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Konnte oder wollte das die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten das nicht sehen?
Konnte oder wollte das die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten das nicht sehen?


Heute, am 15.12.2023, blicken wir nicht nur auf 3 Jahre Corona-Pandemie zurück, sondern auch auf ein noch immer nicht einsatzfähiges Transplantationsregister und 2.350 Tote, die in den 3 Corona-Jahren auf der [[ET]]-Warteliste stehend verstarben. Die Dunkelziffer ist höher.<ref group="Anm.">So wird z.B. bei den auf der Warteliste verstorbenen Patienten nicht mitgezählt, wessen Gesundheitszustand so schlecht ist, dass er noch nicht einmal [[HU]] gelistet werden kann, weil er die Operation der Transplantation noch nicht einmal überleben würde, und deshalb von der Warteliste heruntergenommen wurde./ref><br>
Heute, am 15.12.2023, blicken wir nicht nur auf 3 Jahre Corona-Pandemie zurück, sondern auch auf ein noch immer nicht einsatzfähiges Transplantationsregister und 2.350 Tote (Quelle [[ET]]), die in den 3 Corona-Jahren auf der [[ET]]-Warteliste stehend verstarben. Die Dunkelziffer ist höher.<ref group="Anm.">So wird z.B. bei den auf der Warteliste verstorbenen Patienten nicht mitgezählt, wessen Gesundheitszustand so schlecht ist, dass er noch nicht einmal [[HU]] gelistet werden kann, weil er die Operation der Transplantation noch nicht einmal überleben würde, und deshalb von der Warteliste heruntergenommen wurde./ref><br>
Wie die Kritiker der Organspende richtig sagen, starben diese Menschen nicht, weil es zu wenig Organe gibt, sondern sie starben an ihrer Erkrankung. - Wer so argumentiert, blendet erfolgreich § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) aus. Es ist auch klar, dass nicht alle 2.350 Verstorbene mit mehr Organe gerettet werden können. Vielleicht wären es nur 1.000 oder gar 2.000 Menschen gewesen.<br>
Wie die Kritiker der Organspende richtig sagen, starben diese Menschen nicht, weil es zu wenig Organe gibt, sondern sie starben an ihrer Erkrankung. - Wer so argumentiert, blendet erfolgreich § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) aus. Es ist auch klar, dass nicht alle 2.350 Verstorbene mit mehr Organe gerettet werden können. Vielleicht wären es nur 1.000 oder gar 2.000 Menschen gewesen.<br>
In diesem Zusammenhang stellt sich die brennende Frage, was der Schutz eines Menschenleben - nach Artikel 2 GG zugesichert - in den politischen Entscheidungen wert ist. Hierbei geht es jährlich um Hunderte von Menschenleben, die mit mehr Organen hätten gerettet werden können!
In diesem Zusammenhang stellt sich die brennende Frage, was der Schutz eines Menschenleben - nach Artikel 2 GG zugesichert - in den politischen Entscheidungen wert ist. Hierbei geht es jährlich um Hunderte von Menschenleben, die mit mehr Organen hätten gerettet werden können!
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* 10.12. [https://www.aerztezeitung.de/Politik/Eintrag-ins-Organspende-Register-zu-kompliziert-445407.html Eintrag ins Organspende-Register zu kompliziert?]
* 10.12. [https://www.aerztezeitung.de/Politik/Eintrag-ins-Organspende-Register-zu-kompliziert-445407.html Eintrag ins Organspende-Register zu kompliziert?]
