Alexandra Manzei: Unterschied zwischen den Versionen

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* http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/tag-der-organspende-die-debatte-ueber-den-hirntod-ist-noch-nicht-beendet-1656078.html
* http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/tag-der-organspende-die-debatte-ueber-den-hirntod-ist-noch-nicht-beendet-1656078.html
* http://www.deutschlandfunkkultur.de/organspende-auf-dem-pruefstand-die-transplantationsmedizin.1008.de.html?dram:article_id=281486
* http://www.deutschlandfunkkultur.de/organspende-auf-dem-pruefstand-die-transplantationsmedizin.1008.de.html?dram:article_id=281486
* https://www.presse.uni-augsburg.de/unipressedienst/2016/april-juni/2016_075 </ref> bevor sie Soziologie studierte. "Ich bin dann 1987 aus der Krankenpflege raus, nachdem ich nebenher das Abitur nachgeholt und Soziologie studiert hatte, und wollte nie mehr etwas mit Medizin zu tun haben."<ref name="fr">Wer noch warm ist, ist nicht tot. In: Frankfurter Rundschau (22.05.2012) Nach: http://www.fr.de/politik/interview-organspende-regelung-wer-noch-warm-ist-ist-nicht-tot-a-843826 Zugriff am 1.5.2017.</ref>
* https://www.presse.uni-augsburg.de/unipressedienst/2016/april-juni/2016_075 </ref> bevor sie Soziologie studierte. "Ich bin dann 1987 aus der Krankenpflege raus, nachdem ich nebenher das Abitur nachgeholt und Soziologie studiert hatte, und wollte nie mehr etwas mit Medizin zu tun haben."<ref name="fr">Alexandra Manzei: Wer noch warm ist, ist nicht tot. In: Frankfurter Rundschau (22.05.2012) Nach: http://www.fr.de/politik/interview-organspende-regelung-wer-noch-warm-ist-ist-nicht-tot-a-843826 Zugriff am 1.5.2017.</ref>


Alexandra Manzei prägte das Abschalten der künstlichen Beatmung eines jungen Hirntoten. Sie beschreibt es so:
Alexandra Manzei prägte das Abschalten der künstlichen Beatmung eines jungen Hirntoten. Sie beschreibt es so:

Version vom 17. Januar 2020, 06:17 Uhr

Alexandra Manzei hat "15 Jahre lang als Krankenschwester hirntote Patienten auf die Organentnahme vorbereitet",[1] bevor sie Soziologie studierte. "Ich bin dann 1987 aus der Krankenpflege raus, nachdem ich nebenher das Abitur nachgeholt und Soziologie studiert hatte, und wollte nie mehr etwas mit Medizin zu tun haben."[2]

Alexandra Manzei prägte das Abschalten der künstlichen Beatmung eines jungen Hirntoten. Sie beschreibt es so:

Wir haben dann von außen in das Zimmer geblickt und darauf gewartet, dass das Herz des jungen Mannes zu schlagen aufhört. Das hat sich sieben oder acht Minuten hingezogen. Danach verändert der Patient sein Äußeres hin zu einer Leiche. Als ich diese Differenz erlebte, war mir klar, Hirntote sind keine Leichen. Diese Erfahrung war es, die mich später bewogen hat, mich mit dem Thema Hirntod wissenschaftlich auseinanderzusetzen.[2]

Schriften

Die Transplantationsmedizin muss ersetzt werden (29.03.2014)

Dass es sich aber bei Hirntoten um Tote handelt, wird nicht im Gesetz festgelegt, sondern erst durch die Richtlinien der Bundesärztekammer, denen unser Gesetzgeber das 1997 mit der damals neuen Regelung zugesprochen hat.[3]

Nach § 3 TPG ist die Organentnahme nur zulässig, wenn "der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist".

Bevor es diese Definition des Hirntodes gab, die Mitte letzten Jahrhunderts entstanden ist, war bei Patienten, die beatmet sind, konnte man beobachten, dass sie nicht versterben.[3]

Man hat erkannt, dass sich dieser Zustand nicht verbessert und nach 8 Tagen unweigerlich zum Zusammenbruch des Blutkreislaufes führt. Siehe: Pierre Wertheimer und Pierre Mollaret - 1987 erschien ein Artikel mit diesem Fazit: Zwischen Februar 1983 und Juli 1986 gab es in der Klinik 53 Hirntote. Sie alle erlitten innerhalb der ersten 8 Tage einen irreversiblen Herzstillstand, nur einer erst nach 17 Tagen.[4]

Das heißt, das war sozusagen schon von dem Beginn an – in dieser Bestimmung des Hirntodes liegt ein durchaus strategisches Interesse, an Organe zu gelangen.[3]

Zunächst stand die Beendigung der Therapie im Mittelpunkt, siehe: Pierre Wertheimer (1960).

Für mich sind Hirntote Sterbende (08.02.2013)

Bis 1968 galt ein Mensch als tot, wenn Herztätigkeit und Atmung irreversibel zum Stillstand gekommen waren.[5]

Für Frankreich wurde dies bereits im Jahre 1966 beschlossen. Siehe Chronik/Hirntod

In Deutschland gilt das Hirntod-Konzept seit 1997.[5]

In Deutschland haben wir seit dem Jahr 1997 das TPG, aber die erste "Entscheidungshilfe zur Feststellung des Hirntodes" brachte die BÄK bereits im Jahre 1982 heraus.[6]

Spender und Empfänger sind aber beide Patienten, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen.[5]

Organspender sind keine Patienten, sondern Hirntote.

Auch wenn das Gehirn unwiederbringlich erloschen ist, stirbt nach neuen Studien nicht automatisch der gesamte Organismus.[5]

Mit den "neueren Studien" ist wohl die von Alan Shewmon gemeint. Dieser veröffentlichte seine Studie im Jahr 1998. Doch bereits im Jahr 1997 heißt es in der "Entscheidungshilfen zur Feststellung des Hirntodes": "Das Fortbestehen einer Schwangerschaft widerspricht nicht dem eingetretenen Hirntod der Mutter. Eine Schwangerschaft wird endokrinologisch von der Plazenta und nicht vom Gehirn der Mutter aufrechterhalten."[7] Man wusste in Deutschland seit dem Medienrummel um Marion Ploch im Jahr 1992, dass schwangere Hirntote Wochen und Monate intensivmedizinisch weiterbehandelt werden können und damit den Blutkreislauf stabil gehalten werden kann.

Hirntote Patienten können auch nach dem Abschalten der Beatmung noch eine Zeit lang weiterleben.[5]

Ja, ihnen schlägt dann noch für ca. 2-5 Minuten noch das Herz, manchmal noch etwas länger.

Um die Beschaffung von Organen überhaupt zu ermöglichen, setzte die Kommission das irreversible Koma ganz pragmatisch als neues Todeskriterium fest.[8]

Der Tod wurde mit dem Hirntod nicht vorverlegt, sondern präzisiert. Siehe: Es gibt nur einen Tod (SAMW)

Tot oder lebendig? (2013)

In der "Arbeitshilfe zum Weitergeben" 2/2013 veröffentlichte Alexandra Manzei den Artikel "Tot oder lebendig? Über die Unzulänglichkeiten des Hirntodkonzepts".[9] Darin heißt es:

Entsprechend finden sich weder in den Informationen der Krankenkassen noch der BzgA und der DSO Erläuterungen zu den intensiven Debatten zum Hirntodkonzept, die auch in Deutschland zurzeit stattfinden. Die Kernargumente dieser Debatten werden im Folgenden dargestellt. (51)

Die Argumenten gegen das Hirntodkonzept finden sich auch in diesem Wiki.

