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Kirchliche Dokumente

Entscheidungshilfe zur Organtransplantation

Dieses Papier wurde von der Evangelischen Landeskirche Baden im Sommer 2013 verabschiedet.

Zitat Verbesserung
Es ist in jedem Falle gut, mit nahen Angehörigen oder guten Freunden über das Thema zu sprechen, vor allem, damit sie wissen, dass man die eigene Entscheidung sehr bewusst getroffen hat und dabei auch die Umstände kennt (etwa was „hirntot“ bedeutet) und in Kauf nimmt, dass damit das Abschiednehmen für sie erschwert werden kann (s. 6 und 7). Es ist in jedem Falle gut, mit nahen Angehörigen oder guten Freunden über das Thema zu sprechen, vor allem, damit sie wissen, dass man die eigene Entscheidung sehr bewusst getroffen hat und dabei auch die Umstände kennt (etwa was „hirntot“ bedeutet).
4a) Bin ich ein schlechter Mensch, wenn ich mich gegen eine Organentnahme entscheide oder wenn ich mich nicht entscheiden kann?

Nein. Denn gibt es nicht nur eine einzige richtige Antwort in dieser Frage. Es gibt gute Gründe für die Bereitschaft zur Organspende, es gibt aber auch gute Gründe dagegen. Manchmal gibt es persönliche Lebenssituationen, in denen man sich nicht entscheiden kann, obwohl man sich viele Gedanken macht.

Ich handle verantwortlich, wenn ich mich damit auseinandersetze. Das gilt auch, wenn ich mich dabei nicht für ein Ja oder Nein entscheiden kann oder will.

4a) Bin ich ein schlechter Mensch, wenn ich mich gegen eine Organentnahme entscheide oder wenn ich mich nicht entscheiden kann?

Auf die Frage zur Organspende gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Antworten. Wenn ich mich der Beantwortung dieser Frage drücke, überlasse ich sie im Falle meines Hirntods meinen Hinterbliebenen.

Jesus wurde gefragt, wer mein Nächster ist. In dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk 10,25-37) zeigt Jesus den in Not geratenen Menschen als meinen Nächsten auf. Sogar wenn man mit einem Menschen so zerstritten ist, dass man keinen Umgang mit ihm pflegt (Joh 4,9 = Die samaritische Frau am Jakobsbrunnen), bleibt er als in Not geratener Mensch noch immer mein Nächster.

4b) Soll ich als Christ/in meine/n Nächste/n so lieben, dass ich meine Körperteile spende?

Im Markus-Evangelium im 12. Kapitel beantwortet Jesus die Frage nach dem höchsten Gebot: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von ganzem Gemüt und von allen deinen Kräften. Das andere ist dies: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“

Das Gebot der Nächstenliebe ist kein moralischer Zeigefinger, der mich zu einem bestimmten Verhalten ermahnen oder gar zwingen will. Vielmehr benennt das Nächstenliebegebot eine von den drei Liebesbeziehungen, in die ich als Christ/in eingebunden bin: Gottesliebe, Nächstenliebe und die Liebe zu sich selbst. So kann der Gedanke, einem anderen Menschen zu helfen und sein Leben zu erhalten, für manche eine starke Motivation zur Organspende sein: ich kann ggf. meinen Tod als etwas verstehen, das auch Leben ermöglicht.

Umgekehrt kann es Umstände geben, in denen ich nicht alles aus Nächstenliebe tun muss, kann und will, weil die anderen beiden Beziehungsdimensionen mich fordern. So ist bei meiner Entscheidung, ob ich Organe spenden will oder nicht, etwa auch zu bedenken: Will ich den nächsten Angehörigen die Konsequenzen meiner Entscheidung zumuten (s.7)? Sind mir das Weiterfunktionieren, „Weiterleben“ meiner Organe in einer anderen Person fremd? Möchte ich „natürlich“ sterben? Kann oder will ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheiden?

Hier steht die Beziehung zu mir selbst (möglicherweise auch zu nächsten Angehörigen oder Gott) mehr im Vordergrund als die zu meinem Nächsten, der auf eine Spende wartet.

Die einmalige, hingebungsvolle Liebe Jesus Christi in seinem Tod als Zeugnis der Liebe Gottes für alle Menschen kann manchen Christ/inn/en unter Umständen als Motivation für die Einwilligung zur eigenen Organspende dienen: Die lebenserhaltende Gabe meiner Organe für andere, ganz unbekannte Menschen kann ggf. letzter Ausdruck meines Glaubens und ein Zeichen der Liebe in der Nachfolge Jesu Christi sein.

