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Medien zur Organspende

Ansprechpartner für die Medien

Allgemeine Hinweise

Die Wahl der Ansprechpartner oder Interviewpartner zu Hirntod und Organspende sind von einigen Medien unglücklich gewählt. Sie werden mitunter aus dem Bereich der "Patienten"[Anm. 1] oder "Hospiz"[Anm. 2] genommen. Damit drücken die Medien bewusst oder unbewusst aus, dass Hirntote noch Lebende (Patienten) oder Sterbende (Hospiz) seien. Dies widerspricht jedoch der medizinischen wie auch juristischen Auffassung in D/A/CH und vielen anderen Nationen. Hirntote sind weder Patienten noch Sterbende, sondern Tote. Das kommt in mehrfacher Weise zum Ausdruck:

  • Mit der Feststellung des Hirntodes wird der Totenschein ausgefüllt und unterschrieben. Damit ist juristisch und medizinisch der Hirntote kein Patient mehr, sondern ein Toter.
  • Mit der Feststellung des Hirntodes erlischt das Versicherungsverhältnis zwischen der Krankenkasse und dem Versicherten. Damit wird von der Krankenkasse ab Feststellung des Hirntodes keine Weiterbehandlung bezahlt. - Im Falle der Organspende werden die Kosten zwischen Feststellung des Hirntodes und der Organentnahme von den Krankenkassen der Organempfänger übernommen.

Die Feststellung des Hirntodes ist zwar die Voraussetzung zur Organspende, aber die Feststellung des Hirntodes hat nichts mit der Organspende zu tun, sondern dient der Medizin zur Klärung eines unklaren Zustandes. Aus diesem Grunde schreibt § 5 TPG über die HTD klar vor: "Die an den Untersuchungen nach Absatz 1 beteiligten Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe oder Gewebe des Spenders beteiligt sein."
Um dieses zu verdeutlichen und weil es Ansprechpartner gibt, die nur für Hirntod oder nur für Organspende zur Verfügung stehen, sind in den beiden Tabellen "Hirntod" und "Organspende" getrennt geführt.

Die zu Hirntod und Organspende passendere Ansprechpartner sind:

Ansprechpartner mit gesetzlichem Auftrag

Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären über

1.   die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende, ... (§ 2 TPG)

Entsprechend § 2 TPG sind zunächst die Ansprechpartner mit gesetzlichem Auftrag für die Medien genannt. Die Ansprechpartner sind hier nach Hirntod und Organspende getrennt, wenngleich auch einige Ansprechpartner für beide Themen zuständig sind bzw. sich zuständig fühlen.

Hirntod Organspende
BZgA - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Tel. 0221-8992-280 # E-Mail: Marita Völker-Albert

BZgA - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Tel. 0221-8992-280 # E-Mail: Marita Völker-Albert

DSO - Deutsche Stiftung Organtransplantation

Tel. 069-677328-9401 oder -9400 # E-Mail: Presse

Krankenkassen
AOK Bundesverband[1]

Tel. 030-34646-0 # E-Mail: Pressestelle

BARMER

Tel. 0800-332060-991421 # E-Mail: Pressestelle

TK - Techniker Krankenkasse

Tel. 040-6909-1783 # E-Mail: Pressestelle

Ansprechpartner ohne gesetzlichen Auftrag

Nachfolgend sind Ansprechpartner ohne gesetzlichen Auftrag genannt:

Hirntod Organspende
DIVI (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.)[2]

Tel. 089-23069-6021 # E-Mail: Presse

DIVI (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.)[2]

Tel. 089-23069-6021 # E-Mail: Presse

DGAI (Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V.)

E-Mail Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

BAG TxO - Bundesarbeitsgemeinschaft Transplantation und Organspende[Anm. 3]

BOD (Bundesverband der Organtransplantierten) E-Mail Tapp
LD e.V. (Leber Deutschland e.V.) E-Mail Jutta Riemer
BN e.V. (Bund Niere) E-Mail Stefan Mroncz

Prof. Dag Moskopp (Neurochirurg)
E-Mail: Prof. Dag Moskopp
Prof. Gerhard Jorch (Kinderarzt)[Anm. 4]
E-Mail: Prof. Gerhard Jorch
BMG - Bundesministerium für Gesundheit

Tel. 030-18441-2224 # E-Mail: Pressestelle

BMG - Bundesministerium für Gesundheit

Tel. 030-18441-2224 # E-Mail: Pressestelle


Diese medizinische Gesellschaften haben nichts mit Organspende zu tun, sondern nur mit der Feststellung des Hirntodes.[Anm. 5] Sie brachten seit dem Jahr 1994 wiederholt gemeinsame Erklärungen zum Hirntod heraus. Leider werden sie von den Medien kaum beachtet.
Bei allen hier genannten Institutionen, Gesellschaften, Vereinen und sonstigen Einrichtungen wurde eigens gefragt, ob und wie sie hier genannt sein möchten.

Siehe: Medienberichte

Anhang

Anmerkungen

  1. Bei der Wahl der Ansprechpartner und Interviewpartner zu den Themen Hirntod und/oder Organspende aus dem Bereich "Patienten" sind faktisch falsch gewählt, wenn sie den Hirntod nicht als Tod des Menschen anerkennen. Einige der Gruppen, Verbände, Vereine, ... und Stiftungen tragen "Patient" in ihrem Namen, sehen Hirntote als Lebende oder Sterbende an. Damit wird ein Zerrbild in die Öffentlichkeit gebracht. - Nicht hinzu gehören die Selbsthilfegruppen der Transplanierten wie z.B.: Unter ihren Mitgliedern sind auch Patienten, die noch auf der Warteliste von ET stehen und auf eine rechtzeitige Zuteilung eines für sie passenden Organs warten.
  2. Der gesamte Bereich des Hospiz ist faktisch der falsche Ansprechpartner für die Themen Hirntod und Organspende, denn:
    • Kein im Hospiz versterbender Menschen wird Organspender. Organspender liegen ausschließlich auf Intensivstationen.
    • Kein im Hospiz liegender Mensch wird ein Organ erhalten. Er steht bei ET nicht (mehr) auf der Warteliste.
    Damit ist Hirntod und Organspende für Hospiz faktisch kein Thema.
  3. Die BAG TxO setzt sich zusammen aus den Vorständen von BOD, LD e.v. und BN e.V.. Die BAG TxO kümmert sich nicht nur um eine Verbesserung im Bereich der Organspende und dem Teilbereich Hirntod, sondern darüber hinaus auch um eine bessere Betreuung vor und nach Organtransplantation für Patienten und ihren Angehörigen. Die Aktiven der BAG TxO sind in verschiedenen Gremien beim G-BA, der DSO und BÄK als Patientenvertreter aktiv.
  4. Feststellung des Hirntodes, insbesondere bei Kindern.
  5. Die Feststellung des Hirntodes wird nicht zum Zwecke der Organspende durchgeführt, sondern allein zur Klärung eines ungewissen medizinischen Zustandes. Der festgestellte Hirntod hingegen ist eine gesetzliche Grundlage für die Organentnahme.

Einzelnachweise

  1. AOK-Bundesverband - Pressestelle
    Rosenthaler Straße 31
    10178 Berlin
  2. a b Die Postanschrift der DIVI lautet:
    Torben Brinkema – Pressesprecher –
    i. A. der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
    medXmedia Consulting KG
    Nymphenburger Str. 19
    80335 München
    Tel.: 089/230 69 60 21
    Fax : 089/230 69 60 24