Regina Breul

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Zur Person

Die Ärztin, Dozentin, Katholikin und Publizistin Regina Breul besitzt eine eigene Internetseite.

"Frau Dr. Regina Breul hat sich als Medizinerin intensiv mit dem Thema 'Hirntod - Organspende' befasst und die Fakten recherchiert".[1] Nach eigenen Angaben wurde sie am 15.10.2008 durch die Dokumentation "An der Schwelle zum Tod" von Silvia Matthies, ausgestrahlt in der ARD, auf die Themen Hirntod und Organspende aufmerksam. Bis dahin war sie "davon überzeugt, dass die Organe toten Menschen entnommen würden. Die Dokumentation bestätigte mich in meinen Zweifeln."[2][Anm. 1]

Regina Breul (*1945) war nach ihrem Medizinstudium von 1971-1973 wissenschaftliche Assistentin am Anatomischen Institut in Köln, erhielt 1974 ihre Approbation, war von 1974-1979 Assistenzärztin auf der chirurgischen Abteilung des St. Elisabethkrankenhauses in Köln, promovierte 1975 in Medizin an der Universität in Köln, war von 1978-1982 Medizinialrätin bei der Bundeswehr und ist seit 2009 Dozentin für medizinische Fächer an der Vollzeitschule des COE.[3]

Die gelernte Chirurgin unterrichtete an einem Kolleg für Osteopathie. Sie wurde wachgerüttelt von der ARD-Produktion aus dem Jahr 2008 von Silvia Matthies, „An der Schwelle zum Tod", die Zweifel an der Hirntod-Definition aufwirft.[4]

Schriften

Hirntod - Organspende und die Kirche schweigt dazu (2013)

Im Jahr 2013 erschien das Buch "Hirntod - Organspende und die Kirche schweigt dazu. Regina Breul im Gespräch mit Wolfgang Waldstein".[5] "Als gläubige Katholikin interessierte mich auch die Haltung der katholischen Kirche zu diesem Thema." (Seite 10).
Die in Klammer angegebenen Zahlen bezeichnen die Seiten dieses Zitates.

Hirntod

Ärzte, die lebende Menschen zu Toten umdefinieren, weil sie sonst bei der Organentnahme gegen das Tötungsverbot verstoßen würden. (9)

Siehe: Todesverständnis und Chronik/Hirntod

Erstaunt war ich über einen Kongress, der im Februar 2005 in der 'Päpstlichen Akademie der Wissenschaften' auf Veranlassung von Papst Johannes Paul II. zur neuerlichen Klärung des Hirntodes stattfand. Dieser Kongress kam zu dem Ergebnis, dass der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt werden kann. (10)

Als Quelle wird dieses Papier angegeben.[6] Dabei handelt es ich jedoch um das Papier einiger Teilnehmer dieser Konferenz. Die PAW veröffentlichte von 1985 bis 2012 mehrere Abschlusspapiere über den Hirntod. Bereits 1985 heißt es darin: "Aus der Diskussion geht hervor, dass der Hirntod das wahre Kriterium des Todes ist, da die endgültige Einstellung der Herz-Kreislauf-Funktionen sehr schnell zum Hirntod führt." In allen nachfolgenden Papieren der PAW wurde diese Haltung bestätigt. 2006 war sogar Alan Shewmon als Teilnehmer geladen.

Nachdem in der Mitte des 20. Jahrhunderts die ersten maschinellen Beatmungsgeräte zum Einsatz kamen, war es möglich, Patienten, die einen Atemstillstand hatten, künstlich zu beatmen. Dieser Zustand wurde als irreversibles Koma bzw. als Coma dépassé (Mollaret und Goulon 1959) bezeichnet. (11)

Pierre Mollaret und Maurice Goulon bezeichneten nur diese so, bei denen keine Hirntätigkeit festzustellen war und denen - trotz aller Bemühungen der Intensivmedizin - das Herz binnen 8 Tagen stehen blieb.

Nachdem 1960 die externe Herzmassage eingeführt wurde, stieg die Zahl der beatmeten Komapatienen an. (12)

Die Herzmassage wurde bereits im 19. Jh. eingeführt.

Die von ihm und sinem Mitarbeiter A. Frowein aufgestellten Kriterien für den 'cerebralen Tod' eines beatmeten Komapateinen waren für die Durchsetzung des heute gültigen Hirntodkonzeptes äußerst bedeutsam. (12)

Siehe: A. Frowein, Wilhelm Tönnis, Pierre Wertheimer

1968 wurde durch das Ad Hoc Committee der Harvard Medical School das 'irreversible Koma' in 'Hirnntod' umbenannt. (12f)

Das Ad-Hoc-Committee benutzte ausschließlich den Terminus des "irreversiblen Koma", das sie dem Tod des Menschen gleich setzte.

Der noch lebende Patient wurde zum 'Toten' umdefiniert, da Organe nur einem Toten entnommen werden durften. (13)

Siehe: Todesverständnis

Vorlage:ZItat2 Hans Jonas, der nachweislich den pathophysiologischen Zustand Hirntod nicht korrekt verstanden hat, wurde nie der Nobelpreis verliehen.

Bis 1998 hatte er schon über 170 dokumentierte Fälle gefunden, in denen zwischen der Feststellung des Hirntodes und dem Herzstillstand eine Zeitspanne von mindestens einer Woche bis zu vierzehn Jahren vergangen war. (14)

Siehe: Alan Shewmon

Robert Truog von der Harvard Medical School, der Geburtsstätte des 'Hirntodes', veröffentlichte mit Franklin G. Miller vom US National Institute of Health, Abteilung Bioethik, eine Arbeit, in der klargestellt wurde, dass für hirntod erklärte Patienten nicht tot sind. Allerdings fordern die beiden Wissenschaftler, um der Organspende nicht zu schaden, ein Abrücken von der Dead Donor Rule und ein 'gerechtfertigtes Töten' von für hirntot erklärte Patienten zum Zwecke der Organgewinnung. Das ist zumindest ehrlich. (15)

Siehe: Robert Truog und Franklin G. Miller

Die Messlatte lässt sich je nach Bedarf beliebig verschieben. Auf diese Weise könnten eventuell in Zukunft auch Anenzephale, Wachkomapatienten oder Menschen mit mehr oder weniger schwerer Demenz zu Organspendern erklärt werden. (16)

Diese Ängste nahm bereits Hans Jonas 1987 zurück. Sie werden jetzt wieder, zumindest für Deutschland, grundlos aufgewärmt.

Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer wir der Hirntod definiert als der 'Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms". (17)

Hochrangiger ist jedoch diese Definition im 1997 in Kraft getretene TPG, in § 3 TPG.

Das erklärt, warum bei sogenannten 'Hirntoten' die Kreislaufregulation, die Temperaturregulation, die vegetative und die hormonelle Regulation noch funktionieren. (17)

... in seltenen Fällen noch funktionieren können.

Sogenannte Hirntote haben eine spontane Herztätigkeit und einen Blutdruck. Sie sind warm, haben Stoffwechselvorgänge und scheiden aus. Sie können Durchfall und Verstopfung entwickeln, haben einen Blutbildung und Blutgerinnung, sind in der Lage, Antikörper zu bilden, können Infektionen überwinden, zeigen vegetative Reaktionen wie zum Beispiel Hautrötung und Schwitzen und haben Muskelkontraktionen.

Für hirntot erklärte Frauen können Schwangerschaften austragen und Milch produzieren. Hirntote Männer haben Erektionen.
Diese normalerweise als Lebenszeichen anerkannten Phänomene werden bei für hirntot erklärten Patienten als mit dem Zustand eines Toten vereinbar betrachtet. (17f)

Kein Hirntoter wird für hirntot erklärt. Todeserklärungen erfolgen nur, wenn der Leichnam nicht vorliegt. Sie sind ein richterlicher Akt, kein medizinischer. Der Hirntod wird immer festgestellt, d.h. jeder andere Arzt, der die gleichen Untersuchungen vornimmt, kommt zum gleichen Ergebnis.
Das Herz schlägt autonom, d.h. aus sich heraus. Allein mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt kann es getrennt vom übrigen Körper in einer Nährlösung hängend weiterschlagen. Lebt deswegen der Mensch?
Bis 8 Stunden nach dem Herz-Lungen-Tod sind durch elektrische oder mechanische Schläge Muskelkontraktionen auszulösen. Lebt deswegen der Mensch? Siehe: Intermediäres Leben
Schwangere Hirntote sind kein Beweis dafür, dass die Schwangere lebt. Es funktioniert ihr Körper, aber der Mensch ist tot.

Tönnis und Frowein reduziertendas Zentralnervensystem auf das Innere der Schädelkapsel. Somit erklärt es sich, dass inzwischen beim Mann noch siebzehn und bei der Frau noch vierzehn mögliche Bewegungen als mit dem Status einer Leiche vereinbar gelten. (18)

Das ZNS ist definiert als Gehirn und Rückenmark. Daher heißt es auch "Hirntod". Auch die Ad-Hoc-Kommission wollte es so verstanden wissen. Die genannten 17 bzw. 14 Bewegungen sind Rückenmarkreflexe.

Als 1968 die Harvard-Kriterien veröffentlicht wurde, war bei einem Hirntoten keine einzige Bewegung erlaubt. Die Harvard-Kommission betrachtete das Zentralnervensystem, bestehend aus Gehirn und Rückenmark, als untrennbare Einheit. (18)

Bereits 1969 hat die Ad-Hoc-Kommission diesen Fehler korrigiert. Überhaupt hatte dieses Papier von 1968 nur eine Quellenangabe, die Antwort von Papst Pius XII. (1957) zum Umgang mit Hirntoten, was damit deutlich zeigt, wie schlampig dieses Papier verfasst wurde.

Ist ein für 'hirntot' erklärter Patient wirklich tot? Weltweit gibt es inzwischen mehr als 37 Hirntoddefinitionen. (18)

Weltweit gibt es 2 Gruppen von Hirntoddefinitionen: Gesamthirntod und Hirnstammtod. Alles andere sind Variationen davon. In D/A/CH gilt der Gesamthirntod. - Siehe: Todesverständnis

Der für hirntot erklärte Patient ist allenfalls ein Sterbender mit möglicherweise irreversiblen Hirnversagen. (19)

Hirntote besitzen kein "möglicherweise", sondern sicheres irreversibles Hirnversagen. Diese Irreversibilität ist die 3. Säule der HTD. Siehe: Todesfeststellung, Todeserklärung und Todesverständnis

Inzwischen gibt es Neurologen, die aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine andere Sichtweise vom sogenannten 'Hirntod' haben. Sie bezeichnen den Zustand, in welchem sich der Schwer-Schädel-Hirnverletzte befindet, als 'globale ischämische Penumbra'. (19)

Es ist ein Neurologe, der dies besagt, der angegebene C.G. Coimbra. - "Penumbra" bedeutet "Halbschatten". In dieser Phase befinden sich Patienten, die man vor dem Hirntod bewahren kann. Schon 1972 betonten Mediziner bei einem internationalen Treffen zur Todesdefinition, dass Hirntod ein Zustand mit Strukturveränderung der Gehirnzellen sein muss. Damit ist es kein "Penumbra" mehr, sondern Tod.

Ab 50 Prozent Minderdurchblutung kommt es zu einer Störung der Funktion Das Gehirn wird quasi 'stumm'. Das Gewebe ist allerdings strukturell noch intakt und kann sich gegebenenfalls wieder erholen. Erst bei einem Abfall der Durchblutung unter 20 Prozent kommt es zu einer Nekrose des Gewebes. In der globalen ischämischen Penumbra befindet sich der Patient im tiefen Koma; er hat keine Reflexe und muss beatmet werden. (19f)

Das Geschriebene stimmt so, nur ist Penumbra der Zustand mit über 20% Durchblutung und Hirntod der Zustand mit 0% Durchblutung. Daher dürfen Penumbra und Hirntod nicht gleichgesetzt werden. - Auch im Penumbra hat der Patient Rückenmarksreflexe.

Die noch vorhandene Durchblutung, die eventuell auch mit bildgebenden Verfahren nicht mehr nachweisbar ist, reicht jedoch noch aus, um eine Nekrose des Gewebes zu verhindern. Allerdings darf dieser Zustand bei normaler Körpertemperatur höchstens 48 Stunden andauern. (20)

Hier fehlt die Quellenangabe. Es ist keine medizin-wissenschaftliche Quelle bekannt, die solches behauptet. - Mit den für die HTD zugelassenen bildgebenden Verfahren kann man absolut sicher dokumentieren, dass die Durchblutung des Gehirns unter 5% liegt. Das ist deutlich unterhalb des Strukturerhalts.

