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Wenn Sie Nein zur TX sagen, hat das für Sie und andere Menschen Konsequenzen: | Wenn Sie Nein zur TX sagen, hat das für Sie und andere Menschen Konsequenzen: | ||
* Sie überlassen beim herrschenden Organmangel ein für ihn lebensrettendes Organ. | * Sie überlassen beim herrschenden Organmangel einem anderen schwerkranken Patienten ein für ihn lebensrettendes Organ. | ||
* Sie haben keine Belastungen durch OP und Immunsuppressiva. | * Sie haben keine Belastungen durch OP und Immunsuppressiva. | ||
* Sie kennen den Zustand, den Sie jetzt haben und gehen kein Risiko ein. | * Sie kennen den Zustand, den Sie jetzt haben und gehen kein Risiko ein. | ||
* Sie wissen, was ohne TX auf Sie zukommt. Nur die Ihnen verbleibende Lebenszeit ist Ihnen unbekannt. | * Sie wissen, was ohne TX auf Sie zukommt. Nur die Ihnen verbleibende Lebenszeit ist Ihnen unbekannt. | ||
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Version vom 13. Oktober 2014, 19:27 Uhr
Entscheidungshilfen für alle
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) vom 1.11.2012 werden in Deutschland alle Menschen über 16 Jahre aufgefordert, sich mit dem Thema Organtransplantation auseinanderzusetzen und möglichst eine persönliche Entscheidung für oder gegen eine eigene Organspende zu treffen (sog. „Entscheidungslösung“). Hierzu schreiben alle Krankenkassen flächendeckend alle Versicherten an, informieren und stellen einen sog. "Organspendeausweis" zur Verfügung.
Mit dem vorliegenden Text werden Hilfestellungen zur persönlichen Entscheidungsfindung zu dem Thema zur Verfügung gestellt. Hierbei wird immer wieder auf Seiten dieses Organspende-Wikis verlinkt, da dort weitere Informationen stehen.
Gründe der Organtransplantation
Die Angaben gelten für Deutschland im Jahr 2013: Anzahl der Transplantierten[1], die Anmeldungen[2], Anzahl der für eine TX auf der Warteliste stehenden Patienten in Deutschland am 31.12.2013[3] und der im Jahr 2013 auf der Warteliste verstorbenen Patienten.[4]
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In Deutschland gibt es Tausende von Menschen, die durch Erkrankung eines ihrer Organe eine sehr geringe Lebensqualität haben (Nierenkranke) oder gar vom Tode bedroht sind (Herz-, Lunge-, Leberkranke). Die moderne Medizin kann durch eine Organtransplantation ihre Lebensqualität verbessern und damit ihre Lebensfreude zurück geben (Nierenkranke) und den drohenden Tod abwenden.
Den 4.068 im Jahre 2013 durchgeführten TX stehen 4.928 Neuanmeldungen gegenüber. Dabei sind die Wiederholungsanmeldungen noch nicht berücksichtigt. So standen am 31.12.2013 bei Eurotransplant für Deutschland 10.784 Patienten für ein Spenderorgan auf der Warteliste. 930 auf der Warteliste stehende Patienten starben im Jahr 2013. Für sie kam das rettende Organ zu spät.
Sehr drastische verhält es sich bei Leber-kranken Patienten: Im Jahre 2013 wurden 970 Leber-TX durchgeführt. Es kamen aber 1.305 Patienten neu auf die Warteliste. Dies ist ein Überschuss von 34,5%. - Noch erschreckender ist das Faktum, dass im gleichen Zeitraum 368 für eine Leber-TX auf der Warteliste stehende Patienten gestorben sind. Dies sind 24,7% der am 31.12.2013 für eine Leber-TX noch auf der Warteliste stehende Patienten.
Damit ist jeder schwer kranke Patient, dessen Leben durch eine TX gerettet werden kann, ein Grund, sich ernsthaft zu fragen, ob man im Falle seines Hirntods einer Organspende zustimmt.
