Theologisches: Unterschied zwischen den Versionen
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== Schriften == | == Schriften == | ||
=== | === Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende (2015) === | ||
[[Leo Lennartz]] veröffentlichte 2015 den Artikel "Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende".<ref>Leo Lennartz: Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende. In: Theologisches 45 (09/10 2015), 428-432. Nach: http://www.theologisches.net/files/2015%20-%20Theol%20-%2009%20+%2010.pdf Zugriff am 22.05.2020.</ref> Darin heißt es: | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Die vorgeschlagene Definition zielte also aus reinen Nützlichkeitserwägungen darauf ab, einen Todeszeitpunkt vor dem wirklichen Tod eines Menschen festzulegen. (429)}} | ||
Siehe: [[Nützlichkeitserwägung]], [[Vorverlegung]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Nur die Anwendung der derzeit vom Gesetzgeber akzeptierten Hirntoddefinition macht es in Deutschland möglich, einem noch lebenden Menschen lebenswichtige Organe zu entnehmen | ||
und auf einen anderen Menschen zu übertragen. (429)}} | |||
{{Zitat2| Von einem wirklich Toten kann nämlich, was wissenschaftlich feststeht, ein | |||
lebenswichtiges Organ nicht übertragen werden. Wird also einem für hirntot erklärten Patienten ein lebenswichtiges Organ entnommen, tritt sein Tod in Wahrheit durch die Entnahme dieses Organs ein. (429f)}} | |||
Siehe: [[Todesverständnis]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2| Legt jemand fest, dass ihm im Falle eines festgestellten Hirntodes lebenswichtige Organe entnommen werden, überschreitet er eindeutig die Grenzen seines Selbstbestimmungsrechtes, weil er unberechtigt sein Leben aufgibt, indem er in die Tötung durch fremde Hand einwilligt. (430)}} | ||
Siehe: [[Selbstbestimmung]], [[Todesverständnis]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Allerdings ist es nicht akzeptabel, wenn ohne Unterscheidung zwischen der Transplantation von lebenswichtigen und nicht lebenswichtigen Organen ausgeführt wird, die Organspende sei „vielmehr eine Handlung, die moralisch möglich und wegen ihrer altruistischen Motivation sowie des großen zu erwartenden Nutzens für den Organempfänger besonders lobenswert “ erscheine 9 . Diese Aussage ist in dieser Form jedenfalls mit der katholischen Lehre, und sie ist ja wohl Grundlage für die vorliegende Handreichung, nicht zu vereinbaren. (430)}} | ||
Siehe: [[DBK 2015]], [[PAS]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2| Es geht eben nicht um eine einfache Operation mit dem Ziel der Lebenserhaltung, sondern um eine Entscheidung darüber, ob der „Spender“ weiter behandelt oder durch die Entnahme eines lebenswichtigen Organs getötet werden soll. (431)}} | ||
Siehe: [[Weiterbehandlung]] | |||
{{Zitat2| Leider wird auch nicht hinreichend auf die Situationen eingegangen, in denen gerade nach Unfällen Angehörige einer für hirntot erklärten Person ohne Rücksichtnahme auf ihre eigene Betroffenheit und ihren Schmerz massiv dahin unter Druck gesetzt werden, kurzfristig und möglichst sofort in eine Organentnahme bei ihrem Angehörigen zum Zwecke einer Organtransplantation einzuwilligen. (431)}} | |||
Wenn der [[Hirntote]] nicht zu Lebzeiten entschieden hat, bürdet er den [[Hinterbliebenen]] diesen Druck auf. | |||
{{Zitat2|Insgesamt legt das Papier die Befürchtung nahe, dass es ohne eine objektive wissenschaftliche Beratung im Hinblick auf die medizinischen Aspekte des Problems erstellt wurde. Das ist bedauerlich, denn es hilft den Gläubigen nicht, sondern verwirrt sie und ist letztlich auch dem Ansehen der Deutschen Bischofskonferenz abträglich. (432)}} | |||
Es ist fraglich, wer hier verwirrt. Siehe: [[gemeinsame Erklärungen]] | |||
=== Die Explantation vitalen organischen Materials „ex cadavere“. (2014) === | |||
[[Christian Erk]] schrieb 2014 den Artikel "Die Explantation vitalen organischen Materials „ex cadavere“. Oder: Was macht einen lebenden Körper zu einem Leichnam?".<ref>Christian Erk: Die Explantation vitalen organischen Materials „ex cadavere“. Oder: Was macht einen lebenden Körper zu einem Leichnam? In: Theologisches 44 (Mrz/Apr 2014), 109-130. Nach: http://www.theologisches.net/files/2014%20-%20Theol%20-%203%20+%204.pdf Zugriff am 10.10.2020.</ref> Darin heißt es: | |||
{{ | {{Zitat|In seiner bereits erwähnten Ansprache an den internationalen Kongress für Organverpflanzung vom 29.08.2000 gibt uns Papst Johannes Paul II. folgende Antwort auf diese Frage: Auch wenn der Tod „durch keine wissenschaftliche Technik oder empirische Methode unmittelbar identifiziert werden kann“, so ist „das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit“ bzw. „die vollkommene und unwiderrufliche Einstellung jeglicher Hirntätigkeit (im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm)“ dazu geeignet, um „die technischen Maßnahmen zum entnehmen von zur Transplantation bestimmten Organen einzuleiten“. Nach der hier ausgedrückten Meinung des vorletzten Papstes stellt somit das Hirntodkriterium in seiner Ausprägung als Ganzhirntod das moralisch vertretbare Kriterium zur Feststellung des Todes dar. Laut Papst Johannes Paul II. ist die Tote-Spender-Regel also immer dann eingehalten, wenn die Explantation des zur Transplantation vorgesehenen organischen Materials aus einer im Sinne des Ganzhirntodkriteriums hirntoten Person erfolgt. (113)}} | ||
{{ | {{Zitat|Eine Antwort auf diese Frage ist hierbei als Konklusion des folgenden Arguments zu sehen: | ||
* Prämisse 1 (P1): Die entnahme vitalen, d.h. lebensnotwendigen, organischen Materials (Zellen, Gewebe, Organe, Organsysteme) zum Zwecke der Transplantation ist gemäß der Tote-Spender-Regel moralisch nur zulässig, wenn die Person P, der das organische Material entnommen wird, tot ist. | |||
* Prämisse 2 (P2): eine Person P ist tot, wenn ... | |||
* Konklusionen (C) | |||
** (C1): eine Person P, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, ist tot <> nicht tot. | |||
** (C2): Die Entnahme vitalen organischen Materials von einer Person P, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, zum Zwecke der Transplantation ist somit moralisch zulässig <> moralisch nicht zulässig. Wie aus diesem Argument ersichtlich, hängen die beiden Konklusionen wesentlich davon ab, was als P2 vorausgesetzt wird, was also Tod ist. (114)}} | |||
{{ | {{Zitat|Die Frage „Was ist Tod?“ kann und muss in einem ersten Schritt also schlicht und einfach beantwortet werden mit: Tod ist die Abwesenheit von Leben. (115)}} | ||
{{ | {{Zitat|Die Todesdefinition lautet in allgemeingültiger Form also: Der Tod ist der abgeschlossene und irreversible Verlust des Lebens. (115)}} | ||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Wie aus diesen Aussagen ersichtlich wird, besteht die Antwort der Biologie auf die Frage „Was ist leben?“ im Hinweis darauf, dass Leben sich in diversen empirisch beobacht- und messbaren charakteristischen Funktionen bzw. Fähigkeiten äußert; ein Objekt lebt, wenn sich an ihm die Fähigkeit F bzw. die Fähigkeiten F1 bis Fn nachweisen lassen. Die Liste der zu einer solchen Beschreibung des Lebens herangezogenen Merkmale umfasst üblicherweise die folgenden Funktionen bzw. Fähigkeiten (vgl. hierzu stellvertretend [17]; [8], s. 51–70; [22], s. 2f.;[10], s. 4; [9], s. 4 sowie [18], s. 1ff.): | ||
* Motilität (selbständiges/aktives Bewegungsvermögen) | |||
* Stoffwechsel (Stoff- und Energieumwandlung, Metabolismus) | |||
* Reproduktion (Fortpflanzung, Vermehrung, Vererbung) | |||
* Regeneration, Wachstum und Entwicklung | |||
* Irritabilität (erregbarkeit bzw. Reizbarkeit, inkl. Informationsaufnahme, -Informationsverarbeitung) | |||
* Kommunikation | |||
* Anpassungsfähigkeit, Reaktion, Regulation | |||
* Ordnung | |||
* Aufbau aus Zellen | |||
* Autopoiese | |||
* ... (117)}} | |||
Siehe: [[Leben]] | |||
{{ | {{Zitat|So haben z.B. Kenneth und Janet M. Storey nachgewiesen, dass gewisse polare Fisch-, Frosch- oder Insektenarten Temperaturen von unter null Grad überleben können, ohne Zeichen von Stoffwechsel oder Respiration aufzuweisen (vgl. auch [27], s. 368f.): (118)}} | ||
{{ | {{Zitat|Was hierunter genau zu verstehen ist, lässt sich anhand der aristotelisch-thomistischen Unterscheidung zwischen Materie (materia) und Form (forma) sowie derjenigen zwischen Akt (actus) und Potenz (potentia) erklären. gemäß dieser ist jedes sinnlich wahrnehmbare Seiende und damit auch jedes konkrete Lebewesen als primäre Substanz ein „hylomorphic compound“, d.h. ein aus Materie und Form bestehendes Kompositum (substantia composita). Materie ist hierbei das Material, der Stoff, aus dem die primäre Substanz besteht, und Form das strukturelle Prinzip bzw. der „Bauplan“, nach dem die Materie organisiert bzw. geformt wird. Jede substantia composita ist dabei nur dadurch seiend (d.h. ein „ens actu“ [36], lib. 2 l. 1 n. 5), dass in ihm Materie und Form miteinander verbunden sind. es ist hierbei ein Charakteristikum von Materie, dass sie potentiell sein kann, was sie aktuell nicht ist (sie ist Potenz, d.h. Möglichkeit zu etwas oder Mögliches), wobei die in der Materie angelegte Möglichkeit durch die Form nur deswegen verwirklicht werden kann, da Form etwas bereits Wirkliches (Akt; actus) ist(vgl. [36], lib. 2 l. 1 n. 5 sowie [28], iª q. 76 a. 1 co.). (120)}} | ||
{{ | {{Zitat|Dass diese Lesart dem entspricht, was Thomas von Aquin und Aristoteles auszusagen im Sinn hatten, wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass beide die Seele nicht als Form bzw. actus primus eines lebendigen Körpers, sondern eines Körpers „habentis in potentia vitam“ ([36], lib. 2 l. 1 n. 11; vgl. [2], 412a20: „δυνάμει ζωὴν ἔχοντος“ (lies: dynámei zōḗn échontos)) bezeichnen. Thomas von Aquin und Aristoteles weisen daraufhin, dass sie mit diesem Ausdruck nicht einen Körper bezeichnen, der keine Seele besitzt; vielmehr verstehen sie darunter einen Körper, der eine Seele genannte Form als actus primus besitzt, die damit verbundenen Seelen vermögen jedoch nicht nutzt (vgl. [36],lib. 2 l. 2 n. 6f. sowie [2], 412b20). Ein beseelter Körper hat also nicht das Vermögen zu leben, sondern besitzt leben als Vermögen, weil er beseelt ist; damit dies der Fall sein kann, muss leben aber bereits aktuell vorhanden bzw. besessen sein. Leben ist also der Besitz von Seele – und damit aller der für die jeweilige Seele charakteristischen Seelenvermögen, deren Gebrauch bzw. Ausübung wir als Lebenszeichen bezeichnen. (122)}} | ||
{{ | {{Zitat|Der Blick durch die Brille der (aristotelisch-thomistischen) Philosophie hat gezeigt, dass leben als Besitz der substantiellen Form „Seele“ als actus primus und damit als Besitz von Seelenvermögen zu sehen ist, deren Ausübung wir als Lebenszeichen wahrnehmen. Diese Einsicht erlaubt es uns, folgende Definition von leben zu geben: | ||
* Lebensdefinition: Leben ist Besitz der substantiellen Form „Seele“ als actus primus. Eine Person P lebt, wenn P’s Körper die substantielle Form „Seele“ als actus primus besitzt. | |||
Auf Basis dieser Lebensdefinition und der bereits oben gegebenen Todesdefinition kann nun als nächster Schritt das Todeskriterium abgeleitet werden: | |||
* Todesdefinition: Der Tod ist der abgeschlossene und irreversible Verlust des Lebens. Eine Person P ist tot, wenn sie nicht mehr lebt. | |||
* Todeskriterium: eine Person P ist tot (= lebt nicht mehr), wenn P’s Körper keine Seele mehr besitzt, d.h. wenn sich P’sseele irreversibel von P’s bis dahin durch P’s Seele beseelten leib getrennt hat. (123)}} | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|16). Wie lässt sich der Tod also feststellen? <br> | ||