Für die jeweils persönlich passende Entscheidung, ist es für Christ/inn/en wichtig, die verschiedenen Motivationen, Beziehungsebenen und Grenzen ernst zu nehmen. Wenn ich etwa kein Organ spenden möchte, kann ich überlegen, wie ich meine Nächsten im Rahmen meiner Möglichkeiten auf andere Weise unterstützen könnte.

Nächstenliebe rechnet mit den eigenen Grenzen und Möglichkeiten und geht kreativ damit um.

4b) Soll ich als Christ/in meine/n Nächste/n so lieben, dass ich meine Körperteile spende?

Im Markus-Evangelium im 12. Kapitel beantwortet Jesus die Frage nach dem höchsten Gebot: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von ganzem Gemüt und von allen deinen Kräften. Das andere ist dies: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“

Im Gleichnis vom barmherzigen Samariter lässt Jesus einen Priester, einen Leviten und einen Samariter zu dem Halbtoten kommen. Während die beiden ersten den Halbtoten sehen und weitergehen, hilft der Samariter diesem Menschen. Das Gleichnis endet mit der Frage und Antwort Jesu: "Was meinst du: Wer von diesen dreien hat sich als der Nächste dessen erwiesen, der von den Räubern überfallen wurde? Der Gesetzeslehrer antwortete: Der, der barmherzig an ihm gehandelt hat. Da sagte Jesus zu ihm: Dann geh und handle genauso!" '(Lk 10,36f) Das Gebot der Nächstenliebe ist für Christen eine Aufforderung, dem in Not geratenen Menschen gegenüber nicht gleichgültig gegenüber zu stehen. Wenn man helfen kann - insbesondere wenn man dadurch selbst nicht zu Schaden kommt -, ist man als Christ aufgefordert, wie der barmherzige Samariter zu handeln.

Ist der Hirntod festgestellt, so gibt es nur zwei Wege: Ohne Zustimmung zur Organspende wird die künstliche Beatmung abgeschaltet.[Anm. 1] Damit bleibt nach wenigen Minuten das Herz stehen. - Mit Zustimmung zur Organspende wird die intensivmedizinische Versorgung bis zur Organentnahme fortgesetzt. Damit schlägt das Herz bei der Zustimmung zur Organentnahme einige Stunden länger als bei der Ablehnung.[Anm. 2]

Kein Hirntoter stirbt einen natürlichen Tod, ebensowenig wie ein an der Unfallstelle verstorbener Mensch. Dies und das plötzlich mitten aus dem Leben gerissen, gepaart mit der Unsichtbarkeit des Hirntods (Hirntod kann nur durch die Hirntoddiagnostik festgestellt werden), macht den Umgang mit dem Thema so schwer.

Im Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk 10,25-37) half der Samariter nicht nur einem ihm völlig unbekannten Menschen. Er half sogar einem, der ihn im gesunden Zustand noch nicht mal gegrüßt hätte, geschweige mit ihm gesprochen hätte (Joh 4,9). Er half ihm, weil er ohne diese Hilfe gestorben wäre. - Bei der Organspende ist die Situation ähnlich: Die gespendeten Organe erhalten unbekannte Menschen, die ohne diese Organe in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten sterben werden (Bei Niere gibt es mit der Dialyse meist einen Ersatz, nicht aber beim Ausfall anderer Organe).

Anmerkungen zum Original:

  • Das Gebot der Nächstenliebe duldet keine Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid des Nächsten.[Anm. 3]
  • Eine Verweigerung der Organspende ist kein Ausdruck der Selbstliebe.[Anm. 4]
  • Eine Verweigerung der Organspende ist kein Ausdruck der Gottes- oder Nächstenliebe.[Anm. 5]
5) Bin ich wirklich tot, wenn ich aufgeschnitten werde?

In der Frage können folgende Ängste mitschwingen: Werde ich als Organspender/in möglicherweise vorschnell aufgegeben, obwohl es noch Chancen gäbe, dass ich gerettet werden kann? Werde ich von der Entnahmeoperation irgendetwas mitbekommen oder gar Schmerzen haben? Wird mein Sterbeprozess irgendwie gestört?
Das Transplantationsgesetz regelt, dass niemandem medizinische Hilfe versagt werden darf zugunsten einer Organentnahme für andere.

