DCD: Unterschied zwischen den Versionen

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Im September 1998 bezeichnete Eurotransplant in seinem Newsletter 148 ein Herz-Kreislauf-Stillstand von 10 Minuten gleichwertig zum Hirntod. Damit wollte es die zu Eurotransplant gehörenden Länder zur Einführung der DCD-Regelung bewegen.  
Im September 1998 bezeichnete Eurotransplant in seinem Newsletter 148 ein Herz-Kreislauf-Stillstand von 10 Minuten gleichwertig zum Hirntod. Damit wollte es die zu Eurotransplant gehörenden Länder zur Einführung der DCD-Regelung bewegen.  


Im Dezember 1998 veröffentlichten hochrangige Ärzte eine gemeinsame Stellungnahme hierzu. Gemeinsam sprachen sie sich gegen DCD aus und lehnten auch ein aus einem anderen Eurotransplant-Land durch DCD gewonnenes Organ ab. Es darf kein aus DCD gewonnenes Organ nach Deutschland vermittelt werden.<br>
Im Dezember 1998 veröffentlichten verschiedene Ärzte eine gemeinsame Stellungnahme hierzu. Gemeinsam sprachen sie sich gegen DCD aus und lehnten auch ein aus einem anderen Eurotransplant-Land durch DCD gewonnenes Organ ab. Es darf kein aus DCD gewonnenes Organ nach Deutschland vermittelt werden.<br>
* K. Vilmar, Präsident der [[BÄK]] und des Deutschen Ärztetages
* K. Vilmar, Präsident der [[BÄK]] und des Deutschen Ärztetages
* Th. Brandt, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
* Th. Brandt, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neurologie

Version vom 13. Dezember 2023, 11:35 Uhr

Geschichte

Die Regelung von "Donation after cardiac death" (DCD) - früher "Non-heart-beating donation" (NHBD)(engl. Nicht-Herz schlagen Spender) genannt - wurde Ende der 1970er Jahre eingeführt, um neben Hirntoten auch einer weiteren Gruppe Menschen Organe entnehmen zu können.

Problematik

Im Medical Center der University of Pittsburg ist eine Organentnahme schon nach 2-minütigem und im Institute of Medicine der US National Acadamy of Science nach 5-minütigem Herzstillstand erlaubt. Im Maastricht Workshop wurde 1995 vorgeschlagen, dass erst nach zehnminütigem Herzstillstand mit einem Eingriff für die Organentnahme begonnen werden darf. Im San Carlos University Hospital in Madrid müssen 30 Minuten nach Wiederbelebungsversuchen vergangen sein, bis der Hirntod des Patienten angenommen wird.[1]

Klassifizierung

In den 80er-Jahren wurde im Maastrichter Uniklinikum ein Spenderprogramm mit Herztoten begonnen. Die dabei gemachten Erfahrungen flossen in die Vorgaben des "Maastricht-Protokolls" von 1995 ein. Damit klassifiziert man die Organspender nach Herzstillstand wie folgt:[2]

K Definition Jahr ?
I Herzstillstand bei Ankunft in der Klinik uk
II Herzstillstand nach erfolgloser Reanimation uk
III Wenn der Herzstillstand erwartet wird und lebenserhaltende Maßnahmen unterbrochen werden k
IV Herzstillstand bei Hirnstammtod uk
V Herzstillstand bei einem stationären Patienten 2000 uk

K = Kategorie // Jahr = Jahr der Einführung // ? = k bzw. uk
k = kontrollierter (künstlich herbeigeführter) Herzstillstand // uk = unkontrollierter Herzstillstand

  • Die Kategorien I, II, IV und V werden als "unkontrolliert" bezeichnet, da hierbei der Herzstillstand natürlich erfolgt ist.
  • Die Kategorie III wird als "kontrolliert" bezeichnet, weil hierbei der Herzstillstand künstlich herbeigeführt wird.
  • Spendern der Kategorie I dürfen nur Gewebe mit langlebigen Zellen wie Herzklappen und Augenhornhäute entnommen werden.
  • Spender der Kategorie II sind Patienten, deren erfolglose Reanimation außerhalb der Klinik erfolgt ist. Von ihnen dürfen nur die Nieren für die OT entnommen werden, müssen jedoch sorgfältig geprüft werden, da sonst die Ausfallrate hoch ist.
  • Spender der Kategorie III sind Patienten mit nicht überlebensfähigen Verletzungen, die für diesen Fall durch eine Patientenverfügung von einer Weiterbehandlung abgesehen und sich schriftlich als Organspender zur Verfügung gestellt haben.
  • Von Spendern der Kategorie III, IV und V können mit Ausnahme des Herzens möglicherweise – entsprechend dem Gesundheitszustand des jeweiligen Organs – alle Organe transplantiert werden.
  • Leber und Lungen können nur von Spendern der kontrollierten Kategorie III für die TX verwendet werden.[3]