Potential der Organspende
Im Jahr 2013 standen in Deutschland 1.370 potenzielle Organspender zur Verfügung. Bei 876 Hirntoten lag eine Zustimmung zur Organspende vor und konnte eine Organentnahme durchgeführt werden, bei 82 konnte sie aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden. Bei 402 Hirntoten wurde die Anfrage zur Organspende verneint.[5] - Hätten alle diese 402 Organverweigerer der Organspende zugestimmt, wäre kaum einer dieser 368 Patienten gestorben.
Bei den insgesamt 1.370 potentiellen Organspendern handelt es sich ausschließlich um die körperlich gesunden Hirntoten, deren Organe transplantiert werden können. Alle Hirntoten mit so schlechten Organen, dass diese nicht transplantiert werden können, sind bei den rund 4.000 anderen Hirntoten, bei denen die Frage um Organspende gar nicht gestellt wurde. Daher kann von rund 400 transplantierbaren Lebern, Herzen und Lungen sowie 800 transplantierbaren Nieren ausgegangen werden, die durch die Verweigerung der Organspende verloren gegangen sind. Mit ihnen hätte man nahezu jedes Leben der verstorbenen Patienten retten können. Bei den auf eine Niere wartende Patienten hätte man die Warteliste spürbar verkleinern können.
Verpflichtung zur Organspende
Der Gesetzgeber hat die Wahl zwischen drei Grundmodellen der Organspende:
- Zustimmungsregelung
Bei der Zustimmungsregelung muss für die Organentnahme eine Zustimmung vorliegen. Andernfalls darf keine Organentnahme erfolgen.- Enge Zustimmungsregelung
Bei der engen Zustimmungsregelung muss für die Organentnahme die Zustimmung des Hirntoten vorliegen. - Erweiterte Zustimmungsregelung
Bei der erweiterten Zustimmungsregelung muss für die Organentnahme die Zustimmung des Hirntoten vorliegen. Hat dieser sich nicht zur Organspende geäußert, können die Hinterbliebenen diese Zustimmung geben.
- Enge Zustimmungsregelung
- Widerspruchsregelung
Bei der Widerspruchsregelung muss der Hirntote bei Lebzeiten der Organentnahme widersprochen haben. Hierzu wird in diesen Ländern ein eigenes Widerspruchsregister geführt, in das man sich hierzu eintragen kann. Hatte der Hirntote zu Lebzeiten nicht der Organentnahme widersprochen, gilt dies als Zustimmung zur Organentnahme. - Notstandsregelung
Bei der Notstandsregelung wird die Not der Patienten als Grund gesehen, dass alle Hirntoten per Gesetz auch Organspender sind.[Anm. 2]
In Deutschland und der Schweiz hat sich der Gesetzgeber für die Zustimmungsregelung entschieden, in Österreich für die Widerspruchsregelung. - In Deutschland ist seit November 2012 die Zustimmungsregelung in der Form der Erklärungsregelung ausgeführt. D.h. dass sich jeder Bürger zur Organspende erklären soll. Dazu werden alle Versicherten von ihrer Krankenversicherung angeschrieben. Mit seiner eigenen schriftlichen Erklärung gegenüber der Organspende wird den Hinterbliebenen die Bürde der Entscheidung genommen. Mit dieser Entscheidung überlässt der Gesetzgeber jedem Einzelnen die freie Entscheidung, ob er sich im Falle seines Hirntods einer Organentnahme zustimmt.
Religion und Kirche
Gott lässt uns eine größtmögliche Freiheit. Wir können grenzenlos Schlechtes bis grenzenlos Gutes tun. Dies ist eine Form der Teilhabe am Göttlichen.[Anm. 3] Wir werden jedoch für unser Tun wie auch für unsere Unterlassungen vor Gott Rechenschaft ablegen müssen.