Damit Organe bei mir entnommen werden dürfen, muss der sog. „Hirntod“ festgestellt worden sein. Beim Hirntod geht die Medizin davon aus, dass wesentliche lebensnotwendige Funktionen meines Gehirns unwiederbringlich erloschen sind: das bewusste Erleben, der Atemreflex und die Reaktion auf manche Reize, z.B. Schluckreflex. Der Hirntod ist aber keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod, sondern eine juristische und medizinische Setzung, die für die Organentnahme notwendig ist.

Zwei Probleme ergeben sich mit dem Hirntod-Kriterium: Zum einen ist „hirntot“ ein medizinischer Fachausdruck, der nur teilweise mit dem übereinstimmt, was wir landläufig unter „tot“ verstehen. Denn beim Hirntod bin ich weder biologisch tot, noch macht es den Anschein, dass ich tot bin. Der biologische Tod ist der Endpunkt eines Absterbeprozesses, der mehrere Stadien durchläuft und damit endet, dass in keiner Körperzelle mehr Leben ist. Der biologische Tod wird bei der Organspende bewusst aufgehalten, damit die Zellen der Organe weiterleben und die Organe transplantiert werden können.

Schmerzempfinden ist für diese Situation – nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft – nicht belegt. Für Außenstehende erscheint der/die Hirntote nicht tot, da der Brustkorb sich hebt und senkt, das Herz schlägt und der Körper auf bestimmte Reize reagiert und manche Körperfunktionen noch aktiv sind (Schwitzen, Ausscheidungen u.a.).

Bei einem hirntoten Menschen wird in den Sterbeprozess eingegriffen, um die Organe für die Transplantation am Leben zu erhalten. Wie ich diesen Eingriff in die letzte Phase meines Lebens bewerte, muss ich selbst entscheiden.

Zum anderen erhält das Gehirn mit dem Hirntod-Kriterium eine Vorrangstellung vor anderen Organen. Zwar ist es das „Beziehungsorgan“ (Thomas Fuchs), das die Funktionen der meisten Organe koordiniert und steuert. Aber das Gehirn ist weder einziges Steuerungszentrum noch alleiniger Sitz meiner Identität.

Bei der Frage, ob ich bei der Organspende tot bin, muss ich mir also im Klaren sein, welche Art von Tod gemeint ist und – im Umkehrschluss – was Lebendigkeit ausmacht: mein bewusstes Erleben, meine biologischen Lebensprozesse und meine körperliche Erscheinung.

5) Bin ich wirklich tot, wenn ich meine Organe spende?

In der Frage können folgende Ängste mitschwingen: Werde ich als Organspender/in möglicherweise vorschnell aufgegeben, obwohl es noch Chancen gäbe, dass ich gerettet werden kann? Werde ich von der Entnahmeoperation irgendetwas mitbekommen oder gar Schmerzen haben? Wird mein Sterbeprozess irgendwie gestört?

Für eine Totspende ist in § 3 des Transplantationsgesetzes eine Organentnahme nur von Hirntoten zulässig. Der Hirntod ist eine Sonderform des Todes, in den man keinen Menschen gezielt sterben lassen kann. Daher ist die Sorge völlig unbegründet, dass man als Patient nicht alle möglichen Hilfen erhält, weil man dessen Organe haben will. - Auch ist es das Wesen jeden Arztes und jeden Rettungssanitäters, dass er das Leben des vorliegenden Menschen retten will, bevor er an das Leben eines ihm unbekannten Menschen denkt.[Anm. 6]

Die Hirntoddiagnostik wird erst dann durchgeführt, wenn die Versuche das Leben des Patienten zu retten, nicht zu den sonst üblichen Ergebnissen führt. Erst wenn die Voraussetzungen zur Hirntoddiagnostik (Ausschluss anderer Möglichkeiten für diese Symptome) wird die Hirntoddiagnostik durchgeführt und bringt den Hirntod ans Licht. Bis zur Feststellung des Hirntods bleibt der Hirntote für die Medizin ein Patient, für dessen Weiterleben alles getan wird.

Im Jahre 2013 starben rund 55% durch eine große Gehirnblutung in den Hirntod, rund 16% durch einen längeren Stillstand des Blutkreislaufs, rund 15% durch ein Schädelhirntrauma (Unfall), rund 12% durch einen Hirninfarkt (großen Schlaganfall) (Quelle: DSO: Jahresbericht 2013, Seite 16). Diese vier Hauptursachen, die zum Hirntod führen, sind zusammengefasst über 98% der Ursachen, und dies nachweislich seit über 10 Jahren. Diese vier Hauptursachen erfolgen ohne Vorwarnung und können jeden Menschen treffen, an jedem Ort zu jeder Zeit.

