Axel W. Bauer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 139: Zeile 139:


{{Zitat2|Die Frage ist doch, ob der Einzelne bei Organversagen einen Anspruch auf Ersatzteile zulasten anderer Menschen hat. Ein solches Recht auf Organe Dritter sollte es aber nicht geben! (21)}}
{{Zitat2|Die Frage ist doch, ob der Einzelne bei Organversagen einen Anspruch auf Ersatzteile zulasten anderer Menschen hat. Ein solches Recht auf Organe Dritter sollte es aber nicht geben! (21)}}
Ein solches Recht gibt es auch nicht.
{{Zita2|Einen rechtlichen oder auch nur einen moralischen Anspruch auf die Überlassung fremder Organe, die konstitutiver Teil einer anderen Person waren oder sind, kann es um der Würde des Menschen willen, die auch die Würde des Organspenders und unser aller Würde mit umfasst, nicht geben. (21)}}
Siehe: [[Anspruch]]


{{Zitat2|Dieser relative Organmangel ist indessen keine Naturkonstante, sondern seinerseits eine Folge der steigenden Zahl von Organtransplantationen  durch  wissenschafts-  und  technikbedingte  Ausweitung  der  medizinischen Indikation zur Operation. (21)}}
{{Zitat2|Dieser relative Organmangel ist indessen keine Naturkonstante, sondern seinerseits eine Folge der steigenden Zahl von Organtransplantationen  durch  wissenschafts-  und  technikbedingte  Ausweitung  der  medizinischen Indikation zur Operation. (21)}}
Zeile 145: Zeile 146:


{{Zitat2|Man kann daher die Prognose wagen: Je erfolgreicher die Transplantationsmedizin in qualitativer und quantitativer Hinsicht künftig sein wird, desto grösser wird ihr Bedarf an Organen und damit der relative Organmangel werden. (21)}}
{{Zitat2|Man kann daher die Prognose wagen: Je erfolgreicher die Transplantationsmedizin in qualitativer und quantitativer Hinsicht künftig sein wird, desto grösser wird ihr Bedarf an Organen und damit der relative Organmangel werden. (21)}}
Je fortschrittlicher die Medizin, destoo weniger [[TX]] ist erforderlich.
Je fortschrittlicher die Medizin, desto weniger [[TX]] ist erforderlich.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Das tragische Alleinstellungsmerkmal der Organspende, welches darin besteht, dass der potenzielle Organempfänger den unfreiwilligen Tod eines anderen, ihm unbekannten Menschen herbeisehnen muss, um eine Verbesserung des eigenen Gesundheitszustands – vielleicht – erreichen zu können, ist mit der regelhaften Vermutung einer Zustimmung des Betroffenen zur Organentnahme nach meiner Überzeugung prinzipiell unvereinbar. (22)}}
 
Siehe: [[Altenheim]]
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|


Axel W. Bauer weist sich damit als ein Kenner der Literatur über den Hirntod aus. Es wäre erfreulich, wenn er über die geschichtliche Entwicklung des Hirntodkonzeptes, den pathophysiologischen Zustand des Hirntodes und seine athropologische Tragweite sich in gleichem Maße auskennen würde.
Axel W. Bauer weist sich damit als ein Kenner der Literatur über den Hirntod aus. Es wäre erfreulich, wenn er über die geschichtliche Entwicklung des Hirntodkonzeptes, den pathophysiologischen Zustand des Hirntodes und seine athropologische Tragweite sich in gleichem Maße auskennen würde.

Version vom 17. Mai 2020, 21:39 Uhr

Axel W. Bauer (*1955) ist ein deutscher Medizinhistoriker, Wissenschaftstheoretiker und Medizinethiker. Er studierte von 1974 bis 1980 Medizin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Axel W. Bauer ist Leiter des Fachgebiets Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg. Von 2008-2012 war er Mitglied des DER.[1]

Schriften

https://www.human-life.ch/wp-content/uploads/2019/10/Ist-vermutete-Zustimmung-angemessen-2019-10-12-Bauer.pdf

Ist die vermutete Zustimmung bei der Organspende ... (12.10.2019)

Am 12.10.2019 hielt Axel W. Bauer in Zürich den Vortrag "Ist die vermutete Zustimmung bei der Organspende aus ethischer Perspektive angemessen?".[2] Darin heißt es:

Die genannten politischen Initiativen in beiden Ländern sind aus meiner Sicht ge-fährliche normative Entgrenzungsversuche in der Bio- und Thanatopolitik, also in jenen ethisch brisanten Bereichen, in denen es um die staatliche Regulierung des Lebens und des Sterbens der Bürger geht. (1)

Die Schweiz und Deutschland war 2019 umgeben von Nationen mit Widerspruchsregelung. Sie kann somit als europäischer Normalfall betrachtet werden. - Es geht nicht darum, das Leben oder Sterben der Bürger zu regulieren, sondern einer praktische Lösung zu finden, wie nach der Feststellung des Hirntodes verfahren werden kann, ohne die Hinterbliebenen in dieser eh´ schon schwierigen Situation nicht noch weiter mit unnötigen Fragen zu belasten. 2019 wurde in der Schweiz und Deutschland so verfahren:

  1. Wissen Sie von einer schriftlichen Zustimmung des Hirntoten zur Organspende?
  2. Wenn nein: Wissen Sie von einer mündlichen Zustimmung des Hirntoten zur Organspende?
  3. Wenn nein: Was meinen Sie, was der Hirntote wollte?
  4. Wenn das unbekannt war: Dürfen Organe von Ihrem Hirntoten entnommen werden?

Während die Fragen 1. und 2. noch leicht zu beantwortbare Fragen zu einem klaren Sachverhalt und damit emotionslos sind, ändert sich das mit der 3. Frage. Hier schlägt die Ahnungslosigkeit erbarmungslos auf das Gemüt. In der 4. Frage ist die emotionale Katastrophe perfekt. Wenn dann noch die Hinterbliebenen ab Frage 3 uneins sind, ist es nicht mehr zu überbieten. Solch einen Fall hat der Autor in dem Freebook "Der Ausweis" beschrieben. - Damit sollte jedem klar sein, dass die Widerspruchsregelung nichts mit Leben oder Tod zu tun hat, sondern mit einer Entscheidungsfindung nach der Feststellung des Hirntodes.

Dieser Zustand kann bei regenerativen Organen, zum Beispiel bei der Leber oder dem Knochenmark, oder bei doppelt vorhandenen Organen, wie zum Beispiel den Nieren, durch eine Lebendspende erreicht werden. (4)

Das Knochenmark ist kein Organ.

Bei den meisten anderen Organen, zum Beispiel dem Herzen oder der Bauchspeicheldrüse, kommt indessen nur die Spende aus einem lebenden Organismus mit funktionierendem Blutkreislauf infrage, der ohne das gespendete Organ selbst nicht mehr weiter existieren kann. Man braucht also für die Organspende Lebende, die zugleich tot sein müssen. (4)
Herz 94a.jpg

Die geschichtliche Entwicklung war anders verlaufen, Am Anfang war der Hirntod: Zunächst hatte man Hirntote, an denen - Pierre Wertheimer und sein Team beschreiben es 1960 an einem 13-jährigen Hirntoten - nach Feststellung des Hirntodes die Therapie beendet wurde. Damals steckte die TX-Medizin noch in den Kinderschuhen. Daher gilt:
Weil Hirntod vorliegt, ist Organspende eine mögliche Option zum Therapieende.

