Vom Patienten zum Organspender: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verlauf vom normalen Leben über Patient, Hirntoter und Organspender ist klar abgegrenzt und aufeinander aufgebaut. Dabei wird keine dieser Stationen übersprungen, wie es von einigen Leuten immer wieder fälschlicher Weise behauptet wird.
Der Verlauf vom normalen Leben über Patient, Hirntoter und Organspender ist klar abgegrenzt und aufeinander aufgebaut. Dabei wird keine dieser Stationen übersprungen, wie es von einigen Leuten immer wieder fälschlicher Weise behauptet wird.
== Normales Leben ==
== Normales Leben ==

Version vom 2. März 2014, 12:21 Uhr

Patientenverfügung und Organspende Sterbeprozess Entscheidungshilfen Widerspruchsregelung Medien Religion
Vom Patienten zum Organspender Intermediäres Leben Zufriedenheit Risiken der TX Texte Zitate
Organhandel Verbesserungen Alternativen Organe Bücher
Organprotektive Intensivtherapie Organmangel [[]] Dank dem Spender Spenden Skandale
World Transplant Games korrekte Sprache Nachsorge Gesetzesänderungen Ausland Glossar

Der Verlauf vom normalen Leben über Patient, Hirntoter und Organspender ist klar abgegrenzt und aufeinander aufgebaut. Dabei wird keine dieser Stationen übersprungen, wie es von einigen Leuten immer wieder fälschlicher Weise behauptet wird.

Normales Leben

Prozent Ursache
ca. 60% Hirnblutung
10-15% Herzstillstand
10-15% Schädelhirntrauma
10-15% Hirninfarkt

Der Mensch führt sein normales Leben, selbstbestimmt, handlungsfähig, wahrnehmend und denkend. In über 98% der Fälle, die zum Hirntod führen, tritt dieses Ereignis ohne Vorwarnung ein. Mit Eintritt dieser Ereignisse ist man binnen Sekundenbruchteilen oder Sekunden für immer handlungsunfähig.[Anm. 1] Die hiervon betroffenen Menschen werden im wahrsten Sinne des Wortes ohne Vorwarnung mitten aus ihrem Leben gerissen.

Es gibt kein Alter, keinen Ort,[Anm. 2] keine Zeit, an dem man vor diesen Ereignissen sicher ist. Auch daher ist es so wichtig, den Organspendeausweis auszufüllen, solange man noch handlungsfähig ist.

Patient

Ab Eintritt des Ereignisses ist man Patient. D.h. die Ärzte versuchen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit so weit als möglich wieder herzustellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt oder nicht.[Anm. 3]

In D/A/CH versuchen alle Ärzte, das Leben des vorliegenden Patienten zu retten, bevor sie an eine Organspende denken. Erst wenn sich der begründete Verdacht auf Hirntod stellt, kommt die Frage nach Organspende auf.[Anm. 4]

Während der Phase der Hirntoddiagnostik[Anm. 5] wird der faktisch bereits Hirntote[Anm. 6] wie zuvor als Patient weiterbehandelt. Erst wenn der Hirntod festgestellt ist, ändert sich sein Status. Er ist dann ein Toter.

Hirntoter

Der eingetretene Hirntod

Der Hirntod tritt von außen völlig unbemerkt ein. Niemand vermag zu sagen, in der Minute zuvor war er noch nicht hirntot, jetzt ist er hirntot.[Anm. 7]

Der vorliegende Zustand Hirntod wird erst durch die Hirntoddiagnostik festgestellt. Wie lange dieser Zustand bereits bestanden hatte, vermag niemand zu sagen. Er kann Minuten aber auch Stunden und Tage vor dem Beginn der Hirntoddiagnostik eingetreten sein. Zu Beginn der Hirntoddiagnostik muss er vorgelegen haben, denn sonst kann kein Hirntod festgestellt werden.

Die Phase der Hirntoddiagnostik

Die Phase der Hirntoddiagnostik dauert bei primärer Hirnschädigung mind. 12 Stunden, bei sekundärer Hirnschädigung[Anm. 8] mind. 72 Stunden zwischen der 1. und 2. klinischen Diagnostik.

In dieser Phase werden dem Noch-Patienten, faktisch aber bereits Hirntoten, Blutproben entnommen, um durch deren Analyse festzustellen, welche Organe für eine evtl. Organentnahme von vorne herein ausgeschlossen werden müssen. Wenn die Ergebnisse der Blutuntersuchungen zeigen, dass keines der Organe für eine Organentnahme geeignet sind, wird Organspende auch nie angesprochen.[Anm. 9] Der Noch-Patient wird noch weiterbehandelt wie bisher. Es besteht zwar der begründete Verdacht, dass Hirntod vorliegt, erwiesen ist er jedoch erst mit dem Nachweis der Unumkehrbarkeit nach 12 bzw. 72 Stunden.

Bis zur Feststellung des Hirntods wird der Hirntote wie ein Patient weiterbehandet.

