WSR im Bundestag

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Diskussion im Bundestag (28.11.2018)

Am 28.11.2018 gehaltene Reden zur Widerspruchsregelung:[1]

RednerIn Seite WSR Begründung (Zitat)
Karin Maag 7584 Nein Ich will nicht, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auf ein nachträgliches Veto reduziert wird.[Anm. 1]
Axel Gehrke 7585 Nein Wer hat mehr Rechte – der zukünftige Empfänger oder der Sterbende?[Anm. 2]
Karl Lauterbach 7586 Ja Ich will nur, dass man sich damit beschäftigt.
Christine Aschenberg-Dugnus 7586 Nein Die Widerspruchslösung beschneidet nach unserer Ansicht Grundrechte und hebelt vor allem den Grundsatz aus, dass jeder medizinischen Behandlung zugestimmt werden muss.[Anm. 3]
Katja Kipping 7588 Nein Wir schlagen vor, dass jedes Mal, wenn der Reisepass oder der Personalausweis beantragt wird, die Antragstellenden abgefragt werden.[Anm. 4]
Annalena Baerbock 7589 Nein Wenn man seinen Personalausweis beantragt, kriegt man alle Informationen und hat dann Zeit.[Anm. 5]
Jens Spahn 7590 Ja Das einzige Recht, das dabei beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen. Es ist keine Organabgabepflicht.
Paul Viktor Podolay 7590 Nein Meine Überzeugung ist, dass wir die Zahl der benötigten Spenderorgane reduzieren und nicht immer nach mehr streben sollten.[Anm. 6]
Kerstin Griese 7591 Nein Es wäre eben keine Spende mehr, es wäre eher eine "Organabgabe".[Anm. 7]
Katrin Helling-Plahr 7592 Ja Ich finde, dass die Widerspruchslösung gut vertretbar ist.
Petra Sitte 7592 Ja Da sehe ich eher eine Zumutung für die Wartenden, die auf unsere Einsicht angewiesen sind oder dieser ausgeliefert sind.[2]
Kirsten Kappert-Gonther 7593 Nein Alle Bürgerinnen und Bürger werden regelmäßig informiert und gebeten, nicht verpflichtet, sich mit ihrer Entscheidung – "Ja", "Nein", "Weiß nicht" ... einzutragen.[Anm. 8]
Hermann Gröhe 7595 Nein Organspende ist ein Geschenk aus Liebe zum Leben. Das setzt Freiwilligkeit und Zustimmung voraus. Dabei sollte es bleiben.[Anm. 9]
Robby Schlund 7595 Nein Und Spenden sind zumindest für mich immer freiwillig.[Anm. 10]
Sabine Dittmar 7596 Ja Ich halte diese Form der Widerspruchslösung für einen zumutbaren und für einen wichtigen Baustein, um Organspendezahlen zu erhöhen.
Andrew Ullmann 7597 Nein Zur Selbstbestimmung gehört auch, sich nicht entscheiden zu müssen; denn jede Entscheidung sollte gleichwertig sein.[Anm. 11]
Harald Weinberg 7598 Nein Ich bin für die erweiterte Zustimmungsregelung mit obligatorischer Beratung in zeitlichen Abständen.[Anm. 12]
Katja Keul 7598 Nein Ich möchte mich darauf konzentrieren, aufzuzeigen, warum die Widerspruchslösung nicht mit unserer Verfassung, namentlich mit Artikel 1 Grundgesetz, in Einklang zu bringen ist und deswegen ausscheiden muss.[Anm. 13]
Georg Nüßlein 7599 Ja Die, die der Spende aufgeschlossen gegenüberstehen, müssen sich nicht mit der Thematik beschäftigen und müssen sich nicht entscheiden.[Anm. 14]
Jörg Schneider 7600 Nein Wenn ich einen Behördengang mache, werde ich gefragt: „Möchtest du Organspender werden?“ – mit den Auswahlmöglichkeiten: „Ja“, „Nur für bestimmte Organe“, „Nein“. Ich muss vielleicht auch sagen können: Nein, ich möchte diese Frage nie wieder in meinem Leben gestellt bekommen."[Anm. 15]
Ulla Schmidt 7601 Nein ... aber da, wo es um eine Organspende geht, zu sagen: Wenn du schweigst, bedeutet das Ja . – Das kann es nicht geben.[Anm. 16]
Wolfgang Kubicki 7602 Nein In diesem Fall widerspreche ich, dass der Staat das Recht hat, die Menschen zu bitten oder zu verpflichten, überhaupt eine Erklärung abzugeben.[Anm. 17]
Kathrin Vogler 7603 Nein Bevor diese nicht ausgeschöpft sind, sollte man nicht an eine Widerspruchsregelung denken.[Anm. 18]
Sylvia Kotting-Uhl 7603 Nein Die Zustimmung muss abgefragt werden und nicht der Widerspruch.[Anm. 19]
Stephan Pilsinger 7604 Nein Sinnvoll fände ich eine Lösung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger bei einer einheitlichen Gelegenheit, zum Beispiel der Ausstellung eines Personalausweises, gefragt werden, ob sie Organspender sein möchten.[Anm. 20]
Detlev Spangenberg 7605 Nein Bei der Einführung der Widerspruchslösung kann man nicht mehr – das wurde schon gesagt – von einer Spende sprechen; denn die Spendenbereitschaft wurde nicht erklärt.[Anm. 21]
Hilde Mattheis 7606 Nein Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Widerspruchslösung und der Zahl der Organspenden oder der Zustimmungslösung und der Zahl der Organspenden.[Anm. 22]
Claudia Schmidtke 7606 Ja Ich stehe für die Widerspruchsregelung, für einen Systemwechsel.[Anm. 23]
Helge Lindh 7607 Nein Daher plädiere ich dafür, jetzt, in diesem Moment, die Wege einer Entscheidungslösung nachzuvollziehen, mit einer zunächst moralischen Verpflichtung, sich zu entscheiden.[Anm. 24]
Rudolf Henke 7608 ? -
Leni Breymaier 7609 ? -
Michael Brand 7610 Nein Dann kann man sich noch immer für Alternativen entscheiden, die ohne gravierende Grundrechtseingriffe auskommen,[Anm. 25]
René Röspel 7611 Nein Deswegen wäre die Widerspruchslösung an dieser Stelle ein zusätzlicher großer Vertrauensverlust, den wir unbedingt vermeiden müssen.[Anm. 26]
Oliver Grundmann 7612 Ja Deshalb unterstütze ich aus tiefster Überzeugung die erweiterte Widerspruchslösung bei der Organentnahme.[Anm. 27]
Mario Mieruch 7612 Nein Dem kann ich leider nicht zustimmen.