Für Juden sind neben den Schriften des Gesetzes (Tora) und der Propheten der um das Jahr 200 n.C. verfasste Talmud eine wichtige Schrift. Darin heißt es:[6]
Und wer ein einziges Leben [aus Israel] gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte. |
Für Christen ist die Bibel die schriftliche Grundlage des Glaubens. Dabei sind für Christen die Worte Jesu besonders wichtig. In Lk 10,25-37 beantwortet Jesus die Frage, wer unser Nächster sei, mit dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter:[Anm. 4] [[Zitat|Ein Mann ging von Jerusalem nach Jericho hinab und wurde von Räubern überfallen. Sie plünderten ihn aus und schlugen ihn nieder; dann gingen sie weg und ließen ihn halbtot liegen. Zufällig kam ein Priester denselben Weg herab; er sah ihn und ging weiter. Auch ein Levit kam zu der Stelle; er sah ihn und ging weiter. Dann kam ein Mann aus Samarien, der auf der Reise war. Als er ihn sah, hatte er Mitleid, ging zu ihm hin, goss Öl und Wein auf seine Wunden und verband sie. Dann hob er ihn auf sein Reittier, brachte ihn zu einer Herberge und sorgte für ihn. Am andern Morgen holte er zwei Denare hervor, gab sie dem Wirt und sagte: Sorge für ihn, und wenn du mehr für ihn brauchst, werde ich es dir bezahlen, wenn ich wieder komme. Was meinst du: Wer von diesen dreien hat sich als der Nächste dessen erwiesen, der von den Räubern überfallen wurde? Der Gesetzeslehrer antwortete: Der, der barmherzig an ihm gehandelt hat. Da sagte Jesus zu ihm: Dann geh und handle genauso! (Lk 10,30-37)}}
Für Muslime ist der Koran die schriftliche Grundlage des Glaubens. In Sure 5,32 heißt es:
Wer einen Menschen tötet, für den soll es sein, als habe er die ganze Menschheit getötet. Und wer einen Menschen rettet, für den soll es sein, als habe er die ganze Welt gerettet. |
Für Juden, Christen und Muslime gibt es daher vom Glauben her keinen Grund, einer Organentnahme zu widersprechen, sehr wohl aber Gründe, einer Organentnahme zu entsprechen.
Weiterleben nach dem Tod
Einige Menschen haben die Sorge, dass ihnen im Jenseits die entnommenen Organe fehlen werden. Diese Sorge fußt auf der überholten Vorstellung, dass wir im Jenseits unseren irdischen Körper wieder erhalten werden. Auf der Grundlage dieses Verständnisses wurden die verkohlten Leichen einiger zum Scheiterhaufen Verurteilten zu Asche zerschlagen und in einen Fluss geschüttet. Damit sollte es selbst für Gott unmöglich sein, dem Verurteilten ein ewiges Leben zu schenken. - Später wurden einige dieser Verurteilten heilig gesprochen, so auch die Jungfrau von Orleans (1412-1431), 1909 seliggesprochen, 1920 heiliggesprochen.
In der Offenbarung sagt uns Gott einen neuen Körper zu (Seht, ich mache alles neu. (Offb 21,5), denn der erste Himmel und die erste Erde sind vergangen, auch das Meer ist nicht mehr. (Offb 21,1)). - Da wir für unser ewiges Leben im Jenseits einen neuen Körper erhalten, benötigen wir unseren irdischen Leib nicht mehr. Er würde zudem auch im Jenseits dem Prozess der Alterung und des Zerfalls unterliegen. Für ein ewiges Leben wäre dies sehr hinderlich.
Da wir im Jenseits einen neuen Körper erhalten werden, benötigen wir nichts von unserem irdischen Leib. Daher ist es nicht wichtig, körperlich unversehrt ins Jenseits zu gelangen. Es spricht von daher nichts gegen eine Organspende.
Weiterleben im Organempfänger
Einige Menschen meinen, dass Wesensteile des Organspenders oder gar er gänzlich im Organempfänger weiterleben würden. - Für einige Hinterbliebene ist es eine tröstliche Vorstellung, dass einzelne Organe des Ordanspenders in den Organempfänger[Anm. 5] weiterlebt. Damit ist der Organspender für sie noch nicht ganz tot, zumindest rein körperlich betrachtet.
