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Christentum

Bibel

Diese Bibelzitate sprechen für die Organspende:

  • "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst." (Lev 19,18; Mt 19,19; Mt 22,39; Mk 12,31.33; Lk 10,27; Röm 13,9; Gal 5,14; Jak 2,8)[Anm. 1]
  • "Wer von euch wird seinen Sohn oder seinen Ochsen, der in den Brunnen fällt, nicht sofort herausziehen, auch am Sabbat?" (Lk 14,5)
  • "Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt." (Joh 15,13)
  • "In allem habe ich euch gezeigt, dass man sich auf diese Weise abmühen und sich der Schwachen annehmen soll, in Erinnerung an die Worte Jesu, des Herrn, der selbst gesagt hat: Geben ist seliger als nehmen." (Apg 20,35)
  • "Niemandem bleibt etwas schuldig, außer der gegenseitigen Liebe! Wer den andern liebt, hat das Gesetz erfüllt." (Röm 13,8)
  • "Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut auch ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten." (Mt 7,12)
  • "Ein neues Gebot gebe ich euch: Liebt einander! Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieben. Daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt." (Joh 13,34f)
  • "Einer trage des anderen Last; so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen." (Gal 6,2)

Gemeinsame Erklärung der christlichen Kirchen und Gemeinschaften

Im Jahr 1989 brachten die christlichen Kirchen und Gemeinschaften[Anm. 2] die Schrift "Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens" heraus.Diese Schrift wurde aus Anlass 10 Jahre "Woche für das Leben" vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz im Jahr 2000 als Sonderausgabe herausgegeben.[1] Darin wird auf den Seiten 102-105 auf die Situation der Organverpflanzung eingegangen:

Grundsätzlich anzuerkennen ist die Absicht, durch Organspende und Organverpflanzung leidenden oder gar lebensbedrohten Mitmenschen zu helfen. Deshalb haben bereits bisher kirchliche Äußerungen zur Organspende nach dem eigenen Ableben ermuntert. Die Kirchen wollen auch weiterhin die Bereitschaft zur Organspende wecken und stärken. Die Organspende kann eine Tat der Nächstenliebe über den Tod hinaus sein. (103)
Bei Organübertragungen von einem Menschen auf einen anderen ist es notwendig, zwischen der Lebendspende und der Organentnahme von einem soeben Verstorbenen zu unterscheiden. Eine Organübertragung von einem lebenden Spender ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen vertretbar. ... Gegen eine Lebendspende sprechen allerdings auch gewichtige Einwände, die sich vor allem aus den Risiken für den Sender ergeben. Eine Lebendspende kommt überhaupt nur bei zweipaarigen Organen in Frage. Auch in diesem Fall steigt das Risiko des Spenders, der dann beispielsweise nur noch über eine Niere verfügt. (103)
Die zwischen Spender und Empfänger bestehende psychische Abhängigkeiten sind ebenfalls zu beachten: Ein Organ empfangen bedeutet, das Weiterleben dem Spender zu verdanken; eine Abstoßungsreaktion kann als Zeichen der Undankbarkeit gedeutet werden. Wegen dieser schwerwiegenden und weitreichenden Folgen ist man heute von der Lebendspende weithin abgekommen; sie kann überhaupt nur in ganz seltenen Grenzfällen unter dem Gesichtspunkt des außergewöhnlichen Opfers in Erwägung gezogen werden. (103)
Es muß mit Sicherheit festgestellt sein, daß der Spender tatsächlich tot ist und daß sein Leben nicht zugunsten eines Empfängers vorzeitig für tot erklärt wurde. Der Hirntod ist das Zeichen des Todes der Person. Die Todesfeststellung ist einwandfrei nachzuweisen, zu dokumentieren und von Fachärzten, die vom Transplantationsteam unabhängig sind, festzustellen. Die Festlegung der Todeszeitbestimmung und der Methode der Todesfeststellung fällt in die Zuständigkeit der medizinischen Wissenschaft und ist nach medizinischen Kriterien zu definieren. Der Tod des Gesamthirns wird mit dem Eintritt des Todes des Individuums gleichgesetzt, weil damit die Steuerung der leib-seelischen Einheit des Organismus beendet ist. (104)
Die Verpflichtung zur Pietät gegenüber dem Verstorbenen ist kein Einwand gegen die Organentnahme. Im Umgang mit dem Leichnam schuldet man die Pietät einer verstorbenen Person. Aus der Achtung der Pietät folgt jedoch nach christlichem Verständnis kein absolutes Verbot eines Eingriffes. (104)
Insgesamt sehen die Kirchen in einer Organspende eine Möglichkeit, über den Tod hinaus Nächstenliebe zu praktizieren, treten aber zugleich für eine sorgfältige Prüfung der Organverpflanzung in jedem Einzelfall ein. (105)

Gemeinsame Erklärung der EKD und DBK (1990)

Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD "Organtransplantationen" (1990):[2]

Der äußere Unterschied zwischen Herztod und Hirntod kann irrtümlich so gedeutet werden, als ob Gewebe und Organe schon vor und nicht erst nach dem Tod des Spenders entnommen würden. Daher ist für das Vertrauen in die Transplantationsmedizin nicht nur die ärztlich selbstverständliche sichere Feststellung des Todes vor der Organspende entscheidend wichtig, sondern auch die allgemeine Kenntnis des Unterschieds zwischen Herztod und Hirntod.

Herztod heißt bleibender Stillstand des Herzens und damit auch des Kreislaufs. Durch den allgemeinen Ausfall der Blutversorgung hört die Tätigkeit aller übrigen Organe gleichzeitig und so rasch auf, daß der Eindruck eines einzigen Ereignisses, nicht eines fortlaufenden Geschehens entsteht. Dagegen stirbt beim Hirntod das gesamte Gehirn vor allen übrigen Organen ab. Ihre Tätigkeit läßt sich von da an noch eine Zeitlang künstlich aufrechterhalten, aber doch eben nur noch künstlich und ohne jede Aussicht auf eine Erholung des Gehirns. Daher heißt Hirntod vollständiger und bleibender Verlust der gesamten Hirntätigkeit unter den Bedingungen der Intensivbehandlung, einschließlich der künstlichen Beatmung. (10)

Der Hirntod wird auch festgestellt zur Beendigung einer zwecklos gewordenen Intensivbehandlung und ohne eine später mögliche Organspende. Der einwandfreie Beleg des Hirntodes läßt sich später jederzeit zweifelsfrei überprüfen. Der Nachweis des Hirntodes ist der Nachweis eines bereits bestehenden Sachverhalts, keine Beurteilung eines erst künftigen Krankheitsverlaufs, keine bloß rechtliche Todeserklärung. (10)

Der Hirntod bedeutet ebenso wie der Herztod den Tod des Menschen. Mit dem Hirntod fehlt dem Menschen die unersetzbare und nicht wieder zu erlangende körperliche Grundlage für sein geistiges Dasein in dieser Welt. Der unter allen Lebewesen einzigartige menschliche Geist ist körperlich ausschließlich an das Gehirn gebunden. Ein hirntoter Mensch kann nie mehr eine Beobachtung oder Wahrnehmung machen, verarbeiten und beantworten, nie mehr einen Gedanken fassen, verfolgen und äußern, nie mehr eine Gefühlsregung empfinden und zeigen, nie mehr irgendetwas entscheiden. ... Hirntod bedeutet also etwas entscheidend anderes als nur eine bleibende Bewußtlosigkeit, die allein noch nicht den Tod des Menschen ausmacht. (10f)

Vom christlichen Verständnis des Todes und vom Glauben an die Auferstehung der Toten kann auch die Organspende von Toten gewürdigt werden. Daß das irdische Leben eines Menschen unumkehrbar zu Ende ist, wird mit der Feststellung des Hirntodes zweifelsfrei erwiesen. Eine Rückkehr zum Leben ist dann auch durch ärztliche Kunst nicht mehr möglich. Wenn die unaufhebbare Trennung vom irdischen Leben eingetreten ist, können funktionsfähige Organe dem Leib entnommen und anderen schwerkranken Menschen eingepflanzt werden, um deren Leben zu retten und ihnen zur Gesundung oder Verbesserung der Lebensqualität zu helfen. (14)
So verständlich es auch sein mag, daß mancherlei gefühlsmäßige Vorbehalte gegen die Entnahme von Organen eines Hirntoten bestehen, so wissen wir doch, daß bei unserem Tod mit unserem Leib auch unsere körperlichen Organe alsbald zunichte werden. Nicht an der Unversehrtheit des Leichnams hängt die Erwartung der Auferstehung der Toten und des ewigen Lebens, sondern der Glaube vertraut darauf, daß der gnädige Gott aus dem Tod zum Leben auferweckt. (14)
Die medizinisch utopische Verpflanzung des Gehirns verbietet sich ethisch, weil mit diesem Organ die persönlichkeitsbestimmenden Merkmale verbunden sind. Die Übertragung bestimmter Gehirnzellen von Embryonen auf Parkinsonkranke ist solange abzulehnen, wie sie eine Abtreibung voraussetzt. Die ransplantation von Keimdrüsen ist abzulehnen, da sie in die genetische Individualität des Menschen eingreift. Organentnahmen bei Anenzephalen (d.h. Neugeborenen ohne Großhirn) ohne Hirntodfeststellung sind auch ethisch nicht zu vertreten. (4)
Der Begriff "Hirntod" wurde schon im Jahr 1800 geprägt, rund 150 Jahre bevor er durch die Entwicklung von Beatmungsgeräten für die medizinische Praxis wichtig werden konnte. Noch heute umschreibt er allein das Krankheitsgeschehen ohne Bezug zu irgendwelchen Zwecken. Dementsprechend kann der Begriff Hirntod nicht für noch so schwere Schäden oder Fehlbildungen (Anenzephalie) mit teilweise erhaltener Hirntätigkeit gelten, ebensowenig für das im Mutterleib wachsende Kind, dessen Hirntätigkeit sich erst entwickeln wird. (10)
Die Ärzte und ihre Mitarbeiter, aber auch die christlichen Gemeinden, sind aufgerufen, ihren Beitrag zur sachlichen Aufklärung der Bevölkerung zu leisten, um mehr Möglichkeiten der Transplantation zu verwirklichen. (17)

Schlusssatz dieser gemeinsamen Erklärung:

Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten. (17)

Evangelische Kirche

Schriften der EKD

Wenngleich es nicht immer Stellungnahmen der EKD zu Hirntod und Organspende sind, so sind es doch Meldungen, die auf der Seite der EKD veröffentlicht wurden und somit die Haltung der EKD zu Hirntod und Organspende widerspiegeln.