[Anm. 28]

Axel Müller 7613 ? Ich befinde mich noch in der Entscheidungsfindung, gewissermaßen in der Beweisaufnahme.
Thomas Rachel 7614 Nein Insofern lehne ich die Einführung der Widerspruchslösung ab. Sie ist schlicht und einfach nicht freiheitsbasiert.[Anm. 29]
Heribert Hirte 7615 Nein Grundsätzlich von einer Spendenbereitschaft auszugehen und nur im Fall eines ausdrücklichen Widerspruchs von einer Transplantation abzusehen, erfüllt nicht den staatlichen Schutzauftrag.[Anm. 30]
Matthias Zimmer 7615 Nein Deswegen darf ohne vorgängige Einwilligung der tote Körper nicht Mittel zum Zweck sein, auch dann nicht, wenn dadurch andere Leben gerettet werden könnten."[Anm. 31]
Zu Protokoll gegebene Reden
Heike Brehmer 7661 ? -
Gitta Connemann 7663 Ja Aber es braucht mehr. Und das ist für mich die erweiterte Widerspruchslösung.
Maria Flachsbarth 7664 Nein Meine Haltung in dieser Frage ist eindeutig und klar für die derzeit geltende Zustimmungsregelung.[Anm. 32]
Frank Heinrich 7664 Nein Eine Widerspruchslösung würde jedoch das Verfügungsrecht des Menschen über seinen Körper so stark einschränken, dass das Vertrauen in die Transplantationsmedizin geschmälert würde.[Anm. 33]
Michaela Noll 7665 Nein Würden Sie mich heute fragen, welche Lösung ich bevorzuge, so würde ich sagen: die Entscheidungslösung.[Anm. 34]
Christian Schmidt 7666 Nein ... bin ich auf der Seite derer, die im Verständnis von Personalität und Individualität dem einzelnen Menschen die Entscheidung allerdings nicht abnehmen wollen[Anm. 35]
Volker Ullrich 7668 Nein Wer sich nicht äußert, äußert sich nicht. Der Staat darf keine Folgen an eine unterbleibende Äußerung knüpfen, auch wenn die Motive ehrenhaft sein mögen.[Anm. 36]
Annette Widmann-Mauz 7668 Nein Einer Widerspruchslösung stehe ich jedoch kritisch gegenüber.‎[Anm. 37]

[Anm. 38]

Fazit: Einige Bundestagsabgeordnete sind zu den Themen Hirntod und Organtransplantation schlecht informiert. Sie zeigen einen Informationsstand, der sich von schlecht recherchierten Medien ableitet, mitunter auch von KAO.
Jeder soll sachlich korrekt informiert sein, auch Bundestagsabgeordnete.
Daher diese Internetseite www.organspende-wiki.de.

In der ganzen Diskussion um die Widerspruchsregelung gibt es einen Punkt, der fehlt:
Die Änderung von Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung im Herbst 2012 wurde eingeführt, um nach der Feststellung des Hirntodes die Hinterbliebenen emotional zu entlasten. Daher sich sollte jeder ab dem dem vollendetem 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende entscheiden und diese Entscheidung schriftlich (auf einem Organspendeausweis) festhalten. Leider scheiterte die Erklärungsregelung daran, dass das Volk dieser gesetzlichen Aufforderung nicht nachkam.
Angesichts der sinkenden Zahlen von Organspendern hat man die Widerspruchsregelung nur noch im Blick dieser niedrigen Zahlen von Organspendern. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene doppelte Widerspruchsregelung legt hiervon ein deutliches Zeugnis ab, da hierbei die Hinterbliebenen gefragt werden sollen, ob sie der Organentnahme zustimmen.

Das Klinikpersonal kennt die Not der Hinterbliebenen, nach der Feststellung des Hirntodes eine Entscheidung zu treffen, ob die Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Es kennt auch die Not der Ärzte, in dieser Situation die Frage nach Organspende zu stellen.


Anhang

Anmerkungen

  1. In vielen Bereichen des Leben haben wir in Deutschland kein Vetorecht, so z.B. bei der Schulpflicht, der Kfz-Haftversicherung, den Sozialversicherungen, ... und der Bestattungspflicht. - Bei der Frage um Organspende sollte das Volk seit Herbst 2012 sich zur Frage der Organspende erklären. Bis Ende 2017 kamen 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) dieser gesetzlichen Aufforderung nach, d.h. die überwiegende Mehrheit der Bürger folgte dem Aufruf der Politiker nicht. Diese Änderung von Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung wurde eingeführt, um nach der Feststellung des Hirntodes die Hinterbliebenen emotional zu entlasten. Dies wird in der Diskussion um die Widerspruchsregelung aus dem Auge verloren.
  2. Das angegebene Zitat einer betroffenen Mutter aus dem Internet wurde mit diesem Wortlaut nicht gefunden. Die Wortwahl von Axel Gehrke ("dunkle Seite", "Sterbender" für Hirntoten) spricht dafür, dass es eine Mutter der Gruppe KAO handelt, vielleicht um Renate Greinert. - Hirntote sind in Deutschland nach der Feststellung des Hirntodes Tote. Nur von Hirntoten werden die Organe entnommen, nicht von Sterbenden. Daher kann hier weder von Rechten eines Sterbenden gesprochen werden noch eine Abwägung der Rechte vorgenommen werden.
  3. Dann haben also die Bürger in den Staaten mit Widerspruchsregelung ihre Grundrechte verloren. - Die Organentnahme ist keine medizinische Behandlung, da sie an einem Toten vorgenommen wird. Zudem: Mit einem Widerspruch zur Lebzeit kann er der Organentnahme widerspreche. Es geht um die Frage der Einführung einer Widerspruchsregelung, nicht um eine Notstandsregelung.
