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{{Zitat2|Die Behauptung, eine große Mehrheit der Bevölkerung sei bereit, Organe zu spenden, ist nicht zutreffend.}}
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{{Zitat2|Bei den Befragungen der Bürger geht es immer um „postmortale“ Organspenden, also um Organentnahmen „nach dem Tod“. Vor einer Organentnahme wird jedoch nie „der Tod“ – wie ihn die meisten Menschen verstehen – festgestellt, sondern lediglich der „Hirntod“.}}
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Siehe: [[Todesverständnis]], [[Hirntodkonzept]]


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{{Zitat2|Zwar werden diese Patienten – wie viele andere Intensivpatienten auch – beatmet, doch ihre Lungen nehmen selbständig Sauerstoff auf und geben Kohlendioxid ab, das Herz schlägt autonom, das Blut zirkuliert, Nahrung und Flüssigkeit werden aufgenommen, Abfallstoffe werden über Leber und Nieren ausgeschieden, das Immunsystem bekämpft Keime, und Wunden heilen.}}
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Siehe: [[Leben der Hirntoten]]


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{{Zitat2|Frauen können im Zustand des „Hirntodes“ über Wochen und Monate schwanger sein und schließlich ein Kind spontan gebären. In einem Fall an der Würzburger Universitätsklinik, der 2019 publiziert wurde, geschah dies nach fast fünf Monaten Schwangerschaft.}}
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Siehe: [[schwangere Hirntote]]


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{{Zitat2|Trotzdem behaupten die Verfechter des Hirntodkonzepts, ein irreversibler Hirnfunktionsausfall sei ein sicheres Zeichen für den Tod des Menschen.}}
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Siehe: [[Todesverständnis]], [[Hirntodkonzept]]


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{{Zitat2|Demnach wäre es möglich, dass Leichen über mehrere Monate schwanger sind und ein Kind austragen. Wie viel Glaubwürdigkeit kann eine solche Theorie für sich beanspruchen?}}
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Siehe: [[schwangere Hirntote]]


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{{Zitat2|Richtlinie der Ärztekammer gesetzeswidrig}}
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Seit 2015 sieht auch das [[BMG]] auf die Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes.
 
{{Zitat2|Im Transplantationsgesetz heißt es, dass vor einer Organentnahme neben dem Funktionsausfall weiter Teile des Gehirns (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TPG) auch der „Tod“ festgestellt werden muss (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG). Allein schon diese doppelte Voraussetzung für Organentnahmen zeigt, dass es zwischen Tod und „Hirntod“ einen
Unterschied gibt.}}
Siehe: [[§ 3 TPG]]
 
{{Zitat2|Trotzdem wird in der Aufklärung zur Organspende so getan, als seien Tod und „Hirntod“ identisch.}}
Siehe: [[gemeinsame Erklärungen]]
 
{{Zitat2|Von der jahrzehntelangen wissenschaftlichen Kontroverse um die Bedeutung des „Hirntodes“ erfahren die Bürger nichts.}}
Siehe: [[gemeinsame Erklärungen]]
 
{{Zitat2|Auch die Hirntodrichtlinie der Bundesärztekammer gibt hierfür keinerlei Gründe an. Sie ist daher offensichtlich gesetzeswidrig.}}
Siehe: [[TPG]] - Seit 2015 wirkt an der Richtlinie auch das [[BMG]] mit.
 
{{Zitat2|Deshalb müssten die Bürger auch über die verschiedenen Sichtweisen zum Hirntodkonzept informiert
werden. Das hat auch der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme von 2015 gefordert.}}
Siehe: [[DER 2015]]
 
{{Zitat2|Die Bürger erhalten zu einer wesentlichen Voraussetzung für eine Entscheidung zur Organspende keine ausreichenden Informationen.}}
Siehe: [[Kritiker]], [[Halb- und Unwahrheiten]]
 
{{Zitat2|Widerspruchsregelung setzt Aufgeklärtheit voraus}}
Siehe: [[Recht auf Unwissenheit]] - Seit 2013 klären [[BZgA]] und die [[Krankensassen]] massiv über [[Hirntod]] und [[Organspende]] auf, doch es scheint so zu sein, die Bürger - so auch die Autoren - ihr Recht auf Unwissenheit leben.
 
{{Zitat2|Wenn der Staat allen Bürgern grundsätzlich Organspendebereitschaft unterstellt und ihnen aufbürden will, dass sie einen Widerspruch erklären müssen, um von einer Organentnahme ausgenommen zu werden, hätte er mindestens sicherzustellen, dass alle Bürger umfassend informiert sind.}}
Siehe: [[schweigen = Zustimmung]], [[Recht auf Unwissenheit]]
 
{{Zitat2|Tatsächlich steht es aber um die Information der Bevölkerung schlecht. Nach der BZgA-Umfrage von 2022 fühlen sich fast die Hälfte der Bürger (45 Prozent) zum Thema Organspende „weniger gut“ oder „schlecht“ informiert.}}
Siehe: [[Recht auf Unwissenheit]]
 
{{Zitat2|Widerspruchsregelung setzt Aufgeklärtheit voraus}}
Siehe: [[Recht auf Unwissenheit]]
 
{{Zitat2|Wenn der Staat allen Bürgern grundsätzlich Organspendebereitschaft unterstellt und ihnen aufbürden will, dass sie einen Widerspruch erklären müssen,um von einer Organentnahme ausgenommen zu werden, hätte er mindestens sicherzustellen, dass alle Bürger umfassend informiert sind.}}
Siehe: [[Recht auf Unwissenheit]], [[schweigen = Zustimmung]]
 
{{Zitat2|Es ist zu vermuten, dass die Befürworter der Widerspruchslösung genau darauf spekulieren: dass viele Menschen, die sich mangels Bildung oder hinreichender Aufklärung keine Gedanken über die Frage ihrer Organspendebereitschaft machen können oder wollen, auf diese Weise als „Spender“ deklariert werden können.}}
Siehe: [[Unterstellung]]
 
{{Zitat2|Genügt es, dass – wie beim „Hirntod“ – eine irreversible Bewusstlosigkeit, ein (durch apparative Beatmung kompensierter) Atemstillstand und ein Ausfall der Hirnstammreflexe eingetreten sind, oder müssen auch die integrativen Körperfunktionen und der Blutkreislauf zum Stillstand gekommen sein?}}
Siehe: [[irreversibles Koma]], [[Hirntod]]
 
{{Zitat2|Ist nicht vielmehr auch die leibliche Existenz des weiterhin funktionsfähigen Organismus zu
berücksichtigen?}}
Siehe: [[intermediäres Leben]]
 
{{Zitat2|Kein Zwang zur Entscheidung}}
Siehe: [[Selbstbestimmungsrecht]], [[schweigen = Zustimmung]]
 
{{Zitat2|Aktuell werden der Bevölkerung aber die notwendigen Informationen über die Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls für die Feststellung des Todes vorenthalten.}}
Siehe: [[Unterstellung]]
 
{{Zitat2|Es wäre übergriffig, wenn der Staat in diesem sensiblen Bereich Entscheidungen erzwingt oder im Sinne der Widerspruchsregelung eine tatsächlich nicht vorhandene Organspendebereitschaft allen Bürgern fiktiv unterstellt.}}
Siehe: [[schweigen = Zustimmung]]
 
{{Zitat2|Wenn fast die Hälfte der Bevölkerung angibt, dass sie sich nicht gut über das Thema Organspende informiert fühlt, kann es nicht verwundern, dass sich viele Menschen auch nicht entscheiden wollen – ganz zu schweigen von den zahlreichen Menschen aus bildungsfernen Schichten, die von Informationskampagnen ohnehin nicht erreicht werden.}}
Siehe: [[Recht auf Unwissenheit]]
 
{{Zitat2|All diesen Bürgern darf der Staat nicht aufzwingen, trotzdem eine Entscheidung treffen zu müssen. Gerade in Bezug auf ein sehr seltenes Syndrom, das in seiner Bedeutung für den Tod des Menschen nicht leicht zu beurteilen ist, wäre ein Zwang zur Entscheidung für weite Teile der Bevölkerung eine Überforderung und damit im juristischen Sinn ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen – in das negative Selbstbestimmungsrecht.}}
Siehe: [[Selbstbestimmung]], [[schweigen = Zustimmung]]
 
{{Zitat2|Der Staat würde signalisieren, dass ihm die Selbstbestimmung der Bürger bei einem besonders komplexen und sensiblen Thema, das ihre leibliche Integrität berührt, egal ist.}}
Siehe: [[Unterstellung]], [[schweigen = Zustimmung]]
 
{{Zitat2| Das wäre weder rechtlich noch medizinethisch oder gesellschaftlich akzeptabel.}}
Rainer Beckmann ist Richter im Amtsgericht Würzburg. Er kann ja gerichtlich klagen.<br>
Jürgen in der Schmitten ist Arzt. Er kann gegen die [[gemeinsame Erklärungen argumentieren.