Schon lange ist bekannt, dass eine Reduzierung der Körpertemperatur um nur 4°C sich sehr günstig auf die Prognose von Schwer-Schädel-Hirnverletzten auswirkt. 1996 beschrieben japanische Neurologen ... dass 70 Prozent der Patienten mit schweren Schädel-Hirn-Trauma durch Unterkühlung wieder völlig gesund werden. (20)

Hypotermie ist seit Jahrzehnten auch in D/A/CH Standard in der Phase des Penumbra. Ist jedoch dieser Zustand überschritten, gibt es nur noch Hirntod und hier hilft auch keine Hypothermie.

Außer der schon erwähnten Hypothermie ist gegebenenfalls eine operative Druckentlastung durch eine Hemikranektomie (Entfernung des Schädeldaches) oder eine Trepanation (operatives Verfahren zur Öffnung des Schädels) erforderlich. (20f)

Dies wird seit den 1960-er Jahren in der deutschsprachigen medizinischen Literatur beschrieben und auch praktiziert.

In Deutschland gelten für die Hirntoddefinition und die Hirntoddiagnostik die Richtlinien der Bundesärztekammer, die ein nicht-rechtsfähiger Verein ist. (22)

Die BÄK ist kein Verein, sondern die "Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern". - Der Hirntod wurde 1997 von der Legislative in § 3 TPG definiert. - In § 16 TPG legt die BÄK "den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien fest". Es geht also absolut rechtens zu.

Wie in anderen Ländern werden auch in Deutschland meist nur die Hirnstammreflexe durch eine klinische Untersuchung geprüft. (22)

Die Richtlinie der HTD legt das Minimum der Untersuchungen fest. Jeder Arzt darf darüber hinaus noch mehr zugelassene Untersuchungen durchführen. - Wenn die Hirnschädigung nicht das gesamte Gehirn betrifft, schreibt die HTD noch entsprechende bildgebende Untersuchungen vor.

Die Gehirne wurden nach der Explantation der Organe untersucht. Zum Teil fanden sich nur leichte Prellmarken. (23)

Stammten diese Gehirne von Hirntoten oder aus DCD? Bei mikroskopischen Untersuchungen muss man bei Hirntoten Strukturveränderungen der Zellen feststellen können.

Im Gegensatz dazu steht die Behauptung vieler Hirntodbefürworter, dass es beim für hirntot diagnostizierten Patienten zu einer Verflüssigung des Gehirns gekommen sei. (23)

Diese tritt nach über 50 Stunden Hirntod ein, siehe: Autolyse

Das Team der Deutschen Stiftung Organtransplantation aus Niedersachsen etwa habe bei knapp 50 Untersuchungen in 21 Fällen den Hirntod nicht sichern können. (24)
Deutschmann untersuchte, wie oben erwähnt, von 2000 bis 2005 als Leiter eines Bereitschaftsdienstes der DSO in Niedersachsen 230 Patienten, die von Voruntersuchern als hirntod diagnostiziert waren. In 30 Prozent der Fälle konnte er die Diagnose nicht bestätigen. Das heißt, über ein Drittel der Hirntoddiagnosen waren falsch. (25)

Hermann Deutschmann führte als 2. Arzt ambulant in den Kliniken die HTD durch und stellte diesen Mangel fest, den er 2006 publizierte. Seit 2015 schreibt die Richtlinie für die Durchführung der HTD einen Neurologen oder Neurochirurgen vor. Dadurch wurde die HTD absolut sicher.[Anm. 2] - Es waren nicht die abgeschlossenen Hirntoddiagnosen falsch, sondern die Diagnosen eines unkompetenten Arztes. Der 2. Arzt stellte diese Fehler fest.

[[Zitat2|Inzwischen gibt es auch viele Fälle von Patienten mit Hirntoddiagnose, die, nachdem ihre Angehörige eine Organentnahme verweigert hatten, wieder völlig gesund geworden sind. (25)}} R.B. zählte hierbei auf: Jan Kerkhoffs, Herbert, Suzanne Chin, Steven Thrope, Sam Schmid, Zack Dunlap, Agnieszka Terlecka, Wiolette Plisinska, Gloria Cruz, Carina Melchior. - Bei fast allen wurde nie Hirntod diagnostiziert. Keiner der Fälle war in D/A/CH, was die Sicherheit der Richtlinie unterstreicht. - Von "völlig gesund geworden" kann bei den seltenen Fehldiagnosen nicht die Rede sein. - Siehe auch: lebende Hirntote

{{In einer Studie steht, dass von 113 Probanden, die exakt nach den Regeln der Bundesärztekammer für hirntod erklärt waren, immerhin zwei überlebten.[7] (26)}} ()

Da ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz inzwischen eine Vollnarkose bei der Explantation vorgeschrieben. (41)

Auch in der Schweiz wird bei Hirntoten ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit ausgeschlossen. Die Vollnarkose wird ausschließlich gegen die spinalen Reflexe gegeben. Das steht ausdrücklich in den Schweizer Papieren. Siehe: Schmerzempfinden

Vor Durchführung der HTD müssen alle Schmerz- und Beruhigungsmittel abgesetzt sein. Hierzu schreibt R.B.: "Darf beim bloßen Verdacht auf Hirntod schon auf Schmerzmittel verzichtet werden? Hat der potenzielle Organspender nicht mehr das Recht auf eine Behandlung, die seinem eigenen Wohl dient? Ist es medizinisch und juristisch zu verantworten, dass es schon zu diesem Zeitpunkt vorwiegend um die Logistik der Organentnahme geht? (42)

Es ist kein "bloßer Verdacht", sondern ein begründeter Verdacht, der zur HTD führt. Potenzielle Organspender sind Hirntote. Für diese gibt es kein "eigenes Wohl". Wenn ein begründeter Verdacht auf Hirntod besteht, ist es angebracht, eine HTD durchzuführen. Es geht nicht "vorwiegend um ... Organentnahme", sondern zu rund 80% um Ende der Therapie und rund 20% um Organspende.

Was zählt mehr? Die Fürsorge für einen komatösen Patienten im Todeskampf oder eine reibungslose, zeitnahe Organentnahme zugunsten des Organempfängers? (44)

Ein Hirntoter ist kein "komatöser Patient im Todeskampf". Und wenn er es wäre, woran will R.B. erkennen, dass er sich im Todeskampf befindet? Hirntote sind ohne HTD in nichts von komatösen sicher zu unterscheiden.