Dies macht den Umgang mit dem Hirntod so schwer. Ein natürliches Sterben, so wie es sich jeder für sich wünscht, verhindern diese vier Ursachen des Hirntods. Plötzlich wird man aus dem Leben gerissen. Eine beiderseitige bewusste Abschiedsnahme ist damit unmöglich. Die Abschiedsnahme der Hinterbliebenen vom Hirntoten ist immer möglich, auch vor und nach der Organentnahme. Dies sichert § 6 des Transplantationsgesetzes ausdrücklich zu.

"Mit dem Hirntod ist der Mensch tot. Mit dem Herzstillstand ist der Körper tot." So lässt sich kurz das Wesen des Hirntods zusammenfassen. - Dadurch, dass bei Hirntoten der Körper in seinen Grundfunktionen künstlich am Leben erhalten wird, ist der Hirntod für einige Menschen schwer als Tod des Menschen anzunehmen:

  • Der Brustkorb hebt und senkt sich, wie bei einer Atmung, weil der Hirntote künstlich beatmet wird.[Anm. 7]
  • Das Herz schlägt autonom, d.h. aus sich heraus.[Anm. 8] Damit liegt Puls und Blutdruck vor. Damit arbeiten auch alle Körperzellen - die Gehirnzellen ausgenommen - und produzieren Wärme. Damit ist der Körper eines Hirntoten war.
  • Der biologische Sterbeprozess wird bei Hirntoten bis zum Abschalten der Geräte bzw. bis zur Organentnahme angehalten. - Der Mensch als wahrnehmendes und denkendes Wesen ist jedoch bereits gestorben.

Die Wahrnehmung von Schmerz erfolgt nachweislich im Großhirn. Da bei Hirntoten das Großhirn abgestorben ist,[Anm. 9] ist eine Wahrnehmung von Schmerzen ausgeschlossen. Daher ist für die Organentnahme keine Vollnarkose vorgeschrieben.[Anm. 10]

Hirntote sind damit wirklich tot. Sie unterscheiden sich nur darin von Herztoten, dass ihr Körper in seinen Grundfunktionen durch den Einsatz der Intensivmedizin künstlich aufrecht erhalten wird. Es sind nur noch körperliche Grundfunktionen, die noch am Leben sind. Der Mensch jedoch ist mit dem Hirntod gestorben.

Weitere Anmerkungen:[Anm. 11]

6) Wie kann meine Familie von mir Abschied nehmen, wenn ich für tot erklärt werde, während mein Sterbeprozess noch nicht ganz abgeschlossen ist?

Das Abschiednehmen vor der Organentnahme muss auf der Intensivstation geschehen und bei laufenden Geräten, die die Atmung, Herztätigkeit und Kreislauf aufrechterhalten, denn nur so bleiben die Organe funktionsfähig. Äußerlich wirken hirntote Menschen wie schlafend, weil ihre Haut warm und durchblutet ist. Es ist nicht möglich, dass die Angehörigen oder enge Freunde dem sterbenden Menschen bis zum Ende beistehen und den sinnlich erfahrbaren Tod (Aufhören der Atmung, langsames Erkalten) miterleben.

Dennoch sollen die engsten Angehörigen und Freunde bzw. Freundinnen vor der Organentnahme Gelegenheit und Zeit haben, sich am Bett zu verabschieden. Wenn sie es wollen, kann ein Klinikseelsorger oder eine Klinikseelsorgerin mit dabei sein, um zu beten und den hirntoten Menschen zu segnen. So wird ausgedrückt, dass er in Gottes Hand geborgen ist, auch während der Organentnahme.

Nach der Organentnahme wird der tote Mensch so hergerichtet, dass von der Entnahme möglichst wenig äußerlich sichtbar bleibt. Aber natürlich kann man am Körper mitunter deutlich die Spuren der Entnahme erkennen. Für manche Menschen kann dies sehr belastend sein; hier muss ich überlegen (ggf. zusammen mit meinen Angehörigen), ob das aushaltbar und zumutbar ist und welche Auswirkungen es für meine Entscheidung hat.