Um das aus diesem Paradox resultierende ethische und rechtliche Dilemma normativ zu entschärfen, wurde im Jahre 1968 an der Universität Harvard eine neuartige Definition des Todes entwickelt. Man war damals bestrebt, einen Zeitpunkt vordem bis dahin allgemein akzeptierten Todeszeitpunkt, also dem vollständigen, medizinisch irreversiblen Erlöschen der Herztätigkeit und dem dauerhaften Stillstand des Blutkreislaufs zu finden, der künftig für die Zwecke der Intensivmedizin und der Organspende als der „Tod des Menschen“ bezeichnet werden konnte. (4)

Siehe: Ad-Hoc-Kommission

Diese ging – und geht bis heute – davon aus, dass in dieser Lage zwar nicht sämtliche Lebensfunktionen endgültig erloschen sind, dass aber wegen einer als irreversibel angesehenen Schädigung des Gehirns und des Ausfalls seiner gesamten integrativen Funktionen das Sterben und damit der Todeseintritt jedenfalls unumkehrbar sei. (4)
Diese müssten darüber informiert werden, dass die Organe eines „Hirntoten“ in Wahrheit die vitalen Organe eines Sterbenden sind, die durch eine den Spender zum Tode führende Operation entnommen werden. (10f)
Der Papst verwies auf den Katechismus der Katholischen Kirche24, der die Organ-spende eine „edle und verdienstvolle Tat“ nennt. Zugleich heisst es dort aber auch, eine Organspende sei „sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben“. Gleich-wohl wurde die Rede des Papstes vor allem als Werbung für die Organspende inter-pretiert, so etwa vom Domradio. (15)

Siehe: Todesverständnis

Handelt es sich beim „Hirntod“ lediglich um den kompletten Funktionsausfall eines wichtigen, im Schädel gelegenen Organs, oder stirbt mit dem irreversiblen Ausfall zentraler Gehirnfunktionen zugleich der ganze Mensch? Theologisch gewendet: Wann verlässt die Seele den Leib und hinterlässt einen toten Körper, der binnen kurzer Zeit verfällt? (5)

Siehe: PAS, DBK 2015

Auf diese Weise wird aber einer normativen Indienstnahme des „Hirntod“-Konzepts Vorschub geleistet, es entsteht nämlich der Eindruck, der potenzielle Organspender solle dadurch, dass man ihn formal „für tot erklärt“, fremdnützig instrumentalisiert werden. Eine derartige Verzweckung des Sterbenden wäre jedoch mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. (8)

Siehe: Am Anfang war der Hirntod

So kam nicht ohne Grund die Befürchtung auf, der Staat wolle schwer kranke und am Beginn des Sterbeprozesses stehende Menschen nur deshalb rechtlich für tot erklären, um ihnen Organe für Transplantationszwecke entnehmen zu können. (8)

In einem TPG müssen die Voraussetzungen genannt werden, unter denen eine Organentnahme erfolgen darf. So stellt sich die Frage, ob Menschen im irreversiblen Koma als Organspender hergenommen werden dürfen oder ob DCD zulässig ist. Daher steht der Hirntod im TPG.

Eigentlich wäre der „Hirntote“ nun also rechtlich gesehen eine Leiche. Aber noch niemand ist auf die Idee gekommen, einen solchen Menschen zu bestatten. Denn für ein Begräbnis ist der „Hirntote“ längst nicht „tot genug“. (8)

Wenn der Hirntod festgestellt ist, liegt eine Leiche vor, die bestattet werden kann. Zum Zweck der Bestattung muss der Hirntote von der künstlichen Beatmung getrennt werden, was zum irreversiblen Herzstillstand führt. Siehe: Phänomen-Ebene

Er atmet nämlich noch, wenngleich mithilfe von Maschinen. (8)

Hirntote atmen nicht mehr. Ihre Eigenatmung ist erloschen. Siehe: Apnoe-Test

Zunächst müssen also die intensivmedizinischen Massnahmen abgebrochen und die künstliche Beatmung beendet werden, damit der „Hirntote“ nach einer Weile tatsächlich im konventionellen Sinne sterben kann. (8)

Der Zusammenhang ist falsch. Die Trennung vom Beatmungsgerät erfolgt, weil so keiner bestattet werden kann. Weil der Leichnam des Hirntoten von der künstlichen Beatmung getrennt wird, kommt es zum Herzstillstand.

Und erst wenn der Tod des gesamten Organismus nach dem irreversiblen Herz- und Kreislaufstillstand eingetreten ist, kann die Bestattung des dann wirklich Verstorbenen erfolgen. (8)

Siehe: intermediäres Leben

An keiner Stelle aber steht im TPG aus-drücklich, dass der „Hirntod“ mit dem Tod des Menschen identisch wäre. § 3 Absatz 1 Nr. 2 TPG legt lediglich fest, dass die Entnahme von Organen oder Geweben nur dann zulässig ist, wenn „der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist“. (8f)

Welche Todeskriterien hierfür zu gelten haben, steht in Abs. 2 § 3 TPG: Die Organentnahme ist unzulässig, wenn " nicht vor der Entnahme bei dem Organ- oder Gewebespender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist."

Beckmann wies auch darauf hin, dass die Organspende „keine Bringschuld des Bürgers“ sei. (9)

Von dieser "Bringschuld" schreiben viele Kritiker aber kein Patient.

Dies gelte zum Beispiel für das Argument, täglich stürben drei Menschen, weil sie keine Organspende erhielten. „Diese Menschen sterben aber nicht am Fehlen eines Spenderorgans, sondern an ihren Erkrankungen“, so Beckmann. (9)

Siehe: unterlassene Hilfeleistung

In der politischen Diskussion über Organentnahme und Organtransplantation werden also wichtige Fakten ausgeblendet oder fehlerhaft dargestellt, die dem Ziel, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen, widersprechen könnten. (9)

Nichts wird ausgeblendet. Es wird von Kritikern falsch dargestellt.

In der Fachwelt gibt es inzwischen massive Zweifel sowohl an der eindeutigen Diagnostizierbarkeit des „Hirntodes“ wie auch an der Gleichsetzung von „Hirntod“ und Tod. Dass diese Definition falsch ist, wird mittlerweile selbst von Wissenschaftlern zugegeben, die sie seinerzeit mit aufgestellt haben. Das erklärte 2012 der Pädiatrische Neurologe und langjährige Verteidiger der „Hirntod“-Definition Alan Shewmon aus Los Angeles vor dem Deutschen Ethikrat, in dem ich von 2008 bis 2012 Mitglied war. (10)

Alan Shewmon war kein Mitglied der Ad-Hoc-Kommission

Shewmon stellte fest, dass sogenannte „Hirntote“ noch längere Zeit leben können. So haben Frauen Monate nach Eintritt der mit „Hirntod“ bezeichneten Situation Kinder geboren, Männer sind noch zeugungsfähig. (10)

Siehe: Alan Shewmon, schwangere Hirntote

Schon 2008 gab der amerikanische Anästhesiologe und Medizinethiker Robert D. Truog von der Harvard-Universität gemeinsam mit seinem Kollegen Franklin Miller von den National Institutes of Health zu, die Praxis des „Hirntod“-Kriteriums habe tatsächlich die Tötung des Spenders zur Folge. Truog und Miller forderten aber gerade nicht als Konsequenz daraus, die derzeitige Praxis der Organentnahme zu beenden, sondern sie kamen ganz im Gegenteil zu dem Schluss, dass die Regel, wo-nach der Spender tot zu sein habe, aufgegeben werden müsse: Die Tötung des Patienten durch Organentnahme solle künftig einfach als durch den guten Zweck der Organspende „gerechtfertigt“ angesehen werden. (10)

Siehe: Robert D. Truog, Franklin Miller, gemeinsame Erklärungen

Es geht hier um „alternative Wahrheiten“, um „Fake News“, die aber inzwischen dogmatischen Status erreicht haben. (10)

... die die Kritiker verbreiten.

Dem lebenden Menschen als einem Gesamtorganismus kommt aufgrund der ungetrennten Einheit seiner körperlichen, seelischen und geistigen Konstitution eine ethisch und rechtlich unter besonderem Schutz stehende Würde zu. (11)

Siehe: PAS

Organe dürfen aus diesem Grund nicht wie bewegliche Gegenstände behandelt oder im Extremfall gar verkauft werden. (11)

Siehe: Organhandel

Auch nach dem Tod wirkt das Persönlichkeitsrecht juristisch wie ethisch nach, obwohl die tatsächlichen Umstände dafür sprechen, dass es sich bei der Leiche um eine – wenn auch herrenlose – Sache handelt. (11)

Nach dem Tod ist es keine Person mehr, sondern ein Leichnam.