{{Zitat2|Viele Bürger wünschen sich bei infauster (ungünstiger) Prognose einen schrittweisen Therapieabbruch, verbunden mit einem sanften, schmerzfreien Tod, begleitet von den Angehörigen." (45) Zwischen dem zum Hirntod führenden Ereignis und der Feststellung des Hirntods liegen bei über 80% der Ursachen (meist primäre Hirnschädigung) zwischen 3 und 5 Tagen. Hinterbliebene hoffen meist noch bis zur Feststellung des Hirntods und darüber hinaus, dass der Hirntote wieder genesen könnte. Dies belegen die zahlreichen Berichte von Hinterbliebenen, insbesondere von der Seite www.initiative-kao.de. Die HTD ist hier das Hilfmittel der Ärzte, um den Hinterbliebenen zu sagen, dass hier jede weitere Therapie sinnlos ist.

Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen und obwohl dies inzwischen wissenschaftlich erwiesen ist, wird er als der sicherste Tod überhaupt bezeichnet. (68)

Ansonsten gibt R.B. die Quelle an, die diese Aussage unterstützt (193 Fußnoten bis Seite 67), doch diese Behauptung steht in der Luft. Lediglich von einer verschwindend geringen Anzahl an Medizinern wird behauptet, dass Hirntote Lebende seien.
Jährlich werden in Deutschland rund 5.000 HTD durchgeführt. In 10 Jahren sind dies 50.000 HTD. Seit dem Jahr 2000 wurden somit rund 75.000 HTD durchgeführt. Wie viele Fehldiagnostiken[Anm. 3] stehen in Deutschland dem gegenüber?

Für mich als Jurist ist das natürlich eine ganz entscheidende und schwerwiegende Frage, wie es möglich ist, dass unzählige nachweisliche Tötungen in einem Rechtsstaat unter dem Vorwand des Hirntods vorgenommen werden können, ohne dass der Staat darauf reagiert, ohne dass für den Schutz dieser Menschen etwas getan wird. Es ist ein himmelschreiendes Unrecht, das hier seitens des Staates geduldet wird, nur weil man glaubt, der Hirntod mache es möglich, andere durch die Entnahme von Organen zu retten. Aber das gibt doch nicht das Recht, dafür einen Organspender zu töten. (99)

Als Jurist sollte W.W. wissen, dass der Staat nur im Rahmen seiner Gesetze handeln darf. Da das TPG erlaubt, aus Hirntoten die Organe zu entnehmen, wenn hierfür die Zustimmung vorliegt, ist alles rechtens.
Wenn W.W. hier Unrecht wittert, muss er die Legislative bemühen, andere Gesetze zu erlassen. Auch das sollte W.W. als Jurist wissen.
Was W.W. offensichtlich verborgen scheint: Hirntoten, bei denen keine Zustimmung zur Organspende vorliegt, wird gleich nach Feststellung des Hirntods die künstliche Beatmung abgeschaltet, infolge dessen das Herz für immer stehen bleibt. Darüber hinaus ist im Falle einer Patientenverfügung eindeutig mehr Leben vorhanden als bei Hirntoten und da schreit kein Lebensschützer "Tötung!". Auch sagte Papst Pius XII. 1957 auf eine Anfrage, dass es im Falle von dauerhaftem Koma erlaubt ist, die künstliche Beatmung abzuschalten.

Diese Auffassung wird dadurch eindeutig widerlegt, dass es bei vielen für hirntot Erklärten erwiesen ist, dass dann, wenn ihnen die Organe nicht entnommen werden konnten, sie wieder vollkommen gesund geworden sind. (123)
Und tatsächlich sind inzwischen sehr viele Hirntote gerettet worden, und zwar Kinder, Jugendliche und Erwachsene. (124)[Anm. 4]
Wie Sie mir versichern konnten, hat Dr. Talar bereits in 250 Fällen, in denen wegen Organentnahme angefragt worden war, diese aber nicht gestattet wurde, die Patienten durch seine Behandlung retten können. (126)[Anm. 5]

Der von W.W. genannte Alan Shewmon hat von weltweit 170 Hirntote Fakten zusammengetragen, die nach der Feststellung des Hirntods weiterbehandelt wurden. Alan Shewmon berichtet von keiner einzigen Genesung. Was W.W. an anderer Stelle nennt, sind klare Fehldiagnosen oder es wurde nie ein Hirntod festgestellt. Aus dem Hirntod gibt es kein Zurück, so gerne wir es auch hätten.

Juristisch gesehen gilt der für hirntot zu Erklärende zu diesem Zeitpunkt noch als lebender Patient. (42)
Der Patient kann nicht für tot erklärt werden, eine Organentnahme ist rechtlich nicht möglich. (43)

Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung

Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen und obwohl dies inzwischen wissenschaftlich erwiesen ist, wird er als der sicherste Tod überhaupt bezeichnet. Geht man davon aus, dass Organe für die Transplantation benötigt werden, bleibt nur das von Troug geforderte 'justifiied killing'. (68)

Siehe: Todesverständnis und Robert Troug

Meist wird ein EEG nicht gemacht und außerdem hat es nur eine geringe Aussagekraft, da nur zwei Millimeter der Hirnoberfläche erfasst werden und die Ableitungen äußerst störanfällig sind. (74)

Wenn nur noch Nulllinien-EEG abgeleitet werden können, dann liegt nicht nur Koma vor, sondern Hirntod.

Außerdem wird der Tod des 'Spenders' durch die Organentnahme direkt herbeigeführt. (76)

Siehe: Todesverständnis

Prof. Dr. Cicero Coimbra, der auch 2005 an der Tagung der 'Päpstlichen Akademie der Wissenschaften' teilgenommen hat, gibt ganz klare Richtlinien, wie ein Schwer-Schädel-Verletzter zu behandeln ist, Dazu gehört unter anderem auch die Hormonsubstitution, die man zuvor dem Patienten verweigert. Die präfinale Spenderkonditionierung dient der Optimierung der Organe des Spenders für den Empfänger. (98)

In D/A/CH wird alles versucht, um das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen. Steht jedoch fest, dass es keine Rettung gibt, der Hirntod bevorsteht, gesunde Organe und eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegen, wird mit der Spenderkonditionierung begonnen.