* 09.12. [https://www.fr.de/hessen/hohe-huerden-fuer-den-eintrag-ins-organspende-register-zr-92720045.html Hohe Hürden für den Eintrag ins Organspende-Register]
* 09.12. [https://www.fr.de/hessen/hohe-huerden-fuer-den-eintrag-ins-organspende-register-zr-92720045.html Hohe Hürden für den Eintrag ins Organspende-Register]
* 09.12. [https://www.zeit.de/news/2023-12/09/hohe-huerden-fuer-den-eintrag-ins-organspende-register Hohe Hürden für den Eintrag ins Organspende-Register]</ref> Der Andrang der Bürgerinnen und Bürger wird somit ausbleiben. Es ist jedoch zu Hoffen, dass auf den Rathäusern und in den Arztpraxen Menschen sitzen, die wissen, wie Sicherheitshürden überwunden und die Einträge vorgenommen werden.<br>Sollte dort jedoch jemand sitzen, der die Eintragung nicht korrekt vornehmen konnte, der einzelne Bürger kann es nicht überprüfen, denn sonst könnte er es selbst eintragen. Um seine persönliche Entscheidung zur Frage der Organspende sicher kund zu tun, bleibt somit weiterhin der Organspendeausweis. Mit der Einführung der [[WSR]] wären sofort 100% Entscheidungen gewesen (Wer nicht widersprochen hat, ist Organspender). Und auch das Transplantationsregister würde nicht eilen, weil es nichts behindert.
* 09.12. [https://www.zeit.de/news/2023-12/09/hohe-huerden-fuer-den-eintrag-ins-organspende-register Hohe Hürden für den Eintrag ins Organspende-Register]</ref> Der Andrang der Bürgerinnen und Bürger wird somit ausbleiben. Es ist jedoch zu Hoffen, dass auf den Rathäusern und in den Arztpraxen Menschen sitzen, die wissen, wie Sicherheitshürden überwunden und die Einträge vorgenommen werden.<br>Sollte dort jedoch jemand sitzen, der die Eintragung nicht korrekt vornehmen konnte, der einzelne Bürger kann es nicht überprüfen, denn sonst könnte er es selbst eintragen. Um seine persönliche Entscheidung zur Frage der Organspende sicher kund zu tun, bleibt somit weiterhin der Organspendeausweis. Mit der Einführung der [[WSR]] wären sofort 100% Entscheidungen gewesen (Wer nicht widersprochen hat, ist Organspender). Und auch das Transplantationsregister würde nicht eilen, weil es nichts behindert.<ref group="Anm.">{{Back_lila2|Als Klinikseelsorger an einem Universitätsklinikum erlebe ich hautnah die Not der Patienten auf der Warteliste bei [[ET]], ihrer Familie und ihrem Freundeskreis. Oft steht dabei die quälende Frage im Raum: <br>'''Wer ist schneller - [[ET]] mit der Zuteilung des rettenden Organs oder mein eigener Tod?'''<br>
Diese Frage stellt sich nicht einmal, sondern ständig, täglich, für HU-gelistete Patienten oft über Wochen und Monate. Für diese Menschen wird es zur alles bestimmenden Frage. Wenn sie ins künstliche Koma gelegt werden müssen, stellt sich die Frage: "Werde ich wieder aufwachen, hoffentlich mit dem rettenden Organ in mir, oder werde ich im Koma versterben? Während für den Komapatient die Fragerei ein Ende gefunden hat, bleibt sie der Familie weiterhin erhalten.<br>
Die persönliche Betroffenheit macht es sehr schwer, dieses Fazit möglichst sachlich zu verfassen. Dem Drang, verbal drauf zu schlagen, hatte ich ständig widerstehen müssen. Man möge es mir verzeihen, wo es mir nicht gelungen ist.<br>
Ich wünschte, jeder einzelne Bundestagsabgeordnete wäre beim Thema Organspende nur halb so betroffen wie ich.}}</ref>