Hhierzu ist es hilfreich, sich vor Augen zu führen, dass mit dem Besitz von Seele der Besitz der für diese Seele charakteristischen Seelenvermögen einhergeht, deren Ausübung in beobachtbaren Lebenszeichen resultiert. Dies bedeutet, dass man aus der Tatsache, dass sich an einem Körper gewisse Lebenszeichen beobachten lassen, sicher schließen kann, dass der betreffende Körper ein principium operationis, d.h. eine Seele und damit Leben besitzt, das diese Lebenszeichen ermöglicht. Daraus,dass an einem Körper keine Lebenszeichen beobachtet werden, kann jedoch nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass dieser Körper keine Seele (mehr) besitzt. Von einer Person, die spricht, wissen wir sicher, dass sie Sprachfähigkeit besitzt; von einer Person, die nicht spricht, können wir nicht sicher sagen, ob sie gerade schweigt, aber sprachfähig ist, oder ob sie stumm ist und damit keine Sprachfähigkeit besitzt. Um auf die Abwesenheit von Seele und damit Leben schließen zu können, bedarf es somit der grundsätzlichen Unmöglichkeit von Lebensäußerungen, die dann gegeben ist, wenn sich die körperlich-materielle Infrastruktur in einem Zustand befindet, der mit Lebensäußerungen inkompatibel ist bzw. diese unmöglich macht. Der Tod lässt sich also nicht sicher feststellen, wenn die durch den Besitz der Seele gegebenen Seelenvermögen an einem Körper nicht beobachtet werden, sondern nur dann, wenn sie nicht mehr beobachtet werden können, d.h. wenn es unmöglich ist, dass dieser Körper noch Lebensäußerungen zeigen kann. (124)}} | |||
Siehe: [[Todesdefinition]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Um den Tod feststellen zu können und zu vermeiden, eine Person vorschnell für tot zu erklären, bedarf es also Kriterien, anhand derer sich sicher bestimmen lässt, dass ein Körper keine Merkmale des Lebens zeigen kann. Die Medizin hat hierzu die sog. sicheren Zeichen des Todes entwickelt. Wenn sich diese an einem Körper nachweisen lassen, kann mit Gewissheit davon ausgegangen werden, dass der betreffende Körper keine wie auch immer gearteten Merkmale des Lebendigen zeigen kann. Diese Überlegungen erlauben es nun, die Prämisse P2 wie folgt zu komplettieren: | ||
* Prämisse 2 (= Todesfeststellung): Der Tod (= Verlust des Lebens) einer Person P gilt als nachweislich sicher festgestellt, wenn sich an P keinerlei beobachtbare Merkmale des Lebendigen nachweisen lassen und P in kumulierter Form die unsicheren Todeszeichen und zudem die frühen sicheren Zeichen des Todes (Leichenflecken (livores mortis) und Leichenstarre (rigor mortis)) aufweist. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, muss davon ausgegangen werden, dass die betreffende Person noch lebt, auch wenn sie gerade stirbt. Wenn wir die so komplettierte Prämisse P2 in das oben dargelegte Argument einsetzen, sind wir in der Lage, die Frage zu beantworten, ob der Entnahme von vitalem organischen Material eines hirntoten Spenders zum Zwecke der Transplantation als moralisch zulässig zugestimmt werden kann oder nicht. (125)}} | |||
Siehe: [[Todesverständnis]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Wie die bisherigen Ausführungen deutlich machen, stellt der irreversible Ausfall der Gehirnfunktionen für sich genommen kein hinreichendes Kriterium dar, anhand dessen der Tod einer Person sicher festgestellt werden kann. (125f)}} | ||
Siehe: [[Todesverständnis]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Hierfür bedarf es der Feststellung, dass jegliche Lebensäußerung unmöglich geworden ist; und dies ist beim Hirntod, bei dem sich eben nur ein Merkmal des Lebens nicht mehr nachweisen lässt, eindeutig nicht der Fall. Wir können also folgende Konklusionen ziehen: | ||
* Konklusionen (C) | |||
** (C1): eine Person P, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, ist nicht tot. | |||
** (C2): Die Entnahme vitalen organischen Materials von einer Person P, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, zum Zwecke der Transplantation ist somit moralisch nicht zulässig. | |||
Die Explantation vitaler Organe aus einer Person, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, geschieht somit immer prämortal und tötet darüber hinaus den Spender bzw. beschleunigt dessen Sterbeprozess. entsprechend ist eine solche Handlung moralisch unzulässig. Wenn man das bisher gesagte der Aussage von Papst Johannes Paul II. gegenüberstellt, nach der das Hirntodkriterium das moralisch vertretbare Kriterium zur Feststellung des Todes darstellt, so kann leider nur konstatiert werden, dass die Aussage unseres vorletzten Papstes falsch und irreführend war – und entsprechend öffentlich zurückgenommen und korrigiert werden sollte. (126)}} | |||
Siehe: [[Todesverständnis]] | |||
{{ | === Hirntod: Lebendiger Körper - tote Person? Wer stiftet hier Verwirrung? (2014) === | ||
2014 veröffentlichte {{Raphael E. Bexten]] den Artikel "Hirntod: Lebendiger Körper - tote Person? Wer stiftet hier Verwirrung?".<ref>Raphael E. Bexten: Hirntod: Lebendiger Körper - tote Person? Wer stiftet hier Verwirrung? In: Theologisches 44 (Nov/Dez 2014), 561-569. Nach: http://www.theologisches.net/files/2014%20-%20Theol%20-%2011%20+%2012.pdf Zugriff am 10.10.2020.</ref> Darin heißt es: | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|E. Leypold schreibt: 'Wenn man nach dem eingetretenen Hirntod eines Patienten den Leichnam weiter beatmet, dann schlägt das Herz von selbst weiter und der Leichnam sieht aus,als ob er lebte: die Haut ist rosig und bei guter Pflege, wie sie auf Intensivstationen üblich ist, kann ein medizinischer Laie nicht erkennen, dass dieser Mensch schon zu leben aufgehört hat.' Diese zitierte Aussage erweist sich, wie die weiteren Ausführungen aufzeigen sollen, als wissenschaftlich nicht haltbar. (561) | ||
Siehe: [[Todesverständnis]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Mit dem Internisten L. S. Geisler ist folgendes zu entgegnen: „eine Vielzahl biologischer Phänomene [wie z.B. ‘Herz-Kreislauffunktion, Nierenfunktion, Verdauung, Regulierung des Wasser- und Mineralhaushaltes, immunologische Reaktionen und Atmung auf Zellebene’], die an Hirntoten zu beobachten sind, gibt es nur bei Lebenden, und keines davon ist bei Toten feststellbar. (561f)}} | ||
Siehe: [[Leben der Hirntoten]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Geisler zeigt auch auf, dass die Befürworter der Identifikation von Hirntod mit dem wirklichen Tod des Menschen in ihrer Argumentation oft der eigentlichen Frage ausweichen, dem Problem nämlich, wie es möglich ist, dass z.B. eine „tote“ (hirntote) schwangere Frau einem gesunden Kind das Leben schenken kann. („Die längste Schwangerschaft einer Hirntoten betrug 107 Tage. (562)}} | ||
Siehe: [[schwangere Hirntote]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Geisler bemerkt zu dieser „Erklärung“: „Nur die entscheidende Tatsache bleibt unausgesprochen: Die Plazenta befindet sich nicht in einem Vakuum oder einem künstlichen Uterus, sondern in einer lebenden Frau und nur deshalb funktioniert sie.“ (562)}} | ||
Siehe: [[Leben der Hirntoten]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Nun wurde faktisch insbesondere durch die Erklärung des Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School von 1968 der Tod des Menschen als „Hirntod“ pragmatisch-willkürlich neu definiert. (563)}} | ||
Siehe: [[Tagungen]], [[Todesdefinition]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Somit wird deutlich, dass der erste Grund, der vom „Harvard-Report“ von 1968 für die „Neudefinition“ des menschlichen Todes als „Hirntod“ genannt wird, in Wirklichkeit kein zureichender Grund für diese „Neudefinition“ darstellt, da auch ohne die definitorische Gleichsetzung des menschlichen Todes mit dem „Hirntod“ genaue und juristisch kodifizierte Kriterien für die Beendigung von medizinisch-technischen Unterstützungsmaßnahmen gefunden und erlassen werden können, da es ethisch weder gefordert noch verpflichtend ist, einen todkranken Menschen durch den Einsatz von außerordentlichen Mitteln am Leben zu erhalten. (563)}} | ||
Siehe: [[Worms]] | |||
{{ | {{Zitat|Wenn nicht verstanden wird, was leben ist,kann auch nicht verstanden werden, was der Tod ist. (564)}} | ||
{{Zitat2| | {{Zitat2|R. Stoecker schrieb 2009 in dem Artikel „Ein Plädoyer fürdie Reanimation der Hirntoddebatte in Deutschland“:„Für aussichtslos halte ich alle Versuche, doch noch irgendwie festzustellen, dass die hirntoten Spender und die Spender mit Herzstillstand in Wirklichkeit tot sind. In meinen Augen hat Truog Recht, dass dies nur mit massiver Selbsttäuschung gelingen kann.“ (564)}} | ||
Siehe: [[Todesverständnis]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Also ein Organ bestimmt unsere geistig-personale menschliche Identität und nicht die immaterielle einfache substanzstiftende Geistseele, die im Leib der Person anwesend ist? Wie kann Materie identitätsstiftend sein? (565)}} | ||
Siehe: [[Kern des Menschen]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Der Hirntote weist in der Regel eindeutige, dem natürlichen biologischen Lebendigen eigene Charakteristika, wie z.B. Wachstum, Körpertemperatur, Erzeugung von Keimzellen etc. auf und lebt somit, da es menschliches leben ohne ein zugrundeliegendes einfaches und unteilbares Lebensprinzip (Geistseele) nicht geben kann. Wäre also ein irreversibles Hirnversagen die direkte Ursache für die Trennung von Leib und Seele, wie das z.B. J. Spindelböck zu behaupten scheint, so dürfte der Hirntote, der die Charakteristika des biologischen Lebens aufweist, diese nicht aufweisen. (567)}} | ||
Siehe: [[Leben der Hirntoten]], [[intermediäres Leben]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Es ist somit falsch, zwischen biologischem menschlichen Leben und personalem menschlichen Leben unterscheiden zu wollen. Somit ist der „Hirntote“ nicht wirklich tot, sondern ein „Im-Begriff-zu-Sterbender“ (Sterben ist ein Prozess, an dessen zeitlichem Ende der Tod steht), der nicht vorzeitig für tot erklärt werden darf, damit er ohne Bedenken getötet werden kann. (569)}} | ||
Siehe: [[Todesverständnis]], [[Menschenbild]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Folglich könnte man sich folgender Schlussfolgerung von C. Erk anschließen: „Die Explantation vitaler Organe aus einer Person, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, geschieht somit immer prämortal und tötet den Spender bzw. beschleunigt den Sterbeprozess. (569)}} | ||
{{Zitat2|Wenn man das bisher gesagte der Aussage von Papst Johannes Paul II. [Ansprache an den internationalen Kongress für Organverpflanzung, Rom, 29. August 2000] gegenüberstellt, nach der das Hirntodkriterium das moralisch vertretbare Kriterium zur Feststellung des Todes darstellt, so kann leider nur konstatiert werden, dass die Aussage unseres vorletzten Papstes falsch und irreführend war – und entsprechend öffentlich zurückgenommen und korrigiert werden sollte. (570)}} | |||
Siehe: [[Todesverständnis]] | |||
{{Zitat2| | |||
=== Anmerkungen zur Frage der Organspende und der Organtransplantation (2008) === | === Anmerkungen zur Frage der Organspende und der Organtransplantation (2008) === | ||
Zeile 2.037: | Zeile 433: | ||
{{Zitat|Im Hirtenbrief der nordischen katholischen Bischöfe vom 11. 2. 2002 heißt es u. a.: „... Eine Organspende kann die letzte freie Liebestat einer Person auf Erden sein.“ (35)}} | {{Zitat|Im Hirtenbrief der nordischen katholischen Bischöfe vom 11. 2. 2002 heißt es u. a.: „... Eine Organspende kann die letzte freie Liebestat einer Person auf Erden sein.“ (35)}} | ||
=== Hirntod und Organspende (1997) === | |||
1997 veröffentlichte [[Karl Lenzen]] den Artikel "Hirntod und Organspende".<ref>Karl Lenzen: Hirntod und Organspende. In: Theologisches 27 (Mrz 1997), 83-86. Nach: http://www.theologisches.net/files/27_Nr.3.pdf Zugriff am 10.10.2020.</ref> Darin heißt es: | |||