Zum einen hätte dies nämlich eine unbeschränkte Eigentums- und Verkehrsfähigkeit der Leiche zur Folge. (11)
Sich-Abfinden mit einer (zu) geringen Zustimmungsrate oder abstrakte Vorentscheidung des Staats. (19)
in Leser aus Nürnberg sah in der Widerspruchs-lösung eine „zweite Leibeigenschaft“: Der Leib des Einzelnen gehöre künftig dem Staat, der an die Stelle der mittelalterlichen Feudalherren trete. Die Autonomie des Individuums sowie dessen grundrechtlich verbriefter Anspruch auf körperliche Unversehrtheit gälten dann als nachrangig gegenüber dem Verfügungsrecht des Staates. (20)

Siehe: Vorentscheidung

Als Ausdruck des nachwirkenden Persönlichkeitsrechts macht selbst das Transplantationsgesetz sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland die Organentnahme demgegenüber primär von der Einwilligung des Verstorbenen abhängig. Liegt dazu keine Willenserklärung vor, ist die Einwilligung der Angehörigen oder sonstiger Personen, die der Verstorbene ermächtigt hatte, erforderlich. (11)

Man kann auch bestimmen, ob man Erdbestattung oder Urnenbeisetzung wünscht. Wenn man es selbst nicht bestimmt, entscheiden die Hinterbliebenen. Ähnlich ist es bei der TX.

Grundlage dieser Wertentscheidungen ist die Fortgeltung der Würde des Menschen auch über den Tod hinaus. (12)

Der Mensch ist mit dem Tod, auch mit dem Hirntod, gestorben. Damit ist seine Menschenwürde erloschen. Er besitzt als Leichnam einen anderen Grad der Würde, die in den Bestattungsgesetzen wie auch in § 6 TPG festgelegt ist.

Diese rechtliche Praxis muss umso mehr dann respektiert werden, wenn – wie im Falle des „hirntoten“ Organspenders – die typischen Merkmale eines Leichnams gerade nicht vorliegen, sondern wenn vielmehr der juristisch für tot Erklärte biologisch noch lebt. (12)

Siehe: Todesfeststellung, Todeserklärung, Phänomen-Ebene

Es wäre geboten, darüber aufzuklären, dass ein Sterbender, dem Organe entnommen werden sollen, aufgrund des Interesses an diesen seinen Organen in der Regel durch die – dann fremdnützig handelnde – Intensivmedizin länger am Leben erhalten wird, als dies sonst der Fall wäre. (12)

Siehe: Fremdnützigkeit, Todesverständnis

Die in der Regel auf die Beendigung von Therapiemassnahmen zielende Patientenverfügung einerseits und die Erklärung einer Organspendebereitschaft andererseits geraten somit gegebenenfalls in Widerspruch zueinander. (12)

... wenn die PV keine Zustimmung zur Weiterbehandlung bis zur Organentnahme enthält.

Bereits 1944 erklärte Papst Pius XII. (1876-1958), dass die Macht des Menschen über seine Organe eine zwar beschränkte, aber doch direkte sei, und dass ein Organ geopfert werden dürfe, wenn der physische Organismus des einzelnen Menschen in Gefahr sei und dieser Gefahr auf andere Weise nicht begegnet werden könne.

Damals ging es um die Frage, ob z.B. ein verkrebster Lungenflügel entfernt werden darf.

Prinzipiell gab es für Pius XII. auch keine Einwände gegen die Übertragung eines Organs von einem toten auf einen lebenden Menschen. Doch selbstverständlich ging der Papst damals nicht vom „Hirntod“ des Menschen aus, sondern vom konventionellen Herz-Kreislauf-Stillstand. Dies belegt seine Aussage vom 14. Mai 1956, es sei vom sittlich-religiösen Standpunkt aus nichts gegen die Ablösung der Hornhaut bei einem Toten einzuwenden. (12f)

Damals ging es um die Hornhautspende. Hirntote kamen erst 1952 mit der Einführung der künstlichen Beatmung mit Überdruck durch Björn Ibsen auf.

Vitale Organe dürften nur ex cadavere entnommen werden. (14)

Siehe: ex kadavere

Wenn Sterbende ihre Or15gane spendeten, dann müsse der Respekt vor dem Leben des Spenders das Hauptkriterium sein. (14f)

Wenn ..., dann ... Siehe: Todesverständnis

Das setzt Verschiedenes voraus: Zum ersten, dass es einen irgendwie begründbaren (moralischen) ‚Anspruch‘ von Menschen gibt, dass andere Menschen ihnen Teile ihres Körpers zur Verfügung stellen. Zum zweiten, dass Menschen verpflichtet sind, sich zu diesem Anspruch gegen sie sofort und unmissverständlich zu äussern. Drittens, dass der Staat das Recht hat, eine nicht vorgenommene Erklärung nach Massgabe öffentlicher Interessen zu ersetzen. (19)

So kann offensichtlich nur ein Jurist denken, so wie Thomas Fischer (*1953) (Spiegel 09.11.2018). Nächstenliebe, Selbsthingabe und Solidarität scheinen nicht zu seinem Sprachschatz und damit auch nicht zu seinem Denken zu gehören.

Tatsächlich gebe es aber die dritte Variante: Sich noch nicht entschieden zu haben. (19)

Nach Feststellung des Hirntodes - und für diese Situation wird die Entscheidung benötigt - gibt es keine Enthaltung oder "habe mich noch nicht entschieden. Da gibt es nur ein Ja oder Nein.

Der Mensch werde nach bisheriger Auffassung mit dem Eintritt des sogenannten „Hirntodes“ noch nicht zu einer Sache, die dem Warenverkehr, dem Eigentumsrecht und gegebenenfalls dem Sachbeschädigungsschutz unterläge. (20)

Darf denn nicht - was eigentlich so gedacht ist - ein jeder für sich entscheiden, dass er im Falle seines Hirntodes seine Organe spenden will?

Hier stimme ich Thomas Fischer durchaus zu. Es muss möglich sein, sich in dieser Frage auch bewusst noch nicht entschieden zu haben. (20)

Damit wird vom Ideal abgewichen, dass jeder für sich entscheiden darf. Eine Alternative wäre anzugeben, wer im Falle des Hirntodes die Entscheidung treffen soll.

Man kann diese Zahlen auch so lesen: Rund 25 Prozent der Deutschen haben einer Organspende zugestimmt, aber 64 Prozent haben keine Entscheidung getroffen. Darf der Staat einfach über diese Mehrheit seiner Bürger verfügen? (20)

Es steht jedem frei, bei eingeführter Widerspruchsregelung zu widersprechen, weil er sich noch nicht entschieden hat.

Die Würde des Menschen sei unantastbar, sagt das Grundgesetz. Dem würde ein Gesetz widersprechen, das die Bürger generell zu Ersatzteillagern erklärt, wenn sie nicht widersprochen haben. (21)

Fordert Würde ein, schreibt selbst von "Ersatzteillager". Siehe: Diffamierung {{Zitat2|

Die Frage ist doch, ob der Einzelne bei Organversagen einen Anspruch auf Ersatzteile zulasten anderer Menschen hat. Ein solches Recht auf Organe Dritter sollte es aber nicht geben! (21)

Vorlage:Zita2 Siehe: Anspruch

Dieser relative Organmangel ist indessen keine Naturkonstante, sondern seinerseits eine Folge der steigenden Zahl von Organtransplantationen durch wissenschafts- und technikbedingte Ausweitung der medizinischen Indikation zur Operation. (21)

Durch den Fortschritt der Medizin kann heute Patienten ohne TX geholfen werden, für die es vor Jahren nur die TX als Option für das Überleben gab.

Man kann daher die Prognose wagen: Je erfolgreicher die Transplantationsmedizin in qualitativer und quantitativer Hinsicht künftig sein wird, desto grösser wird ihr Bedarf an Organen und damit der relative Organmangel werden. (21)

Je fortschrittlicher die Medizin, desto weniger TX ist erforderlich.