EKD zu Organspende
2014: In der Praxis erweist sich, dass die staatlich unterstützte Debatte um das Thema Organspende vielfach manipulativ und interessegeleitet ist.[3]
28.11.12: Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ermutigt die Bundesbürger, über ihre Bereitschaft zur Organspende zu entscheiden. ... Eine Entscheidung für oder gegen die Organspende zu Lebzeiten entlaste die Angehörigen.[4]
05.09.12: Margot Käßmann, hat sich zur Organspende bekannt. Sie habe für sich selbst festgelegt, ihre Organe zu spenden, wenn bei ihr der Hirntod festgestellt würde.[5]
31.08.10: Präses Nikolaus Schneider, hat Christen dazu aufgerufen, sich einen Organspendeausweis zuzulegen. "Ich glaube, dass Gott meine alten Organe nicht braucht, wenn er mir nach dem Tod ein neues Leben schenkt".[6]
05.06.09: Jeder wird mit seiner Geburt potenzieller Organspender.[7]
19.06.06: Die evangelischen Krankenhäuser wollen in den kommenden Monaten verstärkt für Organspenden werben. ... Prälat Felmberg weist darauf hin, dass die Bereitschaft zur Organspende aus christlicher Perspektive "ein beispielhafter Akt der Nächstenliebe" sei: "Wer sich dafür entscheidet, handelt ethisch verantwortlich, er ergreift eine Möglichkeit, Nächstenliebe über den Tod hinaus zu praktizieren."[8]
11.09.01: Die Kirche setzt sich dafür ein, die Bereitschaft zur Organspende zu wecken und zu stärken.[9]
25.06.97: Organspende ist für Christen keine Bringschuld. Aber die Evangelische Kirche in Deutschland hat seit 1989 in mehreren Äußerungen bekräftigt, daß die Organspende eine Tat der Nächstenliebe über den Tod hinaus sein kann. Sie wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, die Bereitschaft zur Organspende zu wecken und zu stärken.[10]
1989: Grundsätzlich anzuerkennen ist die Absicht, durch Organspende und Organverpflanzung leidenden oder lebensbedrohten Mitmenschen zu helfen. Deshalb haben bereits bisher kirchliche Äußerungen zur Organspende nach dem eigenen Ableben ermuntert. Die Kirchen wollen auch weiterhin die Bereitschaft zur Organspende wecken und stärken. Die Organspende kann eine Tat der Nächstenliebe über den Tod hinaus sein. ... Insgesamt sehen die Kirchen in einer Organspende eine Möglichkeit, über den Tod hinaus Nächstenliebe zu praktizieren.[11]

EKD zu Hirntod
24.2.15: Die sieben Vertreter der Minderheitsposition wollten deutlich machen, dass zwischen Hirndtod und Tod genau zu unterscheiden sei, sagte Hein. Es gehe um Leben als Zusammenspiel des ganzen Organismus. "Selbst nach Feststellung des Hirntods verfügt der menschliche Organismus mit Hilfe der Intensivmedizin über vielfältige Funktionen. Man kann sagen: In gewisser Hinsicht 'lebt' er." Der Theologe verwies auf Fälle, wonach bei Hirntoten Schwangerschaften erfolgreich verlaufen seien. ... Aufgrund dieser Willensäußerung griffen Ärzte "in die allerletzte Sterbephase ein".[12]
2014: Die Hirntodkonzeption ist die Grundlage der Transplantationsmedizin. Sie besagt, dass der so genannte Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist ... International wird inzwischen deutlich bezweifelt, dass das Hirntodkriterium dauerhaft tragfähig ist. ... Auch das Argument, dass das Gehirn die Steuerungs- und Integrationszentrale des Organismus ist, ohne dessen Funktion die körpereigenen Regelkreisläufe innerhalb kürzester Zeit zusammenbrechen, ist seit den spektakulären Geburten gesunder Kinder durch hirntote Mütter widerlegt. Sowohl das Bewusstseinsargument als auch das Integrationsargument können naturwissenschaftlich keine ausreichende Begründung für die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen zur Verfügung stellen. ... Unter der Voraussetzung, dass das Hirntodkonzept naturwissenschaftlich nicht haltbar ist, ist zu fragen, ob eine Organentnahme ethisch unter das Tötungsverbot fällt oder als Sterbeverlängerung zu werten ist, die – sofern sie vom Sterbenden selbst legitimiert ist – ein Ausdruck, aber kein Gebot der Nächstenliebe sein kann. ... Die wenigsten Menschen, die einen Organspendeausweis mit sich führen, haben realisiert, dass "Hirntote" keine Leichen sind.[13]
26.02.08: In ein paar Stichworten will ich die kritischen Vorbehalte wenigstens andeuten: Erstens wird die Hirntodvorstellung verworfen. Im Originalton der Kritik: "Was ist das für ein Tod, bei dem der Mensch noch lebt?"[14]
02.07.03: Ein vierter Zeitpunkt für den Lebensbeginn wird bei der Entwicklung des Gehirns im Verlauf des dritten Monats gesehen wegen einer vermeintlichen Entsprechung von Anfang und Ende der Hirntätigkeit. Hier wird also eine Analogie zum Hirntod hergestellt.[15]
11.9.01: Unstrittig ist, dass im Hirntod nach dem gegenwärtigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis ein untrügliches Todeszeichen zu sehen ist.[16]
25.6.97: Auch in der evangelischen Kirche wurden und werden unterschiedliche Standpunkte vor allem zum Verständnis des sog. Hirntodes und zu einer Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen vertreten.[17]
25.09.96: Sterben ist ein Prozeß, der sog. 'Hirntod' markiert dabei einen Einschnitt von entscheidender Tragweite. Er bedeutet das Ende des Menschen als erlebendes, denkendes und handelndes Ich, ohne daß die übrigen Körperorgane abgestorben sind. Ein hirntoter Mensch zeigt keine 'normalen' Todeszeichen wie Reaktionslosigkeit, Muskelstarre oder Leichenflecken, dafür aber noch viele Zeichen, die für Leben sprechen. Die Gleichsetzung des Todeskriteriums 'Hirntod' mit dem 'Tod des Menschen' sollte deshalb aufgegeben werden, denn sie stößt aus anthropologischer, biologischer und medizinischer Sicht auf gewichtige Bedenken. Die Frage des Zeitpunktes für die Explantation von Organen setzt keine Einigung über die unterschiedlichen Sichtweisen und Definitionen des Todes des Menschen voraus. ... Der sog. 'Hirntod kann als ein solcher Zeitpunkt angesehen werden."[18]

Schriften der evangelischen Landeskirchen

Wenngleich es nicht immer Stellungnahmen der jeweiligen Landeskirche zu Hirntod und Organspende sind, so sind es doch Meldungen, die auf ihren Seite veröffentlicht wurden und somit deren Haltung widerspiegeln.

Dass einige Landeskirchen keine Einträge haben, bedeutet nicht, dass auf ihrer Seite nichts über Hirntod und Organspende steht. Viele Landeskirchen bieten Veranstaltungen zu diesen Themen an, aber es wurde auf diesen Seiten keine inhaltliche Aussage gemacht, wie diese Landeskirche zu Hirntod und Organspende stehen. Daher wurden diese Seiten hier nicht verlinkt.

Zitate zu Organspende

Anhalt
Baden 2014: Die Fürsorge und Liebe zu meinen Angehörigen kann mich motivieren, die Frage, ob ich nach meinem Tod zu einer Organspende bereit bin oder nicht, selbst zu entscheiden. ... Es gibt gute Gründe für die Bereitschaft zur Organspende, es gibt aber auch gute Gründe dagegen. ... So kann der Gedanke, einem anderen Menschen zu helfen und sein Leben zu erhalten, für manche eine starke Motivation zur Organspende sein: ich kann ggf. meinen Tod als etwas verstehen, das auch Leben ermöglicht.[19]
Bayern 2012: Aber man kann die Pflicht zur Erklärung der eigenen Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung zur Organspende auch als Einübung in eine demokratische Tugend ansehen, die einem liberalen Gemeinwesen gut ansteht.[20]
Berlin -
Braunschweig -
Bremen o.J.: Im christlichen Verständnis handelt ein Menschen grundsätzlich ethisch verantwortlich, wenn er einer Organspende nach dem Tod zustimmt. Sie kann ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken sein, deren Leben so gerettet oder verlängert werden kann. Und eine solche Entscheidung steht dem Respekt gegenüber dem Toten dann nicht entgegen, wenn sie nicht gegen seinen Willen getroffen wurde. ... Kein Mensch ist zu einer Organspende verpflichtet und darf nicht dazu gedrängt werden. ... Auch wenn es sich bei einer Organspende daher aus medizinischer, rechtlicher und christlicher Sicht nicht um Töten handelt, können dies Angehörige moralisch anders empfinden.[21]
Hannover
Hessen und Nassau 2017: Christen können grundsätzlich einer Organspende zustimmen oder diese ab lehnen; auch können sie sich bereit erklären, nur bestimmte oder nur ein bestimmtes Organ zu spenden. Eine christliche Verpflichtung zur Organspende besteht nicht.[22]
Kurhessen-Waldeck
Lippe
Mecklenburg
Mitteldeutschl.
Nordkirche
Oldenburg
Pfalz
Rheinland 2013: Organspende muss in Verantwortung vor Gott und den Menschen ein freiwilliger, auf Grundlage einer bewussten Willensbildung vollzogener Akt sein, der nahegelegt und angeraten, aber nicht erzwungen werden darf. ... Die Organspende kann ein Ausdruck der Nächstenliebe sein.[23]
Sachsen -
Schaumburg -
Westfalen -
Württemberg -

Zitate zu Hirntod

Kirche Zitat
Anhalt -
Baden 2013: Der Hirntod ist aber keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod, sondern eine juristische und medizinische Setzung, die für die Organentnahme notwendig ist. ... Bei einem hirntoten Menschen wird in den Sterbeprozess eingegriffen, um die Organe für die Transplantation am Leben zu erhalten. ... Zum anderen erhält das Gehirn mit dem Hirntod-Kriterium eine Vorrangstellung vor anderen Organen. ... Wenn sie es wollen, kann ein Klinikseelsorger oder eine Klinikseelsorgerin mit dabei sein, um zu beten und den hirntoten Menschen zu segnen. ... Aber das Gehirn ist weder einziges Steuerungszentrum noch alleiniger Sitz meiner Identität. ... Bei der Frage, ob ich bei der Organspende tot bin, muss ich mir also im Klaren sein, welche Art von Tod gemeint ist und – im Umkehrschluss – was Lebendigkeit ausmacht: mein bewusstes Erleben, meine biologischen Lebensprozesse und meine körperliche Erscheinung.[24]

2014: Beim Hirntod geht die Medizin davon aus, dass wesentliche lebensnotwendige Funktionen meines Gehirns unwiederbringlich erloschen sind: das bewusste Erleben, der Atemreflex und die Reaktion auf manche Reize, z. B. Schluckreflex. Der Hirntod ist aber keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod, sondern eine juristische und medizinische Setzung, die für die Organentnahme notwendig ist. ... Schmerzempfinden ist für diese Situation – nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft – nicht belegt. Für Außenstehende erscheint der/die Hirntote nicht tot, da der Brustkorb sich durch die intensivmedizinische Versorgung hebt und senkt und das Herz schlägt. Der Körper reagiert auf bestimmte Reize, und manche Körperfunktionen sind noch aktiv (Schwitzen, Ausscheidungen u. a.).
Bei einem hirntoten Menschen wird in den Sterbeprozess eingegriffen, um die Organe für die Transplantation am Leben zu erhalten. Wie ich diesen Eingriff in die letzte Phase meines Lebens bewerte, muss ich selbst entscheiden.[25]

Bayern 2012: Ist es zumutbar, dem Bürger eine Entscheidung abzuverlangen, wenn das Kriterium des Hirntodes als Tod des Menschen umstritten ist?[26]

2014: Sollte der betreffende Patient eine Organspende ausgeschlossen haben, so kann unter Umständen die Hirntoddiagnostik unterbleiben. ... Bei aller Kritik am Hirntodkonzept und der zugehörigen Hirntoddiagnostik sollte man sich jedoch klar machen, dass diese auch jenseits der Organtransplantation nötig ist, um bei Intensivpatienten entscheiden zu können, ob noch weiter behandelt werden soll. ... Der Hirntod ist eine medizinische Diagnose, die rechtlich erlaubt, einen Menschen für tot zu erklären. ... . Auch wenn die Medizin als wissenschaftliche Disziplin nicht allein in der Lage ist, umfassend auszusagen, was der Tod des Menschen ist, so haben wir ihr in Bezug auf Krankheit, Leben und Tod doch weitreichende Kompetenzen eingeräumt. ... Die im internationalen Vergleich sehr strengen Kriterien zur Hirntodfeststellung in Deutschland liefern ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für den unwiederbringlichen Verlust aller Hirnfunktionen und damit für den Sterbeprozess, sobald die Beatmung eingestellt wird. ... Nachdem der Hirntod eine so zentrale Bedeutung für die Organtransplantation hat, könnte man die Konsequenz aus dieser Uneindeutigkeit ziehen, dass Organentnahmen ohne eine hinreichende Sicherheit über den vollständigen Tod des betroffenen Menschen nicht durchgeführt werden sollten. ... Der Hirntod hingegen ist ein medizinisch-technisches Konstrukt, das erst auf der Grundlage der modernen Medizintechnik möglich geworden ist und das eine zentrale Voraussetzung für die Organspende bildet. ... Ob der Hirntod wirklich der vollständige und endgültige Tod des Menschen ist, lässt sich deshalb nicht entscheiden, weil medizinisches Todesverständnis und religiöses Todesverständnis nicht deckungsgleich sind – und auch nicht sein müssen.[27]