Es bleibt somit zu hoffen, dass bei der nächsten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Einführung der [[WSR]] politische Machenschaften außen vor bleiben und statt dessen den Lippenbekenntnissen zur Rettung von Menschenleben auch Taten folgen, ganz im Sinne des Volkes.
Es bleibt somit zu hoffen, dass bei der nächsten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Einführung der [[WSR]] politische Machenschaften außen vor bleiben und statt dessen den Lippenbekenntnissen zur Rettung von Menschenleben auch Taten folgen, ganz im Sinne des Volkes.


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 15. Dezember 2023, 17:12 Uhr

Organspende

Die Parteien in ihren Parteiprogrammen und Wahlprogrammen (WP) zur Organspende:

AfD

  • 10./11.04.21 "Eine Verpflichtung zur Organspende lehnt die AfD ab."[1][Anm. 1]
  • 09.19. "Die Organspende rettet Leben und doch ist der Tod eines anderen Menschen die Voraussetzung für die Transplantation."[2]
  • 09.19. "Dies bedeutet auch, dass alle in die Abläufe einer Organspende involvierten Akteure rechtsstaatlicher Kontrolle unterliegen."[2]
  • 09.19. "Nur die ehrliche Aufklärung über den Ablauf einer Organspende – von der Feststellung des Hirntods bis zur Organentnahme – wird zu einer Steigerung der Anzahl der Organspender in Deutschland führen."[2][Anm. 2]
  • 09.19. "In der Phase der Vorbereitung einer Entnahme ist es besonders wichtig, die psychische Belastung der Angehörigen zu mindern. Der Anblick eines Verstorbenen nach Entnahme, kann in höchstem Maße aufwühlend und verstörend sein."[2][Anm. 3]

CDU

  • o.J. BE "Wir wollen die Bereitschaft zur Organspende fördern und dafür eine landesweite Kampagne in Gang setzen." (CDU Berlin)[3]
  • o.J. BW "Die CDU Baden-Württemberg spricht sich gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden aus. Die CDU Baden-Württemberg fordert den Gesetzgeber auf, die bestehende Entscheidungslösung beizubehalten."[4]
  • 2018 Sonstiges[Anm. 4]

CSU

keine Fundstelle

FDP

WP 2023 BY "Zudem wollen wir die Plasma-, Stammzellen- und Organspende attraktiver und niederschwelliger machen."[5][Anm. 5]

Freie Wähler

WP 2017 "Erhalt der freiwilligen Organspenden
Wir wollen nicht, dass die Menschen im Todesfall automatisch Organspender werden, wenn sie vorher nicht ausdrücklich widersprochen haben. Nach einer Aufklärung muss dem mündigen, selbstbestimmten Patienten selbst die Entscheidung überlassen werden, freiwillig Organe zu spenden. Diese Aufklärung muss in regelmäßigen Abständen von den Krankenkassen durchgeführt werden."[6][Anm. 6]

GRÜNE

keine Fundstelle[Anm. 7]

Linke

  • 30.10.-01.11.2020 "Mehr Aufklärung über grundlegende medizinische Themen wie Homöopathie, Impfungen oder

Organspende sowie eine Sensibilisierung für Esoterik, Anthroposophie und andere pseudowissenschaftliche oder kultische Bewegungen insbesondere an Schulen, im Medizin- und Pharmaziestudium."[7]

SPD

  • 10.-12.12.2015 "Organspende reformieren – Menschenleben jetzt retten

Der Bundesparteitag möge beschließen:

  • Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Reformierung der Organspenderegelung ein, die sich an einer Widerrufsregelung orientiert.
  • Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Neuregelung der Verteilung von Spenderorganen ein, mit dem Ziel einer transparenteren Vergabe um Missbräuchen vorzubeugen und Vertrauen zu schaffen.
  • Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Aufklärungskampagne über Organspende im Allgemeinen ein, Diese soll sich an die alle Bürgerinnen und Bürger richten, dort vor allem vorhandene Ängste abbauen und Menschen vom System der Organspende überzeugen.

Im Kontext der Aufklärungskampagne soll das betroffene medizinische Personal umfassend zum Umgang mit Angehörigen, Spender*innen und Empfänger*innen geschult werden. Die Sensibilität der Thematik erfordert auch eine gewisse Sensibilität des Personals."[8]

  • 26.-28.10.2007 "


Widerspruchsregelung

Die Parteien und ihre Mitglieder zur WSR:

AfD

  • WP 2023 BY "Organspende muß selbstbestimmt bleiben

Weder eine Hirntoddiagnose noch eine Organentnahme darf vorgenommen werden, ohne dass eine zu Lebzeiten schriftlich dokumentierte Einwilligung vorliegt. Das Selbstbestimmungsrecht muss auch für für hirntot erklärte Menschen gelten. Wir lehnen deshalb eine Widerspruchslösung ab, die jeden Bürger automatisch zum Organspender erklärt, der nicht schriftlich der Organspende widersprochen hat."[9][Anm. 8]

