Neues zur WSR: Unterschied zwischen den Versionen
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=== 08.08.24 Organspende auf dem Prüfstand christlicher Ethik === | |||
Am 08.08.2024 erschien auf der Seite des Erzbistums Köln von [[Elmar Nass]] der Artikel "Organspende auf dem Prüfstand christlicher Ethik".<ref>https://www.erzbistum-koeln.de/presse_und_medien/magazin/Organspende-auf-dem-Pruefstand-christlicher-Ethik Zugriff am 08.08.2024.</ref> Darin heißt es: | |||
{{Zitat2|Die Vorstellung, dass einem bei lebendigem Leib Organe entnommen werden, schreckt ebenso ab wie der Gedanke, nach diagnostiziertem Hirntod künstlich am Leben erhalten zu werden, um die für eine Entnahme in Frage kommenden Organe frisch zu halten.}} | |||
Siehe: [[Angstmacherei]] | |||
{{Zitat2|Die Verstümmelung des toten Körpers vor der Bestattung wird zudem von Angehörigen bisweilen als Zumutung empfunden.}} | |||
Siehe: [[Diffamierung]] | |||
{{Zitat2|Und Skandale um Geschäftemacherei mit manipulierten Wartelisten für Organe schrecken ebenso ab wie die Sorge, die gespendeten Organe könnten auf dubiosen Schwarzmärkten landen.}} | |||
Siehe: [[Skandale]], [[Organhandel]] | |||
{{Zitat2|Lebendentnahmen von Nieren gegen geringen Obolus, damit die eigenen Kinder sich nicht prostituieren müssen, Zwangsentnahmen bei Häftlingen, postmortale Entnahmen nach Euthanasie ohne sichere Feststellung des Todes oder nach Exekutionen politisch Verfolgter etwa in China waren und sind Quellen dieses Marktes.}} | |||
Siehe: [[Organhandel]] | |||
{{Zitat2|Wann ist ein Mensch tot, so dass eine Organentnahme überhaupt stattfinden kann?}} | |||
Siehe: [[Todesverständnis]], [[Hirntodkonzept]], [[katholische Kirche]], [[PAS]] | |||
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Siehe: [[Pflicht]], [[gleichgültig]] | |||
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Siehe: [[WSR]] | |||
{{Zitat2|„Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.“ So formuliert es der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer 1998.}} | |||
Siehe: [[TPG]] | |||
{{Zitat2|Keineswegs ist aus medizinischer Sicht evident, dass der Hirntod ein sicheres Anzeichen des eingetretenen Todes ist.}} | |||
Siehe: [[Todesverständnis]], [[Hirntodkonzept]], [[katholische Kirche]], [[PAS]] | |||
{{Zitat2| Eine postmortale Explantation kann nur dann legitim sein, wenn der Tod des Spenders eindeutig festgestellt ist.}} | |||
Siehe: [[TPG]], [[Todesverständnis]], [[Hirntodkonzept]], [[katholische Kirche]], [[PAS]] | |||
{{Zitat2|Denn es darf nicht das eine Menschenleben durch das Auslöschen eines anderen Menschenlebens gerettet werden.}} | |||
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{{Zitat2|Der US-amerikanische Neurologe D. Alan Shewmon vertritt die Ansicht, dass nach dem Hirntod die Integrationskraft des Organismus erhalten bleibt.}} | |||
Siehe: [[Alan Shewmon]], [[Todesverständnis]], [[Hirntodkonzept]], [[katholische Kirche]], [[PAS]] | |||
{{Zitat2|Es können so genannte Hirntote noch Kinder zeugen und gebären, die Körpertemperaturregelung funktioniert ebenso wie körpereigene Abwehr gegen Infektionen.}} | |||
Siehe: [[Leben der Hirntote]] | |||
{{Zitat2|Das Postulat des Hirntodes als Indiz für den Menschentod vereinfache bloß eine Legalisierung der Organentnahme auf Kosten einer sauberen Todesdefinition.}} | |||
Siehe: [[Angstmacherei]] | |||
{{Zitat2|Konsequent halten eine solche Pragmatik neben Shewmon auch Vertreter der Medizinethik (Johann Ach, Giovanni Maio u.a.) nicht für ein Kriterium ethischer Legitimität, weil Leben auf Kosten von Leben getötet werde.}} | |||
Siehe: [[Kritiker]], [[Alan Shewmon]], [[Johann Ach]], [[Giovanni Maio]] | |||
{{Zitat2|Die Position der Kirchen zum Hirntod ist nicht eindeutig.}} | |||
Siehe: [[katholische Kirche]], [[PAS]] | |||
{{Zitat2|Papst Benedikt XVI. setzte in seiner Ansprache vom 7.11.2008 an die Teilnehmer des Internationalen Kongresses der Päpstlichen Akademie für das Leben einen anderen Akzent. Er fordert im Zweifel über die sichere Feststellung des Menschentodes die Einhaltung der Vorsichtsregel.}} | |||
Siehe: [[Benedikt XVI.]] | |||
{{Zitat2|Auf katholischer Seite liegt keine lehramtliche Todesdefinition vor.}} | |||
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{{Zitat2|Es darf kein Zwang oder Druck auf die entsprechende Spenderbereitschaft ausgeübt werden.}} | |||
Siehe: [[Zwang]], [[Regelungen]] | |||
{{Zitat2|Niemand hat Anspruch auf Körperteile eines anderen Menschen.]] | |||