Der Gesetzgeber überantwortet es der Medizin, die Gleichsetzung von Hirntod und Tod eines Menschen zu begründen. (51)

Muss denn ein Gesetzgeber seine Entscheidungen begründen? Wie lautet die Begründung, dass wir in Deutschland Rechtsverkehr haben? Wie lautet die Begründung, dass wir eine gesetzliche Erbfolge haben? Der Gesetzgeber hat indirekt in §3 TPG den Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt.

Was als Tod – und Leben – verstanden wird, ist vielmehr eine kulturelle, eine religiöse, eine gesellschaftliche Frage. (52)

Im Vorfeld der Verabschiedung des TPG wurden neben den beiden großen Kirchen auch der BMD und verschiedene andere Gruppen und Verbände zu ihrer Auffassung von Hirntod und Organspende befragt. Diese Diskussion ist somit in den 1990-er Jahren bereits gelaufen.

Jeder und jede sollte für sich frei und ohne Druck entscheiden können, ob er bzw. sie das Hirntodkonzept – also die Annahme, dass hirntote PatientInnen tot sind – für sich akzeptieren kann und unter diesen Bedingungen einer Organentnahme am Lebensende zustimmen möchte. (52)

Dieser Satz ist widersprüchlich: Wenn ich das Hirntodkonzept ablehne, ist es für mich "am Lebensende", andernfalls ist es für mich "nach meinem Tod". Damit erfüllt dieser Satz nicht das, was die Verfasserin im 1. Absatz ihres Artikels forderte, eine ergebnisoffene Aufklärung.

Menschen, die im irreversiblen Koma lagen, starben nicht – wachten aber auch nicht mehr auf. (53)

Alle 1959 beschriebene Hirntote erlitten binnen 8 Tagen nach Feststellung des Hirntodes einen irreversiblen Herzstillstand. Auch von den zwischen 1983 und 1986 in einer US-Klinik anfallenden 53 Hirntote erlitten 52 trotz fortgesetzter intensivmedizinischer Behandlung innerhalb der ersten 8 Tage einen irreversiblen Herzstillstand, nur einer erst nach 17 Tagen. Siehe: Alan Shewmon

Denn untersucht werden können ja nur Fälle, bei denen nach Feststellung des Hirntodes keine Organe entnommen werden, da durch die Organentnahme in jedem Fall der Tod eintreten würde. (55)

Es konnten auch die vielen Hirntoten nicht untersucht werden, die nach Feststellung des Hirntodes ein Therapieende erfuhren.

In der Fachliteratur werden etliche Fälle benannt, die klinisch zwar als hirntot diagnostiziert wurden, bei denen jedoch mit apparativer Diagnostik eine Durchblutung des Gehirns nachgewiesen werden konnte. (55)

Dies war jedoch eine Sickerblutung oder eine spät nach Feststellung des Hirntodes durchgeführte Untersuchung.

In der Schweiz und Großbritannien etwa werden OrganspenderInnen beider Entnahme deshalb narkotisiert, in Deutschland nicht. (55)

Die Narkose wird in der Schweiz nicht gegen vermeintliche Schmerzen gegeben, sondern zur Unterdrückung der spinalen Reflexe. In Großbritannien wird keine Narkose gegeben.

Schmerzmittelzu geben hieße anzuerkennen, dass essich bei Hirntoten nicht um Tote handelt,sondern um schwerkranke Sterbende. (55)

Siehe: spinale Reflexe

Wie notwendig hier Aufklärung wäre, zeigen Studien, die die zum Teil große Uninformiertheit (auch von ExpertInnen) nachgewiesen haben. (56)

Diese Uninformiertheit einer Expertin zeigt auch diese Seite auf.

Eine ehrliche, offene, repressionslose Aufklärung über die Widersprüche der Organspende am Lebensende wäre das mindeste, was man Menschen zugesteht, über deren Körper man zum Nutzen Dritter verfügen möchte. (57)

Eine solche Aufklärung wünsche ich mir auch. - Über die Organe werden nicht "verfügt", sie werden gespendet, werden verschenkt.

Wer noch warm ist, ist nicht tot (22.05.2012)

Daher werden den Hirntoten in einigen Krankenhäusern sogar Schmerz- und Beruhigungsmittel gegeben. Das soll aber vor allem verhindern, dass das Personal verunsichert wird.[2]

Hirntote können keine Schmerzen empfinden. Es werden daher bei der Organentnahme keine Schmerzmittel verabreicht. Es sollen damit spinale Reflexe unterdrückt werden.

Sie prüfen, ob bestimmte Grundfunktionen des Gehirns noch da sind beziehungsweise eben nicht. Zum Beispiel der Babinski-Reflex.[2]

Der [Babinski-Reflex] Babinski-Reflex gehört in D/A/CH nicht zur HTD.

Sie prüfen den Atemreflex, dazu wird das Beatmungsgerät abgestellt, was heute nur mit Zustimmung der Angehörigen gestattet ist.[2]

Für den Apnoe-Test braucht man keine Zustimmung der Angehörigen.

Der Patient wird zur Organentnahme an den OP übergeben, und dort sind es dann ganz andere Pflegende und Ärzte, die mit ihm zu tun haben und wieder andere, die ihn anschließend in den Keller bringen. Das macht man, damit nicht diejenigen, die den Patienten betreut haben, ihn als Leiche zu sehen bekommen, kalt, weiß, steif.[2]

In den meisten Fällen wird nach der HTD die künstliche Beatmung abgeschaltet.[10] Dann wird der Tote auch kalt, weiß und steif. Das Personal der Intensivstation kennt somit sehr wohl, wie Tote aussehen. Eine Rückkehr des Organspenders nach der Organentnahme auf die Intensivstation macht keinen Sinn, da er keine intensivmedizinische Behandlung mehr braucht.

Das gültige Hirntodkonzept wurde 1968 durch eine Kommission der Harvard Medical School entwickelt. Ein Jahr zuvor war es erstmals gelungen, ein menschliches Herz zu transplantieren. In der Folge entstand ein Bedarf an frischen Spenderorganen. Um die Beschaffung von Organen überhaupt zu ermöglichen, setzte die Kommission das irreversible Koma ganz pragmatisch als neues Todeskriterium fest.[2]

Die erste publizierte Beendigung einer künstlichen Beatmung nach Feststellung des Hirntodes war im Jahr 1960, die erste Organtransplantation aus einem Hirntoten im Jahr 1964, die erste Herz-TX im Jahr 1967. Dies zeigt deutlich, dass den Hirntod vor der Organtransplantation gab. Siehe: Chronik/Hirntod

Insgesamt fand er 175 Fälle, bei denen nach dem Abstellen der Beatmung nicht sofort der Tod eingetreten war. Zwischen Hirntod und Herzstillstand lag vielmehr ein Zeitraum von mehr als einer Woche bis hin zu 14 Jahren.[2]

Bei keinem dieser 175 Hirntoten wurde dauerhaft die künstliche Beatmung abgeschaltet, denn sonst wäre das geschehen, was Alexandra Manzei bei dem jungen Mann erlebte (siehe oben) und sie so geprägt hat, eine Asystolie. Siehe: Alan Shewmon

Hinzu kommt, dass sich mit neuen technischen Verfahren bei Patienten, die als hirntot diagnostiziert sind, ohnehin noch Aktivitäten im Gehirn nachweisen lassen.[2]

Was versteht Alexandra Manzei unter "Aktivitäten im Gehirn"? Zwei Gehirnzellen mit Stoffwechsel sind auch "Aktivitäten im Gehirn", sind aber keinesfalls ein funktionierendes Gehirn.

