Weiden

Aus Organspende-Wiki
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Der Vorfall

Im Weidener Krankenhaus lag eine Frau, die an einer fortgeschrittenen Krebserkrankung mit Tumoren im Kopf litt. Die Ärzte bezeichneten diese als inoperabel. Die Folge war eine massive Hirnschwellung. Am 31.08.2023 ergab eine CTA kaum noch Blutzufuhr zum Gehirn. Am 29.09.2023 ergab ein EEG eine Nulllinie. Ein Arzt stellte den Hirntod fest. Ein Neurologe aus Bamberg bestätigte den Befund. Damit war der Hirntod regelkonform festgestellt. Doch der Ehemann und der 31-jährige Sohn erkannten das nicht als den Tod der Patientin an, da diese sich noch bewegte.[1]

Eine Verlegung nach Haus in den Landkreis Schwandorf wurde kurz diskutiert, aber sogleich verworfen, da die Hirntote beatmungspflichtig war. Außerdem dürfen in einem Rettungswagen nach dem Gesetz keine Tote und damit auch keine Hirntote transportiert werden.[1]

Am 21.10.2023 zog das Klinikum Frank Erbguth, er war über 20 Jahre Chef der Neurologie am Klinikum Nürnberg, für eine erneute HTD hinzu. Auch er stellte den Hirntod fest. Da der Ehemann über diesen Schritt nicht informiert war, empfand die Anwältin der Familie dies als „hinterrücks“. Für den Ehemann und den Sohn lebt die Hirntote. Daher wehrten sie sich sogar gerichtlich gegen eine Beendigung der künstlichen Beatmung, was zum Herzstillstand binnen Minuten führen würde.[1]

Vor einer Gerichtsverhandlung habe der Ehemann sich in die Materie eingelesen und verschiedene „Fachleute“ kontaktiert, wobei es sich wohl um Kritiker des Hirntodkonzepts handeln dürfte. So telefonierte der Ehemann vor der Gerichtsverhandlung mit Rainer Beckmann, seit 2000 Richter am Amtsgericht Würzburg.[1] In den Jahren 1996 bis 2020 veröffentlichte Rainer Beckmann mindestens 6 Artikel, in denen er die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen bestreitet. Da sich die Familie gegen die Durchführung der HTD wehrte, stellt sich die Frage, ob sie dies aus dem von Adelheit von Stösser am 13.01.2020 verfassten offenen Brief an die Mitglieder des deutschen Bundestags hat.[2]


Fazit

Sie verschließen die Augen vor der Wahrheit und klagen über mangelnde Klarheit. Statt dessen klagen sie über das "zermürbenden Verfahren“ und sprechen davon, dass alles "grausam" ist. Sie fordern seit September Untersuchungen und verhindern die Durchführung der Hirntoddiagnostik. Als diese gerichtlich angeordnet durchgeführt und der Hirntod festgestellt wurde, erkennen sie es nicht an, dass die Ehefrau und Mutter tot ist. Sie blockieren alles und stellen sich als Opfer dar. Ja, sie sind Opfer. Opfer, dass sie um eine Verstorbene zu trauern haben. Alle andere Beschwernisse verursachen sie sich selbst. Es entsteht der Eindruck, dass sie von Gegnern des Hirntodkonzepts nicht nur verblendet, sondern vielleicht auch instrumentalisiert wurden. Damit sind sie Opfer der Gegner des Hirntodkonzepts.

Ungeklärte Fragen

Unklar ist auch, warum das Klinikum nicht, wie Jahre zuvor das Klinikum Worms, sich nach der Feststellung des Hirntodes für die Fortsetzung der intensivmedizinischen Behandlung vom Ehemann nicht die Kostenübernahme unterschreiben ließ. Diese Möglichkeit hätte dem Klinikum Weiden zugestanden, da ab Feststellung des Hirntodes die Krankenkasse die Kosten der Weiterbehandlung ablehnt. Im Falle einer Organentnahme bezahlen die Krankenkassen der Organempfänger die Kosten der Weiterbehandlung bis zur Organentnahme, im Falle einer schwangeren Hirntoten die Krankenkasse der Hirntote bis zur Geburt des Kindes.

Unklar ist auch, warum das Gericht die Klage überhaupt angenommen hat bzw. nach der Feststellung des Hirntodes nicht damit abgeschlossen hat. Was wollte das Gericht über den festgestellten Hirntod der Frau hinaus noch entscheiden?


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. a b c d Ascherl, Christine: Patientin gilt als hirntot: Familie wehrt sich gegen Abschalten. In. Oberpfalzecho (22.11.2023) Nach: https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/patientin-gilt-als-hirntot-familie-wehrt-sich-gegen-abschalten. Zugriff am 29.11.2023.
  2. Adelheid von Stösser: Widerspruch tut Not. (13.01.2020) Nach: https://pflegeethik-initiative.de/2020/01/13/widerspruch-tut-not Zugriff am 29.11.2023.