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{{Zitat2|Gerade vor dem Hintergrund der Hirntoddiskussion kann es (christlich) vertretbare Gründe gegen eine postmortale Organspende geben.}} | |||
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{{Zitat2|Dem moralischen Entscheiden obliegt die selbstbestimmte Ausgestaltung der Nächstenliebe.}} | |||
Siehe: [[gleichgültig]] | |||
{{Zitat2|Organspende ist keine Christenpflicht, lebend wie postmortal.]] | |||
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{{Zitat2|Unter Vorbehalt der Legitimität des Todeskriteriums sind alternativen Lösungen zur Regelung postmortaler Organspenden zu diskutieren.}} | |||
Siehe: [[Todesverständnis]], [[Hirntodkonzept]], [[katholische Kirche]], [[PAS]] | |||
{{Zitat2|Zum Spender wird nur der für hirntot erklärte Mensch, der diesen Wunsch ausdrücklich vorher kundgetan hat.}} | |||
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{{Zitat2|Die aktuell wieder diskutierte Widerspruchslösung setzt dagegen grundsätzlich die starke Pflicht jedes Menschen zur postmortalen Spenderbereitschaft voraus.}} | |||
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{{Zitat2|Nur ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten oder, sofern keine entsprechende Erklärung vorliegt, der Angehörigen im Sterbefall, kann die Entnahme von Organen verhindern.}} | |||
Siehe: [[Todesverständnis]], [[Regelung]] | |||
{{Zitat2|Wer also das Thema zu Lebzeiten verdrängt, gilt in der Regel als potentieller Organspender. Widersprüche gegen diese kollektive Nutzung müssen eigens erklärt werden.}} | |||
Siehe: [[Schweigen = Zustimmung]] | |||
{{Zitat2|Der ohne ausdrücklichen Widerspruch wirksame Automatismus legalisierter Explantation rückt Organe in die Nähe von Kollektivgütern.}} | |||
Siehe: [[Schweigen = Zustimmung]], [https://organspende-wiki.de/pdf/NBP20240810.pdf Ja zur WSR] | |||
{{Zitat2|Auch die Idee der Freiwilligkeit wird eingeschränkt, da ein moralischer Rechtfertigungsdruck für den Widerspruch aufgebaut wird.}} | |||
Siehe: [[Selbstbestimmung]], [[Schweigen = Zustimmung]], [[Angstmacherei]], [https://organspende-wiki.de/pdf/NBP20240810.pdf Ja zur WSR] | |||
{{Zitat2|Damit besteht die Gefahr eines Dammbruchs, durch den sich auf einer schiefen Bahn schleichend eine Kultur des Zwanges durchsetzt.}} | |||
Siehe: [[Angstmacherei]] | |||
{{Zitat2|Die „Spende“ ist keine Spende mehr.}} | |||
Siehe: [[Selbstbestimmung]], [[Doppelmoral]] | |||
{{Zitat2|Das könnte dazu führen, dass der Rechtfertigungsdruck des Nicht-Spenders immer weitere Kreise zieht und am Ende auch Lebendspenden erzwungen werden könnten.}} | |||
Siehe: [[Angstmacherei]], [[Selbstbestimmung]] | |||
{{Zitat2|Freiheitseinbußen und die unterstellte Kollektivierung des menschlichen Körpers schwächen die Legitimität des Widerspruchsmodells.}} | |||
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{{Zitat2|Doch ist sie weder erzwingbar noch unbedingte Pflicht.}} | |||
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{{Zitat2|Auch der kann ein guter Christ sein, der nicht Organspender ist.}} | |||
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{{Zitat2|Moralisch geboten ist zweifellos eine transparentere Diskussion zum Hirntodkriterium. Aus katholischer Sicht wünschte man sich vielleicht auch eine lehramtliche Klarstellung.}} | |||
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=== 08.08.24 Auch Nicht-Organspender können gute Christen sein === | |||
Am 08.08.2024 erschien auf katholisch.de unter dem Titel "Auch Nicht-Organspender können gute Christen sein" ein Interview mit [[Elmar Nass]].<ref>https://www.erzbistum-koeln.de/presse_und_medien/magazin/Organspende-auf-dem-Pruefstand-christlicher-Ethik Zugriff am 08.08.2024.</ref> Darin heißt es: | |||
{{Zitat2|Auch der kann ein guter Christ sein, der nicht Organspender ist.}} | |||
Siehe: [[gleichgültig]] | |||
{{Zitat2|Keineswegs ist aus medizinischer Sicht evident, dass der Hirntod ein sicheres Anzeichen des eingetretenen Todes ist.}} | |||
Siehe: [[Todesverständnis]], [[Hirntodkonzept]], [[katholische Kirche]], [[PAS]] | |||
{{Zitat2|Denn es darf nicht das eine Menschenleben durch das Auslöschen eines anderen Menschenlebens gerettet werden.}} | |||
Siehe: [[Todesverständnis]], [[Hirntodkonzept]], [[katholische Kirche]], [[PAS]] | |||
{{Zitat2|Aus katholischer Sicht wünschte man sich vielleicht auch eine lehramtliche Klarstellung. Ohne sie bleibt unsere Gewissensentscheidung das Maß des Urteils.}} | |||