Die Angehörigen haben das gesetzliche Recht, den Leichnam zu sehen. In vielen Fällen ist es hilfreich und erleichternd für Angehörige und Hinterbliebene, wenn sie das tun. Sie können sich in Ruhe noch einmal verabschieden.

Auch hier können sie sich durch eine Klinikseelsorgerin oder einen Klinikseelsorger begleiten lassen, z. B. indem sie sich nicht allein dem Anblick des Leichnams aussetzen oder durch eine Aussegnungsfeier den toten Menschen und auch sich selbst Gottes Geleit anvertrauen.

6) Wie kann meine Familie von mir Abschied nehmen, wenn ich hirntot bin?

Das Abschiednehmen von Hirntoten ist in jedem Falle möglich, wenngleich sich der Ablauf zwischen ohne Zustimmung zur Organspende und mit Zustimmung zur Organspende unterscheidet. Gemeinsam ist hierbei immer, dass der Hirntote von keiner der beiden Verabschiedungen etwas mitbekommt. Diese Abschiednahme ist eine allein für die Hinterbliebenen notwendige Handlung. Gemeinsam ist auch, dass vor Abschalten der künstlichen Beatmung bzw. vor der Organentnahme durch einen Seelsorger bzw. einer Seelsorgerin eine Segnung des Hirntoten erfolgen kann. Damit wird ausgedrückt, dass wir alle in Gottes Hand geborgen ist, auch der Hirntote.

Wer den Hirntod nicht als Tod des Menschen anerkennt, für den ist die Organentnahme wie auch das Abschalten der künstlichen Beatmung ein todbringender Akt.

Ohne Zustimmung zur Organspende können die Hinterbliebenen beim Erkalten des Körpers nach Abschalten der künstlichen Beatmung dabei sein und diesen Prozess miterleben: Mit dem Abschalten der künstlichen Beatmung hebt und senkt sich der Brustkorb nicht mehr. Nach wenigen Minuten bleibt das Herz stehen. Nach einigen Minuten ist die langsame Erkaltung des Körpers spürbar.

Mit Zustimmung zur Organspende können sich die Hinterbliebenen zunächst auf der Intensivstation vom noch warmen Körper verabschieden. Nach der Organentnahme kann die Verabschiedung am kaltem Körper erfolgen. Hierzu ist nach § 6 des Transplantationsgesetzes der Leichnam in einen "würdigem Zustand" herzurichten, sodass äußerlich möglichst wenig von der Organentnahme sichtbar ist. Auch in § 6 ist den Hinterbliebenen das Recht zugesichert, den Leichnam nach der Organentnahme zu sehen.

In vielen Fällen ist es hilfreich und erleichternd die Hinterbliebene, wenn sie sich in Ruhe verabschieden.

Weitere Hinweise:[Anm. 12]

Fazit: Das Papier ist vom Ansatz her gut, in weiten Teilen brauchbar, aber zum Thema Hirntod absolut verbesserungswürdig. Zum Thema Hirntod kann dieses Papier keinesfalls als "Entscheidungshilfe" angesehen werden. In diesem Papier wurden Worte und Formulierungen der Kritiker verwendet, die irreführend sind. Dem Papier ist deutlich anzusehen, dass es ein Kompromiss zwischen Befürwortern und Kritikern der Organspende ist. Beiden Seiten war es wichtig, dass bestimmte Formulierungen in das Papier aufgenommen wurden. Dadurch verliert das Papier die Sachlichkeit. Daher ist das Papier in dieser Fassung nicht weiter zu empfehlen.
Das Grundanliegen aufgreifend wurde daher im Organspende-Wiki eine eigene Entscheidungshilfe verfasst, frei von irreführenden Formulierungen der Kritiker.