  4. Dies ist eine andere Form, die Bürger zur Entscheidung zu drängen. Was aber, wenn der Bürger auf dem Amt sich weigert, eine Entscheidung zur Frage der Organspende abzulegen? Wird ihm dann der Personalausweis nicht erteilt? Seit Herbst 2015 - somit über 5 Jahre - sollte sich jeder Bürger in Deutschland zur Frage der Organspende erklären. Im Jahr 2017 hatten nach dem Jahresbericht der DSO 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) einen Organspenderausweis. Viele Bürger wollen sich offensichtlich nicht entscheiden, wollen sich mit dem Thema des eigenen Todes nicht beschäftigen. Daher sind bei dieser Regelung nach Katja Kipping neue Probleme vorprogrammiert.
  5. Jeder Krankenversicherte erhielt von seiner Krankenkasse seit 2013 diese Informationen. Bis 2017 haben 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) einen Organspenderausweis. Viele Bürger wollen sich offensichtlich nicht entscheiden, wollen sich mit dem Thema des eigenen Todes nicht beschäftigen. Daher sind bei dieser Regelung nach Annalena Baerbock neue Probleme vorprogrammiert.
    Auch gab Annalena Baerbock an, dass 39% der Leute einen OSA hätten. In der Klinik nach festgestelltem Hirntod waren es im Jahr 16,0%. Wo ist der Rest?
    Annalena Baerbock sagte auch, "dass 84 Prozent unserer Bevölkerung sagen: Ja, wir möchten spenden."
    Mir ist diese Zahl mit dieser Aussage unbekannt. Es dürfte wohl hierbei die Frage gelautet haben: "Sind Sie für oder gegen Organspende?" - Im Jahr 2016 und 2017 hatten wir einen historischen Tiefstand an Nicht-Organspender (nach festgestelltem Hirntod mit gesunden Organen die Organentnahme verweigert), 23,8 und 23,9%. Damit sagten 76,2 bzw. 76,1% der Organentnahme zu, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
  6. Sollten wir dann nicht gleich die ganze Transplantationsmedizin abschaffen, weil sie zu teuer ist? Muss dann die Chemotherapie von Krebspatienten auch abgeschafft werden? Sollen in Deutschland gesundheitspolitisch Zustände von Großbritannien einkehren? Was ist und der Erhalt eines Menschenlebens wert?
  7. Die Politik wollte im Herbst 2012, dass sich jeder zur Frage der Organspende entscheidet, um nach Feststellung des Hirntodes nicht den Hinterbliebenen die Entscheidung aufzubürden. Die Bürger kamen in 5 Jahren dieser Aufforderung nicht nach. Die Widerspruchsregelung ist offensichtlich die einzige Möglichkeit, die Bürger zur Entscheidung zu zwingen.
  8. Seit dem Herbst 2012 sind die Bürger gesetzlich aufgefordert, sich zur Frage der Organspende zu entscheiden (Erklärungsregelung). Dieser Aufforderung kam selbst nach 5 Jahren die überwiegende Mehrheit nicht nach. Da kommt man auch mit Bitten nicht weiter. Nur eine einfache Widerspruchsregelung schafft nach Feststellung des Hirntodes Klarheit und entlastete die Hinterbliebenen.
  9. Im Herbst 2012 wurde die Zustimmungsregelung in eine Erklärungsregelung abgeändert, damit nach festgestelltem Hirntod nicht die Hinterbliebene über die Frage der Organentnahme entscheiden müssen. Jeder sollte sich selbst entscheiden. Die Erklärungsregelung scheiterte jedoch an dem Mitwirken der Bürger. Um auf jeden Fall eine Entscheidung zu erhalten und die Hinterbliebenen wie auch das Klinikpersonal zu entlasten, ist eine einfache Widerspruchsregelung notwendig.
  10. Die Kirchensteuer ist auch freiwillig. Wenn man sie nicht bezahlen will, muss man dies nur auf dem Rathaus angeben. Mit der Widerspruchsregelung wäre es von der Durchführung nicht anders.
    Robby Schlund macht einige Aussagen, die es zu korrigieren gilt:
    • "Doch laut einem Bericht der 'Süddeutschen Zeitung' aus dem Jahr 2014 werden in deutschen Krankenhäusern manchmal Menschen fälschlicherweise für hirntot erklärt."
      Neurochirurg Prof. Dag Moskopp schreibt in seinem Buch "Hirntod" (Stuttgart 2015) der auf Seite 44: "Der Hirntod ist die sicherste Diagnostik in der Medizin. Sofern nach den Vorgaben, die der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer seit 1982 publiziert hat, verfahren wird, ist keine einzige falsch positive Diagnose bekannt geworden."
      Auf Seite 125 heißt es dazu weiter: "Es ist kein Fall einer falsch positiven Hirntod-Diagnose bekannt geworden, wenn man sich an die Vorgabe - d.h. die gültige Richtlinie des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK - hält (...). Wer sich nur etwas im Alltagsleben auf einer Intensivstation auskennt weiß, dass jeder Verdacht einer unzutrefenden Diagnose 'todsicher' ruchbar würde."
    • "Schnüren Sie ein Maßnahmenpaket, das die hirntodfeststellenden Ärzte besser befähigt!"
      Das Bundesministerium für Gesundheit gab am 30.03.2015 die 4. Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes bekannt und setzte sie zum 06.06.2015 in Kraft. (DSO: Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Nach: https://www.dso.de/organspende-und-transplantation/todesfeststellung.html Zugriff am 22.12.2018.) Danach muss für die Hirntoddiagnostik seither einer der untersuchenden Ärzte ein Neurologe oder Neurochirurg sein. Damit steht Deutschland mit der qualifikation der untersuchenden Ärzte weltweit hoch oben, wenn nicht gar an der Spitze.
    • "Genau deshalb haben die Menschen eine unzureichende Bereitschaft zur Organspende."
