Deutsche Patientengewerkschaft

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Offener Brief (30.11.2011)

Am 30.11.2011 veröffentlichte die Deutsche Patientengewerkschaft [1] Darin heißt es:

Durch Ihre derzeitige Werbeveranstaltung „Pro-Organspende“ und Ihre Aufforderung an alle Bürger unseres Staates, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen und sich diesbezüglich zu äußern, begehen Sie Rechtsbruch.

Siehe: TPG

Sie wissen, dass Organspender keinesfalls Tote sind, sondern im Sterben liegende, lebende Menschen!

Siehe: Todesverständnis

Dadurch bringen Sie die Explantationsärzte wissentlich in große Schwierigkeiten, denn diese begehen wissentlich und durch Sie aufgefordert einen Mord!

Siehe: Mord

Was Sie befürworten ist Euthanasie!

Siehe: Euthanasie

Wir fordern Sie hiermit auf, sich gegen das Ausschlachten von Sterbenden auszusprechen und den derzeitig praktizierten Organraub aus Sterbenden zu unterbinden ...

Siehe: Diffamierung

Grundgesetz § 1 (1) : „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.

Siehe: Würde, Menschenbild

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Deutsche Patientengewerkschaft e.V.

Auf der Seite xyz.dpatgw.de/12-thesen-z-organ.html sind 12 Thesen, die richtiggestellt gehören:

1. Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen!

Ein ehemaliger Chefarzt aus Gladbeck, Herr Prof. Dr. Linus Geisler sagt dazu, dass ein Mensch, der als hirntot bezeichnet wird, noch zu 97 % ein lebender Mensch und keineswegs tot ist.

Siehe: Links#Hirntod, 97%, Todesverständnis, Kopf-TX

2. Der Begriff „Hirntod" ist ein Kunstbegriff!

Das Wort ist einzig dazu erschaffen worden, um die Organentnahme von noch lebenden Patienten zu legalisieren und zu enttabuisieren.

Schon das Wort "einzig" widerspricht der Aussage der Ad-Hoc-Kommission der Harvard University (5.8.1968), siehe: Chronik/Hirntod#20._Jahrhundert_-_ab_1968, Chronik/Hirntod

3. Hirntoddiagnostik ist unzuverlässig!

Die tieferen und sehr relevanten Hirnregionen sind wegen der biophysikalischen Verhältnisse nach etwa 5 cm nicht erreichbar. (Der als Hirntod deklarierte Jan Kerkhoff aus den Niederlanden ist ein lebendes Beispiel für derartige Fehldiagnosen).

Siehe: HTD, Nullsummenzustand, Jan Kerkhoff, lebende Hirntote.

{{Zitat2|4. Von keinem toten Menschen kann ein Organ in einem anderen Menschen wieder zum Leben erweckt werden!
{{Zitat2|5. Organentnahme aus Sterbenskranken ist Mord!
Siehe:Hirntod, Autolyse, Todesverständnis

{{Zitat2|6. Organempfänger bleiben lebenslänglich krank!
Siehe: Zufriedenheit

TX ist derzeit das Beste, das die Medizin diesen Patienten anbieten kann.
Doch um hier helfen zu können, benötigen die Ärzte gespendete Organe.
7. Der Tod durch Fehlen von nicht zur Verfügung stehenden Organen ist Heuchelei!

Patienten sterben nicht aufgrund fehlender Spenderorgane, sondern sie sterben an ihrer Krankheit.

Siehe: unterlassene Hilfeleistung

8. Erweiterte Zustimmungslösung ist gesetzeswidrig!

Die Zustimmung zur Organentnahme muss vom Betroffenen zu Lebzeiten selbst schriftlich bestimmt worden sein. Es ist eine rechtswidrige Handlung, wenn ein Angehöriger ohne Vollmacht über die Organentnahme seines Angehörigen entscheiden muss und darf (in Deutschland bedarf es grundsätzlich schriftlicher Vollmachten für alltägliche Angelegenheiten wie z. B. Bank- oder Postgeschäfte) Daher ist es rechtswidrig ohne Bevollmächtigung über Leben und Tod eines Dritten zu entscheiden!

Siehe: DER

9. Organtransplantationen sind ein großes Geschäft für Medizin und Pharmalobby!

Organtransplantationen garantieren Milliardenumsätze und hohe Gewinne für Medizin und Pharmaindustrie. Die Transplantierten müssen ca. 50 Tabletten täglich zu sich nehmen. Durch die Nebenwirkungen der vielen Tabletten sind weitere Erkrankungen vorprogrammiert. Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie etc. bleiben so satt im Geschäft.

{{Zitat2|10. Hohe Kosten der Transplantationsmedizin verursachen Versorgungslücken für andere Patientengruppen!
Siehe: Kosten

11. Die Würde des Menschen ist unantastbar!

Dieses ist in unserem Grundgesetz verankert (GG Artikel 1.1) Die Würde eines Menschen dauert bis zu seinem letzten Atemzug. Das Ausschlachten von Organen aus einem noch lebenden Menschen ist gesetzeswidrig, denn es ist würdelos einen mutmaßlich im Sterben Liegenden in seinem Sterbeprozess zu stören.

Siehe: Würde

12. Beendigung der Werbeveranstaltungen für Organtransplantationen!

Es gibt nur polarisierende Haltungen Pro-Organspende. In öffentlichen Diskussionen muss der Anteil der Organspende-Gegner prozentual gleich sein zu den Befürwortern. Es muss offene und ehrliche Diskussionen über die Probleme der Organtransplantation geben. Es darf niemals vergessen werden, dass der im Sterben Liegende genauso viel wert ist, wie der Erkrankte, mögliche Organempfänger, denn beide sind noch lebende Menschen.

In der öffentlichen Diskussionen haben die Gegner bereits mehr als 50% der Redezeit. Um hier zu einer Ausgeglichenheit zu kommen, müsste deren Redezeit gekürzt werden. - Wenn der Hirntod festgestellt ist, wird die künstliche Beatmung abgestellt, was zum Herzstillstand führt. Warum soll man dann bei vorliegender Zustimmung nicht die Organe entnehmen und damit andere Patienten vor deren Tod bewahren?

Fazit: Wie bei vielen anderen Kritikern erwecken deren Aussagen über den Hirntod den Eindruck, dass die Verfasser dieser Texte den Hirntod nicht verstanden haben.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Deutsche Patientengewerkschaft: Offener Brief. Organtransplantationslüge. (30.11.2011) Nach: zyz://www.dpatgw.de/offener-brief-an.html Zugriff am 28.11.2020.