Andere Dokumente


Anhang

Anmerkungen

  1. Mit der Feststellung des Hirntods endet wie beim Herz-Lunger-Tod das Versicherungsverhältnis zwischen Krankenversicherung und dem Versicherten. Da jede weitere Behandlung sinnlos ist - der Mensch ist mit dem Hirntod gestorben, der Körper wird in seinen Grundfunktionen durch die intensivmedizinische Behandlung künstlich aufrecht erhalten -, werden keine weiteren Kosten der Behandlung übernommen. Wer somit auf eine Weiterbehandlung über den Hirntod hinaus besteht, hat diese Kosten selbst zu übernehmen.
  2. Wem es somit wichtig ist, dass nach der Feststellung des Hirntods sein Herz noch möglichst lange schlägt, sollte einer Organentnahme zustimmen. Ohne Zustimmung zur Organentnahme bleibt sein Herz früher stehen.
  3. Ob man das Gebot der Nächstenliebe als "moralischen Zeigefinger" bezeichnet, mag diskutiert werden. Jesus ruft uns mit dem Gleichnis des barmherzigen Samariters zur Nachahmung auf. Dieser Ruf ergeht an alle Christen.
  4. Bei Verweigerung der Organspende wird die künstliche Beatmung abgeschaltet. Das Herz bleibt nach wenigen Minuten stehen. Als Hirntoter habe ich nichts von einer Verweigerung der Organspende.
  5. Die Verweigerung der Organspende steht im Widerspruch zur Gottesliebe: Jesus sagt sehr deutlich: "Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt." (Joh 14,21a) und "Wer mich nicht liebt, hält an meinen Worten nicht fest. Und das Wort, das ihr hört, stammt nicht von mir, sondern vom Vater, der mich gesandt hat." (Joh 14,24) - Gott ist ein Gott des Lebens. Er will, dass der Sünder umkehrt und lebt (Ez 18,23.32; 33,11). Jesus kam in die Welt, damit wir das Leben haben, und es in Fülle haben (Joh 10,10). Daher gab es für Jesus keine Auszeit des Heilens. Aus diesem Grunde heilte Jesus mehrmals auch am Sabbat und stellte damit die Hifeleistung über den Sabbat:
    • Der Mann mit der verdorrten Hand. (Mt 12,9-13 // Mk 3,1-6; Lk 6,6-10)
    • Die Frau mit 18 Jahren krummen Rücken. (Lk 13,10-14)
    • Der Mann mit Wassersucht. (Lk 14,1-6)
    • Der seit 38 Jahren gelähmter Mann. (Joh 5,5-9)
    • Der seit Geburt blinder Mann. (Joh 9,1-14)
    Daher sagte Jesus auch sehr deutlich: "Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat." (Mk 2,27) Dies lässt sich auch übersetzen als: "Die Gesetze sind für den Menschen (für das Leben des Menschen) da, nicht der Mensch für die Gesetze." Alles hat dem Leben zu dienen. Was nicht dem Leben dient, steht im Widerspruch zu Gottes Willen. Damit ist auch eine Verweigerung der Organspende als Widerspruch zu Gottes Willen anzusehen. Eine Verweigerung der Organspende ist kein Ausdruck der Nächstenliebe, denn mit dem Hirntod ist der Tod des Menschen eingetreten. Eine Abschiednahme der Hinterbliebenen erfolgt nicht von einem Sterbenden, sondern von einem Toten. Der Hirntote ist als Mensch tot, auch wenn sein Herz noch schlägt. Diese gewünschte Abschiednahme kann vor und nach der Organentnahme erfolgen. Sie ist jedoch immer von einem Toten, der nichts mehr wahrnehmen kann. - Was in dieser Argumentation mitschwingt ist die Verweigerung der Sicht, dass ein Hirntoter ein Toter ist. Die Folge davon ist die Annahme, dass der Hirntoter diese Verabschiedung benötige. Dies ist eine irrige Sichtweise, die auf einem falschen Verständnis des Hirntods beruht (Siehe: Klaus Schäfer: Wie tot ist hirntot? Regensburg 2014). Kein Hirntoter braucht die Verabschiedung. Es sind die Hinterbliebenen, die diese benötigen. Diese Verabschiedung von einem Toten können sie vor und nach der Organentnahme erhalten.
  6. Das Transplantationsgesetz trennt stark die verschiedenen Ebenen:
    • Zwei voneinander unabhängige, auf diesem Gebiet erfahrene Ärzte haben den Hirntod festzustellen. Diese Ärzte dürfen nicht in den weiteren Prozess der Organtransplantation eingebunden sein.
    • Die Vermittlung der Organe übernimmt Eurotransplant in Leiden (Niederlande). Auch sie übernehmen keine weiteren Aufgaben und Funktionen im Prozess der Organtransplantation.