      Woran macht das Robby Schlund fest? An der sinkenden Zahl von Organspender, wie es schlecht recherchierte Medien beschreiben? - Seit dem Jahr 2013 steigt die faktische Zustimmung zur Organspende nach Feststellung des Hirntodes von 70,7% auf 76,2% im Jahr 2016 und 76,1% im Jahr 2017, siehe:
    Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
  11. Im Straßenverkehr gilt: Wer an einer Straßenkreuzung eine grüne Ampel hat, hat Vorfahrt. Diese Regel macht den Straßenverkehr sicher. Es gibt jedoch Situationen, in denen der Autofahrer trotz grüner Ampel nicht in die Kreuzung einfahren darf: wenn ein Notarztwagen, ein Rettungswagen, die Feuerwehr oder die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn zeitgleich in die Kreuzung einfahren will. Im Straßenverkehr leben wir mit einer absoluten Selbstverständlichkeit den Grundsatz: "Leben hat Vorfahrt." Wenn es jedoch um Organspende geht, denken wir plötzlich anders. Warum bloß?
  12. Die Zustimmungsregelung ist seit Herbst 2012 in Deutschland Geschichte. Seit Herbst 2012 haben wie die Erklärungsregelung: Das Volk sollte sich seit Herbst 2012 sich zur Frage der Organspende erklären. Bis Ende 2017 kamen 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) dieser gesetzlichen Aufforderung nach (DSO: Jahresbericht), d.h. die überwiegende Mehrheit der Bürger folgte dem Aufruf der Politiker nicht. Daher steht jetzt die Widerspruchsregelung zur Debatte.
  13. Dann leben Menschen der anderen EU-Länder mit einer Widerspruchsregelung in einem Unrechtsstaat? In ihren Ausführungen sagte Katja Keul:
    • "Die Entnahme der Organe ist daher ein schwerwiegender Eingriff in höchstpersönliche Rechte, der auch nach Eintritt des Hirntods gerechtfertigt werden muss."
      Mit dem Tod - auch mit dem Hirntod - verliert der Mensch seine Rechtsfähigkeit (siehe: Deutsches Rechts-Lexikon. 3.Aufl. Bd.2. München 2001, 2842.)
    • "Außerdem steht einer solchen Pflicht gerade Artikel 1 Grundgesetz entgegen, ..."
      Es geht um eine Widerspruchsregelung, nicht um eine Notstandsregelung. Daher gibt es keine Pflicht. Jeder hat die Freiheit, ohne Nennung von Gründen zu widersprechen. Weitere Aussagen von Katja Keul:
    • "Eine Pflicht zur Organspende ungeachtet der ethischen, religiösen oder sonstigen Anschauungen eines Menschen scheidet daher aus."
      Es steht keine Pflicht zur Organspende zu Debatte.
    • "... erhöhen dadurch das Vertrauen der Menschen in die mit der Organspende beauftragten Institutionen."
      Die Spendebereitschaft ist seit 2013 (70%) gestiegen und ist seit 2016 auf einem historischen Höchstwert von rund 76%. Der Vertrauensverlust ist einen von Medien gemachte Blase, die den vorliegenden Zahlen widerspricht, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    • Katja Keul spricht sich dafür aus, dass "wir künftig die Spendenbereitschaft in regelmäßigen Abständen bei geeigneter Gelegenheit abfragen . Hier sind verschiedene Modelle denkbar: vom Hausarztbesuch bis zur Beantragung eines Personalausweises."
      Einige Menschen waren seit vielen Jahren bei keinem Arzt. Der Personalausweis ist alle 10 Jahre zu erneuern. Was geschieht in der Zwischenzeit? - Wie soll der Arzt verfahren, wenn sich der Patient nicht entscheiden will? Soll er ihn trotzdem behandeln? Soll der Angestellte auf dem Rathaus den Personalausweis nicht ausstellen, wenn dieser sich nicht entscheiden will?
      Das Volk sollte sich seit Herbst 2012 sich zur Frage der Organspende erklären. Bis Ende 2017 kamen 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) dieser gesetzlichen Aufforderung nach (DSO: Jahresbericht), d.h. die überwiegende Mehrheit der Bürger folgte dem Aufruf der Politiker nicht.
    • "Stellen wir also sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger gut informiert werden. Trauen wir ihnen Verantwortungsbewusstsein zu, und achten wir vor allem ihr Selbstbestimmungsrecht im Umgang mit ihrem Tod."
      Genau dies wird seit Herbst 2012 praktiziert. Die Bürger wurden von den Krankenkassen gut informiert. Von Verantwortungsbewusstsein ist nach 5 Jahren sehr wenig zu erkennen (16%). Fazit: Die Erklärungsregelung ist am Unwillen des Volkes gescheitert. Daher steht jetzt die Widerspruchsregelung zur Debatte.
  14. Von Georg Nüßlein aufgeführte Beispiele:
    • "Aus Sicht von jemandem, der auf ein Spenderorgan wartet, gibt es keine Zeit zu verlieren."
    • " Genau diesen Paradigmenwechsel will ich."
    • "Schreibe ich kein Testament, bin ich einverstanden mit der Erbfolge, die der Gesetzgeber vorgibt."
    • "Mache ich keine Patientenverfügung, bin ich einverstanden damit, dass lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden, ich am Schluss an Maschinen hänge."
    • "... für einen Christenmenschen ist die Nächstenliebe nicht der Ausnahmefall, sondern der Normalfall."
  15. Alle diese Möglichkeiten sind bei der Widerspruchsregelung enthalten.
  16. Wenn man bei der Frage der Kirchensteuer schweigt, bedeutet es auch Ja. - Weitere Aussagen von Ulla Schmidt:
    • "Was ist mit den Menschen mit geistigen Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen?"
      Diese Menschen haben einen vom Amtsgericht eingesetzten Betreuer. Dieser hat die Aufgabe, im Sinne des Betreuten zu handeln und zu entscheiden, so z.B. auch über eine Weiterbehandlung oder Therapieabbruch. Damit ist diese Frage bereits beantwortet.
    • "Die Menschen sind es auch wert, dass wir diese Diskussion führen; denn auf ein Spenderorgan zu warten und keines zu bekommen, ist in der Regel mit einem Todesurteil gleichzusetzen."