Das tragische Alleinstellungsmerkmal der Organspende, welches darin besteht, dass der potenzielle Organempfänger den unfreiwilligen Tod eines anderen, ihm unbekannten Menschen herbeisehnen muss, um eine Verbesserung des eigenen Gesundheitszustands – vielleicht – erreichen zu können, ist mit der regelhaften Vermutung einer Zustimmung des Betroffenen zur Organentnahme nach meiner Überzeugung prinzipiell unvereinbar. (22)

Siehe: Altenheim

Axel W. Bauer weist sich damit als ein Kenner der Literatur über den Hirntod aus. Es wäre erfreulich, wenn er über die geschichtliche Entwicklung des Hirntodkonzeptes, den pathophysiologischen Zustand des Hirntodes und seine athropologische Tragweite sich in gleichem Maße auskennen würde.

Aus Gründen des Tierschutzes sehr bedenklich (2019)

Am 02.08.2019 veröffentlichte der Deutschlandfunk unter dem Titel "Aus Gründen des Tierschutzes sehr bedenklich" eine Interview mit Axel W. Bauer.[3] Darin heißt es:

... wenn der betreffende Mensch das Pech gehabt hat, am sogenannten Hirntod beziehungsweise am irreversiblen Hirnfunktionsausfall zu leiden und in dessen Folge zu sterben.

Kein Hirntoter "leidet" am Hirntod, siehe Schmerzen. Siehe auch: Todesverständnis

... sagt nicht automatisch, dass jeder Bürger verpflichtet wäre, im Falle seines sogenannten Hirntodes Organe zu spenden. Deswegen bin ich auch kein Anhänger der Widerspruchslösung, ...

Wer, außer einige Kritiker, schreibt denn von einen Anspruch auf Organe? Mit der Widerspruchsregelung wird niemand verpflichtet, nach eingetretenem Hirntod seine Organe zu spenden.

Wenn jemand schwer krank ist, meinetwegen wegen einer Herz- oder Lebererkrankung, dann kann es sein, dass er an dieser Erkrankung stirbt.

Das ist entweder Euphemismus oder Verkennung der Sachlage: Im Jahr 2018 hatten in Deutschland bei den 52 Lebend-Leber-Spende 26 Leber-Patienten einen MELD-Score von 35 und mehr; von den 789 Leber-TX nach Todspenden hatten 130 einen MELD-Score von 35 und mehr (Quelle: ET. Ein MELD-Score von 35 bedeutet, dass der Patient ohne Leber-TX zu 80% binnen der nächsten 3 Monate sterben wird. Ein MELD-Score von 42 bedeutet, dass er ohne Leber-TX zu 100% binnen der nächsten 3 Monate sterben wird.[4] In diesem Zusammenhang ist auch auf die 288 Leber-Patienten zu verweisen, die 2018 auf der Warteliste verstarben. - Es kann somit nicht nur sein, dass die Menschen auf der Warteliste sterben, sie sterben tatsächlich. In Deutschland waren diese 829 im Jahr 2018.

Es wird aber seit Jahren so getan, als würde er an der Verweigerung eines anderen Bürgers, ihm Organe zu spenden, sterben. Und dieser Kurzschluss, den halte ich für gefährlich. Wir sterben an den Krankheiten, die wir haben, und irgendwann sterben wir alle, wir sterben aber nicht daran oder wir können nicht andere Menschen beschuldigen, wir stürben ihretwegen, weil sie uns keine Organe geben.

Siehe: unterlassene Hilfeleistung

Tod des Gehirns nicht mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen (2018)

Im 2. Quartal 2018 wurde unter dem Titel "Tod des Gehirns nicht mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen" das Interview mit Axel W. Bauer veröffentlicht.[5] Darin heißt es:

Die Transplantationsmedizin benötigt zur Organspende Lebende, die zugleich tot sein sollen.

Siehe: Todesverständnis

Dabei handelt es sich aber um keine gewöhnliche medizinische Diagnose, sondern um eine auf die Zukunft bezogene Prognose, die nur deshalb nicht falsifizierbar ist, weil der für »hirntot« erklärte Patient in der unmittelbaren Folge entweder durch die Organentnahme stirbt oder weil andernfalls die lebenserhaltende Intensivtherapie beendet wird.

Siehe: Todesverständnis, Todesfeststellung und Todeserklärung

Ich wüsste nämlich ansonsten keinen Lebenssachverhalt zu benennen, bei dem ein Spender seine Spende grundsätzlich nicht überleben kann.

Die Spende erfolgt nach seinem Tod. Siehe: Todesverständnis

Schon 2008 konzedierte der amerikanische Anästhesiologe, Kinderarzt und Medizinethiker Robert D. Truog von der Harvard-Universität gemeinsam mit seinem Kollegen Franklin Miller von den National Institutes of Health, die Praxis des Hirntod-Kriteriums habe tatsächlich die Tötung des Spenders zur Folge. Truog und Miller forderten aber gerade nicht als Konsequenz daraus, die derzeitige Praxis der Organentnahme zu beenden, sondern sie kamen zu dem wohl kaum widerspruchslos hinnehmbaren Schluss, dass die Regel, wonach der Spender tot zu sein habe, aufgegeben werden müsse: Die Tötung des Patienten durch Organentnahme solle künftig einfach durch den guten Zweck der Organspende als »gerechtfertigt« angesehen werden!

Siehe: Robert D. Truog und Franklin Miller

Diese müssten darüber informiert werden, dass die Organe eines »Hirntoten« in Wahrheit die vitalen Organe eines Sterbenden sind, die durch eine den Spender zum Tode führende Operation entnommen werden. Es wäre aber auch geboten, darüber aufzuklären, dass ein Sterbender, dem Organe entnommen werden sollen, aufgrund des Interesses an diesen seinen Organen in der Regel durch die dann ausschließlich nur noch fremdnützig handelnde Intensivmedizin länger am Leben erhalten wird, als dies sonst der Fall wäre.

Siehe: Spende

Wenn jemand sehr, sehr krank ist, sodass eines seiner lebenswichtigen Organe endgültig den Dienst versagt, dann kann man doch nicht einfach einen anderen Menschen, der seinerseits gerade infolge einer schweren Schädigung seines Gehirns im Sterben liegt, dafür verantwortlich machen! Das ist doch eine zynische Argumentation mit dem einzigen Ziel einer ethisch nicht gerechtfertigten moralischen Erpressung der Bürgerinnen und Bürger. Die technischen Erfolge der Transplantationsmedizin haben leider dazu geführt, dass die ethischen Debatten in diesem Themenfeld inzwischen nahezu exklusiv unter dem Aspekt des Organmangels geführt werden.

Siehe: unterlassene Hilfeleistung

Hirntod und Transplantationsmedizin (2017)

2017 brachte Axel W. Bauer in der "Schriftenreihe der Aktion Leben e.V." das Heft "Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt?" heraus.[6] Darin heißt es:

Um das aus diesem Paradoxon resultierende ethische und rechtliche Dilemma normativ zu entschärfen, wurde im Jahre 1968 an der Universität Harvard eine neuartige Definition des Todes entwickelt. Man war damals bestrebt, einen Zeitpunkt vor dem bis dahin allgemein akzeptierten Todeszeitpunkt, also dem vollständigen, medizinisch irreversiblen Erlöschen der Herztätigkeit und dem dauerhaften Stillstand des Blutkreislaufs zu finden, der künftig für die Zwecke der Intensivmedizin und der Organspende als der „Tod des Menschen“ bezeichnet werden konnte. Das Ergebnis dieser Bemühungen war die sogenannte „Hirntoddefinition“. (8)

Siehe: Pierre Wertheimer

Eine Entscheidung des Einzelnen über eine derart höchstpersönliche Frage sollte den Bürgern nicht gesetzlich durch den Staat notorisch aufgedrängt werden, schon gar nicht ohne eine vorherige detaillierte Aufklärung über die ethischen und rechtlichen Probleme des „Hirntodes“, (10)

Dieses "aufgedrängt" muss relativiert werden, denn bis zum Jahr 2018 hatten nach der Feststellung des Hirntodes nur ca. 15% der Hirntoten sich schriftlich zur Frage der Organspende geäußert. Die meisten Bürger ließen sich gar nicht auf diese Frage ein, obwohl von den Krankenkassen eine entsprechende Aufklärung über den Hirntod erfolgte.