Maastricht-Protokoll detailliert

Die Kategorien I bis IV sind:[4]

  1. Kategorie I
    Hierbei handelt es sich um Patienten, die einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten haben und bei denen auf dem Weg in die Klinik bereits der Reanimationsversuch als erfolglos eingestellt wurde (Dead on Arrival = Tod bei Ankunft).
    Bei diesen Spendern ist es wichtig, dass man den genauen Zeitpunkt des Herzstillstandes bzw. des Abbruchs des Reanimationsversuchs kennt und dieser nicht zu weit zurückliegt. Außerdem muss in der eingelieferten Klinik sofort ein OP mit Team für die Organentnahme bereit sein.
  2. Kategorie II
    Hierbei handelt es sich um Unfallopfer, die einen Herzstillstand erlitten haben und bei denen in der Notaufnahme trotz aller Ranimationsversuche die Herz-Kreislauf-Funktion nicht wieder hergestellt werden konnte (Unsuccessful resuscitation = erfolglose Reanimation).[Anm. 1]
  3. Kategorie III
    Hierbei handelt es sich um in einer Klinik stationäre Patienten, welche als nicht therapierbar gelten und bei denen man sich in Übereinstimmung mit dem erklärten Willen des Patienten oder der Angehörigen zur Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen entschließt (Controlled Death = kontrollierter Tod).[Anm. 2]
  4. Kategorie IV
    Hierbei handelt es sich um Patitenten, die während oder nach einer HTD einen Herzstillstand erleiden (Cardiac Arrest in a brain-dead donor). Wurde bei der HTD der Hirntod festgestellt und ist der Herzstillstand hernach erfolgt, können dessen Organe aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt werden. In allen anderen Fällen dürfen keine aus DCD stammenden Organe nach Deutschland vermittelt werden.

DCD in der Welt

Im Jahr 2015 praktizierten u.a. diese Länder DCD in diesen Kategorien:[5]

  • Kategorie I: Frankreich, Italien, Spanien
  • Kategorie II: Frankreich, Italien, Spanien
  • Kategorie III: Belgien, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Spanien, Australien, Neu Seeland, Kanada, USA
  • Kategorie IV: Spanien

Im Jahr 2011 praktizierten u.a. diese Länder DCD:[5]

  • über 10 Jahre: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Lettland, Niederlande, Schweiz, Tschechien, Australien
  • weniger 10 Jahre: Estland, Luxemburg, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Zypern
  • DCD-Verbot: Bosnien-Herzegovina, Deutschland, Finnland, Griechenland, Litauen, Türkei, Ungarn

Länder, die im Jahr 2013 DCD zugelassen hatten, waren: Australien (16,9/3,7), Belgien (29,9/6,3), Frankreich (25,5/1,9), Großbritannien (20,8/8,5), Italien (22,2/0,1), Lettland (17,0/6,5), Niederlande (15,3/9,0), Österreich (24,6/0,6), Schweiz (13,7/1,5), Spanien (35,1/3,4), Südkorea (8,4/0,02), Tschechien (20,6/0,1), USA (27,0/4,5)(hier 2014).[6] (Die 1. Zahl gibt die relative Anzahl der Totspender an, die 2. Zahl hiervon die relative Anzahl der DCD-Spenden.) Siehe: Statistik/Welt#Welt

Bis zum Jahr 2007 war in den USA die Akzeptanz der Organspende von DCD so schlecht, dass die Kliniken verpflichtet wurden, DCD anzuwenden oder begründet aktiv DCD zu widersprechen. Zunächst waren noch 10 Minuten für DCD erforderlich. Inzwischen werden z.T. auch nur 5 oder gar 2 min abgewartet, bis der Patient für tot gilt. - Axel Rahmel von Eurotransplant bestätigte, dass die DCD-Regelung in den Eurotransplant-Ländern zwischen 2 und 20 min schwanke.[7]

"Im Jahr 2015 verzeichnete Österreich nur 0,7 Actual Donors pro Mio. EW nach DCD. In Ländern, die DCD forcieren, liegen die Werte zwischen 6 und 10 Actual Donors pro Mio. EW (Spanien, Belgien, Niederlande, Großbritannien)."[8]

Für DCD gibt es, je nach Nation, unterschiedliche Wartezeiten für den Herzstillstand:

  • 5 Minuten in: Großbritannien[9], Spanien[9]
  • 10 Minuten in: Frankreich[9],
  • 20 Minuten in: Italien[9]
  • 5-10 Minuten in: Tschchien[9]

DCD in Deutschland

Im September 1998 bezeichnete Eurotransplant in seinem Newsletter 148 ein Herz-Kreislauf-Stillstand von 10 Minuten gleichwertig zum Hirntod. Damit wollte es die zu Eurotransplant gehörenden Länder zur Einführung der DCD-Regelung bewegen.