Auch wenn in den unterschiedlichsten Fassungen immer wieder verbreitet wird, dass mit der Transplantation Wesensteile des Organspenders an den Organempfänger übertragen worden seien, so halten diese Aussagen einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht Stand:
- Bei diesen Erzählungen sind keine Quellen angegeben, sodass diese Aussagen nicht überprüfbar sind.
- Einige dieser Erzählungen sind so unglaublich, dass man sie als Märchen einstufen muss.[Anm. 6] - Das massenhafte Abschreiben macht aus einem Märchen keinen wahren Sachverhalt.
- Bei einigen dieser Erzählungen handelt es sich um subjektive Eindrücke, die sehr diffus und wenig aussagekräftig sind. - Auch bei anderen großen Operationen konnten Wesensveränderungen festgestellt werden.[Anm. 7]
Auch wenn Kritiker der Organtransplantation vorgeben, dass mit der Organtransplantation auch Wesensteile oder gar das gesamte Wesen eines Organspenders auf den Organempfänger übergehen würden, so ist dies nach über 40 Jahren Organtransplantation mit keiner wissenschaftlichen Studie gesichert.
Verfügungsgewalt über den eigenen Körper
Dass sich Menschen mit harten und weichen Drogen Lebenszeit und Lebensqualität nehmen, wird von unserer Gesellschaft akzeptiert, bei weichen Drogen durch Werbung sogar noch unterstützt. Hier erhebt niemand den Finger und sagt, dass man so nicht mit seinem Körper umgehen dürfe. Bei der Organspende wird dies jedoch von einigen Menschen in Frage gestellt.
Blutspende und Knochenmarkspende wird als edle Tat angesehen, ebenso auch Lebendspende. Warum soll bei einer Todspende das Verfügungsrecht über den eigenen Körper nicht mehr gelten? - Mit jeder Patientenverfügung wird bereits am Anfang des Sterbeprozesses über den eigenen Körper verfügt. Warum soll beim Hirntod dieses Verfügungsrecht nicht gelten?
Wenn nach es der Feststellung des Hirntods nur zwei Möglichkeiten zur Wahl stehen - Beendigung der künstlichen Beatmung mit baldigem Herztod oder Organentnahme nach einigen Stunden - warum soll dann zur Rettung des Lebens schwerkranker Patienten nicht der Organentnahme zugestimmt werden dürfen?
Gott ist ein Gott des Lebens. Er will, dass der Sünder umkehrt und lebt (Ez 18,23.32; 33,11). Jesus kam in die Welt, damit wir das Leben haben, und es in Fülle haben (Joh 10,10). Daher gab es für Jesus keine Auszeit des Heilens. Aus diesem Grunde heilte Jesus mehrmals auch am Sabbat. Damit verstieß Jesus gegen das Sabbatgebot (eines der 10 Gebote) und stellte damit die Hifeleistung über den Sabbat:
- Der Mann mit der verdorrten Hand. (Mt 12,9-13 // Mk 3,1-6; Lk 6,6-10)
- Die Frau mit 18 Jahren krummen Rücken. (Lk 13,10-14)
- Der Mann mit Wassersucht. (Lk 14,1-6)
- Der seit 38 Jahren gelähmter Mann. (Joh 5,5-9)
- Der seit Geburt blinder Mann. (Joh 9,1-14)
Daher sagte Jesus auch sehr deutlich: "Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat." (Mk 2,27) Dies lässt sich auch übersetzen als: "Die Gesetze sind für den Menschen (für das Leben des Menschen) da, nicht der Mensch für die Gesetze." Alles hat dem Leben zu dienen. Was nicht dem Leben dient, steht im Widerspruch zu Gottes Willen.
Auch sagte Jesus: "Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt." (Joh 15,13) Bei der Frage um Organspende muss niemand sein Leben hinnehmen. Dieses ist mit Eintritt des Hirntods bereits beendet. Es ist daher die Frage, ob man nach seinem Hirntod bereit ist, seine Organe sterbendkranken Menschen zu spenden, oder ob man sie ihnen vorenthalten und lieber mit auf den Friedhof nehmen will.