{{ | {{Zitat| Mit „Risiko" meint der Theologe wohl nicht allein, daß es sich bei der ärztlichen Bewertung immer um einen Diagnose handelt, die nicht mit einer juristischen Tatsachenfeststellung identisch ist. Als Theologe ist sich Gründel wohl auch darüber klar, daß der Tod wohl erst bei der Trennung von Leib und Seele eintritt. Und genau da sollte bei einem künstlich beatmeten Patienten bedacht werden, daß der Zeitpunkt, zu dem die Seele dem Körper entweicht, empirisch nicht verifizierbar ist. Dazu gibt es keine lehramtliche Äußerung, kann es auch keine geben. Mit diesem Risiko soll der Patient oder potentielle Spender also leben. (88)}} | ||
{{ | {{Zitat| Die Bevölkerung ist sich heute mehr als vordem bewußt, daß das Sterben kein punktuelles Ereignis, sondern ein Prozeß ist, bei dem die Hirntoddiagnose jene Zäsur bedeutet, von der an sich die künstliche Verlängerung des Sterbeprozesses durch fremdnützige Weiterbehandlungsmaßnahmen ohne Zustimmung des Betroffenen selbst verbietet. (85)}} | ||
{{ | {{Zitat|Die Hirnfunktionen sind das Sterblichste am Menschen. So schnell wie das Gehirn stirbt kein anderes Organ; denn das Gehirn reagiert auf Sauerstoffmangel am empfindlichsten. Nach Absetzen der künstlichen Beatmung kommt es in der Regel schon nach 3 Minuten zum Herzstillstand, eine Zeitspanne also, in der sich medizinische Maßnahmen zur Vorbereitung einer Organentnahme nicht durchführen lassen. Ist die Diagnose Hirntod abgesichert, so mag zwar noch nicht der Tod des Menschen sicher festzustellen sein, ganz sicher aber das Ende des Behandlungsauftrages. Es sollte nicht übersehen werden, daß dann das Ende des Sterbeprozesses unumkehrbar eintritt, und zwar sehr schnell, so man nicht in ihn eingreift. (85)}} | ||
{{ | {{Zitat|Dann aber zu behaupten, mit der Beendigung der Behandlung töte man, klingt aus dem Munde der Verfechter einer gesetzlichen Festlegung des Todeszeitpunkts wenig überzeugend, ja bösartig, wenn man auch noch behauptet, ohne die gesetzliche Definition töte man den hirntoten Patienten durch die Organentnahme (so Prof. Hans-Ludwig Schreiber, F.A.Z. 24. 2. 1997). Dieses Totschlagsargument wird auch nur vorgebracht, um der Forderung nach einer gesetzlichen Todesdefinition Nachdruck zu verleihen. Bei dem dann gesetzlich für tot Erklärten handelt es sich nach Auffassung der Protagonisten einer Todesdefinition nicht mehr um einen Menschen, sondern um eine Leiche. Auf diesem Schleichweg erhofft man sich eine größere Bereitschaft der Angehörigen, | ||
der Organentnahme zuzustimmen. Insbesondere will man mit der Todesdefinition der engen Zustimmungslösung entgehen. (85)}} | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Das Argument, die deutsche Transplantationsregelung müsse genügend Organe für Transplantationen sicherstellen, ist verfassungsrechtlich wenig überzeugend und in hohem Maße utilitaristischer Natur. <br> | ||
Damit wäre das eigentliche Problem angesprochen, nämlich die Frage nach den Ursachen für die Umorientierung von der Rücksichtnahme auf Individualrechte hin zu einer interessenorientierten Medizin. Sie hat in den Vertretern der Bioethik ihre Wegbereiter. Sie verbreiten die Utopie von einem glücklichen Leben ohne Erkrankungen auf Kosten einer neuen Solidarität. Dazu will man ein neues soziales Verpflichtungsgefühl dafür wecken, daß man sich den Bedürfnissen einer modernen Medizin zu fügen habe. Dies soll nicht als Zumutung, sondern als Normalität empfunden werden. Und damit das legitim erscheint, muß diese Normalität gesetzlich ausgeformt werden. (85)}} | |||
Siehe: [[Utilitarismus]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Das beginnt mit der Ermöglichung der Verfügungsgewalt über Ungeborene und endet mit der Sozialpflichtigkeit Sterbender. (85)}} | ||
Siehe: | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Damit das rechtlich getarnt wird, führt man das Güterabwägungsprinzip nun auch für den Lebensschutzbereich ein. Und selbst Bischöfe scheuen davor nicht zurück, wie die kirchliche Scheinerteilungspraxis zeigt. Individualrechte werden so relativiert, abwägbar und verfügbar. Diese neue Ethik begleitet die Menschenrechtstradition wie ein Grabgesang. Solche Entwicklungen werden natürlich „wissenschaftlich" begleitet, jedoch möglichst an der Öffentlichkeit vorbei. (86)}} | ||
Siehe: [[Güterabwägung]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Begehrt aber der Betroffene dagegen auf, daß er nur noch wie Rohstoff behandelt und zum Objekt herabgewürdigt wird, so sucht man über die Ersatzeinwilligung zum Ziel zu kommen, wobei man den Angehörigen bittet, Trost darin zu finden, daß man so immerhin anderen Menschen dient. Man unterstellt das angebliche Interesse des Betroffenen immer dann, wenn dieser es versäumt, sich rechtzeitig schriftlich dagegen abzusichern. (86)}} | ||
Siehe: [[Diffamierung]], [[Entscheidungen]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Das alles aber wird von dem Gedanken beherrscht: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz". Die Bedeutung des Begriffs „Spende" ist der pragmatischen technikimmanenten Ethik verlorengegangen. Eine Seele-Existenz bei einem künstlich Beatmeten, aber noch keineswegs Verblichenen anzuerkennen oder auch nur für noch möglich zu halten, brächte große Schwierigkeiten. Man glaubt, wertfrei nur auf rein biologischer Grundlage entscheiden zu können. Dabei ist schon die Behauptung kühn, man könne den Ausfall aller Hirnfunktionen in jedem Fall absolut sicher nachweisen. (86)}} | ||
Siehe: [[Todesverständnis]], [[Sicherheit]], [[Autolyse]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2| Bioethisches Zweckdenken, das nicht bereit ist, sich mit den Argumenten der philosophischen Anthropologie auseinanderzusetzen, ist der Rechtfertigung der Organentnahme nicht dienlich. (86)}} | ||
Siehe: [[Todesverständnis]] | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Solange die Frage der Gleichsetzung eines irreversiblen Hirnversagens mit dem Tod des Menschen in der Wissenschaft kontrovers diskutiert wird, solange die Transplantationsmedizin nicht umfassend darüber aufklärt, was eine Organentnahme für den Betroffenen und seine Angehörigen bedeutet, solange nicht das individuelle Recht auf einen natürlichen Tod umfassend geachtet wird, solange wird die Spendebereitschaft abnehmen. (86)}} | ||
Siehe: [[Entscheidungen]] | |||
=== Die Erlanger Rettungsaktion - Verlauf und Ertrag (1993) === | |||
[[Hermann Schneider]] veröffentlichte 1993 den Artikel "Die Erlanger Rettungsaktion - Verlauf und Ertrag".<ref>Hermann Schneider: Die Erlanger Rettungsaktion - Verlauf und Ertrag. In: Theologisches 25 (Mai 1993), 167-176. Nach: http://www.theologisches.net/files/23_Nr.5.pdf Zugriff am 10.10.2020.</ref> Darin heißt es (Das ungeborene Kind wird in dem Artikel "Siegfried" genannt): | |||
{{ | {{Zitat|Da selbst schwer hirnverletzte junge Menschen manchmal wieder zum Leben erwachen, wie das Beispiel des Handballers J. Dekkarm (131 Tage im Koma) zeigt, wäre es sogar bei einer Nichtschwangeren Unrecht gewesen, die Beatmung nach kurzer Zeit einzustellen, solange sie noch nicht hirntod war. <br> | ||
Nachdem der Hirntod eingetreten war, hätte sich der Herztod kaum eine Woche aufhalten lassen, wenn Marions Zustand nicht durch ihr Kind wunderbar stabil gehalten worden wäre. So klein er war, versorgte Siegfried seine Mutter über die Plazenta mit lebenswichtigen Hormonen.<br> | |||
Deswegen und da weltweit schon etliche Kinder von hirntoten Müttern ausgetragen worden waren, bestand die Aussicht, Siegfrieds Leben retten zu können.<br> | |||
Somit verbot die Achtung vor Siegfrieds vom Grundgesetz verbürgtem Recht auf Leben (GG 2.2) den Ärzten, Marions Beatmung abzubrechen. (Sie hätten sich sonst auch nach § 323 c StGB unterlassener Hilfeleistung schuldig gemacht.) (167)}} | |||
{{ | {{Zitat|Die Antwort auf die Frage, ob Siegfried von Marion und ihren Eltern angenommen und erwünscht war, ist ein klares Ja: So lange vor dem Geburtstermin war der Kinderwagen schon gekauft! (167f)}} | ||
{{ | {{Zitat|Die auf 65 000 DM veranschlagten Kosten für Siegfrieds Rettung waren durch Marions Arbeits-Unfallversicherung gedeckt. Ansonsten hätte man nur ein Spendenkonto nennen müssen, und die nötige Summe wäre bald zur Hand gewesen. (168)}} | ||
{{ | {{Zitat|Nachdem Siegfried 40 Tage in seiner hirntoten Mutter sich gesund und normal entwickelt, eine Länge von 23 cm und ein Gewicht von 300 g erreicht hatte, verlor er unerwartet sein 20 Wochen altes Leben in der Nacht zum 16. 11. 1992 durch eine spontane Fehlgeburt. Am Abend davor war bei Marion ein Temperaturanstieg gemessen worden, der auf eine leichte Lungeninfektion hindeutete. Die sofortige Ultraschalluntersuchung zeigte, daß das Kind sich normal bewegte. Kurz nach Mitternacht setzten plötzlich Wehen ein und es kam tot zur Welt. Nach eingehenden Betrachtungen stellten die Ärzte 12 Stunden später die Beatmung ein (ohne Organe entnommen zu haben). (172f)}} | ||
{{ | {{Zitat|Diejenigen, die Siegfried den Tod gewünscht hatten, atmeten auf, konnten wieder schlafen und „ihre gefurchte Stirn glätten". Manche jubelten und priesen sein Sterben als „eine Gnade der Natur". <br> | ||
Die Pflegekräfte berichteten übereinstimmend, sie hätten Marion und ihr Kind „mit großer Freude" gepflegt, sie gestreichelt und mit ihnen geredet. Der Fortgang der Schwangerschaft, das sichtbare Wachsen des Bauches habe alle entzückt und angespornt. Von Überarbeitung oder moralischen Problemen habe niemand etwas gespürt. (173)}} | |||
=== Das Ende des Lebens: verfügbar? (1981) === | |||
1981 veröffentlichte Paul Marx den Artikel "Das Ende des Lebens: verfügbar?".<ref>Paul Marx: Das Ende des Lebens: verfügbar? In: Thoelogisches Nr. 137 (Sep. 1981), 4233-4243. Nach: http://theologisches.net/files/1981_Nr.137.pdf Zugriff am 10.10.2020.</ref> Darin heißt es:<ref group="Anm.">Paul Marx beruft sich im Wesentlichen auf Hans Jonas.</ref> | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Euthanasielegalisierung und Bestrebungen dazu treten in den Vereinigten Staten in vier verschiedenen Formen auf:<br> | ||
— erstens die Neudefinition des Todes, <br> | |||
— zweitens die sogenannte passive Euthanasie, <br> | |||
— drittens die aktive Euthanasie auf angeblich freiwilliger Basis,<br> | |||
— viertens aktive Euthanasie bei bewußtlosen oder inkompetenten Personen auf unfreiwilliger oder erzwungener Basis (4239)}} | |||
Dies zeigt auf, dass noch 1982 das Hirntodkonzept als Euthanasie aufgefasst wurde. | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|1968 entwarf ein ad-hoc-Ausschuß der Harvard Universität neue Kriterien, um die Todesdefinition mit gegenwärtigen und zukünftigen Techniken der Organtransplantation in Einklang zu bringen, einschließlich dessen, was ziemlich unklar als „Hirntod" bezeichnet wird. (4239)}} | ||
"Hirntod" beschreibt klar und deutlich den pathophysiologischen Zustand. | |||
{{Zitat2| | {{Zitat2|Es sind jedoch in verschiedenen amerikanischen Staaten Gesetzentwürfe eingebracht worden, denenzufolge irreversibles Koma, d. h. „Hirntod", in den Katalog der anerkannten Todeskriterien aufgenommen werden soll, und in drei Staaten sind solche Gesetze erlassen worden. (4240)}} | ||
Siehe: [[irreversibles Koma]], [[Hirntod]] | |||
== Anhang == | == Anhang == |
Aktuelle Version vom 11. Oktober 2020, 11:31 Uhr
Theologisches ist eine 1970 von Wilhelm Schamoni begründete, zunächst monatlich, sodann zweimonatlich erscheinende theologische Fachzeitschrift. Die laut BBKL traditionsorientierte Zeitschrift bemüht sich nach eigenen Angaben um die Wahrung der katholischen Identität.
