Begleitung

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Einige Kritiker geben an, dass bei der Organspende keine Begleitung des Hirntoten möglich sei:

  • EFiD fordern in ihrem "Positionspapier 2013" vom Gesetzgeber, dass die Hinterbliebenen oder ein Stellvertreter auf Wunsch mit in den OP-Saal gehen, um den Organspender bis zum Herzstillstand zu begleiten.[1] "Steht ein hirntoter Mensch nicht als Organspender_in zur Verfügung, können Angehörige dabei sein, wenn die Beatmung eingestellt, und sehen, wie der Tod eintritt. Wird ein Mensch nach festgestelltem Hirntod zum Organspender oder zur Organspenderin, ist eine solche Sterbebegleitung schon deshalb nicht möglich, weil nicht-medizinisches Personal in der Regel keinen Zutritt zum Operationssaal hat."[2]
  • Franco Rest hielt auf dem 30. Evangelischer Kirchentag 2005 in Hannover einen Vortrag, in dem er sagte: "Die Begleitung des Organgebers entfällt bei der Transplantation nahezu völlig trotz der Vielzahl der Menschen, die um ihn sind. Hospizliche Versorgung ist das Versprechen, dass niemand allein gelassen ist während seines Sterbens bis zum endgültigen Tod."[3]


Warum es ein Paradoxon ist, von einer Begleitung der Hirntoten zu sprechen, zeigt diese Tabelle auf: Hirntote im Vergleich mit Patienten, bei denen nach Patientenverfügung das Therapieende gewünscht wird.

Fähigkeit Patientenverfügung Hirntod
Kommunikation sich mitteilen können unmöglich unmöglich
Können gehen, sprechen, singen, musizieren, balancieren unmöglich unmöglich
Wahrnehmung sehen, hören, riechen, schmecken, tasten möglich unmöglich
Bewusstsein denken, planen, erfinden, kreativ etwas erschaffen möglich unmöglich
Erinnerung was man erlebt hat (DuL) möglich unmöglich
Wissen was wir gelernt haben (DuL) möglich unmöglich
Gefühle Liebe, Hass, Vertrauen, Angst, Hoffnung, Sorge möglich unmöglich
Eigenatmung atmet selbstständig, wenn auch schwer möglich unmöglich
Hirnstammreflexe Licht-, Lidschluss-, ... Atem-Reflex vorhanden nicht vorhanden
Homöostase Körpertemperatur, Wasserhaushalt gestört sehr gestört
Herzschlag vorhanden vorhanden
Verbesserung des Zustandes? sehr unwahrscheinlich völlig unmöglich
gewünscht Mord?
Das "unmöglich" ist beim Hirntod deswegen dauerhaft, weil die Gehirnzellen im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm seit Eintritt des Hirntodes so schwer geschädigt sind, dass sie nicht nur nie wieder funktionieren werden (irreversibel). Sie befinden sich in einem so weit fortgeschritten Sterbeprozess, dass dieser unaufhaltsamen geworden ist und der nach Tagen des Hirntodes mit der Auflösung des Gehirns (Autolyse) endet.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. EFiD: Organtransplantation. Positionspapier 2013, 5.
  2. EFiD: Organtransplantation. Positionspapier 2013, 8.
  3. Franco Rest: Hospizliche Sterbebegleitung und Transplantationsmedizin. Nach: http://www.transplantation-information.de/hirntod_transplantation/hirntod_kritik_dateien/kirche_organspende_kritik/sterbebegleitung_transplantationsmedizin_franco_rest.html Zugriff am 1.5.2017.