Anton Graf von Wengersky: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Zitat2|So steht wohl auch Ihr Text, das ist schade, unter der Aussage des deutschen Transplantationspapstes Prof. Dr. Robert Pichlmayr: »Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!«}}
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Siehe: [[Robert Pichlmayr]]
Siehe: [[Rudolf Pichlmayr]]


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{{Zitat2|Prof. Dr. Robert Pichlmayr: „Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!“}}
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Siehe: [[Robert Pichlmayr]]
Siehe: [[Rudolf Pichlmayr]]


==== Der natürliche Tod und die „Heilige Viertelstunde“ (2013) ====
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{{Zitat2|Auch wenn es nur noch um dessen guten Tod in Frieden, schmerzfrei und in liebevoller Begleitung gehen sollte.}}
{{Zitat2|Auch wenn es nur noch um dessen guten Tod in Frieden, schmerzfrei und in liebevoller Begleitung gehen sollte.}}
Siehe: [[Schmezen]]
Siehe: [[Schmerzen]]


{{Zitat2|Denn diese drei Großtaten von Hospizarbeit und Palliativmedizin bleiben einem für die Organentnahme vorbereiteten und durch diese sterbenden Patienten notwendig versagt.}}
{{Zitat2|Denn diese drei Großtaten von Hospizarbeit und Palliativmedizin bleiben einem für die Organentnahme vorbereiteten und durch diese sterbenden Patienten notwendig versagt.}}
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{{Zitat2|Die Aussagekraft der Hirntod-Diagnose wird inzwischen von vielen Wissenschaftlern in Frage gestellt.}}
{{Zitat2|Die Aussagekraft der Hirntod-Diagnose wird inzwischen von vielen Wissenschaftlern in Frage gestellt.}}
Siehe: [[HTD]], [[Sicherheit]], [[gemeinsame Erklärung]]
Siehe: [[HTD]], [[Sicherheit]], [[gemeinsame Erklärungen]]


{{Zitat2|Stellen die Ärzte nach ihren Regeln den sog. „Hirntod“ fest, erhalten aber die gewünschte Zustimmung zur Organspende nicht, so entfällt für den Patienten ab dem Zeitpunkt der Hirntod-Feststellung der Versicherungsschutz.}}
{{Zitat2|Stellen die Ärzte nach ihren Regeln den sog. „Hirntod“ fest, erhalten aber die gewünschte Zustimmung zur Organspende nicht, so entfällt für den Patienten ab dem Zeitpunkt der Hirntod-Feststellung der Versicherungsschutz.}}
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{{Zitat2|Offenbar gilt unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben weiter die Aussage des „Transplantationspapstes“ Prof. Dr. Robert Pichlmayr: „Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!“}}
{{Zitat2|Offenbar gilt unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben weiter die Aussage des „Transplantationspapstes“ Prof. Dr. Robert Pichlmayr: „Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!“}}
Siehe: [[Robert Pichlmayr]]
Siehe: [[Rudolf Pichlmayr]]


{{Zitat2|Selbst mein Vorschlag an den geschäftsführenden Arzt der DSO-Bayern Dr. Thomas Breidenbach, man möge doch nach Schweizer Vorbild (Vollnarkose bei der Organentnahme gesetzlich vorgeschrieben) zum Schutz des Organspenders vor einem qualvollen Tod wenigstens wahlweise auf dem Organspende-Ausweis die Aussage „Organentnahme bei mir nur unter Vollnarkose“ zum Ankreuzen vorsehen, wurde abschlägig beschieden.}}
{{Zitat2|Selbst mein Vorschlag an den geschäftsführenden Arzt der DSO-Bayern Dr. Thomas Breidenbach, man möge doch nach Schweizer Vorbild (Vollnarkose bei der Organentnahme gesetzlich vorgeschrieben) zum Schutz des Organspenders vor einem qualvollen Tod wenigstens wahlweise auf dem Organspende-Ausweis die Aussage „Organentnahme bei mir nur unter Vollnarkose“ zum Ankreuzen vorsehen, wurde abschlägig beschieden.}}

Aktuelle Version vom 22. Februar 2023, 23:34 Uhr


Schriften

Der Hirntote ist ein Lebender (2015)

Anton Graf von Wengersky veröffentlichte 2015 im ALfA LebensForum Nr. 114 den Artikel "Der Hirntote ist ein Lebender".[1] Darin heißt es:

Auch Ihr ablehnender Hinweis, »gemäß dieser Auffassung sind konsequenterweise anenzephale Neugeborene und möglicherweise auch apallische Patienten als Tote zu qualifizieren" (01: S.68), ist mir als Lebensschützer zur Verteidigung meiner Position wertvoll.

Siehe: Anenzephalie, apallisches Syndrom, Todesverständnis

Sein Referat endete damals mit dem Ihre Position B auf das schönste bestätigenden Satz: "Abschließend kann zusammengefaßt werden, dass ein hirntoter Patient schwer geschädigt und völlig von der Hilfe anderer abhängig ist und sich in einer höchst prekären Situation befindet. Es handelt sich bei einem solchen Patienten jedoch um einen lebenden und integrierten Organismus" (03:14).