  • WP 2021 BW "Keine offene oder verdeckte Organspendepflicht

Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen gilt auch über den Tod hinaus. Die AfD lehnt daher alle Versuche ab, einem Menschen nach einem diagnostizierten Hirntod Organe zu entnehmen, ohne dass eine zu Lebzeiten dokumentierte Einwilligung hierzu vorliegt."[10][Anm. 9]

  • 09.19. "Die Angehörigen haben kein Entscheidungs- oder Mitspracherecht."[2][Anm. 10]
  • 09.19. "Schweigen gilt in unserem Rechtssystem grundsätzlich nicht als Zustimmung."[2][Anm. 11]
  • 09.19. "Potenzielle Organspender und ihre Angehörigen werden nur mangelhaft über den Vorgang der Organspende informiert."[2][Anm. 12]

CDU

keine Fundstelle

CSU

keine Fundstelle

FDP

keine Fundstelle

Freie Wähler

keine Fundstelle

GRÜNE

keine Fundstelle

Linke

keine Fundstelle

SPD

  • 10.-12.12.2015 "Organspende reformieren – Menschenleben jetzt retten

Der Bundesparteitag möge beschließen:

  • Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Reformierung der Organspenderegelung ein, die sich an einer Widerrufsregelung orientiert. ..."[11]
  • 26.-28.10.2007 "


persönliches Fazit

Es geht nicht um die Rettung von Menschenleben, sondern

Dass es um die Kranken gehe, deren Weiterleben von einem transplantierten Organ abhängt, erscheinen bei einer Vielzahl an Bundestagsabgeordnete nur leere Lippenbekenntnisse. Dies soll hier am Beispiel der Einführung der Erklärungsregelung aufgezeigt werden:

  • Am 16.01.2020 erteilten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mit 292 Ja- und 379 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen der WSR eine Absage.[12]
  • Statt dessen wählten sie mit 382 Ja- und 261 Nein-Stimmen bei 28 Enthaltungen für die Erklärungsregelung.
    Die Erklärungsregelung sieht vor,
    • dass ein Transplantationsregister eingeführt wird, in dem die Entscheidungen der Bürger zentral hinterlegt werden können,
    • dass alle Bürgerinnen und Bürger beim Abholen des nächsten Personalausweises auf dem Rathaus gefragt werden, ob sie im Falle ihres Hirntodes zur Organspende bereit sind.
      Damit entschied die Mehrheit der Volksvertreter wissentlich gegen die Mehrheit des Volkes.[Ann. 1]

Schon am 16.01.2020 scheinen der Mehrzahl der Bundestagabgeordneten politische Machtspiele wichtiger gewesen zu sein als das Leben der Organpatienten und/oder sie haben die bereits damals erkennbare Tragweite nicht erkannt:

  • Da ein Personalausweis 10 Jahre Gültigkeit hat, können erst nach Anlauf von 10 Jahren alle Bürgerinnen und Bürger gefragt werden. 100% Befragung ist somit frühestens nach 10 Jahren erreichbar. Die Organspatienten brauchen bereits jetzt das rettende Organ. Sie sterben bereits jetzt wartend auf der ET-Warteliste.
  • Bei der Befragung kann man angeben, dass man sich noch nicht entschieden hat. Damit verschiebt sich die Befragung dieser Person um weitere 10 Jahre. Es ist mit der beschlossenen Erklärungsregelung somit unmöglich, selbst nach Jahrzehnten von 1005 der erwachsenen Bevölkerung eine Entscheidung zur Frage der Organspende zu haben.

Damit war von der Konzeption die beschlossene Erklärungsregelung von vorne herein eine Totgeburt.
Konnte oder wollte das die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten das nicht sehen?

