EK Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern brachte 2014 das Heft "leben und sterben im Herrn. Handreichung zur Organspende und  Organtransplantation    der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern" heraus.<ref>Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: leben und sterben im Herrn. München 2014. Nach: https://www.bayern-evangelisch.de/downloads/elkb_Handreichung_Organspende.pdf Zugriff am 02.04.2020.</ref> Darin heißt es:
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern brachte 2014 das Heft "leben und sterben im Herrn. Handreichung zur Organspende und  Organtransplantation    der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern" heraus.<ref>Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: leben und sterben im Herrn. München 2014. Nach: https://www.bayern-evangelisch.de/downloads/elkb_Handreichung_Organspende.pdf Zugriff am 02.04.2020.</ref> Darin heißt es:


{{Zitat2|
{{Zitat2|Für jede Entscheidung können aus christlicher Sicht gute Gründe sprechen. (6)}}
Für ein "Ja" zur Organspende gibt es sicherlich gute Gründe, für ein "Nein" mag es Gründe geben, aber sicherlich keine guten.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Der Ausschuss hat sich zwei Jahre lang intensiv mit dem Thema Organspende und Organtransplantation auseinandergesetzt und die vorliegende Handreichung erarbeitet. (7)}}
Für 2 Jahre intensive Auseinandersetzung sind in der Schrift aber noch viele sachliche Fehler. Es war sicherlich kein kompetenter Mediziner mit beteiligt, der der Schrift sicherlich gut getan hätte.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Wir hoffen und wünschen, dass die Informationen dieser Handreichung den Leserinnen und Lesern helfen, eine bewusste persönliche Entscheidung zu treffen, die von der Gewissheit getragen ist, dass wir – wie auch immer wir uns entscheiden – in Gottes Händen geborgen sind – im Leben und im Sterben. (7)}}
Wird uns Gott nicht nach unserem Tode fragen, wo unser Bruder, unsere Schwester geblieben ist (Gen 4,9)?


{{Zitat2|
{{Zitat2|Das klingt plausibel, wenn man sich vergegenwärtigt, dass in den letzten Jahren durchschnittlich 3000 Organe in Deutschland verpflanzt wurden und davon mehr als  tausend  Menschen  profitiert  haben  mit  einer  verbesserten  Lebensqualität, oder sie diese Transplantation sogar aus Lebensgefahr gerettet hat. (8)}}
Warum sind es bei 3.000 transplantierten Organen nicht nahezu auch 3.000 Transplantierte?


{{Zitat2|
{{Zitat2|Und  doch  mischen  sich  in  diese  scheinbar  so  eindeutige  Angelegenheit  immer wieder  kritische  Töne.  Es  sind  nicht  erst  die  Skandale  in  mehreren  deutschen Transplantationszentren  im  Jahr  2012,  welche  die  Spendebereitschaft  massiv haben einbrechen lassen. (8)}}
Die [[Spendebereitschaft]] brach nicht ein. Siehe: [[Erklärung]]


{{Zitat2|
{{Zitat2|Sie können aber auch gar nichts entscheiden und müssen den Organspendeausweis nicht ausfüllen. Das Transplantationsgesetz sieht für den letzten Fall keine Strafen  bei  Nichtbefolgen  vor.  Das  ist  juristisch  ungewöhnlich,  entspricht  aber  der besonderen  Situation:  Ein  gesetzlicher  Zwang  würde  sich  in  diesem  Fall  eher schädlich auswirken. (11)}}
Es fehlt hier der Hinweis, dass sich bei fehlender Entscheidung im Falle des Hirntodes die Hinterbliebenen zu entscheiden haben.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Sie haben die Möglichkeit, die einmal dokumentierte Haltung jederzeit wieder zu ändern und eine andere Entscheidung zu treffen. In jedem Fall sollten Sie Ihren Hausarzt und / oder nahe Angehörige und Bevollmächtigte davon informieren. (12)}}
Im Falle des Hirntodes wird kein Hausarzt gefragt, sondern die Hinterbliebenen.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Angeschrieben werden alle krankenversicherten Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ab diesem Alter dürfen Personen selbst entscheiden, ob sie Organe spenden wollen. Da Jugendliche in diesem Alter jedoch bei anderen Entscheidungen auf die gesetzliche Vertretung durch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte angewiesen sind, ist es schon aus diesem Grund sinnvoll, diese Entscheidung nicht allein zu  treffen und zu dokumentieren, sondern dies gemeinsam zu besprechen. (12)}}
Es ist in jedem Falle sinnvoll, mit der Familie über die eigene Entscheidung zu sprechen, aber § 2 Abs. 2 [[TPG]] ermächtigt Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einer Organspende zuzustimmen und ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zu widersprechen.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Bei  allem  Verständnis  für  das  Anliegen,  die  Organspendebereitschaft  in  der  Bevölkerung zu fördern, hat der Respekt vor der individuellen Entscheidungsfreiheit und damit auch vor dem Recht, sich  (vorläufig) nicht zu entscheiden, Vorrang. (15)}}
Wer sich "(vorläufig)" nicht entscheidet, von dem ist auch bis zu seinem Tode oder einem gravierenden Einschnitt in sein Leben keine Entscheidung zu erwarten. Dann haben im Falle des Hirntodes die Hinterbliebenen zu entscheiden. Genau diese sollte die 2012 eingeführte [[Entscheidungsregelung]] vermeiden.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Gute Information ist vertrauenswürdige Information: Diese Handreichung bietet Ihnen den neuesten Sachstand aus Quellen, die wir für vertrauenswürdig und belastbar einschätzen und die wir Ihnen im Anhang aufführen, damit Sie sich selbst ein Bild machen bzw. weiter informieren können. (15)}}
Wie diese Seite aufzeigt, entsprechen nicht alle Aussagen "den neuesten Sachstand" und sind auch nicht "belastbar".


{{Zitat2|
{{Zitat2|Zugleich sind Organe aber kostbare Güter, für die hohe Preise gezahlt werden. So wird immer wieder über Fälle von Organhandel und von Organraub berichtet. Es ist  schwer,  all  diese  Berichte  auf  ihren  Wahrheitsgehalt  zu  überprüfen. (17)}}
Warum das Thmea überhaupt? Wo sind hier die "belastbaren" Aussagen, dass in Deutschland kein [[Organhandel]] stattfindet, dass in Deutschland sogar der Versuch von [[Organhandel]] strafbar ist? Siehe: [[Organhandel]]


{{Zitat2|
{{Zitat2|Organtransplantation  ist  eine  mittlerweile  globale  Angelegenheit,  bei  der  die Ströme der Organe denen des Kapitals folgen: von Süden nach Norden, von arm nach reich und von weiblich zu männlich. (18)}}
[[EFiD]] lässt grüßen. Siehe: [[Statistik/Spender#Geschlecht_der_Organspender]]


{{Zitat2|
{{Zitat2|Auch  wenn  in  Deutschland  nur  Organe  aus  dem  Eurotransplant-Raum  (siehe Erläuterung im Kasten) in Umlauf sein sollen, ist a) nicht auszuschließen, dass auch  hier  illegal  gewonnene  Organe  verpflanzt  werden,  und  b)  kann  uns  aus moralischen  Erwägungen  nicht  gleichgültig  sein,  in  welcher  Weise  Organe  an anderen Orten dieser Welt gewonnen und weiter gegeben werden. (18)}}
Es ist über 50 Jahren kein Fall bekannt geworden, dass "hier illegal gewonnene Organe verpflanzt werden". Diese Aussage ist nicht "vertrauenswürdig und belastbar". - Wenn es andernorts nicht korekt zugeht, sollte es uns nicht daran hindern, weiterhin korrekt zu handeln.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Doch auch unser System ist nicht fehlerfrei, wie sich im Jahr 2012 anlässlich der Manipulationsskandale  in  mehreren  Transplantationszentren  gezeigt  hat.  Dass  bestimmte Praktiken im Bereich der Organtransplantation einen großen Skandal hervorgerufen haben, hat nicht nur zu einem massiven Einbruch bei den Spendezahlen geführt, sondern ebenso gezeigt, wie sehr es in diesem sensiblen Bereich auf Vertrauen und Verlässlichkeit ankommt, die durch das Fehlverhalten Einzelner sehr schnell erschüttert werden können. (18f)
Siehe: [[Entscheidungen]]


{{Zitat2|
{{Zitat2|Aber auch wenn die durch die zuständigen Prüfkommissionen entdeckten Missstände nur auf das Fehlverhalten Einzelner zurückgehen sollten, bleibt doch über diesen unmittelbaren „Zwischenfall“ festzuhalten, dass es wohl auch strukturelle Gründe gibt, warum das Feld der Organtransplantation für Korrumpierung anfällig ist und vielleicht auch bleiben wird. (19)}}
Dann haben die Verfasser nicht mitbekommen, was bis 2014 unternommen wurde, um das System sicherer zu machen. Siehe: [[Skandale]]


{{Zitat2|
{{Zitat2|Zunächst  muss  man  sich  klar  machen,  dass  es  immer  einen  Mangel  an  Organen geben wird, solange diese von hirntoten Menschen gewonnen werden. (19)}}
{{Zitat2| Im Gegenzug wird es unter den Menschen, die sterben, nicht genug geben, die als Organspender in Betracht kommen. (19)}}
{{Zitat2|Die strukturelle Lücke zwischen Organspendern und in Betracht kommenden Organempfängern wird sich vermutlich durch keine Gesetze oder moralischen Appelle schließen lassen. (19)}}
Soll dann nicht versucht werden, möglichst vielen Menschen das Leben zu retten?


{{Zitat2|
{{Zitat2|Es wird bei den wachsenden medizinischen Möglichkeiten immer mehr Menschen geben,  die  eine  Organtransplantation  als  Behandlungsoption  in  Betracht  ziehen werden. (19)
Diese Aussage muss angezweifelt werden, da der Fortschritt neue und bessere Behandlungsmöglichkeiten bieten, die eine [[TX]] überflüssig machen.


{{Zitat2|
{{Zitat2|Entsprechend gibt es Forschungen zu Organersatz: Stammzellen, aus denen Organe gezüchtet werden; Maschinen, die diese Aufgabe langfristig übernehmen können; oder Organe, die von genetisch verwandten Tieren gezüchtet und gewonnen werden (Xenotransplantation – siehe Erläuterung im Kasten auf Seite 47). (19)}}
Keiner dieser Optionen stehen derzeit (April 2020) zur Verfügung und werden dies wohl auch nicht in den nächsten Jahrzehnten zu Verfügung stehen.