... aber kein lebender Mensch. Siehe: intermediäres Leben

Erstmals in Deutschland wird so im politischen Umfeld öffentlich zugegeben, dass der Sogenannte "Hirntote" in Wirklichkeit ein Patient in großer Not, aber ein lebender Mensch ist.
Der hirntote Patient, "der noch nicht tot ist" (01:102), wird vielmehr nach Ihrer Erkenntnis erst durch die ärztliche Organentnahme getötet.
Das ist kongruent mit Ihrer Positionierung Ihrer Ablehnung eines umfassenden Verbots der ärztlichen Suizidhilfe (04).

Siehe: Todesverständnis

"Legitim" steht hier im Unterschied zu "legal". Legal ist nach dem Transplantationsgesetz die Organentnahme nur nach dem Tod zulässig (TPG § 3 Abs. 1 Nr. 2). Der Verstoß gegen diese Vorschrift ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht (TPG § 19 Abs. 2). Und § 216 StGB?

Siehe: § 3 TPG

Verfassungsrechtlich haben wir den Spruch des Bundes-Verfassungsgerichtes (05): Die biologisch-physische Existenz jedes Menschen ist nach Art. 2.2 GG »unabhängig von den Lebensumständen des Einzelnen, seiner körperlichen und seelischen Befindlichkeit« geschützt. Kann dieser dem Patienten verfassungsrechtlich garantierte Schutz für Leben und körperliche Unversehrtheit durch Verzicht des Betroffenen (etwa in Form eines Organspendeausweises) aufgehoben und die Organentnahme damit »legitim« werden?

Siehe: Menschenbild, Todesverständnis

Ethisch sehe ich bei Position B (legitime Tötung des zustimmenden Organspenders durch Organentnahme) als Christ die mir durch Gottes fünftes Gebot gezogene Grenze überschritten.

Siehe: Todesverständnis

. Die Hirntoddiagnose kann im Grunde nicht mehr leisten als eine Verfestigung der infausten Prognose für den jeweiligen Patienten (vgl. White Paper Abschnitt IVB). Die Hirntoddiagnose ist also, geht man von der Fiktion zu den Fakten über, jedenfalls eines nicht: eine Todesfeststellung.

Siehe: HTD, Todesverständnis

Auch die American Academy of Neurology AAN (09) hat sich mit der bloßen Behauptung, mit den neurologischen Verfahren der Hirntoddiagnose könne die irreversible Zerstörung des Gehirns nachgewiesen werden, nicht zufrieden gegeben. Sie hat deshalb bei 41 vorab als hirntot diagnostizierten Patienten nach der Organentnahme die Leichen obduzieren lassen. Zur Überraschung der Ärzte fanden sich dabei nur leichte Hirnschäden und nicht ein einziger Fall von irreversibler Zerstörung des Gehirns. Das Urteil der AAN ist vernichtend: »Neuropathologic examination is therefore not diagnostic of brain death«(09). Bewegt sich die Stellungnahme des DER hier auf dünnem Eis?

Siehe: Autolyse

Die Hirntoddiagnose setzt voraus, dass beim Spenderpatienten die Schmerztherapie und die Palliativbegleitung unterbrochen werden. Selbst ist sie mit willentlicher ärztlicher Schmerzzufügung verbunden (Sie nennen das Durchstechen der Nasenscheidewand beschönigend einen »adäquaten Schmerzreiz« 01:19) und dem risikovollen (01:21) und wegen der Erstickungsanfälle beim Sauerstoffentzug für den Patienten unter Umständen qualvollen Apnoe-Test.

Siehe: Trigeminus-Schmerz-Reaktion, Apnoe-Test

Shewmon schlägt stattdessen die Kombination »Herztod und Hirntod« als Vorraussetzung für die Organentnahme vor (10): Liegt die Zustimmung des Spenders zu Hirntoddiagnose und Organspende vor, soll nach festgestelltem Hirntod mit dem Beginn der Organentnahme bis nach dem natürlichen Eintritt des sowieso kurz bevorstehenden Herztodes zugewartet werden. Die Organentnahme wäre dann tatsächlich postmortal und die Dead-Donor-Rule gerettet. Könnte dieser Shewmon-Vorschlag für eine legale und verfassungsfeste Fortführung der Organtransplantation der Königsweg sein?

Da bei diesem Vorgehen der Zeitpunkt des Herzstillstands nicht vorhergesagt werden kann, ist dies absolut unpraktikabel. Bis der Tote in den OP gebracht wird, sind die Organe für eine TX unbrauchbar.

Auch dass die Ärzte Angehörigen, die sich nach der Organentnahme von der Leiche ihres lieben Toten verabschieden wollen, von einer Konfrontation mit der explantierten Leiche regelmäßig abraten, spricht für sich.

Siehe: Sterbegleitung

Die Kritik der Kommission nach § 11.3 und § 12.5 TPG erfolgt meist erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Verstöße, so dass strafrechtliche Konsequenzen nicht mehr gezogen werden können.

Hierzu fehlen die Quellen.

Sie haben mit diesem mühevoll erarbeiteten Text und mit der klaren Aussage der Minderheit des Deutschen Ethikrates: der »hirntote« Patient ist ein lebender Mensch, dessen Sterbevorgang erst durch die Organentnahme beendet wird, wahrlich Großes geleistet.