Siehe: [[katholische Kirche]], [[PAS]] | |||
{{Zitat2|Damit besteht die Gefahr eines Dammbruchs, durch den sich auf einer schiefen Bahn schleichend eine Kultur des Zwanges durchsetzt.}} | |||
Siehe: [[Angstmacherei]] | |||
{{Zitat2|Die 'Spende' ist keine Spende mehr.}} | |||
Siehe: [[Selbstbestimmung]], [[Regelungen]], sie regeln das Verfahren. | |||
{{Zitat2|Zum Spender werden dadurch nur für hirntot erklärte Menschen ...}} | |||
Siehe: [[korrekte Sprache]] | |||
=== 13.07.24 Bedenken gegen Widerspruchslösung bei Organspende === | === 13.07.24 Bedenken gegen Widerspruchslösung bei Organspende === |
Version vom 8. August 2024, 16:33 Uhr
Ein Ja zur Widerspruchsregelung (Quelle: Neue Bildpost 10./11. August 2024 / Nr. 32)
Angstmachende Überschriften
Dies sind angstmachende bzw. diffamiernde[Anm. 1] Überschriften 26.06.24 DocCheck: Sind wir alle bald Ersatzteillager? |
- 21.06.24: Braunschweiger Zeitung: Widerspruchslösung: Der Staat greift nach Leber und Nieren
- 15.12.23: Spiegel: Jeder soll Spender sein - Bundesrat fordert Widerspruchslösung
Artikel zur Widerspruchsregelung
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08.08.24 Organspende auf dem Prüfstand christlicher Ethik
Am 08.08.2024 erschien auf der Seite des Erzbistums Köln von Elmar Nass der Artikel "Organspende auf dem Prüfstand christlicher Ethik".[1] Darin heißt es:
Die Vorstellung, dass einem bei lebendigem Leib Organe entnommen werden, schreckt ebenso ab wie der Gedanke, nach diagnostiziertem Hirntod künstlich am Leben erhalten zu werden, um die für eine Entnahme in Frage kommenden Organe frisch zu halten. |
Siehe: Angstmacherei
Die Verstümmelung des toten Körpers vor der Bestattung wird zudem von Angehörigen bisweilen als Zumutung empfunden. |
Siehe: Diffamierung
Und Skandale um Geschäftemacherei mit manipulierten Wartelisten für Organe schrecken ebenso ab wie die Sorge, die gespendeten Organe könnten auf dubiosen Schwarzmärkten landen. |
Siehe: Skandale, Organhandel
Lebendentnahmen von Nieren gegen geringen Obolus, damit die eigenen Kinder sich nicht prostituieren müssen, Zwangsentnahmen bei Häftlingen, postmortale Entnahmen nach Euthanasie ohne sichere Feststellung des Todes oder nach Exekutionen politisch Verfolgter etwa in China waren und sind Quellen dieses Marktes. |
Siehe: Organhandel
Wann ist ein Mensch tot, so dass eine Organentnahme überhaupt stattfinden kann? |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Ist Organspende Christenpflicht? |
Siehe: Pflicht, gleichgültig
Ist die Widerspruchslösung der erhoffte Ausweg? |
Siehe: WSR
„Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.“ So formuliert es der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer 1998. |
Siehe: TPG
Keineswegs ist aus medizinischer Sicht evident, dass der Hirntod ein sicheres Anzeichen des eingetretenen Todes ist. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Eine postmortale Explantation kann nur dann legitim sein, wenn der Tod des Spenders eindeutig festgestellt ist. |
Siehe: TPG, Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Denn es darf nicht das eine Menschenleben durch das Auslöschen eines anderen Menschenlebens gerettet werden. |
Siehe: Angstmacherei
Der US-amerikanische Neurologe D. Alan Shewmon vertritt die Ansicht, dass nach dem Hirntod die Integrationskraft des Organismus erhalten bleibt. |
Siehe: Alan Shewmon, Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Es können so genannte Hirntote noch Kinder zeugen und gebären, die Körpertemperaturregelung funktioniert ebenso wie körpereigene Abwehr gegen Infektionen. |
Siehe: Leben der Hirntote
Das Postulat des Hirntodes als Indiz für den Menschentod vereinfache bloß eine Legalisierung der Organentnahme auf Kosten einer sauberen Todesdefinition. |
Siehe: Angstmacherei
Konsequent halten eine solche Pragmatik neben Shewmon auch Vertreter der Medizinethik (Johann Ach, Giovanni Maio u.a.) nicht für ein Kriterium ethischer Legitimität, weil Leben auf Kosten von Leben getötet werde. |
Siehe: Kritiker, Alan Shewmon, Johann Ach, Giovanni Maio
Die Position der Kirchen zum Hirntod ist nicht eindeutig. |
Siehe: katholische Kirche, PAS
Papst Benedikt XVI. setzte in seiner Ansprache vom 7.11.2008 an die Teilnehmer des Internationalen Kongresses der Päpstlichen Akademie für das Leben einen anderen Akzent. Er fordert im Zweifel über die sichere Feststellung des Menschentodes die Einhaltung der Vorsichtsregel. |
Siehe: Benedikt XVI.