{{Zitat2|Außerdem  ist  die  Anfälligkeit  des  Organspendesystems  auf  die  Tatsache  zurückzuführen, dass hier ein prinzipiell nicht-kommerzielles Geschehen in ein von starken marktlichen Anreizen geprägtes Gesundheitswesen eingebettet ist. (20)}}
Diese finanziellen Anreize wurden bereits 2012 ersatzlos gestrichen.
{{Zitat2|Würde man allerdings einen Preis für Organe über einen Markt regeln lassen, dann würde der bisherige Charakter der Organspende wohl verloren gehen. Es mag sein, dass die Zahl der Organabgaben dann stiege, aber es wäre wohl eine Gesellschaft, die auf jeden Einzelnen einen Druck ausüben würde, seine Organe doch zum Nutzen der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. (20)}}
Siehe: [[Organhandel]]
{{Zitat2|  Die  körperliche  Identität  und  Individualität  ist  damit nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber für viele Transplantierte wird es zu  einer  Herausforderung,  mit  dem  „fremden“  Organ  im  „eigenen“  Körper umzugehen. (21)}}
Deren Option lautet: Friedhof
{{Zitat2|Neben  physischen  Fremdheitserfahrungen  kann  das  Wissen  um  das  fremde Organ auch Phantasien und Befürchtungen mobilisieren, ob mit dem Organ Eigenschaften des Spenders übernommen worden sind. Hier kann eine psychologische, psychotherapeutische oder auch seelsorgliche Begleitung eine wichtige  Rolle spielen. (21)}}
Warum kann man hier nicht schlicht schreiben, dass dies Nonsens ist? Siehe: [[Märchen]]
{{Zitat2|Der  Mensch  hat  nach  christlichem  Verständnis  nicht  nur  einen  Körper, sondern er ist Leib, ein leibliches Wesen. Das bedeutet: Er kann sich auf sich selbst beziehen, zu seinem Körper in ein Verhältnis treten. Dieses immer auch reflexive Selbstverhältnis ist gemeint, wenn in der Bibel vom Leib des Menschen gesprochen wird. (21)}}
Mit dem Tod des Menschen hat er seine Körperlichkeit nicht verloren, aber er ist nun kein Mensch mehr, sondern ein Leichnam.
{{Zitat2|Es  werden  mittlerweile  praktisch  alle  Organe  eines  Menschen  transplantiert: Herz, Lunge, Leber, Niere, Milz, Bauchspeicheldrüse und Darm (isoliert oder gemeinsam mit der Leber). (22)}}
Das [[Gehirn]] wird auch als [[Organ]] bezeichnet, ist aber nicht transplantierbar.
{{Zitat2|Organe  werden  gespendet,  Gewebe  hingegen  wird  als  medizinisches  Material aufbereitet und wie Medikamente verkauft. (23)}}
{{Zitat2|Die Organspende darf keinem kommerziellen Interesse unterliegen, während Gewebe als Heilmittel dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegen und wie Medikamente  und  Heilmittel  verkauft  werden.  Die  Trennung beider  Bereiche  hilft einerseits  Interessenkonflikte  zu  vermeiden: Ein  Herz  als  Organ  wird  gespendet, Herzklappen als Gewebe werden verkauft. Andererseits werden dadurch aber auch Kombinationen wie z. B. die gemeinsame Transplantation von Bauspeicheldrüse und Inselzellen verhindert, was therapeutisch nicht sinnvoll ist. (23)}}
Auch Gewebe wird gespendet. Siehe: [[Gewebespende]]
{{Zitat2|Organe  müssen  innerhalb  einer  kurzen  Frist  (diese  unterscheidet  sich  bei  den Organen und reicht von ca. 4 bis 24 Stunden) vom Spender auf den Empfänger transplantiert werden. Bedenkt man, dass zwischen Spender und Empfänger unter Umständen  viele  hundert  Kilometer  (z.  B.  Amsterdam  in  den  Niederlanden  und Ljubljana in Slowenien) liegen, dann erfordert das eine sehr aufwendige und präzise Logistik und schnelle Entscheidungen in den Krankenhäusern. Das erklärt zum Teil den Zeitdruck, der auf allen lastet, wenn es zur Entscheidung einer Organentnahme kommt. (24)}}
Die Angaben um die [[Ischämiezeit]]en sind korrekt, aber der Zeitdruck bei der Entscheidungsfindung hängt damit zusammen, dass jederzeit der [[Hirntote]] einen Herzstillstand erfährt und dadurch die [[Organe]] für eine [[TX]] unbrauchbar werden.
{{Zitat2|Wird ein Patient mit einem Unfall oder einer Krankheit in ein Krankenhaus eingeliefert, dann steht für das ärztliche und pflegerische Personal der Behandlungsauftrag im Vordergrund. Gedanken an eine mögliche Organspende stehen – wenn sie überhaupt eine Rolle spielen – ganz im Hintergrund. (25)}}
Bei der Einlieferung und den ersten Stunden danach steht das Retten des Lebens und die Wiederherstellung der Gesundheit im alleinigen Fokus. Organspende steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal im Hintergrund.
{{Zitat2|Dieser Ablauf orientiert sich an den Darstellungen der DSO und wurde noch ergänzt. Durch die Änderung des Transplantationsgesetzes müsste eigentlich die Frage nach der Spendebereitschaft vor der Hirntoddiagnostik stehen. Sollte der betreffende Patient eine Organspende ausgeschlossen haben, so kann unter Umständen die Hirntoddiagnostik unterbleiben. (25, Fußnote 7)}}
Hier wird die Aufgabe der [[HTD]] verkannt. Sie hat den Tod des Menschen festzustellen und hat daher primär nichts mit [[TX]] zu tun. Hierfür bedarf es auch keinen Kontaktaufnahme mit der [[DSO]].
{{Zitat2|Richtig an diesem Bild ist, dass der Hirntod des Spenders die Voraussetzung für die Entnahme von Organe ist, die nur während einer technisch herstellbaren, aber alltagspraktisch  schwer  zu  begreifenden  „Zwischenphase“  entnommen  werden  können. (25f)
Diese [[Zwischenphase]] gibt es per Definition von Leben und Tod nicht.
{{Zitat2|Dies kann durch einen Unfall geschehen sein, bei dem Kopf und Hirn schwer verletzt wurden. Dies kann auch eintreten, wenn im Hirn eine Schwellung Hirnareale schädigt oder die Blutversorgung des Hirns unterbricht. (26)}}
Hirntod zeichnet sich immer durch [[Hirnschwellung]] mit Stillstand der [[Hirndurchblutung]] aus.
{{Zitat2| Ein  Patient  mit  den  geschilderten  Hirnverletzungen  würde ohne die intensivmedizinische Versorgung einen Herzstillstand erleiden und so für alle Beteiligten sehr schnell als tot erkannt werden. (27)}}
Der Tod wird nicht nach dem Anschein (siehe: [[Scheintod]]) definiert, sondern nach medizinischer Expertise.
{{Zitat2| Das  Hirntodkriterium  ist  1968  an  der  Harvard  Medical School  deshalb  eingeführt  worden,  weil  man  eine  medizinisch  begründbare Möglichkeit suchte, Patienten, deren Hirn als nicht mehr funktionsfähig erkannt worden war, von der Beatmung abschalten und so sterben lassen zu können. (27)}}
In diesem Papier steht nicht "sterben lassen", sondern von Tod definieren.
{{Zitat2|Wenn der Patient sich zu einer Organspende entschlossen hat, bedeutet es für die Angehörigen, dass sie sich zu einem Zeitpunkt von ihm verabschieden müssen, der nicht dem herkömmlichen Tod entspricht. (30)}}
Siehe: [[Todesverständnis]]
{{Zitat2|Sie werden nicht bis zum letzten Atemzug an seiner Seite sitzen können. (30)}}
Den letzten Atemzug hat jeder Hirntote vor vielen Stunden gemacht. Siehe: [[Apnoe-Test]]
{{Zitat2|Sie dient in diesem Falle dazu, über einen Therapieabbruch entscheiden zu können, und  ist  nach  gegenwärtiger  Gesetzeslage  zunächst  unabhängig  von  der  Frage einer Organspende. (30)}}
Diese "gegenwärtige Gesetzeslage" besteht seit 1997.
{{Zitat2| Je nach Art der Hirnschädigung bedarf es hier einer längeren Untersuchung, die sich bis zu 72 Stunden hinziehen kann (für Kinder und Neugeborene gelten dabei besondere Regeln). (30)}}
Bei [[primärer Hirnschädigung]] müssen zwischen der 1. und 2. Überprüfung des klinischen Symptome mind. 12 Stunden liegen, bei [[sekundärer Hirnschädigung]] mindestens 72 Stunden.
{{Zitat2|Um den Hirntod diagnostizieren und von anderen Erscheinungsbildern (z. B. Locked-in-Syndrom, oder apallisches Syndrom) unterscheiden zu können, müssen vor der Hirntoddiagnostik bestimmte Medikamente abgesetzt und andere Ursachen (wie Unterkühlung, Koma, Vergiftung) ausgeschlossen werden. (30)}}
{{Zitat2|Kritiker  des  Hirntodkonzeptes  argumentieren  gegen  dieses  Vorgehen,  dass  die Absetzung schmerzstillender (Analgetika) oder bewusstseinsmindernder (Sedativa) Mittel dem Patienten, der ja noch nicht tot diagnostiziert worden ist, Schaden bzw. Schmerzen zufügen könnte. (31)}}


{{Zitat2|


{{Zitat2|Um den Hirntod diagnostizieren und von anderen Erscheinungsbildern (z.B. Locked-in-Syndrom, oder apallisches Syndrom) unterscheiden zu können, müssen vor der  
{{Zitat2|Um den Hirntod diagnostizieren und von anderen Erscheinungsbildern (z.B. Locked-in-Syndrom, oder apallisches Syndrom) unterscheiden zu können, müssen vor der  
Hirntoddiagnostik bestimmte Medikamente abgesetzt und andere Ursachen (wie  
Hirntoddiagnostik bestimmte Medikamente abgesetzt und andere Ursachen (wie  
Unterkühlung, Koma, Vergiftung) ausgeschlossen werden. (30)}}
Unterkühlung, Koma, Vergiftung) ausgeschlossen werden. (30)}}
Die Absetzung der Medikamente und der Auschluss von Unterkühlung, Koma, Vergiftung hat nichts mit anderen Erscheinungsbildern zu tun, sondern weil diese u.U. Hirntod vortäuschen könnten, wo keiner vorliegt. [[Koma]] muss vorliegen, aber es muss ein metabolisches oder endokrines Koma ausgeschlossen sein.<br>
Die Voraussetzungen (u.a. abgesetzte Medikamente, keine Unterkühlung, keine Vergiftung) müssen als [[1. Säule der HTD]] vor Beginn der Überberprüfung der Klinischen Symptome ([[2. Säule der HTD]]) gegeben sein, weil jeder dieser Punkte Symptome von Hirntod vortäuschen kann. Ein tiefes [[Koma]] ist eine Bedingung der [[Klinischen Symptome]]. - Beim apallischen Syndrom atmet der Patient meist selbständig und ist damit eindeutig kein Hirntoter. Das [[Locked-in-Syndrom]] wird spätestens bei Durchführung der [[HTD]] als solches erkannt.
Die Voraussetzungen (u.a. abgesetzte Medikamente, keine Unterkühlung, keine Vergiftung) müssen als [[1. Säule der HTD]] vor Beginn der Überberprüfung der Klinischen Symptome ([[2. Säule der HTD]]) gegeben sein, weil jeder dieser Punkte Symptome von Hirntod vortäuschen kann. Ein tiefes [[Koma]] ist eine Bedingung der [[Klinischen Symptome]]. - Beim apallischen Syndrom atmet der Patient meist selbständig und ist damit eindeutig kein Hirntoter. Das [[Locked-in-Syndrom]] wird spätestens bei Durchführung der [[HTD]] als solches erkannt.


{{Zitat2|Kritiker  des  Hirntodkonzeptes  argumentieren  gegen  dieses  Vorgehen,  dass  die Absetzung schmerzstillender (Analgetika) oder bewusstseinsmindernder (Sedativa) Mittel dem Patienten, der ja noch nicht tot diagnostiziert worden ist, Schaden bzw. Schmerzen zufügen könnte. (31)}}
{{Zitat2|Kritiker  des  Hirntodkonzeptes  argumentieren  gegen  dieses  Vorgehen,  dass  die Absetzung schmerzstillender (Analgetika) oder bewusstseinsmindernder (Sedativa) Mittel dem Patienten, der ja noch nicht tot diagnostiziert worden ist, Schaden bzw. Schmerzen zufügen könnte. (31)}}
Die Medikamente werden abgesetzt, wenn ein begründeter Verdacht für Hirntod vorliegt, u.a. lichtstarre, weite Pupillen und kein Würgereflex beim Absaugen. Sollte anhand von Krämpfen oder steigendem Blutdruck oder Puls festgestellt werden, dass der Patient leidet, werden diese Medikament sofort wieder gegeben. Diese o.g. Sorge ist damit unberechtigt.
Dies kann auch sonst beim Aufwachen aus der Narkose vorkommen. Dies wird jedoch rasch an verschiedenen Symptomen wahrgenommen und der Patient bekommt umgehend die für ihn benötigten Medikamente zur Ruhigstellung. Erfolgt dies im Vorfeld einer [[HTD]], so braucht diese (noch) nicht durchgeführt werden, denn Hirntote haben keine derartigen Reaktionen.<br>
Die Medikamente werden abgesetzt, wenn ein begründeter Verdacht für Hirntod vorliegt, u.a. lichtstarre, weite Pupillen und kein Würgereflex beim Absaugen.


{{Zitat2|Im Rahmen der Hirntoddiagnostik und nachdem Schmerzbewusstsein und andere Reflexe als Zeichen von Vitalität ausgeschlossen worden sind, wird außerdem ein Apnoetest  durchgeführt,  bei  dem  die  Sauerstoffsättigung  im  Blut  kontrolliert herabgesetzt  wird,  um  die  reflexartige  Schnappatmung  herbeizuführen. (31)}}
{{Zitat2|Im Rahmen der Hirntoddiagnostik und nachdem Schmerzbewusstsein und andere Reflexe als Zeichen von Vitalität ausgeschlossen worden sind, wird außerdem ein Apnoetest  durchgeführt,  bei  dem  die  Sauerstoffsättigung  im  Blut  kontrolliert herabgesetzt  wird,  um  die  reflexartige  Schnappatmung  herbeizuführen. (31)}}
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[[KAO]] lässt grüßen.
[[KAO]] lässt grüßen.


'''Fazit''': Die Schrit "leben und sterben im Herrn" enthält viele lobenswerte Aussagen, aber daneben auch einige Aussagen, aus denen deutlich heraus [[KAO]] grüßt. Auch mangelt es an einigen Stellen an medizinischem Sachverstand, so dass die Schrift sachliche Falschaussagen enthält oder Dinge zusammenbringt, die nicht zusammengehören (z.B. Hospiz und Palliativstation im Zusammenhang mit Hirntod). Es ist daher wünscheswert, dass diese Schrift bald in korrigierter Auflage neu erscheint.
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'''Fazit''': Die Schrift "leben und sterben im Herrn" enthält viele lobenswerte Aussagen, aber daneben auch einige Aussagen, aus denen deutlich heraus [[KAO]] grüßt. Auch mangelt es an einigen Stellen an medizinischem Sachverstand, so dass die Schrift sachliche Falschaussagen enthält oder Dinge zusammenbringt, die nicht zusammengehören (z.B. Hospiz und Palliativstation im Zusammenhang mit Hirntod). Es ist daher wünscheswert, dass diese Schrift bald in korrigierter Auflage neu erscheint.