    • Die Organentnahme und Organtransplantation übernimmt ein völlig anderes Ärzteteam.
    Dadurch ist ein Interessenkonflikt mehrfach abgesichert. Jeder erledigt nur die für ihn zuständige Aufgabe und überlässt den Rest anderen Menschen. - Hier wird deutlich, dass nur die Menschen diese Ängste haben können bzw. schüren können, die den Ablauf der Organtransplantation in Deutschland nicht (recht) verstanden haben.
  7. Das Atemzentrum, das den Impuls zum Atmen gibt, sitzt im Hirnstamm. Da dieses bei Hirntoten abgestorben ist, erfolgt kein Atemimpuls. Daher müssen Hirntote immer künstlich beatmet werden, um die Grundfunktionen des Körpers aufrecht zu erhalten.
  8. Für die Pharmaindustrie wird für Tests neuer Herzmedikamente Meerschweinchen unter Vollnarkose das Herz herausoperiert und in eine Nährlösung gehängt. Dort schlägt es so lange weiter, solange ausreichend Sauerstoff und Nährstoff in der Nährlösung ist. Dies kann im Prinzip Monate und Jahre gehen. Dies wird gemacht, um das Herz vom Körper - und damit von dessen Hormondrüsen (z.B. Nebenniere, die Stresshormone (u.a. Adrenalin) produziert, die Puls und Blutdruck steigen lassen) - isoliert zu haben und damit ohne hormonelle Störungen.
  9. Dies gilt in D/A/CH mit deren Definition des Hirntods als Gesamthirntod. Dies gilt nicht für die USA, England und Polen mit deren Definition des Hirntods als Hirnstammtod.
  10. Die in der Schweiz vorgeschriebene Vollnarkose liegt nicht in den evtl. Schmerzen begründet, sondern in der Erleichterung des Chirurgen bei der Organentnahme.
  11. Die Wortwahl des Papiers zeigt deutlich auf, dass auch Kritiker mitgearbeitet haben:
    • Kaum jemand sagt "Ich werde zur Blinddarm-Operation aufgeschnitten." Man sagt eher "Mein Blinddarm wird entfernt" oder "Ich werde am Blinddarm operiert". Dass diese Operation (wie jede andere Operation) mit Aufschneiden des Körpers verbunden ist, kann als Allgemeinwissen vorausgesetzt werden; ebenso auch die Organentnahme. - Warum dann in der Fragestellung dann vom "aufgeschnitten" sprechen? Will man damit den Menschen bewusst oder unbewusst von der Organspende abraten?
    • Welcher Tod ist denn eine "natürliche Grenze zwischen Leben und Tod"? Ist diese "natürliche Grenze zwischen Leben und Tod" nicht auch eine von Menschen definierte Grenze, die man auch hätte anders setzen können? Ist nicht jeder Tod eine Definition im Sterbeprozess?
    • Wie begründet sich der Hirntod als "eine juristische und medizinische Setzung, die für die Organentnahme notwendig ist", wenn von rund 5.000 Hirntoten im Jahr nur etwa rund 1.000 zur Organentnahme gelangen? Warum wird mit den 20% argumentiert, aber die 80% ausgelassen?
    • Beim Hirntod ist man nicht "biologisch tot". Das stimmt. Beim Herz-Lungen-Tod ist man jedoch auch nicht gleich "biologisch tot". Dieser biologische Tod (Tod der letzten Körperzelle) tritt etwa eine Woche nach dem Herz-Lungen-Tod ein. - Hilfreicher wäre es, hier den Hirntod klar zu beschreiben.
    • Warum denn bei der Frage um Schmerzempfindung die Einfügung, "nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft"? Ist nicht unser ganzes Wissen "nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft"? Warum wird hier Unsicherheit gestreut?
    • "Bei einem hirntoten Menschen wird in den Sterbeprozess eingegriffen, um die Organe für die Transplantation am Leben zu erhalten." Dies ist eine Verkennung der Sachlage: Bis zum Abschluss der Hirntoddiagnostik weiß niemand mit Sicherheit vom Hirntod des Patienten. Daher wird bis zur Feststellung des Hirntods alles dafür getan, das Leben des Patienten zu retten. - Die Hirntoddiagnostik bringt den bereits seit Stunden oder Tagen vorliegenden Hirntod ans Tageslicht. Der o.g. Eingriff in den Sterbeprozess ist bereits durch den Versuch erfolgt, das Leben des Patienten zu retten. Die Hirntoddiagnostik erwies nun den vorliegenden Hirntod. Nun stellt sich die Frage, was mit diesem Zustand geschehen solle. Für rund 4.000 Hirntote steht der Eingriff in den Sterbeprozess in keinem Zusammenhang mit eine Organtransplantation.
