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Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) vom 1.11.2012 werden in Deutschland alle Menschen über 16 Jahre aufgefordert, sich mit dem Thema Organtransplantation auseinanderzusetzen und möglichst eine persönliche Entscheidung für oder gegen eine eigene Organspende zu treffen (sog. „Entscheidungslösung“). Hierzu schreiben alle Krankenkassen flächendeckend alle Versicherten an, informieren und stellen einen sog. "Organspendeausweis" zur Verfügung. | |||
Mit dem vorliegenden Text werden Hilfestellungen zur persönlichen Entscheidungsfindung zu dem Thema zur Verfügung gestellt. Hierbei wird |
Version vom 4. Juni 2014, 05:58 Uhr
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) vom 1.11.2012 werden in Deutschland alle Menschen über 16 Jahre aufgefordert, sich mit dem Thema Organtransplantation auseinanderzusetzen und möglichst eine persönliche Entscheidung für oder gegen eine eigene Organspende zu treffen (sog. „Entscheidungslösung“). Hierzu schreiben alle Krankenkassen flächendeckend alle Versicherten an, informieren und stellen einen sog. "Organspendeausweis" zur Verfügung.
Mit dem vorliegenden Text werden Hilfestellungen zur persönlichen Entscheidungsfindung zu dem Thema zur Verfügung gestellt. Hierbei wird