Die Schrift erweckt dazu den Eindruck, dass zwei Gruppen mit konträrer Haltung gegenüber [[Hirntod]] und [[Organspende]] mitgewirkt haben. Eine der Gruppen war vom Geistesgut der [[KAO]] infiziert.
Die Schrift erweckt dazu den Eindruck, dass zwei Gruppen mit konträrer Haltung gegenüber [[Hirntod]] und [[Organspende]] mitgewirkt haben. Eine der Gruppen war vom Geistesgut der [[KAO]] infiziert.
Auf Seite 7 heißt es:
{{Zitat2|Der Ausschuss hat sich zwei Jahre lang intensiv mit dem Thema Organspende und Organtransplantation auseinandergesetzt und die vorliegende Handreichung erarbeitet.}}
Auf Seite 15 heißt es:
{{Zitat2|Gute Information ist vertrauenswürdige Information: Diese Handreichung bietet Ihnen den neuesten Sachstand aus Quellen, die wir für vertrauenswürdig und belastbar einschätzen und die wir Ihnen im Anhang aufführen, damit Sie sich selbst ein Bild machen bzw. weiter informieren können.}}
Die inhaltliche Qualität dieser Handreichung spiegelt dieses Zitat von Seite 7 wider und entspricht nicht vollständig der Aussage von Seite 15.
Die [[DSO]] ist auf folgenden Seiten genannt:
* 18: Die [[DSO]] koordiniert den Ablauf der [[TX]].
* 25: Die [[DSO]] wird mit der Koordinierung beauftragt.
* 25: In Fußnote 7 folgendes Zitat: <br>  "Dieser Ablauf orientiert sich an den Darstellungen der DSO und wurde noch ergänzt. Durch die Änderung des Transplantationsgesetzes müsste eigentlich die Frage nach der Spendebereitschaft vor der Hirntoddiagnostik stehen. Sollte der betreffende Patient eine Organspende ausgeschlossen haben, so kann unter Umständen die Hirntoddiagnostik unterbleiben." <br>  Hier wird die Aufgabe der [[HTD]] verkannt. Sie hat den Tod des Menschen festzustellen und hat daher primär nichts mit [[TX]] zu tun. Hierfür bedarf es auch keinen Kontaktaufnahme mit der [[DSO]].
* 28: "So teilt auch die DSO mit, dass sie auch unter den Bedingungen der Entscheidungslösung die Angehörigen einbeziehen will."
* 28: Austausch der Brief zwischen Transplantierten und Hinterbliebenen der Organspender.
* 38: "Die  DSO  legt  großen  Wert  auf  die  Aussage, dass mit dem Leichnam von Organspendern pietätvoll umgegangen werde und die Angehörigen diesen auch nach der Explantation anschauen können." <br>  Seit dem Jahr 1997 steht in § 6 [[TPG]]:
{{Zitat|§ 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders<br>
(1) Die Organ- oder Gewebeentnahme bei verstorbenen Personen und alle mit ihr zusammenhängenden Maßnahmen müssen unter Achtung der Würde des Organ- oder Gewebespenders in einer der ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Weise durchgeführt werden. <br>
(2) Der Leichnam des Organ- oder Gewebespenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen.}}
* 45: "Die DSO legt großen Wert darauf, dass das gesamte an einer Organentnahme beteiligte Personal pietätvoll mit dem Toten umgehe."
Die Definition des Hirntodes ist genannt auf den Seiten:
* 31: "In den Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes der Bundesärztekammer heißt es: „Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten”." <br>  In § 3 [[TPG]] heißt es seit 1997:
{{Zitat|(2) Die Entnahme von Organen oder Geweben ist unzulässig, wenn<br>
1. die Person, deren Tod festgestellt ist, der Organ- oder Gewebeentnahme widersprochen hatte,<br>
2. nicht vor der Entnahme bei dem Organ- oder Gewebespender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.}}
* 31: "Mittels verschiedener Untersuchungen, die in der genannten Richtlinie detailliert aufgeführt  sind  und  akribisch  genau  durchgeführt  und  dokumentiert  werden müssen, soll festgestellt werden, ob die Funktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm unwiederbringlich (irreversibel) ausgefallen sind und damit die Person als tot einzustufen ist."
* 32: "Grund hierfür ist die Überlegung, dass der Fortfall der bewusstseinstragenden
Funktionen im Großhirn als hinreichend angesehen wird, um einem Menschen
Personalität und damit Leben abzusprechen."
Das [[TPG]] ist genannt auf den Seiten:
* 8: "So heißt es im geänderten Transplantationsgesetz aus dem Sommer 2012."
* 11: "Seit  der  Änderung  des Transplantationsgesetzes im Juli 2012 sind die Krankenkassen vom Gesetzgeber aufgefordert, ..."
* 11: "Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes vom 15. 7. 2012 3  werden Sie vom Gesetzgeber aufgefordert, eine persönliche Entscheidung in Sachen Organspende zu  treffen  und  diese  Entscheidung  auch  zu  dokumentieren."
* 11: "Sie können aber auch gar nichts entscheiden und müssen den Organspendeausweis nicht ausfüllen. Das Transplantationsgesetz sieht für den letzten Fall keine Strafen  bei  Nichtbefolgen  vor." Siehe: [[Anarchie]]
* 25: "Dieser Ablauf orientiert sich an den Darstellungen der DSO und wurde noch ergänzt. Durch die Änderung des Transplantationsgesetzes müsste eigentlich die Frage nach der Spendebereitschaft vor der Hirntoddiagnostik stehen. Sollte der betreffende Patient eine Organspende ausgeschlossen haben, so kann unter Umständen die Hirntoddiagnostik unterbleiben." (siehe oben, bei der [[DSO]]
* 27: "Mit  der  Neuregelung  des  Transplantationsgesetzes  gilt  nun  die  sogenannte „Entscheidungslösung“,  ..."
* 29: "Auch wenn nach dem geänderten Transplantationsgesetz die Angehörigen in die Entscheidung zur Organspende nicht mehr einbezogen werden müssen, ist es doch unumgänglich, sie zu informieren und zu begleiten."
* 32: "An (hirn-)toten Menschen, die zuvor ihre Einwilligung gegeben haben, ist das hingegen durch das Transplantationsgesetz erlaubt."
* 34: "Unter  diesen  Bedingungen  hat  das  Transplantationsgesetz  von  1997  festgelegt, dass die Organentnahme aus hirntot diagnostizierten Menschen statthaft ist."
* 44: "Eine klare Grenze zwischen Leben und Tod ist für alle Beteiligten wichtig. Diese Grenze hat das Transplantationsgesetz in seiner ersten Fassung von 1997 klar gezogen. Ein hirntot diagnostizierter Mensch ist tot im medizinischen und im rechtlichen Sinne."
* 46: "Das neue Transplantationsgesetz hat das Ziel, „die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern“ (Art. 1 TPG)."
* 48: "Entsprechend  wird  im  geänderten  Transplantationsgesetz  ausdrücklich  auf  die Möglichkeit hingewiesen, dass Menschen, die sich gegen lebensverlängernde Maßnahmen ausgesprochen haben, diese ausdrücklich erlauben können, um doch noch eine Organentnahme zu ermöglichen."
Die Autoren dieser Handreichung kannten offensichtlich das [[TPG]] von den Medien her, nicht aber dem Inhalt nach, noch nicht einmal vom Inhaltsverzeichnis her, denn sonst wäre ihnen "§ 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders" aufgefallen. Statt dessen wird die Beachtung des würdevollen Umgangs der [[DSO]] zugeschrieben. - Auch die Definition des Hirntodes nach § 3 [[TPG]] wird abgeschwächt auf die Richtlinie der [[BÄK]] zur Feststellung des [[Hirntodes]].
Über die Grenze zwischen Leben und Tod heißt es in der Handreichung:
* 5: "Organtransplantationen finden auf der Grenze  zwischen Leben und Tod statt"
* 44: "Klare Grenze zwischen Leben und Tod "
* 44: "Eine klare Grenze zwischen Leben und Tod ist für alle Beteiligten wichtig. Diese Grenze hat das Transplantationsgesetz in seiner ersten Fassung von 1997 klar gezogen. Ein hirntot diagnostizierter Mensch ist tot im medizinischen und im rechtlichen Sinne."
* 52: "Organtransplantationen finden auf der Grenze zwischen Leben und Tod statt"
== Artikel ==
=== Leben und Tod - Organspende. (30.06.2012) ===
Am 30.06.2012 erschien von Schleißing/Manzeschke der Artikel "Leben und Tod - Organspende".<ref>Schleißing/Manzeschke: Leben und Tod - Organspende. (30.06.2012) Nach: https://www.bayern-evangelisch.de/was-uns-bewegt/organspende.php Zugriff am 25.04.2020.</ref> Darin heißt es:
{{Zitat2|Heute kommmen Menschen fast aller Altersklassen als Spender und Empfänger in Frage.}}
Bereits 2012 kamen Neugeborene und auch Greise mit über 90 Jahren als Organspender in Betracht.
Stephan Schleißing : Ein Ausdruck des Persönlichkeitrechts
{{Zitat2|Von niemandem wird allerdings bestritten, dass mit dem so genannten Hirntod der individuelle Sterbeprozess irreversibel einsetzt, was den Tod der menschlichen Person unvermeidbar zur Folge hat.}}
{{Zitat2|Deshalb ist es ein Fortschritt, dass sich nun explizit jeder dazu verhalten kann, ob er diese Delegation der Äußerung seines Willens im Moment des eigenen Sterbens auch befürwortet.}}
Siehe: [[Todesverständnis]]
{{Zitat2|Allerdings hat die Medizin nie behauptet, den Tod des Menschen im umfassenden, also sowohl Natur, Geist und Seele betreffenden Sinne definieren zu können.}}
Wer hat das denn je vermocht?
{{Zitat2|Deshalb kann man z.B. aus Gründen eines anderen Verständnisses des biologischen Organismus oder des philosophischen Verständnisses menschlichen Lebens und seiner Leiblichkeit den definitiven Todeszeitpunkt zeitlich auch etwas später ansetzen.}}
Mit dem Hirntod ist der Tod präziser definiert.
{{Zitat2|Weil jeder eben auch die Möglichkeit hat, die Beantwortbarkeit der Frage – zum Beispiel aus Gründen individueller Überforderung – abzuweisen, wird anerkannt, dass die Zumutbarkeit einer Erklärung zur Organspende zuletzt als höchstpersönliche Entscheidung nur von ihm selbst getroffen werden kann.}}
Nach Feststellung des Hirntodes gibt es keine Enthaltung, sondern nur ein Ja oder Nein zur Organentnahme. Diese haben dann die Hinterbliebenen zu treffen.
Arne Manzeschke: Eine Sozialpflichtigkeit der Organe darf es nicht geben
{{Zitat2|Diese Haltung hat die SZ mit der Bezeichnung »Bundesdrängelministerium« kommentiert – eine ironische Formulierung, die politisch fragen lässt, ob es Aufgabe des Staates sein kann, seine Bürger in dieser Weise zu Entscheidungen zu nötigen, die nicht zu ihrem eigenen Nutzen sind.}}
Es wurde mit der [[Entscheidungsregelung]] niemand genötigt, selbst bei der [[Erklärungsregelung]] hat der Bürger die Möglichkeit, die Anfrage zu ignorieren und unbeantwortet zu lassen.
{{Zitat2|Eine ergebnisoffene und umfassende Aufklärung würde notwendigerweise die Ambivalenzen des ganzen Verfahrens zur Sprache bringen, einschließlich der Strittigkeit des Hirntodkriteriums oder der Notwendigkeit, einen Sterbenden nicht mehr bis zum ›letzten Atemzug‹ begleiten zu können.}}
Siehe: [[Todesverständnis]] und [[Sterbebegleitung]]
{{Zitat2|Gibt es seitens des Gesetzgebers nicht näher erklärte Gründe, warum man zwar die Kulisse einer offiziellen, verpflichtenden Handlung aufbaut, aber von einer konkreten Sanktion absieht? Hier wird offenbar gegenüber dem Einzelnen Druck aufgebaut, sich zum Thema Organspende zu äußern – und zwar idealerweise für die Organspende zu votieren.}}
Was will denn die Autorin? Der Gesetzgeber verhängt keine Sanktionen und die Autorin schreibt vom "Druck aufbauen".
{{Zitat2|Im Falle seiner Nichterklärung oder Ablehnung sieht sich der Einzelne einer nicht eben demokratischen Diskurskonstellation ausgesetzt.}}
Diese Gefahr ist nur gegeben, wenn er seine Entscheidung öffentlich macht, wozu er jedoch in keinster Weise verpflichtet ist.
{{Zitat2|Sollte die Gesellschaft schrittweise an eine Form des ›pflichtgemäßen Altruismus‹, eine Art ›Sozialpflichtigkeit der Organe‹ gewöhnt werden, so lieferte das geänderte Gesetz tatsächlich den geeigneten Rahmen dazu.}}
Es geht um keine [[Notstandsregelung]].


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== Anhang ==
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[[Kategorie: Richtigstellung]]
[[Kategorie: Richtigstellung]] [[Kategorie: KAO]]

Aktuelle Version vom 15. Juni 2023, 19:07 Uhr

Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern


Schriften

leben und sterben im Herrn (2014)

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern brachte 2014 das Heft "leben und sterben im Herrn. Handreichung zur Organspende und Organtransplantation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern" heraus.[1] Darin heißt es:

Für jede Entscheidung können aus christlicher Sicht gute Gründe sprechen. (6)

Für ein "Ja" zur Organspende gibt es sicherlich gute Gründe, für ein "Nein" mag es Gründe geben, aber sicherlich keine guten.

Der Ausschuss hat sich zwei Jahre lang intensiv mit dem Thema Organspende und Organtransplantation auseinandergesetzt und die vorliegende Handreichung erarbeitet. (7)

Für 2 Jahre intensive Auseinandersetzung sind in der Schrift aber noch viele sachliche Fehler. Es war sicherlich kein kompetenter Mediziner mit beteiligt, der der Schrift sicherlich gut getan hätte.

Wir hoffen und wünschen, dass die Informationen dieser Handreichung den Leserinnen und Lesern helfen, eine bewusste persönliche Entscheidung zu treffen, die von der Gewissheit getragen ist, dass wir – wie auch immer wir uns entscheiden – in Gottes Händen geborgen sind – im Leben und im Sterben. (7)

Wird uns Gott nicht nach unserem Tode fragen, wo unser Bruder, unsere Schwester geblieben ist (Gen 4,9)?

Das klingt plausibel, wenn man sich vergegenwärtigt, dass in den letzten Jahren durchschnittlich 3000 Organe in Deutschland verpflanzt wurden und davon mehr als tausend Menschen profitiert haben mit einer verbesserten Lebensqualität, oder sie diese Transplantation sogar aus Lebensgefahr gerettet hat. (8)

Warum sind es bei 3.000 transplantierten Organen nicht nahezu auch 3.000 Transplantierte?

Und doch mischen sich in diese scheinbar so eindeutige Angelegenheit immer wieder kritische Töne. Es sind nicht erst die Skandale in mehreren deutschen Transplantationszentren im Jahr 2012, welche die Spendebereitschaft massiv haben einbrechen lassen. (8)

Die Spendebereitschaft brach nicht ein. Siehe: Erklärung

Sie können aber auch gar nichts entscheiden und müssen den Organspendeausweis nicht ausfüllen. Das Transplantationsgesetz sieht für den letzten Fall keine Strafen bei Nichtbefolgen vor. Das ist juristisch ungewöhnlich, entspricht aber der besonderen Situation: Ein gesetzlicher Zwang würde sich in diesem Fall eher schädlich auswirken. (11)

Es fehlt hier der Hinweis, dass sich bei fehlender Entscheidung im Falle des Hirntodes die Hinterbliebenen zu entscheiden haben.