  17. In anderen Bereichen des Lebens, so z.B. beim Erbrecht (wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge) regelt der Staat, wenn die Person es nicht geregelt hat.
  18. Warum nicht das eine tun, ohne das andere zu unterlassen? - Weiter sagte Kathrin Vogler:
    • "es heute so ist, dass vor einer Organentnahme der mutmaßliche Wille des Verstorbenen erkundet werden muss."
      Das ist formal richtig. In der Praxis haben jedoch weniger als die Hälfte der potentieller Organspender (festgestellter Hirntod mit gesunden Organen) ihre Entscheidung schriftlich oder mündlich getroffen. Schriftlich waren es im Jahr 2017 nur 16%. Damit haben in den meisten Fällen die Hinterbliebene vermutet oder entschieden. Auch die im Herbst 2012 eingeführte Erklärungsregelung hat hier wenig gewirkt. Fakt ist: Dass in den meisten Fällen nicht der Wille des Hirntoten ausgeführt wird, sondern der Wille der Hinterbliebenen, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende Mit der Einführung der Widerspruchsregelung wäre dieser Missstand abgestellt.
  19. Doch was ist zu tun, wenn seit Jahren in der Mehrzahl der Fälle die Hinterbliebenen entscheiden, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende - Im Jahr hatten nur 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gute Organe) einen Organspendeausweis. In den meisten Fällen haben die Hinterbliebenen vermutet oder selbst entschieden, weil sie nicht wussten, was der Wille des Hirntoten war. Auch die im Herbst 2012 eingeführte Erklärungsregelung - es sollte sich jeder zur Frage der Organspende schriftlich erklären - änderte daran wenig.
  20. Ist der Personalausweis dann nicht auszustellen, wenn die Person keine Antwort auf diese Frage gibt?
  21. Bei einer Straßen- oder Haussammlung für Hilfsorganisationen wird man persönlich angesprochen, ob man spenden möchte. Auch hier sagt man "Nein", wenn man es nicht möchte. Was ist dabei, "Nein" zu sagen? - Weiter sagte Detlev Spangenberg,
    • "dass Skandale hier eine ungeheure Wirkung haben und mit einem großen Verlust an Vertrauen in die Transplantationsmedizin verbunden sind."
      Diesen Vertrauensverlust ist in der Bevölkerung nicht erkennbar: Seit 2013 (70,7%) stieg die Zahl der Zustimmungen zur Organspende nach Feststellung des Hirntodes auf 76,2% im Jahr 2016 und 76,1% im Jahr 2017. Der Rückgang der Organspender ist in dem starken Rückgang der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gute Organe) begründet, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    • "Schweigen bedeutet in unserem Rechtssystem grundsätzlich Nein."
      Auch das ist ein Irrtum: Alleinerziehende, Patientenverfügung und Testament sind ein Beispiel dafür, dass man - wissentlich oder unwissentlich, willentlich oder unwillentlich - der staatlichen Regelung zustimmt, wenn man es nicht selbst geregelt hat, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
  22. Diese Aussage mag stimmen, doch es gibt daneben noch zwei weitere Seiten, die in der Diskussion kaum beachtet werden:
    1. Erklärungsregelung
      Im Herbst 2012 wurde die Erkärungsregelung eingeführt. Jeder sollte für sich entscheiden, ob er im Falle seines Hirntodes Organspender sein will oder nicht. Diese Entscheidung sollte er schriftlich festhalten. Bis zum Jahr 2017 hatten 16,0% der potientiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) ihren Willen schriftlich hinterlassen. In den meisten Fällen haben jedoch die Hinterbliebenen entschieden, siehe:
    Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    1. emotionale Belastung der Hinterbliebenen
      Diese Änderung von Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung im Herbst 2012 wurde eingeführt, um nach der Feststellung des Hirntodes die Hinterbliebenen emotional zu entlasten. Sie sollten nicht mehr gefragt werden, ob sie wissen, was der Hirntote sich wünschte. Hier hat die Erklärungsregelung ihr Ziel nicht annähernd erreicht. Mit der einfachen Widerspruchsregelung wäre Klarheit geschaffen und die Hinterbliebenen wie auch das Klinikpersonal emotional entlastet.
  23. Weitere Aussagen von Claudia Schmidtke sind:
    • "Im Ausland leben 50 Prozent der Nierenpatienten mit einem Transplantat, hierzulande sind es 20 Prozent."
    • "es ist höchste Zeit, dass der Deutsche Bundestag nun auch seiner Verantwortung für diese Menschen gerecht wird und ihnen ihre Chance auf ein verlängertes Leben verbessert."
    • "Und wir wissen, dass jeden Tag drei Menschen sterben, während sie auf ein Organ warten."
    • "Wer behauptet, dass es zu früh sei, um eine Widerspruchsregelung anzustreben, den muss ich fragen: Worauf warten wir? Die Menschen, die betroffen sind, haben keine Zeit."
  24. Seit Jahren entscheiden nach Feststellung des Hirntodes in der Mehrzahl der Fälle die Hinterbliebenen, ob eine Organentnahme gemacht werden kann, siehe:Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    Im Jahr hatten nur 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gute Organe) einen Organspendeausweis. In den meisten Fällen haben die Hinterbliebenen vermutet oder selbst entschieden, weil sie nicht wussten, was der Wille des Hirntoten war.
    Auch die im Herbst 2012 eingeführte Erklärungsregelung - es sollte sich jeder zur Frage der Organspende schriftlich erklären - änderte daran wenig. Damit hat die Erklärungsregelung ihr Ziel nicht erreicht, noch nicht einmal annähernd. Daher kann auch nicht gesagt werden, dass der Wille des Hirntoten umgesetzt wird. Der Ansatz von Helge Lindh ist daher nur ein weiteres Hinausschieben einer dringend anstehenden Veränderung.
  25. Dann wurde in anderen Ländern, in denen die Widerspruchsregelung gilt, in die Grundrechte der Menschen eingegriffen? - Weiter sagte Michael Brand:
    • "das zentrale Thema Vertrauen der Bürger in die Verfahren der Organspende."