Frau Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert hat in ihrem Positionspapier 'Behandlung potentieller Organspender im Präfinalstadium: Ethische Fragen' darauf hingewiesen, dass durch diese Spenderkonditionierung die Gefahr besteht, dass ein für hirntot erklärter Patient wieder spontan atmet und somit möglicherweise zu einem Wachkomapatient wird. Wachkomapatienten darf man bisher noch keine Organe entnehmen. (98f)

Diese Aussage macht Bettina Schöne-Seifert im Zusaammenhang mit DCD nicht mit Gesamthirntod.[8] - In Deutschland gibt es keine ernste Diskussion darüber, Patienten im apallischen Syndrom zu Organspendern zu machen.

Die Hirntoddiagnostik

Empfohlen wird in den Handreichungen zur Hirntoddiagnostik einzelner Kliniken auch die Gabe von 1-2 mg Atropin, um festzustellen, ob eine baldige Hirntoddiagnostik sinnvoll ist. (38)

"Atropin" steht weder in der Richtlinie zur Feststellung des Hirntods von 1997 noch von 2015. Was einzelne Kliniken machen, kann die BÄK nicht verantworten. - In Österreich ist der Atropin-Test für die HTD vorgeschrieben.

Inzwischen gibt es auch viele Fälle von Patienten mit Hirntoddiagnose, die, nachdem ihre Angehörigen eine Organentnahme verweigert hatten, wieder völlig gesund geworden sind. Hier einige Beispiele: Jan Kerkhoffs, Herbert, Suzanne Chin, Steven Thorpe, Sam Schmid, Zack Dunlap, Agnieszka Terlecka, Wioletta Plisinska, Gloria Cruz, Carina Melchior. (25f)

Von den genannten Personen waren diese definitiv keine Hirntoten: Herbert (wenn Donald Herbert definitiv im Koma), Carina Melchior
Diesen Patienten wurde wohl nie Hirntod festgestellt: Sam Schmid, Gloria Cruz
Könnte Fehldiagnose gewesen sein: Jan Kerkhoffs
War definitiv Fehldiagnose: Suzanne Chin, Steven Thorpe, Zack Dunlap, Agnieszka Terlecka, Wioletta Plisinska
Siehe: Lebende Hirntote

Bei der Hirntoddiagnostik wird der noch lebende Spender diversen belastenden Testverfahren ausgesetzt. (38)

Nach der Klärung aller Punkte der Voraussetzung zur HTD beginnt man bei der Überprüfung der klinischen Symptome bei den leichten Reizen (weite, lichtstarre Pupillen) und geht dann schrittweise zu den schwereren Tests weiter, bis hin zum Apnoe-Test. Erfolgt bei einem dieser Test eine Reaktion, wird die HTD an dieser Stelle abgebrochen, denn der Hirntod ist damit widerlegt.

Die 'Analgosedierung', das heißt die Gabe von Schmerz- und Beruhigungsmitteln, wird für für Behandlung des Hirnödems empfohlen. Trotzdem werden die Medikamente beim bloßen Verdacht auf Hirntod abgesetzt, um die Hirntoddiagnostik durchführen zu können. (42)

Die Absetzung der Medikamente erfolgt erst, wenn deutliche Hinweise auf Hirntod vorliegen. Dies ist meist ein oder mehrere Tage nach der Analgosedierung, die bis dahin keine Wirkung gezeigt hat.

Darf beim bloßen Verdacht auf Hirntod schon auf Schmerzmittel verzichtet werden? Hat der potenzielle Organspender nicht mehr das Recht auf eine Behandlung, die seinem eigenen Wohl dient? (42)

Die Schmerzmittel werden nicht "beim bloßen Verdacht" auf Hirntod abgesetzt, sondern wenn deutliche Hinweise auf Hirntod vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt gibt es keine Behandlung, die dem eigenen Wohl dient.

Vorlage:ZItat2 Die HTD wird für die anschließende Organentnahme durchgeführt, sondern zur Klärung der Frage, ob noch Koma (= Weiterbehandlung) oder bereits Hirntod (= Therapieende oder Organentnahme) vorliegt.

Ein Verdacht auf Hirntod reicht also aus. Wie viel Zeit wird dem potentiellen Spender für eine nur auf sein persönliches Wohl ausgerichtete adäquate Behandlung gewährt? Welche Wartezeiten müssen eingehalten werden, bis der Verdacht auf Hirntod zu Lasten des Patienten therapeutische Konsequenzen haben darf? (44)

Es geht bei der Frage nicht nach Stunden oder Tagen, sondern um seinen Gesundheitszustand.Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang.

Wie wird der Verdacht auf Hirntod verifiziert? Welche Kompetenz in der Einschätzung des Hirntodes muss ein Arzt haben, um bei einem bloßen Verdacht für den Patienten derart schwerwiegende Entscheidungen zu treffen? (44)

Weite, lichtstarre Pupillen, tiefes Koma (z.B. keine Reaktion auf Kneifen), das Berühren des Augapfels ohne Lidreflex, kein Würgen beim Absaugen und andere einfache Tests legen in ihrer Summe den begründeten Verdacht nahe, dass hier Hirntod vorliegt. Die HTD stellt einen gewissen Aufwand dar, den man nicht leichtfertig betreiben will. Daher liegt es im Interesse der Ärzte, dass eine HTD nicht leichtfertig angesetzt wird.

Was zählt mehr? Die Fürsorge für einen komatösen Patienten im Todeskampf oder eine reibungslose, zeitnahe Organentnahme zugunsten des Organempfängers? Eine Gratwanderung und einen rechtliche Grauzone, über die diskutiert werden muss. (44)

Die Fürsorge um einen Patienten ist mit der Feststellung des Hirntodes abgeschlossen. Die Medizin kann nichts mehr für ihn tun. Daher ist es weder eine Gratwanderung noch eine Grauzone.

So wurde am 19.11.2012 der Beitrag 'Tabuthema Hirntod - Zweifel an der Qualität der Hirndoddiagnostik' von Silvia Matthies bei 'Report München' von der ARD ausgestrahlt. Renomierte Mediziner kritisieren die fehlende Qualitätssicherung und die unzureichende Ausbildung bei der Hirnntoddiagnostik. Es zeigte sich bei der Überprüfung von Hirntoddiagnosen durch erfahrene Neurologen, dass sich in 30 Prozent der Fälle die Diagnosen als falsch erwiesen. (66)

Das traf bis 2015 zu. Seit 2015 muss der 2. untersuchende Arzt ein Neurologe oder Neurochirurg sein. Das vorliegende Buch der 4. Auflage ist von 2019. Damit besitit diese Aussage von R.B. historische, aber seit 3 Jahren keine aktuelle Gültigkeit.