Sie haben die Möglichkeit, die einmal dokumentierte Haltung jederzeit wieder zu ändern und eine andere Entscheidung zu treffen. In jedem Fall sollten Sie Ihren Hausarzt und / oder nahe Angehörige und Bevollmächtigte davon informieren. (12)

Im Falle des Hirntodes wird kein Hausarzt gefragt, sondern die Hinterbliebenen.

Angeschrieben werden alle krankenversicherten Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ab diesem Alter dürfen Personen selbst entscheiden, ob sie Organe spenden wollen. Da Jugendliche in diesem Alter jedoch bei anderen Entscheidungen auf die gesetzliche Vertretung durch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte angewiesen sind, ist es schon aus diesem Grund sinnvoll, diese Entscheidung nicht allein zu treffen und zu dokumentieren, sondern dies gemeinsam zu besprechen. (12)

Es ist in jedem Falle sinnvoll, mit der Familie über die eigene Entscheidung zu sprechen, aber § 2 Abs. 2 TPG ermächtigt Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einer Organspende zuzustimmen und ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zu widersprechen.

Bei allem Verständnis für das Anliegen, die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung zu fördern, hat der Respekt vor der individuellen Entscheidungsfreiheit und damit auch vor dem Recht, sich (vorläufig) nicht zu entscheiden, Vorrang. (15)

Wer sich "(vorläufig)" nicht entscheidet, von dem ist auch bis zu seinem Tode oder einem gravierenden Einschnitt in sein Leben keine Entscheidung zu erwarten. Dann haben im Falle des Hirntodes die Hinterbliebenen zu entscheiden. Genau diese sollte die 2012 eingeführte Entscheidungsregelung vermeiden.

Gute Information ist vertrauenswürdige Information: Diese Handreichung bietet Ihnen den neuesten Sachstand aus Quellen, die wir für vertrauenswürdig und belastbar einschätzen und die wir Ihnen im Anhang aufführen, damit Sie sich selbst ein Bild machen bzw. weiter informieren können. (15)

Wie diese Seite aufzeigt, entsprechen nicht alle Aussagen "den neuesten Sachstand" und sind auch nicht "belastbar".

Zugleich sind Organe aber kostbare Güter, für die hohe Preise gezahlt werden. So wird immer wieder über Fälle von Organhandel und von Organraub berichtet. Es ist schwer, all diese Berichte auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. (17)

Warum das Thmea überhaupt? Wo sind hier die "belastbaren" Aussagen, dass in Deutschland kein Organhandel stattfindet, dass in Deutschland sogar der Versuch von Organhandel strafbar ist? Siehe: Organhandel

Organtransplantation ist eine mittlerweile globale Angelegenheit, bei der die Ströme der Organe denen des Kapitals folgen: von Süden nach Norden, von arm nach reich und von weiblich zu männlich. (18)

EFiD lässt grüßen. Siehe: Statistik/Spender#Geschlecht_der_Organspender

Auch wenn in Deutschland nur Organe aus dem Eurotransplant-Raum (siehe Erläuterung im Kasten) in Umlauf sein sollen, ist a) nicht auszuschließen, dass auch hier illegal gewonnene Organe verpflanzt werden, und b) kann uns aus moralischen Erwägungen nicht gleichgültig sein, in welcher Weise Organe an anderen Orten dieser Welt gewonnen und weiter gegeben werden. (18)

Es ist über 50 Jahren kein Fall bekannt geworden, dass "hier illegal gewonnene Organe verpflanzt werden". Diese Aussage ist nicht "vertrauenswürdig und belastbar". - Wenn es andernorts nicht korekt zugeht, sollte es uns nicht daran hindern, weiterhin korrekt zu handeln.

{{Zitat2|Doch auch unser System ist nicht fehlerfrei, wie sich im Jahr 2012 anlässlich der Manipulationsskandale in mehreren Transplantationszentren gezeigt hat. Dass bestimmte Praktiken im Bereich der Organtransplantation einen großen Skandal hervorgerufen haben, hat nicht nur zu einem massiven Einbruch bei den Spendezahlen geführt, sondern ebenso gezeigt, wie sehr es in diesem sensiblen Bereich auf Vertrauen und Verlässlichkeit ankommt, die durch das Fehlverhalten Einzelner sehr schnell erschüttert werden können. (18f) Siehe: Entscheidungen

Aber auch wenn die durch die zuständigen Prüfkommissionen entdeckten Missstände nur auf das Fehlverhalten Einzelner zurückgehen sollten, bleibt doch über diesen unmittelbaren „Zwischenfall“ festzuhalten, dass es wohl auch strukturelle Gründe gibt, warum das Feld der Organtransplantation für Korrumpierung anfällig ist und vielleicht auch bleiben wird. (19)

Dann haben die Verfasser nicht mitbekommen, was bis 2014 unternommen wurde, um das System sicherer zu machen. Siehe: Skandale

Zunächst muss man sich klar machen, dass es immer einen Mangel an Organen geben wird, solange diese von hirntoten Menschen gewonnen werden. (19)
Im Gegenzug wird es unter den Menschen, die sterben, nicht genug geben, die als Organspender in Betracht kommen. (19)
Die strukturelle Lücke zwischen Organspendern und in Betracht kommenden Organempfängern wird sich vermutlich durch keine Gesetze oder moralischen Appelle schließen lassen. (19)

Soll dann nicht versucht werden, möglichst vielen Menschen das Leben zu retten?

{{Zitat2|Es wird bei den wachsenden medizinischen Möglichkeiten immer mehr Menschen geben, die eine Organtransplantation als Behandlungsoption in Betracht ziehen werden. (19) Diese Aussage muss angezweifelt werden, da der Fortschritt neue und bessere Behandlungsmöglichkeiten bieten, die eine TX überflüssig machen.

Entsprechend gibt es Forschungen zu Organersatz: Stammzellen, aus denen Organe gezüchtet werden; Maschinen, die diese Aufgabe langfristig übernehmen können; oder Organe, die von genetisch verwandten Tieren gezüchtet und gewonnen werden (Xenotransplantation – siehe Erläuterung im Kasten auf Seite 47). (19)

Keiner dieser Optionen stehen derzeit (April 2020) zur Verfügung und werden dies wohl auch nicht in den nächsten Jahrzehnten zu Verfügung stehen.

Außerdem ist die Anfälligkeit des Organspendesystems auf die Tatsache zurückzuführen, dass hier ein prinzipiell nicht-kommerzielles Geschehen in ein von starken marktlichen Anreizen geprägtes Gesundheitswesen eingebettet ist. (20)

Diese finanziellen Anreize wurden bereits 2012 ersatzlos gestrichen.

Würde man allerdings einen Preis für Organe über einen Markt regeln lassen, dann würde der bisherige Charakter der Organspende wohl verloren gehen. Es mag sein, dass die Zahl der Organabgaben dann stiege, aber es wäre wohl eine Gesellschaft, die auf jeden Einzelnen einen Druck ausüben würde, seine Organe doch zum Nutzen der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. (20)

Siehe: Organhandel

Die körperliche Identität und Individualität ist damit nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber für viele Transplantierte wird es zu einer Herausforderung, mit dem „fremden“ Organ im „eigenen“ Körper umzugehen. (21)

Deren Option lautet: Friedhof

Neben physischen Fremdheitserfahrungen kann das Wissen um das fremde Organ auch Phantasien und Befürchtungen mobilisieren, ob mit dem Organ Eigenschaften des Spenders übernommen worden sind. Hier kann eine psychologische, psychotherapeutische oder auch seelsorgliche Begleitung eine wichtige Rolle spielen. (21)

Warum kann man hier nicht schlicht schreiben, dass dies Nonsens ist? Siehe: Märchen

Der Mensch hat nach christlichem Verständnis nicht nur einen Körper, sondern er ist Leib, ein leibliches Wesen. Das bedeutet: Er kann sich auf sich selbst beziehen, zu seinem Körper in ein Verhältnis treten. Dieses immer auch reflexive Selbstverhältnis ist gemeint, wenn in der Bibel vom Leib des Menschen gesprochen wird. (21)

Mit dem Tod des Menschen hat er seine Körperlichkeit nicht verloren, aber er ist nun kein Mensch mehr, sondern ein Leichnam.

Es werden mittlerweile praktisch alle Organe eines Menschen transplantiert: Herz, Lunge, Leber, Niere, Milz, Bauchspeicheldrüse und Darm (isoliert oder gemeinsam mit der Leber). (22)

Das Gehirn wird auch als Organ bezeichnet, ist aber nicht transplantierbar.

Organe werden gespendet, Gewebe hingegen wird als medizinisches Material aufbereitet und wie Medikamente verkauft. (23)
Die Organspende darf keinem kommerziellen Interesse unterliegen, während Gewebe als Heilmittel dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegen und wie Medikamente und Heilmittel verkauft werden. Die Trennung beider Bereiche hilft einerseits Interessenkonflikte zu vermeiden: Ein Herz als Organ wird gespendet, Herzklappen als Gewebe werden verkauft. Andererseits werden dadurch aber auch Kombinationen wie z. B. die gemeinsame Transplantation von Bauspeicheldrüse und Inselzellen verhindert, was therapeutisch nicht sinnvoll ist. (23)

Auch Gewebe wird gespendet. Siehe: Gewebespende

Organe müssen innerhalb einer kurzen Frist (diese unterscheidet sich bei den Organen und reicht von ca. 4 bis 24 Stunden) vom Spender auf den Empfänger transplantiert werden. Bedenkt man, dass zwischen Spender und Empfänger unter Umständen viele hundert Kilometer (z. B. Amsterdam in den Niederlanden und Ljubljana in Slowenien) liegen, dann erfordert das eine sehr aufwendige und präzise Logistik und schnelle Entscheidungen in den Krankenhäusern. Das erklärt zum Teil den Zeitdruck, der auf allen lastet, wenn es zur Entscheidung einer Organentnahme kommt. (24)

Die Angaben um die Ischämiezeiten sind korrekt, aber der Zeitdruck bei der Entscheidungsfindung hängt damit zusammen, dass jederzeit der Hirntote einen Herzstillstand erfährt und dadurch die Organe für eine TX unbrauchbar werden.

Wird ein Patient mit einem Unfall oder einer Krankheit in ein Krankenhaus eingeliefert, dann steht für das ärztliche und pflegerische Personal der Behandlungsauftrag im Vordergrund. Gedanken an eine mögliche Organspende stehen – wenn sie überhaupt eine Rolle spielen – ganz im Hintergrund. (25)

Bei der Einlieferung und den ersten Stunden danach steht das Retten des Lebens und die Wiederherstellung der Gesundheit im alleinigen Fokus. Organspende steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal im Hintergrund.

Dieser Ablauf orientiert sich an den Darstellungen der DSO und wurde noch ergänzt. Durch die Änderung des Transplantationsgesetzes müsste eigentlich die Frage nach der Spendebereitschaft vor der Hirntoddiagnostik stehen. Sollte der betreffende Patient eine Organspende ausgeschlossen haben, so kann unter Umständen die Hirntoddiagnostik unterbleiben. (25, Fußnote 7)

Hier wird die Aufgabe der HTD verkannt. Sie hat den Tod des Menschen festzustellen und hat daher primär nichts mit TX zu tun. Hierfür bedarf es auch keinen Kontaktaufnahme mit der DSO.

{{Zitat2|Richtig an diesem Bild ist, dass der Hirntod des Spenders die Voraussetzung für die Entnahme von Organe ist, die nur während einer technisch herstellbaren, aber alltagspraktisch schwer zu begreifenden „Zwischenphase“ entnommen werden können. (25f) Diese Zwischenphase gibt es per Definition von Leben und Tod nicht.

Dies kann durch einen Unfall geschehen sein, bei dem Kopf und Hirn schwer verletzt wurden. Dies kann auch eintreten, wenn im Hirn eine Schwellung Hirnareale schädigt oder die Blutversorgung des Hirns unterbricht. (26)

Hirntod zeichnet sich immer durch Hirnschwellung mit Stillstand der Hirndurchblutung aus.

Ein Patient mit den geschilderten Hirnverletzungen würde ohne die intensivmedizinische Versorgung einen Herzstillstand erleiden und so für alle Beteiligten sehr schnell als tot erkannt werden. (27)

Der Tod wird nicht nach dem Anschein (siehe: Scheintod) definiert, sondern nach medizinischer Expertise.

Das Hirntodkriterium ist 1968 an der Harvard Medical School deshalb eingeführt worden, weil man eine medizinisch begründbare Möglichkeit suchte, Patienten, deren Hirn als nicht mehr funktionsfähig erkannt worden war, von der Beatmung abschalten und so sterben lassen zu können. (27)

In diesem Papier steht nicht "sterben lassen", sondern von Tod definieren.

Wenn der Patient sich zu einer Organspende entschlossen hat, bedeutet es für die Angehörigen, dass sie sich zu einem Zeitpunkt von ihm verabschieden müssen, der nicht dem herkömmlichen Tod entspricht. (30)

Siehe: Todesverständnis

Sie werden nicht bis zum letzten Atemzug an seiner Seite sitzen können. (30)

Den letzten Atemzug hat jeder Hirntote vor vielen Stunden gemacht. Siehe: Apnoe-Test

Sie dient in diesem Falle dazu, über einen Therapieabbruch entscheiden zu können, und ist nach gegenwärtiger Gesetzeslage zunächst unabhängig von der Frage einer Organspende. (30)

Diese "gegenwärtige Gesetzeslage" besteht seit 1997.