Heute, am 15.12.2023, blicken wir nicht nur auf 3 Jahre Corona-Pandemie zurück, sondern auch auf ein noch immer nicht einsatzfähiges Transplantationsregister und 2.350 Tote (Quelle ET), die in den 3 Corona-Jahren auf der ET-Warteliste stehend verstarben. Die Dunkelziffer ist höher.Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag. Der Andrang der Bürgerinnen und Bürger wird somit ausbleiben. Es ist jedoch zu Hoffen, dass auf den Rathäusern und in den Arztpraxen Menschen sitzen, die wissen, wie Sicherheitshürden überwunden und die Einträge vorgenommen werden.
Sollte dort jedoch jemand sitzen, der die Eintragung nicht korrekt vornehmen konnte, der einzelne Bürger kann es nicht überprüfen, denn sonst könnte er es selbst eintragen. Um seine persönliche Entscheidung zur Frage der Organspende sicher kund zu tun, bleibt somit weiterhin der Organspendeausweis. Mit der Einführung der WSR wären sofort 100% Entscheidungen gewesen (Wer nicht widersprochen hat, ist Organspender). Und auch das Transplantationsregister würde nicht eilen, weil es nichts behindert.[Anm. 17]

Es bleibt somit zu hoffen, dass bei der nächsten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Einführung der WSR politische Machenschaften außen vor bleiben und statt dessen den Lippenbekenntnissen zur Rettung von Menschenleben auch Taten folgen, ganz im Sinne des Volkes.