Menschliches Leben ist in erster Linie an den menschlichen Organismus geknüpft. Wer warm ist, sich bewegt und sogar zeugungsfähig ist, ist ein Mensch, kein Toter.[2]

Dann ist der lebende Mensch keine psychosomatische Einheit, sondern ein Organismus mit Stoffwechsel.

Dass etwas unbewusst ausgelöst wird, heißt ja nicht, dass man nicht mehr lebt.[2]

Dann hat im Jahr 1780 der Froschschenkel von Luigi Galvani noch gelebt.

Wenn man anerkennen würde, dass Hirntote Sterbende sind, dann müsste man die Organspende als aktive Sterbehilfe werten.[2]

Dann ist das Abschalten der künstlichen Beatmung nach Feststellung des Hirntodes, was die Alternative zur Organentnahme ist und häufiger erfolgt als die Organentnahme,[11] auch aktive Sterbehilfe?

Der Empfänger einer Spenderleber benötigt im Jahr Medikamente im Wert von 150000 Euro.[2]

Die Mutter eines lebertransplantierten Kindes gibt im Jahr 2013 die jährlichen Kosten von knapp 2.700 Euro an.[12] Erwachsene Lebertransplantierte, die ich persönlich kenne, nennen mir Jahresbeträge von unter 15.000 Euro, meist unter 10.000 Euro.

Die Zahl der potenziellen Spender sinkt wahrscheinlich sogar weiter, weil es den sprichwörtlichen Organspender, also den verunglückten Motorradfahrer, Gott sei dank seltener gibt.[2]

Im Jahr 2012 eine solche Aussage zu treffen, ist an den Fakten vorbeigeredet. Seit dem Jahr 2009 veröffentlicht die DSO die Prozentzahlen der Organspender nach Ursachen. Dabei sind die Schädelhirntraumen (Unfälle) immer zwischen 13% und 19%, die Hirnblutungen hingegen immer über 50%.

Der Tod als Konvention. (2012)

2012 veröffentlichte Alexandra Manzei den Buchbeitrag "Der Tod als Konvention. Die (neue) Kontroverse um Hirntod und Organtransplantation".[13] Darin heißt es:

{{Zitat2 Beim Hirntod, so ist in der Kongressveröffentlichung nachzulesen, handele es sich keineswegs um den Tod des Menschen, es gäbe vielmehr gute Gründe anzunehmen, dass es sich bei hirntoten Patienten um Sterbende handele. Um den Tod des Menschen feststellen zu können, sei es nicht ausreichend, den Kriterien des Todes zu suchen, es müsse vielmehr nach den Kennzeichen des Lebens gesucht werden, denn dort, wo noch Zeichen des Lebens vorhanden seien (wie Atmung, Herzschlag, Kreislauf etc.), „ist kein Tod, dort lebt der Mensch, seine Seele ist noch nicht vom Leib getrennt“. (2)}} Diese Veröffentlichung des Jahres 2005 war nur von einer Minderheit der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften (PAS) unterzeichnet. Es war kein offizielles Papier der PAS. Dieses folgte 2006. Dort heißt es in der Zusammenfassung: "Um Konsistenz zu erreichen, ist eine wichtige erste Abklärung, dass Hirntod ist kein Synonym für Tod, bedeutet nicht Tod oder ist nicht gleichbedeutend mit Tod, sondern der 'ist' der Tod."[14] Alexandra Manzei veröffentlichte ihren Buchbeitrag 2012. Damit liegen 5 Jahre zwischen dem offiziellen Bericht der PAS und dem Buchbeitrag von Alexandra Manzei.

Er erinnerte daran, dass lebenswichtige Organe ausschließlich „es cadavere“ entnommen werden dürften, so dass es niemals zu einer Gefährdung von Leben und Identität des Spenders kommen dürfe. (2)

Damit sprach er sich nicht gegen den Gesamthirntod aus, sondern gegen DCD.

Hirntote, so heißt es nun auch dort, sind nicht als Tote, sondern vielmehr als Sterbende zu begreifen, deren Gehirn irreversibel geschädigt ist. (3)

Diese Meinung vertrat eine Minderheit des PCB.

Obwohl die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse also auch in Deutschland kontrovers diskutiert wurden, blieb eine offene gesellschaftliche Debatte bisher (März 2012) weitgehend aus. (3)

Wie soll über den Hirntod eine gesellschaftliche Debatte geführt werden, wenn ein Teil der die geistigen Elite Deutschlands (Prof.) eine fehlerhafte Vorstellung von Hirntod hat?

Dass eine solche Aufklärung jedoch unbedingt von Nöten wäre, zeigen nicht nur diverse Studien, die die zum Teil weitreichende Uninformiertheit von Experten sowie Laien zum Thema nachgewiesen haben. (4)

Zu dieser Gruppe der uninformierten Experten kann, wie diese Seite zeigt, auch die Verfasserin des Buchbeitrags gezählt werden.

Auch wenn Hirntote keine Toten, sondern Sterbende seien, ließen sich –auf der Basis vorheriger Zustimmung –Organe auch im Rahmen des „assistierten Suizids“ entnehmen. (5)

Da meist nach Feststellung des Hirntodes ein Therapieende erfoglt, wäre dies auch ein "assistierter Suizid". Papst Pius XII. sagte 1957 dazu, dass man den Patienten sterben lassen darf. Er sprach nicht von Suizid.

Wie entstand die Vorstellung, ein Mensch könne tot sein obwohl sein Körper noch lebt? (6)

Siehe: Todesverständnis und intermediäres Leben

Darüber hinaus bedürfte für den Abbruch einer sinnlosen medizinischen Therapie auch prinzipiell keiner neuen Definition des Todes. Der Abbruch einer sinnlosen medizinischen Behandlung rechtfertigt sich nicht erst durch den Tod des Menschen. (8)

Es gibt Hinterbliebene von Hirntoten, die wollen den Hirntod ihres Angehörigen nicht akzeptieren und bestehen daher auf eine Weiterführung der Behandlung. Um sich gegen solche Forderungen schützen zu können, brauchen die Ärzte nach Feststellung des Hirntodes die Verpflichtung zum Therapieende. Dies ist nur über den Tod des Menschen möglich. Siehe: Kostenübernahme

... die Weiterbehandlung des Patienten zum Zwecke Dritter: die sogenannte Spenderkonditionierung. Gälte der Patient als Lebender, so müsste die in seinem Sinne zwecklose Behandlung abgebrochen werden. (9)

Die Lebendspende einer Niere oder einem Teil der Leber ist auch zum Zweck Dritter. Bei einer Todspende ist es Wunsch des Hirntoten bzw. seiner Hinterbliebenen, dass die Organe gespendet werden. Daher sind die zitierten Worte gegenstandslos.

Gilt er jedoch als Leiche, so besitzt er nicht mehr den moralischen und rechtlichen Status einer Person, denn Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sind an Lebendigkeit geknüpft. Sein Körper gilt dann als Sache, die zwar einer gewissen Sorgfaltspflicht unterliegt, deren Verwendung für fremde Zwecke jedoch nicht ausgeschlossen ist. (9)

Dann ist der Körper eines Menschen, der eine Niere oder einen Teil seiner Leber gespendet hat, auch eine Sache?

Festzuhalten bleibt, dass es damals nur deshalb einer neuen Todesdefinition bedurfte, weil eine Organentnahme bei Sterbenden (also Lebenden) in dieser Zeit weder rechtlich noch moralisch durchsetzbar war. Das ist heute in vielen Ländern anders. (9)

In den meisten Nationen wird das Hirntodkonzept anerkannt.