Schriften
Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende (2015)
Leo Lennartz veröffentlichte 2015 den Artikel "Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende".[1] Darin heißt es:
Die vorgeschlagene Definition zielte also aus reinen Nützlichkeitserwägungen darauf ab, einen Todeszeitpunkt vor dem wirklichen Tod eines Menschen festzulegen. (429) |
Siehe: Nützlichkeitserwägung, Vorverlegung
Nur die Anwendung der derzeit vom Gesetzgeber akzeptierten Hirntoddefinition macht es in Deutschland möglich, einem noch lebenden Menschen lebenswichtige Organe zu entnehmen
und auf einen anderen Menschen zu übertragen. (429) |
Von einem wirklich Toten kann nämlich, was wissenschaftlich feststeht, ein
lebenswichtiges Organ nicht übertragen werden. Wird also einem für hirntot erklärten Patienten ein lebenswichtiges Organ entnommen, tritt sein Tod in Wahrheit durch die Entnahme dieses Organs ein. (429f) |
Siehe: Todesverständnis
Legt jemand fest, dass ihm im Falle eines festgestellten Hirntodes lebenswichtige Organe entnommen werden, überschreitet er eindeutig die Grenzen seines Selbstbestimmungsrechtes, weil er unberechtigt sein Leben aufgibt, indem er in die Tötung durch fremde Hand einwilligt. (430) |
Siehe: Selbstbestimmung, Todesverständnis
Allerdings ist es nicht akzeptabel, wenn ohne Unterscheidung zwischen der Transplantation von lebenswichtigen und nicht lebenswichtigen Organen ausgeführt wird, die Organspende sei „vielmehr eine Handlung, die moralisch möglich und wegen ihrer altruistischen Motivation sowie des großen zu erwartenden Nutzens für den Organempfänger besonders lobenswert “ erscheine 9 . Diese Aussage ist in dieser Form jedenfalls mit der katholischen Lehre, und sie ist ja wohl Grundlage für die vorliegende Handreichung, nicht zu vereinbaren. (430) |
Es geht eben nicht um eine einfache Operation mit dem Ziel der Lebenserhaltung, sondern um eine Entscheidung darüber, ob der „Spender“ weiter behandelt oder durch die Entnahme eines lebenswichtigen Organs getötet werden soll. (431) |
Siehe: Weiterbehandlung
Leider wird auch nicht hinreichend auf die Situationen eingegangen, in denen gerade nach Unfällen Angehörige einer für hirntot erklärten Person ohne Rücksichtnahme auf ihre eigene Betroffenheit und ihren Schmerz massiv dahin unter Druck gesetzt werden, kurzfristig und möglichst sofort in eine Organentnahme bei ihrem Angehörigen zum Zwecke einer Organtransplantation einzuwilligen. (431) |
Wenn der Hirntote nicht zu Lebzeiten entschieden hat, bürdet er den Hinterbliebenen diesen Druck auf.
Insgesamt legt das Papier die Befürchtung nahe, dass es ohne eine objektive wissenschaftliche Beratung im Hinblick auf die medizinischen Aspekte des Problems erstellt wurde. Das ist bedauerlich, denn es hilft den Gläubigen nicht, sondern verwirrt sie und ist letztlich auch dem Ansehen der Deutschen Bischofskonferenz abträglich. (432) |
Es ist fraglich, wer hier verwirrt. Siehe: gemeinsame Erklärungen
Die Explantation vitalen organischen Materials „ex cadavere“. (2014)
Christian Erk schrieb 2014 den Artikel "Die Explantation vitalen organischen Materials „ex cadavere“. Oder: Was macht einen lebenden Körper zu einem Leichnam?".[2] Darin heißt es:
In seiner bereits erwähnten Ansprache an den internationalen Kongress für Organverpflanzung vom 29.08.2000 gibt uns Papst Johannes Paul II. folgende Antwort auf diese Frage: Auch wenn der Tod „durch keine wissenschaftliche Technik oder empirische Methode unmittelbar identifiziert werden kann“, so ist „das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit“ bzw. „die vollkommene und unwiderrufliche Einstellung jeglicher Hirntätigkeit (im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm)“ dazu geeignet, um „die technischen Maßnahmen zum entnehmen von zur Transplantation bestimmten Organen einzuleiten“. Nach der hier ausgedrückten Meinung des vorletzten Papstes stellt somit das Hirntodkriterium in seiner Ausprägung als Ganzhirntod das moralisch vertretbare Kriterium zur Feststellung des Todes dar. Laut Papst Johannes Paul II. ist die Tote-Spender-Regel also immer dann eingehalten, wenn die Explantation des zur Transplantation vorgesehenen organischen Materials aus einer im Sinne des Ganzhirntodkriteriums hirntoten Person erfolgt. (113) |
Eine Antwort auf diese Frage ist hierbei als Konklusion des folgenden Arguments zu sehen:
|
Die Frage „Was ist Tod?“ kann und muss in einem ersten Schritt also schlicht und einfach beantwortet werden mit: Tod ist die Abwesenheit von Leben. (115) |
Die Todesdefinition lautet in allgemeingültiger Form also: Der Tod ist der abgeschlossene und irreversible Verlust des Lebens. (115) |
Wie aus diesen Aussagen ersichtlich wird, besteht die Antwort der Biologie auf die Frage „Was ist leben?“ im Hinweis darauf, dass Leben sich in diversen empirisch beobacht- und messbaren charakteristischen Funktionen bzw. Fähigkeiten äußert; ein Objekt lebt, wenn sich an ihm die Fähigkeit F bzw. die Fähigkeiten F1 bis Fn nachweisen lassen. Die Liste der zu einer solchen Beschreibung des Lebens herangezogenen Merkmale umfasst üblicherweise die folgenden Funktionen bzw. Fähigkeiten (vgl. hierzu stellvertretend [17]; [8], s. 51–70; [22], s. 2f.;[10], s. 4; [9], s. 4 sowie [18], s. 1ff.):
|
Siehe: Leben
So haben z.B. Kenneth und Janet M. Storey nachgewiesen, dass gewisse polare Fisch-, Frosch- oder Insektenarten Temperaturen von unter null Grad überleben können, ohne Zeichen von Stoffwechsel oder Respiration aufzuweisen (vgl. auch [27], s. 368f.): (118) |
Was hierunter genau zu verstehen ist, lässt sich anhand der aristotelisch-thomistischen Unterscheidung zwischen Materie (materia) und Form (forma) sowie derjenigen zwischen Akt (actus) und Potenz (potentia) erklären. gemäß dieser ist jedes sinnlich wahrnehmbare Seiende und damit auch jedes konkrete Lebewesen als primäre Substanz ein „hylomorphic compound“, d.h. ein aus Materie und Form bestehendes Kompositum (substantia composita). Materie ist hierbei das Material, der Stoff, aus dem die primäre Substanz besteht, und Form das strukturelle Prinzip bzw. der „Bauplan“, nach dem die Materie organisiert bzw. geformt wird. Jede substantia composita ist dabei nur dadurch seiend (d.h. ein „ens actu“ [36], lib. 2 l. 1 n. 5), dass in ihm Materie und Form miteinander verbunden sind. es ist hierbei ein Charakteristikum von Materie, dass sie potentiell sein kann, was sie aktuell nicht ist (sie ist Potenz, d.h. Möglichkeit zu etwas oder Mögliches), wobei die in der Materie angelegte Möglichkeit durch die Form nur deswegen verwirklicht werden kann, da Form etwas bereits Wirkliches (Akt; actus) ist(vgl. [36], lib. 2 l. 1 n. 5 sowie [28], iª q. 76 a. 1 co.). (120) |
Dass diese Lesart dem entspricht, was Thomas von Aquin und Aristoteles auszusagen im Sinn hatten, wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass beide die Seele nicht als Form bzw. actus primus eines lebendigen Körpers, sondern eines Körpers „habentis in potentia vitam“ ([36], lib. 2 l. 1 n. 11; vgl. [2], 412a20: „δυνάμει ζωὴν ἔχοντος“ (lies: dynámei zōḗn échontos)) bezeichnen. Thomas von Aquin und Aristoteles weisen daraufhin, dass sie mit diesem Ausdruck nicht einen Körper bezeichnen, der keine Seele besitzt; vielmehr verstehen sie darunter einen Körper, der eine Seele genannte Form als actus primus besitzt, die damit verbundenen Seelen vermögen jedoch nicht nutzt (vgl. [36],lib. 2 l. 2 n. 6f. sowie [2], 412b20). Ein beseelter Körper hat also nicht das Vermögen zu leben, sondern besitzt leben als Vermögen, weil er beseelt ist; damit dies der Fall sein kann, muss leben aber bereits aktuell vorhanden bzw. besessen sein. Leben ist also der Besitz von Seele – und damit aller der für die jeweilige Seele charakteristischen Seelenvermögen, deren Gebrauch bzw. Ausübung wir als Lebenszeichen bezeichnen. (122) |
16). Wie lässt sich der Tod also feststellen? Hhierzu ist es hilfreich, sich vor Augen zu führen, dass mit dem Besitz von Seele der Besitz der für diese Seele charakteristischen Seelenvermögen einhergeht, deren Ausübung in beobachtbaren Lebenszeichen resultiert. Dies bedeutet, dass man aus der Tatsache, dass sich an einem Körper gewisse Lebenszeichen beobachten lassen, sicher schließen kann, dass der betreffende Körper ein principium operationis, d.h. eine Seele und damit Leben besitzt, das diese Lebenszeichen ermöglicht. Daraus,dass an einem Körper keine Lebenszeichen beobachtet werden, kann jedoch nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass dieser Körper keine Seele (mehr) besitzt. Von einer Person, die spricht, wissen wir sicher, dass sie Sprachfähigkeit besitzt; von einer Person, die nicht spricht, können wir nicht sicher sagen, ob sie gerade schweigt, aber sprachfähig ist, oder ob sie stumm ist und damit keine Sprachfähigkeit besitzt. Um auf die Abwesenheit von Seele und damit Leben schließen zu können, bedarf es somit der grundsätzlichen Unmöglichkeit von Lebensäußerungen, die dann gegeben ist, wenn sich die körperlich-materielle Infrastruktur in einem Zustand befindet, der mit Lebensäußerungen inkompatibel ist bzw. diese unmöglich macht. Der Tod lässt sich also nicht sicher feststellen, wenn die durch den Besitz der Seele gegebenen Seelenvermögen an einem Körper nicht beobachtet werden, sondern nur dann, wenn sie nicht mehr beobachtet werden können, d.h. wenn es unmöglich ist, dass dieser Körper noch Lebensäußerungen zeigen kann. (124) |
Siehe: Todesdefinition
Siehe: Todesverständnis
Wie die bisherigen Ausführungen deutlich machen, stellt der irreversible Ausfall der Gehirnfunktionen für sich genommen kein hinreichendes Kriterium dar, anhand dessen der Tod einer Person sicher festgestellt werden kann. (125f) |
Siehe: Todesverständnis
Hierfür bedarf es der Feststellung, dass jegliche Lebensäußerung unmöglich geworden ist; und dies ist beim Hirntod, bei dem sich eben nur ein Merkmal des Lebens nicht mehr nachweisen lässt, eindeutig nicht der Fall. Wir können also folgende Konklusionen ziehen:
Die Explantation vitaler Organe aus einer Person, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, geschieht somit immer prämortal und tötet darüber hinaus den Spender bzw. beschleunigt dessen Sterbeprozess. entsprechend ist eine solche Handlung moralisch unzulässig. Wenn man das bisher gesagte der Aussage von Papst Johannes Paul II. gegenüberstellt, nach der das Hirntodkriterium das moralisch vertretbare Kriterium zur Feststellung des Todes darstellt, so kann leider nur konstatiert werden, dass die Aussage unseres vorletzten Papstes falsch und irreführend war – und entsprechend öffentlich zurückgenommen und korrigiert werden sollte. (126) |
Siehe: Todesverständnis
Hirntod: Lebendiger Körper - tote Person? Wer stiftet hier Verwirrung? (2014)
2014 veröffentlichte {{Raphael E. Bexten]] den Artikel "Hirntod: Lebendiger Körper - tote Person? Wer stiftet hier Verwirrung?".[3] Darin heißt es:
{{Zitat2|E. Leypold schreibt: 'Wenn man nach dem eingetretenen Hirntod eines Patienten den Leichnam weiter beatmet, dann schlägt das Herz von selbst weiter und der Leichnam sieht aus,als ob er lebte: die Haut ist rosig und bei guter Pflege, wie sie auf Intensivstationen üblich ist, kann ein medizinischer Laie nicht erkennen, dass dieser Mensch schon zu leben aufgehört hat.' Diese zitierte Aussage erweist sich, wie die weiteren Ausführungen aufzeigen sollen, als wissenschaftlich nicht haltbar. (561) Siehe: Todesverständnis
Mit dem Internisten L. S. Geisler ist folgendes zu entgegnen: „eine Vielzahl biologischer Phänomene [wie z.B. ‘Herz-Kreislauffunktion, Nierenfunktion, Verdauung, Regulierung des Wasser- und Mineralhaushaltes, immunologische Reaktionen und Atmung auf Zellebene’], die an Hirntoten zu beobachten sind, gibt es nur bei Lebenden, und keines davon ist bei Toten feststellbar. (561f) |
Siehe: Leben der Hirntoten
Geisler zeigt auch auf, dass die Befürworter der Identifikation von Hirntod mit dem wirklichen Tod des Menschen in ihrer Argumentation oft der eigentlichen Frage ausweichen, dem Problem nämlich, wie es möglich ist, dass z.B. eine „tote“ (hirntote) schwangere Frau einem gesunden Kind das Leben schenken kann. („Die längste Schwangerschaft einer Hirntoten betrug 107 Tage. (562) |
Siehe: schwangere Hirntote
Geisler bemerkt zu dieser „Erklärung“: „Nur die entscheidende Tatsache bleibt unausgesprochen: Die Plazenta befindet sich nicht in einem Vakuum oder einem künstlichen Uterus, sondern in einer lebenden Frau und nur deshalb funktioniert sie.“ (562) |
Siehe: Leben der Hirntoten
Nun wurde faktisch insbesondere durch die Erklärung des Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School von 1968 der Tod des Menschen als „Hirntod“ pragmatisch-willkürlich neu definiert. (563) |
Siehe: Tagungen, Todesdefinition
Somit wird deutlich, dass der erste Grund, der vom „Harvard-Report“ von 1968 für die „Neudefinition“ des menschlichen Todes als „Hirntod“ genannt wird, in Wirklichkeit kein zureichender Grund für diese „Neudefinition“ darstellt, da auch ohne die definitorische Gleichsetzung des menschlichen Todes mit dem „Hirntod“ genaue und juristisch kodifizierte Kriterien für die Beendigung von medizinisch-technischen Unterstützungsmaßnahmen gefunden und erlassen werden können, da es ethisch weder gefordert noch verpflichtend ist, einen todkranken Menschen durch den Einsatz von außerordentlichen Mitteln am Leben zu erhalten. (563) |