=== 16.08.24 (Schweiz) EKS-Rat fordert Anpassungen ===
=== 16.08.24 (Schweiz) EKS-Rat fordert Anpassungen ===

Version vom 9. November 2024, 21:49 Uhr

Ein Ja zur Widerspruchsregelung (Quelle: Neue Bildpost 10./11. August 2024 / Nr. 32)

Angstmachende Überschriften

Dies sind angstmachende bzw. diffamiernde[Anm. 1] Überschriften

27.08.24 Südwestpresse: Soll jeder Deutsche automatisch Organspender sein?
26.06.24 DocCheck: Sind wir alle bald Ersatzteillager?
21.06.24 Braunschweiger Zeitung: Widerspruchslösung: Der Staat greift nach Leber und Nieren
19.06.24 PressePortal Moraltheologe warnt vor Gefahren einer Neuregelung der Organspende
16.06.24 SZ Schluss mit freiwilliger Entscheidung bei der Organspende?
14.06.24 FAZ: Sind wir bald automatisch Organspender?
24.06.24 FAZ: Kommt jetzt die Widerspruchslösung?[Anm. 2]
13.06.24 SWP Wird bald jeder Deutsche automatisch zum Organspender?
01.06.24 BR Wird bald jeder automatisch zum Organspender?
15.12.23 msn: Jeder soll Spender sein - Bundesrat fordert Widerspruchslösung

Dies sind angstmachende Überschriften

Artikel zur Widerspruchsregelung

ooo

{{Zitat2| Siehe: [[

07.11.24 Organspende: Parteiübergreifende Gruppe gegen Widerspruchslösung

Am 07.11.2024 erschien der Artikel "Organspende: Parteiübergreifende Gruppe gegen Widerspruchslösung".[1]

Einige Abgeordnete – von Linken und Grünen bis zur Union – sprechen sich gegen die Widerspruchslösung aus und planen einen eigenen Gesetzentwurf, um Organspenden zu erhöhen.

Bitte nicht gackern, sondern legen.

Es gibt keinerlei wissenschaftliche Beweise dafür, dass die Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führt“, sagte einer der Initiatoren der parteiübergreifenden Gruppe, der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Es gibt auch keine wissenschaftlichen Beweise, dass alle Bundestagsabgeordnete einen IQ von größer 100 haben.

„Das ist ein Konjunkturprogramm für die AfD, für Querdenker und Impfgegner“, so Pilsinger. „Eine Widerspruchslösung ist toxisch für die gute Sache der Organspende“, sagte der Abgeordnete.

Siehe: Panikmache - Toxisch sind solche Äußerungen in den Medien.

Die Gruppe, zu der unter anderem die Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD), Hermann Gröhe (CDU), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) gehören, will am Donnerstag erste Eckpunkte für ihren Gesetzentwurf vorstellen.

Man darf auf diesen Gesetzentwurf gespannt sein. Ist er auch so realitätsfremd wie die Erklärungsregelung, die am 16.01.2020 in Deutschen Bundestag beschlossen wurde?

Der Schlüssel zum Erfolg seien jedoch unter anderem organisatorische Verbesserungen in den Entnahmekrankenhäusern. Hier gebe es ein „strukturelles Versagen“.

Was soll in der Klinik noch verbessert werden?

Zudem will die Gruppe nach seinen Angaben vorschlagen, die Eintragung der Bürger in das bereits existierende Organspenderegister zu fördern. Dazu sollen unter anderem Ärzte und Apotheker extra honoriert werden, wenn sie Interessierte beim Eintrag in das Register unterstützen.

Kennen diese Bundestagsabgeordnete auch andere Wege zur Problemlösung, außer Geld auszugeben?
Was soll diese Verzögerungstaktik?

30.10.24 Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig

Jürgen in der Schmitten und Rainer Beckmann veröffentlichten am 30.10.2024 in der FAZ den Artikel "Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig".[2] Darin heißt es:

Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig

Siehe: Selbstbestimmung

Ein Zwang zur Entscheidung bedeutet für viele eine Überforderung und wäre unverhältnismäßig.

Siehe: Zwang

Die Behauptung, eine große Mehrheit der Bevölkerung sei bereit, Organe zu spenden, ist nicht zutreffend.

Siehe: Entscheidungen

Vor einer Organentnahme wird jedoch nie „der Tod“ – wie ihn die meisten Menschen verstehen – festgestellt, sondern lediglich der „Hirntod“.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Patienten mit einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall unterscheiden sich jedoch sehr von konventionellen Leichen: Zwar werden diese Patienten – wie viele andere Intensivpatienten auch – beatmet, doch ihre Lungen nehmen selbständig Sauerstoff auf und geben Kohlendioxid ab, das Herz schlägt autonom, das Blut zirkuliert, Nahrung und Flüssigkeit werden aufgenommen, Abfallstoffe werden über Leber und Nieren ausgeschieden, das Immunsystem bekämpft Keime, und Wunden heilen.

Siehe: Leben der Hirntoten

Frauen können im Zustand des „Hirntodes“ über Wochen und Monate schwanger sein und schließlich ein Kind spontan gebären. In einem Fall an der Würzburger Universitätsklinik, der 2019 publiziert wurde, geschah dies nach fast fünf Monaten Schwangerschaft.

Siehe: schwangere Hirntote

Trotzdem behaupten die Verfechter des Hirntodkonzepts, ein irreversibler Hirnfunktionsausfall sei ein sicheres Zeichen für den Tod des Menschen. Demnach wäre es möglich, dass Leichen über mehrere Monate schwanger sind und ein Kind austragen.

Siehe: schwangere Hirntote, Todesverständnis, Hirntodkonzept

Im Transplantationsgesetz heißt es, dass vor einer Organentnahme neben dem Funktionsausfall weiter Teile des Gehirns (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TPG) auch der „Tod“ festgestellt werden muss (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG). Allein schon diese doppelte Voraussetzung für Organentnahmen zeigt, dass es zwischen Tod und „Hirntod“ einen Unterschied gibt.

Siehe: § 3 TPG

Trotzdem wird in der Aufklärung zur Organspende so getan, als seien Tod und „Hirntod“ identisch.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, gemeinsame Erklärungen, PAS

Grundlage aller Aufklärungsmaßnahmen der BZgA ist das Hirntodkonzept: die Annahme, dass ein irreversibler Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) ein sicheres Todeszeichen sei. Das ist aber weder plausibel noch ergibt sich diese Behauptung aus dem Gesetz.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, gemeinsame Erklärungen, PAS

uch die Hirntodrichtlinie der Bundesärztekammer gibt hierfür keinerlei Gründe an. Sie ist daher

offensichtlich gesetzeswidrig.

Seit der Richtlinie zur Feststellung des Hirntods im Jahre 2015 blickt das BMG als letzte Instanz auf diese Richtlinie vor ihrer Veröffentlichung. Damit stehen 2 Autoren mit einer Behauptung dem WB-BÄK und dem BMG mit dem Vorwurf der Gesetzwidrigkeit gegenüber. Dies ist wenig glaubhaft.

Auf solche Erkenntnisse kann sich die Bundesärztekammer offenbar nicht stützen. Denn in der Richtlinie werden sie – contra legem – nicht angegeben.

Siehe: Verschwörungstheorie

Deshalb müssten die Bürger auch über die verschiedenen Sichtweisen zum Hirntodkonzept informiert werden. Das hat auch der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme von 2015 gefordert.

Siehe: DER 2015

Tatsächlich wird die Bevölkerung aber nicht informiert, sondern manipuliert. In ihren Aufklärungsmaterialien geht die BZgA wie selbstverständlich davon aus, dass Patienten mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall als Leichen zu behandeln sind, ohne die erheblichen Einwände und Kontroversen in dieser

Frage offenzulegen. Die Bürger erhalten zu einer wesentlichen Voraussetzung für eine Entscheidung zur Organspende keine ausreichenden Informationen.

Siehe: Richtigstellung]

Wenn der Staat allen Bürgern grundsätzlich Organspendebereitschaft unterstellt und ihnen aufbürden will, dass sie einen Widerspruch erklären müssen, um von einer Organentnahme ausgenommen zu werden, hätte er mindestens sicherzustellen, dass alle Bürger umfassend informiert sind.

Siehe: Schweigen = Zustimmung - Wo sind zu diesen Themen die Informationen und Aufklärungen?

Das kann auch nicht verwundern, weil die Voraussetzungen und Umstände von Organtransplantationen nicht leicht zu durchschauen sind. Es handelt sich um eine komplexe Thematik, mit der die meisten Menschen nie unmittelbar konfrontiert werden.

Wenn sie aber durch den Hirntod konfrontiert werden, sind sie überfordert. - Die BZgA und die Krankenkassen klären seit 2013 verstärkt auf. Wer sich informieren will, bekommt die Infos kostenlos ins Haus.

Es ist zu vermuten, dass die Befürworter der Widerspruchslösung genau darauf spekulieren: dass viele Menschen, die sich mangels Bildung oder hinreichender Aufklärung keine Gedanken über die Frage ihrer Organspendebereitschaft machen können oder wollen, auf diese Weise als „Spender“ deklariert werden können.

Siehe: Panikmache

Der Tod ist nach allgemeiner Auffassung das Ende des Lebens, aber wann genau ist dieses Ende erreicht?

Siehe: Sterbeprozess, Todesverständnis

Genügt es, dass – wie beim „Hirntod“ – eine irreversible Bewusstlosigkeit, ein (durch apparative Beatmung kompensierter) Atemstillstand und ein Ausfall der Hirnstammreflexe eingetreten sind, oder müssen auch die integrativen Körperfunktionen und der Blutkreislauf zum Stillstand gekommen sein?