Siehe: Todesverständnis

So steht wohl auch Ihr Text, das ist schade, unter der Aussage des deutschen Transplantationspapstes Prof. Dr. Robert Pichlmayr: »Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!«

Siehe: Rudolf Pichlmayr

Keine ergebnisoffene Aufklärung zur Organspende (2015)

Anton Graf von Wengersky veröffentlichte im Mai 2015 in "Kirche heute" den Artikel "Keine ergebnisoffene Aufklärung zur Organspende".[2] Darin heißt es:

Das mentalistische Todesverständnis ist jedem, der die Diskussion der letzten 25 Jahre verfolgt hat, wiederholt als Begründung für die Akzeptierung des Hirntod-Konzepts begegnet.
Erstmals in Deutschland wird so im politischen Umfeld öffentlich zugegeben, dass der sog. „Hirntote“ in Wirklichkeit ein Patient in großer Not, aber ein lebender Mensch ist.
Der hirntote Patient, „der noch nicht tot ist“ (01: 102), wird vielmehr nach Ihrer Erkenntnis erst durch die ärztliche Organentnahme getötet.
Die biologisch-physische Existenz jedes Menschen ist nach Art.2.2 GG „unabhängig von den Lebensumständen des Einzelnen, seiner körperlichen und seelischen Befindlichkeit“ geschützt. Kann dieser dem Patienten verfassungsrechtlich garantierte Schutz für Leben und körperliche Unversehrtheit durch Verzicht des Betroffenen (etwa in Form eines Organspendeausweises) aufgehoben und die Organentnahme damit „legitim“ werden?

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Ich bin deshalb dankbar, dass der DER ein ausschließlich mentalistisches Todesverständnis einmütig verwirft.

Siehe: DER

Ethisch sehe ich bei Position B (legitime Tötung des zustimmenden Organspenders durch Organentnahme) als Christ die mir durch Gottes fünftes Gebot gezogene Grenze überschritten.

Siehe: PAS

Die Hirntod-Diagnose kann im Grunde nicht mehr leisten, als eine Verfestigung der infausten Prognose für den jeweiligen Patienten (vgl. White Paper, Abschnitt IVB). Die Hirntod-Diagnose ist also, geht man von der Fiktion zu den Fakten über, jedenfalls eines nicht: eine Todesfeststellung.

Siehe: HTD, Todesverständnis, Hirntodkonzept

Irreversibilität des Hirntods, Schmerzfreiheit des Hirntoten mehr bloße Behauptung als Fakt?

Siehe: Irreversibilität, Schmerzen

Die Hirntod-Diagnose setzt voraus, dass beim Spenderpatienten die Schmerztherapie und die Palliativbegleitung unterbrochen werden. Selbst ist sie mit willentlicher ärztlicher Schmerzzufügung verbunden (Sie nennen das Durchstechen der Nasenscheidewand beschönigend einen „adäquaten Schmerzreiz“, 01: 19) und dem risikovollen (01: 21) und wegen der Erstickungsanfälle beim Sauerstoffentzug für den Patienten unter Umständen qualvollen Apnoe-Test. ... Muss die heutige Hirntod-Diagnose als ärztliche Körperverletzung eines Sterbenden qualifiziert werden?

Siehe: HTD, Schmerzen, Apnoe-Test

Dann wäre der Spenderpatient auch besser abgesichert gegen den ärztlichen Entzug seines weiteren Versicherungsschutzes durch nicht autorisierte Hirntod-Feststellung.

Die eigene Krankenversicherung zahlt nur bis zur Feststellung des Hirntods die Behandlung. Bei einer nachfolgenden Organentnahme zahlen die Versicherungen der Organempfänger die Weiterbehandlung. Bei einer schwangeren Hirntoten zahlt die Krankenversicherung der Hirntoten bis zur Geburt des Kindes.

Übergriffig ist auch die bei Multiorganentnahmen immer wieder erfolgende Mitnahme von Organen und verwertbaren Körperteilen, nicht nur der Augen, die von Angehörigen oder dem Patienten selbst ausdrücklich von der Organentnahme ausgeschlossen waren.

Siehe: OSA, Organspende, Gewebespende

Auch dass die Ärzte Angehörigen, die sich nach der Organentnahme von der Leiche ihres lieben Toten verabschieden wollen, von einer Konfrontation mit der explantierten Leiche regelmäßig abraten, spricht für sich.

Meine Wahrnehmung als Klinikseelsorger sieht hierzu anders aus.

Die Kritik der Kommission nach §11.3 und §12.5 TPG erfolgt meist erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Verstöße, so dass strafrechtliche Konsequenzen nicht mehr gezogen werden können.

Seit 2012 sind die Intervalle der Überprüfungen kürzer als die Verjährungsfrist.

Prof. Dr. Robert Pichlmayr: „Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!“

Siehe: Rudolf Pichlmayr

Der natürliche Tod und die „Heilige Viertelstunde“ (2013)

Anton Graf von Wengersky veröffentlichte im März 2013 in "Kirche heute" den Artikel "Der natürliche Tod und die „Heilige Viertelstunde“".[3]

Der dem klinischen Tod zeitlich vorhergehende, lediglich ärztlich definierte „Hirntod“ hingegen kann wegen der fehlenden Kongruenz mit den Fakten nicht der Tod des Menschen sein und trägt daher die Bezeichnung „Tod“ überhaupt zu Unrecht.
Von allen ärztlichen Todesdefinitionen ist die Kongruenz mit der Empirie allein für den klinischen Tod gegeben.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

„Die Transplantationsmedizin hat ihre Unschuld verloren!“ (2013)

Anton Graf von Wengersky veröffentlichte im März 2012 in "Kirche heute" den Artikel "„Die Transplantationsmedizin hat ihre Unschuld verloren!“".[4] Darin heißt es:

Koma wird in „Hirntod“ umgetauft

Siehe: Ad-Hoc-Kommission

Auch wenn es nur noch um dessen guten Tod in Frieden, schmerzfrei und in liebevoller Begleitung gehen sollte.