Siehe: Worms
Wenn nicht verstanden wird, was leben ist,kann auch nicht verstanden werden, was der Tod ist. (564) |
R. Stoecker schrieb 2009 in dem Artikel „Ein Plädoyer fürdie Reanimation der Hirntoddebatte in Deutschland“:„Für aussichtslos halte ich alle Versuche, doch noch irgendwie festzustellen, dass die hirntoten Spender und die Spender mit Herzstillstand in Wirklichkeit tot sind. In meinen Augen hat Truog Recht, dass dies nur mit massiver Selbsttäuschung gelingen kann.“ (564) |
Siehe: Todesverständnis
Also ein Organ bestimmt unsere geistig-personale menschliche Identität und nicht die immaterielle einfache substanzstiftende Geistseele, die im Leib der Person anwesend ist? Wie kann Materie identitätsstiftend sein? (565) |
Siehe: Kern des Menschen
Der Hirntote weist in der Regel eindeutige, dem natürlichen biologischen Lebendigen eigene Charakteristika, wie z.B. Wachstum, Körpertemperatur, Erzeugung von Keimzellen etc. auf und lebt somit, da es menschliches leben ohne ein zugrundeliegendes einfaches und unteilbares Lebensprinzip (Geistseele) nicht geben kann. Wäre also ein irreversibles Hirnversagen die direkte Ursache für die Trennung von Leib und Seele, wie das z.B. J. Spindelböck zu behaupten scheint, so dürfte der Hirntote, der die Charakteristika des biologischen Lebens aufweist, diese nicht aufweisen. (567) |
Siehe: Leben der Hirntoten, intermediäres Leben
Es ist somit falsch, zwischen biologischem menschlichen Leben und personalem menschlichen Leben unterscheiden zu wollen. Somit ist der „Hirntote“ nicht wirklich tot, sondern ein „Im-Begriff-zu-Sterbender“ (Sterben ist ein Prozess, an dessen zeitlichem Ende der Tod steht), der nicht vorzeitig für tot erklärt werden darf, damit er ohne Bedenken getötet werden kann. (569) |
Siehe: Todesverständnis, Menschenbild
Folglich könnte man sich folgender Schlussfolgerung von C. Erk anschließen: „Die Explantation vitaler Organe aus einer Person, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, geschieht somit immer prämortal und tötet den Spender bzw. beschleunigt den Sterbeprozess. (569) |
Wenn man das bisher gesagte der Aussage von Papst Johannes Paul II. [Ansprache an den internationalen Kongress für Organverpflanzung, Rom, 29. August 2000] gegenüberstellt, nach der das Hirntodkriterium das moralisch vertretbare Kriterium zur Feststellung des Todes darstellt, so kann leider nur konstatiert werden, dass die Aussage unseres vorletzten Papstes falsch und irreführend war – und entsprechend öffentlich zurückgenommen und korrigiert werden sollte. (570) |
Siehe: Todesverständnis
Anmerkungen zur Frage der Organspende und der Organtransplantation (2008)
2008 veröffentlichte Joseph Schumacher den Artikel "Anmerkungen zur Frage der Organspende und der Organtransplantation".[4] Darin heißt es:
Wie will man aber von toten Menschen lebendige Organe erhalten? (344) |
Siehe: Todesverständnis
Mit ihm kann man nunMenschen, bei denen keine Gehirnströme mehr zu messen sind,für tot erklären, auch wenn das Herz noch schlägt. (345) |
Siehe: HTD, EEG, Irreversibilität
In keinem Fall haben sie ihren Grund in wissenschaftlichen Beobachtungsmethoden oder in Hypothesen, die aufgestellt und dann verifiziert wurden, was sehr bedeutsam ist. (345) |
Siehe: Pierre Wertheimer, Pierre Mollaret, Autolyse
So stellt der Kongress der Päpstlichen Aka-demie der Wissenschaften „Zeichen des Todes“ fest, der am 3.und 4. Februar des Jahres 2005 in Zusammenarbeit mit derWeltorganisation für die Familie im Vatikan stattgefunden hat. (345) |
Siehe: PAS 1985, PAS 1989, PAS 2005, PAS 2006, PAS 2012
Zuversichtlicher ist der Papst in dieser Frage allerdings, wenn er am 29. August 2000 auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzung feststellt, das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, stehe nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie, wenn es exakt angewandt werde. In dem Fall sei es moralisch vertretbar, die für eine Transplantation bestimmten Organe zu entnehmen“ (347) |
Der Moraltheologe Franz Böckle (+ 1991) ist davon überzeugt, dass der Hirntod der wirkliche Tod des Menschen ist, wenn er das menschliche Leben an das Personsein des Menschen bindet, wodurch die Befähigung zur Geistigkeit oder zu geistigen Akten gegeben ist, und meint, der Hirntod sei ein „Realsymbol für das Ende des personalen Lebens“. (347) |
Hier ist jedoch zu fragen, wie irreversibel die Gehirnfunktion im Fall der Feststellung des Hirntodes ist und wie weit es berechtigt ist, das Menschsein des Menschen bzw. seine Geistseele an das funktionierende Gehirn zu binden, den Menschen auf seine Hirnfunktionen zu reduzieren oder sein Personsein gar an die Fähigkeit zur Kommunikation zu binden. (347f) |
Siehe: Irreversibilität
Die Geistseele, welche die Personalität des Menschen bedingt, manifestiert sich nicht nur im Gehirn, sondern auch in den anderen Organen des Menschen, mehr oder weniger. (348) |
Es fehlt hierfür der Nachweis.
Auch ist hier zu fragen, wie sicher der eingetretene Tod ist bei der Feststellung des Hirntodes. Der wahrscheinlich eingetretene Tod könnte die Entnahme eines lebensnotwendigen Organs moralisch nicht rechtfertigen, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit als eine sehr hohe qualifiziert werden könnte. (348) |
Siehe: Irreversibilität, Sicherheit, Autolyse
In einer Reportage des Zweiten Deutschen Fernsehens über den Organhandel stellten britische Ärzte der Universität Cambridge am 18. April 1989 fest, dass man nicht ausschließen könne, dass Hirntote noch Schmerz empfänden oder über andere Wahrnehmungen verfügten, weshalb man ihnen muskelentspannende Mittel und Schmerzmittel verabreiche, um den Blutdruckanstieg während der Organentnahme unter Kontrolle zu halten. (350) |
England hat den Hirntod als Hirnstammtod definiert, D/A/CH als Gesamthirntod.
Das Hirntod-Kriterium treibt „die Medizin in eine Form maskierter Euthanasie (eutanasia mascherata)“ (351) |
Siehe: Todesverständnis
Eine sechsundzwanzigjährige krebskranke Amerikanerin hat am 1. August 2005, drei Monate nachdem sie als hirntot erklärt worden war, ein gesundes Kind zur Welt gebracht, um nach der Geburt bewusst zu sterben. (351) |
Siehe: schwangere Hirntote, Bewusstsein
Der Mensch ist mehr als sein Gehirn. (352) |
... aber ohne Gehirn ist es kein Mensch mehr.
Der Bericht über den Kongress der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften im Februar 2005 stellt fest: „Es gibt den überwältigenden medizinischen und wissenschaftlichen Beweis, dass das völlige und irreversible Aufhören aller Gehirnaktivität im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm nicht ein Beweis für den Tod ist. Das völlige Aufhören der Gehirnaktivität kann nicht angemessen festgestellt werden. ... (352) |
Von einem Konsens in der Fachwelt hinsichtlich der Annahme der Hirntodkriterien bzw. hinsichtlich der Frage, ob die für hirntot Erklärten wirklich tot sind, kann im Blick auf diesen Kongress keine Rede sein. Im Gegenteil, von der Mehrheit der Teilnehmer des Kongresses wurde das Hirntodkriterium als wissenschaftlich unzureichend angesehen. (352) |
Siehe: PAS 1985, PAS 1989, PAS 2005, PAS 2006, PAS 2012, Sicherheit
Irreversibilität ist eine Prognose, nicht eine medizinisch beobachtbare Tatsache. (352) |
Siehe: Irreversibilität
Der deutsche Philosoph Robert Spaemann erklärte auf dem Kongress mit Berufung auf Papst Pius XII., man müsse davon ausgehen, dass menschliches Leben weiter existiere, solange sich seine vitalen Funktionen zeigten, selbst wenn das mit Unterstützung künstlicher Prozesse geschehe. (353) |
Siehe: intermediäres Leben
Er stellte fest, wenn die Wissenschaft die Existenz der Todeszeichen, wie sie der gesunde Menschenverstand erkenne – er erinnerte dabei an den Stillstand der Atmung und des Herzschlags, an das Erlöschen der Augen und an die Leichenstarre, seit unvordenklichen Zeiten Zeichen für den Tod ... (353) |
Siehe: sichere Todeszeichen
Die „Aussage ... der Tod eines Menschen sei dann eingetreten, wenn seine gesamten Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind ... ist aus physiologischer Sicht nicht haltbar“. (354) |
Siehe: Todesverständnis
Schließlich stellt er noch fest:„... der Gehirnstamm ist im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Lebens ein Organ wie andere Organe auch und kann wie diese zumindest teilweise ersetzt werden ... Das Versagen der Nieren führt genau so unweigerlich zum Tod eines Menschen wie der Ausfall des Hirnstamms, sofern nicht ihre Funktion ersetzt wird. Niemand wird aber beim Ausfall der Nierenfunktion von einem toten Menschen sprechen ... Die Gleichsetzung von Hirntod und Gesamttod des Menschen ist daher abzulehnen“. (354) |
Siehe: EKD DBK 1990
{{Zitat2|Heute können gar die lebensnotwendigsten Minimalimpulse des Hirnstammes apparativ ersetzt werden ... Der Tod ... ist schon wesensmäßig etwas ganz anderes als der Untergang eines Organs. (354)} Siehe: Todesverständnis
Kann ein Mensch für tot angesehen werden, wenn 97 % seiner Körperzellen noch funktionieren, aber nur die 3 %, die sein Gehirn ausmachen, ausgefallen sind? (354) |
Siehe: 97%
Der australische Philosoph Peter Singer, der sich einen unrühmlichen Namen gemacht hat in der westlichen Welt, stellt fest, den Hirntod als den Tod eines Menschen zu bezeichnen, widerspreche der unmittelbaren Erfahrung und diene nur dazu, Lebende zur Organentnahme zurechtzudefinieren, er diene dazu, das Tötungsverbot zu unterlaufen. (354) |
Siehe: Chronik/Hirntod
Der Jurist Wolfgang Höfling von der Universität Giessen bemerkt in der bereits erwähnten Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 27. Juni 1995: „Schließlich begründen auch die mehrfach beobachteten Hirntod-Schwangerschaften erhebliche Zweifel an der Annahme, der hirntote Organismus befinde sich in einem Zustand vollständiger Desorganisation“. (355) |
Siehe: schwangere Hirntote
Im Hirntod hat der Sterbeprozess begonnen. Hirntote sind Sterbende. (355) |
Siehe: Sterbeprozess, intermediäres Leben
Der Sterbeprozess eines menschlichen Organismus dürfte erst in dem Augenblick abgeschlossen sein, in dem dieser sämtliche Vitalfunktionen verloren hat, in dem man von Lebensprozessen nur noch auf der Ebene einzelner Organe oder Zellen sprechen kann. (355) |
Siehe: intermediäres Leben, Individualtod, biologischer Tod
Durch das Hirntodkriterium muss „die Entnahme lebensfrischer vitaler Organe aus irreversibel komatösen Patienten“ gerechtfertigt werden. (356) |
Siehe: irreversibles Koma, Hirntod
Hans Jonas führt den Erfolg des Hirntodkriteriums auf „die Lähmung selbstkritischen Denkens“ zurück und auf „die Einschläferung der Gewissen“. (356) |
Siehe: Hans Jonas
Wie die Süddeutsche Zeitung mitteilt, wollen britische Wissenschaftlicher entdeckt haben, dass das menschliche Bewusstsein nach dem Hirntod auch dann noch aktiv ist, wenn das Hirn nicht mehr arbeitet. (356) |
Siehe: Bewusstsein
Wenn man sagen kann, dass die im Hirntod fortdauernden „Lebensvorgänge von Subsystemen in unterster Form“ keine menschlichen Lebensvorgänge mehr sind, wenn sie ohne die Geistseele ablaufen, dann kann man schließlich auch sagen, der menschliche Fötus sei nicht ein Mensch, sondern werde einer. Wird durch ein solches Denkmuster nicht das Specificum des Menschen unter der Hand preisgegeben? (357) |
Siehe: Embryo
Die Idee, dass die menschliche Person aufhört zu existieren, wenn das Gehirn nicht mehr funktioniert, während ihr Organismus dank der künstlichen Beatmung am Leben erhalten wird, führt eine Identifikation der Person mit ihren Gehirntätigkeiten mit sich, und dies steht im Widerspruch mit dem Personenbegriff der katholischen Lehre und somit mit den Weisungen der Kirche zu Fällen anhaltenden Komas. (358) |
Siehe: irreversibles Koma, Hirntod
Verschieden sind darüber hinaus – auch daran ist hier zu erinnern – auch die Methoden der Feststellung des Hirntodes, und möglicherweise geben die Apparate keine sichere Auskunft oder werden entwickeltere Apparate morgen bessere Ergebnisse bringen. (359) |
Siehe: Autolyse
Immerhin wird von Hirntoten berichtet, die unerwartet wieder zum Leben erwacht sind. (359) |
Siehe: lebende Hirntote
In diesem Zusammenhang hat man auch darauf hingewiesen, dass Tiefbewusstlose oft sehr viel mitbekommen von dem, was um sie herum vorgeht, dass komatöse Patienten zuweilen, wenn sie aus dem Koma erwacht sind, berichtet haben, dass sie alles wahrnehmen konnten, ohne sich jedoch in irgendeiner Weise äußern zu können. (359) |
Solange dieser sich nicht eindeutig vom Anblick einer Leiche unterscheidet, sollte er als lebender Mensch gelten. (359) |
Siehe: Scheintod, Scheinleben
Führt eine solche Todesdefinition nicht zur Identifikation der menschlichen Person mit ihren Gehirntätigkeiten? Mit dem Ausfall der Gehirnfunktionen ist die anthropologische Basis für die personale Einheit des Organismus nicht zerstört, sondern beginnt sie zu zerfallen. (360) |
Siehe: Menschenbild
In vielen Kulturen ist der Tod ein Prozess,der weit hinausgeht über den Stillstand des Herzens, der Atemtätigkeit und des Kreislaufs. (360) |
Das Sterben ist ein Prozess, der Tod ist eine Definition, ein Schnitt in diesem Prozess.