Siehe: irreversibles Koma, Hirntod

Ist nicht vielmehr auch die leibliche Existenz des weiterhin funktionsfähigen Organismus zu berücksichtigen?

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Die Bewertung des medizinisch festzustellenden Syndroms „irreversibler Hirnfunktionsausfall“ als Todeszeichen ist eine gesellschaftskulturelle Frage, für deren Beantwortung anthropologische, soziologische und (verfassungs)rechtliche Aspekte eine wesentliche Rolle spielen.

Siehe: Todesverständnis, Todesdefinition, gemeinsame Erklärungen

Kein Zwang zur Entscheidung
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Aktuell werden der Bevölkerung aber die notwendigen Informationen über die Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls für die Feststellung des Todes vorenthalten. Es ist deshalb gut nachvollziehbar, dass viele Menschen sich nicht in der Lage sehen, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen.

Siehe: Verschwörungstheorie

Es wäre übergriffig, wenn der Staat in diesem sensiblen Bereich Entscheidungen erzwingt oder im Sinne der Widerspruchsregelung eine tatsächlich nicht vorhandene Organspendebereitschaft allen Bürgern fiktiv unterstellt.

Siehe: Zwang, Schweigen = Zustimmung

Die Forderung nach der Widerspruchsregelung baut letztlich auf Voraussetzungen auf, die nicht gegeben sind.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

All diesen Bürgern darf der Staat nicht aufzwingen, trotzdem eine Entscheidung treffen zu müssen.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Gerade in Bezug auf ein sehr seltenes Syndrom, das in seiner Bedeutung für den Tod des Menschen nicht leicht zu beurteilen ist, wäre ein Zwang zur Entscheidung für weite Teile der Bevölkerung eine Überforderung und damit im juristischen Sinn ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht, sich nicht

entscheiden zu müssen – in das negative Selbstbestimmungsrecht.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Der Staat würde signalisieren, dass ihm die Selbstbestimmung der Bürger bei einem besonders komplexen und sensiblen Thema, das ihre leibliche Integrität berührt, egal ist. Das wäre weder rechtlich noch medizinethisch oder gesellschaftlich akzeptabel.

Siehe: Schweigen = Zustimmung - Wenn rechtlich inakzeptabel, dann sollen doch die Verfasser klagen.

"Rainer Beckmann ist Richter am Amtsgericht Würzburg und Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg." So heißt es am Ende des Artikels. Als Richter sollte er wissen, wie man erfolgreich klagt.

"Professor Dr. Jürgen in der Schmitten ist niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Palliativmediziner und Psychotherapeut. Er leitet das Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsklinik Essen." So heißt es am Ende des Artikels. Als Mediziner sollte er einmal versuchen, die medizinischen Gesellschaften, die die gemeinsame Erklärungen verfasst haben, zu einer neuen Sichtweise zum Hirntodkonzept zu bewegen.
Nach erfolgreicher dieser beiden Aufgaben können gerne diese Autoren weiterhin solche Artikel verfassen.

04.10.2024 Was taugt die Widerspruchslösung?

Am 04.10.2024 veröffentlichte Alexander Maßmann auf evangelisch.de den Artikel "Was taugt die Widerspruchslösung?".[3] Darin heißt es:

Aber kann man einfach voraussetzen, dass die Bürger:innen zu einem so persönlichen Schritt wie der Organspende bereit sind, auch wenn sie sich nicht ausdrücklich dazu bereiterklären?

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Eine Ablehnung der Spende kann man moralisch aber durchaus auch begründen.

Siehe: gleich gültig

die Widerspruchslösung stelle sicher, dass die große Mehrheit der Menschen ihren Willen bekommt und die Weichen wirklich Richtung Organspende gestellt werden. Das ist sogar doppelt falsch.

Siehe: Entscheidungen, WSR

Ich persönlich möchte übrigens nicht Organe spenden.

Siehe: Kant

Wenn in den letzten Jahren eine Organspende im Krankenhaus konkret zur Entscheidung anstand, lag bloß in 15 Prozent der Fälle eine Erklärung vor.

Siehe: Entscheidung

Hoffen wir, dass die Statistiken bei der kommenden Bundestagsdebatte nicht wieder falsch dargestellt werden!

Siehe: Mehrheit der Bürger

Ein gravierendes Problem der Widerspruchslösung besteht darin, dass manche Menschen geistig prinzipiell nicht in der Lage sind, eine Erklärung abzugeben.

Dann haben diese Menschen einen Betreuer, der für sie entscheidet.[Anm. 3] Siehe: Entscheidungsunfähig

Obdachlose können oft nicht Stellung nehmen, weil sie weder Postadresse noch Internetzugang haben und weil oft die nötigen Dokumente fehlen.

Für einen OSA - der auch weiterhin Gültigkeit besitzt - braucht man weder Postadresse noch Internetzugang.

Junge Menschen bilden sich manchmal keine Meinung aufgrund der Ansicht: Alle Menschen sterben, nur ich nicht. Bei anderen bestehen Sprachbarrieren, und das Verständnis für medizinische Sachverhalte ist gering. Wieder andere werden von der Debatte gar nichts mitbekommen.

Siehe: Aufklärung

{{Zitat2|Insgesamt darf man hier fehlenden Widerspruch nicht als Einverständnis werten. Siehe: Schweigen = Zustimmung

Wenn jedoch die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Organspende so hoch ist, wie viele Befürworter der Widerspruchslösung meinen, dann müsste es auch möglich sein, das Spendenaufkommen zu erhöhen ohne Widerspruchslösung.

Siehe: Fehlende Entscheidung

Denn was hält die Menschen davon ab, eine Erklärung aufzusetzen – wollen sie im tiefsten Herzen vielleicht doch nicht spenden?

Siehe: Fehlende Entscheidung

Um die Anzahl der Organspenden zu erhöhen, könnte man in den Krankenhäusern etwa mehr Stellen für Transplantationsbeauftragte finanzieren.

Noch mehr TX-Beauftragte bringt zwar mehr Ausgaben, aber nicht mehr Organspender.

Die stellen etwa sicher, dass die Spendenbereitschaft bei todkranken Patienten tatsächlich geprüft wird, und sie werfen die Frage im Gespräch mit den Angehörigen eines Verstorbenen auf.

Siehe: Fehlende Entscheidung

Außerdem ist das Online-Register zur Organspendeerklärung erst ein paar Monate in Betrieb. Wenn es besser beworben wird, dürfte die Hemmschwelle zur Erklärung der Spendenbereitschaft sinken.

Siehe: Online-Register

Bevor wir die Widerspruchslösung wieder ernsthaft zur Abstimmung stellen, brauchen wir dringend bessere Kenntnisse darüber, wie die Menschen wirklich über die Organspende denken.

Die Organpatienten brauchen keine "bessere Kenntnisse", sondern Organe.

Dass vergleichsweise wenige Menschen die Bereitschaft zur Spende schriftlich erklären, spricht auf unserem jetzigen Kenntnisstand mindestens so sehr gegen die Regelung wie für sie.

Rund 20% schriftliche Zustimmung und 7% schriftliche Ablehnung sprechen für die WSR.

Fazit: Siehe: Willy Meurer

Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig (19.09.2024)

Am 19.09.2024 veröffentlichte Rainer Beckmann, zusammen mit Jürgen in der Schmitten, in der FAZ den Artikel "Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig".[4] Darin heißt es:

Beide Initiativen gehen von falschen Annahmen aus.

Siehe: WSR

Die Behauptung, eine große Mehrheit der Bevölkerung sei bereit, Organe zu spenden, ist nicht zutreffend.

Siehe: Entscheidungen

Bei den Befragungen der Bürger geht es immer um „postmortale“ Organspenden, also um Organentnahmen „nach dem Tod“. Vor einer Organentnahme wird jedoch nie „der Tod“ – wie ihn die meisten Menschen verstehen – festgestellt, sondern lediglich der „Hirntod“.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Zwar werden diese Patienten – wie viele andere Intensivpatienten auch – beatmet, doch ihre Lungen nehmen selbständig Sauerstoff auf und geben Kohlendioxid ab, das Herz schlägt autonom, das Blut zirkuliert, Nahrung und Flüssigkeit werden aufgenommen, Abfallstoffe werden über Leber und Nieren ausgeschieden, das Immunsystem bekämpft Keime, und Wunden heilen.

Siehe: Leben der Hirntoten

Frauen können im Zustand des „Hirntodes“ über Wochen und Monate schwanger sein und schließlich ein Kind spontan gebären. In einem Fall an der Würzburger Universitätsklinik, der 2019 publiziert wurde, geschah dies nach fast fünf Monaten Schwangerschaft.

Siehe: schwangere Hirntote

Trotzdem behaupten die Verfechter des Hirntodkonzepts, ein irreversibler Hirnfunktionsausfall sei ein sicheres Zeichen für den Tod des Menschen.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Demnach wäre es möglich, dass Leichen über mehrere Monate schwanger sind und ein Kind austragen. Wie viel Glaubwürdigkeit kann eine solche Theorie für sich beanspruchen?

Siehe: schwangere Hirntote

Richtlinie der Ärztekammer gesetzeswidrig

Seit 2015 sieht auch das BMG auf die Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes.