Im Dezember 1998 veröffentlichten verschiedene Ärzte eine gemeinsame Stellungnahme hierzu. Gemeinsam sprachen sie sich gegen DCD aus und lehnten auch ein aus einem anderen Eurotransplant-Land durch DCD gewonnenes Organ ab. Es darf kein aus DCD gewonnenes Organ nach Deutschland vermittelt werden.

  • K. Vilmar, Präsident der BÄK und des Deutschen Ärztetages
  • Th. Brandt, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
  • P. Hanrath, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung
  • A. Haverich, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft

Diese Herren, allesamt Professoren und Doktoren, sprachen sich gegen die Einführung der DCD-Regelung in Deutschland aus. Ihre Gründe waren:

  1. . DCD ist kein sicheres Äquivalent zum Hirntod.
  2. . Die biologisch unmögliche Reanimation ist von einer abgebrochen oder unterlassenen Reanimation zu unterscheiden. Die Kriterien für Therapieabbruch sind nicht standardisierbar.
  3. . In Deutschland gilt seit 1997 das TPG. Dieses lässt nur Hirntote als Organspender zu.[10]

In der Folgezeit sprachen sich immer wieder med. Gesellschaften gegen die Einführung von DCD in Deutschland aus:

  • 2007 sprach sich der 110. Deutsche Ärztetag gegen die DCD aus.[11]
  • 2008 wehrte sich die BÄK gegen eine Einführung der DCD in Deutschland.[11]
  • 2009 sprach sich das Bundesministerium für Gesundheit dafür aus, nicht vom bestehenden Hirntodkonzept abzuweichen. In der Drucksache 16/13740 heißt es auf Seite 128: "Die kontrollierte 'DCD-Spende' ist ein durchaus problematisches Verfahren, so dass dieses für das Deutschland bis auf Weiteres abzulehnen ist."[12]
  • Die DGN, die DGNC und DGNI lehnen in gemeinsamen Erklärungen der Jahre 2014 und 2015 das Konzept des DCD als grundlegend falsch ab, "da es ein höheres Risiko von Fehldiagnosen in sich birgt."[13]

Angesichts der Unsicherheit, über DCD den Hirntod festzustellen, stellt sich die Frage, in wie weit von den weltweiten Fehldiagnosen (siehe: lebende Hirntote) auf die Unsicherheit von DCD zurückzuführen ist.

DCD in Österreich

Am 16.11.2013 gab der Obersten Sanitätsrat die "Empfehlungen zur Durchführung der Todesfeststellung bei einer geplanten Organentnahme nach Hirntod durch Kreislaufstillstand" heraus.[14] Darin sind auf Seite 3 die für Österreich geltenden Situationen für DCD genannt:

1 Tod bei Ankunft im Krankenhaus (Kategorie I)
2 Tod nach erfolgloser Reanimation (Kategorie II)
3 Tod nach Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen (Kategorie III)
4 Kreislaufstillstand bei vorgängigem Tod infolge primärer Hirnschädigung (Kategorie IV)

DCD in der Schweiz

Ein DCD-Spender hat eine schwerste, mit dem Leben nicht mehr zu vereinbarende Hirnverletzung, erfüllt jedoch nicht alle Hirntod-Kriterien. Eine Weiterführung der Intensivtherapie würde darum keine Aussicht auf Besserung oder Heilung bringen. In solchen Fällen wird mit der Familie ein Therapieabbruch besprochen.[Anm. 3] Erst wenn dieser beschlossen ist, wird eine mögliche Organspende thematisiert. Der Familie wird die Zeit für eine Entscheidungsfindung eingeräumt, die sie brauchen.
Falls die Einwilligung vorliegt, wird der Patient unter Weiterführung der palliativen Therapie vom Beatmungsgerät genommen und die kreislaufstützenden Medikamente werden abgestellt. In der Regel versterben die Patienten innert kurzer Zeit (Atemstillstand->Herzstillstand). Der Herzstillstand wird mittels Echokardiographie nachgewiesen, danach folgen die 10 Minuten No-touch-Zeit. Danach wird der Hirntod nach festgelegten Kriterien diagnostiziert und sogleich mit der Organentnahme begonnen. - Da der Patient somit primär an einem Herzstillstand verstorben ist, könnte hier auch jemand für die Organspende sein, der den Hirntod ablehnt.[15]