Je nach Art der Hirnschädigung bedarf es hier einer längeren Untersuchung, die sich bis zu 72 Stunden hinziehen kann (für Kinder und Neugeborene gelten dabei besondere Regeln). (30)

Bei primärer Hirnschädigung müssen zwischen der 1. und 2. Überprüfung des klinischen Symptome mind. 12 Stunden liegen, bei sekundärer Hirnschädigung mindestens 72 Stunden.

Um den Hirntod diagnostizieren und von anderen Erscheinungsbildern (z. B. Locked-in-Syndrom, oder apallisches Syndrom) unterscheiden zu können, müssen vor der Hirntoddiagnostik bestimmte Medikamente abgesetzt und andere Ursachen (wie Unterkühlung, Koma, Vergiftung) ausgeschlossen werden. (30)
Kritiker des Hirntodkonzeptes argumentieren gegen dieses Vorgehen, dass die Absetzung schmerzstillender (Analgetika) oder bewusstseinsmindernder (Sedativa) Mittel dem Patienten, der ja noch nicht tot diagnostiziert worden ist, Schaden bzw. Schmerzen zufügen könnte. (31)


Um den Hirntod diagnostizieren und von anderen Erscheinungsbildern (z.B. Locked-in-Syndrom, oder apallisches Syndrom) unterscheiden zu können, müssen vor der

Hirntoddiagnostik bestimmte Medikamente abgesetzt und andere Ursachen (wie Unterkühlung, Koma, Vergiftung) ausgeschlossen werden. (30)

Die Absetzung der Medikamente und der Auschluss von Unterkühlung, Koma, Vergiftung hat nichts mit anderen Erscheinungsbildern zu tun, sondern weil diese u.U. Hirntod vortäuschen könnten, wo keiner vorliegt. Koma muss vorliegen, aber es muss ein metabolisches oder endokrines Koma ausgeschlossen sein.
Die Voraussetzungen (u.a. abgesetzte Medikamente, keine Unterkühlung, keine Vergiftung) müssen als 1. Säule der HTD vor Beginn der Überberprüfung der Klinischen Symptome (2. Säule der HTD) gegeben sein, weil jeder dieser Punkte Symptome von Hirntod vortäuschen kann. Ein tiefes Koma ist eine Bedingung der Klinischen Symptome. - Beim apallischen Syndrom atmet der Patient meist selbständig und ist damit eindeutig kein Hirntoter. Das Locked-in-Syndrom wird spätestens bei Durchführung der HTD als solches erkannt.

Kritiker des Hirntodkonzeptes argumentieren gegen dieses Vorgehen, dass die Absetzung schmerzstillender (Analgetika) oder bewusstseinsmindernder (Sedativa) Mittel dem Patienten, der ja noch nicht tot diagnostiziert worden ist, Schaden bzw. Schmerzen zufügen könnte. (31)

Dies kann auch sonst beim Aufwachen aus der Narkose vorkommen. Dies wird jedoch rasch an verschiedenen Symptomen wahrgenommen und der Patient bekommt umgehend die für ihn benötigten Medikamente zur Ruhigstellung. Erfolgt dies im Vorfeld einer HTD, so braucht diese (noch) nicht durchgeführt werden, denn Hirntote haben keine derartigen Reaktionen.
Die Medikamente werden abgesetzt, wenn ein begründeter Verdacht für Hirntod vorliegt, u.a. lichtstarre, weite Pupillen und kein Würgereflex beim Absaugen.

Im Rahmen der Hirntoddiagnostik und nachdem Schmerzbewusstsein und andere Reflexe als Zeichen von Vitalität ausgeschlossen worden sind, wird außerdem ein Apnoetest durchgeführt, bei dem die Sauerstoffsättigung im Blut kontrolliert herabgesetzt wird, um die reflexartige Schnappatmung herbeizuführen. (31)

Es wird nicht die Sauerstoffsättigung kontrolliert herabgesetzt, sondern der Anstieg des CO2-Gehaltes im Blut ist entscheidend. Bis zu 60 mm Hg CO2 darf kein Atemreflex erfolgen. Die Sauerstoffsättigung versucht man währenddessen weiterhin möglichst hoch zu halten.[Anm. 1]

Kritiker wenden hier jedoch ein, dass durch den Test der Zustand erst hergestellt werde, der eigentlich als bereits bestehend untersucht werden soll. (31)

Durch falsche Annahmen (siehe oben: Sauerstoffsättigung) entstehen diese Ängste und Vorbehalte. - Beim Apnoe-Test lässt man nach der Trennung des Hirntoten vom Beatmungsgerät Sauerstoff in die Lunge einströmen. Dadurch fällt der Sauerstsoffgehalt langsam ab, während durch die fehlende Atmung das CO2 rasch ansteigt.

Vielmehr weist ein hirntoter Mensch eine normale Körpertemperatur auf, er atmet, der Körper schwitzt und scheidet aus – alles körperliche Anzeichen, die unserem landläufigen Todesverständnis widersprechen. (31)

Hirntote atmen nicht, sie werden künstlich beatmet. Eigenatmung und Hirntod schließen sich gegenseitig aus. Siehe auch: Apnoe-Test und Leben der Hirntoten

Denn die koordinative Gesamtfunktion des Gehirns, welche die Atmung und damit auch den Herzschlag stimuliert, ist nicht mehr vorhanden. (32)

Es ist nicht nur die Eigenatmung ausgefallen, sondern auch die Homöostase.

Der Hirntod ist eine medizinische Diagnose, die rechtlich erlaubt, einen Menschen für tot zu erklären. (32)

Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung

Das ist wichtig, damit Ärzte keine Körperverletzung mit Todesfolge begehen, wenn sie einem Organspender Organe entnehmen. (32)

Das ist richtig, aber in den meisten Fällen erfolgt nach Feststellung des Hirntodes Therapieende. Hierfür gilt Gleiches.

Es gibt weltweit verschiedene Hirntoddiagnostiken, auch sind die Kriterien für den Hirntod unterschiedlich. (32)

Was hat das mit der "Kritik an der Sicherheit der Hirntoddiagnostik" zu tun? Deutschland hat einer der strengsten Richtlinie, vielleicht sogar weltweit die strengste. Das sollte erwähnt werden.

Diese Unsicherheit hat nun auch die Debatten in Deutschland erreicht, wo im vergangenen Jahr der Deutsche Ethikrat eine ausführliche öffentliche Debatte zu diesem Thema veranstaltet hat – ohne dass deswegen hinreichend Klarheit herrschen würde. (33)

Der DER übe keine "Kritik an der Sicherheit der Hirntoddiagnostik" - unter dieser Überschrift ist dies aufgeführt -, sondern daran, ob der Hirntod als Tod des Menschen angesehen werden kann, und dies auch nur von 7 Mitglieder des DER, für 18 Mitglieder sind Hirntote Tote.

Auch wenn die Medizin als wissenschaftliche Disziplin nicht allein in der Lage ist, umfassend auszusagen, was der Tod des Menschen ist, so haben wir ihr in Bezug auf Krankheit, Leben und Tod doch weitreichende Kompetenzen eingeräumt. (33)

Es gibt keine wissenschaftliche Disziplin, die die Unterscheidung von Leben und Tod eines Menschen besser beurteilen kann als die Medizin.

Das Problem in der aktuellen Diskussion besteht darin, dass praktische und theoretische Zweifel an der Tragfähigkeit der Hirntoddiagnostik geäußert werden, und daran, ob der Hirntod wirklich als Tod des (ganzen) Menschen interpretiert werden kann. (33)

Siehe: Sicherheit und Todesverständnis

Sofern hier hinreichend starke Zweifel bestünden, würde eine Gesellschaft die Praxis der Organtransplantation nicht mehr aufrecht erhalten können. Entweder müsste man auf die Organtransplantation verzichten – und damit vielen Menschen eine unter Umständen lebensrettende Therapieoption vorenthalten – oder man müsste die Kriterien für die Organentnahme auf andere Annahmen als den Hirntod gründen. (33)

Was tut eine solche Aussage in einer Handreichung für das Volk? Worin besteht die Hilfestellung?

Hier gibt es gegenwärtig entsprechende Überlegungen, die Organentnahme sehr rasch nach dem Herzstillstand durchzuführen. So sicher einerseits der Herzstillstand als Todeskriterium auch für den medizinischen Laien erscheint, handelt man sich auf diesem Wege andere Probleme ein. (33)

Siehe: DCD

Insgesamt kann man sagen, dass bezüglich des Hirntods, wie er in Deutschland durch die vorgeschriebenen Maßnahmen diagnostiziert wird, ein medizinisch breiter Konsens darin besteht, dass in solcher Weise hirntot diagnostizierte Menschen nicht mehr in ein „normales” Leben zurückkehren können, sondern nach Abschalten der Herz- und Kreislauf unterstützenden Maßnahmen sehr bald einen Herzstillstand und damit den Tod erleiden, der im Alltagsverständnis vorherrscht. (34)
Ein breiter Konsens bedeutet aber, dass es auch abweichende Meinungen gibt und zwar sowohl in der Medizin wie auch in den mit dem Thema befassten Geisteswissenschaften und schließlich auch in der Kirche. (34)

Hier besteht kein "breiter Konsens". Dieser Aussage stimmen sogar die Kritiker des Hirntodkonzeptes zu.

{{Zitat2|Die im internationalen Vergleich sehr strengen Kriterien zur Hirntodfeststellung in Deutschland liefern ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für den unwiederbringlichen Verlust aller Hirnfunktionen und damit für den Sterbeprozess, sobald die Beatmung eingestellt wird. (34) Es ist nicht nur "ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit", sondern eine absolute Sicherheit.

Aber auch diese sehr hohe Wahrscheinlichkeit ist keine absolute Sicherheit, die es im Rahmen wissenschaftlicher Aussagen nur selten gibt. (34)

Auch wenn bisher alle Äpfel vom Baum zum Boden gefallen sind, ist dies keine absolute Sicherheit, dass nicht irgendwann ein Apfel einen anderen Weg nimmt.

{{Zitat2|Derzeit muss man konstatieren, dass die Diskussionslage in allen Disziplinen eher uneindeutig geworden ist – das betrifft sowohl die medizinische, die medizinethische, die anthropologische wie auch die theologische Diskussion. (34) Das mag für die ev. Kirche in Deutschland gelten, aber seit den im Text o.g. 1990-er Jahren hat sich die Medizin zunehmend darauf verständigt, dass der Hirntod der Tod des Menschen bedeutet. Ebenso sieht es auch die kath. Kirche. Siehe: Todesverständis

Es ist gut möglich, dass diese Situation zum einen mit der Relativierung des Hirntodkriteriums in den USA (durch den Bericht des President's Council on Bioethics von 2008), zum anderen aber auch mit der Diskussion um die Sterbehilfe bzw. das Sterbenlassen zu tun hat. (35)

Das PCB verfasste sein Papier 2008, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern 2014. Inzwischen haben wir 2020 und es hat sich in den USA diesbezüglich nichts getan.

Zugleich hat die Debatte um die wissenschaftliche Endgültigkeit des Hirntodkriteriums an Offenheit gewonnen; die Gewissheit über den Tod des Menschen im Hirntod kann offenbar nicht mehr mit der gleichen Plausibilität kommuniziert werden, wie es noch vor zehn oder zwanzig Jahren der Fall war. (35)

Siehe: Alan Shewmon

Nachdem der Hirntod eine so zentrale Bedeutung für die Organtransplantation hat, könnte man die Konsequenz aus dieser Uneindeutigkeit ziehen, dass Organentnahmen ohne eine hinreichende Sicherheit über den vollständigen Tod des betroffenen Menschen nicht durchgeführt werden sollten. (35)

Das ist die Haltung der ev. Kirche seit Anfang der 1990-er Jahre. Damals stützte man sich vor allem auf Hans Jonas, der den pathophysiologischen Zustand des Hirntodes nachweislich fehlerhaft verstanden hat.

Unsere gegenwärtige Rechtslage macht zwar den Hirntod verbindlich, aber sie lässt es auch zu, dass Menschen, die ein anderes Verständnis vom Tod haben, diesem folgen können, indem sie sich gegen eine Organspende entscheiden. Das entspricht einer pluralen und liberalen Gesellschaft und sollte nicht gering geschätzt werden. (36)

Siehe: Anarchie

Aus theologischer Sicht erscheint es zumindest fragwürdig, Leben und Tod, Gesundheit und Krankheit rein medizinisch verstehen zu wollen. Das würde die Medizin zu einer „Heilslehre“ überhöhen. (36)

Gesundheit und Krankheit gehören zur Fachdisziplin der Medizin, so wie Gravitation und Licht in die Fachdisziplin der Physik gehören, auch wenn Gesundheit und Krankheit, Gravitation und Licht uns alle betreffen. Schließlich gehen wir bei Krankheit zu einem Mediziner und nicht zu einem Physiker, Chemiker, Biologen, Mathematiker, ... Philosophen oder Theologen.

Wenn nun aber der Hirntod nicht das definitive Lebensende eines Menschen wäre, müsste man dann nicht auf jede Organtransplantation verzichten? Viele Kritiker des Hirntodes argumentieren so. (36)

Können bei den "vielen Kritikern" in Deutschland mehr als 100 Personen genannt werden, auch wenn sie Gruppen wie KAO angehören?

Andere wenden ein, dass Menschen, bei denen der Hirntod diagnostiziert worden ist, zwar noch nicht im herkömmlichen Sinne tot seien, dass aber der Sterbeprozess bereits so weit fortgeschritten sei, dass ein Eingriff wie die Organtransplantation zu rechtfertigen sei. (36)

Hierbei stimmt sogar die Minderheit des DER zu.