Im Transplantationsgesetz heißt es, dass vor einer Organentnahme neben dem Funktionsausfall weiter Teile des Gehirns (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TPG) auch der „Tod“ festgestellt werden muss (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG). Allein schon diese doppelte Voraussetzung für Organentnahmen zeigt, dass es zwischen Tod und „Hirntod“ einen

Unterschied gibt.

Siehe: § 3 TPG

Trotzdem wird in der Aufklärung zur Organspende so getan, als seien Tod und „Hirntod“ identisch.

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Von der jahrzehntelangen wissenschaftlichen Kontroverse um die Bedeutung des „Hirntodes“ erfahren die Bürger nichts.

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Auch die Hirntodrichtlinie der Bundesärztekammer gibt hierfür keinerlei Gründe an. Sie ist daher offensichtlich gesetzeswidrig.

Siehe: TPG - Seit 2015 wirkt an der Richtlinie auch das BMG mit.

Deshalb müssten die Bürger auch über die verschiedenen Sichtweisen zum Hirntodkonzept informiert

werden. Das hat auch der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme von 2015 gefordert.

Siehe: DER 2015

Die Bürger erhalten zu einer wesentlichen Voraussetzung für eine Entscheidung zur Organspende keine ausreichenden Informationen.

Siehe: Kritiker, Halb- und Unwahrheiten

Widerspruchsregelung setzt Aufgeklärtheit voraus

Siehe: Recht auf Unwissenheit - Seit 2013 klären BZgA und die Krankensassen massiv über Hirntod und Organspende auf, doch es scheint so zu sein, die Bürger - so auch die Autoren - ihr Recht auf Unwissenheit leben.

Wenn der Staat allen Bürgern grundsätzlich Organspendebereitschaft unterstellt und ihnen aufbürden will, dass sie einen Widerspruch erklären müssen, um von einer Organentnahme ausgenommen zu werden, hätte er mindestens sicherzustellen, dass alle Bürger umfassend informiert sind.

Siehe: schweigen = Zustimmung, Recht auf Unwissenheit

Tatsächlich steht es aber um die Information der Bevölkerung schlecht. Nach der BZgA-Umfrage von 2022 fühlen sich fast die Hälfte der Bürger (45 Prozent) zum Thema Organspende „weniger gut“ oder „schlecht“ informiert.

Siehe: Recht auf Unwissenheit

Widerspruchsregelung setzt Aufgeklärtheit voraus

Siehe: Recht auf Unwissenheit

Wenn der Staat allen Bürgern grundsätzlich Organspendebereitschaft unterstellt und ihnen aufbürden will, dass sie einen Widerspruch erklären müssen,um von einer Organentnahme ausgenommen zu werden, hätte er mindestens sicherzustellen, dass alle Bürger umfassend informiert sind.

Siehe: Recht auf Unwissenheit, schweigen = Zustimmung

Es ist zu vermuten, dass die Befürworter der Widerspruchslösung genau darauf spekulieren: dass viele Menschen, die sich mangels Bildung oder hinreichender Aufklärung keine Gedanken über die Frage ihrer Organspendebereitschaft machen können oder wollen, auf diese Weise als „Spender“ deklariert werden können.

Siehe: Unterstellung

Genügt es, dass – wie beim „Hirntod“ – eine irreversible Bewusstlosigkeit, ein (durch apparative Beatmung kompensierter) Atemstillstand und ein Ausfall der Hirnstammreflexe eingetreten sind, oder müssen auch die integrativen Körperfunktionen und der Blutkreislauf zum Stillstand gekommen sein?

Siehe: irreversibles Koma, Hirntod

Ist nicht vielmehr auch die leibliche Existenz des weiterhin funktionsfähigen Organismus zu

berücksichtigen?

Siehe: intermediäres Leben

Kein Zwang zur Entscheidung

Siehe: Selbstbestimmungsrecht, schweigen = Zustimmung

Aktuell werden der Bevölkerung aber die notwendigen Informationen über die Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls für die Feststellung des Todes vorenthalten.

Siehe: Unterstellung

Es wäre übergriffig, wenn der Staat in diesem sensiblen Bereich Entscheidungen erzwingt oder im Sinne der Widerspruchsregelung eine tatsächlich nicht vorhandene Organspendebereitschaft allen Bürgern fiktiv unterstellt.

Siehe: schweigen = Zustimmung

Wenn fast die Hälfte der Bevölkerung angibt, dass sie sich nicht gut über das Thema Organspende informiert fühlt, kann es nicht verwundern, dass sich viele Menschen auch nicht entscheiden wollen – ganz zu schweigen von den zahlreichen Menschen aus bildungsfernen Schichten, die von Informationskampagnen ohnehin nicht erreicht werden.

Siehe: Recht auf Unwissenheit

All diesen Bürgern darf der Staat nicht aufzwingen, trotzdem eine Entscheidung treffen zu müssen. Gerade in Bezug auf ein sehr seltenes Syndrom, das in seiner Bedeutung für den Tod des Menschen nicht leicht zu beurteilen ist, wäre ein Zwang zur Entscheidung für weite Teile der Bevölkerung eine Überforderung und damit im juristischen Sinn ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen – in das negative Selbstbestimmungsrecht.

Siehe: Selbstbestimmung, schweigen = Zustimmung

Der Staat würde signalisieren, dass ihm die Selbstbestimmung der Bürger bei einem besonders komplexen und sensiblen Thema, das ihre leibliche Integrität berührt, egal ist.

Siehe: Unterstellung, schweigen = Zustimmung

Das wäre weder rechtlich noch medizinethisch oder gesellschaftlich akzeptabel.

Rainer Beckmann ist Richter im Amtsgericht Würzburg. Er kann ja gerichtlich klagen.
Jürgen in der Schmitten ist Arzt. Er kann gegen die [[gemeinsame Erklärungen argumentieren.

16.08.24 (Schweiz) EKS-Rat fordert Anpassungen

Am 16.08.2024 wurde von der Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) das Papier "EKS-Rat fordert Anpassungen" herausgebracht.[5] Darin heißt es:

Mit der Umsetzung ist der EKS-Rat grundsätzlich einverstanden.

Mit anderen Worten: Der EKS-Rat ist "grundsätzlich" mit der Einführung der WSR einverstanden.

n den Richtlinien der SAMW werde – im Gegensatz zur Verordnung – der Widerspruch der Angehörigen einbezogen.

Siehe: Selbstbestimmung

Unakzeptabel sei zudem die Auffassung des Gesetzgebers, dass bereits vor der endgültigen Klärung eines möglichen Widerspruchs bereits mit vorbereitenden Massnahmen zur Organentnahme begonnen werden könne.

Siehe: Organprotektive Behandlung

14.08.24 Wir Untertanen – wo bleibt die Freiheit?

Am 14.08.2024 veröffentlichte Patrick Welter in der FAZ] den Artikel "Wir Untertanen – wo bleibt die Freiheit?".[6] Darin heißt es:

Die Freiheit und die Rechte des Einzelnen fallen unter den Tisch.

Siehe: Selbstbestimmung

Freiheit und Rechte des Einzelnen sind nur noch Randaspekte, wenn sie denn überhaupt mitgedacht werden.

Siehe: Selbstbestimmung

Das wäre ein krasser Verstoß gegen das Recht am eigenen Körper, das untrennbar mit der persönlichen Freiheit verbunden ist. Der Staat eignete sich ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen das Eigentum an Leichenteilen an.

Siehe: Regelungen, WSR, Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Legt der Staat den Menschen auf, das Recht auf Unversehrtheit ihres Körpers anmelden zu müssen, dann hat er den Bürgern dieses Grundrecht schon genommen.

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

08.08.24 Organspende auf dem Prüfstand christlicher Ethik

Am 08.08.2024 erschien auf der Seite des Erzbistums Köln von Elmar Nass der Artikel "Organspende auf dem Prüfstand christlicher Ethik".[7] Darin heißt es:

Die Vorstellung, dass einem bei lebendigem Leib Organe entnommen werden, schreckt ebenso ab wie der Gedanke, nach diagnostiziertem Hirntod künstlich am Leben erhalten zu werden, um die für eine Entnahme in Frage kommenden Organe frisch zu halten.

Siehe: Angstmacherei

Die Verstümmelung des toten Körpers vor der Bestattung wird zudem von Angehörigen bisweilen als Zumutung empfunden.

Siehe: Diffamierung

Und Skandale um Geschäftemacherei mit manipulierten Wartelisten für Organe schrecken ebenso ab wie die Sorge, die gespendeten Organe könnten auf dubiosen Schwarzmärkten landen.

Siehe: Skandale, Organhandel

Lebendentnahmen von Nieren gegen geringen Obolus, damit die eigenen Kinder sich nicht prostituieren müssen, Zwangsentnahmen bei Häftlingen, postmortale Entnahmen nach Euthanasie ohne sichere Feststellung des Todes oder nach Exekutionen politisch Verfolgter etwa in China waren und sind Quellen dieses Marktes.

Siehe: Organhandel

Wann ist ein Mensch tot, so dass eine Organentnahme überhaupt stattfinden kann?

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS

Ist Organspende Christenpflicht?

Siehe: Pflicht, gleichgültig

Ist die Widerspruchslösung der erhoffte Ausweg?