So brachte der Artikel von Stephan Sahm: 'Ist die Organspende noch zu retten?', der im September 2010 in der 'FAZ' erschien, selbst einige bis dahin vom Hirntod Überzeugte zum Nachdenken. Mehrere Artikel von Alard von Kittlitz wurden 2012 ebenfalls in der 'FAZ' veröffentlicht. Auch von dem vielfach mit Journalistenpreisen ausgezeichneten Arzt und Wissenschaftsjournalisten Werner Bartens erschien im Juli 2012 ein Beitrag zu diesem Thema. (67)

Durch den Artikel von Stephan Sahm wurde ich auf das Thema aufmerksam. Die von ihm vorgebrachten Argumente gegen das Hirntodkriterium überzeugten mich mit meinem damaligen laienhaften Wissen keineswegs, sondern führten dazu, dass ich mich immer tiefer in das Thema eingearbeitet habe und mich durch med. Fachliteratur mich in meiner Annahme bestärkt. - Titel und Auszeichnungen sind kein Garant für die Richtigkeit der Aussagen. Siehe: Stephan Sahm, Alard von Kittlitz und Werner Bartens

Es ist bekannt, dass der Apnoetest, der im Rahmen der Hirntoddiagnostik zwingend gefordert wird, für den Schwer-Schädel-Hirnverletzten absolut gefährlich ist. Die DSO schreibt dies sogar in ihren Richtlinien zur Hirntoddiagnostik und empfiehlt daher, diesen Test erst als letzten durchzuführen. Es ist bekannt, dass man durch diesen Test, der den Tod des Patienten endgültig beweisen soll, dem zu diesem Zeitpunkt de jure noch Lebenden Schaden zufügen kann. (100)
Für den potentiellen Spender ist er außerdem gefährlich. Durch den Apnoetest kann es zum Blutdruckabfall und zu Herzrhythmusstörungen kommen. (100)

Wenn man ihn nach den Richtlinien der BÄK (2015) durchführt, besteht diese Gefahr nicht. Siehe: Apnoe-Test

Diese Untersuchung muss nur gemacht werden, damit man nach diagnostiziertem Hirntod die Organe entnehmen kann. Dies ist eine fremdnützige Untersuchung. (100)
Der Apnoetest dient nur dem Organempfänger. (100)

Die HTD wird zur Feststellung des Hirntodes durchgeführt. Nach Feststellung des Hirntodes erfolgt in über 50% der Fälle Therapieende.

Als Ärztin darf ich an einem Menschen keine Handlung vornehmen, die nicht darauf ausgerichtet ist, seinem Wohl zu dienen. (100)

Als Arzt ist man dazu verpflichtet, den Tod eines Menschen festzustellen.

Es gibt Fälle, bei welchem man bei der ersten Hirntoduntersuchung noch einen Atemantrieb feststellt. Der Patient war also noch nicht hirntot. Man setzte ihn aber dem Risiko des Apnoetestes aus. (100)

Bis zum Abschluss der HTD ist jeder Patient ein Lebender. Erst wenn die abgeschlossene HTD den Hirntod belegt, ist es ein Hirntoter. Ohne Apnoe-Test lässt sich der Hirntod nicht feststellen.

Diese Art der Sterbehilfe kann auch auf Komapatienten und Anenzepzale angewandt werden. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung? (102)

In Deutschland gibt es keine ernsthafte Diskussion darum, dass man Komapatienten und Anenzephalen den Hirntod herbeiführt, damit man hernach ihre Organe bekommt. Das wäre Mord. In einer Nation, die noch nicht einmal in der Lage ist, die Widerspruchsregelung einzuführen, braucht man sich um den künstlich herbeigeführten Hirntod keine Gedanken machen. Von "Entwicklung" ist daher keine Rede.

Organspender

Ein Krankenhausseelsorger, der sagt: 'Ich sehe ihnen diesen Kampf an, der im OP gekämpft worden ist.' (9)

Ich durfte 2015 bei einer Organentnahme (Lungen und Nieren wurden entnommen) im OP-Saal mit dabei sein. Da war kein Anzeichen von Kampf zu sehen. Ruhig, noch nicht einmal ein Zittern wahrnehmbar, lag der Organspender die ganze Zeit auf dem OP-Tisch.

Österreicher und auch alle Reisenden und Durchreisenden gelten automatisch als Organspender, wenn sie keinen Widerspruch eingelegt hatten. Das wissen selbst die meisten Österreicher nicht. Wissen auch nicht, wie und wo sie den Widerspruch einlegen müssen. Reisende, die nach Österreich fahren, werden darüber auch nicht aufgeklärt. (30)

Österreicher können nachfragen, wo und wie sie den Widerspruch einlegen können. Dazu werden im Falle des festgestellten Hirntodes die Hinterbliebenen gefragt, ob ihnen ein mündlicher Widerspruch bekannt ist. Siehe: Österreich

In Deutschland ist die Organentnahme nach Herzstillstand (noch) verboten, in den USA wird diese schon länger praktiziert. (31)

In Deutschland widersetzen sich verschiedene med. Gesellschaften, darunter auch die BÄK, einer Einführung der DCD.

Nach § 34 des Strafgesetzbuches war nach dem allten Transplantationsgesetz in Deutschland im Einzelfall eine eigenmächtige Organentnahme im Sinne des rechtfertigenden Notstandes möglich. Eine Einwilligung musste nicht vorliegen. Auch diese Tatsache ist nicht bekannt. (31)

Mit dem In-Kraft-Treten des TPG im Jahre 1997 ist die Notstandsragelung hinfällig. Es bedarf seit 1997 immer einer Zustimmung.

Der Patient hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Zurückweisung. Außerdem hat er das Recht auf Nichteinmischung. Bei der Organspende scheint dies nicht zu gelten. (36)

Aktuell (April 2020) gilt in Deutschland die Erklärungsregelung. Dabei ist eine Zustimmung zur Organentnahme erforderlich. Bei der Widerspruchsregelung (in vielen Urlaubsländern) hat jeder das Recht zu widersprechen. Die Rechte jedes Bürgers sind damit gewahrt.

Eine wahrheitsgemäße Aufklärung ist nicht erforderlich. (36)

Die 1. Auflage erschien 2013, die 4. Auflage erschien 2019. Seit 1997 hat die BZgA und die Krankenkassen nach § 2 TPG die Bevölkerung aufzuklären. Seit Herbst 2012 bekommt jeder Krankenversicherte alle 5 Jahre Informationsmaterial zu Hirntod und Organspende zugeschickt. Die Aufklärung erfolgt. Wenn die Bürger diese Papiere ungelesen wegwerfen, erfüllen sie damit ihr Recht auf Uninformiertheit.