Dort ist nur von „toten Spendern“ die Rede, ganz so, als ob es sich um bestattungsfähige Leichen handelte. Doch die typischen Merkmale eines Leichnams wie Atemstillstand, Leichenstarre oder Totenflecken liegen bei einem hirntoten Organspender gerade nicht vor; vielmehr ist der juristisch für tot Erklärte im biologischen und phänomenologischen Sinne noch „am Leben“. (11)

Der Atemstillstand wird bei jeder HTD durch den Apnoe-Test überprüft. Siehe auch: Todesfeststellung, Todeserklärung, Todesverständnis und Phänomen-Ebene

{{Zitat2|Die regelmäßige Abfrage durch die Krankenkassen und die Dokumentation der Antworten in der elektronischen Gesundheitskarte bedrängen und bevormunden die Bürger. (11)]] Von "Bevormundung" kann hierbei nicht gesprochen werden, weil jedem Bürger die freie Entscheidung überlassen wird, die er nicht begründen muss. - Die elektronische Gesundheitskarte war Oktober 2019 noch immer nicht eingeführt.

Sie werden durch den Staat, und dies immer wieder, zu einer für sie höchstpersönlichen, intimen Entscheidung auf Leben und Tod aufgefordert. (11)

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit Tod, sie betrifft nicht Leben und Tod. Wenn man sich gegen die Organentnahme ausspricht, erfolgt nach Feststellung des Hirntodes das Therapieende.

Die Erfassung aller Bürgerentscheidungen zur Organspende respektiert keinesfalls deren Freiwilligkeit, vielmehr übt der Staat moralischen Druck auf die Bürger durch deren lebenslänglich wiederholte Befragung aus. (11)

Auf eine Frage darf jeder auch "Nein" sagen, ohne jede Begründung. Daher kann hier nicht von einem "moralischem Druck" gesprochen werden. Siehe: Frage - Bitte - Um die "lebenslänglich wiederholte Befragung" überflüssig zu machen, ist die Widerspruchsregelung sinnvoll.

42 Prozent der Befragten wünschten sich aber noch mehr Informationen über das Thema. (12)

Die BZgA und die Krankenkassen informieren umfassend über Hirntod und Organspende, ebenso auch dieses Wiki.

Ferner vergaben Kliniken immer häufiger Spenderorgane in einem beschleunigten Verfahren an selbst ausgesuchte Patienten. So wurde 2012 jedes vierte Herz, jede dritte Leber und jede zweite Bauchspeicheldrüse an der offiziellen Warteliste vorbei verteilt. (13)

Siehe: Beschleunigtes Vermittlungsverfahren

Es wurde offenkundig, dass die genannten Skandale in einem politisch äußerst ungünstigen Augenblick zutage traten, denn sie trugen nicht dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Or-ganspendepraxis zu erhöhen. Zwischen 2011 und 2015 fiel die Rate der „postmortalen“ Organspender denn auch deutlich ab, nämlich von knapp 16 pro eine Million Einwohner (1.296 Spender im Jahre 152011) auf 10,8 pro eine Million Einwohner (877 Spender im Jahre 2015). Unter rein medizinischen Aspekten wären die Organe von zirka dreimal mehr Spendern transplantierbar. (14f)
Der irreversible Ausfall der Gehirnfunktionen sollte als der Todeszeitpunkt des Menschen im anthropologischen und rechtlichen Sinne vor allem deshalb im Transplantationsgesetz festgeschrieben werden, damit die Ärzte im Fall einer Organentnahme nicht ihrerseits den Tod des Patienten verursachen müssten. (19)

Man überließ 1997 den Ärzten die Definition des Todes, da sie allein die Expertise hierfür aufweisen. Dies zeigt die Diskussion um den Hirntod.

Die Begründung des Hirntodkriteriums leitet sich nicht aus der Sache an sich, sondern aus den unerwünschten Folgen einer Zurückweisung dieses Kriteriums ab. (21)

Siehe: Pierre Wertheimer

Eigentlich wäre der Hirntote nun also rechtlich eine Leiche. Aber noch niemand ist auf die Idee gekommen, einen solchen Menschen zu bestatten. Denn für ein Begräbnis ist der Hirntote längst nicht „tot genug“. (21)

Wenn der Hirntod festgestellt ist, darf der Hirntote bestattet werden.

Er atmet nämlich noch, wenngleich mithilfe von Maschinen. (21)

Eigenatmung und Hirntod schließen sich gegenseitig aus, siehe: Apone-Test

Zunächst müssen also die intensivmedizinischen Maßnahmen abgebrochen und die künstliche Beatmung beendet werden, damit der Hirntote nach einer Weile tatsächlich im konventionellen Sinne „sterben kann“. Und erst wenn der Tod des gesamten Organismus nach dem irreversiblen Herz- und Kreislaufstillstand eingetreten ist, kann die Bestattung des dann wirklich Verstorbenen erfolgen. (21)

Juristisch wäre es möglich, den Hirntoten auch mit künstlicher Beatmung zu bestatten. Es ist nur sehr unpraktisch.

Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung am 19. August 2012 mitteilte, fanden inzwischen sogar einige Bundestagsabgeordnete, vorwiegend aus den Reihen der Grünen und der Linken, dass man im Parlament neu über den Hirntod diskutieren müsste. (22)

Es sollen die Menschen über den Hirntod diskutieren, die den pathophysiologischen Zustand Hirntod und seine anthropologische Tragweite verstanden haben.

Dies gelte zum Beispiel für das Argument, täglich stürben drei Menschen, weil sie keine Organspende erhielten. „Diese Menschen sterben aber nicht am Fehlen eines Spenderorgans, sondern an ihren Erkrankungen“, so Beckmann. (23)

Siehe: unterlassene Hilfeleistung

Shewmon stellte fest, dass sogenannte Hirntote noch längere Zeit leben können. (24)

Siehe: Alan Shewmon

So haben Frauen Monate nach Eintritt der mit Hirntod bezeichneten Situation Kinder geboren, Männer sind noch zeugungsfähig. (24)

Siehe: schwangere Hirntote und Leben der Hirntote

Schon 2008 konzedierte der amerikanische Anästhesiologe und Medizinethiker Robert D. Truog von der Harvard-Universität gemeinsam mit seinem Kollegen Franklin Miller von den National Institutes of Health, die Praxis des Hirntod-Kriteriums habe tatsächlich die Tötung des Spenders zur Folge. Truog und Miller forderten aber gerade nicht als Konsequenz daraus, die derzeitige Praxis der Organentnahme zu beenden, sondern sie kamen zu dem ethisch wohl kaum widerspruchslos akzeptablen Schluss, dass die Regel, wonach der Spender tot zu sein habe, aufgegeben werden müsse: (24)

Siehe: Robert D. Truog und Franklin Miller

Der lebende Mensch ist keine Sache, sondern eine Person. Daher ist auch das Verhältnis des Menschen zu den Organen seines Körpers kein sachenrechtliches, sondern ein personenrechtliches. Organe dürfen aus diesem Grund nicht wie bewegliche Gegenstände behandelt oder im Extremfall gar verkauft werden. (26)

Damit schließt der Verfasser die Lebendspende aus, die er auf Seite 22 noch in Betracht zieht.[7] Dann dürften bei schweren Erkrankungen auch keine Organe (z.B. Niere, Gallenblase) entfernt werden. Auch der Austausch eines Herzen durch ein Kunstherz wäre dann verboten.

Deshalb ist die Leiche biologisch betrachtet zwar eine Sache, in rechtlicher Hinsicht werden auf sie jedoch persönlichkeitsrechtliche Regelungen angewendet. Diese rechtliche Praxis muss umso mehr dann respektiert werden, wenn – wie im Falle des „hirntoten“ Organspenders – die typischen Merkmale eines Leichnams gerade nicht vorliegen, sondern wenn vielmehr der juristisch für tot Erklärte biologisch noch lebt. (27)

Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung - Wenn man juristisch argumentiert, sollte man beim Recht bleiben: Jurisitisch sind Hirntotoe Tote.