Siehe: Schmerzen

Denn diese drei Großtaten von Hospizarbeit und Palliativmedizin bleiben einem für die Organentnahme vorbereiteten und durch diese sterbenden Patienten notwendig versagt.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, Sterbeprozess

Dies trotz der damit einhergehenden Belastungen und Schädigungen des Patienten, wie Beklopfen der Augäpfel, Durchstechen der Nasenscheidewand und finalem Apnoe-Test, der schwere Erstickungsanfälle verursachen kann und einen Hirnschaden oft erst auslöst.

Siehe: HTD, Apnoe-Test, Schmerzen

Die Aussagekraft der Hirntod-Diagnose wird inzwischen von vielen Wissenschaftlern in Frage gestellt.

Siehe: HTD, Sicherheit, gemeinsame Erklärungen

Stellen die Ärzte nach ihren Regeln den sog. „Hirntod“ fest, erhalten aber die gewünschte Zustimmung zur Organspende nicht, so entfällt für den Patienten ab dem Zeitpunkt der Hirntod-Feststellung der Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz steht allein im Zusammenhang mit der Feststellung des Hirntodes. Es ist unabhängig von einer Organspende. Die Weiterbehandlung von der Feststellung des Hirntodes bis zur Organentnahme tragen die Versicherungen der Organempfänger.

Denn nach der ärztlichen Todeserklärung zahlen die Krankenkassen nicht für die Weiterbehandlung der „Leiche“.

Siehe: Todesfeststellung, Todeserklärung

Da der Patient aber nach Abstellung der künstlichen Beatmung oft nicht sogleich verstirbt und, auch wenn er letztlich nicht ins Leben zurückkehren sollte, manches Mal noch Wochen lebt, ...

Siehe: Alan Shewmon, Apnoe-Test

Dabei gäbe es ohne die Neudefinition „Hirntod“ aus 1968 die Hirntod-Diagnose gar nicht.

Siehe: Pierre Wertheimer

Auch die in den vierzig Jahren seit Prof. Barnard für das in „Hirntod“ umgetaufte Koma entwickelten Therapiemöglichkeiten, die schon eine ganze Anzahl als hirntot diagnostizierte Patienten ins Leben zurückgeführt haben, werden der Bevölkerung verschwiegen.

Siehe: lebende Hirntote

Offenbar gilt unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben weiter die Aussage des „Transplantationspapstes“ Prof. Dr. Robert Pichlmayr: „Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!“

Siehe: Rudolf Pichlmayr

Selbst mein Vorschlag an den geschäftsführenden Arzt der DSO-Bayern Dr. Thomas Breidenbach, man möge doch nach Schweizer Vorbild (Vollnarkose bei der Organentnahme gesetzlich vorgeschrieben) zum Schutz des Organspenders vor einem qualvollen Tod wenigstens wahlweise auf dem Organspende-Ausweis die Aussage „Organentnahme bei mir nur unter Vollnarkose“ zum Ankreuzen vorsehen, wurde abschlägig beschieden.

Siehe: Narkose, Schweiz, Schmerzen

Ein Vorgänger von Prof. Kirste als leitender Arzt der DSO, Prof. Dr. W. Lauchert, hat bestätigt: „Es ist nicht zu belegen, dass eine für hirntot erklärte Person über keinerlei Wahrnehmungsvermögen, insbesondere keine Schmerzempfindlichkeit verfügt.“

Siehe: Schmerzen

Bei einer heutigen Multiorganentnahme tut im OP ein spezialisiertes Entnahmeteam nach dem anderen seine Arbeit am Organspender, bis das immer noch schlagende Herz entnommen wird.

Das Herz wird nicht als letztes Organ entnommen, sondern als erstes.

Bei diesem qualvollen Sterben vieler Organspender verwundert es nicht, dass Angehörige, die entgegen dem Rat der Ärzte darauf bestanden, ihr Familienmitglied nach der Organentnahme noch einmal zu sehen, nicht selten mit Grauen vom schmerzverzerrten Gesicht der Leiche berichten.

Siehe: Schmerzen

Ein Elternpaar fand seinen jungen Blondschopf gar mit während der Organentnahme weiß gewordenen Haaren vor.

Siehe: Haare

Deren Prüfberichte lauten denn auch oft: Ja, es wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Nein, eine Einschaltung der Staatsanwaltschaft wegen strafrechtlicher Konsequenzen entfällt wegen Verjährung.

Seit 2012 erfolgen die Überprüfungen innerhalb der Verjährungsfristen.