Der Hirntod
Der Hirntod ist der Tod des Menschen. Der Herztod ist der Tod des Körpers.
Auf diese Kurzformel lässt sich das Wesen des Hirntods zusammenfassen. Hirntoten ist Wahrnehmung, Bewusstsein und alle lebenswichtigen Reflexe erloschen. Ihr Wissen und Können gehört der Vergangenheit an. Was an ihnen noch festgestellt werden kann, ist dem intermediären Leben zuzuschreiben.
Kein Hirntoter wird für tot erklärt.[Anm. 8] An ihnen wird der Hirntod festgestellt, ebenso wie an den anderen Toten der Herztod festgestellt wird. Damit ist der Hirntod für jeden anderen auf diesem Gebiet erfahrenen Arzt überprüfbar.
Verabschiedung von Hirntoten
Da Hirntote plötzlich aus dem Leben gerissen wurden, ist eine Verabschiedung für die Hinterbliebenen besonders wichtig. Ohne Organspende kann dies vor dem Abschalten der künstlichen Beatmung beginnen und mit dem Erkalten des Leichnams enden. Bei Organspende kann eine Verabschiedung vor der Organentnahme am noch warmen Körper erfolgen, eine zweite Verabschiedung nach der Organentnahme am kalten Körper.
Die Verabschiedung kann seelsorglich begleitet werden. Mit den Gebeten und der Segnung kann der Hirntote Gott anempfohlen werden. Dies kann den Hinterbliebenen dabei helfen, dass sie sich von einem Toten verabschieden.
Ein Beispiel der Aussegnung des Hirntoten ist in dem Taschenbuch (2014) "Wie tot ist hirntot?" von Klaus Schäfer enthalten.
Diese Verabschiedung ist keine Sterbebegleitung, sondern eine Trauerbegleitung. Denn der Hirntote bekommt von dieser Verabschiedung nichts mit. Seine Wahrnehmung und sein Bewusstsein ist erloschen. Daher ist die Verabschiedung von Hirntoten alleine auf die Hinterbliebenen gerichtet. Es ist eine wichtige Hilfe im Trauerprozess, den plötzlichen Tod als Realität anzunehmen und als Tod anzuerkennen.
Grund der Entscheidung
Die häufigsten Ursachen: | Anteil | p/s | Abstand |
---|---|---|---|
Hirnblutung | ca. 55% | p | 12 h |
Schädelhirntrauma | 10-20% | p | 12 h |
Herzstillstand | 10-20% | s | 72 h |
Hirninfarkt | 10-20% | p | 12 h |
p = primäre Hirnschädigung | Abstand[Anm. 9] | ||
s = sekundäre Hirnschädigung |
Die häufigsten zum Hirntod führenden Ursachen sind: Hirnblutung (ca. 60%), Schädelhirntrauma (10-15%), Herzstillstand (10-15%), Hirninfakrt (10-15%). Seit über 10 Jahren sind diese 4 Hauptursachen zusammen über 98% der Ursachen. Alle dieser 4 Hauptursachen erfolgen ohne Vorwarnung. Plötzlich wird der Mensch aus dem Leben gerissen und ist ab diesem Zeitpunkt zu keiner Handlung mehr fähig. Trotz Einsatz aller intensivmedizinischer Maßnahmen war der Hirntod nicht aufzuhalten.
Für die Hinterbliebenen stellt sich damit dieser Ablauf dar:
- Normales Leben im Kreis der Familie.
- Eintritt eines der 4 Hauptursachen, die zum Hirntod führen.
- Die Intensivmedizin versucht einige Tage lang das Leben des Patienten zu retten. Bei primärer Hirnschädigung sind dies meist 2-3 Tage, bei sekundärer Hirnschädigung meist etwa 5 Tage.[Anm. 10]
- Verschiedene Symptome (keine feststellbaren Hirnstammreflexe bei vorliegenden Voraussetzungen für eine Hirntoddiagnostik) legen den Verdacht auf Hirntod nahe. Daher wird eine 1. klinische Diagnostik durchgeführt. Das Ergebnis: Keine Hirnstammreflexe - Damit ist der Verdacht auf Hirntod bestätigt, aber noch nicht der Hirntod selbst.