In der Schweiz wurde bis 2007 nach DCD verfahren. Mit dem Inkrafttreten des Nationalen Transplantationsgesetzes wurde es bis zur Klärung einiger rechtlichen Fragen bis 2011 ausgesetzt. Seither ist DCD in der Schweiz möglich.[16]

Nach einem Artikel vom 25.11.2020 sollen in der Schweiz rund 40% der Organspenden nach DCD erfolgen.[17]

Die DCD-Herzspende wurde in der Schweiz im Jahr 2023 eingeführt. Sie gibt es bereits in 8 Ländern: Australien, Belgien, Niederlande, Österreich, Spanien, Tschechien, USA und Vereinigtes Königreich.[16]

Vergleich: DCD in Österreich und der Schweiz

In Österreich und der Schweiz ist DCD möglich. Bei allen Gemeinsamkeiten gibt es in der Durchführung auch Unterschiede:

Österreich Schweiz
Quellen Todesfeststellung

Empfehlung zu DCD (2013)
Protokoll zur Todesfeststellung

DCD-Spenden (2023)

Fragen und Antworten (30.01.2023)
SAMW Todesfeststellung (2017)
Protokolle (2017)
Ablaufdiagramme (2017)

Forderungen zum Herzstillstand
Mögliche Kategorien I, II, III, IV I, II, III, IV, V
Dauer des Herzstillstands > 10 Minuten > 5 Minuten
Herzstillstand überprüft per 1. invasive Blutdruckmessung
2. mittels Echokardiographie
empfohlen:
transthorakaler Echokardiographie
Körpertemperatur mind. 34,0°C
Untersuchungen nach dem Herzstillstand
Koma (Glasgow Coma Score 3) Koma
Reversible Ursachen ausgeschlossen
Funktionsausfall des Gehirns wahrscheinlich
Keine Pupillenreaktion auf Lichtreiz bei mittel- bis maximalweiten Pupillen Keine Pupillenreaktion auf Lichtreiz bei mittel- bis maximalweiten Pupillen
fehlender Vestibulo-okuläre Reflex (Puppenkopf-Phänomen)
fehlende Trigeminus-Schmerz-Reaktion
Schlaffe Tetraplegie
fehlender Kornealreflex fehlender Kornealreflex, beidseitig
fehlender Hustenreflex fehlender Hustenreflex
Apnoe-Test Apnoe-Test

DCD in den Religionen

Katholische Kirche zur DCD

Papst Benedikt XVI. sprach sich in seiner Ansprache am 7.11.2008 klar gegen DCD aus, als er sagte: „Es ist jedoch nützlich daran zu erinnern, dass die einzelnen lebenswichtigen Organe nur ‚ex cadavere‘ entnommen werden dürfen [d.h. wenn der Mensch tot ist].“

Der Deutsche Ethikrat wie auch die Deutsche Bischofskonferenz sind gegen eine Einführung der DCD in Deutschland.[18]


Stastiken

DCD in Tabellen

Die Transplant-Jahresberichte aus Österreich geben ab dem Jahr 2013 die internationalen Zahlen von DCD-Spenden an:

Nation 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Belgien 6,3 6,3 7,3 9,8 9,5 9,1 8,6 9,5 8,9
Dänemark - - - - - - - - -
Deutschland - - - - - - - - -
Finnland - - - - - - - - -
Frankreich 1,9 1,9 0,6 0,9 1,4 2,1 2,1 3,0 2,4
Großbritannien 7,9 8,5 7,9 8,4 9,3 9,0 9,3 10,3 ?
Italien 0,1 0,1 0,03 0,1 0,3 0,9 1,0 1,4 1,0
Kroatien - - - - - - - - -
Litauen - - - - 0,7 - - - -
Luxemburg - - - - - - - - -
Niederlande 7,4 9,0 7,1 8,3 7,8 8,6 9,1 8,9 9,1
Norwegen - - 0,4 1,1 0,4 1,5 - - -
Österreich 0,5 0,6 0,7 0,7 0,7 0,8 1,6 2,4 2,8
Polen - - - - 0,2 0,1 0,1 - ?
Portugal - - - - 1,0 2,0 2,7 2,6 1,1
Schweden - - - - - 0,1 1,0 0,4 1,1
Schweiz 0.9 1,5 2,2 1,9 1,8 4,6 3,8 6,6 5,7
Slowakei - - - - - - - - -
Slowenien - - - - - - - - -
Spanien 3,4 3,4 4,1 6,8 10,7 12,3 13,6 16,1 13,3
Tschechien 0,2 0,1 0,4 - 0,4 1,2 1,2 - 0,7
Türkei - - - - - - - - -
Ungarn - - - - - - - - -
Nation 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Großbritannien
Italien
Kroatien
Litauen
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Türkei
Ungarn