Siehe: WSR

„Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.“ So formuliert es der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer 1998.

Siehe: TPG

Keineswegs ist aus medizinischer Sicht evident, dass der Hirntod ein sicheres Anzeichen des eingetretenen Todes ist.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS

Eine postmortale Explantation kann nur dann legitim sein, wenn der Tod des Spenders eindeutig festgestellt ist.

Siehe: TPG, Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS

Denn es darf nicht das eine Menschenleben durch das Auslöschen eines anderen Menschenlebens gerettet werden.

Siehe: Angstmacherei

Der US-amerikanische Neurologe D. Alan Shewmon vertritt die Ansicht, dass nach dem Hirntod die Integrationskraft des Organismus erhalten bleibt.

Siehe: Alan Shewmon, Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS

Es können so genannte Hirntote noch Kinder zeugen und gebären, die Körpertemperaturregelung funktioniert ebenso wie körpereigene Abwehr gegen Infektionen.

Siehe: Leben der Hirntote

Das Postulat des Hirntodes als Indiz für den Menschentod vereinfache bloß eine Legalisierung der Organentnahme auf Kosten einer sauberen Todesdefinition.

Siehe: Angstmacherei

Konsequent halten eine solche Pragmatik neben Shewmon auch Vertreter der Medizinethik (Johann Ach, Giovanni Maio u.a.) nicht für ein Kriterium ethischer Legitimität, weil Leben auf Kosten von Leben getötet werde.

Siehe: Kritiker, Alan Shewmon, Johann Ach, Giovanni Maio

Die Position der Kirchen zum Hirntod ist nicht eindeutig.

Siehe: katholische Kirche, PAS

Papst Benedikt XVI. setzte in seiner Ansprache vom 7.11.2008 an die Teilnehmer des Internationalen Kongresses der Päpstlichen Akademie für das Leben einen anderen Akzent. Er fordert im Zweifel über die sichere Feststellung des Menschentodes die Einhaltung der Vorsichtsregel.

Siehe: Benedikt XVI.

Auf katholischer Seite liegt keine lehramtliche Todesdefinition vor.

Siehe: katholische Kirche, PAS

Es darf kein Zwang oder Druck auf die entsprechende Spenderbereitschaft ausgeübt werden.

Siehe: Zwang, Regelungen

Niemand hat Anspruch auf Körperteile eines anderen Menschen.

Siehe: Anspruch

Gerade vor dem Hintergrund der Hirntoddiskussion kann es (christlich) vertretbare Gründe gegen eine postmortale Organspende geben.

Siehe: gleichgültig

Dem moralischen Entscheiden obliegt die selbstbestimmte Ausgestaltung der Nächstenliebe.

Siehe: gleichgültig

{{Zitat2|Organspende ist keine Christenpflicht, lebend wie postmortal.]] Siehe: Pflicht

Unter Vorbehalt der Legitimität des Todeskriteriums sind alternativen Lösungen zur Regelung postmortaler Organspenden zu diskutieren.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS

Zum Spender wird nur der für hirntot erklärte Mensch, der diesen Wunsch ausdrücklich vorher kundgetan hat.

Siehe: korrekte Sprache

Die aktuell wieder diskutierte Widerspruchslösung setzt dagegen grundsätzlich die starke Pflicht jedes Menschen zur postmortalen Spenderbereitschaft voraus.

Siehe: Pflicht

Nur ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten oder, sofern keine entsprechende Erklärung vorliegt, der Angehörigen im Sterbefall, kann die Entnahme von Organen verhindern.

Siehe: Todesverständnis, Regelung

Wer also das Thema zu Lebzeiten verdrängt, gilt in der Regel als potentieller Organspender. Widersprüche gegen diese kollektive Nutzung müssen eigens erklärt werden.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Der ohne ausdrücklichen Widerspruch wirksame Automatismus legalisierter Explantation rückt Organe in die Nähe von Kollektivgütern.

Siehe: Schweigen = Zustimmung, Ja zur WSR

Auch die Idee der Freiwilligkeit wird eingeschränkt, da ein moralischer Rechtfertigungsdruck für den Widerspruch aufgebaut wird.

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung, Angstmacherei, Ja zur WSR

Damit besteht die Gefahr eines Dammbruchs, durch den sich auf einer schiefen Bahn schleichend eine Kultur des Zwanges durchsetzt.

Siehe: Angstmacherei

Die „Spende“ ist keine Spende mehr.

Siehe: Selbstbestimmung, Doppelmoral

Das könnte dazu führen, dass der Rechtfertigungsdruck des Nicht-Spenders immer weitere Kreise zieht und am Ende auch Lebendspenden erzwungen werden könnten.

Siehe: Angstmacherei, Selbstbestimmung

Freiheitseinbußen und die unterstellte Kollektivierung des menschlichen Körpers schwächen die Legitimität des Widerspruchsmodells.

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Doch ist sie weder erzwingbar noch unbedingte Pflicht.

Siehe: Zwang, Pflicht

Auch der kann ein guter Christ sein, der nicht Organspender ist.

Siehe: gleichgültig

Moralisch geboten ist zweifellos eine transparentere Diskussion zum Hirntodkriterium. Aus katholischer Sicht wünschte man sich vielleicht auch eine lehramtliche Klarstellung.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS

08.08.24 Auch Nicht-Organspender können gute Christen sein

Am 08.08.2024 erschien auf katholisch.de unter dem Titel "Auch Nicht-Organspender können gute Christen sein" ein Interview mit Elmar Nass.[8] Darin heißt es:

Auch der kann ein guter Christ sein, der nicht Organspender ist.

Siehe: gleichgültig

Keineswegs ist aus medizinischer Sicht evident, dass der Hirntod ein sicheres Anzeichen des eingetretenen Todes ist.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS

Denn es darf nicht das eine Menschenleben durch das Auslöschen eines anderen Menschenlebens gerettet werden.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS

Aus katholischer Sicht wünschte man sich vielleicht auch eine lehramtliche Klarstellung. Ohne sie bleibt unsere Gewissensentscheidung das Maß des Urteils.

Siehe: katholische Kirche, PAS

Damit besteht die Gefahr eines Dammbruchs, durch den sich auf einer schiefen Bahn schleichend eine Kultur des Zwanges durchsetzt.

Siehe: Angstmacherei

Die 'Spende' ist keine Spende mehr.

Siehe: Selbstbestimmung, Regelungen, sie regeln das Verfahren.

Zum Spender werden dadurch nur für hirntot erklärte Menschen ...

Siehe: korrekte Sprache

13.07.24 Bedenken gegen Widerspruchslösung bei Organspende

Am 13.07.24 erschien in vaticannews.va ein Artikel über den Widerspruch Stephan Pilsinger gegen die WSR.[9] Es sind die gleichen Argumente, wie im nachfolgenden Abschnitt.

13.07.24 CSU-Gesundheitsexperte gegen Widerspruchslösung

Am 13.07.2024 berichtet evangelisch.de von Stephan Pilsinger, dass dieser gegen die WSR ist.[10] Darin heißt es:

Einen solch gravierenden Einschnitt in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Menschen in unserem Land halte ich daher weiterhin für politisch und ethisch nicht legitim.

Siehe: Selbstbistimmung, Schweigen = Zustimmung, Doppelmoral

Lassen wir lieber die Akteure der Exekutiven, unter anderem die Länder, ihre Hausaufgaben machen, wenn es zum Beispiel darum geht, die Zahl der Entnahmekrankenhäuser und der dortigen Transplantationsbeauftragten signifikant zu erhöhen.

Siehe: Entscheidungen

Keine Evidenz, keine Freiheitseinschränkung

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

08.07.24 Wer nicht widerspricht, wird Organspender

Gunnar Schupellus veröffentlichte am 08.07.2024 in Bild.de den Artikel "Wer nicht widerspricht, wird Organspender".[11] Darin heißt es:

Richtig, und doch ist es eine Umkehr des Prinzips, mit der Ansage: „Dein Körper gehört im Todesfall der Allgemeinheit, wenn du dich nicht ausdrücklich dagegen wendest.“

"Deiner Kinder gehören im Todesfall der Allgemeinheit, wenn du dich nicht ausdrücklich dagegen wendest." Siehe: Schweigen = Zustimmung

Einzig von der AfD gab es Widerspruch. Dort hieß es, man wolle die Zustimmung zur Organspende nicht „durch die Hintertür“ einholen und den Menschen die Freiheit lassen, sich nicht zu entscheiden.

Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat. Frage.jpg

Am 16. Januar 2020 entschied sich dann eine Mehrheit für die sogenannte „Entscheidungslösung“, nach der Organe einem Menschen nur nach seinem Tod entnommen werden dürfen, wenn er zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.

Diese Regelung haben wir seit dem Jahr 1997, mit der Einführung des TPG.

01.07.24 Widerspruchslösung für Organspende: Sollten alle automatisch Spender sein? Ich bin dagegen

Am 01.07.2024 veröffentlichte Ruth Schneeberger in der Berliner Zeitung den Artikel "Widerspruchslösung für Organspende: Sollten alle automatisch Spender sein? Ich bin dagegen".[12] Darin heißt es:

Mein Körper gehört mir und nicht dem Staat oder der Gesellschaft. Genauso wie meine Gedanken.