Im Organspendeausweis steht: 'Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Gewebe zur Transplantation in Frage kommt ...' und 'JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.' (37)
Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich:
  • JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
  • JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:
  • JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:
  • NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
  • Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden:
Was verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass man aus einer Leiche keine Organe, die für eine Transplantation geeignet sind, entnehmen kann. (37)
Die Hirntoddiagnostik und zum Teil auch die 'Spenderkonditionierung', das heißt Maßnahmen zur Erhaltung der Organe für den Empfänge, finden an einem noch lebenden Patienten statt. (37)

Siehe: Todesverständnis

Zur Feststellung des Hirntodes ist einen Hirntoddiagnostik nach den Richtlinien der Bundesärztekammer vorgeschrieben. Über den Ablauf und die damit verbundenen Risiken muss im Vorfeld wahrheitsgemäß aufgeklärt werden. Ist eine Organentnahme vorgesehen, handelt es sich um einen fremdnützigen Eingriff. (37)

Die HTD dient der Feststellung des Todes, der Klärung der Frage, ob noch Koma oder bereits Hirntod vorliegt. Damit ist die HTD frei von der Frage um Organspende und damit auch kein fremdnütziger Eingriff.

Vorlage:Zustimmen kann daher nur der Spendenwillige zu Lebzeiten selbst. Weder Angehörige noch Betreuer sollten befugt sein, aufgrund des mutmaßlichen Willens des potentiellen Spenders zu entscheiden. (38) Seit 1997 haben, wenn keine schriftliche Willensäußerung des Hirntoten vorliegt, die Hinterbliebenen eine evtl. mündliche Willensäußerung mitzuteilen. Wenn dieses auch nicht vorliegt, haben sie den vermuteten Willen des Hirntoten mitzuteilen. Können sie dies nicht, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden. - Wem dies nicht gefällt, darf gerne selbst schriftlich zustimmen bzw. widersprechen. So ist es auch gedacht.

Die Spenderkonditionierung nach Hirntoddiagnostik ist medizinisch unerlässlich und nur bei korrekter Aufklärung erlaubt. (40)

In der Fußnote wird diese Arbeit als Quelle angegeben. Darin ist "aufgekl" und "korr" überhaupt nicht und "Aufklär" nur auf Seite 4 in Fußnote 9 genannt: "Laut einer 2010 im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführten Repräsentativumfrage gaben unter den Bürger ohne Organspendeausweis (das sind ca. 75% der Gesamtbevölkerung) etwa 33% an, sie hätten anderenfalls 'Angst, dass von den Ärzten nicht mehr alles' für sie getan werde (14)."
Damit geht es in diesem Papier weder um "korrekte" noch um "Aufklärung". R.B. scheint hier die falsche Quelle angegeben zu haben, wenn es diese überhaupt gibt.[Anm. 6]

Solch fremdnützigen Eingriffen kann nur der Spenderwillige selbst zu Lebzeiten zustimmen. Weder der Angehörige noch Betreuer sind berechtigt, aufgrund des 'mutmaßlichen Willens' zu entscheiden. (41)

Wo steht dies? - So ist es eine Aussage, die in der Luft steht und damit kein Gewicht hat.

Bei der Organentnahme kommt es in vielen Fällen zu einem rapiden Blutdruckanstieg beim Einschneiden in den Spenderkörer, nicht selten auch zu heftigen Abwehrbewegungen. (41)

Siehe: Rückenmarksreflexe

Normalerweise gelten solche Phänomene als Stress- und Schmerzreaktionen. Da ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz inzwischen eine Vollnarkose bei der Explantation vorgeschrieben. (41)

Siehe: Schmerz und Schweiz

Wegen der Tragweite des Eingriffs darf der mutmaßliche Wille - geäußert von Angehörigen oder Betreuern - keine Erlaubnis für eine Explantation sein. (42)

Die Alternative zur Organspende wäre Therapieende. Siehe auch: TPG

Amerikanische Wissenschaftler schlugen vor, von der Dead Donor Rule abzurücken und die Organentnahme aus lebenden Menschen als justified killing zu rechtfertigen. (66)

Dies ist eine stark verkürzte und damit irreführende Aussage. In dieser Diskussion geht es darum, ob Hirntote Lebende oder Tote sind. Um den Kritikern, für die Hirntote Lebende sind, entgegen zu kommen, wurde vorgeschlagen, von der Dead Donor Rule zu lassen, um nicht weiter darüber diskutieren zu müssen, ob Hirntote Lebende oder Tote sind. Mit dem "justified killing" wollte man darauf hinaus, dass weiterhin nur aus Hirntoten die Organe entnommen dürfen. Es muss sich somit niemand Gedanken machen, dass er auf der Straße eingefangen wird, weil er besonders gesund aus sieht, um dann Minuten später als Organspender auf dem OP-Tisch zu liegen.

Über Organspender: "Er opfert ... sein Leben beziehungsweise sein Sterben in Würde und Geborgenheit. (73)

Organverweigerern bleibt meist 12 bis 18 Stunden vor dem Organspendern stehen.

{{Zitat2|Es gibt erschütternde Berichte von Ärzten und Pflegekräften, die an Organentnahmen beteiligt waren. Eine solche Explantation lässt sich mit einem Lebensende in Würde nicht vereinbaren. (71) Ich durfte im Jahr 2014 bei zwei Lungenoperationen dabei sein, einmal bei offenem Brustkorb, ich da dabei das schlagende Herz, und bei einer laproskopischen Lungenoperation. In beiden Fällen wurden Lungenlappen entfernt.
Ich durfte im Jahr 2015 bei einer Organentnahme dabei sein. Entnommen wurde die Lunge und die beiden Nieren. Die Organentnahme dauerte ähnlich lange wie die beiden o.g. Lungenoperationen. Es ging dabei auch ähnlich ruhig zu. Es floss nicht mehr Blut als bei den Lungenoperationen.[Anm. 7]

Es gibt natürlich auch Menschen, die im Zuge einer schweren Schädel-Hirnschädigung sterben werden. In diesesm Falle wäre es doch ein massiver Eingriff in den Sterbeprozess, der sicher für jeden Menschen ganz wichtig ist. (124)

Damit spricht sie gegen Wolfgang Waldstein. Siehe: Sterbebegleitung

Die Aufklärung

Allerdings vermisst man eine wahrheitsgemäße Aufklärung. An deren Stelle steht aufwendige und kostenspielige Werbung. Allein im Jahr 2011 wurden von der BZgA 2,5 Millionen Euro für Organspende-Werbung ausgegeben. In einer Broschüre wird der Hirntod mit dem Tod gleichgesetzt. Dem medizinischen Laien wird gezeigt, wie erfahrene Ärzte diesen fehlerfrei daignostizieren. (46)

Diese und die folgende Seite ist eine Aufzählung von wahren Fakten. Es erzeugt die Spannung, ob auf den weiteren Seiten die im 1. Satz vorgeworfene Unwahrheit noch folgen wird.