Auf katholischer Seite liegt keine lehramtliche Todesdefinition vor. |
Siehe: katholische Kirche, PAS
Es darf kein Zwang oder Druck auf die entsprechende Spenderbereitschaft ausgeübt werden. |
Siehe: Zwang, Regelungen
{{Zitat2|Niemand hat Anspruch auf Körperteile eines anderen Menschen.]] Siehe: Anspruch
Gerade vor dem Hintergrund der Hirntoddiskussion kann es (christlich) vertretbare Gründe gegen eine postmortale Organspende geben. |
Siehe: gleichgültig
Dem moralischen Entscheiden obliegt die selbstbestimmte Ausgestaltung der Nächstenliebe. |
Siehe: gleichgültig
{{Zitat2|Organspende ist keine Christenpflicht, lebend wie postmortal.]] Siehe: Pflicht
Unter Vorbehalt der Legitimität des Todeskriteriums sind alternativen Lösungen zur Regelung postmortaler Organspenden zu diskutieren. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Zum Spender wird nur der für hirntot erklärte Mensch, der diesen Wunsch ausdrücklich vorher kundgetan hat. |
Siehe: korrekte Sprache
Die aktuell wieder diskutierte Widerspruchslösung setzt dagegen grundsätzlich die starke Pflicht jedes Menschen zur postmortalen Spenderbereitschaft voraus. |
Siehe: Pflicht
Nur ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten oder, sofern keine entsprechende Erklärung vorliegt, der Angehörigen im Sterbefall, kann die Entnahme von Organen verhindern. |
Siehe: Todesverständnis, Regelung
Wer also das Thema zu Lebzeiten verdrängt, gilt in der Regel als potentieller Organspender. Widersprüche gegen diese kollektive Nutzung müssen eigens erklärt werden. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Der ohne ausdrücklichen Widerspruch wirksame Automatismus legalisierter Explantation rückt Organe in die Nähe von Kollektivgütern. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung, Ja zur WSR
Auch die Idee der Freiwilligkeit wird eingeschränkt, da ein moralischer Rechtfertigungsdruck für den Widerspruch aufgebaut wird. |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung, Angstmacherei, Ja zur WSR
Damit besteht die Gefahr eines Dammbruchs, durch den sich auf einer schiefen Bahn schleichend eine Kultur des Zwanges durchsetzt. |
Siehe: Angstmacherei
Die „Spende“ ist keine Spende mehr. |
Siehe: Selbstbestimmung, Doppelmoral
Das könnte dazu führen, dass der Rechtfertigungsdruck des Nicht-Spenders immer weitere Kreise zieht und am Ende auch Lebendspenden erzwungen werden könnten. |
Siehe: Angstmacherei, Selbstbestimmung
Freiheitseinbußen und die unterstellte Kollektivierung des menschlichen Körpers schwächen die Legitimität des Widerspruchsmodells. |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Doch ist sie weder erzwingbar noch unbedingte Pflicht. |
Auch der kann ein guter Christ sein, der nicht Organspender ist. |
Siehe: gleichgültig
Moralisch geboten ist zweifellos eine transparentere Diskussion zum Hirntodkriterium. Aus katholischer Sicht wünschte man sich vielleicht auch eine lehramtliche Klarstellung. |
Siehe: [[
{{Zitat2| Siehe: [[
{{Zitat2| Siehe: [[
{{Zitat2| Siehe: [[
{{Zitat2| Siehe: [[ {{Zitat2| Siehe: [[
{{Zitat2| Siehe: [[
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{{Zitat2| Siehe: [[
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{{Zitat2| Siehe: [[
{{Zitat2| Siehe: [[
{{Zitat2| Siehe: [[
08.08.24 Auch Nicht-Organspender können gute Christen sein
Am 08.08.2024 erschien auf katholisch.de unter dem Titel "Auch Nicht-Organspender können gute Christen sein" ein Interview mit Elmar Nass.[2] Darin heißt es:
Auch der kann ein guter Christ sein, der nicht Organspender ist. |
Siehe: gleichgültig
Keineswegs ist aus medizinischer Sicht evident, dass der Hirntod ein sicheres Anzeichen des eingetretenen Todes ist. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Denn es darf nicht das eine Menschenleben durch das Auslöschen eines anderen Menschenlebens gerettet werden. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Aus katholischer Sicht wünschte man sich vielleicht auch eine lehramtliche Klarstellung. Ohne sie bleibt unsere Gewissensentscheidung das Maß des Urteils. |
Siehe: katholische Kirche, PAS
Damit besteht die Gefahr eines Dammbruchs, durch den sich auf einer schiefen Bahn schleichend eine Kultur des Zwanges durchsetzt. |
Siehe: Angstmacherei
Die 'Spende' ist keine Spende mehr. |
Siehe: Selbstbestimmung, Regelungen, sie regeln das Verfahren.
Zum Spender werden dadurch nur für hirntot erklärte Menschen ... |
Siehe: korrekte Sprache
13.07.24 Bedenken gegen Widerspruchslösung bei Organspende
Am 13.07.24 erschien in vaticannews.va ein Artikel über den Widerspruch Stephan Pilsinger gegen die WSR.[3] Es sind die gleichen Argumente, wie im nachfolgenden Abschnitt.
13.07.24 CSU-Gesundheitsexperte gegen Widerspruchslösung
Am 13.07.2024 berichtet evangelisch.de von Stephan Pilsinger, dass dieser gegen die WSR ist.[4] Darin heißt es:
Einen solch gravierenden Einschnitt in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Menschen in unserem Land halte ich daher weiterhin für politisch und ethisch nicht legitim. |
Siehe: Selbstbistimmung, Schweigen = Zustimmung, Doppelmoral
Lassen wir lieber die Akteure der Exekutiven, unter anderem die Länder, ihre Hausaufgaben machen, wenn es zum Beispiel darum geht, die Zahl der Entnahmekrankenhäuser und der dortigen Transplantationsbeauftragten signifikant zu erhöhen. |
Siehe: Entscheidungen
Keine Evidenz, keine Freiheitseinschränkung |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
08.07.24 Wer nicht widerspricht, wird Organspender
Gunnar Schupellus veröffentlichte am 08.07.2024 in Bild.de den Artikel "Wer nicht widerspricht, wird Organspender".[5] Darin heißt es:
Richtig, und doch ist es eine Umkehr des Prinzips, mit der Ansage: „Dein Körper gehört im Todesfall der Allgemeinheit, wenn du dich nicht ausdrücklich dagegen wendest.“ |
"Deiner Kinder gehören im Todesfall der Allgemeinheit, wenn du dich nicht ausdrücklich dagegen wendest." Siehe: Schweigen = Zustimmung
Einzig von der AfD gab es Widerspruch. Dort hieß es, man wolle die Zustimmung zur Organspende nicht „durch die Hintertür“ einholen und den Menschen die Freiheit lassen, sich nicht zu entscheiden. |
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Am 16. Januar 2020 entschied sich dann eine Mehrheit für die sogenannte „Entscheidungslösung“, nach der Organe einem Menschen nur nach seinem Tod entnommen werden dürfen, wenn er zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. |
Diese Regelung haben wir seit dem Jahr 1997, mit der Einführung des TPG.