Von der rechtswidrigen Abtreibung bis zur Hirntod-Organtransplantation wird der durch Artikel 2.2 GG jedem Bürger bis zum natürlichen Tod garantierte Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit immer weiter ausgehöhlt.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Verhängnisvolles Argumentieren mit dem „Individualtod“ (2012)

Anton Graf von Wengersky veröffentlichte im Februar 2012 in "Kirche heute" den Artikel "Verhängnisvolles Argumentieren mit dem „Individualtod“".[5] Darin heißt es:

Speziell im Zusammenhang mit dem Hirntod-Kriterium sind hier in den letzten Jahren umfangreiche Überlegungen zu den Möglichkeiten einer Neudefinition des Todes des Menschen angestellt worden, die im Begriff „Individualtod“ oder Tod der Person münden.
„Das Hirntodkriterium ist kein adäquates Kriterium für den Tod, sondern ein Kriterium für den unter ethischen Gesichtspunkten primär relevanten, aber mit dem Tod simpliciter nicht zusammenfallenden mentalen Tod“ des Individuums.
Vom Hirntod-Kriterium unterscheidet sich seine Definition darin entscheidend, dass beim Individualtod das biologische Fortleben des menschlichen Leibes über den Individualtod hinaus auch von den Individualtod-Befürwortern anerkannt wird.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Der Tod im Licht der Offenbarung (2012)

Anton Graf von Wengersky veröffentlichte im April 2012 in "Kirche heute" den Artikel "Der Tod im Licht der Offenbarung".[6] Darin heißt es:

Denn ein Hirntoter atmet, sein Herz schlägt und sein Kreislauf ist in Funktion.

Siehe: Apnoe-Test, Hirntod, Atemreflex

Unabhängig vom Hirntod lernen wir aus dem, was wir im Apostolischen Glaubensbekenntnis bekennen, dass wir beim Ausblick nach dem Tod des Menschen nicht auf Todeszeichen, sondern im Gegenteil auf die Lebenszeichen achten müssen: Da im Tod allein der Leib des Menschen stirbt, fällt der natürliche Tod des Menschen mit dem Ende aller Lebenszeichen seines Körpers (Atmung, Herzschlag, Kreislauf) zusammen.

Siehe: PAS

... in Befolgung der Lehre meiner Kirche (KKK) und in praktischer Anwendung dessen, was wir Menschen über den Tod des Menschen wissen, kann ich bei der heutigen Hirntod-Organspende weder Organspender noch gar Organempfänger sein.

Siehe: PAS

Im Gegensatz dazu meinen die Hirntod-Befürworter, nach Eintritt des Hirntodes sei der Körper biologisch nicht mehr am Leben, sondern nur noch eine maschinell „beatmete Leiche“.

Siehe: Sterbeprozess, intermediäres Leben, Todesverständnis, Hirntodkonzept

Das Wissen der Ärzte über den Tod (2012)

Anton Graf von Wengersky veröffentlichte im Januar 2012 in "Kirche heute" den Artikel "Das Wissen der Ärzte über den Tod".[7] Darin heißt es:

Ihre These von den „unsicheren Todeszeichen“ wird überdies von den Ärzten selbst ad absurdum geführt, und zwar von den Transplantationsmedizinern. Denn die Organentnahme erfolgt heute vielfach nicht nach nachgewiesenem „Hirntod“ (unten 2.3) des Organspenders, sondern auch bei nicht Hirntoten bereits nach Eintritt des „Herztodes“, der überdies bei Bedarf vom Arzt herbeigeführt werden soll (Dt. Ärztebl., 2008, artdr. 59810).

DCD ist in Deutschland verboten. In den meisten Ländern spielt DCD eine untergeordnete Rolle, selbst in Spanien.

Ist bei Eintritt des Herztodes des NHBD kein Explantationsteam zur Hand, so wird überdies der herztote Patient nach Ausstellen des Totenscheins wiederbelebt, um den Patient und damit seine Organe bis zum Eintreffen des Explantationsteams lebendig zu erhalten, gegebenenfalls auch über Tage. Dieses ärztliche Vorgehen relativiert die Bezeichnung der angeführten Todeszeichen für den klinischen Tod als „unsicher“, da ja Organe nur einem sicher Toten entnommen werden dürfen. Jedenfalls werden bei beabsichtigter Organentnahme die von den Ärzten so bezeichneten „unsicheren Todeszeichen“ von ihnen selbst zu „sicheren Todeszeichen“ umqualifiziert, um mit der Organentnahme beginnen zu können.

Bei DCD wird ein Herzstillstand von 5 bis 20 Minuten - je nach Nation - mit dem Hirntod gleichgesetzt. Damit ist DCD in deren Sicht ein sicheres Todeszeichen. Da die BÄK DCD nicht als sicheres Todeszeichen anerkennt, ist DCD in Deutschland verboten.

Wichtig für unser Wissen über den Tod des Menschen ist weiter die Erkenntnis, dass der „klinische Tod“ (zumindest auf der Intensivstation eines Krankenhauses) nicht nachträglich, also nicht ex post festgestellt wird, sondern im Augenblick des Todes selbst. Beim klinischen Tod fallen also Eintritt des Todesereignisses und die Feststellung des Eintritts in eins.

Siehe: klinisch tot

Das Herz des sog. „Hirntoten“ schlägt, Atmung, Kreislauf und Stoffwechsel sind in Funktion, das Gehirn jedoch ist abgestorben ...

Siehe: autonom, Apnoe-Test, Eigenatmung

In beiden Fällen schlägt das Herz des Patienten, er atmet, der Kreislauf ist in Funktion, aber das Gehirn ist geschädigt und unter Umständen ohne jede Funktion. Der Patient wird dann als „hirntot“ bezeichnet.

Bei Hirntod ist das Gehirn nicht "unter Umständen ohne jede Funktion", sondern nachweislich und irreversibel ohne Funktion.
Siehe: autonom, Apnoe-Test, Eigenatmung

Im Detail unterscheiden sich aber die von Land zu Land unterschiedlich ausformulierten Hirntod-Definitionen doch so stark, dass beispielsweise ein nach der Definition in einem Land Hirntoter, wie uns zahlreiche Wissenschaftler aufgezeigt haben, nach der Definition eines anderen Landes durchaus noch am Leben sein kann. In Hinblick auf diese Tatsache erstaunt der oben zit. Satz 2 der „Hirntod“-Definition der deutschen Ärzte: Denn der Eintritt des „naturwissenschaftlich-medizinisch“ festgestellten Todes, wie das die Bundesärztekammer ausdrückt, kann nicht von der zufälligen geographischen Befindlichkeit des Sterbenden abhängen.