Anhang

Anmerkungen

  1. Es geht nicht um eine Notstandsregelung, sondern um eine Widerspruchsregelung.
  2. Wo wird von BZgA und Krankenkassen unehrlich über Organspende – von der Feststellung des Hirntods bis zur Organentnahme – aufgeklärt?
  3. Der 1. Satz ist in Ordnung, der 2. Satz verhindert die Zustimmung zur Organspende. Nicht die Organspende kann aufwühlend sein, sondern der Tod des Menschen. Es ist nicht nachvollziehbar, was beim Anblick eines Organspenders nach der Organentnahme im Gegensatz zu einem üblichen Toten "verstörend" sein kann.
  4. Der CDU-Bodenseekreis stellte im November 2018 den Antrag: "Der Kreisparteitag möge beschließen: Wir lehnen es ab, dass jeder Bürger per Gesetz zum Organspenden verpflichtet werden soll. Begründung: Bei Nichtspendern wäre das ständige Tragen eines Widerspruchsdokument nötig. Wir möchten nicht, dass es zu dieser gesetzlichen Bevormundung kommt." Siehe: https://www.cdu-bodenseekreis.de/keine-pflicht-zur-organspende
  5. Was bedeutet dies, dass die Organspende "niederschwelliger" gemacht werden soll? Soll damit DCD zugelassen werden?
  6. Die Sätze 2 und 3 sind durch das TPG seit 2012 gesetzlich zugesichert, der Satz 2 sogar durch das TPG seit 1997.
  7. In der Schweiz wurden Parteiprogramme der GRÜNEN zur Organspende gefunden. So fordern die "Junge Grüne" (ohne Jahresangabe): "Die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende." Siehe: https://data2.jungegruene.ch/userfiles/files/Parteiprogramm%20Junge%20Gr%C3%BCne(2).pdf Zugriff am 14.12.2023.
  8. Hier zeigt sich sachliche und sprachliche Inkompetenz in mehreren Punkten:
    • Es ist gesetzliche Pflicht jedes Arztes, den Tod eines Menschen festzustellen. Dies gilt auch für den Hirntod. Siehe: Todesfeststellung
    • Nach § 4 TPG ist die schriftliche Form nur eine von 4 Möglichkeiten, zu einer Zustimmung zur Organentnahme zu kommen, siehe: Entscheidungsfindung
    • Niemand wird "führ hirntot erklärt". Der Hirntod wird immer festgestellt. Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung
    Damit aggiert die AfD in einem Satz gleich gegen zwei bestehende Gesetze. Sie scheint auch nicht den Unterschied zwischen Todesfeststellung und Todeserklärung zu kennen.
  9. Weiter heißt es im Wahlprogramm der AfD von Baden-Württemberg:
    "Als Folge einiger Skandale ist die Bereitschaft, Organe zu spenden, deutlich zurückgegangen. Die in Deutschland geltende Einwilligungsregelung, bei der zu Lebzeiten des Spenders die Einwilligung in die Organspende durch einen Organspenderausweis dokumentiert wird, wurde vom Bundestag 2019 zwar grundsätzlich bestätigt, es ist aber damit zu rechnen, dass die Einführung der Widerspruchsregelung weiter verfolgt wird. Hierbei würden im Falle eines Hirntodes grundsätzlich und ohne Rücksprache mit den Angehörigen Organe entnommen werden können, sofern nicht ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten beurkundet wurde. Die Entscheidung zur Organspende kann nur beim Betroffenen liegen, der diese in voller Kenntnis der hiermit zusammenhängenden Abläufe treffen muss. Dies beinhaltet auch eine Aufklärung über das Kriterium des Hirntodes, welches nicht unumstritten ist. Eine direkte oder indirekte Organspendepflicht lehnen wir grundsätzlich ab. Sie widerspricht in eklatanter Weise dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen."
    So viel Unsinniges ruft zu Korrekturen auf, siehe AfD
  10. Hier wird etwas suggeriert, was Artikel 2 GG (Selbstbestimmungsrecht) und dem TPG widerspricht. Die Hinterbliebene haben den mutmaßlichen Willen des Hirntoten umzusetzen. Sie können nur dann entscheiden, wenn der Wille des Hirntoten nicht Ansatzweise zu ermitteln ist. Dabei kann man aber nicht von einem Mitspracherecht sprechen.
  11. Falsch, siehe: Schweigen = Zustimmung
  12. Eine mangelhafte Aufklärung ist anhand des Infomaterials der BZgA und der Krankenkassen nicht zu erkennen. Wenn diese Informationen ignoriert werden, liegt es nicht am Informationsmaterial.
  13. Mit Halb- und Unwahrheiten sowie mit Forderungen, die seit Jahrzehnten bereits durch Gesetze und Vorschriften erfüllt sind, wird Populismus betrieben und zuweilen sogar Panik verbreitet. Damit stellt sich diese Partei als der Retter in der Not dar.
    So, wie sich eine Pandemie (1918-1920 die Spanische Grippe; 2020-2022 die Corona-Pandemie) nach 100 Jahren wiederholt hat, so zeichnet sich derzeit in Deutschland nach 100 Jahren eine Wiederholung der politischen Situation ab.
  14. Auf welchem fundierten Sachkenntnissen diese beruhen, bleibt offen.
  15. Einem politischen Gegner wird bei einem Thema entgegengetreten, wo er schwächelt. Damit versetzt man ihm eine politische Niederlage, im schlimmsten Fall sogar dessen politisches Aus.
  16. Als Galionsfigur eines Gegenvorschlags, den man erfolgreich durchgebracht hat, geht man als Sieger hervor und steigt damit in der politischen Karriereleiter weiter nach oben, bis hin zum Außenminister.
  17. Als Klinikseelsorger an einem Universitätsklinikum erlebe ich hautnah die Not der Patienten auf der Warteliste bei ET, ihrer Familie und ihrem Freundeskreis. Oft steht dabei die quälende Frage im Raum:
    Wer ist schneller - ET mit der Zuteilung des rettenden Organs oder mein eigener Tod?

    Diese Frage stellt sich nicht einmal, sondern ständig, täglich, für HU-gelistete Patienten oft über Wochen und Monate. Für diese Menschen wird es zur alles bestimmenden Frage. Wenn sie ins künstliche Koma gelegt werden müssen, stellt sich die Frage: "Werde ich wieder aufwachen, hoffentlich mit dem rettenden Organ in mir, oder werde ich im Koma versterben? Während für den Komapatient die Fragerei ein Ende gefunden hat, bleibt sie der Familie weiterhin erhalten.
    Die persönliche Betroffenheit macht es sehr schwer, dieses Fazit möglichst sachlich zu verfassen. Dem Drang, verbal drauf zu schlagen, hatte ich ständig widerstehen müssen. Man möge es mir verzeihen, wo es mir nicht gelungen ist.
    Ich wünschte, jeder einzelne Bundestagsabgeordnete wäre beim Thema Organspende nur halb so betroffen wie ich.

Einzelnachweise


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