01.07.24 Widerspruchslösung für Organspende: Sollten alle automatisch Spender sein? Ich bin dagegen
Am 01.07.2024 veröffentlichte Ruth Schneeberger in der Berliner Zeitung den Artikel "Widerspruchslösung für Organspende: Sollten alle automatisch Spender sein? Ich bin dagegen".[6] Darin heißt es:
Mein Körper gehört mir und nicht dem Staat oder der Gesellschaft. Genauso wie meine Gedanken. |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Daran ist auch die Politik schuld. Sie hat mit dafür gesorgt, dass unter anderem über Fallpauschalen, durch einen kommerzgeprägten Verdrängungswettbewerb innerhalb der Krankenhäuser, durch Fehlanreize auch für unnötige OPs, durch überbordende Krankenkassenzuständigkeiten und Klientelpolitik ein mit wahnsinnig viel Geld bezuschusstes und teils undurchschaubar komplexes System geschaffen wurde, das den wichtigsten Faktor immer wieder aus den Augen verliert: den Patienten. |
Das wurde im Jahr 2012 geändert. - Hier wurde wohl eine Entwicklung verschlafen.
Es müsse immer jemand dabei sein, um aufzupassen, dass nichts schiefgeht. Ich kann das nur bestätigen. |
Wenn Frau Schneeberger es besser als die Ärzte weiß, warum macht sie nicht eine eigene Klinik auf?
Und darauf vertrauen, dass die Entscheidung über einen eventuellen Hirntod nicht im Sinne des auf meine Organe wartenden Patienten gefällt wird? |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Hirntod, Hirntodkonzept, Todesverständnis
Denn einem Toten werden keine Organe mehr entnommen. Man muss dafür noch leben – nur muss man eben hirntot sein. |
Siehe: Hirntod, Hirntodkonzept, Todesverständnis
Diese Entscheidung fällt man naturgemäß nicht selbst. Sondern Ärzte. |
Siehe: Polemik - Noch nie hat ein Komapatient oder ein Toter eigene Entscheidungen gefällt.
Es gibt kein Recht auf ein Spenderorgan. |
Siehe: Recht auf ein Organ
Deshalb hat auch die Politik kein Recht, alle Deutschen automatisch zu Spendern zu machen. |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung
Ich muss nicht erst widersprechen, dass ich während meines Todes nicht ausgeweidet werde. Das sollte selbstverständlich sein. |
Siehe: Diffamierung, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung
30.06.24 Nach meinem Tod
Heribert Prantl veröffentlichte am 30.06.2024 in der SZ den Artikel "Nach meinem Tod". Darin heißt es:
Vor gut vier Jahren, am 16. Januar 2020, hat der Bundestag diese sogenannte Widerspruchslösung schon einmal abgelehnt und sich für die sogenannte „erweiterte Zustimmungslösung" entschieden; diese erlaubt eine Organentnahme nur dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich erklärt hat, dass er nach seinem Tod Organspender sein will. Die „Erweiterung" bei dieser erweiterten Zustimmungslösung besteht darin, dass nach dem Tod des potenziellen Organspenders auch Hinterbliebene zustimmen können. |
Diese "erweiterte Zustimmungsregelung" haben wir nicht erst seit dem 16.01.2020, sondern in § 4 TPG seit Ende 1997.
Die Widerspruchslösung berührt Menschenwürde und Totenruhe. |
An Organspender muss seit 1997 nach § 3 der Tod festgestellt sein.