Aus theologischer Sicht lässt sich der Streit nicht eindeutig pro oder contra Hirntodkonzept entscheiden. Folgt man der biblischen Botschaft, so wird erkennbar, dass auch hier Tod und Todesfeststellung verschiedene Formen auf-

weisen können. (36)

Bei alle Verschiedenheiten der biblischen Verständnisse des Todes wäre ein Hirntoter noch immer ein Toter.[Anm. 2]

Auf der anderen Seite ist es eine Frage an jeden von uns, wie wir uns auf den Tod vorbereiten, ihn zu gegebener Zeit akzeptieren und darauf vertrauen können, dass andere uns gut begleiten. Diese „Vertrauensfrage“ richtet sich sowohl an konkrete Menschen wie auch Systeme wie das Transplantationssystem: Haben Sie persönlich Vertrauen zu den Menschen und den Prozeduren, um sich darauf einzulassen? (37)

Worin begleitet das "Transplantationssystem" den Organspender ungut? Warum wird hier Misstrauen gesät?

Gott als der Urgrund unseres Vertrauens lässt sich nicht heranziehen, um die Frage nach der Sicherheit des Hirntodes definitiv zu entscheiden. Aber das Vertrauen in Gott kann die Basis für die eigene Entscheidung sein: So oder so dürfen Sie Ruhe über Ihrer Entscheidung finden. (37)

Soll hier mit Gott Anarchie begründet werden?

Nach der Organentnahme, die wie eine große Operation durchgeführt wird, wird der Leichnam wieder verschlossen. Die DSO legt großen Wert auf die Aussage, dass mit dem Leichnam von Organspendern pietätvoll umgegangen werde und die Angehörigen diesen auch nach der Explantation anschauen können. (38)
Wie sieht der Leichnam nach der Explantation aus? Kann man von ihm Abschied nehmen, ohne zu erschrecken und mit einem negativen Bild zurückzubleiben?

Die DSO legt großen Wert darauf, dass das gesamte an einer Organentnahme beteiligte Personal pietätvoll mit dem Toten umgehe. (45)

Das steht seit 1997 in § 6 TPG beschrieben:

(1) Die Organ- oder Gewebeentnahme bei verstorbenen Personen und alle mit ihr zusammenhängenden Maßnahmen müssen unter Achtung der Würde des Organ- oder Gewebespenders in einer der ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Weise durchgeführt werden.

(2) Der Leichnam des Organ- oder Gewebespenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen.

Ein Mensch, der auf ein Spendeorgan wartet, ist in den meisten Fällen schwer krank, wenn nicht sogar todkrank. (39)

In welchen Fällen ist der Mensch auf der Warteliste von ET nicht schwer krank?

Wenn davon gesprochen wird, dass „Patienten auf der Warteliste sterben“, dann ist das eine nicht ganz zutreffende Ausdrucksweise. Richtig ist, dass kranke Menschen sterben, während sie auf ein Organ warten. Sie sterben jedoch, weil sie krank sind und nicht, weil sie auf einer Warteliste stehen. (39)

Die Formulierung, dass „Patienten auf der Warteliste sterben“, ist absolut zutreffend. Das ist ein Faktum. - Die hier angebrachte Kritik richtet sich wohl gegen die Aussage, dass sie sterben, weil es so wenig Organe gibt.
Der hier vorgebrachte Einwand erweckt den Eindruck, dass diese Menschen sich auf die Warteliste setzen lassen, damit sie sterben dürfen. Das Gegenteil ist der Fall, sie wollen damit weiterleben. Siehe: unterlassene Hilfeleistung

Diese Warteliste könnte kürzer sein, wenn mehr Menschen ihre Organe spenden würden, doch auch das wäre noch keine Garantie, dass alle Menschen ein Organ bekommen, die eines brauchen. (39)

Dies erweckt den Eindruck: "Da eh´ nicht alle Menschen gerettet werden können, brauchen wir uns nicht bemühen, so viel als möglich zu retten."

Der Organempfänger wird auf die Operation vorbereitet. Nach Eintreffen des Transplantationsteams aus dem Spenderkrankenhaus werden das Organ bzw. die Organe transplantiert. (39)

Dies erweckt den Eindruck, dass das Transplantationsteam aus der Spenderklinik stammt. Vielmehr ist es so, dass es aus dem TXZ stammt, in die Entnahmeklinik fährt und hernach in das TXZ zurückkehrt. Unmissverständlicher wäre daher: "Nach Eintreffen des Transplantationsteams aus dem Spenderkrankenhaus werden das Organ bzw. die Organe transplantiert."[Anm. 3]

Bis Menschen auf die Warteliste für ein Organ gesetzt werden, sind in der Regel schon viele Jahre der (schweren) Krankheit vergangen. (39)

Das stimmt für Niere, wenn jedoch Herz, Lunge oder Leber betroffen sind, dann ist meist dringliche bis höchst dringliche Situationen, die binnen 6 Monaten Wartezeit bei ET eine TX erfordern. Siehe: Statistik/Deutschland

Auf dieser Seite findet sich nicht selten die

Erwartung, dass mit der Transplantation alle Probleme beseitigt und der Patient dann wieder gesund sei. Diese Erwartung wird nicht selten enttäuscht, was negative Rückwirkungen auf alle Beteiligten hat. (40)

Es darf nicht verschwiegen werden, dass die Organtransplantation nicht für alle Organempfänger erfolgreich verläuft, und der Organempfang für fast

alle Organempfänger mit mehr oder weniger starken Nebenwirkungen verbunden ist. (40)

Siehe: Zufriedenheit

Hierzu gehört auch das Bewusstsein, dass dem Empfang des neuen Organs der Tod eines anderen Menschen vorausgegangen sein muss. Auch wenn hier kein kausaler Zusammenhang besteht, so entsteht nicht selten ein Gefühl der Schuld oder der Traurigkeit gegenüber dem unbekannten Toten. (40)

Die Betonung, dass Organspender Sterbende seien, verstärkt dies noch.

Neben den Immunsuppresiva müssen Organtransplantierte noch ein große Anzahl weiterer Medikamente einnehmen und sich einer regelmäßigen Überwachung in einem Transplantationszentrum unterziehen. (41)

()

Für einen anderen Teil wird es mit der Transplantation aber nicht einfach gut. Hier zeigen gerade die Erfahrungen von Klinikseelsorgern ein differenzierteres Bild als das offiziell propagierte. (41)

Klinikseelsorger sehen bei ihren Krankenbesuchen auch nur die Minderheit, nicht aber den großen Anteil, bei dem die TX gut gelaufen ist.

{{Zitat2|Ein Teil der Organtransplantierten hat mit psychischen Problemen zu kämpfen, die sich aus Schuldgefühlen gegenüber dem Organspender, Ekelgefühlen gegenüber dem fremden Organ oder den Nebenwirkungen der Medikamente speisen. (41) ()

Nicht selten treten Depressionen in Verbindung mit der Organtransplantation auf. Erste Studien weisen darauf hin, dass die Krebsrate bei Organtransplantierten signifikant höher sein könnte als in der Vergleichspopulation der Nicht-Transplantierten. (41)

Was tut diese Info in dieser Broschüre?

Im Matthäusevangelium (Mt 6,27) fordert Jesus die Menschen auf, an ihre eigene Sterblichkeit zu denken und sich bewusst zu machen, dass sie ihrem Leben “keine Spanne hinzufügen“ können, weil das Leben als ganzes in Gottes Hand steht. (42)

Dies steht an der Stelle: "Wer von euch kann mit all seiner Sorge sein Leben auch nur um eine kleine Spanne verlängern?" (EU 2016) "Wer ist aber unter euch, der seiner Länge eine Elle zusetzen könnte, wie sehr er sich auch darum sorgt?" (Luther 2017)

Die Organtransplantation scheint diesem Satz zu widersprechen: Wir können

das Leben, das ohne ein neues Organ dem baldigen Tod entgegen geht, nun doch verlängern. Aber auch der Organempfänger wird eines Tages sterben. (42)

Sollen deswegen Ärzte keinen mit Herzstillstand versuchen zu reanimieren?

Die Mahnung Jesu richtet sich weniger gegen lebensverlängernde medizinische

Maßnahmen (die es in dieser Form damals gar nicht gab), sondern vielmehr darauf, die eigenen Lebenspläne gänzlich in die eigene Hand nehmen zu wollen. Die Absicherung des eigenen Lebens kann auf diese Weise zu einem Misstrauen gegen Gott geraten – was die Bibel Sünde nennt. (42)

Dann sind Rettungssantitäter dauerhafte Sünder?

Werde ich, wenn ich auf einem Organspendeausweise meine Spendebereitschaft dokumentiere, im Krankenhaus nach allen Regeln der Kunst behandelt, oder werde ich schneller als andere zu einem Organspender umgewidmet?

Diese Frage lässt sich im Großen und Ganzen (Ausnahmen kann es immer geben, aber sie bestätigen allenfalls die Regel) verneinen. (43)

Wo sind die Ausnahmen? Hier gibt es keine Ausnahmen!

Für das Krankenhaus, das einen Patienten zu einer Transplantation anmeldet, ist dieses Verfahren eher mit einem Mehraufwand verbunden, der auch durch die Aufwandspauschale in der Regel zwar gedeckt wird, aber keinen echten Anreiz bietet, einen Patienten zum Organspender umzuwidmen, bevor nicht alle Therapieoptionen ausgeschöpft sind. (43)

Diese Verknüpfung gibt es noch nicht einmal in TXZ, in denen Explantation und Implantation in einem Hause erfolgen. Dazwischen ist - seit 1997 entspechend dem TPG - noch immer ET geschaltet, so dass kein TXZ bei einem Hirntoten weiß, welche der möglichen Organe überhaupt bei ihnen im Hause verbleiben.

Wenn Sie im Organspendeausweis ihre Spendebereitschaft dokumentiert und dies auch mit Angehörigen bzw. Bevollmächtigten besprochen haben, dann werden Therapieschritte, aber auch Therapieabbruch und die Vorbereitung zu einer Organspende nicht einfach ohne deren Konsultation durchgeführt. (43)

Es werden immer die Hinterbliebenen nach einem evtl. mündlichen Widerspruch bzw. einer mündlichen Zustimmung gefragt.

Wenn Sie persönlich diese Auffassung nicht teilen mögen, weil für Sie der Tod des Menschen noch mit anderen Merkmalen einhergeht, dann steht es Ihnen frei, für sich persönlich eine Organtransplantation (Spende oder Empfang) auszuschließen. (44)

Man soll aber auch wissen, dass bei einem "Nein" Therapieende folgt.

Was ist von Berichten zu halten, nach denen Menschen, die als hirntot gelten, noch Bewegungen ausführen, schwitzen oder Anzeichen von Schmerz zeigen?

Es finden sich immer wieder Berichte, in denen hirntot diagnostizierte Menschen Reaktionen zeigen, die wir üblicherweise lebenden Menschen zuschreiben und nicht erwarten, dass Tote so etwas tun: Zuckungen der Extremitäten, Schweißausbrüche, Rötungen der Haut, schmerzverzerrte Gesichter u. a. (44)

KAO lässt grüßen. Siehe: Leben der Hirntoten und Schmerz

Auch wenn von anderer Seite die Seriosität solcher Berichte ihrerseits in Zweifel gezogen wird, wird man nicht umhin kommen festzustellen, dass in diesem Bereich zwischen Leben und Tod die Verhältnisse längst nicht so sicher sind, wie die einen behaupten – und wir alle es uns letztlich wünschen. (44)

Auf welche Fakten beruht diese Aussage?

Bewegungen von hirntoten Menschen werden von Medizinern als „Lazaruseffekt“ bezeichnet und auf eine Erregungsleitung im Rückenmark zurückgeführt, die unabhängig von Impulsen aus dem Gehirn verlaufen können. Das mag eine zutreffende neurologische Erklärung sein, aber sie vermag doch nicht in jedem Fall die laienhafte Vorstellung wegzuwischen, dass hier noch »eine Art von Leben«  übrig sei, die sich nicht mit der Vorstellung vom Tod des ganzen Menschen vereinbaren lasse. (45)

Siehe: Kopflos

Auf der anderen Seite finden sich Berichte von Angehörigen, die schockiert waren vom Anblick ihrer Verstorbenen und der mangelhaften Präparation der Leichen nach der Explantation.

Es gibt zu diesem Thema keine wissenschaftlichen Studien und es wird schwer sein zu entscheiden, welche von den einander widersprechenden Positionen die richtige ist. Womöglich gilt sogar beides: Das ärztliche Personal bemüht sich um eine pietätvolle Bereitung der Leiche, und die Angehörigen sind schockiert, weil der Tote so ganz anders aussieht. (45)

KAO lässt grüßen. - Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Studien über Sterben und Tod, auch medizinische. Daher kann man vom medizinischen Standpunkt sehr wohl sagen, was für ein Zustand Hirntod ist. - Leichen sehen nun mal so aus wie die Organspender, oder soll die Klinik den Organspender nach der Organentnahme schminken wie die Bestatter, damit die Hinterbliebenen den Eindruck haben, der Tote würde schlafen?

Dies ist verständlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass mit mehr Organen mehr Menschen geholfen werden kann. (46)

"geholfen werden" ist ein schwacher Ausdruck für vor dem Tode bewahrt. Siehe: Zufriedenheit

Ein Konflikt: Steigerung der Organspende und freie Entscheidung (46)

Es könnte auch anders formuliert werden: "Eine Motivation: Steigerung der Organspende bei freier Entscheidung" oder: "Mehr Sympathie für die Organspende"

Drittens scheint die prinzipielle Spendebereitschaft in Deutschland höher zu sein als die aktuellen Spendezahlen. (46)

Woran wird das festgemacht?

Andere Optionen: Stammzelltherapie, Xenotransplantation (46)

Diese sind keine Optionen, da sie selbst 2020 noch nicht zur Verfügung stehen. Für die Stammzellentherapie ist selbst in den nächsten 10 Jahren noch kein Durchbruch zu erwarten, doch die Organ-Patienten haben wir heute. Wir können sie nicht auf eine ungewisse Zukunft vertrösten, denn sie werden ohne TX in den nächsten Monaten sterben. - Xenotransplantation hat das Problem der Retroviren, die uns Pandemien wie AIDS bescheren können.

