Engelbert Recktenwald: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Zitat2|Darüber aber, ob der Hirntod wirklich der Tod des Menschen ist, herrscht gerade keine Gewissheit.}} | {{Zitat2|Darüber aber, ob der Hirntod wirklich der Tod des Menschen ist, herrscht gerade keine Gewissheit.}} | ||
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{{Zitat2|Die einzig moralisch vertretbare Folgerung aus dem geschilderten Sachverhalt ist die Forderung nach einem Stopp der entsprechenden Organspenden.}} | {{Zitat2|Die einzig moralisch vertretbare Folgerung aus dem geschilderten Sachverhalt ist die Forderung nach einem Stopp der entsprechenden Organspenden.}} | ||
Jeder Patient besitzt im Falle einer Patientenverfügung deutlich mehr Leben in sich als jeder Hirntote. Der Patient kann sogar noch Bewusstsein haben, der Hirntote hat keinesfalls Bewusstsein. - Warum soll Organspende gestoppt werden, wenn noch weiterhin nach Patientenverfügungen verfahren werden darf, d.h. die Beendigung der intensivmedizinischen Therapie? | |||
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Version vom 10. Januar 2019, 19:35 Uhr
kath-info.de
P. Engelbert Recktenwald veröffentlichte auf der Internetseite kath-info.de den Artikel "Organspende nach Hirntod?"[1] Darin heißt es:
Darüber aber, ob der Hirntod wirklich der Tod des Menschen ist, herrscht gerade keine Gewissheit. |
Solange der Hirntod umstritten ist, bleibt eine Organspende nach Hirntod moralisch verwerflich, weil sie möglicherweise und nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft sogar sehr wahrscheinlich die Tötung eines Menschen bedeutet. |
Dem entgegen schrieb im April 2015 die Deutsche Bischofskonferenz in seiner Schrift "Hirntod und Organspende" auf Seite 6 über den Hirntod: "Nach jetzigem Stand der Wissenschaft stellt das Hirntod-Kriterium im Sinne des Ganzhirntodes – sofern es in der Praxis ordnungsgemäß angewandt wird – das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen dar, so dass potentielle Organspender zu Recht davon ausgehen können, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind."
Die einzig moralisch vertretbare Folgerung aus dem geschilderten Sachverhalt ist die Forderung nach einem Stopp der entsprechenden Organspenden. |
Jeder Patient besitzt im Falle einer Patientenverfügung deutlich mehr Leben in sich als jeder Hirntote. Der Patient kann sogar noch Bewusstsein haben, der Hirntote hat keinesfalls Bewusstsein. - Warum soll Organspende gestoppt werden, wenn noch weiterhin nach Patientenverfügungen verfahren werden darf, d.h. die Beendigung der intensivmedizinischen Therapie? Hirntote im Vergleich mit Patienten, bei denen nach Patientenverfügung das Therapieende gewünscht wird.
Fähigkeit | Patientenverfügung | Hirntod | |
---|---|---|---|
Kommunikation | sich mitteilen können | unmöglich | unmöglich |
Können | gehen, sprechen, singen, musizieren, balancieren | unmöglich | unmöglich |
Wahrnehmung | sehen, hören, riechen, schmecken, tasten | möglich | unmöglich |
Bewusstsein | denken, planen, erfinden, kreativ etwas erschaffen | möglich | unmöglich |
Erinnerung | was man erlebt hat (DuL) | möglich | unmöglich |
Wissen | was wir gelernt haben (DuL) | möglich | unmöglich |
Gefühle | Liebe, Hass, Vertrauen, Angst, Hoffnung, Sorge | möglich | unmöglich |
Eigenatmung | atmet selbstständig, wenn auch schwer | möglich | unmöglich |
Hirnstammreflexe | Licht-, Lidschluss-, ... Atem-Reflex | vorhanden | nicht vorhanden |
Homöostase | Körpertemperatur, Wasserhaushalt | gestört | sehr gestört |
Herzschlag | vorhanden | vorhanden | |
Verbesserung des Zustandes? | sehr unwahrscheinlich | völlig unmöglich | |
gewünscht | Mord? |
Das "unmöglich" ist beim Hirntod deswegen dauerhaft, weil die Gehirnzellen im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm seit Eintritt des Hirntodes so schwer geschädigt sind, dass sie nicht nur nie wieder funktionieren werden (irreversibel). Sie befinden sich in einem so weit fortgeschritten Sterbeprozess, dass dieser unaufhaltsamen geworden ist und der nach Tagen des Hirntodes mit der Auflösung des Gehirns (Autolyse) endet. |
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ xyz://www.kath-info.de/hirntod.html Zugriff am 10.01.2019.