Es berührt Menschenwürde und Totenruhe, wenn die Widerspruchslösung jeden Menschen zum potenziellen Organspender macht - einen jeden nämlich, der der Organspende nicht rechtzeitig
widersprochen hat. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Darf dieser Rettungsakt staatlich dekretiert werden? |
Siehe: Notstandsregelung, Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Darf der Staat das Selbstbestimmungsrecht des Menschen an sich ziehen, weil dieser Mensch sich nicht klar genug geäußert, also nicht ausdrücklich widersprochen hat? |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Der Mensch gehört nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft. |
Kinder gehören nicht dem Staat, sondern den Eltern. Siehe: Schweigen = Zustimmung
Die Befürworter der Widerspruchslösung erklären den hirntoten Menschen zum Leichnam und argumentieren, ein Toter dürfe ja auch ohne seine frühere aktive Zustimmung obduziert werden. |
Welcher Befürworter argumentiert damit? Siehe: Unterstellung
Ob so ein Mensch tot oder ob er noch Person ist - darüber entscheiden nicht allein medizinische Geräte und der festgestellte irreversible Totalausfall des Hirns. |
Siehe: Hirntodkonzept
Sterben und Tod sind nämlich kein punktuelles Ereignis, sie sind ein Prozess, der
eingebettet ist in die kollektive Seele und in kulturelle Vorstellungen vom Menschsein. |
Siehe: Sterbeprozess, PAS
Die Organspende verkürzt den Sterbeprozess. |
Das Therapieende noch schneller. Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept
Das geht nur mit der ausdrücklichen Zustimmung dieses Menschen; sein Schweigen darüber als Zustimmung zu interpretieren, wäre eine Missachtung der Selbstbestimmung. |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Aber: Darf man wirklich gezwungen werden, das Selbstverständliche, die Achtung von Integrität und
Selbstbestimmung, von Sterbens-und Totenruhe erst durch eine Erklärung sicherzustellen? |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Es gibt andere, die weichen der Auseinandersetzung aus. |
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Darf der Staat diese Scheu als Bequemlichkeit bezeichnen und für unerheblich erklären? Darf der Staat also stellvertretend rational und nüchtern sein? Ist ein Mensch feige, wenn er sich den Fundamentalfragen über sein Ende nicht stellt oder nicht stellen will? |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Und der Staat darf die Ängste und die Beklemmungen, die einen Menschen erfassen mögen angesichts der inneren Bilder von seinem Tod, nicht durch seine Entschlossenheit und Nützlichkeitserwägungen beiseiteschieben. |
Das hat der Staat schon seit langem getan, siehe: Schweigen = Zustimmung
In Deutschland kommt zu diesen Fragen die Erinnerung an den Organspendeskandal von 2012 hinzu, in dem bekannt wurde, dass bei Transplantationen systematisch gegen geltende Richtlinien verstoßen wurde. Vertrauen schafft man da nicht per gesetzlicher Anordnung. |
Was hat das mit der WSR zu tun? Siehe: Regelung
Es kann und darf nicht eine Organabgabepflicht für den Todesfall geben. |
Siehe: Notstandsregelung, WSR, Regelung
Der Mensch hat seinen Körper nicht von einer GmbH geleast, er muss ihn nicht nach dem Ende der Laufzeit zurückgeben. |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht
Und die Menschenwürde hört mit dem Hirntod nicht auf. |
Verletzt die Organspende die Menschenwürde?
Fazit: Hier schreibt ein offensichtlich verzweifelter Kritiker, ohne rechte Sachkenntnis bzw. diese ignorierend.
27.06.24 Nein zur Zwangs-Organspende!
Am 27.06.2024 startete CitizenGO eine Petition gegen die Einführung der WSR eine Petition.[7] Darin heißt es:
Lauterbach möchte noch mehr Patienten Organe entnehmen lassen, unter gelockerten Voraussetzungen. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept
Es käme einem grundsätzlichen Verfügungsrecht des Staates über den (noch nicht ganz toten) Körper der Bürger gleich, das gelten würde, solange man nicht ausdrücklich widersprochen hat. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, Schweigen = Zustimmung
27.06.24 CDL: Organspende muss freiwillig bleiben
Die CDL veröffentlichten am 27.06.2024 in kath.net den Artikel "CDL: Organspende muss freiwillig bleiben".[8] Darin heißt es:
Ich empfinde es als recht zynisch von einem FDP-Politiker zu hören, der Bürger hätte ja die „Freiheit“ sich zu entscheiden, wenn man gerade einen Gesetzentwurf vorschlägt, der festlegen will, dass wenn man nicht aktiv widerspricht, die eigenen Organe nach dem Hirntod quasi der Allgemeinheit gehören sollen. |
Siehe: Polemik, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung
Der Staat lässt mir also die „Freiheit“, zwangsweise schriftlich festzulegen und in ein Register eintragen zu lassen, dass ich selbst über meinen Körper bestimmen möchte. Ich werde genötigt, mich zu einer eigentlichen Selbstverständlichkeit zu äußern, ansonsten werden mir meine Rechte auf körperliche Unversehrtheit nach meinem Hirntod genommen. |
Siehe: Polemik, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung
In manchen Ländern ist selbst diese Grenze des Hirntodes, der in der Fachwelt als Todesgrenze übrigens nicht unumstritten ist, noch weiter vorgezogen worden, denn die Organe, die man benötigt, müssen durchblutet sein. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept
Denn ich müsste dann davon ausgehen, dass die Politiker nicht das Gemeinwohl ihres Volkes im Auge hätten, sondern nur noch Interessenvertreter von Minderheiten sind, die durchaus nach eigenem Dünken das Gemeinwohl diesen Minderheiten zuliebe zu opfern bereit sind. |
Siehe: Verfassungsbeschwerde
Und dazu werden sogar Grundrechte außer Kraft gesetzt. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
{{Zitat2|Es gibt kein Recht auf das Organ eines anderen, aber es gibt ein „Recht auf…körperliche Unversehrtheit…“ (Artikel 2 Abs. 2) und das ist auch nicht zeitlich begrenzt. Jeder darf "Nein" zur Organspende sagen und sich Stunden später körperlich unversehrt ins Krematorium begeben, wo diese binnen Minuten völlig aufgehoben wird.[Anm. 3]
Wie wäre es z.B. damit, dass man jedem Bürger, wenn er einen neuen Ausweis oder eine Verlängerung beantragt, gutes Informationsmaterial über Organspende mit der Bitte, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, zukommen lässt? |
Dies war 2020 vorgesehen, ist aber an den Standesämtern gescheitert.