Verschiedene Länder betreiben mit unterschiedlicher Intensität DCD für die Organspende. Aus einer Grafik entnommene gerundete Zahlen sind hierzu:[19]

Nation Kategorie seit 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Australien 5 10
Belgien[14] 40 42
Niederlande[14] 110 130
Frankreich[14] - 40
Finnland
Großbritannien[14] 145 180
Italien
Kanada[14]
Österreich 1, 2, 3, 4[14] 1983[14]
Schweiz[14][Anm. 4] 1, 2, 3, 4[20] 2011
Spanien[14] 75 85
USA[14]

Kategorie = Die in diesem Land erlaubten Kategorien für DCD.
Jahr = Jahr, in dem die Regelung für DCD in dieser Nation eingeführt wurde.

Statistik 2016

Diese Tabelle stellt eine Übersicht der Regelungen in Europa dar. Hierbei kommen verschiedene Quellen zum Tragen, die jedoch eigens angegeben werden.
p5 = pmp Organspender 2015[21] /p6 = pmp Organspender 2016[22] / D6 = pmp DCD-Spende[22] / K6 = p6 - D6 = Korrektur auf reine Hirntod-Spenden / §a = gesetzliche Regelung[23] / OSa = automatisch Organspender[23] / ZSa = Zustimmung vor der Entnahme nötig?[23] / WHa = Widerspruchsrecht der Hinterblibenen[23] / §b = gesetzliche Regelung[24]

Nation p5 p6 D6 K6 §a OSa ZSa WHa §b
Belgien 26,8 30,8 9,5 21,3 WSR1 ja nein nein WSR4
Bulgarien NSR ja nein nein WSR3
Dänemark 13,9 17,5 - 17,5 eZR nein ja ja eZR
Deutschland 10,7 10,6 - 10,6 ER nein ja ja ER
Estland 15,2 WSR2 nein nein ja WSR4
Finnland 22,1 24,7 - WSR2 nein nein ja WSR4
Frankreich 25,3 28,7 1,4 28,7 WSR1 ja nein nein WSR3
Griechenland 4,5 eZR nein nein ja eZR
Großbriannien 20,4 21,5 9,3 12,2 eZR nein ja ja eZR
Irland 13,8 16,2 eZR nein ja ja WSR3
Island eZR nein ja ja
Italien 23,1 24,7 0,3 24,4 WSR1 nein nein ja WSR3
Kroatien 35,1 39,5 - 39,5 WSR2 nein nein ja
Lettland 15,3 WSR1 ja nein nein WSR3
Litauen 10,3 21,7 0,7 21,0 eZR nein ja ja WSR4
Luxemburg 7,3 5,2 - 5,2 WSR1 ja nein nein WSR3
Malta 28,6 WSR1 ja nein nein
Niederlande[Anm. 5] 16,1 14,7 7,8 6,9 eZR ja nein nein WSR3
Norwegen 22,6 20,9 0,4 20,5 WSR2 nein nein ja WSR4
Malta 28,6
Österreich[Anm. 6] 25,5 24,9 0,7 24,2 WSR1 ja nein nein WSR3
Polen 15,4 14,0 0,2 13,8 WSR1 ja nein nein WSR3
Portugal 32,7 1,0 31,7 WSR3
Rumänien eZR nein ja ja eZR
Russland 3,2 WSR1 ja nein nein
Schweden 17,1 19,7 - 19,7 WSR2 nein nein ja
Schweiz[Anm. 7] 14,1 13,2 1,8 11,3 eZR nein ja ja eZR
Slowenien 22,8 20,0 - 20,0 WSR1 ja nein nein WSR3
Slowakei 11,6 13,3 - 13,3 WSR1 ja nein nein WSR3
Spanien[Anm. 8] 35,9 43,8 10,7 33,1 WSR1 ja nein nein WSR3
Tschechien 24,4 25,3 0,4 24,9 WSR1 ja nein nein WSR3
Türkei 7,1 - 7,1 WSR2 nein nein ja
Ungarn 20,1 18,6 - 18,6 WSR1 ja nein nein WSR3
Zypern 6,5 eZR nein ja ja WSR3

Legende zur Tabelle:

  • WSR1 = Widerspruchsregelung 1: Der Verstorbene wird zum Organspender, wenn er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  • WSR2 = Widerspruchsregelung 2: Hinterbliebene des Verstorbenen können die Organentnahme ablehnen.
  • eZR = erweiterte Zustimmungsregelung: Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Hinterbliebenen über eine Entnahme entscheiden.
  • ER = Erklärungsregelung: Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Mit Informationsmaterial werden Personen mit Entscheidung konfrontiert. Liegt keine Zustimmung vor, können die Hinterbliebenen über eine Entnahme entscheiden.
  • NSR = Notstandsregelung: Eine Organspende ist selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs zulässig.
  • WSR3 = Widerspruchsregelung 3: Wer nicht widersprochen hat, ist Organspender.
  • WSR4 = Wiederspruchsregelung 4: Angehörige haben das Recht, der Organentnahme zu widersprechen, wenn keine Entscheidung des Verstorbenen vorliegt.

