höfling: „Löst die geplante Änderung des Transplantationsgesetzes tatsächlich die Probleme?“, 4. (Stellungnahme der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, 21. Dezember 2011; zugänglich unter www.stiftung-patientenschutz.de/publikationen/stellungnahmen/Stellungnahmen-2011; Zugriff am 30.07.2013).
  6. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.
  7. Das beschreibt Susanne Krahe, Nierentransplantierte, auf der gleichen Seite sehr deutlich: „Ich weiß nicht, ob mein Spender das Skalpell gefühlt hat, das seine Verbin­dungen zu seinem eigenen Gefäßsystem kappte. Ich hoffe, der Umzug seiner Lebensreste hat ihm nicht mehr weh getan als mir der Einzug in meinen Bauch."
  8. Als Beispiele hierfür sollen aus der Zeit Jesu gelten:
    • "Um die dritte Stunde ging er wieder hinaus und sah andere auf dem Markt stehen, die keine Arbeit hatten." (Mt 20,3)
    • "Um die sechste und um die neunte Stunde ging der Gutsherr wieder hinaus und machte es ebenso." (Mt 20,5)
    • "Als er um die elfte Stunde noch einmal hinausging, traf er wieder einige, die dort standen." (Mt 20,6)
    • "Da kamen die Männer, die er um die elfte Stunde angeworben hatte, und jeder erhielt einen Denar." (Mt 20,9)
    • "Von der sechsten Stunde an war Finsternis über dem ganzen Land bis zur neunten Stunde." (Mt 27,45)
    • "Um die neunte Stunde schrie Jesus mit lauter Stimme: Eli, Eli, lema sabachtani?" (Mt 27,46)
    Da heißt es nicht, um 8:15 Uhr, sondern "in der dritten Stunde". Genauer wurde die Zeit zur Zeit Jesu nicht gemessen. Bis weit nach dem Mittelalter gab es Uhren, die nur einen Stundenzeiger hatten. Die Zeit wurde selbst da noch nicht in Minuten gemessen.
  9. In diesem Denken verbleibend, könnte man auch sagen, dass die Emanzipation der Frau biblisch betrachtet zutiefst fragwürdig sei (Lutherbibel 2017):
    • "Ich will aber, dass ihr wisst, dass Christus das Haupt eines jeden Mannes ist; der Mann aber ist das Haupt der Frau." (1.Kor 11,3)
    • "Der Mann aber soll das Haupt nicht bedecken, denn er ist Gottes Bild und Abglanz; die Frau aber ist des Mannes Abglanz." (1.Kor 11,7)
    • "Denn der Mann ist nicht von der Frau, sondern die Frau von dem Mann." (1.Kor 11,8)
    • "Und der Mann wurde nicht geschaffen um der Frau willen, sondern die Frau um des Mannes willen." (1.Kor 11,9)
    • "Denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Gemeinde ist." (Eph 5,23)
    • "Aber wie nun die Gemeinde sich Christus unterordnet, so sollen sich auch die Frauen ihren Männern unterordnen in allen Dingen." (Eph 5,24)
    • "Desgleichen sollt ihr Frauen euch euren Männern unterordnen, damit auch die, die nicht an das Wort glauben, durch den Wandel ihrer Frauen ohne Worte gewonnen werden." (1.Petr 3,1)
  10. § 18 Organ- und Gewebehandel

    (1) Wer entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 mit einem Organ oder Gewebe Handel treibt oder entgegen § 17 Abs. 2 ein Organ oder Gewebe entnimmt, überträgt oder sich übertragen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

  11. Ohne Genmanipulation hatten die Diabetiker heute kaum menschliches Insulin.
  12. V-Liebe.jpg

    Diese "Waage der Liebe", den Nächsten zu lieben wie sich selbst, darf man im Zusammenhang von Organtransplantation so verstehen, dass man nicht nur für sich selbst Organe haben möchte, sondern dass man in gleicher Weise im Falle seines Hirntodes auch zur Organspende bereit sein soll.
    Denn Nächsten zu lieben wie sich selbst, bezeichnete Jesus als das wichtigste Gebot (Mt 22,36.38). Daneben besitzt diese "Waage der Liebe" noch weitere Aussagen, die den Stellenwert dieses Gebotes deutlich machen:

    • "Den Nächsten zu lieben wie sich selbst, ist weit mehr als alle Brandopfer und anderen Opfer." (Lk 10,27)
    • "Denn die Gebote: Du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren! und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefasst: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst." (Röm 13,9)
    • "Denn das ganze Gesetz ist in dem einen Wort erfüllt: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!" (Gal 5,14)
    • "Wenn ihr jedoch das königliche Gesetz gemäß der Schrift erfüllt: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!, dann handelt ihr recht." (Jak 2,8)
  13. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürfte es sich hierbei um eine Mutter aus dem Verein KAO gehandelt haben. Wie anders ist auch dieses "gerupft" zu erklären?
  14. Hier nur einige Beispiele, welche Bilder die hebräische Bibel vermittelt:
    • "Da formte Gott, der HERR, den Menschen, Staub vom Erdboden, und blies in seine Nase den Lebensatem. So wurde der Mensch zu einem lebendigen Wesen." (Gen 2,7) Gott war bei der Erschaffung des Menschen nicht als Töpfer tätig.
    • "doch vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse darfst du nicht essen; denn am Tag, da du davon isst, wirst du sterben." (Gen 2,17) Der Tod kam nicht durch den Sündenfall in die Welt.
    • "Auf dem Bauch wirst du kriechen und Staub fressen alle Tage deines Lebens." (Gen 3,14) Schlangen ernähren sich nicht vom Staub.
    • "Unter Schmerzen gebierst du Kinder." (Gen 3,16) Auch Tiere gebären unter Schmerzen. Sie haben nicht vom Baum der Erkenntnis gegessen.
    • "Kamel, Hase, Klippdachs. Sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Klauen." (Dtn 14,7) Der Hase ist kein Wiederkäuer.
    • "aus seinen Kammern entsendet er den Wind." (Jer 10,13; 51,16) Wind entsteht anders.
    • "Mag wanken die Erde mit all ihren Bewohnern, ich selber habe ihre Säulen fest gegründet." (Ps 75,4) Die Erde steht nicht auf Säulen.
  15. Fühlt sich EFiD dem Namen verpflichtet: Protest-antismus?

Einzelnachweise

  1. xyz://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Positionspapiere/organtransplantation_positionspapier%202013.pdf Zugriff am 22.12.2018.
  2. Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes (1997) xyz://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Hirntodpdf.pdf Zugriff am 22.7.2014.
  3. xyz://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/gem-texte/GT_01.pdf Zugriff am 22.7.2014.
  4. Vgl. Robert-Koch-Institut (Hrsg.): Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 17 – (Themenheft: Organtransplantation und Organspende) 17 (2003). Das Themenheft ist zugänglich unter: xyz://www.gbe-bund.de/gbe10/ergebnisse.prc_pruef_verweise?p_uid=gast&p_aid=15993749&p_fid=8523&p_ftyp=TXT&p_pspkz=D&p_sspkz=&p_wsp=&p_vtrau=4&p_hlp_nr=&sprache=d&p_sprachkz=d&p_lfd_nr=83&p_news=&p_modus=2&p_window=&p_janein=J (Zugriff am 30.07.2013). Aktuelle Zahlen zur Geschlechterverteilung auf den Warteliste sind entweder nicht verfügbar oder aber nicht zugänglich.
  5. Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 147.
  6. Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 148.
  7. xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Presse/2018_ev%20frauen%20lehnen%20widerspruchslsung%20ab_7%20sept%202018.pdf Zugriff am 02.03.2019.
  8. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  9. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  10. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  11. DSO: Jahresbericht 2022, 23.
  12. xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Presse/gemeinsame%20pressemitteilung_tod%20ist%20auch%20kulturell%20definierte%20gre_15%20sept%202016.pdf Zugriff am 22.12.2018.
  13. xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Presse/organspende%20mit%20vollnarkose%20ermglichen_pressemitteilung_28%20mai%202015.pdf Zugriff am 22.12.2018.
  14. xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Presse/aufklaerung%20zur%20organspende%20voellig%20unzulaenglich_31.%20mai%202013.pdf Zugriff am 22.12.2018.
  15. xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/ahzw/2-2013_Wenn%20Hirntod%20Teil%20des%20Sterbens%20ist.pdf Zugriff am 22.12.2018.
  16. xyz://www.samw.ch/dms/de/Publikationen/Factsheets/d_TxG_Hirntod.pdf Zugriff am 3.3.2014.
  17. xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/ahzw/2-2013_Du%20nimmst%20ihre%20Geisteskraft%20zurueck.pdf Zugriff am 22.12.2018.
  18. Susanne Krahe: Mein angeknüpftes Leben. In: EFiD-mitteilungen 450 (August 2012). Nach: xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/mitteilungen/2012/450_Mein%20angeknuepftes%20Leben_Krahe.pdf Zugriff am 22.12.2018.
  19. xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/mitteilungen/2012/450_Organspende%20und%20Hirntod.pdf Zugriff am 22.12.2018.
  20. xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Ethik/pmjuristenforum_hirntod200416.pdf Zugriff am 22.12.2018.
  21. xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/home/969 Zugriff am 22.12.2018.
  22. xyzs://www.evangelischefrauen-deutschland.de/images/stories/efid/Presse/organspende%20mit%20vollnarkose%20ermglichen_pressemitteilung_28%20mai%202015.pdf Zugriff am 22.12.2018.