Der festgestellte Hirntod

Wenn die Hirntoddiagnostik abgeschlossen und der Hirntod festgestellt ist, erfolgt der medizinische und juristische Wechsel vom Patienten zum Hirntoten. Dies hat zur Folge:

Der Hirntote ist medizinisch und juristisch ein Toter.
  • Der Totenschein wird unterschrieben und ist damit rechtskräftig.[Anm. 10]
  • Das Versicherungsverhältnis zwischen Patient und Krankenkasse endet.[Anm. 11]
  • Jetzt kann die Frage nach Zustimmung zur Organspende gestellt werden.[Anm. 12]
    • Liegt keine Zustimmung zur Organspende vor, wird die künstliche Beatmung abgeschaltet. Das Herz bleibt in Folge dessen nach wenigen Minuten stehen.
    • Liegt eine Schwangerschaft vor, wird die schwangere Hirntote bis zur Geburt intensivmedizinisch weiterbehandelt. Danach wird die künstliche Beatmung abgeschaltet.
    • Liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, wird der Hirntote bis zur Organentnahme intensivmedizinisch weiterbehandelt.

Organspender

Wenn der Hirntod festgestellt ist und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt, wird der Hirntote intensivmedizinisch bis zur Organentnahme weiterbehandelt. Dies bedeutet:

  • Er wird bei Herzstillstand reanimiert.
  • Seine med. Werte (u.a. Puls, Blutdruck, Temperatur) werden durch intensivmedizinische Maßnahmen in den von der DSO vorgegebenen Grenzwerten gehalten.[Anm. 13]
  • Er wird weiterhin durchgehend künstlich beatmet.
  • Er wird weiterhin künstlich ernährt.

Diese intensivmedizinischen Behandlungen und Maßnahmen sind zielgerichtet für die Empfänger der Organe. Daher werden diese Kosten von den Krankenkassen der Organempfänger übernommen.

Wenn über ET geklärt ist, welches Organ in welches TX-Zentrum kommt, beginnt das aus einem nahegelegenen TX-Zentrum angereiste Entnahmeteam im Operationssaal mit der Organentnahme.

Anhang

Anmerkungen

  1. Dies trifft zu, wenn das Ereignisse so schwerwiegend ist, dass es trotz aller intensivmedizinischen Anstrengungen zum Hirntod führt. Lediglich eine Hirnblutung kann in Ausnahmefällen so langsam verlaufen dass man ab der Diagnosestellung noch für eine bestimmte Zeit handlungsfähig bleibt.
  2. Der einzige Ort, an dem man hiervon sicher ist, ist der Ort der Toten. Solange man jedoch lebt, kann jeden Menschen eines dieser Ereignisse immerzu treffen.
  3. Diese Unterstellung, dass ein Verunglückter mit einer Zustimmung zur Organentnahme nicht alle medizinische Unterstützung erfährt, um wieder gesund zu werden, entspricht in D/A/CH nicht der Tatsache.
  4. Bis zu diesem Zeitpunkt wird alles getan, um das Leben zu retten und die Gesundheit wieder herzustellen.
  5. Bei primärer Hirnschädigung müssen zwischen der 1. und 2. klinischen Diagnostik mind. 12 Stunden liegen, bei sekundärer Hirnschädigung mind. 72 Stunden.
  6. Der Hirntod ist bereits eingetreten, aber noch nicht festgestellt.
  7. Beim Herztod kann man klar sagen, dass um diese Uhrzeit der letzte Herzschlag erfolgt ist. Beim Hirntod ist so etwas nicht möglich.
  8. Herzstillstand ist sekundäre Hirnschädigung, alle anderen Ursachen sind primäre Hirnschädigung.
  9. Jährlich gibt es in Deutschland rund 5.000 Hirntote. Im Jahre 2012 gab es 1.584 potentielle Organspender. Bei 1.046 Hirntoten wurden die Organe entnommen, bei 434 Hirntoten lag keine Zustimmung zur Organspende vor, bei 104 Hirntoten gab es andere Gründe (meist med. Gründe), dass keine Organe entnommen wurden. (Quelle: DSO Jahresbericht 2012, Seite 13.) Bei den übrigen über 3.000 Hirntoten waren die Blutwerte so schlecht bzw. die bekannten Vorerkrankungen (z.B. Krebs) war so schwerwiegend, dass eine Organspende nicht in Frage kam. Bei diesen Hirntoten war aufgrund der med. Fakten Organspende nie Thema.
  10. Als Todeszeitpunkt wird Datum und Uhrzeit vom Abschluss der Hirntoddiagnostik eingetragen.
  11. Damit erhält die Klinik für eine Weiterbehandlung eines Hirntoten kein Geld mehr, auch kein Pflegeheim. Eine Weiterbehandlung ist nur noch bei einer Zustimmung zur Organentnahme möglich. Die bis zur Organentnahme anfallenden Kosten tragen die Empfänger der Organe. Wenn Schwangerschaft vorliegt, übernimmt noch die Krankenkasse der schwangeren Hirntoten die anfallenden Kosten bis zur Geburt des Kindes.
  12. In der Regel werden die Hinterbliebenen in den Stunden, in denen die Hirntoddiagnostik durchgeführt wird, bereits auf Organspende angesprochen. Bestehende Organspendeausweise sollen bereitgehalten werden. Wenn kein Organspendeausweis vorliegt, kann schon mal überlegt werden, was der bekannte oder mutmaßliche Wille des wohl Hirntoten war. Die konkrete Frage um Organspende und damit auch deren Beantwortung hat jedoch nach Feststellung des Hirntods zu erfolgen.
  13. Hierfür gibt es in Deutschland auf jeder Intensivstation einen Ordner "Leitfaden für die Organspende", herausgegeben von der DSO. Im Kapitel 5 "Organprotektive Intensivtherapie" sind alle wichtigen Zielgrößen angegeben, die das Personal beim Hirntoten einzuhalten haben.

Einzelnachweise