Ein nach dem Hirnstammtod untersuchter Patient kann in D/A/CH noch als lebend gelten. Ein in D/A/CH nach dem Gesamthirntod untersuchter Patient ist in allen anderen Nationen auch ein Toter.

Den dringlichen Handlungsbedarf zum Schutz der Transplantationsärzte vor Strafverfolgung erkannte die Ärzteschaft sofort. So trat 1968 nur wenige Monate nach Prof. Barnards Ersttransplantation an der angesehenen Universität von Harvard ein Ad hoc Committee zusammen, um eine neue Todesdefinition zu verabschieden.

Siehe: Chronik/Hirntod, Ad-Hoc-Kommission

Unter dieser Zielsetzung wurde damals vom Harvard-Komitee das sog. „irreversible Koma“ als neues sicheres Todeszeichen definiert.

Siehe: Ad-Hoc-Kommission, irreversibles Koma, Hirntod

Der lebende Körper eines Hirntoten wird auch, eben weil er lebt, nicht zur Beerdigung oder Einäscherung freigegeben.

Mit der Feststellung des Hirntodes wird die Todesbescheinigung ausgefüllt und unterschrieben. Damit ist der Hirntote zur Bestattung freigegeben.

Zahlreiche Wissenschaftler – wie D. Alan Shewmon, Franklin G. Miller, Robert D. Truog, Seema K. Shah – sind in ihren Veröffentlichungen der letzten Jahre zu dem Ergebnis gekommen, die „Hirntod“-Definition sei eine die Fakten verschleiernde Fiktion.

Siehe: Alan Shewmon, Franklin G. Miller, Robert D. Truog, Seema K. Shah
Für die "zahlreichen" sind keine Handvoll genannt.

Der bestehende breite Dissens innerhalb der wissenschaftlich tätigen Ärzteschaft legt jedenfalls eines klar: Aus naturwissenschaftlich-medizinischer Sicht besteht keineswegs Sicherheit, dass der sog. „Hirntod“ mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist.

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Wie oben beim „biologischen Tod“ und „klinischen Tod“ ist auch hier zu prüfen, inwieweit der „Hirntod“ und (vgl. oben die Hirntod-Definition der Bundesärztekammer) seine „Irreversibilität“ überhaupt ärztlich feststellbar sind.

Siehe: Irreversibilität, Sicherheit

Der Apnoe-Test, zur Feststellung des Atemstillstands nach den genannten Richtlinien obligatorisch, ist nicht nur eine Qual für den dadurch an den Erstickungstod herangeführten Patienten, sondern nach Aussage vieler Ärzte, wie etwa des Neurologen Prof. Dr. Cicero Galli Coimbra, ohne Aussagekraft, da der komatöse Patient auf diesen Test gar nicht reagieren könne. Es kommt hinzu, dass der Apnoe-Test schwerste Schädigungen des Patienten bis hin zum Hirntod erst auslöst.

Siehe: Apnoe-Test, Cicero Galli Coimbra

Bleibt die „Irreversibilität“, die nach dem Transplantationsgesetz und den Richtlinien der Bundesärztekammer Grundvoraussetzung der Diagnose „Hirntod“ ist. Hierzu hat mir ein deutscher Arzt und Professor vor kurzem gesagt, verlässliche Aussagen über die Irreversibilität klinischer Ausfallsymptome seien nicht möglich: Zu oft stellten sich vorgeblich irreversible Symptome im medizinischen Alltag als reversibel heraus. Diese Aussage zur Nichtfeststellbarkeit der Irreversibilität wird durch die Tatsache unterstrichen, dass etwa der polnische Arzt Jan Talar, ein Koma-Rehabilitations-Spezialist, eine eigene Therapiemethode zur Rückführung vorgeblich irreversibel Hirntoter ins Leben erfolgreich anwendet.

Siehe: Irreversibilität, Jan Talar

Für die Tatsache der häufigen Reversibilität des Hirntods gibt es zahlreiche Nachweise durch die Krankengeschichten derjenigen Patienten, die nach allen Regeln ärztlicher Kunst korrekt als „hirntot“ diagnostiziert wurden, bei denen aber die Angehörigen dem Vorschlag der Ärzte zur Organspende nicht zugestimmt haben. ... Zahlreiche der als „hirntot“ diagnostizierten und ärztlich zur Organentnahme vorgeschlagenen Patienten sind aber nach Verweigerung der Organentnahme aus dem hirntoten Zustand ins Leben zurückgekehrt und leben gesund unter uns.
Bei den vielen Menschen, die nach der Diagnose „Hirntod“ aufgrund der Verweigerung der Organentnahme gesund ins Leben zurückgekehrt sind, handelt es sich nicht – wie immer wieder behauptet wird – um Fehldiagnosen, sondern im Gegenteil um den Nachweis für die systemische Fehlerhaftigkeit der Hirntod-Diagnose selbst.