Der Hamburger Herzspezialist Wilfried Rödiger schreibt: „Die dem Transplantationschirurgen eigene und von der Laienpresse dankbar aufgegriffene Euphorie in Bezug auf Herztransplantationen ... kann nur teilen, wer nicht mit den täglichen Problemen in der Nachsorge dieser Patienten konfrontiert ist“. Die bleibende ärztliche Betreuung nach der Organtransplantation ist zeitaufwändig und kostspielig und aufs Äußerste belastend für den Transplantierten. (363) |
Siehe: Zufriedenheit
Mit der Organtransplantation wird eine Therapie entwickelt – auch daran muss hier erinnert werden –, die von den unvorstellbar hohen Kosten her schon auf die Dauer nicht durchzuhalten ist, zumal wenn sie nicht selektiv sein will, wenn alle daran partizipieren sollen. Schon heute machen die Krankenkassen und die Politiker immer wieder auf die Explosion der Krankheitskosten aufmerksam. (363) |
Siehe: Kosten
Zudem kann von einer Wiederherstellung der Gesundheit bei den Transplantierten durchweg nicht die Rede sein. Fast ausnahmslos sind sie auf Hilfe und Betreuung angewiesen, physisch und psychisch. (363) |
Siehe: Zufriedenheit
Des Öfteren wird das neue Organ wieder abgestoßen durch die körpereigene Abwehr, so dass eine erneute Transplantation nötig wird, wenn sie dann überhaupt noch einmal möglich ist. (363) |
Siehe: Re-Transplantation
Zudem werden durch die Transplantation in der Regel nur wenige Lebensjahre erkauft. Da drängt sich die Frage auf, in welchem Verhältnis hier der Erfolg zu dem Einsatz steht und wie weit der Aufwand hier gerechtfertigt ist. (364) |
Siehe: 25 x 25 geschenkte Jahre, Chemotherapie
Die Enzyklika „Evangelium vitae“ vom 25. März 1995 spricht von der Verbreitung der maskiert und schleichend oder offen durchgeführten und sogar legalisierten Euthanasie. Da ist die Rede von den nicht minder schwerwiegenden und realen Formen von Euthanasie, wo man, „um mehr Organe für Transplantationen zur Verfügung zu haben, die Entnahme dieser Organe vornimmt, ohne die objektiven und angemessenen Kriterien für die Feststellung des Todes des Spenders zu respektieren“. (365) |
Siehe: Evangelium vitae
Auch die Wahrscheinlichkeit des eingetretenen Todes würde einen todbringenden Eingriff nicht rechtfertigen können. (365) |
Siehe: Sicherheit, Autolyse
Bei der Organtransplantation wartet ein Mensch, vielleicht gar ungeduldig, auf den Tod eines anderen und wünscht ihn herbei, um selber davon zu profitieren. (366) |
Gleiches ist bei Alten- und Pflegeheimen.
Wichtiger als die Prolongation des Lebens ist eine gute Sterbestunde, das Sterben in der Gemeinschaft von Freunden und Angehörigen, begleitet durch das Gebet der Kirche, in einer Atmosphäre gläubiger Zuversicht. (367f) |
Siehe: Sterbebegleitung
Der Hirntod – Zur Problematik einer neuen Todesdefinition (2007)
2007 veröffentlichte Manfred Balkenohl den Artikel "Der Hirntod – Zur Problematik einer neuen Todesdefinition".[5] Darin heißt es:
Es geht also darum, das bis dahin „irreversible Koma“ als neue Definition des Todes anzuerkennen mit dem Ziel, den Leichnamstatus des Leibes zu erreichen mit allen daraus erwachsenden pragmatischen Konsequenzen. (52) |
Siehe: irreversibles Koma, Hirntod, Ad-Hoc-Kommission
Nun kann aber eine Definition nicht das ersetzen, was an Wissen nicht vorhanden ist. Es ist im ursprünglichen Sinne des Wortes arrogant, ohne tieferes Nachfragen, aus Unkenntnis also, etwas festzusetzen und festzuschreiben, was sich schlicht der Erkenntnis entzieht. (53) |
Siehe: Chronik/Hirntod, Hirntod, Autolyse, Irreversibilität
Bei der Definition „Hirntod“ ist aber das Gegenteil der Fall. Es wird keine Klarheit über das Wesen einer Sache erreicht, sondern es wird per definitionem Verschleierungs- und Verdunkelungstaktik betrieben zum Zwecke der Durchsetzung eigener Interessen. (53) |
Siehe: Todesverständnis, HTD
Die Literatur weist weltweit über 300 verschiedene Hirntoddefinitionen auf. (54) |
Hierzu fehlt die Quellenangabe, d.h. der Nachweis. Über 300, das wären mehr Hirntoddefinitionen als Nationen.
Auch die jährlich rund 600 in Deutschland geborenen „anenzephalen“ Säuglinge, die in Wahrheit eine erhebliche Schädigung oder Verkümmerung des Großhirns aufweisen, haben in Anwendung der Hirntod-Definition niemals gelebt und dürfen nach Auffassung einer Reihe von Experten zum Zwecke der Organtransplantation verwendet werden. (54) |
Siehe: Ananzephalie
Bei dieser Lage, in der wir uns befinden, ist aber die eingangs gestellte Frage durchzuhalten, ob heute wirklich die Medizin allein die maßgebende Instanz sein kann, um Leben oder Tod eines Menschen festzustellen, oder ob bei der gegenwärtigen Verwirrung ethische und theologische Instanzen mahnend und korrigierend eingreifen müssen, um der Wirklichkeit des Menschlichen gerecht werden zu können. (54) |
Siehe: Todesfeststellung
Wohl kann man Menschen zu Tode definieren, aber in Wahrheit ist bis heute an einer Definition noch niemand gestorben. (54) |
Siehe: Todesdefinition
Warum soll denn eigentlich der komatöse Patient, dessen Herz- und Atmungstätigkeit künstlich unterstützt werden, kein Leben mehr haben, also tot sein? (55) |
Siehe: Todesverständnis
Nur darum, weil die aus keineswegs abgesicherter Fachliteratur eruierbaren Kriterien für den Eintritt des Hirntodes als gegeben erscheinen? (55) |
Siehe: Tagungen
Ganz am Rande sei noch erwähnt, dass Tiere im Winterschlaf ebenfalls eine isoelektische Nulllinie aufweisen können. „Das EEG eines Murmeltiers im Winterschlaf signalisiert Hirntod“, sagt Walter Arnold, Leiter des Forschungsinstituts für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien. (55) |
Das Leben von Menschen auf messbare Hirnströme zu reduzieren, ist von vornherein anthropologisch fragwürdig, ja unstatthaft, u.a. darum, weil der ganze Mensch als Geist-Seele-Leib-Einheit nicht mehr wahrgenommen wird. (55) |
Siehe: HTD: Voraussetzungen, Klinische Symptome, Irreversibilität
Und es kommt auch,am Rande gesagt, noch hinzu, dass die Apparate, welche dieHirnströme messen (EEG), nicht von Medizinern, sondern vonElektronikern hergestellt worden sind. Mediziner, die mit dieserTechnik umgehen, müssen sich auf all das verlassen, was Elek-troniker vorgeben. (55) |
Siehe: HTD, Sicherheit
Und was heute in solchen Apparaten noch nicht messbar ist, das ist nach Angaben von Elektronikern in elektronischen Laboratorien schon längst messbar. Bei sogenannten „Hirntoten“ sind Hirnströme messbar. (55) |
Siehe: EEG
Auch werden im Moment der Entnahme der Organe zum Zwecke der Transplantation für eine kurze Zeit all die bislang vermissten Ströme wieder messbar, und der sonst normale Blutdruck des „Hirntoten“ steigt erheblich an. (55) |
Siehe: Blutdruck, Schmerzen, Leben der Hirntoten
Ebenfalls gibt es glaubwürdige Berichte darüber, dass der Hirntote bei beginnender Explantation die Augen öffnen kann. Daher wird das Gesicht oftmals abgedeckt, um Pflegekräfte etwa nicht zu irritieren. (55f) |
Siehe: Mythen
„Von Patienten, die ein isoelektrisches Elektroenzephalogramm (Nullinie) gehabt haben, weiß man, dass sie wieder genasen.“ (56) |
Siehe: HTD, EEG, Irreversibilität
Selbst wenn es möglich wäre, menschliches Versagen im me-dizinischen Bereich auszuschließen, so mag doch niemand fürdie Zuverlässigkeit von Apparaten zu garantieren. (56) |
Siehe: Sicherheit
Und es muss ebenfalls angemerkt werden, dass aus christlicherPerspektive niemand das Recht hat, über seinen eigenen Leibwillkürlich zu verfügen. (56) |
Siehe: katholische Kirche
Ein Beispiel möchte ich erwähnen: Als ich auf einer Vortrags-reise zum Thema „Die Achtung vor dem menschlichen Leben“12unterwegs war, wurde ich nach einem Vortrag in der Diskussionmit eben solchen Fragen hinsichtlich der Grenzlinie zwischenLeben und Tod befragt. Im Verlauf der Aussprache meldete sicheine Operationsschwester mit langjähriger Berufserfahrung zuWort, nannte ihren Namen, ihre Anschrift und ihre ehemaligeArbeitsstelle. Sie teilte mit, dass ein Patient auf Organe eines„Hirntoten“ gewartet habe. Die Transplantation habe noch nichtstattfinden können, weil eine Infektion bei dem aufnahmeberei-ten Patienten aufgetreten sei. Man habe also warten müssen. Indieser Zwischenzeit nun sei der „Hirntote“ erwacht. Er lebe heutegesund im Ort X., Name und Anschrift des ehemals „Hirntoten“wurden öffentlich mitgeteilt. (56) |
Siehe: Märchen, Ablauf der TX, Sicherheit
Im deutschen Fernsehen sind bereits etliche ehemalige „Hirntote“ und deren Angehörigen zu Wort gekommen. (56) |
Siehe: lebende Hirntote
Vor nicht langer Zeit ist ein hirntot geschriebener 21jähriger Amerikaner namens John Martin im Marin General Hospital im kalifornischen Greenbrae nach zehn Tagen erwacht. Julie Christine wachte am Bett ihres Sohnes, als dieser einige Stunden nach dem Ausschalten der Geräte plötzlich die Augen öffnete und mit den Worten „ich liebe dich“ die Hände seiner Mutter ergriff. Die Beerdigung ihres Sohnes hatte sie bereits vorbereitet. Nicht nur die Angehörigen, sondern ebenfalls die Ärzte zeigten sich mehr als überrascht. (56) |
Siehe: John Martin
Komatöse Patienten, die kraft Definition als tot gelten, gelten nun ebenfalls definitiv nicht mehr als Patienten, sondern als Leichname, mit denen all das angestellt wird, was als erlaubt gilt und wozu das Forschungs- oder Transplantationsinteresse drängt. (57) |
Siehe: irreversibles Koma, Hirntod
Der gegenwärtige Transplantationsrausch, um nicht zu sagen die Transplantationswut, ist übermächtig geworden. (57) |
Siehe: Diffamierung
97 Prozent des Organismus sind beim Hirntod noch lebendig. (57) |
Siehe: 97%
Mit großer Sicherheit hat auch das totgesagte Gehirn noch die Qualität des Lebendigen, denn ein Leichenteil im Organismus würde dessen baldigen Tod verursachen. Es sind lediglich beschreibbare Funktionen nicht mehr wahrnehmbar und messbar. (57) |
Siehe: Autolyse
So gibt es bei „Hirntoten“ das sog. Lazarus-Syndrom, worunter man versteht, dass der Totgesagte die Krankenschwester etwa umarmt, wenn sie das Bett aufschüttelt. (57) |
Siehe: spinale Reflexe
Man spricht bezeichnenderweise vom „Hirntodsyndrom“, obwohl man im allgemeinen unter „Syndrom“ ein Krankheitsbild versteht, welches am lebenden Menschen diagnostiziert wird. Den Tod als Krankheitsbild zu deklarieren, gehört in der Tat zu einer postmodernen Medizin. (57) |
Mediziner bezeichnen in als "Hirntod", Kritiker als "Hirntodsyndrom".