Berlin -
Braunschweig -
Bremen o.J.: Aus medizinischer Sicht handelt es sich beim Hirntod um den völligen Verlust der Hirntätigkeit, nicht bloß um eine Bewusstlosigkeit. ... Der Mensch kann nichts mehr wahrnehmen, empfinden und nicht mehr das Bewusstsein wiedererlangen.[28]
Hannover -
Hessen 2016: Keinen Konsens über das Thema Hirntod und Organspende erbrachte eine Veranstaltung des Evangelischen Juristenforums am Dienstagabend in Kassel, auf dem namhafte Experten von Kirche, Recht, Theologie und Medizin zu Wort kamen.[29]
Kurhessen 2015: Hein, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, drängt darauf, dass zwischen Hirntod und Tod unterschieden wird. "Auch wenn die Medizin mit Sicherheit sagen kann: 'Dieser Mensch wird nicht ins Leben zurückkehren', bleiben doch Zweifel, ob der Hirntod tatsächlich schon der Tod des Menschen ist. ... Da nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass hirntote Organ-Spender noch Schmerzen empfinden, ist für uns die Möglichkeit einer Vollnarkose während der Entnahme-Operation unabdingbar», erklärt EFiD-Vorsitzende Ilse Falk."[30]

2017: "Wir unterstützen grundsätzlich die Forderung, die Gemeinsame Erklärung von 1990 in Hinblick auf die damalige eindeutige Positionierung zum Hirntod als „Tod des Menschen“ zu überarbeiten."[31]

Lippe -
Mecklenburg -
Mitteldeutschl. -
Nordkirche -
Oldenburg 2013: "Hirntote Menschen sind keine Leichen, sondern Sterbende", sagte Falk.[32]
Pfalz -
Rheinland 2013: Die Hirntod-Definition bleibt eine Hilfskonstruktion, die die Frage nach dem Zeitpunkt des Lebensendes nicht auflöst.[33]

2013: Beim Hirntod geht die Medizin davon aus, dass wesentliche lebensnotwendige Funktionen meines Gehirns unwiederbringlich erloschen sind. ... Der Hirntod ist aber keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod, sondern eine juristische und medizinische Setzung, die für die Organentnahme notwendig ist. ... Bei einem hirntoten Menschen wird in den Sterbeprozess eingegriffen, um die Organe für die Transplantation am Leben zu erhalten.[34]
o.J.: Der Hirntod kann nur nach seinem Eintritt festgestellt werden. ... Der Tod des Menschen ist mit dem Tod des Lebensträgers gleichzusetzen, der mit dem Hirntod definitiv unwiderruflich eingeleitet ist.[35]

Sachsen

2015: Als Todeszeit wird bei Personen jeglichen Alters nicht der Zeitpunkt des Eintritts des Hirntodes, sondern der Zeitpunkt des Abschlusses der Diagnose und der Dokumentation des Hirntodes im Totenschein eingetragen.[36]

Schaumburg -
Westfalen -
Württemberg -

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

Quelle: http://www.kirchenbund.ch/sites/default/files/media/pdf/stellungnahmen/8101_0.pdf Zugriff am 2.11.2016.

Katholische Kirche

Zitate von Päpsten

Papst Pius XII.

Papst Pius XII. (1876-1958) in einer Ansprache am 24.11.1957 auf die Frage um Weiterbeatmung eines schwer komatösen Patienten schon so beantwortet hatte:

Wenn tiefe Bewusstlosigkeit für permanent befunden wird, dann sind außerordentliche Mittel zur Weiterbehandlung des Lebens nicht obligatorisch. Man kann sie einstellen und dem Patienten erlauben zu sterben.[37][Anm. 3]
Wenn die Gehirnverletzung so schwer ist, dass der Patient nicht mit dem Leben davonkommt, muß der Anästhesist sich die schwerwiegende Frage nach dem Wert und Sinn der Wiederbelebungsversuche stellen. Um Zeit zu gewinnen und die weiteren Entscheidungen mit größerer Sicherheit zu treffen, wird er sofort mit der künstlichen Atmung, Intubation und Reinigung der Atmungswege beginnen.[38]
Die Lösung dieses Problems, die schon an sich schwierig ist, wird es noch mehr, wenn die - vielleicht selber katholischen - Angehörigen den behandelnden Arzt und insbesonders den Anästhesisten zwingen, den Appart zur künnstlichen Atmung wegzunehmen, um den virtuell schon toten Patienten zu ermöglichen, in Frieden zu scheiden.[39]
Es ist Sache des Arztes und insbesondere des Anästhesisten, eine klare und präzise Definition des 'Todes' und des 'Augenblick des Todes' eines Patienten, der in bewußtlosem Zustand stirbt, zu geben. Dafür kann man sich an den üblichen Begriff von der vollständigen und endgültigen Trennung von Leib und Seele halten. Aber in der Praxis wird man die Ungenauigkeit der Begriffe 'Leib' und 'Trennung' in Betracht ziehen müssen.[40]
Die Rechte und Pflichten des Arztes sind korrelativ zu denen des Patienten. Der Arzt hat in Bezug auf den Patienten kein getrenntes und unabhängiges Recht: im allgemeinen kann er nur handeln wenn der Patient ihn dazu ausdrücklich oder stillschweigend (direkt oder indirekt) ermächtigt. ... Die Rechte und Pflichten der Angehörigen hängen gewöhnlich von dem anzunehmenden Willen des bewußtlosen Kranken ab, wenn er großjährig und 'sui iuris' ist."[41]
Aber Überlegungen allgemeiner Art gestatten die Annahme, dass das menschliche Leben so lange andauert wie seine vitalen Funktionen - im Unterschied zu dem bloßen Leben der Organe - sich spontan oder selbst mit Hilfe künstlicher Vorgänge manifestieren."[42]
Papst Johannes Paul II.

Papst Johannes Paul II. wurde 1985 mit den Worten zitiert, dass er Oganspende einen "noblen und verdienstvollen Akt" nannte,eigenes Blut und eigene Organe den Kranken "zu schenken".[43]

Papst Johannes Paul II. in seiner Rede am 29.8.2000 auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzung:[44]

Hier kann darauf hingewiesen werden, daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewißheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als "moralische Gewißheit" bezeichnet. Diese moralische Gewißheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise.
Lebenswichtige Organe, die nur einmal im menschlichen Körper vorhanden sind, können nur nach dem Tod entfernt werden, d. h. dem Körper eines Menschen entnommen werden, der eindeutig tot ist.[Anm. 4]
Transplantationen sind ein wesentlicher Fortschritt der Wissenschaft im Dienst am Menschen, und viele von uns verdanken ihr Leben heute einer Organverpflanzung.
Zunächst muss hervorgehoben werden, wie ich bei einer anderen Gelegenheit bemerkte, dass jede Organverpflanzung auf einer Entscheidung von hoher ethischer Bedeutung begründet ist: 'die Entscheidung, unentgeltlich einen Teil des eigenen Körpers für die Genesung und das Wohlempfinden eines anderen zur Verfügung zu stellen' (Ansprache an den I. Internationalen Kongress der Gesellschaft für Organverpflanzung, 20. Juni 1991) ... Genau darin besteht die Größe dieser Geste, einer Geste, die eine wahre Tat der Liebe ist.
Voll Zuversicht bestärke ich die Verantwortlichen für Gesellschaft, Politik, Erziehungs- und Bildungswesen, sich auch weiterhin für die Förderung einer wahren, von Hochherzigkeit und Solidarität gekennzeichneten Kultur einzusetzen. Die Herzen der Menschen, vor allem junger Menschen, müssen wahrhaft und zutiefst offen sein für die Notwendigkeit brüderlicher Liebe, eine Liebe, die in der Entscheidung Organspender zu werden ihren Ausdruck finden kann. Möge der Herr jedem von Ihnen bei der Arbeit unterstützen und im Dienst für wahren menschlichen Fortschritt lenken. Diesen Wunsch begleite ich mit meinem Segen.
Papst Benedikt XVI.

Papst Benedikt XVI. in seiner Rede am 07.11.2008 an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema "Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende".[45]

Die Organspende ist eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe.
Eine Transplantationsmedizin, die einer Ethik der Gabe entspricht, erfordert seitens aller das Bemühen, jede mögliche Anstrengung in der Bildung und Information zu unternehmen, um die Gewissen immer mehr hinsichtlich einer Problematik zu sensibilisieren, von der das Leben so vieler Personen direkt betroffen ist. Es wird daher notwendig sein, Vorurteile und Missverständnisse zu beseitigen, Misstrauen und Ängste zu zerstreuen, um sie durch Gewissheiten und Garantien zu ersetzen und in allen ein zunehmend sich weiter ausbreitendes Bewusstsein des großen Geschenks des Lebens zuzulassen.
Organspende ist eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe.
Der Königsweg, der zu befolgen ist, bis die Wissenschaft mögliche neue und fortschrittlichere Therapieformen entdeckt, wird die Bildung und Verbreitung eine Kultur der Solidarität sein müssen, die sich allen öffnet und niemanden ausschließt. Eine Organtransplantationsmedizin, die einer Ethik des Spendens entspricht, erfordert von seiten aller das Bemühen, jede mögliche Anstrengung in der Ausbildung und Information zu unternehmen, um so die Gewissen immer mehr für eine Problematik zu sensibilisieren, die direkt das Leben zahlreicher Personen betrifft. Es wird daher notwendig sein, Vorurteile und Mißverständnisse zu beseitigen, Mißtrauen und Ängste zu zerstreuen, um sie durch Gewißheiten und Garantien zu ersetzen, um so in allen ein immer weiter verbreitetes Bewußtsein des großen Geschenks des Lebens zu ermöglichen.[Anm. 5]
Papst Franziskus

Papst Franziskus sagte am 28.05.2017 beim "Regina Coeli" auf dem Petersplatz:[46]

Mein Gedanke und meine Ermutigung gelten den Vertretern der Vereinigungen von Ehrenamtlichen, die die Organspende fördern, einen »edlen und verdienstvollen Akt« (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2296).

Papst Franziskus empfing am 13.04.2019 eine Delegation der italienischen Organspendervereinigung. Dabei sagte er:[47]
Organspende ist nicht nur ein "Akt der sozialen Verantwortung", sondern auch "Ausdruck der universellen Geschwisterlichkeit, die alle Männer und Frauen miteinander verbindet".
Der Papst erinnerte an die "Tausenden von Menschen, die sich entschieden haben, die Werte des Teilens und der Spende zu bezeugen und zu verbreiten, ohne etwas dafür zu verlangen".
Organspende entspricht "einem sozialen Bedürfnis, denn trotz der Entwicklung vieler medizinischer Behandlungen ist der Bedarf an Organen immer noch groß".

Spenden bedeutet, auf sich selbst zu schauen und darüber hinauszugehen, über seine individuellen Bedürfnisse hinauszugehen und sich großzügig für ein breiteres Gut zu öffnen. In dieser Hinsicht ist die Organspende nicht nur ein Akt der sozialen Verantwortung, sondern auch ein Ausdruck der universellen Brüderlichkeit, die alle Männer und Frauen miteinander verbindet.

Organspende ist ein "Akt der großzügigen Solidarität, der gefördert werden muss."