    • Beim Hirntod bekommt das Gehirn die gleiche Vorrangsstellung wie das Herz beim Herztod. Warum machen wir den Tod eines Menschen an der Funktionalität eines Organs fest? Das ist doch auch nur eine Definition. Für die Definition spielt es keine Rolle, ob von Herz (230 bis 340 Gramm: http://de.wikipedia.org/wiki/Herz) oder Gehirn (1.200 bis 1.500 Gramm: http://de.wikipedia.org/wiki/Gehirn), sehr wohl jedoch für die Bedeutung und Tragweite dieser Definition.
    • Das Gehirn ist zwar kein "einziges Steuerungszentrum", aber "alleiniger Sitz meiner Identität", denn wenn ich nicht mehr denken kann (Bei Hirntoten ist das Gehirn abgestorben, daher werden sie auch so benannt. Damit ist die biologische Grundlage des Denkens erloschen), wie kann ich mich meiner Selbst (Identität) bewusst werden. Sollte jedoch Identität als Gleichsein verstanden werden, besitzen zwei Eier auch Identität, da sie sich gleichen.
    • Für die Organentnahme muss nach § 3 Transplantationsgesetz Hirntod vorliegen. Es ist somit nicht die Frage, "ob ich bei der Organspende tot bin" oder "welche Art von Tod gemeint ist". Die Frage ist, ob ich den Hirntod als Tod des Menschen anerkenne.
  12. Auch in diesem 6. Abschnitt gibt es eine Reihe von Formulierungen, die üblicher Weise von Kritikern stammen und irreführend sind:
    • Nur wenn der Leichnam eines Menschen nicht vorliegt, wird jemand "für tot erklärt". Liegt jedoch der Körper des Menschen vor, so wird immer der Tod festgestellt. Dies gilt für den Herz-Lungen-Tod wie auch für den Hirntod.
    • Beim Hirntod wie auch beim Herz-Lungen-Tod ist der "Sterbeprozess noch nicht ganz abgeschlossen". Nach den eigenen Worten dieser Entscheidungshilfe ist der Sterbeprozess erst mit dem biologischen Tod abgeschlossen, dem Tod der letzten Körperzelle. Dies ist etwa eine Woche nach dem Herz-Lungen-Tod. Damit werden viele Menschen bereits bestattet, deren "Sterbeprozess noch nicht ganz abgeschlossen" ist.
    • Jede Operation hinterlässt mit der Narbe "deutlich die Spuren". Es ist unverständlich, warum dies in dem Papier derart krass herausgehoben wurde.
    • Die Worte, dass das Betrachten des Organspenders nach der Organentnahme "sehr belastend sein" könne, deutet auf Renate Greinert und die Eltern von KAO hin. Die meisten dieser veröffentlichten Erlebnisse erfolgten vor der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes. In diesem rechtsfreien Raum wurden jahrelang üble Fehler begangen. Seit Einführung des Transplantationsgesetzes werden diese Missstände wirksam verhindert.
      Es steht den Hinterbliebenen frei, ob sie den Leichnam des Organspenders nur kalt, ohne schlagendem Herzen erfahren möchten, oder ob sie die ganze Operationsnarbe sehen wollen. Den meisten Hinterbliebenen genügt es, den kalten Leichnam erlebt zu haben.
    • Es ist unklar, worin diese Entscheidungshilfe den Unterschied zwischen "Angehörige und Hinterbliebene" sieht. Im ganzen Papier wird immer von den Angehörigen geschrieben, an dieser einen Stelle werden Hinterbliebene genannt, zusammen mit den Angehörigen.
      Nach dem Wörterbuch von WAHRIG sind "Hinterbliebene" die Angehörigen eines Verstorbenen. Dies kommt auch in der "Hinterbliebenenrente" (Rente für einen verstorbenen Angehörigen) in Abgrenzung zur eigenen Rente zum Ausdruck. - Angehörige sind Mitglied einer Familie, einer Verwandtschaft, eines Vereins oder sonst einer Gruppe. Da der Hirntote ein Toter ist, wäre die korrekte Bezeichnung "Hinterbliebene".
    • Was ist denn Schlimmes daran, sich "dem Anblick des Leichnams aus(zu)setzen"? Nach über 15 Jahren Erfahrung in der Klinikseelsorge muss ich sagen, dass es offensichtlich ein natürliches Bedürfnis ist, den kalten Leichnam zu sehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um einen Herztoten oder einen Hirntoten handelt. Hierbei davon zu schreiben, sich "dem Anblick des Leichnams aus(zu)setzen", muss als Polemik und Angstmacherei zurückgewiesen werden.

Einzelnachweise