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Daran ist auch die Politik schuld. Sie hat mit dafür gesorgt, dass unter anderem über Fallpauschalen, durch einen kommerzgeprägten Verdrängungswettbewerb innerhalb der Krankenhäuser, durch Fehlanreize auch für unnötige OPs, durch überbordende Krankenkassenzuständigkeiten und Klientelpolitik ein mit wahnsinnig viel Geld bezuschusstes und teils undurchschaubar komplexes System geschaffen wurde, das den wichtigsten Faktor immer wieder aus den Augen verliert: den Patienten.

Das wurde im Jahr 2012 geändert. - Hier wurde wohl eine Entwicklung verschlafen.

Es müsse immer jemand dabei sein, um aufzupassen, dass nichts schiefgeht. Ich kann das nur bestätigen.

Wenn Frau Schneeberger es besser als die Ärzte weiß, warum macht sie nicht eine eigene Klinik auf?

Und darauf vertrauen, dass die Entscheidung über einen eventuellen Hirntod nicht im Sinne des auf meine Organe wartenden Patienten gefällt wird?

Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Hirntod, Hirntodkonzept, Todesverständnis

Denn einem Toten werden keine Organe mehr entnommen. Man muss dafür noch leben – nur muss man eben hirntot sein.

Siehe: Hirntod, Hirntodkonzept, Todesverständnis

Diese Entscheidung fällt man naturgemäß nicht selbst. Sondern Ärzte.

Siehe: Polemik - Noch nie hat ein Komapatient oder ein Toter eigene Entscheidungen gefällt.

Es gibt kein Recht auf ein Spenderorgan.

Siehe: Recht auf ein Organ

Deshalb hat auch die Politik kein Recht, alle Deutschen automatisch zu Spendern zu machen.

Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung

Ich muss nicht erst widersprechen, dass ich während meines Todes nicht ausgeweidet werde. Das sollte selbstverständlich sein.

Siehe: Diffamierung, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung

30.06.24 Nach meinem Tod

Heribert Prantl veröffentlichte am 30.06.2024 in der SZ den Artikel "Nach meinem Tod". Darin heißt es:

Vor gut vier Jahren, am 16. Januar 2020, hat der Bundestag diese sogenannte Widerspruchslösung schon einmal abgelehnt und sich für die sogenannte „erweiterte Zustimmungslösung" entschieden; diese erlaubt eine Organentnahme nur dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich erklärt hat, dass er nach seinem Tod Organspender sein will. Die „Erweiterung" bei dieser erweiterten Zustimmungslösung besteht darin, dass nach dem Tod des potenziellen Organspenders auch Hinterbliebene zustimmen können.

Diese "erweiterte Zustimmungsregelung" haben wir nicht erst seit dem 16.01.2020, sondern in § 4 TPG seit Ende 1997.

Die Widerspruchslösung berührt Menschenwürde und Totenruhe.

An Organspender muss seit 1997 nach § 3 der Tod festgestellt sein.

Es berührt Menschenwürde und Totenruhe, wenn die Widerspruchslösung jeden Menschen zum potenziellen Organspender macht - einen jeden nämlich, der der Organspende nicht rechtzeitig

widersprochen hat.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Darf dieser Rettungsakt staatlich dekretiert werden?

Siehe: Notstandsregelung, Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Darf der Staat das Selbstbestimmungsrecht des Menschen an sich ziehen, weil dieser Mensch sich nicht klar genug geäußert, also nicht ausdrücklich widersprochen hat?

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Der Mensch gehört nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft.

Kinder gehören nicht dem Staat, sondern den Eltern. Siehe: Schweigen = Zustimmung

Die Befürworter der Widerspruchslösung erklären den hirntoten Menschen zum Leichnam und argumentieren, ein Toter dürfe ja auch ohne seine frühere aktive Zustimmung obduziert werden.

Welcher Befürworter argumentiert damit? Siehe: Unterstellung

Ob so ein Mensch tot oder ob er noch Person ist - darüber entscheiden nicht allein medizinische Geräte und der festgestellte irreversible Totalausfall des Hirns.

Siehe: Hirntodkonzept

Sterben und Tod sind nämlich kein punktuelles Ereignis, sie sind ein Prozess, der

eingebettet ist in die kollektive Seele und in kulturelle Vorstellungen vom Menschsein.

Siehe: Sterbeprozess, PAS

Die Organspende verkürzt den Sterbeprozess.

Das Therapieende noch schneller. Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Das geht nur mit der ausdrücklichen Zustimmung dieses Menschen; sein Schweigen darüber als Zustimmung zu interpretieren, wäre eine Missachtung der Selbstbestimmung.

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Aber: Darf man wirklich gezwungen werden, das Selbstverständliche, die Achtung von Integrität und

Selbstbestimmung, von Sterbens-und Totenruhe erst durch eine Erklärung sicherzustellen?

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Es gibt andere, die weichen der Auseinandersetzung aus.

Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.

Darf der Staat diese Scheu als Bequemlichkeit bezeichnen und für unerheblich erklären? Darf der Staat also stellvertretend rational und nüchtern sein? Ist ein Mensch feige, wenn er sich den Fundamentalfragen über sein Ende nicht stellt oder nicht stellen will?

Siehe: Schweigen = Zustimmung Frage.jpg

Und der Staat darf die Ängste und die Beklemmungen, die einen Menschen erfassen mögen angesichts der inneren Bilder von seinem Tod, nicht durch seine Entschlossenheit und Nützlichkeitserwägungen beiseiteschieben.

Das hat der Staat schon seit langem getan, siehe: Schweigen = Zustimmung

In Deutschland kommt zu diesen Fragen die Erinnerung an den Organspendeskandal von 2012 hinzu, in dem bekannt wurde, dass bei Transplantationen systematisch gegen geltende Richtlinien verstoßen wurde. Vertrauen schafft man da nicht per gesetzlicher Anordnung.

Was hat das mit der WSR zu tun? Siehe: Regelung

Es kann und darf nicht eine Organabgabepflicht für den Todesfall geben.

Siehe: Notstandsregelung, WSR, Regelung

Der Mensch hat seinen Körper nicht von einer GmbH geleast, er muss ihn nicht nach dem Ende der Laufzeit zurückgeben.

Siehe: Selbstbestimmungsrecht

Und die Menschenwürde hört mit dem Hirntod nicht auf.

Verletzt die Organspende die Menschenwürde?

Fazit: Hier schreibt ein offensichtlich verzweifelter Kritiker, ohne rechte Sachkenntnis bzw. diese ignorierend.

27.06.24 Nein zur Zwangs-Organspende!

Am 27.06.2024 startete CitizenGO eine Petition gegen die Einführung der WSR eine Petition.[13] Darin heißt es:

Lauterbach möchte noch mehr Patienten Organe entnehmen lassen, unter gelockerten Voraussetzungen.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Es käme einem grundsätzlichen Verfügungsrecht des Staates über den (noch nicht ganz toten) Körper der Bürger gleich, das gelten würde, solange man nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, Schweigen = Zustimmung

27.06.24 CDL: Organspende muss freiwillig bleiben

Die CDL veröffentlichten am 27.06.2024 in kath.net den Artikel "CDL: Organspende muss freiwillig bleiben".[14] Darin heißt es:

Ich empfinde es als recht zynisch von einem FDP-Politiker zu hören, der Bürger hätte ja die „Freiheit“ sich zu entscheiden, wenn man gerade einen Gesetzentwurf vorschlägt, der festlegen will, dass wenn man nicht aktiv widerspricht, die eigenen Organe nach dem Hirntod quasi der Allgemeinheit gehören sollen.

Siehe: Polemik, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung

Der Staat lässt mir also die „Freiheit“, zwangsweise schriftlich festzulegen und in ein Register eintragen zu lassen, dass ich selbst über meinen Körper bestimmen möchte. Ich werde genötigt, mich zu einer eigentlichen Selbstverständlichkeit zu äußern, ansonsten werden mir meine Rechte auf körperliche Unversehrtheit nach meinem Hirntod genommen.

Siehe: Polemik, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung

In manchen Ländern ist selbst diese Grenze des Hirntodes, der in der Fachwelt als Todesgrenze übrigens nicht unumstritten ist, noch weiter vorgezogen worden, denn die Organe, die man benötigt, müssen durchblutet sein.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Denn ich müsste dann davon ausgehen, dass die Politiker nicht das Gemeinwohl ihres Volkes im Auge hätten, sondern nur noch Interessenvertreter von Minderheiten sind, die durchaus nach eigenem Dünken das Gemeinwohl diesen Minderheiten zuliebe zu opfern bereit sind.

Siehe: Verfassungsbeschwerde

Und dazu werden sogar Grundrechte außer Kraft gesetzt.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

{{Zitat2|Es gibt kein Recht auf das Organ eines anderen, aber es gibt ein „Recht auf…körperliche Unversehrtheit…“ (Artikel 2 Abs. 2) und das ist auch nicht zeitlich begrenzt. Jeder darf "Nein" zur Organspende sagen und sich Stunden später körperlich unversehrt ins Krematorium begeben, wo diese binnen Minuten völlig aufgehoben wird.[Anm. 4]

Wie wäre es z.B. damit, dass man jedem Bürger, wenn er einen neuen Ausweis oder eine Verlängerung beantragt, gutes Informationsmaterial über Organspende mit der Bitte, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, zukommen lässt?