Die Gläubigen sind aufgerufen, es als Opfergabe an den Herrn zu leben, der sich mit denen identifiziert hat, die an Krankheiten, Verkehrsunfällen oder Arbeitsunfällen leiden. Es ist schön für die Nachfolger Jesu, ihre Organe anzubieten, in den vom Gesetz und von der Moral erlaubten Bedingungen, denn es ist ein Geschenk an den leidenden Herrn.
Aus unserem eigenen Tod und aus unserer Gabe können das Leben und die Gesundheit anderer, Kranker und Leidender entstehen und dazu beitragen, eine Kultur der Hilfe, der Gabe, der Hoffnung, des Lebens zu stärken. Angesichts der Bedrohungen des Lebens, die wir leider fast täglich erleben müssen, wie bei Abtreibung und Euthanasie - um nur den Beginn und das Ende des Lebens zu nennen - braucht die Gesellschaft diese konkreten Gesten der Solidarität und großzügigen Liebe, um deutlich zu machen, dass das Leben eine heilige Sache ist.

Zitate der in Italienisch gehaltenen Rede, übersetzt von Deepl:[48]

Die Organspende entspricht einem sozialen Bedürfnis, denn trotz der Entwicklung vieler medizinischer Behandlungen ist der Bedarf an Organen immer noch groß. Die Bedeutung der Spende für den Spender, für den Empfänger, für die Gesellschaft beschränkt sich jedoch nicht auf ihren "Nutzen", sondern es handelt sich um zutiefst menschliche Erfahrungen, die mit Liebe und Selbstlosigkeit aufgeladen sind. Spenden bedeutet, auf sich selbst zu schauen und darüber hinauszugehen, über seine individuellen Bedürfnisse hinauszugehen und sich großzügig für ein breiteres Gut zu öffnen. In dieser Hinsicht ist die Organspende nicht nur ein Akt der sozialen Verantwortung, sondern auch ein Ausdruck der universellen Brüderlichkeit, die alle Männer und Frauen miteinander verbindet.
In seiner Enzyklika Evangelium vitae erinnerte uns der heilige Johannes Paul II. daran, dass unter den Gesten, die zur Förderung einer authentischen Lebenskultur beitragen, "die Organspende in ethisch akzeptablen Formen besondere Anerkennung verdient - das sollte betont werden -, um den Kranken, denen es manchmal an Hoffnung mangelt, eine Möglichkeit der Gesundheit und sogar des Lebens zu bieten" (Nr. 86). Deshalb ist es wichtig, die Organspende als unbezahlten freien Akt zu erhalten.
Die Gläubigen sind aufgerufen, es als Opfergabe an den Herrn zu leben, der sich mit denen identifiziert hat, die an Krankheiten, Verkehrsunfällen oder Arbeitsunfällen leiden. Es ist schön für die Nachfolger Jesu, ihre Organe anzubieten, im Rahmen des gesetzlich und moralisch Zulässigen, denn es ist ein Geschenk an den leidenden Herrn, der sagte, dass alles, was wir einem bedürftigen Bruder angetan haben, wir ihm angetan haben (vgl. Mt 25,40).
Es ist daher wichtig, eine Spendenkultur zu fördern, die durch Information, Bewusstsein und Ihr ständiges und geschätztes Engagement dieses Angebot eines Teils Ihres Körpers, ohne Risiko und unverhältnismäßige Folgen, bei der Lebendspende und aller Organe nach Ihrem Tod fördert. Aus unserem eigenen Tod und aus unserer Gabe können das Leben und die Gesundheit anderer, Kranker und Leidender entstehen und dazu beitragen, eine Kultur der Hilfe, Gabe, Hoffnung und des Lebens zu stärken.
Ich ermutige Sie, Ihre Bemühungen zur Verteidigung und Förderung des Lebens durch die wunderbaren Mittel der Organspende fortzusetzen. Ich erinnere mich an die Worte Jesu: "Gib und es wird dir gegeben: Ein gutes Maß, gedrückt, gefüllt und überströmend - der Herr schont hier die Adjektive nicht - wird in deinen Schoß gegossen werden" (Lk 6,38). Wir werden unseren Lohn von Gott erhalten, entsprechend der aufrichtigen und konkreten Liebe, die wir unserem Nächsten gezeigt haben.

Katechismus der Katholischen Kirche (KKK)

Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) zur Organspende:[49]

KKK 2296 Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern.

Der Katholische Katechismus zur Obduktion, wissenschaftlichen Forschung und Organspende:[50]

KKK 2301 Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zur wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig. Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein.

Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (2015)

Am 27.4.2015 brachte die Deutsche Bischofskonferenz die Arbeitshilfe "Hirntod und Organspende" heraus.[51] Diese Handreichung erschien zum 25-jährigen Jubiläum der gemeinsamen Schrift der EKD und DBK im Jahre 1990.

Angesichts der beständig wachsen den Zahl derjenigen Patientinnen und Patienten, deren Überleben vom Erhalt eines Spenderorgans abhängt, stellt diese Entwicklung eine enorme Herausforderung für die Transplantationsmedizin dar. (5)
Nach jetzigem Stand der Wissenschaft stellt das Hirntod-Kriterium im Sinne des Ganzhirntodes – sofern es in der Praxis ordnungsgemäß angewandt wird – das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen dar, so dass potentielle Organspender zu Recht davon ausgehen können, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind. (6)
Die Entscheidung zur postmortalen Spende eigener Organe stellt einen großherzigen Akt der Nächstenliebe dar, der als solcher frei von allem sozialen Druck bleiben sollte. (6)
Der potentielle Spender muss die Möglichkeit erhalten, über alle Aspekte der medizinischen Behandlung vor, während und nach der Explantation umfassend aufgeklärt zu werden. (6)
Bezugspunkt der Bestimmung von Leben und Tod des Menschen ist also der Mensch als Ganzer und nicht irgendeine organismische Teilfunktion, wobei dem Gehirn als zentraler Steuerungs- und Integrationsinstanz die Rolle einer notwendigen Voraussetzung für die Lebendigkeit des betroffenen Individuums zufällt. (14)
Als besonders irritierend gilt manchen der Umstand, dass weltweit mehrere Fälle erfolgreicher Schwangerschaften hirntoter Frauen beschrieben worden sind. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung einer bestehenden Schwangerschaft keineswegs eine eigenständige Leistung der jeweiligen Hirntoten allein, sondern das Ergebnis komplexer intensivmedizinischer Interventionen zur Stabilisierung bestimmter außerordentlich labiler Restlebensphänomene darstellen, die als solche gerade nicht auf der Ebene der Ganzheit des Organismus angesiedelt sind. (15)
Nicht ohne Grund spielte denn auch in der Argumentation der Bundesärztekammer zugunsten des Hirntod-Kriteriums nicht nur die Integrations-Funktion des Gehirns auf der Ebene der organismischen Ganzheit eine Rolle, sondern auch seine Bedeutung für die Selbstständigkeit (Autonomie), die Selbsttätigkeit (Spontaneität), die Abstimmung und Auswahl von Einzelfunktionen (Koordination) sowie für die Anpassung und Abgrenzung als Ganzes gegenüber der Umwelt eine wichtige Rolle. (19)
Die überwiegende Mehrheit der medizinischen Sachverständigen ist daher in Ermangelung eines besseren oder auch nur annähernd vergleichbar sicheren Konzepts nach wie vor von der Plausibilität des neurologischen Standards überzeugt. (19)
Tatsächlich besteht weder eine rechtliche noch eine moralische Pflicht zur Organspende noch besitzen Kranke einen Rechtsanspruch auf die Organe fremder verstorbener Menschen. Die Organspende ist vielmehr eine Handlung, die moralisch möglich und wegen ihrer altruistischen Motivation sowie des großen zu erwartenden Nutzens für den Organempfänger besonders lobenswert erscheint, ... (20)
Insbesondere der dem Anliegen der Organspende gegenüber positiv aufgeschlossene Patient hat im Sinne der sog. informierten Zustimmung (informed consent) ein Recht auf eine möglichst vollständige Aufklärung. Daher reicht es nicht aus, wenn die Bürger regelmäßig von ihrer Krankenversicherung angeschrieben und dazu aufgefordert werden, eine persönliche Entscheidung zur Spendebereitschaft zu fällen. (24)
Eine in diesem Zusammenhang besonders heikle Herausforderung stellt die kommunikative Begegnung von Ärzten und Pflegepersonal mit den Angehörigen des möglichen Organspenders dar. Hier darf das Interesse an den Organen des Hirntoten nicht die menschliche Begleitung der Hinterbliebenen in den Hintergrund treten lassen. Die Routine des Klinikbetriebs führt leicht dazu, dass Ärzte und Pflegepersonal Vorgänge als selbstverständlich und unproblematisch erleben, die für Angehörige mit großen Verunsicherungen und Ängsten verbunden sind. (25)
So sollten die Angehörigen bei der Mitteilung der Hirntod-Diagnose nicht sofort auch schon mit der Frage der Organspende konfrontiert werden. Angehörige brauchen zunächst einmal Zeit, um sich der Nachricht über den Tod zu stellen und Trauer zulassen zu können. (26)

Evangelium vitae

Am 25.03.1995 veröffentlichte Papst Johannes Paul II. die Enzyklika "Evangelium vitae".[52] Darin heißt es:

Jenseits aufsehenerregender Taten gibt es den Heroismus im Alltag, der aus kleinen und großen Gesten des Teilens besteht, die eine echte Kultur des Lebens fördern. Unter diesen Gesten verdient die in ethisch annehmbaren Formen durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten. (102f)

Schriften aus den katholischen Diözesen

Dass einige Diözesen keine Einträge haben, bedeutet nicht, dass auf ihrer Seite nichts über Hirntod und Organspende steht. Viele Diözesen bieten Veranstaltungen zu diesen Themen an, aber es wurde auf diesen Seiten keine inhaltliche Aussage gemacht, wie diese Diözese zu Hirntod und Organspende stehen. Daher wurden diese Seiten hier nicht verlinkt.

Aussagen über Organspende

Aachen 2011: Katholiken und Muslime in der Region Kempen-Viersen machen sich gemeinsam stark für mehr Organspenden. ... "In beiden Religionen wird die Organspende als ein Akt der Nächstenliebe angesehen", so Spinrath.[53]
Augsburg 2013: Die Kirche sagt ein deutliches Ja zur Organspende, "denn unser Gott ist ein Freund des Lebens", so der Weihbischof. Auch der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) gebe dazu in Nr. 2296 seine ausdrückliche Zustimmung.[54]
Bamberg -
Berlin 2012:Die Entscheidung für oder gegen Organspende muss dem Einzelnen beziehungsweise dessen Angehörigen überlassen bleiben. Eine gesetzliche Pflicht, sich zur Spendenbereitschaft zu äußern, darf es demnach nicht geben.[55]

2007:Die Organspende ist ein Akt von hohem moralischen Wert. Sie ist Ausdruck mitmenschlicher Solidarität über den Tod hinaus. Wer sich dazu bereit erklärt, sagt: Wenn mein Leben auf der Erde unwiderruflich zu Ende ist und ich dennoch einem anderen helfen kann zu leben, dann will ich dem zustimmen, und zwar zu Lebzeiten. ... Die Organspende ist hochzuschätzen, aber beruht auf einer freien Entscheidung.[56]

Dresden-M. -
Eichstätt -
Erfurt -
Essen -
Freiburg -
Fulda -
Görlitz -
Hamburg -
Hildesheim 2010: "Organspende ist Nächstenliebe", sagte der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle am Samstagmorgen beim Ökumenischen Gottesdienst zum "Tag der Organspende 2010" in der Markttkirche Hannover. ... "Die Auseinandersetzung mit der Organspende ist Christenpflicht", so Trelle wörtlich, sie sei richtig, wichtig und lebenswichtig.