Siehe: lebende Hirntote

Ein besonders eindrucksvolles Beispiel ist Jan Kerkhoff. Er wurde für hirntot erklärt und erwachte – nach Ablehnung der Organspende durch seine Frau – vier Tage später aus seinem fälschlicherweise als „irreversibel“ angesehenen Koma.

Siehe: Jan Kerkhoff

Es wird also ein Todeszeitpunkt angegeben, er ist aber fiktiv. Der Text verdeutlicht überdies, dass auch der sog. „Hirntod“ ärztlich nur nachträglich, also ex post festgestellt werden kann.

Der Tod kann grundsätzlich nur "ex post" festgestellt werden. Auch beim sogenannten Herztod weiß man erst nach dem letzten Herzschlag, dass der Mensch tot ist. Wenn aber mit großer Verzögerung noch ein Herzschlag folgt, war diese Annahme falsch. Daher gilt: Der Tod kann grundsätzlich nur "ex post" festgestellt werden.

So ist nachgewiesen, dass heilbar am Guillain-Barré-Syndrom Erkrankte für fünf Tage und mehr die festgelegten klinischen Symptome des Hirntods aufweisen können, obwohl die genannten Richtlinien einen Beobachtungszeitraum von maximal drei Tagen bis zur Erklärung des Hirntods als ausreichend erklären.

Siehe: Guillain-Barré-Syndrom

Zum einen weisen uns die Ärzte darauf hin, dass es wegen der Lokalisierung des Schmerzempfindens im Gehirn schlechterdings unmöglich sei, dass ein als „hirntot“ diagnostizierter Patient noch Schmerzen empfindet.
Im Hinblick auf die oben herausgestellten systemischen Unzuverlässigkeiten der Hirntod-Diagnose ist jedoch die Schmerzlosigkeit nicht gesichert. Praktische Erfahrungen bei der Organentnahme bestätigen dieses Problem: Organspender sterben, wenn ihr zu Beginn der Prozedur zunächst noch lebender Leib mit dem Skalpell aufgeschnitten wird, oft unter entsetzlichen Schmerzen.

Siehe: Schmerzen

Aus diesem Grund hat etwa die Schweiz die Vollnarkose des Organspenders bei der Organentnahme gesetzlich vorgeschrieben.

Siehe: Narkose, Schweiz

Das gesetzliche Gebot der Vollnarkose ist ein klarer Nachweis für das Wissen der Ärzte, dass der sog. „Hirntote“ ein lebender, bei der Organentnahme ohne Vollnarkose oft unter Qualen sterbender Mensch ist.

Es ist in D/A/CH kein Gesetz bekannt, das eine Narkose vorschreibt oder verbietet.
Siehe: Schmerzen, Narkose

Hirntod-Organtransplantation – eine Zeitgeistfalle? (2011)

Anton Graf von Wengersky veröffentlichte im November 2011 in "Kirche heute" den Artikel "Hirntod-Organtransplantation – eine Zeitgeistfalle?".[8] Darin heißt es:

Die von der Mehrzahl der Teilnehmer – darunter Bischöfe, Ärzte und Philosophen – unterschriebenen Ergebnisse dieses Kongresses sind im Catholic World Report vom April 2005 unter dem Titel „Brain death is NOT death“ – „Der Hirntod ist NICHT der Tod“ veröffentlicht worden.
Wo noch Zeichen des Lebens sind (Atmung, Herzschlag, Kreislauf etc.), dort ist kein Tod, dort lebt der Mensch, seine Seele ist noch nicht vom Leib getrennt.

Siehe: PAS 2005, PAS

Die von Johannes Paul II. aufgrund seiner Bedenken zu den eigenen früheren Aussagen einberufene Konferenz vom Februar 2005 hat also seine Zweifel am Hirntod bestätigt, die ergänzende Konferenz vom Februar 2009 diese Erkenntnis vertieft: Will man den Tod feststellen, muss man nicht nach Zeichen des Todes suchen, sondern die Zeichen des Lebens beobachten. Solange der Leib des Menschen Lebenszeichen zeigt, ist der Mensch nicht tot.

Siehe: PAS 2006, PAS 2012 - Was war 2009? Wer hielt diese Tagung ab?

Diese Behauptung hat die genannte Schrift von der Transplantationsmedizin übernommen, mittlerweile ist sie aber wissenschaftlich überholt.

Siehe: überholt

Sie ist heute innerkirchlich und auch wissenschaftlich umstritten. Ärzte sagen dazu, hier seien die deutschen Kirchen von den Transplantationsmedizinern „über den Tisch gezogen“ worden.

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Jeder Organspender bringt einen Umsatz von bis zu einer Million Dollar und ein Organempfänger für Immunsuppressiva (Medikamente zur Verminderung des Immunsystems, um die Abstoßung des empfangenen Organs zu verhindern) einen Jahresumsatz von bis zu 100.000 Dollar.

Siehe: Kosten

Auch ein priesterlicher Mitbruder von Msgr. Carrasco im Opus Dei, Prof. Dr. Dr. Schlag, Rom, äußert sich brieflich ebenso: „Das Thema des Hirntods löst nach wie vor heftige Debatten aus, allerdings handelt es sich um eine kleine Minderheit von Denkern, die sich der Mehrheit der Theologen und auch den vorsichtigen Äußerungen des Lehramts entgegenstellt.“ Was ist die Bedeutung dieser langjährigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung für unser Handeln als Christen?

Siehe: Verschwörungstheorie

Ist denn die Wahrheit, wie Prof. Schlag andeutet, eine Frage der Stimmenmehrheit geworden?