Dies war 2020 vorgesehen, ist aber an den Standesämtern gescheitert.

Oder, wenn ein Führerschein ausgegeben wird, kann man die Antragsteller durchaus auch auf die Thematik aufmerksam machen, da nicht wenige Hirntote Opfer eines Verkehrsunfalls waren.

Auch die Führerscheinstelle wird sich weigern, und was ist mit denen, die bereits einen Führerschein haben? - Die Anzahl der Hirntoten nach Verkehrsunfall sind kleiner 15%

Wenn der Staat sich nicht vorwerfen lassen will, die verfassungsgegebenen Rechte seiner Bürger zu ignorieren, gibt es nur eine Möglichkeit:

Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung

{{Zitat2|Die Entscheidung jedes einzelnen, Organspender sein zu wollen, muss freiwillig bleiben. Siehe: Selbstbestimmungsrecht

26.06.24 Sind wir alle bald Ersatzteillager?

Richard Hill publizierte am 26.06.2024 in "DocCheck" den Artikel "Sind wir alle bald Ersatzteillager?"[15] Darin heißt es:

Sind wir alle bald Ersatzteillager?

Siehe: Diffamierung

Kritiker an dem Konzept sehen in dem Plan einen „massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht.“

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

{{Zitat2|Auch sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen zunächst eine Körperverletzung, so die Argumente der Patientenschützer, deren Vorstand Eugen Brysch auch von verfassungsrechtlichen Problemen spricht. Siehe: Körperverletzung, Doppelmoral, Schweigen = Zustimmung

24.06.24 Deutsche Bischöfe für mehr Organspenden

Am 24.06.2024 wurde unter dem Titel "Deutsche Bischöfe für mehr Organspenden – aber nur nach Zustimmung" ein Interview mit Matthias Kopp, dem Sprecher der DBK, veröffentlicht.[16] Darin heiß es:

In der Debatte um mehr Organspenden hat die Deutsche Bischofskonferenz Bedenken gegen die sogenannte Widerspruchslösung.

Siehe: Doppelmoral

Voraussetzung für eine wirkliche Spende sei, "dass der Spender der Organentnahme informiert, ganz bewusst, freiwillig und ausdrücklich zustimmt", betonte der Sprecher.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Eine Widerspruchslösung jedoch stelle zentrale Prinzipien der Gesellschafts- und Rechtsordnung in Frage, "weil dann die Freiwilligkeit der Organspende in vielen Fällen nicht zweifelsfrei feststehen würde".

Siehe: Regelung, Schweigen = Zustimmung

Eine moralische oder gar rechtliche Pflicht zur Organspende lässt sich nicht begründen.

Siehe: Pflicht, Notstandsregelung

Sie kann weder erzwungen, noch erwartet werden.

Siehe: Frage.jpg

Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende würde, selbst wenn die Möglichkeit eines Widerspruchs bestünde, einen moralisierenden Druck aufbauen.

Siehe: Pflicht, Notstandsregelung, Panikmache

24.06.24 Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden

In dem Artikel "Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden" werden verschiedene Personen interviewt.[17]:

Eugen Brysch: Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Eugen Brysch: Deshalb braucht es jetzt finanzielle Anreize für Krankenhäuser, ein effizientes Transplantationsnetzwerk, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren im Umgang mit Angehörigen.

Dies wurde bereits 2019 von Jens Span umgesetzt.

Katrin Helling-Plahr: Widerspruchslösung wäre ein massiver Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen.

Siehe: Selbstbestimmungsrecht

Katrin Helling-Plahr: Anstatt auf staatliche Bevormundung zu setzen, sollten wir die selbstbestimmte Entscheidung über eine Spende verbindlicher gestalten.

Die WSR wäre eine "selbstbestimmte Entscheidung".

16.06.24 Organspende ist Einwilligungssache

Werner Bartens veröffentlichte am 16.06.2024 in der SZ den Artikel "Organspende ist Einwilligungssache".[18] Darin heißt es:

Wer sich mit dem Thema nicht beschäftigen will, sollte auch nicht dazu gezwungen werden.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Man kann das für eine Trotzreaktion halten, die das parlamentarische Ergebnis von vor vier Jahren ignoriert.

Siehe: Abstimmung 16.01.2020

Schwerkranke sterben nicht, weil Organe fehlen, sondern weil sie krank sind.

Siehe: Unterlassene Hilfeleistung

Es ist Privatsache, Ängste zu pflegen, Unangenehmes zu verdrängen, schwierige Fragen zu meiden. Der Staat sollte hier keinen Zwang ausüben, auch nicht den Zwang, sich mit einem Thema zu beschäftigen. Wer nicht will, will nicht.

Siehe: Patientenverfügung, Schweigen = Zustimmung

Schwerkranke sterben nicht, weil Organspender fehlen, sondern weil sie schwer krank sind.

Siehe: Unterlassene Hilfeleistung

Die häufigste Form der Organtransplantation, die Spende einer Niere, rettet in wenigen Fällen Leben, sondern ermöglicht es Dialyse-Patienten, von der Blutwäsche loszukommen, was aber mit Infektanfälligkeit durch lebenslange Immunsuppression einhergeht.

Siehe: Studien, 25 x 25 geschenkte Jahre, 21 x 25 geschenkte Jahre, Dank dem Spender, Leben - dank dem Spender

Zudem umfasst die gut 8000 Patienten zählende Warteliste längst nicht alle Organkanken; allein 80 000 Menschen sind in Deutschland auf die Dialyse angewiesen. Die Debatte um die Organspende braucht mehr Ehrlichkeit, die Benennung klarer Fakten - und Respekt vor derintim-irrationalen Gefühlslage vieler Menschen.

Wer sagt denn, dass alle 80.000 Dialysepatienten auf die Warteliste bei ET wollen?

  • Es sind immer wieder Stimmen zu hören, die haben sich mit der Dialyse abgefunden.
  • Andere wollen sich nicht drauf setzen lassen, weil sie Angst vor der TX haben.
  • Andere sind für eine TX zu alt.

Dies sind nur einige der Gründe, warum nicht alle 80.000 Dialysepatienten auf die Warteliste bei ET wollen.
Fazit: Werner Bartens sollte selbst das einhalten, was er von anderen einfordert: Ehrlichkeit.

Videos zur WSR

24.06.24 Eugen Brysch (Deutsche Stiftung Patientenschutz) zur Organspende

In dem Video "Eugen Brysch (Deutsche Stiftung Patientenschutz) zur Organspende | 24.06.24"[19] sagt Eugen Brysch:

Schweigen bedeutet im deutschen Rechtssystem nicht einfach Zustimmung. (1:10)

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Jeder medizinische Eingriff, sei er auch gut gemeint, ist ohne Zustimmung des Patienten jedenfalls drohende Gefahr der Körperverletzung. Dies können wir nicht über Nacht auf den Kopf stellen und ist verfassungswidrig. (1:40)

Siehe: Reanimation, Suizidversuch, Bluttransfusion bei Kindern von Zeugen Jehowas

Wir stützen nicht die Krankenhäuser, die verantwortlich sind, diese möglichen Organspender zu identifizieren. Wir unterstützen nicht durch Freistellung der Berufe hier, die sich darauf konzentrieren können. (2:15)

Siehe: TX-Beauftragte

Ja, Spanien hat eine Widerspruchslösung, aber in Spanien hat sich nichts dadurch nichts. Geändert hat sich in Spanien erst, als das Netzwerk funktionierte. Ein Netzwerk, das bei uns gar nicht so richtig existiert. (2:45)

Siehe: TPG, BÄK, DSO, ET, TX-Beauftragte

Wenn die Schnittstelle zwischen Entnahmekrankenhaus und Transplantationszentrum auch nicht funktioniert, dann kann das nicht besser werden. (3:40)

Siehe: DSO, ET, TX-Zentrum, Ablauf einer TX
Diese Worte von Eugen Brysch sind sehr realitätsfremd. Er scheint nicht von Deutschland zu sprechen.

... in der klaren Definition, dass Schweigen nicht Zustimmung bedeuten kann. (4:00)

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Wir sollten froh sein, dass 25% der Organspende in Deutschland zustande kommen, weil Angehöre Ja sagen. Anstatt sie jetzt auszuschließen, ist sie mit einzuziehen. (4:15)

Siehe: Entscheidungen

Deswegen appelliere ich tatsächlich an das Gewissen der Bundestagsabgeordneten, in dieser Frage immer den verfassungsrechtlich, ethischen Blick in den Mittelpunkt zu stellen. (5.20)

Siehe: Schweigen = Zustimmung, Doppelmoral

Ich sehe überhaupt keine fehlende Akzeptanz, aber ich sehe, wir müssen auch eine Basis schaffen, die funktioniert. (5:45)

Siehe: TPG, BÄK, DSO, ET, TX-Beauftragte

Altes zur WSR

04.10.2019 Der Mensch gehört nicht dem Staat ...

Am 04.10.2019 veröffentlichte Heribert Prantl in der SZ den Artikel "Der Mensch gehört nicht dem Staat, er gehört sich selbst".[20] Darin heißt es:

Der Mensch gehört nicht dem Staat, er gehört sich selbst

Siehe: Selbstbestimmung, Regelungen, WSR

Die von Gesundheitsminister Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung wird dem nicht gerecht. Sie widerspricht dem Grundgesetz.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Wann ist der Mensch tot? Wie bereitet er sich darauf vor?