Vergleicht man die Kriterien der Hirntodbestimmung der Ad hoc-Kommission mit der Festlegung des Hirntodkonzeptes, wie sie heute durch den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer festgelegt wird, dann zeigt sich, dass sich die Kriterien verändert haben. Hirntote müssen heute weniger tot sein als früher, ... (9)
Während die Hirntoten der Ad hoc-Kommission nicht nur bewusstlos, reflexlos und ohne Spontanatmung, sondern auch reglos sein mussten, gilt das Kriterium der Reglosigkeit für Hirntote heute nicht mehr. (10)

Zwar wurde 1968 in medizinischer Unkenntnis von der Ad-Hoc-Kommission noch der Ausfall des gesamten zentralen Nervensystems und absolute Regungslosigkeit gefordert, doch schon 1969 korrigierte diese Ad-Hoc-Kommission ihre eigene Richtlinie, weil sie so nicht zu erfüllen war.

z. B. der sogenannte Apnoe-Test durchgeführt wird: Hierbei wird dem Patienten längere Zeit die Atemluft entzogen, um zu testen, ob er wieder von selber atmet. Dadurch wird in jedem Fall das Gehirn geschädigt. (9)

Wenn der Apnoe-Test nach den Vorgaben der BÄK durchgeführt wird, kommt es zu keiner Schädigung des Gehirns.

Diskutiert wird auch, ob es gerechtfertigt ist, Rettungspatienten, die potentielle Organspender sein könnten, Schmerzmittel zu verweigern, um ihre Organe nicht zu schädigen. (9)

Hirntote können keine Schmerzen empfinden, siehe: Schmerz

Seit Mitte der 70er Jahre gelten vielmehr 17 verschiedene Reaktionsweisen als mit dem Hirntod vereinbar, ja sogar mehr noch als „klinische Zeichen des Todes“. Laut Statistik der Transplantationsmedizin sind bis zu 75% aller Hirntoten in der Lage, reflektorische Bewegungen der Extremitäten, des Rumpfes, des Nackens u.a.m. zu vollziehen. (10)

Siehe: intermediäres Leben

Ebenfalls vereinbar mit dem Tod seien Blutdruck-, Blutzucker-und Temperaturschwankungen sowie das Fortbestehen einer Schwangerschaft. (10)

Siehe: schwangere Hirntote

Der Patient muss – genau wie vor der Hirntoddiagnose auch – gewaschen und gebettet sowie medikamentös und intensivmedizinisch versorgt werden. Darüber hinaus müssen, wie bei allen anderen Patienten auch, die Vitalzeichen (sic!), wie Puls, Blutdruck, Atemfrequenz etc. gemessen und dokumentiert werden. Angesichts dieser nahezu unveränderten Betreuung des nunmehr hirntoten Patienten ist es für das Personal –ebenso, wie für die Angehörigen –emphatisch nur schwer nachvollziehbar, dass es sich hierbei um einen Toten handeln soll. (11)

Dies wird nur bei Fortsetzung einer bestehenden Schwangerschaft bis zur Geburt des Kindes und bei Organentnahme gemacht. Bei Ersterem will man erreichen, dass das ungeborene Kind überlebt, bei Zweiterem dass die Organempfänger möglichst gute Organe erhalten. In den meisten Fällen jedoch ist dies nach Feststellung des Hirntodes nicht mehr nötig, da Therapieende erfolgt.

Nicht zuletzt ist an dieser Stelle die Belastung der Angehörigen zu erwähnen. Laut § 6 Abs. 2 TPG steht es ihnen zu, den Verstorbenen nach der Organentnahme noch einmal zu sehen. Nehmen sie dieses Recht in Anspruch (wo von zumeist abgeraten wird) nehmen sie spätestens jetzt die Differenz zwischen der lebendigen Erscheinung vor der Entnahme und der Erscheinung als Leiche danach wahr. (12)

Von wem wird abgeraten? Wer hat diese Untersuchung durchgeführt, um von "meist" schreiben zu können?

Erstens war (und ist) es wissenschaftlich umstritten, ob Bewusstseinsfunktionen nur in der Großhirnrinde, oder im gesamte Gehirn angesiedelt sind oder ob nicht vielmehr die komplexe Bewusstseins-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit des Menschen einer systemischen Interaktion des gesamten Organismus mit dem Gehirn bedarf. (13)

Man kann über alles streiten, doch nach medizinischem Wissen ist ohne Gehirn kein Bewusstsein möglich.

Zweitens handelt es sich bei der besonderen Wertschätzung, die die Personalität hier als genuin menschliche Eigenschaft erfährt, um eine spezifisch moderne, westliche Deutung, die ihren Ursprung letztlich in der Descartes‘ schen Trennung von res cogitans und res extensa hat und kulturell keineswegs von allen Gesellschaften geteilt wird. (13)

Der Mensch besitzt Geist. Dieser entspringt dem Gehirn. Dies sind Fakten und haben nichts mit einer Descartes‘ schen Trennung zu tun.

Drittens lässt sich das Bewusstseinsargument auch auf Patienten anwenden, die keineswegs im Sterben liegen. Es gibt Komapatienten, sogenannte Apalliker, die jahrelang bewusstlos sein können, ohne von Maschinen abhängig zu sein und ohne zu sterben. Diese Patienten leben, ohne über Bewusstsein im oben genannten Sinne zu verfügen. (13)

An ihnen lässt sich noch Gehirnaktivität feststellen, wenngleich kein Bewusstsein. Daher ist der Hirntod nicht nach Bewusstsein definiert, sondern nach Funktionsausfall des Gehirns.

Bei Patienten mit sogenanntem Locked-in-Syndrom funktioniert zwar das im Stammhirn angesiedelte Atemzentrum sowie jegliche, vom zentralen Nervensystem ausgehende Sensibilität und Motorik des Körpers nicht mehr, die Bewusstseinsfunktionen, die dem Großhirn zugeschrieben werden, sind jedoch vollständig erhalten. Patienten mit sogenanntem Locked-in-Syndrom sind insofern zwar abhängig von apparativer Unterstützung und Pflege; mit Hilfe technischer Unterstützung sind sie jedoch auch in der Lage, Fragen zu beantworten, zu lesen, fernzusehen usw. (13)
Die Hirnrinde könne, so konstatieren die Hirnforscher Gerhard Roth und Ursula Dicke schon 1994 „nichts von ihren Leistungen vollbringen ohne den Rest des Gehirns, gleichgültig ob es um Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken, Bewusstsein, Sprache, Handlungsplanung und motorische Steuerung geht. (13)

Daher Gesamthirntod, d.h. nicht das Großhirn oder das Kleinhirn oder der Hirnstamm müssen irreversibel ausgefallen sein, sondern alle drei müssen irreversibel ausgefallen sein.

Darüber hinaus seien die meisten Verrichtungen unseres täglichen Lebens ohnehin nicht von bewusstem Erleben begleitet. Im Gegenteil, je komplizierter eine Leistung, im motorischen Bereich, wie z.B. Fahrrad fahren oder Klavier spielen, desto schwieriger sei es, sie unter bewusster Aufmerksamkeit durchzuführen. (13)

Diese Fertigkeiten haben wir aber einmal bewusst erlernt. Sie sind nun als zusammenhängende Bewegungsabläufe in unseren Gehirnzellen abgespeichert, als Teil der Datenbank unseres Lebens.