      Das Vertrauen der Bürger in die Organspende scheint nicht wesentlich erschüttert worden zu sein, denn im Jahr 2011 sagten 27,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) Nein zur Organspende. Im Jahr 2012 waren es 27,4%, im Jahr 2013 waren es 29,3%. Seither sank der Anteil auf 23,8% im Jahr 2016 und 23,9% im Jahr 2017. Damit stieg die Zustimmung zur Organspende von 70,7% im Jahr 2013 auf 76,2% im Jahr 2016 und 76,1% im Jahr 2017, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
  26. Des weiteren sagte René Röspel:
    • "Diese wenigen Fälle haben die Menschen auch verunsichert."
      Das Vertrauen der Bürger in die Organspende scheint nicht wesentlich erschüttert worden zu sein, denn im Jahr 2011 sagten 27,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) Nein zur Organspende. Im Jahr 2012 waren es 27,4%, im Jahr 2013 waren es 29,3%. Seither sank der Anteil auf 23,8% im Jahr 2016 und 23,9% im Jahr 2017. Damit stieg die Zustimmung zur Organspende von 70,7% im Jahr 2013 auf 76,2% im Jahr 2016 und 76,1% im Jahr 2017, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    • "Ich glaube, dass es sogar verfassungswidrig ist, anzunehmen, dass jemand, der sich nicht äußert, eine Entscheidung getroffen haben soll."
      Hierbei ist auf die Regelungen bei Alleinerziehenden, bei der Patientenverfügung und beim Testament zu verweisen, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
  27. Weitere Aussagen von Oliver Grundmann sind:
    • "Wir führen jetzt hier eine theoretische, eine hochmoralische Diskussion über die Freiheit des Individuums. Aber was für eine Idee von Freiheit ist es, zu sagen: „Ich habe die Freiheit, wegzuschauen; wenn Tausende Menschen leiden und sterben, ist mir das egal; ich muss mich damit ja nicht beschäftigen“?"
    • "Ich kenne niemanden, der in solch einer Situation auch nur eine einzige Sekunde auf die Frage verschwendet, ob es vom mündigen Bürger zu viel verlangt sei, einmal im Leben diese eine Entscheidung zu treffen."
  28. Weitere Aussagen von Mario Mieruch sind:
    • "Die Istsituation heute ist eine solche, dass einst in starkem Maß verlorengegangenes Vertrauen langsam zurückkehrt."
      Das Vertrauen der Bürger in die Organspende scheint nicht wesentlich erschüttert worden zu sein, denn im Jahr 2011 sagten 27,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) Nein zur Organspende. Im Jahr 2012 waren es 27,4%, im Jahr 2013 waren es 29,3%. Seither sank der Anteil auf 23,8% im Jahr 2016 und 23,9% im Jahr 2017. Damit stieg die Zustimmung zur Organspende von 70,7% im Jahr 2013 auf 76,2% im Jahr 2016 und 76,1% im Jahr 2017, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    • "Ich glaube, dass es sogar verfassungswidrig ist, anzunehmen, dass jemand, der sich nicht äußert, eine Entscheidung getroffen haben soll."
      Hierbei ist auf die Regelungen bei Alleinerziehenden, bei der Patientenverfügung und beim Testament zu verweisen, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
    • "In unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist die Würde des Menschen unantastbar."
      Eine schöne Aussage. Sollen die Patienten aus der Warteliste von ET weiterhin in Würde sterben?
    • "Wir brauchen den breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, ab wann wir von Hirntod reden oder wie wir das definieren wollen."
      Wir brauchen nicht diesen Konsens, sondern ein breites gesellschaftliches Verständnis, was für ein Zustand Hirntod ist. In der öffentlichen Diskussion gibt es genügend Beispiele, die aufzeigen, dass nur wenige Diskussionsteilnehmer ein korrektes Wissen über den Hirntod besitzen.
    • "Lassen Sie uns sprechen über Ischämiezeiten der Organe, über Transportvoraussetzungen, über die komplexen Bewertungen, ob ein Organ überhaupt geeignet ist – denn der Spender muss auch von gewissen körperlichen Voraussetzungen her zum Empfänger passen – und wer tatsächlich befähigt ist, solche Entscheidungen zu treffen!"
      Hier scheint jemand gerne zu diskutieren: Es können nur wenige Mediziner fachlich über diese Themen diskutieren. Ob hier Politiker die geeigneten Diskusionspartner sind, darf ernsthaft in Frage gestellt werden.
    • "Selbst größere Häuser – das müssen wir auch berücksichtigen, wenn wir bei den Strukturen sind – sind heute kaum in der Lage, noch mehr Transplantationen durchzuführen, als sie aktuell durchführen, da schlicht das qualifizierte Personal fehlt ..."
      Diese Aussage mag für einzelne TXZ gelten, kann aber sicher nicht verallgemeinert werden.
  29. Der Staat greift in einige Bereiche unseres Lebens ein, so z.B. bei Alleinerziehenden, bei der Patientenverfügung und beim Testament, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
  30. Gibt es für die auf der Warteliste bei ET stehenden schwerkranken Patienten keinen staatlichen Schutzauftrag? - Weitere Aussagen von Heribert Hirte sind:
    • "In Deutschland steht es jedem Menschen frei, seine Persönlichkeit nach seinen eigenen Wünschen zu entfalten. Das schließt explizit das Recht ein, sich mit bestimmten Themen nicht zu beschäftigen oder keine Entscheidungen zu fällen."
      Vollkommen korrekt. Der Staat verpflichtet auch keine(n) Alleinerziehende(n), für den Fall des eigenen Todes für seine unmündigen Kinder vorzusorgen. Er verpflichtet niemanden, eine Patientenverfügung auszufüllen oder ein Testament abzufassen. Ob wissentlich oder unwissentlich, ob willentlich oder unwillentlich, diese Personen stimmen damit im Grunde dem zu, was der Staat für die Nichtregelung vorgesehen hat, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
    • "Nur wo freiwilliges Handeln nicht mehr ausreicht oder freiwilliges, selbstbestimmtes Handeln in die Rechte anderer eingreift, darf der Staat überhaupt tätig werden."
    • "Ich halte Organspende für einen Akt gelebter Solidarität."