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

In einem Brief an Prof. Schlag habe ich geschrieben, was mir meine Tochter auf sein Argument von der „Theologenmehrheit“ gesagt hat: „Wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, dass ein Hirntoter tot ist, so verbietet sich jede Organentnahme von selbst aus Respekt vor Gottes Gebot ,Du sollst nicht töten‘ und aus Scheu vor der Sünde.“ Die Aussage meiner Tochter beruht auf gesundem Christenverstand und sorgfältiger Gewissenbildung durch das Opus Dei.

Siehe: Sicherheit, Irreversibilität

Beide, die in ihrer Hospizarbeit für uns alle vorbildlichen Barmherzigen Brüder und das so viele Christen erfolgreich bei der Heiligung des Alltags nach Gottes Willen begleitende Opus Dei, sind bei der Hirntod-Organtransplantation möglicherweise in eine Zeitgeistfalle getappt, die – wenn bei der Organentnahme tatsächlich, wie es uns viele Wissenschaftler sagen, ein lebender Mensch getötet wird – einen schwerwiegenden Verstoß gegen Gottes Willen darstellt, eine Sünde also, die zum Verlust des Heils führen kann.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, Panikmache

Auch die externe Beatmung setzt einen lebenden Körper voraus. Eine Leiche kann man allenfalls aufblasen, aber nicht beatmen. Auch auf der Intensivstation beatmete Patienten sterben dort trotz ihrer Beatmung und sind erst dann eine Leiche.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Man äußerte Zweifel, dass Hirntote den Hirntod längere Zeit überleben können. Auch dafür gibt es zahlreiche Belege. Auf Seite 42 des unter Ziffer 1 genannten White Paper findet sich der Bericht über elf Schwangerschaften hirntoter Frauen, die vom Hirntod bis zur Geburt des Kindes bis zu dreieinhalb Monate angedauert haben, ...

Siehe: schwangere Hirntote

„Diese Fälle rechtfertigen Vorsicht und Skepsis gegenüber pauschale Behauptungen über die totale Instabilität des ‚hirntoten‘ Körpers und den auf ihn unmittelbar folgenden Zusammenbruch der Körper-Systeme.“

Siehe: Plazenta

Das gibt die Position von Dr. Truog nicht zutreffend wieder: Seine Erkenntnis ist vielmehr, dass Hirntote lebende Menschen sind und deshalb schon heute (trotz und entgegen der dead donor rule) die zu transplantierenden Organe lebenden Menschen entnommen werden.

Siehe: Robert Truog

Alexander S. Kekulé schreibt im Tagesspiegel vom 29.09.2010, dass die neurologische Fachgesellschaft der USA angemahnt habe, dass die Kriterien für die Feststellung des Hirntodes wissenschaftlich nicht untermauert seien.

Siehe: Alexander S. Kekulé, HTD, Sicherheit

Für diese Leute gilt das dictum des amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy: „People who enjoy the comfort of oppinion without the discomfort of thought!“ – „Leute, die sich der Annehmlichkeit einer eigenen Meinung erfreuen, ohne sich der Unbequehmlichkeit eigenen Nachdenkens auszusetzen!“

Siehe: Das Hirntodkonzept

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Anton Graf von Wengersky: Der Hirntote ist ein Lebender. In: ALfA LebensForum Nr. 114. Nach: http://www.schattenblick.ch/infopool/medizin/meinung/mzmo0008.html Zugriff am 27.11.2020.
  2. Anton Graf von Wengersky: Keine ergebnisoffene Aufklärung zur Organspende (2015) Nach: https://www.kirche-heute.de/ausgaben/alle-ausgaben/ausgaben-erweiterungen/2015/mai-2015.html Zugriff am 22.02.2023.
  3. Anton Graf von Wengersky: Der natürliche Tod und die „Heilige Viertelstunde“. Nach: https://www.kirche-heute.de/ausgaben/alle-ausgaben/ausgaben-erweiterungen/2012/maerz-2012.html Zugriff am 22.02.2023.
  4. Anton Graf von Wengersky: „Die Transplantationsmedizin hat ihre Unschuld verloren!“ (2013) Nach: https://www.kirche-heute.de/ausgaben/alle-ausgaben/ausgaben-erweiterungen/2013/maerz-2013.html Zugriff am 22.02.2023.
  5. Anton Graf von Wengersky: Verhängnisvolles Argumentieren mit dem „Individualtod“. (2012) Nach: https://www.kirche-heute.de/ausgaben/alle-ausgaben/ausgaben-erweiterungen/2012/februar-2012.html Zugriff am 22.02.2023.
  6. Anton Graf von Wengersky: Der Tod im Licht der Offenbarung. (2012) Nach: https://www.kirche-heute.de/ausgaben/alle-ausgaben/ausgaben-erweiterungen/2012/april-2012.html Zugriff am 22.02.2023.
  7. Anton Graf von Wengersky: Das Wissen der Ärzte über den Tod. (2012) Nach: https://www.kirche-heute.de/ausgaben/alle-ausgaben/ausgaben-erweiterungen/2012/januar-2012.html Zugriff am 22.02.2023.
  8. Anton Graf von Wengersky: Hirntod-Organtransplantation – eine Zeitgeistfalle? (2011) Nach: https://www.kirche-heute.de/ausgaben/alle-ausgaben/ausgaben-erweiterungen/2011/november-2011.html Zugriff am 22.02.2023.