Insofern käme dem Gehirn aus biologischer Sicht keineswegs eine herausragende Funktion für die Organisation des Lebendigen zu. (14)

Siehe: Sonderstellung des Gehirns

Anfang der 1980er Jahre wurde vom Präsidenten der USA eigens eine Kommission zur Klärung der Todesdefinition einberufen, die sich dazu entschloss, beide Argumente zu verknüpfen, sowohl das anthropologische oder Bewusstseins-Argument als auch das biologische Argument der vegetativen Integrationsleistung des Gehirns. (14)

Das PCB wurde zur Frage der Abtreibung einberufen. Es hat sich anschließend noch mit dem Thema Hirntod beschäftigt. Siehe: PCB

Diese Interessen änderten sich erst Mitte des 20. Jahrhunderts mit der Hirntodkonzeption: zwar blieb die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt des Behandlungsabbruchs auch hier von Bedeutung, der Wunsch, dem Patienten durch einen Behandlungsabbruch nicht zu schaden, rückte jedoch gegenüber dem Interesse, andere Kranke mit seien funktionstüchtigen Organen zu versorgen, in den Hintergrund. (16)
Diese Umkehrung der Interessen ist für die heutige Diskussion aus zwei Gründen von Bedeutung. Zum einen ist es wichtig daran zu erinnern, dass mit der moralischen Forderung der Sozialpflichtigkeit hirntoter Patienten, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens an ihrem Ende tangiert wird. Zum anderen fand mit der beschriebenen Umkehrung der Interessen im Umgang mit der Grenze zwischen Leben und Tod eine Art Bannbruch statt: In Folge der Hirntoddefinition wurden verschiedene Todesdefinitionen diskutiert, die dem Motto folgten „so tot wie nötig und so lebendig, wie möglich“ (16)

So wird es von den Kritikern dargestellt. Dabei existierte anfangs die Frage um den Hirntod losgelöst vom Thema der TX. So losgelöst sollte auch die Diskussion um den Hirntod geführt werden.

Alexandra Manzei beschreibt als 5 "Todeskonzepte": a) die Leichenschau, b) der klinische Tod oder Herz-Lungen-Tod, c) der Gesamthirntod, d) der kortikale Tod oder Teilhirntod, e) der kontrollierte Tod. (16-19)

Damit legt Alexandra Manzei ein deutliches Zeugnis ab, dass sie den Tod nicht verstanden hat:
a) die Leichenschau stellt die Irreversibilität des Herz-Lungen-Todes fest
b) der klinische Tod ist nur ein Kreislaufstillstand, der meist durch Reanimation behoben werden kann. Der Herz-Lungen-Tod ist erst Tod, wenn die Irreversibilität eingetreten ist, d.h. mit dem Hirntod.
c) der Gesamthirntod ist das sicherste Todeszeichen. Damit ist der Mensch tot.
d) der Teilhirntod ist in D/A/CH kein Tod, sondern nur der [[Gesamthirntod].
e) mit dem kontrollierten Tod meint Alexandra Manzei den Herz-Tod für die DCD-Spende. Diese ist in Deutschland verboten.

Beachtet man in den verschiedenen Todesdefinitionen die zunehmende Vorverlagerung des Todeszeitpunktes, so verstärkt sich der Eindruck einer von Transplantationsmedizinischen Interessen geleiteten Grenzziehung zwischen Leben und Tod. (19)

Dies ist ein unhaltbares Konstrukt der Autorin, denn immer wird der Hirntod als der Tod des Menschen angesehen: bei a) ist es eine andere Form des Nachweises des Hirntodes, bei b) ist der Hirntod noch nicht eingetreten, bei c) ist es der Hirntod, bei d) ist der Hirntod in D/A/CH noch nicht erfüllt, bei e) wird der Herzstillstand für 2-10 Minuten - je nach Nation- dem Hirntod gleichgesetzt, nicht aber in Deutschland.

Zum anderen lassen neue technische Verfahren der Bildgebung die gängige Hirntoddiagnostik als unzureichend erscheinen: Mit Hilfe der funktionalen Magnetresonanz-Tomografie (fMRT) und Positronen-Emissions-Tomografie (PET) lassen sich bei als hirntot diagnostizierten Patienten noch Aktivitäten im Gehirn nachweisen. (19)

Der Hirntod ist in §3 TPG definiert als Funktionsausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Wenn einzelne Zellen und Zellverbände im Gehirn noch Stoffwechsel haben - das drücken diese Untersuchungen aus -, besagt es nicht, dass es hier noch funktionierende Bereiche gibt.

Der US-amerikanische Neurologe und Kinderarzt, D. Alan Shewmon führte 1998 eine Studie durch, in der er mehr als 12000 medizinische Quellen auf dokumentierte Fälle von Hirntod untersuchte, bei der Patienten das Abschalten der Beatmungsmaschinen länger als eine Woche überlebten hatten. (19)
Insgesamt fand er 175 Fälle, bei denen nach dem Abstellen der Beatmung nicht sofort der Tod eingetreten war. Zwischen Hirntod und Herzstillstand lag vielmehr ein Zeitraum von mehr als einer Woche bis hin zu 14 Jahren. (20)

Alan Shewmon führte die Studie nicht 1998 durch, sondern in den Jahren davor. 1998 veröffentlichte er seine Studie. Bei allen diesen Hirntoten wurde die künstliche Beatmung fortgesetzt, denn Eigenatmung und Hirntod schließen sich gegenseitig aus. Bei jeder HTD wird durch den Apnoe-Test überprüft, ob die Eigenatmung erloschen ist. Siehe zum Zeitraum: Alan Shewmon

Unterstützt wird diese Kritik am Hirntodkonzept zudem durch eine Studie, die bis 2003 weltweit 10 Fälle dokumentiert, bei denen eine schwangere Hirntote von einem lebenden Kind entbunden wurde. (20)

Siehe: lebende Hirntote

Möglicherweise liegt die Anzahl jener Hirntoten, die nicht tot sind, jedoch noch viel höher. Erforscht werden können ja nur Fälle, bei denen nach Feststellung des Hirntodes keine Organe entnommen werden, da durch die Organentnahme in jedem Fall der Tod eintreten würde. In all jenen Fällen, in denen Organe entnommen werden, ist das Hirntodkonzept also nicht falsifizierbar! (20)

Nach Feststellung des Hirntodes erfolgt nicht nur Organentnahme, sondern meist Therapieende, da festgestellt wurde, dass der Blutkreislauf nur zeitlich begrenzt aufrecht erhalten werden kann. Dies wird hier nicht erwähnt.

Zweitens würde sie bestimmte menschliche Existenzweisen, denen wir Schutzwürdigkeit im Sinne der Menschenwürde zuerkennen – wie Embryonen oder Locked-In-Patienten – ausschließen. (21)

Für die Locked-In-Patienten gilt, dass ihnen nicht alle Hirnstammreflexe ausgefallen sind. - Für die Embryonen gilt, dass die 3. Säule der HTD fehlt, der Nachweis der Irreversibilität.

Drittens gibt es außer dem irreversiblen Koma viele andere Erkrankungen, bei denen die Atmung und die (biologische) Interaktionsfähigkeit nur mit technischen Mittel aufrechterhalten werden können, ohne dass die betroffenen Patienten deshalb als tot erachtet würden, wie beatmete und reanimierte Patienten, Patienten mit Herzschrittmachern, Dialyse-patienten, extreme Frühgeburten u. a. m. Bei diesen und vielen anderen Erkrankungen ist die Technik grade kein Argument für den Tod, sondern muss als Erweiterung und Ermöglichungsbedingung des Lebendigen begriffen werden. (21)

Bei allen diesen funktioniert noch das Gehirn funktionsfähig.