- Bei primärer Hirnschädigung wird die 2. klinische Diagnostik nach mind. 12 Stunden durchgeführt, bei sekundärer Hirnschädigung nach mind. 72 Stunden. Werden auch dabei keine Hirnstammreflexe festgestellt, ist der Hirntod erwiesen.[Anm. 11]
Wenn keine Erklärung des Hirntoten zur Organspende vorliegt, stehen die Hinterbliebenen meist 3 bzw. 7 Tage nach dem völlig normalen Leben der Frage um Organspende gegenüber. In die Fassungslosigkeit über den plötzlichen Tod hinein sollen sie nun sagen, ob die Organe entnommen werden dürfen. - Damit den Hinterbliebenen dies erspart bleibt, soll sich in Deutschland seit November 2012 jeder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu der Frage erklären, ob er im Falle seines Hirntods dazu bereit ist, seine Organe zu spenden.
Entscheidungshilfen für Patienten
Wenn Sie nicht wirklich mit allem Willen und ganzem Herzen "Ja" zur TX sagen, ist von der TX abzuraten.
Wie aber kommt man zu einer für einen tragfähigen Entscheidung?
Nachfolgende Tabelle soll Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen. - Was Ihnen sonst noch geholfen hat, dürfen Sie mir gerne schreiben:
Für TX | Gegen TX |
---|---|
Sie wollen leben. Sie wollen noch leben. Sie sehen Ihr Leben noch nicht abgeschlossen. |
Ein baldiger Tod ist für Sie eine Option. Sie können damit gut leben, dass Ihr Leben endlich ist und Ihr Leben bald zu Ende geht. |
Sie haben noch Ziele. Sie haben noch Ihnen wichtige Ziele vor sich, die Sie erreichen wollen. Das kann noch nicht abgeschlossene Arbeit sein, ein Ihnen wichtiges Jubiläum, dass die Kinder oder Enkelkinder ein Ziel (Schulabschluss, Berufsausbildung, Studium, Hochzeit, ...) erreichen. |
Sie haben keine wichtigen Ziele. Sie haben alle Ihnen wichtigen Ziele erreicht. Nach der "Pflicht" kommt für Sie nur noch die "Kür". Es wäre schön, wenn Sie noch einige Jahre mit dieser reduzierten Lebensqualität leben könnten. Vielleicht haben Sie Glück, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht verschlechtert. |
Lieber tot, als so weiterzuleben. Der aktuelle Zustand stellt für Sie kein lebenswertes Leben dar. Ihnen ist der Tod lieber, als der jetzige Zustand. Sie haben nichts mehr zu verlieren, aber mit der TX für einige Jahre oder Jahrzehnte Leben zu gewinnen. Sie sind bereit, dieses Risiko einzugehen? |
Den jetzigen Zustand kennen Sie. Sie kennen den jetzigen Zustand. Er ist zwar nicht lebenswert, aber eine TX ist kein garantiertes Erfolgsrezept. Sie scheuen sich, das Risiko der TX einzugehen und bleiben lieber bei dem, was Sie kennen und Ihnen vertraut ist. |
Wenn Sie Ja sagen, ... Wenn Sie Ja zur TX sagen, hat das für Sie und andere Menschen Konsequenzen:
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Wenn Sie Nein sagen, ... Wenn Sie Nein zur TX sagen, hat das für Sie und andere Menschen Konsequenzen:
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Anhang
Anmerkungen
- ↑ Der zahlenmäßig geringere Bedarf an Organen (<10) wurde nicht aufgeführt. Daher fällt die Summe größer aus als die Summe der hier genannten Organe.