Vielen Medizinern und Ethikern scheinen die Risiken hierfür zu groß, weswegen sie gegen die Xenotransplantation votieren. Andere halten die Risiken für beherrschbar und fordern weitere Grundlagenforschung. (47)

So wird Xenotansplantation gesehen, doch was tut diese Info in solch einer Schrift. Was ist der Kern dieser Aussagen? Warum kann als Fazit nicht der Schluss gezogen werden: "Bei allem Fortschritt der Medizin, aktuell und selbst für die nächsten Jahrzehnte sind keine Optionen zur TX zu erwarten."?

Viele Menschen verfügen in ihrer Patientenverfügung, dass unter näher bestimmten Umständen „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ ergriffen werden sollen. Werden aber die Maschinen zur Herz-Kreislauf-Unterstützung abgestellt, dann bleibt keine Zeit mehr für eine Hirntoddiagnostik – eine zentrale Bedingung für die Organentnahme in Deutschland und vielen anderen Ländern. 47)

Zum Zeitpunkt, wenn die PV greift, liegt noch kein Hirntod vor, der festgestellt werden könnte.

Entsprechend wird im geänderten Transplantationsgesetz ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Menschen, die sich gegen lebensverlängernde Maßnahmen ausgesprochen haben, diese ausdrücklich erlauben können, um doch noch eine Organentnahme zu ermöglichen. (48)

Die Abweichung von der PV würde nur im Falle eines zu erwartenden Hirntodes sein, was einer Wahrscheinlichkeit von 900.000 : 4.000 bzw. von 900 : 4 entnspricht.

Ähnliches gilt auch für Menschen, die auf einer Palliativstation liegen und dort symptomlindernd, aber nicht mehr kurativ behandelt werden. (48)

Menschen auf Palliativstationen kommen nicht als Organspender in Frage, da sie keinen Hirntod sterben. Hirntote brauchen künstliche Beatmung und die gibt es nur auf Intensivstationen.[Anm. 4]

. In den USA ist der Non-Heart-Beating-Donor nach dem Weißpapier des President’s Council on Bioethics von 2008 sogar der bevorzugte Organspender, weil der Herztod hier im Gegensatz zum Hirntod als sicheres Kriterium gilt. (48)

Das steht zwar im Papier des PCB, aber bei DCD schlägt das Herz nach den 5-20 Minuten Herzstillstand - während dieser Zeit stehen keine Angehörigen beim Patienten, sondern Ärzte - anschließend weiter. Die Unsichtbarkeit des Todes ist daher bei DCD genauso gegeben wie beim Hirntod. Nur hat DCD einige Nachteile, weswegen DCD in Deutschland verboten ist. Siehe: DCD

In Deutschland und den anderen Ländern des Eurotransplantraums werden solche Maßnahmen abgelehnt. Aber auch hier gibt es bereits Diskussionen, sich an diesen Maßnahmen zu orientieren, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. (49)

In Deutschland gibt es keine ernstzunehmende Diskussion zur Einführung der DCD.

Die Humanität einer Gesellschaft bemisst sich aber auch daran, wie sie mit den anderen Schwachen, den Sterbenden umgeht. Und es dürfte kaum erstrebenswert sein, eine Gesellschaft herbeizuführen, in der der Einzelne vor allem aufgrund seiner Nützlichkeit für Andere oder die Gesellschaft betrachtet wird. (49)

KAO lässt grüßen. Hirntote sind keine Schwachen und keine Sterbende.

Zugleich haben wohl die meisten von uns eine Ahnung davon, dass nicht alles im Leben über Nutzenerwägungen abgewickelt werden kann: Liebe, Freundschaft, Gedichteschreiben oder Beten sind z. B. Dinge, die so gerade nicht berechnet werden können. (50)

Beten geschieht häufig aus einer Nutzenerwägung heraus (Bitten an Gott). Organspende - das Wort sagt es bereits - erfolgt aus keiner Nutzenerwägung heraus, sondern aus Nächstenliebe.

Nach christlichem Glauben beziehen wir unsere Daseinsberechtigung nicht aus dem Maß an Nutzen, das wir empfangen oder stiften, sondern aus der Tatsache, dass wir Gottes Geschöpfe sind. (50)
Das gibt uns die Freiheit, nicht immer und überall nützlich sein zu müssen. Wir müssen nicht – auch nicht im Tod – nützlich sein. (50)

Hier scheint man sich an Röm 3,28 zu halten: "So halten wir nun dafür, dass der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben." Ähnlich auch in Gal 2,16, Gal 3,2. Daneben gibt es aber auch Jak 2,14: "Was hilft's, Brüder und Schwestern, wenn jemand sagt, er habe Glauben, und hat doch keine Werke? Kann denn der Glaube ihn selig machen?" und Jak 2,18: "Aber es könnte jemand sagen: Du hast Glauben, und ich habe Werke. Zeige mir deinen Glauben ohne die Werke, so will ich dir meinen Glauben zeigen aus meinen Werken." und Jak 2,24: "So seht ihr nun, dass der Mensch durch Werke gerecht wird, nicht durch Glauben allein." (Lutherbibel 2017)

Aus theologischer Perspektive ist es entscheidend, dass die Freiheit gewahrt bleibt und staatliche, kirchliche oder auch andere Autoritäten (z. B. die Wissenschaft oder der Markt) in Glaubensdingen keinen Zwang anwenden. (50)
Die Organspende kann ein Akt der Nächstenliebe sein, dann nämlich, wenn sie dem freien Willen und der Freigiebigkeit des Einzelnen entspringt, der sich für diesen Schritt entscheidet. Deshalb sollten alle politischen Strukturen und klinischen Prozesse so gestaltet sein und bleiben, dass sie dieser Freiwilligkeit und Freigiebigkeit Raum geben und niemanden unter Druck setzen. (52)

Bei Entscheidungsregelung, Erklärungsregelung und Widerspruchsregelung wird weder Zwang noch Druck angewendet, nur bei der Notstandsregelung.

Ein Mensch, der als tot gilt, weil sein Hirn nicht mehr funktioniert, dessen Organe aber noch funktionieren, weil die Atmung und der Kreislauf maschinell aufrecht erhalten werden, ist in einem merkwürdigen Zwischenzustand: nicht mehr richtig lebendig, aber auch noch nicht richtig tot. (51)
Organtransplantationen finden auf der Grenze zwischen Leben und Tod statt (52)

Es gibt per Definition keinen Zwischenzustand zwischen Leben und Tod. Nach dem Individualtod gibt es nur noch intermediäres Leben.

Wir können Menschen, die als Organspender in Betracht gezogen werden, in diesem Zwischenzustand nicht wie „normal“ Versterbende bis zu ihrem letzten Atemzug begleiten, denn dieser findet während der Explantation im OP statt. Andererseits lassen sich aber nur aus diesem merkwürdigen Zwischenstand (bisher) Organe gewinnen, die anderen kranken und verzweifelten Menschen helfen können, weiterzuleben. (51)

Es gibt per Definition keinen Zwischenzustand zwischen Leben und Tod. - Hirntote machen keinen Atemzug mehr. Das wird mit dem Apnoe-Test bei jeder HTD bewiesen.

Der Tod des einen Menschen kann (besseres und längeres) Leben für einen anderen Menschen bedeuten. (52)

Dies trifft nur für einen Geiselnehmer zu, nicht für Organspender. Hierbei bedarf es neben dem Hirntod auch der Zustimmung zur Organspende.

Ein Gedanke, der dem christlichen Glauben nicht fremd ist: Wir bekennen, dass Jesus Christus für unsere Sünden gestorben ist, und wir aus seinem Tod neues, unvergängliches Leben empfangen. (52)

Was wird damit gesagt?

Deswegen sollte man die Organspende auch nicht in eine Linie mit dem Handeln Christi stellen, wie es immer wieder geschehen ist: »Niemand hat größere Liebe als die, dass er sein Leben lässt für seine Freunde« (Joh 15,13). Die Organspende ist eine Spende und kein Opfer! (52)

Sie ist auch ein Akt der Nächstenliebe.

Der christliche Glaube anerkennt, dass der Tod zum menschlichen Leben hinzugehört – und bei allen medizinischen Möglichkeiten – nicht in der Verfügungsmacht des Menschen steht. Deswegen kann es aus der Sicht des Glaubens keineswegs reichen, sich für die Unterscheidung von Leben und Tod allein auf medizinische Expertise zu verlassen. Diese soll und kann nicht in Frage gestellt werden, sondern in ihrer Zuständigkeit begrenzt werden. (53)

Auf welche Expertise sollen wir die Unterscheidung zwischen Leben und Tod bauen, wenn nicht auf die medizinische? Die theologische Expertise - die Trennung von Leib und Seele - ist für die Todesfeststellung unbrauchbar.

Was der Tod ist und wie ihm zu begegnen ist, kann und darf nicht allein durch medizinische Expertise und deren Abläufe bestimmt werden. Deswegen ist der Abschied von Sterbenden oder Toten aus christlicher Sicht etwas fundamental Wichtiges und darf nicht durch medizinische Maßnahmen verdrängt werden. (53)

Welche Expertise hat die evangelische Kirche zum irdischen Tod zu bieten? Außer der unbrauchbaren Phänomen-Ebene ist in dieser Schrift nichts enthalten.

Es ist notwendig, die Sterbenden nicht allein zu lassen – und so muss der klinische Ablauf dafür Raum bieten. (53)

Wo wird dies im klinischen Ablauf - insbesondere bei einer Organspende - nicht gelebt?

Ob der Hirntod wirklich der vollständige und endgültige Tod des Menschen ist, lässt sich deshalb nicht entscheiden, weil medizinisches Todesverständnis und religiöses Todesverständnis nicht deckungsgleich sind – und auch nicht sein müssen. (53)

Das religiöse Todesverständnis ist leider in dieser Schrift nicht explizit beschrieben. Nebenbei genannt wurde nur die Phänomen-Ebene. Siehe auch: Anarchie

Ob Sie persönlich den Hirntod als hinreichend ansehen, um sich für eine Organspende bereit zu erklären, das wird von Ihren persönlichen Einstellungen abhängen. Vieles wird davon abhängen, ob und wie Sie die medizinischen Erklärungen und Kriterien mit Ihren persönlichen Einstellungen zu Tod und Leben verbinden können. (53)

Siehe: Anarchie

Theologie und Glauben können ihrerseits auch nicht abschließend erklären, wann der Tod des Menschen definitiv eingetreten ist, aber sie können Ihnen vermitteln, dass Sie in jedem Fall von Gott behütet und gehalten werden. (54)

Siehe: Todesverständnis

Statistisch betrachtet wollen die meisten Menschen zu Hause und im Kreis ihrer Angehörigen oder Freunde sein, wenn es ans Sterben geht. Tatsächlich sterben die meisten Menschen im Krankenhaus, und das häufig allein. (54)

Darin ist die Medizin unschuldig. Es liegt einerseits am schnell verlaufenden Sterbeprozess und andererseits an der Unwilligkeit der Angehörigen.

Der Hospiz- und Palliativgedanke hat so große Resonanz erfahren, weil hier eine Vorstellung entstanden ist, dass Sterben auch anders, nämlich „gut“ verlaufen könnte. (54)

Was macht dieser Hinweis in dieser Schrift? - Keiner im Hospiz oder Palliativstation kann Organspender werden. Keiner, der den Hirntod stirbt, kann in ein Hospiz oder auf eine Palliativstation verlegt werden.

Auch wenn der Tod manchmal als eine „Erlösung“ aus schwerem Leid oder langer Krankheit erscheinen mag, so bleibt doch für alle Beteiligten die Aufgabe, den Sterbenden so gut wie möglich bis an die Schwelle des Todes zu begeiten und ihn bis dahin nicht allein zu lassen. (54)

KAO lässt grüßen.


Fazit: Die Schrift "leben und sterben im Herrn" enthält viele lobenswerte Aussagen, aber daneben auch einige Aussagen, aus denen deutlich heraus KAO grüßt. Auch mangelt es an einigen Stellen an medizinischem Sachverstand, so dass die Schrift sachliche Falschaussagen enthält oder Dinge zusammenbringt, die nicht zusammengehören (z.B. Hospiz und Palliativstation im Zusammenhang mit Hirntod). Es ist daher wünscheswert, dass diese Schrift bald in korrigierter Auflage neu erscheint.

Die Schrift erweckt dazu den Eindruck, dass zwei Gruppen mit konträrer Haltung gegenüber Hirntod und Organspende mitgewirkt haben. Eine der Gruppen war vom Geistesgut der KAO infiziert.

Auf Seite 7 heißt es:

Der Ausschuss hat sich zwei Jahre lang intensiv mit dem Thema Organspende und Organtransplantation auseinandergesetzt und die vorliegende Handreichung erarbeitet.

Auf Seite 15 heißt es:

Gute Information ist vertrauenswürdige Information: Diese Handreichung bietet Ihnen den neuesten Sachstand aus Quellen, die wir für vertrauenswürdig und belastbar einschätzen und die wir Ihnen im Anhang aufführen, damit Sie sich selbst ein Bild machen bzw. weiter informieren können.

Die inhaltliche Qualität dieser Handreichung spiegelt dieses Zitat von Seite 7 wider und entspricht nicht vollständig der Aussage von Seite 15.