Eine solche Regelung wäre jedoch aus zwei Gründen problematisch. Zum einen würde sie der in Deutschland bisher noch verbotenen aktiven Sterbehilfe entgegenstehen. (22)

Bei der aktiven Sterbehilfe wird aktiv der Sterbeprozess eingeleitet, sodass der Tod binnen Minuten eintritt. Wenn Hirntote nicht mehr als Tote, sondern als Sterbende angesehen werden, kann bei Therapieende oder Organentnahme nicht von aktiver Sterbehilfe gesprochen werden, sondern höchstens von einem Sterben-lassen.

Ob Bewusstsein, Kognition oder Handlungs-und Kommunikationsfähigkeit, jede Zuschreibungvon Eigenschaften als genuin menschlich birgt die Gefahr, all jenen die menschliche Würde abzusprechen, die über diese Eigenschaften nicht verfügen. Mit gutem Grund ist das Prinzip der Menschenwürde deshalb ja auch universell gedacht. Es gilt für alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Hauffarbe, Eigenschaften oder Kompetenzen. (22)

Die Menschenrechte gelten nur für Menschen, d.h. für Lebende, nicht für Tote, denn Tote sind keine Menschen mehr. Tote sind zwar menschliche Körper, aber keine Menschen mehr.

Bei Patienten mit apallischem Syndrom konnte so eine zumindest halb so große Hirnstoffwechselaktivität wie bei gesunden Patienten nachgewiesen werden und in der Großhirnrinde waren sogar Reaktionen auf Schmerzreize nachweisbar. Mit der klinischen Diagnostik, die heute im Rahmen der Hirntoddiagnostik obligatorisch ist, werden solche Prozesse nicht erfasst und können insofern für Hirntote nicht ausgeschlossen werdenl (23)

Apallisches Syndrom besitzt zwar eine Schädigung des Gehirns, ist aber kein Hirntod. ()

Möglicherweise erklären sich hierdurch verschiedene, in der Fachliteratur benannte Fälle, die klinisch zwar als hirntot diagnostiziert wurden, bei denen aber mit apparativer Diagnostik eine Durchblutung des Gehirns nachgewiesen werden konnte. Damit ließe sich dann auch erklären, warum bei hirntoten Patienten während der Organentnahme Blutdruck und Herzfrequenz sprunghaft ansteigen und auch die Konzentration der Stresshormone im Blut zunimmt. Britische Narkoseärzte forderten aufgrund dieser Schmerzreaktionen bereits vor 10 Jahren, Organspender bei der Entnahme zu narkotisieren. So ließe sich vermeiden, dass die Organspender Schmerzen empfinden und vor allem ließe sich verhindern, dass sich das Pflegepersonal weigere, bei der Organentnahme zu assistieren. (23)

Diese Durchblutung des Gehirns war jedoch keine 100%-ige Durchblutung, sondern eher eine Sickerblutung, die jedoch nicht für die Versorgung des ganzen Gehirns ausgereicht hat. - Der Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz lassen sich anders beschreiben, insbesondere über die aus der Nebenniere ausgeschütteten Hormonen. - In Großbittanien gilt der Hirnstammtod. Damit ist es möglich, dass zumindest Teile des Großhirns noch funktionieren und somit Schmerzen empfinden können. In D/A/CH ist dies wegen dem hier geltenden Gesamthirntod unmöglich.

Es scheint, als sei die Therapie des Organersatzes per se von jeglicher Überprüfung und Kritik ausgenommen. (23)

Die Medizin hat aktuell (2019) keine bessere Behandlungsmöglichkeit als TX. Die Forschung bemüht sich in verschiedenen Richtungen um einen Ersatz, kann aber noch nichts einsatzfähiges aufweisen.

Sieht man sich jedoch die wenigen vorhandenen statistischen Daten zur Anzahl gemeldeter und potentieller Hirntoter an (denn nur die sind es ja, die für eine sogenannte postmortale Organspende in Frage kommen!), dann zeigt sich, dass die Anzahl der Hirntoten niemals ausreichen würde und auch noch niemals ausgereicht hat, um den Organbedarf der Transplantationsmedizin zu decken. (25)

Sollte man deswegen nicht versuchen, so viel als möglich Menschenleben zu retten? Ist ist ein Mensch wert, sein Leben nicht zu retten? Warum wird nicht hier vom Lebensschutz gesprochen?

Als Gründe für den steigenden Organbedarf wäre vielmehr u.a. die steigende Re-Transplantationsrate in Deutschland zu nennen: Patienten, die einmal ein Spenderorgan bekommen haben, werden nach der Abstoßung (bei Nieren) oder beiGefahr der Abstoßung (z. B. Herz) bevorzugt erneut auf die Warteliste gesetzt. Neuere Studien gehen von bis zu sieben Re-Transplantationen in Deutschland aus. (25)

Siehe: Re-Transplantation ()

Es sind, so ließe sich verkürzt sagen, grade auch die Erfolge der Transplantationsmedizin, die zu einem steigenden Bedarf an Organen führen. (25)

Soll deswegen die Transplantationsmedizin erfolgloser arbeiten? Ist es nicht jeder Mensch es wert, sein Leben zu retten?

Zum anderen wird durch die öffentlich forcierte Praxis der Lebendspende ein moralischer Anspruch auf den Körper des Anderen (zumeist nahen Verwandten oder Bekannten) aufgebaut, der nicht nur die Beziehungsstruktur von Paaren und betroffenen Familien schwer belastet. (26)

In der seelsorglichen Begleitung bei Lebendspenden ist die Spendebereitschaft deutlich vorherrschend, während fast alle Organempfänger eher Hemmungen haben, das Organ anzunehmen. Hier von einem Anspruchsdenken zu schreiben, ist eine Verkennung der Sachlage.

Übersehen würdedabei auch – und das ist abschließend unbedingt festzuhalten – dass die Therapie des Organersatzes auch für die Empfänger mit schwerwiegenden medizinischen Problemen behaftet ist und dass die Betroffenen danach keineswegs gesund sind. Zwar ist für viele mit der Organtransplantation ein Zugewinn an Lebensqualität und Lebenszeit verbunden, gesund sind die Betroffenen jedoch nicht. Im Gegenteil: Da immer noch alle Organe, die von nicht-verwandten Spendern stammen, vom Empfängerkörper abgestoßen werden, müssenOrganempfänger ihr Leben lang Medikamente schlucken, die ihr Abwehrsystem schwächen, sogenannte Immunsuppressiva. Folge ist ein durch die Medikamente bedingtes erhöhtes Krebsrisiko, eine erhöhte Infektanfälligkeit und daraus resultierenden, zum Teil schwerwiegende Folgeerkrankungen (wie Lungenentzündungen und andere systemische Infekte) und nicht zuletzt eine Schädigung der Organe selbst, wie der Neurologe Andreas Zieger schreibt. (26)

Die Organempfänger hatten die Wahl zwischen einen baldigen Tod oder der TX mit den hier genannten Folgen. Diese Folgen wurden den Organkranken beim Aufklärungsgespräch genannt. Dennoch haben sich die Organpatienten für die TX entschieden. Siehe: Krokodilstränen

ass es einem Patienten nach der Behandlung besser gehen sollte als vorher, versteht sich von selbst; die Abwehr von Kritik an schwerwiegenden Nebenwirkungen wird dadurch nicht gerechtfertigt. (27)

Es ist eine persönliche Entscheidung jedes einzelnen Organpatienten, ob der die Möglichkeit einer TX nutzt. Diese Entscheidung sollte respektiert werden.