Die begründeten Zweifel daran, dass der „Hirntod“ gerade nicht der Tod des ganzen Menschen ist, führen zu der Notwendigkeit einer umfassenden und nicht interessengeleiteten Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger. (27)

Wegen eines Geisterfahres wird nicht gleich die ganze Autobahn gesperrt.

Es wäre aber auch geboten, darüber aufzuklären, dass ein Sterbender, dem Organe entnommen werden sollen, aufgrund des Interesses an diesen seinen Organen in der Regel durch die – dann fremdnützig handelnde – Intensivmedizin länger am Leben erhalten wird, ... (27)

Es werden nicht aus Interesse der Intensivmedizin die Organe entnommen, sondern weil es Wunsch des Hirntoten bzw. seines gesetzlichen Vertreters ist. - Der Hirntote lebt nicht länger, sondern ihm wird nur länger der Blutkreislauf aufrecht erhalten.

Bereits 1944 erklärte Papst Pius XII. (1876-1958), dass die Macht des Menschen über seine Organe eine zwar beschränkte, aber doch direkte sei, und dass ein Organ geopfert werden dürfe, wenn der physische Organismus des einzelnen Menschen in Gefahr sei und dieser Gefahr auf andere Weise nicht begegnet werden könne. Prinzipiell gab es für Pius XII. auch keine Einwände gegen die Übertragung eines Organs von einem toten auf einen lebenden Menschen. Doch selbstverständlich ging der Papst damals nicht vom „Hirntod“ des Menschen aus, sondern vom konventionellen Herz-Kreislauf-Stillstand. Dies belegt seine Aussage in der Ansprache vom 14. Mai 1956, es sei vom sittlich-religiösen Standpunkt aus nichts gegen die Ablösung der Hornhaut bei einem Toten einzuwenden. Die Hornhaut als ein sogenanntes bradytrophes, das heißt nur durch langsame Diffusion ernährtes Gewebe konnte aber bereits damals dem Leichnam entnommen werden, ohne dass der betreffende Mensch erst dadurch zu Tode gekommen wäre. (29)

Hirntote gibt es erst seit der Einführung der künstlichen Beatmung mit Überdruck durch Björn Ibsen im Jahr 1952. Daher konnte Papst Pius XII. 1944 noch gar nicht von Hirntoten sprechen.

Es darf aber nicht ausschließlich der Medizin als Profession überlassen werden, welche gerade aktuellen, vom fachinternen Mainstream favorisierten Kriterien für die Bestimmung des Todes herangezogen werden. Eine derartige Autonomie der Medizin wäre der Bedeutung des Themas nicht angemessen. (31)

Es ist Aufgabe der Mediziner, den Tod festzustellen. Daher brauchen die Mediziner für sie praktikable Kriterien des Todes. Die Todesdefinition der Theologen und Philosophen - die Trennung von Leib und Seele - ist für Mediziner undurchführbar.[Anm. 1] Der Hirntod ist in Deutschland die erste Todesdefinition der Juristen.

Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen, sondern er markiert das vorzeitige Ende des seinen Bürgern vom Staat garantierten Rechts auf Leben. (31)

Siehe: Todesverständnis

Man kann daher die Prognose wagen: Je erfolgreicher die Transplan-tationsmedizin in qualitativer und quantitativer Hinsicht künftig sein wird, desto größer wird ihr Bedarf an Organen und damit der relative Organmangel werden. (35)

Der Erfolg der Transplantationsmedizin wird nicht nur quantitativ in der Anzahl der TX gemessen, sondern auch qualitativ in der Dauer der Funktion der Organe. Je erfolgreicher die Transplantationsmedizin in qualitativer Hinsicht wird, desto weniger Organe braucht sie für nachfolgende TX.

Hirntod und Transplantationsmedizin (2016)

Am 15.12.2016 hielt Axel W. Bauer an der Universität Heidelberg den Vortrag "Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt?", der am 16.03.1017 in kath.net abgedruckt wurde.[8] Darin heißt es:

Diese rechtliche Praxis muss umso mehr dann respektiert werden, wenn – wie im Falle des „hirntoten“ Organspenders – die typischen Merkmale eines Leichnams gerade nicht vorliegen, sondern wenn vielmehr der juristisch für tot Erklärte biologisch noch lebt.

Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung

Die begründeten Zweifel daran, dass der Hirntod gerade nicht der Tod des ganzen Menschen ist, ...

Was heißt hier "ganzen Menschen", der biologische Tod?

Die begründeten Zweifel daran, dass der „Hirntod“ gerade nicht der Tod des ganzen Menschen ist, führen zu der Notwendigkeit einer umfassenden und nicht interessengeleiteten Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger. Diese müssten darüber informiert werden, dass die Organe eines „Hirntoten“ die vitalen Organe eines Sterbenden sind, die durch eine den Spender zum Tode führende Operation entnommen werden. Es wäre aber auch geboten, darüber aufzuklären, dass ein Sterbender, dem Organe entnommen werden sollen, aufgrund des Interesses an diesen seinen Organen in der Regel durch die – dann fremdnützig handelnde – Intensivmedizin länger am Leben erhalten wird, als dies sonst der Fall wäre.

Siehe: Todesverständnis

Diese müssten darüber informiert werden, dass die Organe eines „Hirntoten“ die vitalen Organe eines Sterbenden sind, die durch eine den Spender zum Tode führende Operation entnommen werden.

Siehe: Todesverständnis

{{Es wäre aber auch geboten, darüber aufzuklären, dass ein Sterbender, dem Organe entnommen werden sollen, aufgrund des Interesses an diesen seinen Organen in der Regel durch die dann fremdnützig handelnde Intensivmedizin länger am Leben erhalten wird, als dies sonst der Fall wäre.}} Mit der Zustimmung zur Organspende liegt eine Zustimmung zur Fremdnutzung vor.

Bereits 1944 erklärte Papst Pius XII. (1876-1958) ... Doch selbstverständlich ging der Papst damals nicht vom Hirntod des Menschen aus, sondern vom konventionellen Herz-Kreislauf-Stillstand. Dies belegt seine Aussage in der Ansprache vom 14. Mai 1956, es sei vom sittlich-religiösen Standpunkt aus nichts gegen die Ablösung der Hornhaut bei einem Toten einzuwenden.

Konnte er nicht, denn Hirntote gibt es erst seit mit der Einführung der künstlichen Beatmung durch Überdruck, eingeführt durch Björn Ibsen im Jahr 1952.

Vitale Organe dürften nur ex cadavere entnommen werden.

Siehe: ex cadavere

Es darf aber nicht ausschließlich der Medizin als Profession überlassen werden, welche gerade aktuellen, vom fachinternen Mainstream favorisierten Kriterien für die Bestimmung des Todes herangezogen werden. Eine derartige Autonomie der Medizin wäre der Bedeutung des Themas nicht angemessen.

Siehe: Fachkompetenz

Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen, sondern er markiert das vorzeitige Ende des seinen Bürgern vom Staat garantierten Rechts auf Leben.

Das Recht auf Leben (Art 2 GG) erlischt mit dem Tod des Menschen.

Es gehe vielmehr um die Anerkennung der Selbstbestimmung des Einzelnen über seine leiblich-seelische Integrität.

Diese Selbstbestimmung endet mit dem Tod des Meschen.

Dieser relative Organmangel ist indessen keine Naturkonstante, sondern seinerseits eine Folge der steigenden Zahl von Organtransplantationen durch wissenschafts- und technikbedingte Ausweitung der medizinischen Indikation zur Operation.

Dieser Fortschritt der "medizinischen Indikation" führt aber auch dazu, dass im Vorfeld einer TX den Patienten besser geholfen werden kann und die - wenn überhaupt - erst viel später ein Organ benötigen.

Man kann daher die Prognose wagen: Je erfolgreicher die Transplantationsmedizin in qualitativer und quantitativer Hinsicht künftig sein wird, desto größer wird ihr Bedarf an Organen und damit der relative Organmangel werden.

Es gibt neben der TX-Medizin auch noch die allgemeine Medizin, die den Patienten immer besser helfen kann.