Des weiteren kann es bei „hirntoten“ Männern zu dauerhaften Erektionen kommen, so dass sie unter gewissen Umständen noch Kinder zeugen könnten. Und es ist durchaus möglich, dass Ärzte, die solche Patienten zu Tode definiert haben, aufgrund von Potenzstörungen etwa keine Kinder zeugen können. Was dergleichen Lebensäußerungen anbetrifft, können „Hirntote“ also solchen Ärzten gegenüber weitaus überlegen sein. (58) |
Siehe: spinale Reflexe
Denn sie können u. U. als moderne „Zombies“ oder „Untote“, wie man sie auch schon bezeichnet hat, noch Kinder gebären. Der Vorgang und die Diskussion um das Erlanger Baby haben zur Genüge gezeigt, welcher Sprengstoff in anthropologischer und ethischer Hinsicht hier verborgen ist. ... Schon öfter waren Kinder von totgesagten Müttern – und zwarlebend – geboren worden. Die Erlanger Rettungsaktion hat aberunmissverständlich erwiesen, dass diese Frau keine Leiche war,dass also eine Leiche kein Kind gebären kann. (58) |
Siehe: Diffamierung, schwangere Hirntote
Inzwischen weist die Literatur weltweit mehrere Hundert verschiedene Kriteriengruppen für die Feststellung des „Hirntodes“ auf. So ist es denn auch nicht verwunderlich, dass er längst nicht in allen Ländern akzeptiert wird. (58) |
Für die "mehrere Hundert" fehlt die Quellenangabe, der Nachweis.
Außerdem hört man gar nicht selten das Argument, dass die als hirntot deklarierten, irreversibel komatösen Patienten ohnehin keine Lebenschance hätten, also sterben müssten und dass sie daher für das „organische Recycling“ noch nutzbringend verwendet werden könnten. (59) |
Siehe: irreversibles Koma, Hirntod, Diffamierung
Anästhesiert aber wird durchaus bei der Organentnahme von „Hirntoten“ und sie werden fixiert. Von Kadavern wurde bislang noch nicht berichtet, dass sie bei Sektionen hätten narkotisiert und angeschnallt werden müssen. (60) |
Siehe: Narkose, Schmerz, spinale Reflexe
Und es wäre an der Zeit, ein ganzes Buch vorzulegen über Empfindungen solcher Menschen, die im – auch im sog. irreversiblen – Koma gelegen und später darüber berichtet haben, dass sie also weitaus mehr mitbekommen haben, als utilitaristisch und merkantil ausgerichtete Transplantationschirurgen wahrhaben möchten. (60) |
Siehe: HTD, Trigeminus
Solche Patienten haben zum Teil jedenfalls all das verfolgen können, was mit ihnen angestellt wurde. Das gilt nach glaubwürdigen Berichten auch für jene, die im „Hirntod“ gelegen haben. (60) |
Siehe: Bewusstsein
Genauer gesagt besteht die tatsächliche Wahrscheinlichkeit, dass das Leben, dessen Weiterführung man durch Entnahme eines lebenswichtigen Organs unmöglich macht, das einer lebenden Person ist, während doch die dem menschlichen Leben geschuldete Achtung absolut verbietet, es direkt und positiv zu opfern, wäre es auch zum Vorteil eines anderen Menschenwesens, das man aus guten Gründen glaubt, bevorzugen zu dürfen. (61) |
Siehe: Todesverständnis
Auch die Päpstliche Akademie der Wissenschaften hatim Februar 2005 auf einer Tagung festgestellt, dass der Hirntodnicht Tod des Menschen ist und daher nicht als Voraussetzung fürdie Organtransplantation gelten kann. (61) |
Siehe: PAS 1985, PAS 1989, PAS 2005, PAS 2006, PAS 2012
Mit Blick auf die diesbezügliche Einschätzung der Kirchen macht Klaus Peter Jörns aufmerksam: „Es ist erfreulich, dass die leitenden Bischöfe der beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland inzwischen von der in der Schrift ‚Organtransplantation’ noch akzeptierten Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen abgerückt sind.“ (61) |
Siehe: EKD DBK 1990, DBK 2015
Einen Menschen für tot zu erklären, nur weil Vorgänge im Gehirn mit den Mitteln naturwissenschaftlicher Medizin nicht sichtbar und messbar gemacht werden können, ist fundamental ungerecht und wirklichkeitsfremd. (62) |
Man darf den Menschen nicht einseitig zum „Hirnwesen“ degradieren. (62) |
Siehe: Menschenbild
Das Konstrukt „Hirntod“ ist eine Setzung, für die kein Wahrheits- oder Wahrscheinlichkeitsbeweis angetreten werden kann. (64) |
Siehe: Sicherheit, Irreversibilität, Autolyse
Gehirn und Seele: Was sagen Neurochirurgie und Hirnforschung? (2006)
2006 veröffentlichte Charles Probst den Artikel "Gehirn und Seele: Was sagen Neurochirurgie und Hirnforschung?".[6] Darin heißt es:
Das Gehirn ist nicht vergleichbar mit anderen Organen. Ein Mensch mit transplantiertem fremdem Herzen bleibt dieselbe Person. Aber: Siamesische Zwillinge mit zwei Köpfen sind zwei menschliche Individuen, auch wenn sie nur einen Körper mit einem Herzen haben. (27) |
Das Gehirn ist wesentlich für Ausprägung und Ausdruck der Persönlichkeit, organisch und psychisch, jedenfalls während unseres Lebens in dieser Welt. Zerstörungvon funktionell wichtigen Hirnzonen führt oft trotz der zerebralen Korrekturmöglichkeiten zu entsprechenden Ausfällen: Fokal-umschrieben (z. B. motorische Lähmung), Beeinträchtigung von Gedächtnis, Verhalten und Bewusstsein. (27) |
Auch operative Eingriffe am Gehirnkönnen persönlichkeitsspezifische Eigenschaften verändern oder ausschalten. (27) |
Auch bei den materialistisch eingestellten Hirnforschern (Beispiele: Changeux J. P., Denett D. C., Edelmann G. M.) gibt es verschiedene Richtungen, aber in letzter Konsequenz sagen sie doch: Mentale, sogenannte geistige Funktionen sind Epiphaenomene neuronaler Prozesse und werden durch diese erzeugt, mit Erfahrungen und Wissen von Individuum (ontogenetisch) und Gattung Mensch (phylogenetisch) als Grundlage. – In letzter Konsequenz: Das Ich ist ein Konstrukt des Gehirns– Seele und Geist gibt es nicht. – Diese materialistische Sicht wird in Frage gestellt durch klinische Beobachtungen sowie auf Grund der beschränkten Kompetenz der Hirnforschung. (28) |
Vorerst möchte ich hinweisen auf eine mir bekannte medizinisch unerklärliche Heilung: Eine 31-jährige Patientin war seit Jahren blind, taub und halbseitengelähmt durch schwere Schädigungen von Seh- und Hörnerven sowie des Gehirns nach eitriger Hirnhautentzündung. In Lourdes kam es zur spontanen, vollständigen und dauernden Heilung. (28) |
In Lourdes wurden 1858 bis 2002 nur 66 von insgesamt ca. 7.000 gemeldeten Fällen als Wunder anerkannt.– Gut belegte Fakten, aber selten. (29) |
Viele Hirnfunktionen übersteigen die Möglichkeiten der heutigen Wissenschaft,so etwa die Einheit der Erfahrung im zeitlichen Ablauf, beispielsweise bei der Rückdatierung: Leisere Töne brauchen länger als lautere, um im Gehirn registriert zu werden. Beim Hören von Musik mit verschieden lauten Komponenten wird ein leiser Ton, der an sich später bewusst würde, auf die entsprechende Stelle sozurück datiert, dass Melodie und Rhythmus der Musik als Ganzes korrekt und koordiniert erlebt werden. (29) |
Für viele von ihnen existiert die geistige Seele des Menschen und auch andere Lebewesen sind beseelt – Was sie auch in ihren Publikationen festhalten, so beispielsweise: – Constantin von Monakow (1853–1930), Begründer von Neurologie und Hirnforschung der Universität Zürich. |
Somit:„Das Gehirn gehört dem Ich, nicht umgekehrt.“ (30) |
Grundsätzlich liegt die Kompetenz zur Todesdiagnose beim Arzt, was schon Papst Pius XII. betont hat (24. 11. 1957). Die Diagnose „Hirntod“ beruht heute in allen mir bekannten zivilisierten Ländern auf klar definierten klinisch/apparativ feststellbaren Befunden (Klinisch: Tiefe Bewusstlosigkeit, Fehlen der Spontanatmung und der Hirnstammreflexe). (33) |
Bei einem sicher Hirntoten ist das ganze Gehirn inkl. Hirnstamm definitiv ausgefallen: die Blutzufuhr zum Gehirn ist unterbrochen. (33) |
Siehe: Durchblutungsstop
Eine viele Stunden andauernde Aktion des menschlichen Herzens ist ja sogar möglich, nachdem das Organ dem Körper entnommen und in eine sauerstoffhaltige Lösung gelegt wird. (34) |
Der organische Tod verläuft immer dissoziiert ,d. h. nicht überall gleichzeitig. Das gilt auch für die seit altersher bekannte Todesdiagnose (klassische Todeszeichen nach Herz/Kreislauf-Stillstand), wobei Lebensvorgänge auf untergeordneter Stufe in Organen und Gewebsverbänden zum Teil über längere Zeit andauern, wenn auch weniger auffällig als beim Hirntoten. So wurden beispielsweise im Knochen einer 2300 Jahre alten Mumie strukturell und funktionell voll intakte Enzyme gefunden (Lit. Oduncu F., 1998). (34) |
Sowohl nach der klassischen als auch nach der Hirntod-Diagnose gilt grundsätzlich: Sämtlichen feststellbaren Restfunktionen fehlen die übergeordnete Steuerung und Koordination zugunsten des ganzen Individuums. Daher lautet die von den meisten Fachleuten heute vertretene Auffassung, dass der mit Sicherheit eingetretene Ganztod des Gehirns (inkl. Hirnstamm) ein wesentliches Kriterium ist für den schon erfolgten Tod des Menschen. Auf Grund dieser medizinischen Erkenntnisse hat mir Msgr. Dr. Clemens J. von der Glaubenskongregation im Auftrag von Joseph Cardinal Ratzinger bereits am 19. 1. 1996 u. a. geschrieben: „... Wenn nämlich das gesamte Gehirn abgestorben ist, sind die verschiedenen Funktionen des menschlichen Organismus nicht mehr miteinander verbunden,es fehlt das Einende Prinzip, die Seele.“ (34) |
Wenn auch die Trennung der Seele vom Leib direktempirisch nicht fassbar ist, so gibt es doch schlüssige Indizien dafür, dass dieser Vorgang beim Hirntoten erfolgt ist. (34) |
Papst Johannes Paul II.sprach in diesem Zusammenhang beim Internationalen Kongress für Organtransplantation (Rom, 29. 8. 2000) von einer „moralischen Gewissheit“ als ausreichende Grundlage für eine ethisch-moralisch korrekte Handlungsweise. Entsprechend positive Stellungsnahmen gibt es auch von vielen Bischöfen sowie von Bischofskonferenzen. (34) |
Für jene, welche die Organentnahme zur Transplantation bei Hirntoten aus Gewissensgründen trotzdem ablehnen, weil sie eine absolute Sicherheit postulieren, können noch folgende Überlegungen hilfreich sein: Um einem anderen Menschen zu helfen und ihn zu retten, darf ich zwar mein ewiges Heil nicht aufs Spiel setzen. Ich bin aber gehalten, materielle Güter, unter Umständen bis zum höchsten Gut – mein Leben – einzusetzen. Wenn dies sogar für einen Gesunden gilt, wieviel eher für einen Hirntoten, unter Voraussetzung der Zustimmung. (34f) |
Im Hirtenbrief der nordischen katholischen Bischöfe vom 11. 2. 2002 heißt es u. a.: „... Eine Organspende kann die letzte freie Liebestat einer Person auf Erden sein.“ (35) |
Hirntod und Organspende (1997)
1997 veröffentlichte Karl Lenzen den Artikel "Hirntod und Organspende".[7] Darin heißt es:
Mit „Risiko" meint der Theologe wohl nicht allein, daß es sich bei der ärztlichen Bewertung immer um einen Diagnose handelt, die nicht mit einer juristischen Tatsachenfeststellung identisch ist. Als Theologe ist sich Gründel wohl auch darüber klar, daß der Tod wohl erst bei der Trennung von Leib und Seele eintritt. Und genau da sollte bei einem künstlich beatmeten Patienten bedacht werden, daß der Zeitpunkt, zu dem die Seele dem Körper entweicht, empirisch nicht verifizierbar ist. Dazu gibt es keine lehramtliche Äußerung, kann es auch keine geben. Mit diesem Risiko soll der Patient oder potentielle Spender also leben. (88) |