[57]

Köln -
Limburg -
Magdeburg -
Mainz 2005: In einem Interview mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) unterstreicht Kardinal Lehmann, dass Organspende ein "solidarisches Zeichen christlicher Nächstenliebe" sei.[58]
München-F. -
Münster 2015: Nicht 'Katholisch – und trotzdem Organspender?!' müsse es heißen, sondern 'Katholisch – und deshalb Organspender!', erklärte Domkapitular Dr. Klaus Winterkamp, Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes.[59]
Osnabrück 2014: Der Umgang mit dem Thema Organspende stellt eine der größten menschlichen und christlichen Herausforderungen in der Medizin dar und geht an die Grenzen der psychischen Belastbarkeit aller im Behandlungsteam tätigen Mitarbeiter. In keiner anderen medizinischen Situation liegen Leben und Tod, Leid und Freude soweit auseinander und nirgends sind sie doch so eng miteinander verknüpft. Als Christ versuche ich, das Leid der Angehörigen zu lindern, um dann, nach dem Tod des Patienten, mir die Frage zu stellen, wie ich anderes Leben mit meinem Engagement erhalten kann. Diese Brücke zwischen Leben und Tod vermag die Organspende zu schlagen: der Ausweglosigkeit und Irrationalität des tragischen Todes einen Sinn zu geben. Mein geliebter Mann, mein Kind ist tot, aber er kann anderen Menschen Leben schenken.[60]

2010: Die Kirche hat in vielen Äußerungen deutlich gemacht, dass die Organspende als eine freiwillige Tat des Menschen unter den entsprechenden Voraussetzungen und Umständen eine gute Tat der Hingabe und der Nächstenliebe ist.[61]

Paderborn 2011: Für Angehörige könne eine Organspende bedeuten, dass der Verstorbene noch jemand helfen konnte. ... Aus moraltheologischer Sicht ist Organspende ein Ausdruck der Solidarität und Nächstenliebe, so Dr. Kerstin Schlögl-Flierl, Assistentin am Lehrstuhl für Moraltheologie der Universität Regensburg. ... Dr. Schlögl-Flierl: "Es gibt zwar keine Rechtspflicht zur Organspende, wohl aber eine sittliche Pflicht, sich intensiv mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft auseinanderzusetzen." Eine Organspende sei letztlich als Liebesgabe zu betrachten.[62]

2006: Die rund 230 katholischen Krankenhäuser starten deshalb zusammen mit dem Land eine Initiative, um die Zahl der Transplantationen deutlich zu steigern.[63]

Passau 2015: Es wird vor allem auf die Notwendigkeit der Freiwilligkeit der Organspende hingewiesen. Die Bereitschaft muss frei bleiben von jedem sozialen Druck. Es besteht weder eine moralische Pflicht zur Organspende noch gibt es einen Rechtsanspruch auf den Erhalt eines fremden Organs. Eine Organspende kann in diesem Sinne ein Akt christlicher Nächstenliebe sein.[64]
Regensburg -
Rottenburg-S. -
Speyer -
Trier -
Würzburg 2015: Die katholischen Bischöfe sorgen sich um den Zustand der Transplantationsmedizin in Deutschland. Skandale in Transplantationszentren, Fehler bei der Hirntoddiagnose, ein Tiefststand an Spenden: In einer "Orientierungshilfe" wirbt die Bischofskonferenz nun ausdrücklich für Organspende. Sie sei ein "großherziger Akt der Nächstenliebe". ... "Es gibt gute Gründe daran festzuhalten, dass der Hirntod ein zuverlässiges Kriterium ist", betonen die Bischöfe. "Potenzielle Organspender können zu Recht davon ausgehen, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind."[65]

2015: Es ist also keine ethische Pflicht, einer Organspende zuzustimmen, aber es ist die Pflicht eines jeden – auch mit Blick auf die Angehörigen, die möglicherweise die Entscheidung stattdessen treffen müssen – sich mit dem Thema zu beschäftigen und für sich zu entscheiden: Ich bin für oder gegen Organspende.[66]
2012: Künftig wird wohl jeder Bürger gefragt, ob er zum Liebesdienst der Organspende bereit ist oder nicht. Es ist eine notwendige Klärung, die allen dient. Denn nur wer sich selbst entscheidet, nimmt anderen die Last, im Ernstfall stellvertretend entscheiden zu müssen.[67]
2008: Außerdem wies der Bischof nachdrücklich auf das Schicksal der Nierentransplantierten hin: "Ihre Wallfahrt kann auch für andere Christen zum Zeichen werden, sich Gedanken über das Schicksal von Menschen zu machen, die auf Spenderorgane warten. Ein 'Ja' zur Organspende kann ein bewusster Akt christlicher Nächstenliebe sein."[68]
2007: Organspende ist ein Weg christlicher Nächstenliebe. Das bekräftigt Bischof Hofmann in einem Brief, den er aus Anlass des Tags der Organspende an alle Pfarrer, Krankenhausseelsorger und Religionslehrer im Bistum Würzburg versandt hat.[69]

Aussagen über Hirntod

Aachen -
Augsburg -
Bamberg 2011: Da man einen Menschen bei „nur“ Herztod wiederbeleben könne, sei der Hirntod die übliche Definition, denn das Hirn lasse sich nicht wiederbeleben.[70]
Berlin -
Dresden-M. -
Eichstätt -
Erfurt -
Essen -
Freiburg -
Fulda -
Görlitz -
Hamburg -
Hildesheim -
Köln -
Limburg -
Magdeburg -
Mainz -
München-F. -
Münster -
Osnabrück 2010: Der sogenannte Hirntod kann als Ende der leib-seelischen Einheit des Menschen angesehen werden entgegen anders lautenden gewichtigen und ernstzunehmenden Argumenten, die aus verschiedenen Richtungen vorgetragen werden.[71]
Paderborn 2016: Im Blick auf eine kontroverse Diskussion hat die Deutsche Bischofskonferenz 2015 eindeutig Stellung bezogen und die Argumente der medizinischen Wissenschaft für das Kriterium des Hirntodes erneut bekräftigt.[72]

2011: „Die Feststellung des Hirntodes ist ein sicheres Anzeichen dafür, dass der Zerfall des ganzmenschlichen Lebens nicht mehr umkehrbar ist. Es ist von diesem Zeitpunkt an vertretbar, Organe für eine Organverpflanzung zu entnehmen“, erklärt der Katholische Erwachsenenkatechismus.[73]

Passau -
Regensburg 2015: Inzwischen ist deutlich geworden, dass die ganze Hirntoddefinition nicht stimmt. Daraus ziehen die einen die Folgerung: Stopp, ihr könnt diesen Menschen nicht die Organe entnehmen, sie sind nicht tot.[74]
Rottenburg-S. 2007: Daher gilt in unserer Gesellschaft heute der Hirntod, also die irreversible Beendigung jeglicher Aktivitäten in Hirnstamm und Gehirn als Kriterium für den endgültigen Tod (Berk, 2005).[75]
Speyer -
Trier -
Würzburg 2015: "Es gibt gute Gründe daran festzuhalten, dass der Hirntod ein zuverlässiges Kriterium ist", betonen die Bischöfe. "Potenzielle Organspender können zu Recht davon ausgehen, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind."[76]

Aussagen von katholischen Bischöfen

Am 5.9.2008 erklärte der Präsident des Päpstlichen Gesundheitsrates Kardinal Javier Lozano Barragan in einem Interview in „Radio Vatikan“, die Möglichkeit der Organspende nach dem Tod gelte für jede Person und sie sei für den Christen "keine Pflicht" aber doch "ein Gebot der Nächstenliebe".[77]

"Jeder von uns kann in die Situation kommen, auf ein Organ angewiesen zu sein. Wer bereit ist, anderen Menschen ein Organ zu spenden, handelt ethisch verantwortlich und vorbildlich", sagte Lehmann in einem Interview. Organspende sei ein Zeichen von Solidarität und Nächstenliebe.[78]

Kardinal Lehmann: Organspende ist ein "Ausdruck großherziger Solidarität und ein Akt der Nächstenliebe".[79]

Kardinal Königs: "Bei einer Organspende kann es sich außerdem um einen wertvollen Akt der Nächstenliebe handeln, das heißt, um das Leben des Nächsten zu retten oder doch seine Lebensqualität sehr zu vermehren."[80]

Bischof Gebhard Fürst bezeichnete die Organspende als einen "Akt der Nächstenliebe". Sie solle als "Ausdruck großherziger Solidarität" gefördert werden.[81]

Sonstiges

Der Leichnam eines Papstes müsse intakt bleiben, so der polnische Erzbischof Zygmunt Zimowski in der italienischen Zeitung "La Repubblica", da der Leichnam "der gesamten Kirche gehöre. Man müsse dies auch im Zusammenhang mit einer möglichen künftigen Verehrung sehen, erklärte Zimowski. Wobei er sich auf eine etwaige Heiligsprechung bezog. Das ändere aber nichts an dem Wert oder der Schönheit einer Organspende. Bis zum vergangenen Jahrhundert wurden päpstliche Organe entnommen, dadurch hielt die Einbalsamierung länger."[82]

Wilfried Ruff, Arzt und Priester, bringt in seinem Buch "Organverpflanzung" (1971) bringt Organspende und das Johannesevangelium zusammen. Demnach sei die Organspende ein Akt, in dem man die "Liebe bis zum äußersten" (Joh 13,34) ausdrückt.[83]

Die Neuapostolische Kirche schreibt über die Organspende: "Werden bei hirntoten, beatmeten Patienten Organe zur Transplantation entnommen, handelt es sich aus Sicht der Kirche nicht um eine Tötung. Die Organentnahme hat keine Auswirkung auf die Seele."[84]


Alexander Weinlein schreibt in dem Artikel "Eine besondere Form der Nächstenliebe" in der Zeitschrift "Das Parlament" in der Ausgabe 2013/08 über die Haltung der Weltreligionen zur Organspende: "Mehrheitlich bekennen sie sich zur Organ- und Gewebespende. Traditionalisten lehnen dies mitunter ab."[85]

Andere Religionen

Die meisten Religionen und Konfessionen befürworten Organspende:[86]
Amisch, Baptisten (Akt der Nächstenliebe), Katholische Kirche (Akte der Nächstenliebe), Episkopale Kirche, Griechisch-Orthodoxe Kirche, Islam, Lutheraner (Akt der Nächstenliebe), Presbyterianer, Protestanten (Akt der Nächstenliebe), Sieben-Tage-Adventisten und Methodisten.
Andere Religionen und Konfessionen beziehen hierzu keine Position:
Buddhismus, Christian Science, Hinduismus, Mennoniten, Mormonen, Pfingstkirche, Quaker und Shintoismus.