Unsere Gesellschaft lebt in der Vorstellung, dass Sterben und Tod keine Option ist. Als Klinikseelsorger erlebe ich, dass ich zwar auf die Palliativstation gerufen werde, ich aber bei dem bereits komatösen Sterbenden Sterben und Tod nicht nennen darf. Auf der Intensivstation bittet die Witwe, dass ich darum beten möge, dass ihr 91jähriger, verstorbener Mann wieder lebendig wird. Für Verstorbene wird zuweilen eine Krankensalbung[Anm. 5] gewünscht oder gar gefordert.

Die "Explantation", also die Entnahme von Organen, von Augen, Herz, Niere oder Gliedmaßen, aus einem Körper ist ein ungeheuer massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die auch dem sterbenden und dem toten Menschen zusteht.

In Deutschland werden etwa 70% der Verstorbene kremiert. Die Verbrennung des Körpers stellt den größtmöglichen "massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit" dar. Dagegen wettert niemand, aber gegen die Organspende.d

Darf er das Selbstbestimmungsrecht des Menschen an sich ziehen, weil der sich nicht in klarer Weise geäußert hat?

Siehe: Selbstbestimmung, Regelungen, WSR

Darf mich der Staat zwangsweise zum Organspender machen, nur deswegen, weil ich es versäumt oder mich geweigert habe, mich mit meinem eigenen Tod zu befassen? Weil ich es womöglich nicht verkraftet habe, mir meinen eigenen sterbenden, lebensunfähigen, toten Körper vorzustellen? Darf der Staat diese Scheu als angebliche Bequemlichkeit bezeichnen und beiseiteschieben? Darf der Staat stellvertretend für mich rational und nüchtern sein, weil ich es nicht bin?

Siehe: Zwang, Schweigen = Zustimmung

Darf der Staat meine Beklemmung ersetzen durch seine Entschlossenheit, Logik und Nützlichkeitserwägungen? Darf er mich meiner Organe entäußern, weil ich mich dazu nicht geäußert habe?

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Ein solcher staatlicher Zwangsakt passt schon nicht zu dem Wort Spende. Eine Spende, die nicht dem freien Willen entspringt, ist keine Spende, sondern verordnete, also erzwungene Solidarität.

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Der Staat denkt ja auch nicht daran, einen Teil des Vermögens eines Verstorbenen zu konfiszieren, um es dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen zur Verfügung zu stellen - also einem guten Zweck, der Lebensrettung.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Der Staat darf mir meinen Körper nicht wegnehmen, er darf es noch sehr viel weniger, als er Grundstücke enteignen darf.

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Es würde dann aus einem Akt der Nächstenliebe eine staatlich befohlene Opferung.

Siehe: Diffamierung, Zwang, Selbstbestimmung, Regelung, WSR

Die Organspende verkürzt diesen Sterbeprozess.

Siehe: Sterbeprozess, Todesverständnis,Hirntodkonzept

Schweigen ist keine Zustimmung.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Das wäre Missachtung der Ehrfurcht vor dem Sterben.

Siehe: [[ Sterbeprozess, Todesverständnis,Hirntodkonzept

Es wäre aber die Umkehrung jeglichen Rechtsverständnisses, wenn man gezwungen würde, das Normale, das Selbstverständliche, also die Achtung von Integrität, Unantastbarkeit und Selbstbestimmung durch eine Erklärung erst sicherstellen zu müssen.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Darf ein Mensch gezwungen werden, sich vor Augen zu halten, dass ihm die Augen entnommen werden, dass sein Herz ausgelöst wird, dass Gliedmaßen abgeschnitten werden?

Siehe: Zwang, Selbstbestimmung

Jeder Mensch hat aber das Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden mit solchen Bildern und den Fragen, die sich damit verbinden. Ist das Feigheit? Selbst wenn: Der Mensch darf auch feige sein.

Siehe: [[Schweigen = Zustimmung]

Es ist ein Gewaltakt, Menschen unter Druck zu setzen, sich Vorstellungen von Explantationen und Amputationen an seinem beatmeten sterbenden Leib auszusetzen.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Ein Mensch, der in einer Lebenskrise ist, wird das womöglich nicht aushalten.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Die Widerspruchslösung widerspricht dem Hauptsatz des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Siehe: § 6 TPG

Der Satz gilt auch im Sterben.

Siehe: Sterbeprozess, Todesverständnis, Hirntodkonzept

Diese Würde ist nicht staatlich explantierbar.

Siehe: § 6 TPG

Anhang

Anmerkungen

  1. Mit Begriffen wie "Ersatzteillager" werde Organspender diffamiert. Dann wundert man sich, warum so viel Menschen "Nein" zur Organspende sagen.
  2. Die FAZ hat auf mein E-Mail hin die Überschrift ausgewechselt.
  3. Im optimalen Fall hält auch hierzu der Betreuer mit dem Betreuten Rücksprache, wenn hierzu ein Mindestmaß an Entscheidungsfähigkeit vorhanden ist.
  4. Über 70% der Deutschen lassen sich verbrennen, mit steigender Anzahl.
  5. Krankensalbung ist ein Sakrament für Kranke mit der Bitte an Gott um Genesung. Tote werden aber nicht mehr gesund, nie mehr.

Einzelnachweise

  1. https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gruppe-will-widerspruchsloesung-bei-organspende-verhindern-a4928755.html Zugriff am 09.11.2024.
  2. https://www.faz.net/aktuell/die-widerspruchsregelung-ist-uebergriffig-110079692.html Zugriff am 31.10.2024.
  3. https://www.evangelisch.de/inhalte/234649/04-10-2024/zur-debatte-um-die-organspende-was-taugt-die-widerspruchsloesung Zugriff am 04.10.2024.
  4. Rainer Beckmann, Jürgen in der Schmitten: Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig. In: FAZ (19.09.2024). Nach: https://www.faz.net/einspruch/die-widerspruchsregelung-bei-der-organspende-ist-uebergriffig-19994964.html Zugriff am 20.09.2024.
  5. https://www.ref.ch/news/eks-rat-fordert-anpassungen Zugriff am 19.08.2024.
  6. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/liberalismus-in-not-wir-untertanen-wo-bleibt-die-freiheit-19917606.html Zugriff am 15.08.2024.
  7. https://www.erzbistum-koeln.de/presse_und_medien/magazin/Organspende-auf-dem-Pruefstand-christlicher-Ethik Zugriff am 08.08.2024.
  8. https://www.erzbistum-koeln.de/presse_und_medien/magazin/Organspende-auf-dem-Pruefstand-christlicher-Ethik Zugriff am 08.08.2024.
  9. https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2024-07/bundestag-organspende-widerspruchsloesung-bedenken-politik-ethik.html Zugriff am 28.07.2024.
  10. https://www.evangelisch.de/inhalte/231795/13-07-2024/organspende-debatte-csu-gesundheitsexperte-gegen-widerspruchsloesung Zugriff am 2807.2024.
  11. https://www.bild.de/regional/berlin/gunnar-schupelius-wer-nicht-widerspricht-wird-organspender-668bf496bdb18e1605d7cdc0 Zugriff am 10.07.2024.
  12. https://www.msn.com/de-de/gesundheit/other/widerspruchsl%C3%B6sung-f%C3%BCr-organspende-sollten-alle-automatisch-spender-sein-ich-bin-dagegen/ar-BB1p7kgA?ocid=HPCDHP Zugriff am 05.07.2024.
  13. https://citizengo.org/de/lf/13420-nein-zur-zwangs-organspende Zugriff am 06.08.2024.
  14. https://mobile.kath.net/news/84948 Zugriff am 05.07.2024.
  15. https://www.doccheck.com/de/detail/articles/48645-news-bites-sind-wir-alle-bald-ersatzteillager?utm_source=DC-Newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=DocCheck-News_2024-06-26&utm_content=asset&utm_term=article&dcuid=dcp_d7838da31eaccf74957fff97fc276fd7&sc_src=email_5138029&sc_lid=507287001&sc_uid=y3jFa80tCO&sc_llid=278416&sc_customer=1176226 Zugriff am 26.26.2024.
  16. https://www.katholisch.de/artikel/54247-deutsche-bischoefe-fuer-mehr-organspenden-aber-nur-nach-zustimmung Zugriff am 25.06.2024.
  17. https://www.zeit.de/gesundheit/2024-06/organspende-neuanlauf-widerspruchsloesung-kritik-eugen-brysch-fdp Zugriff am 25.06.2024.
  18. Werner Bartens: Organspende ist Einwilligungssache. In: SZ (16.06.2024) Nach: https://www.sueddeutsche.de/meinung/medizin-gesundheit-organspende-gesetz-bundesrat-bundestag-politik-niere-herz-transplantation-leber-lux.KVPzqCv3SnyyayPULGw32J Zugriff am 19.06.2024.
  19. https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=37Sa77Un7vI Zugriff am 26.07.2024.
  20. https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-widerspruchsloesung-meinung-prantl-1.4626946 Zugriff am 10.08.2024.