Die DSO ist auf folgenden Seiten genannt:

  • 18: Die DSO koordiniert den Ablauf der TX.
  • 25: Die DSO wird mit der Koordinierung beauftragt.
  • 25: In Fußnote 7 folgendes Zitat:
    "Dieser Ablauf orientiert sich an den Darstellungen der DSO und wurde noch ergänzt. Durch die Änderung des Transplantationsgesetzes müsste eigentlich die Frage nach der Spendebereitschaft vor der Hirntoddiagnostik stehen. Sollte der betreffende Patient eine Organspende ausgeschlossen haben, so kann unter Umständen die Hirntoddiagnostik unterbleiben."
    Hier wird die Aufgabe der HTD verkannt. Sie hat den Tod des Menschen festzustellen und hat daher primär nichts mit TX zu tun. Hierfür bedarf es auch keinen Kontaktaufnahme mit der DSO.
  • 28: "So teilt auch die DSO mit, dass sie auch unter den Bedingungen der Entscheidungslösung die Angehörigen einbeziehen will."
  • 28: Austausch der Brief zwischen Transplantierten und Hinterbliebenen der Organspender.
  • 38: "Die DSO legt großen Wert auf die Aussage, dass mit dem Leichnam von Organspendern pietätvoll umgegangen werde und die Angehörigen diesen auch nach der Explantation anschauen können."
    Seit dem Jahr 1997 steht in § 6 TPG:
§ 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders

(1) Die Organ- oder Gewebeentnahme bei verstorbenen Personen und alle mit ihr zusammenhängenden Maßnahmen müssen unter Achtung der Würde des Organ- oder Gewebespenders in einer der ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Weise durchgeführt werden.
(2) Der Leichnam des Organ- oder Gewebespenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen.

  • 45: "Die DSO legt großen Wert darauf, dass das gesamte an einer Organentnahme beteiligte Personal pietätvoll mit dem Toten umgehe."

Die Definition des Hirntodes ist genannt auf den Seiten:

  • 31: "In den Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes der Bundesärztekammer heißt es: „Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten”."
    In § 3 TPG heißt es seit 1997:
(2) Die Entnahme von Organen oder Geweben ist unzulässig, wenn

1. die Person, deren Tod festgestellt ist, der Organ- oder Gewebeentnahme widersprochen hatte,
2. nicht vor der Entnahme bei dem Organ- oder Gewebespender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.

  • 31: "Mittels verschiedener Untersuchungen, die in der genannten Richtlinie detailliert aufgeführt sind und akribisch genau durchgeführt und dokumentiert werden müssen, soll festgestellt werden, ob die Funktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm unwiederbringlich (irreversibel) ausgefallen sind und damit die Person als tot einzustufen ist."
  • 32: "Grund hierfür ist die Überlegung, dass der Fortfall der bewusstseinstragenden

Funktionen im Großhirn als hinreichend angesehen wird, um einem Menschen Personalität und damit Leben abzusprechen."

Das TPG ist genannt auf den Seiten:

  • 8: "So heißt es im geänderten Transplantationsgesetz aus dem Sommer 2012."
  • 11: "Seit der Änderung des Transplantationsgesetzes im Juli 2012 sind die Krankenkassen vom Gesetzgeber aufgefordert, ..."
  • 11: "Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes vom 15. 7. 2012 3 werden Sie vom Gesetzgeber aufgefordert, eine persönliche Entscheidung in Sachen Organspende zu treffen und diese Entscheidung auch zu dokumentieren."
  • 11: "Sie können aber auch gar nichts entscheiden und müssen den Organspendeausweis nicht ausfüllen. Das Transplantationsgesetz sieht für den letzten Fall keine Strafen bei Nichtbefolgen vor." Siehe: Anarchie
  • 25: "Dieser Ablauf orientiert sich an den Darstellungen der DSO und wurde noch ergänzt. Durch die Änderung des Transplantationsgesetzes müsste eigentlich die Frage nach der Spendebereitschaft vor der Hirntoddiagnostik stehen. Sollte der betreffende Patient eine Organspende ausgeschlossen haben, so kann unter Umständen die Hirntoddiagnostik unterbleiben." (siehe oben, bei der DSO
  • 27: "Mit der Neuregelung des Transplantationsgesetzes gilt nun die sogenannte „Entscheidungslösung“, ..."
  • 29: "Auch wenn nach dem geänderten Transplantationsgesetz die Angehörigen in die Entscheidung zur Organspende nicht mehr einbezogen werden müssen, ist es doch unumgänglich, sie zu informieren und zu begleiten."
  • 32: "An (hirn-)toten Menschen, die zuvor ihre Einwilligung gegeben haben, ist das hingegen durch das Transplantationsgesetz erlaubt."
  • 34: "Unter diesen Bedingungen hat das Transplantationsgesetz von 1997 festgelegt, dass die Organentnahme aus hirntot diagnostizierten Menschen statthaft ist."
  • 44: "Eine klare Grenze zwischen Leben und Tod ist für alle Beteiligten wichtig. Diese Grenze hat das Transplantationsgesetz in seiner ersten Fassung von 1997 klar gezogen. Ein hirntot diagnostizierter Mensch ist tot im medizinischen und im rechtlichen Sinne."
  • 46: "Das neue Transplantationsgesetz hat das Ziel, „die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern“ (Art. 1 TPG)."
  • 48: "Entsprechend wird im geänderten Transplantationsgesetz ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Menschen, die sich gegen lebensverlängernde Maßnahmen ausgesprochen haben, diese ausdrücklich erlauben können, um doch noch eine Organentnahme zu ermöglichen."

Die Autoren dieser Handreichung kannten offensichtlich das TPG von den Medien her, nicht aber dem Inhalt nach, noch nicht einmal vom Inhaltsverzeichnis her, denn sonst wäre ihnen "§ 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders" aufgefallen. Statt dessen wird die Beachtung des würdevollen Umgangs der DSO zugeschrieben. - Auch die Definition des Hirntodes nach § 3 TPG wird abgeschwächt auf die Richtlinie der BÄK zur Feststellung des Hirntodes.


Über die Grenze zwischen Leben und Tod heißt es in der Handreichung:

  • 5: "Organtransplantationen finden auf der Grenze zwischen Leben und Tod statt"
  • 44: "Klare Grenze zwischen Leben und Tod "
  • 44: "Eine klare Grenze zwischen Leben und Tod ist für alle Beteiligten wichtig. Diese Grenze hat das Transplantationsgesetz in seiner ersten Fassung von 1997 klar gezogen. Ein hirntot diagnostizierter Mensch ist tot im medizinischen und im rechtlichen Sinne."
  • 52: "Organtransplantationen finden auf der Grenze zwischen Leben und Tod statt"

Artikel

Leben und Tod - Organspende. (30.06.2012)

Am 30.06.2012 erschien von Schleißing/Manzeschke der Artikel "Leben und Tod - Organspende".[2] Darin heißt es:

Heute kommmen Menschen fast aller Altersklassen als Spender und Empfänger in Frage.

Bereits 2012 kamen Neugeborene und auch Greise mit über 90 Jahren als Organspender in Betracht.

Stephan Schleißing : Ein Ausdruck des Persönlichkeitrechts

Von niemandem wird allerdings bestritten, dass mit dem so genannten Hirntod der individuelle Sterbeprozess irreversibel einsetzt, was den Tod der menschlichen Person unvermeidbar zur Folge hat.
Deshalb ist es ein Fortschritt, dass sich nun explizit jeder dazu verhalten kann, ob er diese Delegation der Äußerung seines Willens im Moment des eigenen Sterbens auch befürwortet.

Siehe: Todesverständnis

Allerdings hat die Medizin nie behauptet, den Tod des Menschen im umfassenden, also sowohl Natur, Geist und Seele betreffenden Sinne definieren zu können.

Wer hat das denn je vermocht?

Deshalb kann man z.B. aus Gründen eines anderen Verständnisses des biologischen Organismus oder des philosophischen Verständnisses menschlichen Lebens und seiner Leiblichkeit den definitiven Todeszeitpunkt zeitlich auch etwas später ansetzen.

Mit dem Hirntod ist der Tod präziser definiert.

Weil jeder eben auch die Möglichkeit hat, die Beantwortbarkeit der Frage – zum Beispiel aus Gründen individueller Überforderung – abzuweisen, wird anerkannt, dass die Zumutbarkeit einer Erklärung zur Organspende zuletzt als höchstpersönliche Entscheidung nur von ihm selbst getroffen werden kann.

Nach Feststellung des Hirntodes gibt es keine Enthaltung, sondern nur ein Ja oder Nein zur Organentnahme. Diese haben dann die Hinterbliebenen zu treffen.

Arne Manzeschke: Eine Sozialpflichtigkeit der Organe darf es nicht geben

Diese Haltung hat die SZ mit der Bezeichnung »Bundesdrängelministerium« kommentiert – eine ironische Formulierung, die politisch fragen lässt, ob es Aufgabe des Staates sein kann, seine Bürger in dieser Weise zu Entscheidungen zu nötigen, die nicht zu ihrem eigenen Nutzen sind.

Es wurde mit der Entscheidungsregelung niemand genötigt, selbst bei der Erklärungsregelung hat der Bürger die Möglichkeit, die Anfrage zu ignorieren und unbeantwortet zu lassen.

Eine ergebnisoffene und umfassende Aufklärung würde notwendigerweise die Ambivalenzen des ganzen Verfahrens zur Sprache bringen, einschließlich der Strittigkeit des Hirntodkriteriums oder der Notwendigkeit, einen Sterbenden nicht mehr bis zum ›letzten Atemzug‹ begleiten zu können.

Siehe: Todesverständnis und Sterbebegleitung

Gibt es seitens des Gesetzgebers nicht näher erklärte Gründe, warum man zwar die Kulisse einer offiziellen, verpflichtenden Handlung aufbaut, aber von einer konkreten Sanktion absieht? Hier wird offenbar gegenüber dem Einzelnen Druck aufgebaut, sich zum Thema Organspende zu äußern – und zwar idealerweise für die Organspende zu votieren.

Was will denn die Autorin? Der Gesetzgeber verhängt keine Sanktionen und die Autorin schreibt vom "Druck aufbauen".

Im Falle seiner Nichterklärung oder Ablehnung sieht sich der Einzelne einer nicht eben demokratischen Diskurskonstellation ausgesetzt.

Diese Gefahr ist nur gegeben, wenn er seine Entscheidung öffentlich macht, wozu er jedoch in keinster Weise verpflichtet ist.

Sollte die Gesellschaft schrittweise an eine Form des ›pflichtgemäßen Altruismus‹, eine Art ›Sozialpflichtigkeit der Organe‹ gewöhnt werden, so lieferte das geänderte Gesetz tatsächlich den geeigneten Rahmen dazu.

Es geht um keine Notstandsregelung.

Anhang

Anmerkungen

  1. In der 4. Fortschreibung der HTD (2015) heißt es auf Seite 6:
    Die Durchführung des Apnoe-Tests muss an die klinische Ausgangssituation (Oxygenierung, Kreislauf) angepasst und unter kontinuierlicher pulsoxymetrischer Kontrolle der Sauerstoff-Sättigung und des arteriellen Blutdrucks erfolgen. Voraussetzungen sind die Präoxygenierung mit 100  % Sauerstoff und ein Ausgangs-paCO2 im Normbereich von 35 mmHg bis 45 mmHg (entspricht 4,7 kPa bis 6 kPa, Temperatur-korrigierte Messung). Vorgehen bei einem Ausgangs-paCO2 über 45 mmHg: siehe unten.

    Die Hyperkapnie muss durch akute Hypoventilation bis zum Erreichen eines paCO2 von mindestens 60 mmHg (entspricht 8 kPa, Temperaturkorrigierte Messung) unter ständiger Kontrolle, ob Atemexkursionen bzw. spontane Atemanstrengungen des Patienten erkannt werden können, herbeigeführt werden. Das Fehlen des Atemantriebs muss im Zweifelsfall bei Diskonnektion des Patienten vom Respirator sicher beurteilt werden, da Apnoe-Programme oder das Triggern des Respirators durch pulssynchrone Luftbewegungen im Tubus fälschlicherweise einen Atemantrieb suggerieren können. Eine hinreichende Oxygenierung ist durch intratracheale O2-Insufflation (apnoische Oxygenation), durch niederfrequente manuelle Beatmung mit reinem Sauerstoff (z. B. zwei Atemzüge/Minute) oder reduzierte maschinelle Beatmung mit reinem Sauerstoff sicherzustellen.
    Für Patienten, deren Eigenatmung chronisch an einen paCO2 von mehr als 45 mmHg (entspricht 6 kPa, Temperatur-korrigierte Messung) adaptiert ist, gibt es keine allgemein anerkannten Werte des paCO2 für den Apnoe-Test. In diesen Fällen ist der Funktionsausfall des Hirnstamms zusätzlich durch den Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes zu belegen (siehe 3.2.3.). Dies gilt auch, wenn der Apnoe-Test aus anderen Ursachen (zum Beispiel Thorax-Verletzungen oder Gasaustauschstörung) nicht durchgeführt werden kann oder bei einem Ausgangs-paCO2 über 45 mmHg (entspricht 6 kPa, Temperatur-korrigierte Messung).

  2. Es ist sehr bedauerlich, dass in dieser religiösen Schrift die verschiedenen biblischen Verständnisse unbenannt geblieben sind. Sie hätten gut an Stelle der Wiederholungen platziert werden können.
  3. Es gibt auch Fälle, bei denen das Entnahmeteam aus den TXZ A und B in die Entnahmeklinik C reist und die Organe in die TXZ A, D, E und F oder in die TXZ D, E, F und G kommen. Die Kombinationen sind hierbei sehr verschieden.
  4. Es gibt noch Pflegeheime mit Beatmungsplätzen, aber dort liegen keine Menschen mit schweren Hirnschädigungen, die in den Hirntod sterben werden. Außerdem fehlt ihnen der OP-Raum für die Organentnahme.

Einzelnachweise

  1. Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: leben und sterben im Herrn. München 2014. Nach: https://www.bayern-evangelisch.de/downloads/elkb_Handreichung_Organspende.pdf Zugriff am 02.04.2020.
  2. Schleißing/Manzeschke: Leben und Tod - Organspende. (30.06.2012) Nach: https://www.bayern-evangelisch.de/was-uns-bewegt/organspende.php Zugriff am 25.04.2020.