Die Bevölkerung ist sich heute mehr als vordem bewußt, daß das Sterben kein punktuelles Ereignis, sondern ein Prozeß ist, bei dem die Hirntoddiagnose jene Zäsur bedeutet, von der an sich die künstliche Verlängerung des Sterbeprozesses durch fremdnützige Weiterbehandlungsmaßnahmen ohne Zustimmung des Betroffenen selbst verbietet. (85) |
Die Hirnfunktionen sind das Sterblichste am Menschen. So schnell wie das Gehirn stirbt kein anderes Organ; denn das Gehirn reagiert auf Sauerstoffmangel am empfindlichsten. Nach Absetzen der künstlichen Beatmung kommt es in der Regel schon nach 3 Minuten zum Herzstillstand, eine Zeitspanne also, in der sich medizinische Maßnahmen zur Vorbereitung einer Organentnahme nicht durchführen lassen. Ist die Diagnose Hirntod abgesichert, so mag zwar noch nicht der Tod des Menschen sicher festzustellen sein, ganz sicher aber das Ende des Behandlungsauftrages. Es sollte nicht übersehen werden, daß dann das Ende des Sterbeprozesses unumkehrbar eintritt, und zwar sehr schnell, so man nicht in ihn eingreift. (85) |
Dann aber zu behaupten, mit der Beendigung der Behandlung töte man, klingt aus dem Munde der Verfechter einer gesetzlichen Festlegung des Todeszeitpunkts wenig überzeugend, ja bösartig, wenn man auch noch behauptet, ohne die gesetzliche Definition töte man den hirntoten Patienten durch die Organentnahme (so Prof. Hans-Ludwig Schreiber, F.A.Z. 24. 2. 1997). Dieses Totschlagsargument wird auch nur vorgebracht, um der Forderung nach einer gesetzlichen Todesdefinition Nachdruck zu verleihen. Bei dem dann gesetzlich für tot Erklärten handelt es sich nach Auffassung der Protagonisten einer Todesdefinition nicht mehr um einen Menschen, sondern um eine Leiche. Auf diesem Schleichweg erhofft man sich eine größere Bereitschaft der Angehörigen,
der Organentnahme zuzustimmen. Insbesondere will man mit der Todesdefinition der engen Zustimmungslösung entgehen. (85) |
Das Argument, die deutsche Transplantationsregelung müsse genügend Organe für Transplantationen sicherstellen, ist verfassungsrechtlich wenig überzeugend und in hohem Maße utilitaristischer Natur. Damit wäre das eigentliche Problem angesprochen, nämlich die Frage nach den Ursachen für die Umorientierung von der Rücksichtnahme auf Individualrechte hin zu einer interessenorientierten Medizin. Sie hat in den Vertretern der Bioethik ihre Wegbereiter. Sie verbreiten die Utopie von einem glücklichen Leben ohne Erkrankungen auf Kosten einer neuen Solidarität. Dazu will man ein neues soziales Verpflichtungsgefühl dafür wecken, daß man sich den Bedürfnissen einer modernen Medizin zu fügen habe. Dies soll nicht als Zumutung, sondern als Normalität empfunden werden. Und damit das legitim erscheint, muß diese Normalität gesetzlich ausgeformt werden. (85) |
Siehe: Utilitarismus
Das beginnt mit der Ermöglichung der Verfügungsgewalt über Ungeborene und endet mit der Sozialpflichtigkeit Sterbender. (85) |
Siehe:
Damit das rechtlich getarnt wird, führt man das Güterabwägungsprinzip nun auch für den Lebensschutzbereich ein. Und selbst Bischöfe scheuen davor nicht zurück, wie die kirchliche Scheinerteilungspraxis zeigt. Individualrechte werden so relativiert, abwägbar und verfügbar. Diese neue Ethik begleitet die Menschenrechtstradition wie ein Grabgesang. Solche Entwicklungen werden natürlich „wissenschaftlich" begleitet, jedoch möglichst an der Öffentlichkeit vorbei. (86) |
Siehe: Güterabwägung
Begehrt aber der Betroffene dagegen auf, daß er nur noch wie Rohstoff behandelt und zum Objekt herabgewürdigt wird, so sucht man über die Ersatzeinwilligung zum Ziel zu kommen, wobei man den Angehörigen bittet, Trost darin zu finden, daß man so immerhin anderen Menschen dient. Man unterstellt das angebliche Interesse des Betroffenen immer dann, wenn dieser es versäumt, sich rechtzeitig schriftlich dagegen abzusichern. (86) |
Siehe: Diffamierung, Entscheidungen
Das alles aber wird von dem Gedanken beherrscht: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz". Die Bedeutung des Begriffs „Spende" ist der pragmatischen technikimmanenten Ethik verlorengegangen. Eine Seele-Existenz bei einem künstlich Beatmeten, aber noch keineswegs Verblichenen anzuerkennen oder auch nur für noch möglich zu halten, brächte große Schwierigkeiten. Man glaubt, wertfrei nur auf rein biologischer Grundlage entscheiden zu können. Dabei ist schon die Behauptung kühn, man könne den Ausfall aller Hirnfunktionen in jedem Fall absolut sicher nachweisen. (86) |
Siehe: Todesverständnis, Sicherheit, Autolyse
Bioethisches Zweckdenken, das nicht bereit ist, sich mit den Argumenten der philosophischen Anthropologie auseinanderzusetzen, ist der Rechtfertigung der Organentnahme nicht dienlich. (86) |
Siehe: Todesverständnis
Solange die Frage der Gleichsetzung eines irreversiblen Hirnversagens mit dem Tod des Menschen in der Wissenschaft kontrovers diskutiert wird, solange die Transplantationsmedizin nicht umfassend darüber aufklärt, was eine Organentnahme für den Betroffenen und seine Angehörigen bedeutet, solange nicht das individuelle Recht auf einen natürlichen Tod umfassend geachtet wird, solange wird die Spendebereitschaft abnehmen. (86) |
Siehe: Entscheidungen
Die Erlanger Rettungsaktion - Verlauf und Ertrag (1993)
Hermann Schneider veröffentlichte 1993 den Artikel "Die Erlanger Rettungsaktion - Verlauf und Ertrag".[8] Darin heißt es (Das ungeborene Kind wird in dem Artikel "Siegfried" genannt):
Da selbst schwer hirnverletzte junge Menschen manchmal wieder zum Leben erwachen, wie das Beispiel des Handballers J. Dekkarm (131 Tage im Koma) zeigt, wäre es sogar bei einer Nichtschwangeren Unrecht gewesen, die Beatmung nach kurzer Zeit einzustellen, solange sie noch nicht hirntod war. Nachdem der Hirntod eingetreten war, hätte sich der Herztod kaum eine Woche aufhalten lassen, wenn Marions Zustand nicht durch ihr Kind wunderbar stabil gehalten worden wäre. So klein er war, versorgte Siegfried seine Mutter über die Plazenta mit lebenswichtigen Hormonen. |
Die Antwort auf die Frage, ob Siegfried von Marion und ihren Eltern angenommen und erwünscht war, ist ein klares Ja: So lange vor dem Geburtstermin war der Kinderwagen schon gekauft! (167f) |
Die auf 65 000 DM veranschlagten Kosten für Siegfrieds Rettung waren durch Marions Arbeits-Unfallversicherung gedeckt. Ansonsten hätte man nur ein Spendenkonto nennen müssen, und die nötige Summe wäre bald zur Hand gewesen. (168) |
Nachdem Siegfried 40 Tage in seiner hirntoten Mutter sich gesund und normal entwickelt, eine Länge von 23 cm und ein Gewicht von 300 g erreicht hatte, verlor er unerwartet sein 20 Wochen altes Leben in der Nacht zum 16. 11. 1992 durch eine spontane Fehlgeburt. Am Abend davor war bei Marion ein Temperaturanstieg gemessen worden, der auf eine leichte Lungeninfektion hindeutete. Die sofortige Ultraschalluntersuchung zeigte, daß das Kind sich normal bewegte. Kurz nach Mitternacht setzten plötzlich Wehen ein und es kam tot zur Welt. Nach eingehenden Betrachtungen stellten die Ärzte 12 Stunden später die Beatmung ein (ohne Organe entnommen zu haben). (172f) |
Diejenigen, die Siegfried den Tod gewünscht hatten, atmeten auf, konnten wieder schlafen und „ihre gefurchte Stirn glätten". Manche jubelten und priesen sein Sterben als „eine Gnade der Natur". Die Pflegekräfte berichteten übereinstimmend, sie hätten Marion und ihr Kind „mit großer Freude" gepflegt, sie gestreichelt und mit ihnen geredet. Der Fortgang der Schwangerschaft, das sichtbare Wachsen des Bauches habe alle entzückt und angespornt. Von Überarbeitung oder moralischen Problemen habe niemand etwas gespürt. (173) |
Das Ende des Lebens: verfügbar? (1981)
1981 veröffentlichte Paul Marx den Artikel "Das Ende des Lebens: verfügbar?".[9] Darin heißt es:[Anm. 1]
Euthanasielegalisierung und Bestrebungen dazu treten in den Vereinigten Staten in vier verschiedenen Formen auf: — erstens die Neudefinition des Todes, |
Dies zeigt auf, dass noch 1982 das Hirntodkonzept als Euthanasie aufgefasst wurde.
1968 entwarf ein ad-hoc-Ausschuß der Harvard Universität neue Kriterien, um die Todesdefinition mit gegenwärtigen und zukünftigen Techniken der Organtransplantation in Einklang zu bringen, einschließlich dessen, was ziemlich unklar als „Hirntod" bezeichnet wird. (4239) |
"Hirntod" beschreibt klar und deutlich den pathophysiologischen Zustand.
Es sind jedoch in verschiedenen amerikanischen Staaten Gesetzentwürfe eingebracht worden, denenzufolge irreversibles Koma, d. h. „Hirntod", in den Katalog der anerkannten Todeskriterien aufgenommen werden soll, und in drei Staaten sind solche Gesetze erlassen worden. (4240) |
Siehe: irreversibles Koma, Hirntod
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Paul Marx beruft sich im Wesentlichen auf Hans Jonas.
Einzelnachweise
- ↑ Leo Lennartz: Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende. In: Theologisches 45 (09/10 2015), 428-432. Nach: http://www.theologisches.net/files/2015%20-%20Theol%20-%2009%20+%2010.pdf Zugriff am 22.05.2020.
- ↑ Christian Erk: Die Explantation vitalen organischen Materials „ex cadavere“. Oder: Was macht einen lebenden Körper zu einem Leichnam? In: Theologisches 44 (Mrz/Apr 2014), 109-130. Nach: http://www.theologisches.net/files/2014%20-%20Theol%20-%203%20+%204.pdf Zugriff am 10.10.2020.
- ↑ Raphael E. Bexten: Hirntod: Lebendiger Körper - tote Person? Wer stiftet hier Verwirrung? In: Theologisches 44 (Nov/Dez 2014), 561-569. Nach: http://www.theologisches.net/files/2014%20-%20Theol%20-%2011%20+%2012.pdf Zugriff am 10.10.2020.
- ↑ Josef Schumacher: Anmerkungen zur Frage der Organspende und der Organtransplantation. In: Theologisches 38 (Nov/Dez 2008), 343-366). Nach: http://www.theologisches.net/files/Theol11-12_2008.pdf Zugriff am 10.10.2020.
- ↑ Manfred Balkenohl: Der Hirntod – Zur Problematik einer neuen Todesdefinition. In: Theologisches 39 (Jan./Feb. 2007), 51-64. Nach: http://www.theologisches.net/files/Theol1-2_2007.pdf Zugriff am 10.10.2020.
- ↑ Charles Probst: Gehirn und Seele: Was sagen Neurochirurgie und Hirnforschung? In: Theologisches 36 (Jan/Feb 2006), 27-42. Nach: http://www.theologisches.net/files/theo106.pdf Zugriff am 10.10.2020.
- ↑ Karl Lenzen: Hirntod und Organspende. In: Theologisches 27 (Mrz 1997), 83-86. Nach: http://www.theologisches.net/files/27_Nr.3.pdf Zugriff am 10.10.2020.
- ↑ Hermann Schneider: Die Erlanger Rettungsaktion - Verlauf und Ertrag. In: Theologisches 25 (Mai 1993), 167-176. Nach: http://www.theologisches.net/files/23_Nr.5.pdf Zugriff am 10.10.2020.
- ↑ Paul Marx: Das Ende des Lebens: verfügbar? In: Thoelogisches Nr. 137 (Sep. 1981), 4233-4243. Nach: http://theologisches.net/files/1981_Nr.137.pdf Zugriff am 10.10.2020.