Angesichts der Tatsache, dass es überwiegend sogenannte Zivilisations- und Suchtkrankheiten sind, die in ihren Spätfolgen durch Organverpflanzungen therapiert werden, wäre hier sowohl die Förderung von Präventionsmaßnahmen als auch von alternativen medizinischen Therapien ins Auge zu fassen. (27)

Es fehlt hier der Beleg, dass es "überwiegend sogenannte Zivilisations- und Suchtkrankheiten" seien, die eine TX bräuchten.

Wie die politische Diskussion in Deutschland weiter verläuft lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehen. Ich vermute jedoch, dass sich die in vielen europäischen Ländern und den USA offen geführte Debatte um das Hirntodkonzept in Zeiten des Internet nicht auf die Dauer aus der öffentlichen Diskussion in Deutschland heraushalten lässt. (28)

()

Dürfen wir Begehrlichkeiten wecken, die gesunde Menschen dem moralischen Anspruch aussetzen, Teile ihres Körpers spenden zu sollen? (28)

Diese Begehrlichkeiten werden auch bei Plätzen in Alten- und Pflegeheimen geweckt: Dort warten noch weitaus mehr Menschen darauf, dass ein anderer Mensch stirbt (damit sie diesen Platz im Heim bekommen). ()

Vielmehr ist eine breite öffentliche und offene Debatte zu fordern, die sich weder auf Expertengremien beschränkt noch unliebsame Argumente von vorne herein ausgrenzt. (28)

Damit eine sachlich korrekte Diskussion geführt werden kann, sind zunächst die Experten auf einen korrekten Sachstand zu bringen. Dies zeigt allein diese Seite.

Gewalt des Todes (2000)

2000 veröffentlichte Alexandra Manzei den Artikel "Gewalt des Todes - Bemächtigung des Lebens: die Transplantationsmedizin und die Bestimmung des Todes".[15] Darin heißt es:

Grenzüberschreitungen, wie beispiels­weise die Verschiebung von Anfang und En­de des Lebens, sind es jedoch nicht allein, ... (88)

Jeder größere Fortschritt der Medizin brachte eine Grenzüberschreitung und zuweilen auch eine vermeintliche Grenzverschiebung zwischen Leben und Tod mit sich.

Damit wird ein Umgang mit dem Tod in Frage ge­stellt, der seit der Begründung der Medizin als Erfahrungswissenschaft durch Hippokrates (ca. 460-370 v. Chr.) und Claudius Galenosvon Pergamon (129-199 n. Chr.) in der abend­ländischen Tradition Gültigkeit besaß. Als Merkmale des Todes galten die für jeden Menschen sinnlich wahrnehmbare Lei­chenstarre, die Kälte des Körpers, die fehlen­de Atmung und das nicht mehr vorhandenen Schlagen des Herzens. (89)

Während dieses Zeitabstandes von rund 2000 Jahren hat sich das Todesverständnis mehrmals geändert. So galt im 18. Jh. jemand als tot, wenn er sich nicht mehr bewegte.

Zunächst wurde dieser Zustand jedoch keineswegs mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt, sondern als irreversibles Koma (coma depasse) bezeichnet. (89)

Monate vorher brachte Pierre Wertheimer einen Artikel über 4 Hirntote mit der Überschrift "sur la mort du système nerveux" (Der Tod des Nervensystems) heraus. Auch Jacques Descotes und Michel Jouvet brachten zuvor einen Artikel über Hirntote mit der Überschrift heraus "death of the central nervous system" (Tod des zentralen Nervensystems).

Anstatt sich auf der politischen Ebene kritisch mit dem Für und Wider des medizinisch-technischen Fortschritts' auseinander zu setzen, hinkt die gesellschaftliche Diskussion seinen Folgen hinterher und legitimiert ex post die beste­hende Praxis. (89)

Im Vorfeld zum TPG fand eine rege politische Auseinandersetzung über den Hirntod statt.

Die Kombination beider Argumente erzeugt viel­mehr bei Menschen, die der Organspende, aus welchen Gründen auch immer, skeptisch gegenüberstehen, in einem doppelten Sinne Schuldgefühle: Zum einen wird den Einzel­nen die Schuld am Tod von kranken Men­schen angelastet (so genannter ,Tod auf der Warteliste') und zum anderen wird ein egois­tisches, eigennütziges Verhalten unterstellt, sofern die eigene Gesundheit für die Betrof­fenen einen hohen Stellenwert besitzt. (90)

Soll wegen dieser Schuldgefühle nicht mehr gesagt werden, dass man mit Organspende Menschenleben rettet? Dass täglich rund drei Menschen sterben, deren Leben durch einer rechtzeitigen Organspende hätte gerettet werden können? - Als ehemalige Krankenschwester, die Hirntote gepflegt hat, sollte die Autorin um die Gesundheit von Hirntoten wissen.

Schuldgefühle werden zusätzlich ver­stärkt, wenn unterstellt wird, bei bestimmten Krankheiten sei der Organersatz die einzig mögliche Therapieform, zu der es quasi ,von Natur aus' keine Alternativen gäbe. (90)

Auch das ist faktisch richtig. Soll es aber deswegen nicht mehr genannt werden dürfen?

Eine Kritik der Transplantationsmedi­zin findet so in den Medien und öffentlichen Diskussionen nur wenig Raum und letztlich kein Gehör. (91)

Es ist umgekehrt: Kritik an Hirntod und TX ist wesentlich häufiger in den Medien zu lesen, als sachlich korrekte Informationen.

Und nicht nur soziale Ursachen werden vernach­lässigt, auch andere medizinische Heilungs­verfahren werden wenig erforscht oder gar nicht erst mit Forschungsgeldem bedacht. (91)

Es wird in allen Richtungen geforscht, aber akltuell (2019) ist TX das Beste, was die Medizin den Organpatienten anbieten kann.

Das Traumziel der Gewebeingenieure ist jedoch die Herstellung funktionsfähiger innerer Organe. Das sei, so Mikos und Mooney(1999), beispielsweise beim Herzen jedoch erst in zehn oder zwanzig Jahren zu erwarten (vgl. Geisler 1999) (93)

Wir haben jetzt 2019 und sind damit diese 20 Jahre weiter, doch von einem künstlichen Organ sind wir noch immer weit entfernt. Dies verdeutlicht, wie schwierig die technische Umsetzung ist.

Zitate

Organ Shortage (Jan. 2016)

Es scheint unbestreitbar zu sein, dass das Problem des Organmangels durch eine Erhöhung der Zahl der Spenderkarteninhaber gelöst werden könnte. Die Grundidee ist, dass bei ausreichender Anzahl von Spenderkarteninhabern - wenn beispielsweise jeder Bundesbürger eine Spenderkarte unterschreiben würde - es also genügend Organspender gäbe, um den Bedarf zu decken.[16]

Es ist keine Aussage bekannt, dass der Bedarf dadurch zu decken sei, wenn alle Bürger einen Organspendeausweis hätten.

Handbuch Sterben und Menschenwürde (2012)

Der US-amerikanische Neurologe und Kinderarzt D. Alan Shewmon führte 1998 eine Studie durch, in der er mehr als 12000 medizinische Quellen auf dokumentierte Fälle von Hirntod untersuchte, bei denen Patienten das Abschalten der Beatmungsmachinen länger als eine Woche überlebt hatten.[17]

Alan Shewmon führte die Studie nicht im Jahr 1998 durch, sondern veröffentlichte 1998 das Ergebnis. - Bei keinem dieser Hirntoten wurde das Beatmungsgerät entfernt, denn Hirntod und Eigenatmung schließen sich gegenseitig aus: entweder Hirntod, dann keine Eigenatmung, oder Eigenatmung, dann kein Hirntod.