    • "Jedem Menschen, der auch nach seinem Tod anderen Menschen zu einem Weiterleben oder zu verbesserter Gesundheit verhilft oder zumindest verhelfen möchte, gebührt mein ganz persönlicher Dank und die Anerkennung unserer Gesellschaft."
    • "Die Widerspruchslösung unterstellt zum einen, dass mit dem Tod eines Menschen dieser quasi eine herrenlose Sache werde, über die der Staat dann verfügen kann, wenn keine andere Verfügung vorliegt."
      Beim Tod von Alleinerziehenden, die keine Vorsorge für ihre unmündigen Kinder hinterlassen haben, verfügt der Staat (Jugendamt) nicht nur über Tote, sondern über Lebende, über Kinder, über Menschen, die ihr Leben noch vor sich haben.
    • "Die Widerspruchslösung unterstellt – zweitens –, es gebe so etwas wie das Obereigentum des Staates am menschlichen Körper." und "Der Staat ist nicht Obereigentümer menschlicher Körper."
      Ist die Sorge des Staates um unmündige Vollwaisen dann "kein Volleigentum des Staates" an lebenden Menschen?
    • "Ich bin – erstens – sehr dafür, dass wir eine solche Beratung bei Hausärzten abrechnungsfähig machen."
      Wie ist mit denen zu verfahren, die sich nicht beraten lassen wollen, die sich nicht entscheiden wollen? 5 Jahre Erklärungsregelung brachten uns von 7,8% potentielle Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) mit OSA im Jahr 2012 auf 16,0% im Jahr 2017. Die vorgeschlagene Regelung darf auf dieser Grundlage nach weiteren 5 Jahren auf unter 50% vorsichtig geschätzt werden.
  31. Weiter schreibt Maria Flachsbarth:
    • "Um die Bevölkerung stärker für eine Spendenbereitschaft zu sensibilisieren, sollten wir gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften neue Maßnahmen entwickeln."
      In den letzten 5 Jahren, seit wir die Erklärungsregelung in Deutschland haben, wurde auf den verschiedensten Ebenen viel Aufklärungsarbeit betrieben, auch von den Kirchen. Das Fazit ist, dass von den potentiellen Organspendern (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) im Jahr 2012 nur 7,8% einen Organspendeausweis hatten, im Jahr 2017 waren es 16,0%. Bei dieser Zuwachsrate (alle 5 Jahre 10%) benötigen wir noch über 15 weitere Jahre, bis 50% erreicht wird.
  32. Dies ist seine Annahme. Weitere Aussagen von Frank Heinrich sind:
    • "Allerdings stelle ich mich entschieden einer Sichtweise entgegen, die davon ausgeht, dass diese Menschen deswegen leiden, weil für sie kein geeignetes Spenderorgan vorhanden ist. ... Menschen sterben, weil sie krank sind, und nicht, weil ihnen andere ein Spenderorgan vorenthalten."
      Bei dieser Sichtweise können wir auch gleich § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) ersatzlos streichen, denn niemand stirbt an unterlassener Hilfeleistung, sondern aufgrund seiner Notlage. - Zudem: Diese schwerkranken Menschen leiden nicht nur, sie sterben auch. Dabei könnte vielen von ihnen mit einem rechtzeitig zur Verfügung stehende Organ das Leben retten.
    • "Gleichzeitig gebe ich zu bedenken, dass die Definition des Hirntods als entscheidende Voraussetzung für eine Organentnahme nach wie vor umstritten ist."
      Es sind auch die Mondlandungen er Amerikaner umstritten. Hier wie dort sind deutliche Kennzeichen von Verschwörungstheorie vorhanden.
    • Wir bräuchten "mehr qualifiziertes Personal in den Krankenhäusern, die Organentnahmen vornehmen."
      Dass wir zu wenig Transplantationschirurgen hätten, ist völlig neu.
    • "Dabei sollten unbedingt die Argumente von Pro und Kontra in den Unterricht einfließen."
      Seit dem Jahr 2012 beschäftige ich mit den Kontras der Kritiker. Fast ausnahmslos handelt sich hierbei um irreführende Halb- und Unwahrheiten. Was Schüler hingegen benötigen, ist eine sachlich korrekte Aufklärung.
    • "Von daher plädiere ich für ein Doppeltes: zum einen vor einer Neuregelung eine ausführliche Debatte zu führen und zum anderen nicht nur die Entscheidungs- oder Widerspruchslösung in die Debatte einzubeziehen, sondern die sogenannte verpflichtende Entscheidung ebenfalls."
      5 Jahre Erklärungsregelung, die uns von 7,8% potentielle Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) mit Organspendeausweis im Jahre 2012 auf 16,0% im Jahre 2017 gebracht haben, sollten jedem deutlich aufzeigen, dass es eine "verpflichtende Entscheidung" gewaltlos nur mit der Widerspruchsregelung gibt.
  33. Weitere Aussagen von Michaela Noll:
    • "Jede Organspende rettet Menschenleben, lindert Leiden, verbessert die Lebensqualität."
    • "Und ich hoffe, dass diese Diskussion auch dazu beitragen wird, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, was eine Organspende ist: ein Akt der Mitmenschlichkeit, ein Ausdruck gelebter Solidarität . Ich persönlich würde mir noch sehr viel mehr Mitmenschlichkeit in unserer Gesellschaft wünschen."
      Mitmenschlichkeit, die man annimmt, oder die man selber auch gibt?
  34. Weitere Aussagen von Christian Schmidt:
    • "Dort, wo die Zahlen gestiegen sind – wie in Spanien –, gibt es eine national, regional und lokal eng abgestimmte strukturierte Organisation . Hier sind die Spenderzahlen von 1 546 Spendern im Jahr 2005 auf 2 183 im Jahr 2017 gestiegen, zwar eine Erhöhung, aber auch hier keine „drastische“".