Statistik 2021

Im DSO-Jahresbericht 2022 wurden erstmals die Zahlen der Organspende pro Million Einwohner (pmp) getrennt nach Hirntod und nach DCD angegeben. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch in den kommenden Jahren so bleibt. Damit könnte nicht nur die Tabelle weiter fortgeführt werden, sondern es legt offen, wie in den jeweiligen Nationen die Spenderzahlen erreicht werden.

Nation HT 21 DCD 21 HT 22 DCD 22
Kroatien 27,3 -
Portugal 26,9 1,1
Spanien 23,7 12,5
Tschechien 21,7 0,9
Italien 21,6 1,4
Frankreich 21,0 3,3
Finnland 20,9 0,7
Slowenien 18,6 -
Österreich 18,0 0,7
Dänemark 17,4 -
Litauen 17,4 1,5
Norwegen 17,4 -
Schweden 16,2 2,6
Estland 16,2 -
Belgien 13,7 10,4
Schweiz 12,4 6,1
Großbritannien 11,1 7,5
Irland 10,8 12,4
Deutschland 10,7 -
Ungarn 10,5 -
Polen 10,2 -
Israel 10,0 0,3
Slowakien 10,0 -
Lettland 8,4 -
Malta 7,5 -
Niederlande 5,8 15,8
Griechenland 4,3 -

Es gibt Nationen, die haben einen sehr hohen Anteil an DCD: Niederlande mir 15,8 pmp hat damit fast dreimal so viel DCD als Hirntod-Spende (* 1:3). Es folgen Spanien mit 12,5 pmp (2:1) und Belgien 12,4 pmp (~ 1:1). Wer die DCD loben und in Deutschland einführen will, verweist somit auf diese Nationen. Doch der Durchschnitt liegt bei 5,15 pmp. 4 von 15 Nationen haben weniger als 1,0 pmp mit DCD. - Um die Bürger korrekt zu informieren, wäre eine Fortsetzung dieser Daten in den nächsten DSO-Jahresberichten sehr hilfreich.

Anhang

Anmerkungen

  1. Nach Höfling liegt die zentrale Unklarheit darin, "wie lange eine Reanimation dauern muss, bis der irreversible Herz-Kreislauf-Stillstand - und damit (wirklich) der Tod des Menschen festgestellt werden kann. Das Maastricht-Protokoll verlangt insoweit in Statement Nr. 7 eine zehnminütige No-Touch-Phase. Die internationale Praxis im Umgang mit solchen NHM-Donors ist indes höchst unterschiedlich. So beträgt die No-Touch-Phase für Patienten der geschilderten Kategorie in Großbritannien 5, in Frankreich 10, in Spanien 5 und Italien 20 Minuten; in den Niederlanden wird eine fünfminütige No-Touch-Phase verlangt. In den USA variiert die Praxis von Klinik zu Klinik, wobei in Pittsburgh, dem größten Transplantationszentrum der Welt, lediglich zwei Minuten vorgeschrieben sind."
  2. Nach Höfling ist hier die No-Touch-Phase umstritten.
  3. Meist erfolgt der Therapieabbruch im Vorbereitungszimmer des OP. Erfolgt der Therapieabbruch auf der Intensivstation, wird nach der "no touch" Periode und der Todesfeststellung die eine Sonde eingeführt, über welche die Organe sofort mit einer Spüllösung gekühlt werden.
    Die Wiederaufnahme der Herzmassage nach der "no touch"-Zeit und der Todesfeststellung erfolgt bei DCD-Spendern der Kategorie Maastricht 1. Dies, weil in solchen Fällen der Herzstillstand meist ausserhalb eines Spitals erfolgt und man den Verstorbenen zuerst in ein Spital fahren muss, in welchem die notwendigen Massnahme zur Kühlung der Organe ergriffen werden können. Während des Transportes dient die Herzmassage rein der Durchblutung und damit der Funktionserhaltung der Organe.
  4. In der Schweiz wurde bis 2007 DCD praktiziert, dann verboten. Siehe: Franziska Beyeler, Susanna Wälchli-Bhend, Hans-Peter Marti, Franz Immer: Wiedereinführung des Non-Heart-Beating-Donor-Programms in der Schweiz? In: Schweizerische Ärztezeitung 2009;90: 23, 900. In: http://www.saez.ch/docs/saez/archiv/de/2009/2009-23/2009-23-214.pdf Zugriff am 12.12.2016.
  5. In den Niederlanden wurde die Einführung der Widerspruchsregelung im Februar 2018 beschlossen, das Gesetz soll 2020 in Kraft treten. Siehe: Jacqueline Vieth: Organspende im Ausland - Wer spendet wie? (28.11.2018). Nach: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/organspende-im-ausland-100.html Zugriff am 06.12.2018.
  6. In der vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen "Verfahrensanweisungen. Überprüfung des Vorhandenseins eines Widerspruches einer/eines Verstorbenen gegen eine Organentnahme" heißt es auf Seite 3:
    Wenn anwesende Angehörige glaubhaft machen können, dass die/der Verstorbene zu Lebzeiten eine Organspende abgelehnt hat, ist diese Information als Widerspruch der/des Verstorbenen zu akzeptieren.