Einen rechtlichen oder auch nur einen moralischen Anspruch auf die Überlassung fremder Organe, die konstitutiver Teil einer anderen Person waren oder sind, kann es um der Würde des Menschen willen, die auch die Würde des Organspenders und unser aller Würde mit umfasst, nicht geben. Insofern müssen sich Medizin und Gesellschaft bei allem Fortschrittsoptimismus auf diesem Feld auch künftig in eine gewisse Selbstbegrenzung ihrer Wünsche fügen.

Seltsam, dass der Hinweis auf ein mögliches Anspruchdenken vor allem von den Kritikern kommt, aber bisher von keinem Wartepatienten gekommen ist. Sollte dieser Hinweis ein Schutzschild sein, um selbst der Organspende guten Gewissens zu widersprechen?

Wie tot sind Hirntote? (2013)

Am 07.06.2013 hielt Axel W. Bauer in Fulda den Vortrag "Wie tot sind Hirntote? Das Transplantationsgesetz und seine ethischen Fallstricke".[9] Darin heißt es:

Bei den meisten Organen (z. B. dem Herzen oder der Bauchspeicheldrüse) kommt allerdings nur die Spende aus einem lebenden Organismus mit funktionierendem Blutkreislauf in Frage, der ohne das gespendete Organ selbst nicht mehr weiter leben kann. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Organspender durch die Organspende zu Tode kommt. (3)

Siehe: Todesverständnis

Um das hieraus resultierende ethische und rechtliche Dilemma normativ zu umge-hen, wurde vor nunmehr 45 Jahren eine neue Definition des Todes entwickelt. Man war damals bestrebt, einen Zeitpunkt vor dem bis dahin allgemein akzeptierten Todeszeitpunkt, also dem vollständigen, medizinisch irreversiblen Erlöschen der Herztätigkeit und dem dauerhaften Stillstand des Blutkreislaufs zu finden, der künftig für die Zwecke der Intensivmedizin und der Organspende als der „Tod des Menschen“ bezeichnet werden könnte. Das Ergebnis dieser Bemühungen war die so genannte „Hirntoddefinition“. (3)

Siehe: Pierre Wertheimer

Diese Definition geht davon aus, dass bei einem für „hirntot“ erklärten Menschen zwar nicht alle Lebensfunktionen – insbesondere Herztätigkeit und Kreislauf – endgültig erloschen sind, dass aber infolge einer als irreversibel angesehenen Schädigung des Gehirns und des Ausfalls seiner gesamten integrativen Funktionen das Sterben und damit der Todeseintritt unumkehrbar sei. (3)

Siehe: Todesfeststellung, Todeserklärung, Todesverständnis und Irreversibilität
Die Irreversibilität wird nicht nur angesehen, ihr Nachweis ist fester Bestandteil jeder HTD.

Der Hirntod wird in dem 1997 erlas-senen deutschen Transplantationsgesetz (TPG) aber nur indirekt und als Ausschluss-kriterium für eine Organentnahme erwähnt. § 3 Absatz 2 TPG lautet: ... (3)

In § 3 Absatz 1 TPG heißt es: " Die Entnahme von Organen oder Geweben ist, soweit in § 4 oder § 4a nichts Abweichendes bestimmt ist, nur zulässig, wenn

  1. der Organ- oder Gewebespender in die Entnahme eingewilligt hatte,
  2. der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist und
  3. der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird."

Was mit "dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft" gemeint ist, wird in § 3 Absatz 2 TPG beschrieben.  

Eine Entscheidung des Einzelnen über eine derart höchstpersönliche Frage sollte den Bürgern nicht gesetzlich durch den Staat notorisch aufgedrängt werden, schon gar nicht ohne eine vorherige detaillierte Aufklärung über die ethischen und recht-lichen Probleme des „Hirntodes“, der im Transplantationsgesetz nicht einmal aus-drücklich erwähnt wird. (5)

Die Aufklärung erfolgt durch die Krankenkassen mit entsprechenden Anschreiben. Wer mehr über Hirntod oder TX wissen will, kann bei der Krankenkasse, der BZgA oder der DSO telefonisch, postalisch oder per E-Mail nachfragen.

Doch die typischen Merkmale eines Leichnams wie Atemstillstand, Leichenstarre oder Totenflecken liegen bei einem hirntoten Organspender gerade nicht vor; vielmehr ist der juristisch für tot Erklärte im biologischen und phänomenologischen Sinne noch am Leben. (5)

Siehe: Todesverständnis, Todesfeststellung, Todeserklärung und Phänomen-Ebene

Die regelmäßige Abfrage durch die Krankenkassen und die Dokumentation der Antworten in der elektronischen Gesundheitskarte bedrängt und bevormundet die Bürger und Bürgerinnen. (5)

Es wird dabei niemand bevormundet, sondern lediglich befragt.

Der Staat übt hier moralischen Druck auf die Bürger durch deren lebenslang wiederholte Befragung aus, was zumindest als nötigend empfunden werden wird. (6)

So groß kann der "moralische Druck" und die Nötigung gar nicht gewesen sein, da nach Feststellung des Hirntodes die schriftlichen Erklärungen zur Frage der Organspende von 7,8% im Jahr 2012 auf 12,9% im Jahr 2018 gestiegen.

Mit keinem Wort geht das Informationsblatt indessen auf das entscheidende ethi-sche Dilemma ein, nämlich auf den Umstand, dass der „Hirntod“ vom Gesetzgeber unter Berufung auf die Richtlinien der Bundesärztekammer stillschweigend mit dem „Tod des Menschen“ gleichgesetzt wird. Das ethische Problem wird beschwiegen und unter den Teppich gekehrt. (7)

Siehe: Todesverständnis

Während es im ersten Quartal 2012 noch 281 „hirntote“ Organspender gab, waren es zwischen Januar und März 2013 nur noch 230, was einer Abnahme um rund 18 Prozent entspricht. Diese Entwicklung hat nichts mit der Änderung des Transplantationsgesetzes zu tun, sondern mit den seit dem Sommer 2012 aufgedeckten Organspendeskandalen an mindestens vier deutschen Universitätsklinika. (8)

Siehe: Entscheidungen

Auch soll illegal Geld an Ärzte geflossen sein, um die gewünschten Transplantationen zu beschleunigen. (8)

Dies ist eine Falschmeldung. In keinem der Fälle konnte ein solcher Geldfluss nachgewiesen werden.

Handelt es sich beim „Hirntod“ lediglich um den kompletten Funktionsausfall eines wichtigen, im Schädel gelegenen Organs, oder stirbt mit dem Gehirn auch der ganze Mensch? Lässt sich also das Menschsein auf ein funktionierendes Gehirn reduzieren? Oder, theologisch gefragt: Hat ein „Hirntoter“ keine Seele mehr? (13)

Siehe: Todesverständnis

Beim Thema Hirntod und Organspende schreiben unsere staatlichen Autoritäten der naturwissenschaftlichen Medizin eine Entscheidungskompetenz zu, die einem frag-würdigen Definitionsmonopol über das Ende des menschlichen Lebens gleichkommt. (14)

Bis Ende des 19. Jh. haben Nachtwächter, Barbiere, alte Frauen und Hebammen den Tod eines Menschen festgestellt. Seit Mitte des 19. Jh. kämpften die Ärzte darum, dass nur sie den Tod eines Menschen feststellen dürfen, um damit Fehldiagnosen (Scheintod) zu vermeiden. Seit Einführung des Hirntodes soll es nicht mehr Aufgabe der Ärzte sein, den Tod eines Menschen zu definieren und zu besteimmen?

So entstand nicht grundlos der Eindruck, der Staat wolle schwer kranke und am Beginn des Sterbeprozesses stehende Menschen nur deshalb rechtlich für tot erklären, um ihnen Organe für Transplantationszwecke entnehmen zu können. (17)

Siehe: Chronik/Hirntod und Todesverständnis

Eigentlich wäre der Hirntote nun also rechtlich eine Leiche. (17)

Hirntote sind auch in allen anderen Disziplinen eine Leiche.