      Das sind die absoluten Zahlen. Um national wie auch international die Anzahl der Organspender mit dem gleichen Maßstab zu messen, wurde die Umrechnung von x Organspender pro eine Million Einwohner eingeführt. Wenn man diese Messlatte auf diese Aussage ansetzt, ergibt dies: Im Jahr 2005 hatte Spanien 35,1 Organspender pro Million Einwohner, Deutschland 14,8. Im Jahr 2016 hatte Spanien 43,4 Organspender pro Million Einwohner, Deutschland 10,4 (Quelle: DSO Jahresberichte). Daher muss man bei dieser Aussagen von Christian Schmidt sagen: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst erstellt hast. Es ist bedauerlich, dass bei einem so wichtigen Thema, bei dem es um Leben und Tod der schwerkranken Patienten geht, den Aussagen von Bundestagsabgeordneten kritisch gegenüberstehen muss.
    • "In den USA gibt es die Zustimmungslösung . Hier sind die Zahlen vergleichsweise höher als in Deutschland."
      Hier muss jedoch hinzugefügt werden, dass in den USA auch DCD möglich ist. Hinzu kommt, dass in den USA viele Hirntote durch Kopfschüsse verursacht wurden. Ich glaube, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland deswegen auch bei uns ein Waffengesetz wie das der USA haben wollen.
    • "Eine Widerspruchslösung würde ihn in Zugzwang setzen, dieses Recht nur durch aktives Tun, einen Widerspruch, zu behalten." und "Ich zweifle sehr daran, dass die staatliche Verfügungsanordnung über den eigenen Körper unseren Verfassungsprinzipien der individuellen Selbstbestimmung entspräche."
      Es gibt Bereiche im Recht, da hat der Staat auch eine Grundregelung getroffen,für den Fall, dass der Bürger in diesem Bereich untätig geblieben ist, wie z.B. bei Alleinerziehenden, bei der Patientenverfügung und beim Testament, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
    • "Zusätzlich zu einer Verbesserung der organisatorischen Maßnahmen halte ich die „verbindliche Entscheidungslösung“ für sinnvoll . Danach sollten alle Bürgerinnen und Bürger zu einer einheitlichen, sich wiederholenden Gelegenheit – wie bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises, des Führerscheins oder einer neuen Gesundheitskarte – befragt werden, ob sie Organspender sein möchte."
      Nach 5 Jahren Erklärungsregelung in Deutschland ist als Fazit zu ziehen, dass von den potentiellen Organspendern (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) im Jahr 2012 nur 7,8% einen Organspendeausweis hatten, im Jahr 2017 waren es 16,0%. Bei dieser Zuwachsrate (alle 5 Jahre 10%) benötigen wir noch über 15 weitere Jahre, bis 50% erreicht wird. Dabei sollten wir spätestens seit 2014 nahezu 100% haben. Bei der von Christian Schmidt vorgeschlagenen Regelung stellt sich die Frage, wie mit denen zu verfahren ist, die sich bei der Ausstellung des Personalausweises, des Führerscheins oder der Gesundheitskarte nicht entscheiden wollen? Ist ihnen dann das Papier nicht auszuhändigen? Es zeigt sich, dass es eine verpflichtende Entscheidung gewaltlos nur mit der Widerspruchsregelung gibt.
  35. Weiter schreibt Volker Ullrich:
    • "Aber wegen des tiefen Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht muss der Staat diesen Schritt nicht gehen."
    Es gibt Bereiche im Recht, da hat der Staat auch eine Grundregelung getroffen, für den Fall, dass der Bürger in diesem Bereich untätig geblieben ist, wie z.B. bei Alleinerziehenden, bei der Patientenverfügung und beim Testament, siehe: Widerspruchsregelung#Staatliche_Regelungen_bei_Unt.C3.A4tigkeit
    • "Viele haben diese Freiwilligkeit im Organspendeausweis dokumentiert und künden damit von einer Haltung der Solidarität."
      Das mögen anerkennende Worte an die Bürger sein, die einen Organspendeausweis ausgefüllt haben. Das "Viele" muss jedoch mit den Zahlen aus den Jahresberichten der DSO relativiert werden: Im Jahr 2017 hatten 16,0% der potentiellen Organspender einen Organspendeausweis, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
    • "Wäre es nicht besser, unsere Bemühungen zu nutzen, das Vertrauen in die Organspende zu stärken?"
      Nach 5 Jahren Erklärungsregelung in Deutschland ist als Fazit zu ziehen, dass von den potentiellen Organspendern (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) im Jahr 2012 nur 7,8% einen Organspendeausweis hatten, im Jahr 2017 waren es 16,0% siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende. Bei dieser Zuwachsrate (alle 5 Jahre 10%) benötigen wir noch über 15 weitere Jahre, bis 50% erreicht wird. Dabei sollten wir spätestens seit 2014 nahezu 100% haben.
  36. Weiter schreibt Annette Widmann_Mauz:
    • "Auch die Tatsache, dass Menschen, die sich schlicht noch nicht entschieden haben, damit indirekt ihre Zustimmung ausdrücken, halte ich für fragwürdig."
    • "Wir müssen den Menschen mehr Anstöße geben, mehr Gelegenheiten, sich mit dem Thema in positivem, in vertrauensvollem Umfeld zu befassen."
      Nach 5 Jahren Erklärungsregelung in Deutschland ist als Fazit zu ziehen, dass von den potentiellen Organspendern (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) im Jahr 2012 nur 7,8% einen Organspendeausweis hatten, im Jahr 2017 waren es 16,0% siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende. Bei dieser Zuwachsrate (alle 5 Jahre 10%) benötigen wir noch über 15 weitere Jahre, bis 50% erreicht wird. Dabei sollten wir spätestens seit 2014 nahezu 100% haben.
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Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67. Sitzung (28.11.2018). Plenarprotokoll 19/67. Nach: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19067.pdf Zugriff am 29.11.2018.
  2. Weiter sagte Petra Sitte:
    • "Wenn 84 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Organspende positiv bewerten, dann, meine ich, ist es doch berechtigt, mit der Widerspruchslösung an dieser Mehrheit anzuknüpfen."
    • "Haben wir als Gesetzgeber nicht die Rechte einer Minderheit von Erkrankten, die uns gegenüber zunächst erst mal schlechtergestellt sind, vor allem zu schützen?"
    • "Da sehe ich durchaus eine Schutzaufgabe des Staates für Leib und Leben von Menschen."