- ↑ Eine mögliche Verweigerung der Organentnahme wird als unterlassene Hilfeleistung gesehen. In den meisten Ländern steht unterlassene Hilfeleistung unter Strafe. - In Deutschland heißt es hierzu in § 323c Strafgesetzbuch (StGB):
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. In Österreich heißt es hierzu in § 95 StGB (Unterlassung der Hilfeleistung):
Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist. In der Schweiz heißt es hierzu in Art. 128 (120) StGB (Unterlassung der Nothilfe):
Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. - ↑ Nach Gen 1,26 wurden wir Menschen Gott ähnlich erschaffen. Dieses drückt sich auch in unserer Freiheit aus.
- ↑ Seit Jahrhunderten galt unter den Juden ein Samariter weniger als ein Heide. Ein rechtgläubiger Jude grüße noch nicht mal einen Samariter (siehe: Joh 4,9 = Die samaritische Frau am Jakobsbrunnen). Damit sagt Jesus: Sogar wenn man mit einem Menschen so zerstritten ist, sodass man keinen Umgang mit ihm pflegt, bleibt er als in Not geratener Mensch noch immer mein Nächster, dem es zu helfen gilt.
- ↑ Im Durchschnitt werden bei jeder Organentnahme über 3 Organe entnommen.
- ↑ Im Zusammenhang mit Organspende werden so manche unhaltbare Märchen verbreitet.
- ↑ Vor dem Magendruchbruch meines Vaters konnte er Milch gut vertragen, aber kein Bier. Nach dem Magendruchbruch vertrug mein Vater keine Milch, aber das Bier sehr gut. Dabei wurde meinem Vater kein Organ transplantiert.
- ↑ Für tot erklärt werden nur die Menschen, deren Leichnam nicht vorliegt und von deren Tod ausgegangen werden muss. An allen anderen Toten wird der Tod festgestellt, auch der Hirntod.
- ↑ Bei der HTD muss der zeitlicher Abstand zwischen 1. und 2. klinischen Diagnostik bei primärer Hirnschädigung mind. 12 h und bei sekundärer Hirnschädigung mind. 72 h betragen. Diese Wartezeit kann durch eine apparative Diagnostik verkürzt werden.
- ↑ Bei primärer Hirnschädigung kann die Ursache der Nichtdurchblutung des Gehirns nicht behoben werden. D.h. das Gehirn kann nie wieder durchblutet werden. - Bei sekundärer Hirnschädigung ist durch die Reanimation die Ursache behoben und das Gehirn wird wieder durchblutet. Mit der Hypothermie wird versucht, weiteres Absterben der Gehirnzellen zu verhindern. Daher vergehen bis zum Abschluss der Hypothermie schon mal 3 Tage. Bis die sedierenden Medikamente vom Körper abgebaut und damit überhaupt erst mal mit der Hirntoddiagnostik begonnen werden kann, vergeht meist weitere 1-2 Tage.
- ↑ In einigen Fällen ist zu den beiden klinischen Diagnostiken noch apparative Diagnostik (bildgebende Diagnostik) vorgeschrieben. Siehe: Hirntoddiagnostik.
Einzelnachweise
- ↑ DSO: Jahresbericht 2013. Hierbei sind für die TX Lebendspende und Totspende zusammengefasst (bei Niere 31,9% Lebendspende).
- ↑ DSO: Jahresbericht 2013. Hierbei sind nur die Neuanmeldungen genannt, ohne die Wiederholungsanmeldungen (< insgesamte Bedarf).
- ↑ Eurotransplant Monatsstatistik Zugriff am 25.1.2014.
- ↑ http://statistics.eurotransplant.org/reportloader.php?report=73738-30349&format=html&download=0 Zugriff am 27.1.2014.
- ↑ DSO: Jahresbericht 2013, Seite 42.
Bei den 402 Ablehnungen lag bei 2,0% eine schriftliche Willenserklärung (z.B. Organspendeausweis) vor, bei 35,1% war der mündlich geäußerte Wille bekannt, bei 24,6% wurde der Wille vermutet, bei 38,3% entschieden die Hinterbliebenen. (DSO: Jahresbericht 2013, Seite 44.) - ↑ Sanhedrin, Talmud Babli, 37 a; Mischna Sanhedrin, 4, 5.