Oder, wenn ein Führerschein ausgegeben wird, kann man die Antragsteller durchaus auch auf die Thematik aufmerksam machen, da nicht wenige Hirntote Opfer eines Verkehrsunfalls waren. |
Auch die Führerscheinstelle wird sich weigern, und was ist mit denen, die bereits einen Führerschein haben? - Die Anzahl der Hirntoten nach Verkehrsunfall sind kleiner 15%
Wenn der Staat sich nicht vorwerfen lassen will, die verfassungsgegebenen Rechte seiner Bürger zu ignorieren, gibt es nur eine Möglichkeit: |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung
{{Zitat2|Die Entscheidung jedes einzelnen, Organspender sein zu wollen, muss freiwillig bleiben. Siehe: Selbstbestimmungsrecht
26.06.24 Sind wir alle bald Ersatzteillager?
Richard Hill publizierte am 26.06.2024 in "DocCheck" den Artikel "Sind wir alle bald Ersatzteillager?"[9] Darin heißt es:
Sind wir alle bald Ersatzteillager? |
Siehe: Diffamierung
Kritiker an dem Konzept sehen in dem Plan einen „massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht.“ |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
{{Zitat2|Auch sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen zunächst eine Körperverletzung, so die Argumente der Patientenschützer, deren Vorstand Eugen Brysch auch von verfassungsrechtlichen Problemen spricht. Siehe: Körperverletzung, Doppelmoral, Schweigen = Zustimmung
24.06.24 Deutsche Bischöfe für mehr Organspenden
Am 24.06.2024 wurde unter dem Titel "Deutsche Bischöfe für mehr Organspenden – aber nur nach Zustimmung" ein Interview mit Matthias Kopp, dem Sprecher der DBK, veröffentlicht.[10] Darin heiß es:
In der Debatte um mehr Organspenden hat die Deutsche Bischofskonferenz Bedenken gegen die sogenannte Widerspruchslösung. |
Siehe: Doppelmoral
Voraussetzung für eine wirkliche Spende sei, "dass der Spender der Organentnahme informiert, ganz bewusst, freiwillig und ausdrücklich zustimmt", betonte der Sprecher. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Eine Widerspruchslösung jedoch stelle zentrale Prinzipien der Gesellschafts- und Rechtsordnung in Frage, "weil dann die Freiwilligkeit der Organspende in vielen Fällen nicht zweifelsfrei feststehen würde". |
Siehe: Regelung, Schweigen = Zustimmung
Eine moralische oder gar rechtliche Pflicht zur Organspende lässt sich nicht begründen. |
Siehe: Pflicht, Notstandsregelung
Sie kann weder erzwungen, noch erwartet werden. |
Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende würde, selbst wenn die Möglichkeit eines Widerspruchs bestünde, einen moralisierenden Druck aufbauen. |
Siehe: Pflicht, Notstandsregelung, Panikmache
24.06.24 Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden
In dem Artikel "Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden" werden verschiedene Personen interviewt.[11]:
Eugen Brysch: Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Eugen Brysch: Deshalb braucht es jetzt finanzielle Anreize für Krankenhäuser, ein effizientes Transplantationsnetzwerk, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren im Umgang mit Angehörigen. |
Dies wurde bereits 2019 von Jens Span umgesetzt.
Katrin Helling-Plahr: Widerspruchslösung wäre ein massiver Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen. |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht
Katrin Helling-Plahr: Anstatt auf staatliche Bevormundung zu setzen, sollten wir die selbstbestimmte Entscheidung über eine Spende verbindlicher gestalten. |
Die WSR wäre eine "selbstbestimmte Entscheidung".
16.06.24 Organspende ist Einwilligungssache
Werner Bartens veröffentlichte am 16.06.2024 in der SZ den Artikel "Organspende ist Einwilligungssache".[12] Darin heißt es:
Wer sich mit dem Thema nicht beschäftigen will, sollte auch nicht dazu gezwungen werden. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Man kann das für eine Trotzreaktion halten, die das parlamentarische Ergebnis von vor vier Jahren ignoriert. |
Siehe: Abstimmung 16.01.2020
Schwerkranke sterben nicht, weil Organe fehlen, sondern weil sie krank sind. |
Siehe: Unterlassene Hilfeleistung
Es ist Privatsache, Ängste zu pflegen, Unangenehmes zu verdrängen, schwierige Fragen zu meiden. Der Staat sollte hier keinen Zwang ausüben, auch nicht den Zwang, sich mit einem Thema zu beschäftigen. Wer nicht will, will nicht. |
Siehe: Patientenverfügung, Schweigen = Zustimmung
Schwerkranke sterben nicht, weil Organspender fehlen, sondern weil sie schwer krank sind. |
Siehe: Unterlassene Hilfeleistung
Die häufigste Form der Organtransplantation, die Spende einer Niere, rettet in wenigen Fällen Leben, sondern ermöglicht es Dialyse-Patienten, von der Blutwäsche loszukommen, was aber mit Infektanfälligkeit durch lebenslange Immunsuppression einhergeht. |
Siehe: Studien, 25 x 25 geschenkte Jahre, 21 x 25 geschenkte Jahre, Dank dem Spender, Leben - dank dem Spender
Zudem umfasst die gut 8000 Patienten zählende Warteliste längst nicht alle Organkanken; allein 80 000 Menschen sind in Deutschland auf die Dialyse angewiesen. Die Debatte um die Organspende braucht mehr Ehrlichkeit, die Benennung klarer Fakten - und Respekt vor derintim-irrationalen Gefühlslage vieler Menschen. |
Wer sagt denn, dass alle 80.000 Dialysepatienten auf die Warteliste bei ET wollen?
- Es sind immer wieder Stimmen zu hören, die haben sich mit der Dialyse abgefunden.
- Andere wollen sich nicht drauf setzen lassen, weil sie Angst vor der TX haben.
- Andere sind für eine TX zu alt.
Dies sind nur einige der Gründe, warum nicht alle 80.000 Dialysepatienten auf die Warteliste bei ET wollen.