Islam

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Bereits in den 1950-er Jahren wurde in islamischen Schriften über Transplantation erörtert, etwa bei Verpflanzung der Hornhaut. Der Hirntod wurde zunächst nicht im Zusammenhang mit TX diskutiert, sondern im Zusammenhang mit der prinzipiellen Zulässigkeit von Intensivmedizin und Euthanasie.[87]

Im islamischen Recht ist es wichtig, den Todeszeitpunkt zu wissen. Von ihm hängen viele Rechtsbereiche ab (z.B. das Ende der Ehe, die Reihenfolge des Erbes, bei Tod durch Gewalt das Blutgeld, die Bestattung).[88]

Die Syrerin Nadā al-Daqr brachte 1997 eine schariatrechtliche Magisterarbeit mit reichhaltigen Quellen zum Hirntod heraus.[89] - al-Dahabī veröffentlichte 1993 die Monographie "Organtransplantation zwischen Medizin und Religion."[90]

Die Haltung zum Hirntod unterliegt im Islam einer klaren geschichtlichen Entwicklung:

  • 1981 legte das kuwaitische Religionsministerium fest, dass ein Mensch nicht als tot angesehen werden kann, solange seine Herz- und Kreislaufaktivitäten – wenn auch künstlich – vorhanden sind: „Es ist nicht möglich, diese Person aufgrund des Hirntodes als tot zu betrachten, wenn in ihrem Kreislauf- und Atmungsapparat Leben ist, wenn auch apparativ.“[91]
  • 1986 wurde auf einer Konferenz islamischer Rechtsgelehrter in Amman der Hirntod dem Herztod in einer Fatwa gleichgestellt.[92] Darin heißt es: "Der menschliche Tod, und alle daraus entstehenden islamisch-rechtlichen Konsequenzen, gilt bei Vorliegen einer der beiden folgenden Zustände:
    1. Bei vollständigem, irreversiblem, ärztlich festgestelltem Herz- und Atemstillstand,
    2. Bei irreversiblem, ärztlich festgestelltem Ausfall der Hirnfunktion, auch wenn die Herz- und Atemfunktion noch mechanisch aufrechterhalten wird, bzw. mechanisch aufrechterhalten werden kann."[93][Anm. 6]
  • 1997 empfahl der Zentralrat der Muslime in Deutschland die Festlegung des Hirntodes als Todeskriterium, was sich mit der Meinung der meisten islamischen Gelehrten decke.[94]

Der islamische Zentralrat der Schweiz informiert: "Die Fragen rund um die Organspende wurde Ende der achtziger Jahre von allen internationalen Fiqh-Gremien intensiv bearbeitet und beantwortet. Wir können hier die Quintessenz dieser Entscheide wie folgt festhalten.
Einer Organspende steht islamisch gesehen nichts im Wege, wenn die Bedingungen dafür eingehalten werden:

  1. Die Spende eines Organes kann durch den Spender getätigt werden, wenn diese Spende seine eigene Gesundheit nicht beeinträchtigt oder gar lebensbedrohliche Auswirkungen auf ihn hat. Der lebende Spender muss eine medizinische Absicherung und genügend Untersuchungen vollzogen haben, um die Bewahrung seiner eigenen Gesundheit gewähren zu können. Der lebende Spender muss seine Einwilligung dazu geben. Sollte der lebende Spender durch seine Organspende seine eigene Gesundheit beeinträchtigen, so darf keine Organspende getätigt werden.
  2. Bei einem verstorbenen Spender dürfen alle Organe verwendet werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod schriftlich eingewilligt hat. Ansonsten dürfen seine engsten Familienangehörigen darüber entscheiden. Ohne eine schriftliche Einwilligung von Befugten dürfen generell keine Organe entnommen werden.
  3. Die Organe müssen gespendet und dürfen nicht verkauft werden. Dies weil die moralischen Grundlagen des islamischen Handelsrechts Teile des menschlichen Wesens nicht als Verkaufsobjekt zulassen."[95]

Befürworter der Organspende

Wer einen Menschen tötet, für den soll es sein, als habe er die ganze Menschheit getötet. Und wer einen Menschen rettet, für den soll es sein, als habe er die ganze Welt gerettet. (Sure 5,32)

Auf dem Hintergrund von Sure 5,32 sind die meisten Muslime Befürworter der Organspende, so Ilhan Ilkilic.

ZMD = Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

ZMD 1. Anhörung im Bundestag 28.6.1995 ZMD 2. Anhörung im Bundestag 7.10.1996
ZMD zum Hirntod 21.4.1997
ZMD Organverpflanzung & Hirntod 2.7.1997 ZMD Moral aus der Sicht des Islam 24.11.1999
ZMD Anhörung im Bundestag 10.5.2011 ZMD begrüßt Neuregelung 5.3.2012
ZMD Aufklärungskampagne 15.4.2013 ZMD Tag der Organspende 31.5.2013
ZMD richtig, wichtig, lebenswichtig 17.11.2013
Organspende an Nichtmuslime (14.10.2016)

Der ägyptische Großmufti gab 1966 die erste Fatwa, die Organspenden erlaubte, heraus. 1986 wurde auf einer Konferenz islamischer Rechtsgelehrter in Amman der Hirntod dem Herztod in einer Fatwa gleichgestellt.[96]

Die internationale Versammlung für islamisches Rechtswesen definierte in ihrem Treffen 1986 in Amman (Jordanien) den Tod aus islamischer Sicht wie folgt: "Der menschliche Tod gilt beim vollständigem irreversiblen ärztlich festgestellten Herz- und Atemstillstand oder beim irreversiblem ärztlich festgestelltem Ausfall der Hirnfunktion, auch wenn die Herz- und Atemfunktion noch mechanisch aufrechterhalten werden kann."[97]

Im Islam gab es zu Hirntod und Organspende einige globale Treffen islamischer Rechtsgelehrten. Hieraus fasste der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. (ZMD) in seinem Schreiben vom 28.6.1995 für seine Anhörung im Bundestag zusammen:[98]

Internationale Versammlung für islamisches Rechtswesen, Islamische Weltliga in Mekka, 19. bis 28.01.1985

Islamische Organisation für Medizinwissenschaft, 6. Seminar für Medizin und islamisches Rechtswesen, Kuwait, 23.10.1989
Islamische Organisation für Medizinwissenschaft, 8. Seminar für Medizin und islamisches Rechtswesen, Kuwait, 22. bis 24.05.1995
WHO-Regional Office for the Eastern Mediterranean, Arbeitsvorlage von Prof. Dr. M.N.Yasien, Leiter der Fakultätsabteilung ”Vergleichendes islamisches Rechtswesen” der Universität von Kuwait
wird die zeitgenössische islamische Haltung der sunnitischen Rechtsschulen in Bezug auf Organverpflanzung wie folgt zusammengefaßt:

1. Die Entnahme eines Organs aus dem Körper eines Menschen und seine Verpflanzung in den Körper eines anderen Menschen ist eine erlaubte lobenswerte Handlung und wohltätige Hilfeleistung, die unter Berücksichtigung folgender Einzelheiten den islamischen Vorschriften und der Menschenwürde nicht widerspricht.

2. Die Organverpflanzung muß die einzig mögliche medizinische Behandlungsmaßnahme für den Empfänger sein.

3. Der Erfolg bei beiden Operationen, sowohl der Entnahme als auch der Einpflanzung, muß für gewöhnlich oder in den meisten Fällen gesichert sein.

4. Die Organentnahme darf beim Spender nicht zu einer Schädigung führen, die den normalen Lebensablauf stört, da der islamische Grundsatz lautet:

"Ein Schaden darf nicht durch einen anderen Schaden gleichen oder größeren Ausmaßes behoben werden."

Der Spender würde sich in diesem Fall sonst selbst ins Verderben stürzen, was islamisch nicht erlaubt ist.

5. Sollte der Schaden beim Empfänger durch eine Organspende von einem Verstorbenen bzw. durch tierisches Material oder technische Mittel zu beheben sein, ist die Organspende von einem lebenden Menschen nicht erlaubt.

6. Die Abgabe des Organs muß vom Spender freiwillig und nicht unter Zwang erfolgen. Bei Kindern und entmündigten Personen genügt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. des Vormundes nicht, da dies zu einer Entwürdigung und Schädigung der beaufsichtigten Person führt.

7. Kauf und Verkauf von menschlichen Organen sowie sonstiger Organhandel widerspricht der Menschenwürde und ist verboten. Materielle Zuwendungen und sonstige freiwillige nicht auf kommerzieller Basis beruhende Entschädigungen sind erlaubt.

8. Da jedem Menschen von Gott Ehre erwiesen und Würde verliehen wurde, können islamisch gesehen Muslime, Anhänger anderer Offenbarungsreligionen und Nichtgläubige unabhängig von ihrer weltanschaulichen Überzeugung sowohl als Organspender als auch als -empfänger akzeptiert werden.

Lediglich rechtskräftig zum Tode verurteilte Personen kommen als Organempfänger nicht in Frage.

9. Die Entnahme von Organen von einem toten Menschen darf nur nach seiner zu Lebzeiten und bei voller geistigen Kraft erfolgten ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Eine Erlaubnis kann von den Angehörigen erteilt werden, unter den Bedingungen, daß vom Verstorbenen keine ausdrückliche Verweigerung zu Lebzeiten ausgesprochen wurde und daß die sonstigen o.g. Vorschriften beachtet werden.

Islamische Gelehrte behandeln in ihren Rechtsgutachten zum Thema Organtransplantation die gottgefällige Haltung, ein Menschenleben zu retten, mit oberster Priorität.

  • Die Organtransplantation von einer oder einem Toten sei nicht gleichbedeutend mit Respektlosigkeit gegenüber der oder dem Toten, ferner sei Organ- und Gewebespende ein Zeichen von Mitgefühl.
  • Gemäß dem Prinzip "Taten werden nach der dahinter stehenden Absicht beurteilt" dürfte die Organspende lediglich aus einem Gefühl der Nächstenliebe heraus geschehen. Keinesfalls kann sie zu Handelszwecken genutzt werden. Damit lehnt der Islam mit klaren Worten den Organhandel ab.
  • Die Spenderin oder der Spender sollte bei klarem Verstand und volljährig sein und sein Einverständnis erklärt haben. Organe von Kindern oder entmündigten Menschen können auch mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder der betreuenden Person entnommen werden. Auch Lebendspenden sind möglich. Allerdings muss der Nutzen für den Empfänger den möglichen Schaden für die Spenderin oder den Spender überwiegen.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat in seiner Stellungnahme zur Organtransplantation das im Jahre 1997 zur Verabschiedung stehende TPG als mit dem islamischen Prinzip vereinbar eingestuft.

Im o.g. Schreiben vom 28.6.1995 schreibt der ZMD über Hirntod und Hirntoddiagnostik:

Nach islamischem Grundsatz soll die Feststellung des Todes nicht über Gebühr hinausgezögert werden. Ein Hinauszögern der Feststellung des Todes, wenn schon die vitalen Funktionen und die Hirnaktivität irreversibel erloschen sind, steht aus islamischer Sicht im Widerspruch zur Würde des Menschen und zu seinem Recht auf würdevolle Behandlung, sowohl im Leben als auch im Tod. Das Hinauszögern der Feststellung des Todes entwürdigt den Menschen zu einer künstlich aufrechterhaltenen biologischen Masse. Das ist aus islamischer Sicht nicht vertretbar.

Damit wird der Hirntote als Leichnam mit vitalen Funktionen angesehen. Die Feststellung des Hirntods wie auch die Abschaltung der künstlichen Beatmung bzw. die Organentnahme soll "nicht über Gebühr hinausgezögert werden", da dies einer Leichenschändung entspricht. Dies ist zwar so nicht formuliert, aber angedeutet.

Trotz dieser eindeutigen Zustimmung zur Organspende ist nach Einschätzung von Ärzten die Spendebereitschaft von Muslime in Deutschland geringer als in islamischen Nationen. Dies wird darauf zurückgeführt, dass es Stimmen im Islam gibt, die die Organspende von Muslime nur an Muslime zulassen,[99] während Muslime auch von "Ungläubigen" Organe entgegennehmen dürfen. Im Islamischen Staat (IS) soll im Januar 2015 ein Papier verfasst worden sein, das für die Rettung des Leben eines Muslimen die Organentnahme bei "Ungläubigen" auch dann zulässt, wenn dieser durch die Organentnahme zu Tode kommt.[100]

Nach obersten muslimischer Rechtsgutachter dürfen Muslime ihre Organe auch an Andersgläubigen spenden, z.B. an Christen, denn wir alle sind Kinder Adams, so Ilhan Ilkilic.