Aber noch niemand ist auf die Idee gekommen, einen solchen Menschen zu bestatten. (17)

Wenn der Hirntod festgestellt ist, kann man den Hirntoten bestatten.

Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung am 19. August 2012 schrieb, finden inzwischen sogar einige Bundestagsabgeordnete, vorwiegend aus den Reihen der GRÜNEN und der LINKEN, dass man im Parlament neu über den Hirntod diskutieren müsste. (18)

Wenn die Abgeordneten den pathophysiologischen Zustand Hirntod und seine anthropologische Tragweite verstanden haben, können sie gerne darüber diskutieren.

Wir erlebten aber derzeit statt Information teilweise Propaganda. (19)

Was Axel W. Bauer hier betreibt, kann schlecht als informieren bezeichnet werden.

Shewmon stellte fest, dass so genannte Hirntote noch jahrelang leben können. So haben Frauen noch Monate nach Eintritt der mit Hirntod bezeichneten Situation Kinder geboren, Männer sind noch zeugungsfähig. (20)

Siehe: Alan Shewmon, schwangere Hirntote und Leben der Hirntoten
Alan Shewmon veröffentlichte 1998 seine Studie. 1997 schrieb der WB-BÄK in der Entscheidungshilfe zur Feststellung des Hirntodes auf Seite 4: "Das Fortbestehen einer Schwangerschaft widerspricht nicht dem eingetretenen Hirntod der Mutter."

Im Jahre 2008 konzedierte der Anästhesiologe und Medizinethiker Robert D. Truog von der Harvard-Universität gemeinsam mit seinem Kollegen Franklin Miller von den National Institutes of Health in dem Artikel „Rethinking the Ethics of Vital Organ Donation“ (Hastings Center Report 38, Nr. 6/2008), dass die Praxis des Hirntod-Kriteriums tatsächlich die Tötung des Spenders zur Folge habe. Truog und Miller forderten nun aber gerade nicht als Konsequenz daraus, die derzeitige Praxis der Organentnahme zu beenden, sondern sie kamen zu dem Schluss, dass die Regel, wonach der Spender tot zu sein habe, aufgegeben werden müsse: Die Tötung des Patienten durch Organentnahme solle künftig einfach als durch den guten Zweck der Organspende „gerechtfertigt“ angesehen werden. (20)

Siehe: Robert D. Truog und Franklin Miller

Dem lebenden Menschen als einem Gesamtorganismus kommt auf Grund der ungetrennten Einheit seiner körperlichen, seelischen und geistigen Konstitution eine ethisch und rechtlich unter besonderem Schutz stehende Würde zu. (20)

Hirntoten fehlt nachweislich die physiologische Grundlage für alles Geistige. Daher ist bei Hirntoten keine körperlich-geistige Einheit vorhanden, nur noch eine körperliche, d.h. ein Toter mit max. Anteil an intermediärem Leben.

Der Körper gehört nicht dem Menschen als einem Eigentümer, vielmehr ist der Körper selbst die materielle Basis des Menschen und seiner Personalität. (20f)

Die Personalität steckt nicht im Körper, sondern im Gehirn, siehe Körper-TX.

... sondern wenn vielmehr der juristisch für tot Er-klärte biologisch noch lebt. (22)

Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung

Es wäre aber auch geboten, darüber aufzuklären, dass ein Sterbender, dem Organe entnommen werden sollen, aufgrund des Interesses an seinen Organen in der Regel durch die – dann fremdnützig handelnde – Intensivmedizin länger am Leben erhalten wird, als dies sonst der Fall wäre. (22)

Einem Menschen, der seine Organe spenden will, ist diese Fremdnützigkeit sehr wichtig.

Bereits 1944 erklärte Papst Pius XII. (1876-1958), dass die Macht des Menschen über seine Organe eine zwar beschränkte, aber doch direkte sei, und dass ein Organ geopfert werden dürfe, wenn der physische Organismus des einzelnen Menschen in Gefahr sei und dieser Gefahr auf andere Weise nicht begegnet werden könne. (22)

Hirntote gibt es erst seit 1952, als Björn Ibsen die künstlichen Beatmung mit Überdruck einführte. Diese Aussage von Papst Pius XII. war 8 Jahre zuvor.

Dabei darf man im Übrigen auch die Nebenwirkungen einer Transplantation nicht beschweigen, wie etwa die Tatsache, dass mehr als die Hälf-te der Organempfänger im Langzeitverlauf Basalzell- und Plattenepithelkarzinome der Haut entwickeln. Das relative Risiko ist nach einer Organtransplantation bis auf das 65-fache gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöht. (26)

Siehe: Krokodilstränen

Einen rechtlichen oder auch nur einen moralischen Anspruch auf die Überlassung von fremden Organen, die konstitutiver Teil einer anderen Person waren oder sind, kann es um der Würde des Menschen willen, die auch die Würde des Organspenders und unser aller Würde mit umfasst, nicht geben. (26)

Von diesem rechtlichen Anspruch schreiben fast ausschließlich nur Kritiker.

Der Vortrag erschien in leicht abgewandelter Form in: Katholische Bildung 114 (2013), S. 58-70.[10]

0

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

Anhang

Siehe auch: Praxis PalliativeCare

Anmerkungen

  1. Streng genommen ist dieses Todeskriterium auch für die Theologen und Philosophen undurchführbar, denn noch nie konnte die Existenz einer Seele naturwissenschaftlich bewiesen werden. Daher kann auch naturwissenschaftlich auch die Trennung von Leib und Seele nicht bewiesen werden.

Einzelnachweise

  1. Praxis PalliativeCare 44-2019, 31.
  2. Axel W. Bauer: Ist die vermutete Zustimmung bei der Organspende aus ethischer Perspektive angemessen? Vortrag bei der Tagung "Organspende: Nicht ohne meine Zustimmung!" in Zürich am 12.10.2019. Nach: https://www.human-life.ch/wp-content/uploads/2019/10/Ist-vermutete-Zustimmung-angemessen-2019-10-12-Bauer.pdf Zugriff am 15.05.2020.
  3. Axel W. Bauer: Aus Gründen des Tierschutzes sehr bedenklich. In: Deutschlandfunk (02.08.2019) Nach: https://www.deutschlandfunk.de/organzuechtung-aus-gruenden-des-tierschutzes-sehr-bedenklich.694.de.html?dram:article_id=455359 Zugriff am 09.10.2019.
  4. http://www.unimedizin-mainz.de/avtc/patienten/informationen-zur-transplantation/lebertransplantation/meld-score-und-leberallokation.html Zugriff am 09.10.2019.
  5. Axel W. Bauer: Tod des Gehirns nicht mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen. In: ALfA LebensForum Nr. 126 - 2. Quartal 2018. Nach: http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/fakten/m2et1268.html Zugriff am 02.09.2019.
  6. Axell W. Bauer: Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt? In: Schriftenreihe der Aktion Leben e.V. (Nr. 38). Nach: https://www.umm.uni-heidelberg.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1570136102&hash=fa9c2e12857c16f5d0c976f6cb5fa609064803c6&file=fileadmin/medma/Lehrstuehle/Bauer/Transplantationsmedizin.pdf Zugriff am 02.10.2019.
  7. Dort heißt es: "Das wäre vermutlich das Ende eines Großteils der Transplantationsmedizin, da dann nur noch die sogenannte „Lebendspende“ einer Niere oder eines Teils der Leber in Betracht käme."
  8. Axel W. Bauer: Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt? In: Kath.net (16.03.2017). Nach: https://www.kath.net/news/58763 Zugriff am 23.12.2019.
  9. Axel W. Bauer: Wie tot sind Hirntote? Das Transplantationsgesetz und seine ethischen Fallstricke. (Vortrag am 07.06.2013 in Fulda) Nach: https://aerzte-fuer-das-leben.de/pdftexte/bauer-tpg-ethische-fallstricke-organspende-fulda2013.pdf Zugriff am 09.10.2019.
  10. http://docplayer.org/35122757-Hirntod-organentnahme-tod-das-beschwiegene-dilemma-im-transplantationsgesetz.html Zugriff am 19.12.2019.