Fazit: Werner Bartens sollte selbst das einhalten, was er von anderen einfordert: Ehrlichkeit.
Videos zur WSR
24.06.24 Eugen Brysch (Deutsche Stiftung Patientenschutz) zur Organspende
In dem Video "Eugen Brysch (Deutsche Stiftung Patientenschutz) zur Organspende | 24.06.24"[13] sagt Eugen Brysch:
Schweigen bedeutet im deutschen Rechtssystem nicht einfach Zustimmung. (1:10) |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Jeder medizinische Eingriff, sei er auch gut gemeint, ist ohne Zustimmung des Patienten jedenfalls drohende Gefahr der Körperverletzung. Dies können wir nicht über Nacht auf den Kopf stellen und ist verfassungswidrig. (1:40) |
Siehe: Reanimation, Suizidversuch, Bluttransfusion bei Kindern von Zeugen Jehowas
Wir stützen nicht die Krankenhäuser, die verantwortlich sind, diese möglichen Organspender zu identifizieren. Wir unterstützen nicht durch Freistellung der Berufe hier, die sich darauf konzentrieren können. (2:15) |
Siehe: TX-Beauftragte
Ja, Spanien hat eine Widerspruchslösung, aber in Spanien hat sich nichts dadurch nichts. Geändert hat sich in Spanien erst, als das Netzwerk funktionierte. Ein Netzwerk, das bei uns gar nicht so richtig existiert. (2:45) |
Siehe: TPG, BÄK, DSO, ET, TX-Beauftragte
Wenn die Schnittstelle zwischen Entnahmekrankenhaus und Transplantationszentrum auch nicht funktioniert, dann kann das nicht besser werden. (3:40) |
Siehe: DSO, ET, TX-Zentrum, Ablauf einer TX
Diese Worte von Eugen Brysch sind sehr realitätsfremd. Er scheint nicht von Deutschland zu sprechen.
... in der klaren Definition, dass Schweigen nicht Zustimmung bedeuten kann. (4:00) |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Wir sollten froh sein, dass 25% der Organspende in Deutschland zustande kommen, weil Angehöre Ja sagen. Anstatt sie jetzt auszuschließen, ist sie mit einzuziehen. (4:15) |
Siehe: Entscheidungen
Deswegen appelliere ich tatsächlich an das Gewissen der Bundestagsabgeordneten, in dieser Frage immer den verfassungsrechtlich, ethischen Blick in den Mittelpunkt zu stellen. (5.20) |
Siehe: Schweigen = Zustimmung, Doppelmoral
Ich sehe überhaupt keine fehlende Akzeptanz, aber ich sehe, wir müssen auch eine Basis schaffen, die funktioniert. (5:45) |
Siehe: TPG, BÄK, DSO, ET, TX-Beauftragte
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ https://www.erzbistum-koeln.de/presse_und_medien/magazin/Organspende-auf-dem-Pruefstand-christlicher-Ethik Zugriff am 08.08.2024.
- ↑ https://www.erzbistum-koeln.de/presse_und_medien/magazin/Organspende-auf-dem-Pruefstand-christlicher-Ethik Zugriff am 08.08.2024.
- ↑ https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2024-07/bundestag-organspende-widerspruchsloesung-bedenken-politik-ethik.html Zugriff am 28.07.2024.
- ↑ https://www.evangelisch.de/inhalte/231795/13-07-2024/organspende-debatte-csu-gesundheitsexperte-gegen-widerspruchsloesung Zugriff am 2807.2024.
- ↑ https://www.bild.de/regional/berlin/gunnar-schupelius-wer-nicht-widerspricht-wird-organspender-668bf496bdb18e1605d7cdc0 Zugriff am 10.07.2024.
- ↑ https://www.msn.com/de-de/gesundheit/other/widerspruchsl%C3%B6sung-f%C3%BCr-organspende-sollten-alle-automatisch-spender-sein-ich-bin-dagegen/ar-BB1p7kgA?ocid=HPCDHP Zugriff am 05.07.2024.
- ↑ https://citizengo.org/de/lf/13420-nein-zur-zwangs-organspende Zugriff am 06.08.2024.
- ↑ https://mobile.kath.net/news/84948 Zugriff am 05.07.2024.
- ↑ https://www.doccheck.com/de/detail/articles/48645-news-bites-sind-wir-alle-bald-ersatzteillager?utm_source=DC-Newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=DocCheck-News_2024-06-26&utm_content=asset&utm_term=article&dcuid=dcp_d7838da31eaccf74957fff97fc276fd7&sc_src=email_5138029&sc_lid=507287001&sc_uid=y3jFa80tCO&sc_llid=278416&sc_customer=1176226 Zugriff am 26.26.2024.
- ↑ https://www.katholisch.de/artikel/54247-deutsche-bischoefe-fuer-mehr-organspenden-aber-nur-nach-zustimmung Zugriff am 25.06.2024.
- ↑ https://www.zeit.de/gesundheit/2024-06/organspende-neuanlauf-widerspruchsloesung-kritik-eugen-brysch-fdp Zugriff am 25.06.2024.
- ↑ Werner Bartens: Organspende ist Einwilligungssache. In: SZ (16.06.2024) Nach: https://www.sueddeutsche.de/meinung/medizin-gesundheit-organspende-gesetz-bundesrat-bundestag-politik-niere-herz-transplantation-leber-lux.KVPzqCv3SnyyayPULGw32J Zugriff am 19.06.2024.
- ↑ https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=37Sa77Un7vI Zugriff am 26.07.2024.