Gegen die Organspende

Es gibt im Islam vereinzelt auch Stimmen gegen Organspende. Die hierfür genannten Gründe sind:[101]

  • Der Mensch habe seinen Körper nur als Leihgabe
    Der Mensch habe seinen Körper nur als Leihgabe. Daher könne er nicht über seine Organe verfügen und dürfe er keine Organe spenden.
    Dem ist entgegen zu halten, dass es dafür im Islam berechtigt ist, Dieben die Hand abzuhacken oder SünderInnen zu steinigen. Das passt doch nicht zusammen.
  • Man sei als Spender mitverantwortlich für die Taten des Empfängers
    Man sei als Spender mitverantwortlich für die Taten des Empfängers, so z.B. wenn der Empfänger durch diese Lebensverlängerung einem anderen Menschen schadet, z.B. tötet. Ohne das gespendete Organ wäre dieser Mensch vor der Tat gestorben.
    Dem ist entgegenzuhalten, dass man in gleicher Weise mitschuldig ist, wenn der potentielle Empfänger dadurch verweigerte Organspende nicht in der Lage ist, anderen Menschen das Leben zu retten, so z.B. in der med. Forschung, weil er das Medikament gegen Aids nicht finden konnte. - Dem ist auch entgegenzuhalten, dass man nichts schenken darf, mit dem der Beschenkte die Möglichkeit hat, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen (kein Messer, keine Glasflasche, keinen Spiegel, keine Schnur, ...).[Anm. 7]

Die muslimischen Rechtsgutachter treten diesen Meinungen mit aller Entschiedenheit entgegen.[102]

Texte aus Videos

Imam Ahmad sagt in seinem Video "Aufklärung - Organspende im Islam"[103] (21.04.2018) über die Organspende:

Liebe Muslime, liebe Nichtmuslime, aus der Perspektive im Islam ist es eine Ehrensache, nützlich zu sein für andere. Der Prophet Mohammed, Frieden und Segen sei über ihm, sagt, denn keiner von euch glaubt, bis er für seinen Bruder das wünscht, was er für sich selber wünscht. Aus der Perspektive der halavitischen Rechtsschule und vielen Gelehrten im Islam, ist es erlaubt, seine Organe zu spenden. Es ist eine lobenswerte Angelegenheit, hoch gesegnet und hoch geehrt, im Islam nützlich zu sein für andere, und doppelt hoch gelobt, über den Tod hinaus nützlich sein wollen für andere. Möge Allah Euch für Eure Absicht, für Eure Taten, für Eure großen Hoffnungen und Taten belohnen.

Sh. 'Abdullah ar-Rukban sagt im Video Organspende (nach dem Tod und zu Lebzeiten)"[104] über die Organspende:

Die Sache ist seit vielen Jahren ein Thema der Meinungsverschiedenheit, seit die Organtransplantation möglich wurde. Meiner Ansicht nach - und Allah weiß es am besten - ist dies erlaubt und besonders nach dem Tod, denn es ist bekannt, dass die Organe in kurzer Zeit schon verwesen. Dass eine lebende Person also davon profitiert, ist etwas sehr Gutes und selbst wenn man während seiner Lebzeit einige Organe spendet, deren Spende einem nicht schadet, so ist das etwas sehr Gutes. Das Verbotene ist, dass man damit handelt und sie verkauft. Und etwas Bemerkenswertes ist, dass der ehrenwerte Shaykh 'Abdar-Rahman as-Si'die, der bereits 1956 verstarb, dieses Thema aufgriff und die Fatwa der Erlaubnis dessen gab, obwohl die Organtransplantation zu dieser Zeit ihre ersten Schritte machte.

Judentum

Und wer ein einziges Leben [aus Israel] gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte. (Talmud)
Halachic Organ Donor (HOD)

Im Jahre 1987 wurde durch das oberste Rabbinat von Israel das Hirntod-Kriterium offiziell gebilligt.[105] Damit ist nach jüdischem Glauben ein Hirntoter ein Toter.[Anm. 8]


Die meisten Oberrabbiner sind für Organspende. Sie erkennen auch den Hirntod als Tod des Menschen an. - Einige Oberrabbiner sind gegen Organspende, weil sie den Hirntod nicht als Tod des Menschen anerkennen.

Organspende: eine gute Tat oder ein Gebot?

Jüdisches Recht (die Halacha) legt eindeutig fest, dass ein Leben zu retten von größter Wichtigkeit ist. Es setzt daher nahezu jedes Verbot und Gebot im Judentum außer Kraft (mit Ausnahme von Mord, Unzucht und Götzenanbetung).[106]

Es gibt drei biblische Verbote die sich auf Leichen beziehen. Diese sind:

  1. Nivul Hamet, es verbietet die unnötige Verstümmelung von Leichen. - Jüdisches Recht erlaubt Autopsien, wenn eine Autopsie eine reelle und sofortige Chance bietet Leben zu retten. Die meisten Rabbiner sind sich einig, dass ein Leben zu retten, wichtiger ist als das Verbot von Nivul Hamet.
  2. Halanat Hamet, (5. Moses 21,23) es verbietet die Verzögerung der Beerdigung einer Leiche. Alle Rabbiner sind sich einig, dass Retten eines Lebens, wichtiger ist als eine schnelle Beerdigung.
  3. Hana’at Hamet, es verbietet von einem toten Körper einen Nutzen zu ziehen (z.B. Verkauf der Leiche für medizinische Recherche). Alle Rabbiner sind sich einig, dass ein Leben zu retten, wichtiger ist als dieses Verbot.

Organtransplantation rettet Leben. Daher ist Organspende auch gegen diese Verbote im Judentum erlaubt.

Organspende an Nicht-Juden?

Nach jüdischem Glauben schuf Gott den Menschen nach Gottes Abbild. Er schuf den Menschen, nicht den Juden, Muslime, Christen, ... Selbst Abraham, der Begründer des Judentums, wurde als Nicht-Jude geboren. Er wurde erst durch seine Berufung zu Abraham. Daher ist die Organspende gegenüber allen Menschen erlaubt, auch gegenüber Nicht-Juden. Alle Menschen sind Kinder des einen Gottes.

Auch wenn alle von einem Juden gespendeten Organe an Nicht-Juden gehen, so bringt dies doch auch Juden, die auf der Warteliste stehen, nach oben. D.h. mit jeder Organspende an einen Nicht-Juden haben auch Juden einen Vorteil.

Auferstehung von den Toten

Der jüdische Ausspruch "mit seinen Vätern vereint" (Num 20,26; 1.Makk 2,69; 14,30; Apg 13,36) stamme daher, dass man den Toten zunächst in einer Nische in einer Familiengruft beigelegt habe. Nach Monaten, wenn sich Muskeln und Organe zersetzt hatten und nur noch die Gebeine vorlagen, wurden diese in die Grube aller Vorfahren gelegt. Daher ist es im jüdischen Auferstehungsglauben nicht wichtig, über seinen Tod hinaus alle seine Organe zu besitzen.[107]

In Israel warten rund 800 Patienten auf eine TX. Dem gegenüber werden pro Jahr nicht einmal 300 benötigte Organe gespendet.[108]

2008 wurde in Abstimmung mit Vertretern des Oberrabbinats und anderen Schriftgelehrten von der Knesset das "Hirntod-Gesetz" verabschiedet. Es soll religiösen Juden erleichtern, Organspenden von Hirntoten zuzustimmen. "Ob Hirntote wirklich als Verstorbene zu betrachten sind, ist im Judentum umstritten. Ein Teil der Rabbiner erkennt den Hirntod als das Ende des Lebens an. Anhänger dieser Denkrichtung stützen sich auf die Tatsache, dass bei einem Hirntoten keine selbständige Atmung mehr möglich ist. Das reicht aus ihrer Sicht aus, um eine Organentnahme zu erlauben. Zwar bedeutet die Organentnahme eine Entweihung der Totenwürde. Das ist gewiss ein schwerwiegender Verstoß gegen die Halacha. Allerdings wird er durch das Prinzip der Lebensrettung mehr als aufgewogen. Dagegen sieht die strengere halachische Denkschule nur den endgültigen Herzstillstand als konstituierendes Merkmal des Lebensendes. ... Die halachische Debatte über den Hirntod kann und wird das Gesetz natürlich nicht beenden. Eher im Gegenteil. Die Verabschiedung der Neuregelung hat die Gegner der Hirntodanerkennung in verstärktem Maße auf den Plan gerufen. Zwei führende ultraorthodoxe Rabbiner, Josef Schalom Eljaschiw und Salman Auerbach bekräftigten ihre Ablehnung des Hirntod-Prinzips. Wer einem Menschen, dessen Herz noch schlage, ein Organ entnehme, mache sich, so die beiden Schriftgelehrten in einer gemeinsamen Erklärung, 'des Blutvergießens' schuldig."[108]

Othniel Schneller: "Der Gehirntod ist irreversibel und wird im Grund als Tod angesehen. Ihn als Todeszeitpunkt zu bestimmen, während die Organe noch funktionieren, wird mehr Organspenden möglich machen. ... Wir haben einen Konsens zwischen den religiösen, medizinischen und ethischen Instanzen erreicht, den Gehirntod alsTodeszeitpunkt zu betrachten und zu behandeln."[109]

Rabbi Moshe Feinstein, im allgemeinen ein strenger Befürworter der Präzedenzfälle im Talmud, hat überraschend "liberale" Schlußfolgerungen zur Frage einer Definition des Todes gezogen. Unterstützt wurde er dabei von seinem Schwiegersohn Rabbi Moshe Tendler, einem Fachmann für Medizin und Talmud. 1976 folgerten beide zusammen, Tod könne mit dem Aufhören der Hirntätigkeit definiert werden, und eine Beatmung mit der Maschine sei dann nicht mehr nötig.
Obwohl Rabbi Feinstein bereit ist, Hirntod als Ende eines Lebens zu akzeptieren, hat er trotz-dem das aktive Abschalten des Respirators untersagt. Er hat geboten, daß man, wenn die Sauerstoffbehälter ausgetauscht werden müssen, damit fünfzehn Minuten warten solle, das heißt, lange genug, um festzustellen, ob der Patient von allein atmen kann, und im negativen Fall brauche man den Apparat nicht wieder anzuschließen. Rabbi Eliezer Waldenberg hat vorgeschlagen, einen Timer an den Respirator anzuschließen, damit der Patient regelmäßig überprüft werden könne und, falls der Patient nicht ohne einen Respirator auskommt, ihn nicht wieder einzuschalten.[110]

"Manche jüdische Autoren urteilen, die Organspende sei sittliche Pflicht und sei sittlich geboten, in jüdischem Wort laut: eine 'mizwa'. Denn sie komme dem Leben und der Gesundheit anderer Menschen zugute. Aus jüdischer Sicht sind Leben und Gesundheit Güter, denen höchste Wertschätzung zukommt, so dass anderes – und sei es der Zweifel am Hirntod – hiervon überlagert wird."[111]

Vor allem in der orthodoxen Gemeinschaft werden im Umgang mit dem Körper einer verstorbenen Person folgende Handlungen als verboten bzw. als zwingend notwendig erachtet:

  • Das Verbot, eine Leiche zu verstümmeln und zu entweihen.
  • Das Verbot, Nutzen oder Profit aus einer Leiche zu ziehen.
  • Die Verpflichtung, eine Leiche möglichst rasch zu beerdigen.
  • Die Verpflichtung, einen Körper in seiner Integrität zu beerdigen.