Zur einfachen Verdeutlichung, was der Zustand Hirntod bedeutet: Hirntote im Vergleich mit Patienten, bei denen nach Patientenverfügung das Therapieende gewünscht wird.

Fähigkeit Patientenverfügung Hirntod
Kommunikation sich mitteilen können unmöglich unmöglich
Können gehen, sprechen, singen, musizieren, balancieren unmöglich unmöglich
Wahrnehmung sehen, hören, riechen, schmecken, tasten möglich unmöglich
Bewusstsein denken, planen, erfinden, kreativ etwas erschaffen möglich unmöglich
Erinnerung was man erlebt hat (DuL) möglich unmöglich
Wissen was wir gelernt haben (DuL) möglich unmöglich
Gefühle Liebe, Hass, Vertrauen, Angst, Hoffnung, Sorge möglich unmöglich
Eigenatmung atmet selbstständig, wenn auch schwer möglich unmöglich
Hirnstammreflexe Licht-, Lidschluss-, ... Atem-Reflex vorhanden nicht vorhanden
Homöostase Körpertemperatur, Wasserhaushalt gestört sehr gestört
Herzschlag vorhanden vorhanden
Verbesserung des Zustandes? sehr unwahrscheinlich völlig unmöglich
gewünscht Mord?
Das "unmöglich" ist beim Hirntod deswegen dauerhaft, weil die Gehirnzellen im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm seit Eintritt des Hirntodes so schwer geschädigt sind, dass sie nicht nur nie wieder funktionieren werden (irreversibel). Sie befinden sich in einem so weit fortgeschritten Sterbeprozess, dass dieser unaufhaltsamen geworden ist und der nach Tagen des Hirntodes mit der Auflösung des Gehirns (Autolyse) endet.

Welche Medizin wollen wir? (26.10.2010)

Alexandra Manzei: Welche Medizin wollen wir?[18]

Durch mindestens 175 allein bis 1998 dokumentierte Fälle ist wissenschaftlich belegt, dass nach dem Abstellen der Beatmung bei Hirntoten nicht sofort der Tod eintritt. Zwischen Hirntod und Herzstillstand lag vielmehr ein Zeitraum zwischen einer Woche und 14 Jahren.

Zur Definition des Hirntodes gehört u.a., dass keine selbständige Atmung erfolgt – auch in den USA! Wird daher bei einem Hirntoten die Beatmung abgestellt, schlägt das Herz keine 14 Minuten mehr, geschweige denn 14 Jahre.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. http://frblog.de/organspende Zugriff am 1.5.2017.
  2. a b c d e f g h i j k l m n Alexandra Manzei: Wer noch warm ist, ist nicht tot. In: Frankfurter Rundschau (22.05.2012) Nach: http://www.fr.de/politik/interview-organspende-regelung-wer-noch-warm-ist-ist-nicht-tot-a-843826 Zugriff am 1.5.2017.
  3. a b c Alexandra Manzei im Gespräch mit Christopher Ricke: "Die Transplantationsmedizin muss ersetzt werden". In: Deutschlandfunk (29.03.2014) Nach: http://www.deutschlandfunkkultur.de/organspende-auf-dem-pruefstand-die-transplantationsmedizin.1008.de.html?dram:article_id=281486 Zugriff am 3.5.2017.
  4. Victor W. Lee, Robert M. Hauck, Mary C. Morrison, Tien T. Peng, Edward Fischer, Anthony Carter (Section of Nuclear Medicine and Section of Neurosurgery, Boston City Hospital, Boston University School of Medicine, Boston, Massachusetts) in "J Nucl-Med 28:1279-1283,1987.
  5. a b c d e Alexandra Manzei. Zitiert nach: Tanja Wolf: "Für mich sind Hirntote Sterbende". In Westdeutsche Zeitung (08.02.2013) Nach: http://www.wz.de/home/ratgeber/verbraucher/fuer-mich-sind-hirntote-sterbende-1.1231754 Zugriff am 1.5.2017.
  6. http://www.aerzteblatt.de/archiv/138767 Zugriff am 1.5.2017.
  7. http://www.aerzteblatt.de/archiv/6339 Zugriff am 1.5.2017.
  8. Freia Peters: Die große Angst vor der Vorverlegung des Todes. In: N24 (13.01.2013) Nach: https://www.welt.de/politik/deutschland/article112732112/Die-grosse-Angst-vor-der-Vorverlegung-des-Todes.html Zugriff am 1.5.2017.
  9. Alexandra Manzei: Tot oder lebendig? Über die Unzulänglichkeiten des Hirntodkonzepts. In: Arbeitshilfe zum Weitergeben 2/2013. Nach: http://www.ahzw-online.de/download/51_57_Tod_oder_lebendig.pdf Zugriff am 12.08.2019.
  10. http://www.dgni.de/images/stories/pdf/150224_stellungnahme_hirntod_dgn_dgnc_dgni_final.pdf Zugriff am 1.5.2017.
  11. http://www.dgni.de/images/stories/pdf/150224_stellungnahme_hirntod_dgn_dgnc_dgni_final.pdf Zugriff am 1.5.2017.
  12. http://www.erziehungskunst.de/artikel/forum/thema-organtransplantation-ein-muss-fuer-die-oberstufe Zugriff am 11.5.2017.
  13. Alexandra Manzei: Der Tod als Konvention. Die (neue) Kontroverse um Hirntod und Organtransplantation. In: Michael v. Anderheiden, Wolfgang U. Eckart, Handbuch Sterben und Menschenwürde. Berlin 2012. Nach: https://www.philso.uni-augsburg.de/lehrstuehle/soziologie/sozio7/publikationen_vortraege/PDFs-zu-Publikationen/Manzei_Der-Tod-als-Konvention_In_Anderheiden_Eckart_2012_Handbuch-Sterben-und-Menschenwuerde_S_137-173.pdf Zugriff am 09.08.2019.
  14. http://www.pas.va/content/dam/accademia/pdf/es31.pdf Zugriff am 09.08.2019.
  15. Alexandra Manzei: Gewalt des Todes - Bemächtigung des Lebens: die Transplantationsmedizin und die Bestimmungdes Todes. Sozialwissenschaftliche Informationen 29(2) (2000), 88-95. Nach: https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/31167/ssoar-sowi-2000-2-manzei-gewalt_des_todes_-_bemachtigung.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ssoar-sowi-2000-2-manzei-gewalt_des_todes_-_bemachtigung.pdf Zugriff am 12.08.2019.
  16. it seems to be unquestionable that the problem of organ shortage could be solved by increasing the number of donor card holders. The underlying idea is that if there were enough donor card holders—if, for example, every German citizen would sign a donor card—there would thus be enough organ donors to meet demands.
    https://www.researchgate.net/publication/300556609_Organ_Shortage_as_a_Structural_Problem_in_Transplantation_Medicine Zugriff am 15.04.2019.
  17. Alexandra Manzei. Zitiert nach: Michael Anderheiden, Wolfgang U. Eckart (Hg.): Handbuch Sterben und Menschenwürde. Berlin 2012, 160. Nach: https://books.google.de/books?id=9sY9VtitRGwC&pg=PA160&lpg=PA160&dq=%22alan+shewmon%22+meist+schwanger&source=bl&ots=i1xbauxfFF&sig=4-ftjBUPikTbUgWPAXXCW4MFy-4&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwi2vPWF-d_ZAhUS6bwKHTEnDtgQ6AEIWjAJ#v=onepage&q=%22alan%20shewmon%22%20meist%20schwanger&f=false Zugriff am 9.3.2018.
  18. Frankfurter Rundschau. Welche Medizin wollen wir? (vom 26.10.2010)