    https://transplant.goeg.at/sites/transplant.goeg.at/files/2017-06/VA_%C3%9Cberpr%C3%BCfung%20Widerspruch.pdf
    In Österreich kann somit der Widerspruch auch mündlich durch die Hinterbliebenen ausgesprochen werden:

    In Österreich gilt die Widerspruchslösung, das bedeutet, dass bei Verstorbenen, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch gegen eine Organspende eingelegt haben, eine Organentnahme zulässig ist. Da der Widerspruch auch mündlich erfolgt sein kann, werden die mit dem Krankenhauspersonal in Verbindung stehenden Angehörigen über die geplante Organentnahme informiert und nach dem Willen der/des Verstorbenen befragt. Die Schwierigkeit für die informierenden Ärztinnen/Ärzte besteht darin, den Willen der/des Verstorbenen von jenem der Angehörigen abzugrenzen. Da das Krankenhauspersonal bestrebt ist, eine Organentnahme nur im Einvernehmen mit den Angehörigen zu veranlassen, wird in der Praxis dem Wunsch der Angehörigen entsprochen. Das Gespräch mit den Angehörigen wird von der / vom diensthabenden Ärztin/Arzt der Intensivstation geführt. Der Gesprächsausgang wird daher auch von deren/dessen Einstellung zu Organspende sowie kommunikativen Fähigkeiten beeinflusst.

    Damit ist klar, dass in Österreich nach festgestelltem Hirntod nicht nur bei Touristen, sondern grundsätzlich die Hinterbliebenen nach dem Willen des Hirntoten befragt werden. Siehe: Gesundheit Österreich: Programm zur Förderung der Organspende: aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven (November 2017), 9, Fußnote 3. https://docplayer.org/75831868-Programm-zur-foerderung-der-organspende-aktuelle-herausforderungen-und-zukunftsperspektiven.html Zugriff am 06.12.2018.

  7. In der Schweiz hat der Nationalrat am 12. 09.2013 eine entsprechende Motion (12.3767) mit 102 gegen 65 Stimmen angenommen, auch in der Schweiz die Widerspruchsregelung einzuführen. Am 18.10.2013 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates einen Wechsel zur Widerspruchslösung mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Quelle: Roland Graf: Organe transplantieren ohne Zustimmung? Nein danke! In: HLI-Report Nr. 84 4/2013 (Dezember 2013). Nach: https://www.human-life.ch/alt/public/reports/HLI-Report-84.pdf Zugriff am 15.01.2019.
  8. "Das spanische Transplantationssystem ist eines der Opting-out-Systeme nach dem Gesetz 30/1979, so dass seit 1979 eine rechtliche Vermutung zugunsten der Organspende besteht, aber die seither praktizierte Praxis war es, den Willen des Verstorbenen an die Familie (nächste Angehörige) zu richten, um die Zustimmung zur Organspende zu erhalten. Das spanische Transplantationssystem verlangt, die Erlaubnis der nächsten Angehörigen einzuholen, um in jedem Fall Organe oder Gewebe vom verstorbenen Spender zu beziehen, auch wenn bekannt war, dass der Spender spenden will." (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator) E-Mail vom 18.01.2019.
    Siehe: http://www.ont.es/publicaciones/Documents/DSO_ONT_deutsch.pdf
    Im englischen Original: "Spanish transplantation system is one of opting-out by Law 30/1979 , thus there is a legal presumption in favor of organ donation since 1979 but the practice that has followed ever since has been to ask the will of the deceased to the family (next-of-kin) in order to obtain consent to organ donation. Spanish transplantation system imposes to ask for authorization to the next-of-kin in order to procure organs or tissues from the deceased donor in every case, even when the donor was known to be willing to donate."