"... Trotz der Entscheidung des Oberrabbinats und der Israel Medical Association (IMA) ist bei der jüdischen Bevölkerung in Israel eine weitverbreitete Resistenz gegen Organspenden zu bemerken, obwohl die meisten jüdischen Israelis säkular leben."[112]


Da formte Gott, der Herr, den Menschen aus Erde vom Ackerboden und blies in seine Nase den Lebensatem. So wurde der Mensch zu einem lebendigen Wesen. (Gen 2,7)

Von dieser Bibelstelle ausgehend ist für Juden die Eigenatmung das Lebenszeichen schlechthin. Nachdem dem obersten Rabbinat in Israel deutlich gemacht wurde, dass mit dem Hirnstammtod der Mensch seine Fähigkeit des eigenständigen Atmens für immer verloren hat, billigte dieses bereits 1987 den Hirnstammtod als Todeskriterium.[113]

"Der Mensch ist noch nicht tot, auch wenn sein Zustand irreversibel ist", erklärte Landesrabbiner Joel Berger noch im Jahr 2000 als Sprecher der deutschen Rabbinerkonferenz vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages. Auch Rabbiner Schlomo Salem Auerbach, eine hohe rabbinische Autorität, argumentierte: "Es ist verboten, Organe zur Transplantationszwecken zu entnehmen, solange das Herz schlägt. Dies ist sogar dann verboten, wenn es zu Gunsten einer kranken Person geschehen würde, die vor uns liegt und sicherlich sterben wird."[114] Solche Äußerungen hatten großen Einfluss auf die Spendebereitschaft bei der Organspende. Daher entschied die Knesset im Jahr 2008, dass in Israel mit dem Hirnstammtod der Mensch tot ist.[115]

Organtransplantation ist heute im liberalen Judentum als lebensrettende Maßnahme und daher als besondere Mizwe respektiert und genehmigt.[114]

Buddhismus

https://www.tibet.de/fileadmin/pdf/tibu/2009/tibu091-2009-20-organspende.pdf

Anhang

Anmerkungen

  1. V-Liebe.jpg

    Diese "Waage der Liebe", den Nächsten zu lieben wie sich selbst, darf man im Zusammenhang von Organtransplantation so verstehen, dass man nicht nur für sich selbst Organe haben möchte, sondern dass man in gleicher Weise im Falle seines Hirntodes auch zur Organspende bereit sein soll.
    Denn Nächsten zu lieben wie sich selbst, bezeichnete Jesus als das wichtigste Gebot (Mt 22,36.38). Daneben besitzt diese "Waage der Liebe" noch weitere Aussagen, die den Stellenwert dieses Gebotes deutlich machen:

    • "Den Nächsten zu lieben wie sich selbst, ist weit mehr als alle Brandopfer und anderen Opfer." (Lk 10,27)
    • "Denn die Gebote: Du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren! und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefasst: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst." (Röm 13,9)
    • "Denn das ganze Gesetz ist in dem einen Wort erfüllt: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!" (Gal 5,14)
    • "Wenn ihr jedoch das königliche Gesetz gemäß der Schrift erfüllt: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!, dann handelt ihr recht." (Jak 2,8)
  2. Diese Schrift wurde herausgegeben von:
    • Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland
    • Deutsche Bischofskonferenz
    • in Verbindung mit den übrigen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West):
      • Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland
      • Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland
      • Evangelisch-methodistische Kirche
      • Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
      • Vereinigung der Deutschenn Mennonitengemeinden
      • Europäisch-Festländische Brüder-Unität (Herrnhuter Brüdergemeinde)
      • Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien in der BRD
      • Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
      • Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
      • Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker)
      • Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
      • Christlicher Gemeinschaftsverband Mülheim/Ruhr GmbH
      • Die Heilsarmee in Deutschland
  3. Das war knapp 10 Jahre vor der ersten Herztransplantation und rund 10,5 Jahre vor der ersten Definition von Hirntod.
  4. Kritiker verweisen an dieser Stelle gerne darauf, dass Papst Johannes Paul II. an dieser Stelle lateinisch "ex cadavere" gesprochen habe. Die vorliegende Textfassung ist jedoch die offizielle Textfassung des Vatikans für den deutschen Sprachraum. - Der Papst betonte an dieser Stelle, dass der Tod des Organspenders vorliegen muss, dass er nicht herbeigeführt werden darf. Dies wird bei Organraub in den Ländern der 3. Welt und für DCD beim kontrollierten Herztod der Klassifizierung III und IV des "Maastricht-Protokolls" getan.
  5. Dies ist der Schluss seiner Rede vom 07.11.2008.
  6. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland kommentierte am 4.6.2013 dies mit den Worten: "Dieses islamische Rechtsgutachten fand breite Akzeptanz in den islamischen Ländern und gilt als islamischer Grundsatz bei dieser Thematik." (http://islam.de/files/pdf/organspende_2013_06_04.pdf)
  7. In überspitzter Weise könnte man hierbei sagen, dass man alle Menschen umbringen sollte, damit sie nicht Gefahr laufen, andere Menschen umzubringen. - Es ist noch immer so, dass jeder Mensch für das eigene Handeln verantwortlich ist und dieses nicht auf einen anderen Menschen abschieben kann.
  8. Einzelne Rabbiner lehren noch heute, dass der Hirntod nicht der Tod des Menschen sei.

Einzelnachweise

  1. https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/arbeitshilfen/AH_076.pdf Zugriff am 15.06.2019.
  2. Rat der EKD und DBK: Gemeinsame Texte 1. Organtransplantationen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD Bonn / Hannover 1990.
  3. EAfA-Rundbrief Nr. 62, 1. Quartal 2014. In: http://www.ekd.de/eafa/download/Das_THEMA.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  4. http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2012_11_28_entscheidung_ueber_organspende.html Zugriff am 22.11.2016.
  5. http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2012_09_05_1_kaessmann.html Zugriff am 22.11.2016.
  6. http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2010_08_31_organspenden.html Zugriff am 22.11.2016.
  7. http://www.ekd.de/aktuell/64446.html Zugriff am 22.11.2016.
  8. http://www.ekd.de/kultur/kulturbuero/kulturbeauftragte/10613.html Zugriff am 22.11.2016.
  9. http://www.ekd.de/vortraege/huber/vortraege_huber_010911.html Zugriff am 22.11.2016.
  10. http://www.ekd.de/bioethik/organtransplantationen_barth_1997.html Zugriff am 22.11.2016.
  11. EKD: Gott ist ein Freund des Lebens. Hannover 1989. In: http://www.ekd.de/EKD-Texte/gottistfreund_1989_freund6_4.html Zugriff am 22.11.2016.
  12. http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2015_02_24_3_hein.html Zugriff am 22.11.2016.
  13. EAfA-Rundbrief Nr. 62, 1. Quartal 2014. In: http://www.ekd.de/eafa/download/Das_THEMA.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  14. http://www.ekd.de/vortraege/barth/080226_barth_wuppertal.html Zugriff am 22.11.2016.
  15. http://www.ekd.de/gesellschaft/030702_kock_vortraege.html Zugriff am 22.11.2016.
  16. http://www.ekd.de/vortraege/huber/vortraege_huber_010911.html Zugriff am 22.11.2016.
  17. http://www.ekd.de/bioethik/organtransplantationen_barth_1997.html Zugriff am 22.11.2016.
  18. Stellungnahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zu Gesetzentwürfen im Rahmen der Transplantationsgesetzgebung am 25.09.1996 in Bonn. Dokumentiert in: Arbeitskreis Organspende (Hg.): Hirntod in der Diskussion - Die Kontroverse in Kirche und Politik 1995-1997. Neu-Isenburg 1997.
  19. http://www.ekiba.de/html/aktuell/aktuell_u.html?&cataktuell=&m=4420&artikel=4468&stichwort_aktuell=&default=true Zugriff am 22.11.2016.
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  24. http://www.ekiba.de/html/aktuell/aktuell_u.html?&cataktuell=&m=4420&artikel=4468&stichwort_aktuell=&default=true Zugriff am 22.11.2016.
  25. https://www.ev-akademie-baden.de/html/media/dl.html?i=31738 Zugriff am 22.11.2016.
  26. http://www.bayern-evangelisch.de/was-uns-bewegt/organspende.php Zugriff am 22.11.2016.
  27. http://www.bayern-evangelisch.de/downloads/elkb_Handreichung_Organspende.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  28. http://www.kirche-bremen.de/feiern/bestattung/bestattung_organspende.php Zugriff am 22.11.2016.
  29. http://www.ekhn.de/aktuell/detailmagazin/news/experten-uneins-ueber-hirntod-und-organspende.html Zugriff am 22.11.2016.
  30. http://www.ekkw.de/aktuell/archiv_15798.htm#a16155 Zugriff am 22.11.2016.
  31. https://zsb.ekhn.de/fileadmin/content/zentrum_seelsorge/zsb-redaktion/dokumente/Broschuere_Stellungnahme_Hirntod_Organspende.pdf Zugriff am 22.12.2018.
  32. http://www.kirche-oldenburg.de/aktuell/news-niedersachsen/artikel/evangelische-frauen-stellen-hirntod-definition-infrage.html Zugriff am 22.11.2016.
  33. http://www.ekir.de/www/downloads/P05_-_Transplantationsgesetz.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  34. http://www.ekir.de/krankenhausseelsorge/Downloads/organspendepapier_ekiba_2013_.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  35. http://www.ekir.de/krankenhausseelsorge/Downloads/Organ-_Gewebeentnahme.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  36. https://www.evlks.de/fileadmin/userfiles/EVLKS_engagiert/E._Materialien/PDF_Materialien/LKA_Organspende_web.pdf Zugriff am 07.12.2018.
  37. http://www.der-schlafdoktor.de/akademievortrag.pdf Zugriff am 9.4.2014.
  38. Papst Pius XII.: Ansprache am 24.11.1957. AAS XLIX (1957) 1027-1033. Aus dem Französischen übersetzt von: Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 160.
  39. Papst Pius XII.: Ansprache am 24.11.1957. AAS XLIX (1957) 1027-1033. Aus dem Französischen übersetzt von: Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 161.
  40. Papst Pius XII.: Ansprache am 24.11.1957. AAS XLIX (1957) 1027-1033. Aus dem Französischen übersetzt von: Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 162.
  41. Papst Pius XII.: Ansprache am 24.11.1957. AAS XLIX (1957) 1027-1033. Aus dem Französischen übersetzt von: Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 162.
  42. Papst Pius XII.: Ansprache am 24.11.1957. AAS XLIX (1957) 1027-1033. Aus dem Französischen übersetzt von: Dag Moskopp: Hirntod. Konzept - Kommunikation - Verantwortung. Stuttgart 2015, 163.
  43. gb: Klare Worte. Zitiert nach: Dtsch Ärztebl 82(6) A 289. (06.02.1985) Zitiert nach: http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=122894 Zugriff am 28.01.2017. Einen echten Beleg für diese Aussage konnte leider nicht gefunden werden.
  44. Papst Johannes Paul II. in seiner Rede am 29.8.2000 auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzung
  45. Papst Benedikt XVI. in seiner Rede am 7.11.2008 an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema "Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende"
  46. http://w2.vatican.va/content/francesco/de/angelus/2017/documents/papa-francesco_regina-coeli_20170528.html Zugriff am 15.04.2019.
  47. https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2019-04/papst-franzikus-organspende-audienz-aufruf.html Zugriff am 15.04.2019.
  48. http://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2019/04/13/0311/00634.html Zugriff am 17.04.2019.
  49. http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM#2BE Zugriff am 22.2.2014.
  50. http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM#2MI Zugriff am 22.2.2014.
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  52. Johannes Paul II.: Enzyklika Evangelium vitae. Rom 1995, 102f. Nach: https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/verlautbarungen/VE_120.pdf Zugriff am 22.01.2019.
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  68. http://www.pow.bistum-wuerzburg.de/details/lourdes-fahrt-der-dialysepatienten/1dd5a044-7794-431e-ba95-f7f6f8064703 Zugriff am 22.11.2016.
  69. http://www.pow.bistum-wuerzburg.de/details/das-jahr-2007-im-bistum-wuerzburg-juni/ddb09392-158f-4410-8ade-7bd2ec066e72 Zugriff am 22.11.2016.
  70. http://trauerbegleitung.erzbistum-bamberg.de/aktuelles/detailsansicht/%e2%80%9egeburtshelfer-zum-ewigen-leben%e2%80%9c/0d34a116-8169-43bf-bbd1-efe7c719817b?mode=detail Zugriff am 22.11.2016.
  71. http://www.bistum-osnabrueck.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/BodeOrganspende.pdf Zugriff am 22.11.2016.
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  101. Es gibt für alles mind. 3 Gründe: Einen Grund, den ich nenne. Einen Grund, den ich verschweige. Einen Grund, der mir selbst nicht bewusst ist. (unbekannt)
    "Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe." (Willy Meurer)
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