Einzelnachweise

  1. Funcke, Claudia Bettina: Restitution warmischämisch vorgeschädigter Schweineherzen nach verschiedenen Konservierungsverfahren und orthotoper Transplantation. Hannover 2001, 5.
  2. http://en.wikipedia.org/wiki/Non-heart-beating_donation Zugriff am 31.3.2014.
  3. https://www.swisstransplant.org/fileadmin/user_upload/Swisstransplant/Magazin/SWTx_News_No5_D.pdf Zugriff am 16.12.2016.
  4. Vgl. Wolfram Höfling: TPG. Transplantationsgesetz. 2. Auflage. Berlin 2013, 244f.
  5. a b https://sfai.se/wp-content/uploads/2015/11/2016-DCD-S-Str%C3%B6m.pdf Zugriff am 05.12.2018.
  6. http://www.bmgf.gv.at/cms/home/attachments/7/0/3/CH1515/CMS1445433778613/transplant_jahresbericht2014.pdf Zugriff am 12.12.2016.
  7. Nicola Siegmund-Schultze: Organe von Herztoten werden transplantiert - aber ohne Konsens über das Vorgehen. In: Ärzte Zeitung vom 8.10.2009. - http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/herzinsuffizienz/article/569865/organe-herztoten-transplantiert-aber-konsens-vorgehen.html Zugriff am 24.3.2012.
  8. Gesundheit Österreich: Programm zur Förderung der Organspende: aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven (November 2017), 10. Nach: https://docplayer.org/75831868-Programm-zur-foerderung-der-organspende-aktuelle-herausforderungen-und-zukunftsperspektiven.html Zugriff am 06.12.2018.
  9. a b c d e http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804256.pdf Zugriff am 18.04.2020.
  10. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Herzstillstand.pdf Zugriff am 24.3.2012.
  11. a b https://www.aerzteblatt.de/archiv/59810/Non-Heart-Beating-Donors-Herztote-Organspender Zugriff am 18.04.2020.
  12. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/137/1613740.pdf Zugriff am 24.3.2012.
  13. http://www.dgni.de/images/Stellungnahme_Hirntod_DGN_DGNC_DGNI.pdf Zugriff am 11.12.2016.
  14. a b c d e f g h i j k Verband der intensivmedizinischen Gesellschaften Österreichs: Empfehlungen zur Durchführung der Todesfeststellung bei einer geplanten Organentnahme nach Hirntod durch Kreislaufstillstand. (16.11.2013) Im Internet unter: http://www.goeg.at/cxdata/media/download/empfehlungen_todesfeststellung_kreislaufstillstand.pdf Zugriff am 12.12.2016.
  15. E-Mail von Swisstransplant vom 9.9.2015 und 2.10.2015.
  16. a b https://www.swisstransplant.org/fileadmin/user_upload/Bilder/Home/Organ-_und_Gewebespende/Organspende/Kurz_erklaert/FAQ_DCD-Herzspende_DE.pdf Zugriff am 06.08.2023.
  17. Human Life International: Keine Widerspruchsregelung bei Organentnahme! In: Finanznachrichten (25.11.2020). Nach: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-11/51340993-keine-widerspruchsregelung-bei-organentnahme-006.htm Zugriff am 27.11.2020.
  18. http://de.radiovaticana.va/news/2015/07/31/deutscher_ethikrat_organspende_%E2%80%93_ja_oder_nein/1162120 Zugriff am 7.8.2015.
  19. Franziska Beyeler, Susanna Wälchli-Bhend, Hans-Peter Marti, Franz Immer: Wiedereinführung des Non-Heart-Beating-Donor-Programms in der Schweiz? In: Schweizerische Ärztezeitung 2009;90: 23, 900. In: http://www.saez.ch/docs/saez/archiv/de/2009/2009-23/2009-23-214.pdf Zugriff am 12.12.2016.
  20. Schweizerische Akademie Medizinischer Wissenschaften (SAMW): Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantationen. (Stand 24.5.2011) Kapitel 5. In: http://www.samw.ch/dam/jcr:9f60a9e3-b52a-4584-aa10-3dbd39c6d9e5/richtlinien_samw_tod_organtransplantation.pdf Zugriff am 12.12.2016.
  21. DSO: Jahresbericht 2016, 58f.
  22. a b Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz: Transplant-Jahresbericht 2017, 25. Nach: https://jasmin.goeg.at/411/1/Transplant-Jahresbericht%202017.pdf Zugriff am 07.12.2018.
  23. a b c d Euro-Informationen (2018). Nach: https://www.krankenkassen.de/ausland/organspende Zugriff am 05.12.2018.
  24. Jacqueline Vieth: Organspende im Ausland - Wer spendet wie? (28.11.2018). Nach: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/organspende-im-ausland-100.html Zugriff am 06.12.2018.