Eine solche 'Information' ist in meinen Augen Verführung Minderjähriger. Auch Jugendliche können eine wahrheitsgemäße Aufklärung durchaus verstehen. (48)

Auch auf dieser Seite noch kein Hinweis auf die vorgeworfene Unwahrheit.

Kein Wort darüber, dass die Helden, die durch Organspende das Leben retten, dadurch zu Tode kommen und nicht mehr fröhlich lächeln können. (49)

Auch ohne Organspende wird keiner dieser Helden im Falle des Hirntodes wieder fröhlich lächeln.

Das Ausfüllen des Ausweises macht uns nicht zum Retter, sondern erst die Entnahme der Organe bei lebendigem Leib. Danach gibt es nur noch tote Helden. (49)

Siehe: Todesverständnis

Allein in Deutschland werden Jährlich für Medikamente, die zur Verhinderung der Abstoßung eines transplantierten Organs lebenslang eingenommen werden müssen, 1,6 Milliarden Euro ausgegeben. (50)

Diese 1,6 Mrd. € sind die Kosten für die Immunsuppressiva. Die Organtransplantierten brauchen hiervon nur einen kleinen Teil. Siehe: Kosten

Seit vielen Jahren wird immer wieder darauf verwiesen, dass 12.000 Menschen auf Spenderorgane warten und täglich drei sterben, weil keine Organe zur Verfügung stehen. Die Patienten sterben nicht, weil keine Organe da sind, sondern weil sie schwer krank sind. (50)

Siehe: unterlassene Hilfeleistung

Werbung gibt es im großen Rahmen, aber eine wahrheitsgemäße Aufklärung findet man auf den offiziellen Seiten der Krankenkassen, der DSO oder des Gesundheitsministerium nicht. (51)

Mehr als diese hier genannten "Unwahrheiten" nannte R.B. in diesem Kapitel nicht.

Leider erfolgt diese Aufklärung nur im Hinblick auf den Organempfänger. Unbequeme Tatsachen, welche die Spenderwilligkeit der Bürger negativ beeinflussen könnten, werden verschwiegen. (56)

Auf dieser wie auch auf der folgenden Seite werden diese "unbequemen Tatsachen" nicht benannt. Aus den vorausgegangenen Seiten kann der Leser nur schließen, dass es um das Hirntodkonzept geht.

Prof. Pichelmayr sagte einmal: 'Wenn die Leute die Wahrheit erfahren, bekommen wir keine Organe mehr.' (69)

Da Prof. Rudolf Pichlmayr[Anm. 8] tot ist, kann er sich gegen die ihm in den Mund gelegte Aussage nicht wehren. - Dieses Zitat wird einem vorzeitig Verstorbenen in den Mund gelegt. Es widerspricht der Grundhaltung eines Pioniers der Transplantationsmedizin in Deutschland. - Zum Zweck der korrekten und umfassenden Aufklärung zu Hirntod und Organspende wird diese Internetseite betrieben.

Die Transplantation

Da Kliniken an Transplantationen sehr viel verdienen, wird vonseiten der Verwaltung Druck auf die Ärzte ausgeübt, möglichst viele Transplantationen durchzuführen. (54)

Bis 2012 gab es keinen Druck, sondern Bonuszahlungen für geleistete Organtransplantationen. Nach Bekanntwerden der Skandale wurden diese Bonuszahlungen als erste Maßnahme verboten.

Dadurch kommt es zu einem regelrechten Wettbewerb um die knappen, für die Transplantation verfügbare Organe. (54)

Da alle Organe von ET nach den Regeln der BÄK zugeteilt werden, gibt es diesen Wettbewerb nicht. Siehe: Allokation und Ablauf der TX

Bisher wurden nur die Lebertransplantationszentren überprüft. (55)

Das mag für den Zeitpunkt der Abfassung für die 1. Auflage des Buches im Jahr 2013 gestimmt haben. Keinesfalls stimmt diese Aussage für die 4. Auflage im Jahr 2019. Bis zum Jahr 2015 wurden alle {{TXZ]] überprüft, siehe: BÄK

Schon bei der Prognose infaust soll eine organerhaltende Therapie eingeleitet werden. Prognosen haben sich schon oft als falsch erwiesen. (59)
Das Wohl des Patienten muss an erster Stelle stehen. Organerhaltende Maßnahmen dienen nicht dem Patienten selbst, sondern sie sind fremdnützige Maßnahmen. Der potentielle Spender oder der mit einer Vorsorgevollmacht Betrautet müsste dazu nach vorheriger vollständiger Aufklärung die Zustimmung geben. (59)

Die Prognose in diesem Fall ist durch entsprechende Voruntersuchungen gestützt. Daher ist diese "Prognose" absolut sicher. Es geht jetzt nur noch um die Frage, ob der Patient den Zustand Hirntod erreicht und damit zum Organspender werden kann, oder nicht. - Außerdem wird man eine organerhaltende Therapie nur dann durchführen, wenn gesunde Organe und eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegen. Andernfalls macht man sich nicht diese Arbeit.

Von älteren Menschen hört man immer wieder das Argument: 'Was geht das mich an? Meine Organe kann man doch nicht mehr gebrauchen. Ich bin doch viel zu alt.'

Das stimmt leider nicht. In dem Bestreben, immer mehr Organe für immer mehr Transplantationen zu bekommen, werden immer neue Wege beschritten. (60)

Mit dem Satz "Das stimmt leider nicht" zeigt R.B. ihr wahres Gesicht zum Thema Organspende. Sie will offensichtlich die ganze Organtransplantation abgeschafft wissen. - Im nachfolgenden Absatz geht sie auf das ESP von ET ein.

Die 'alten Organe' werden nicht mehr nur älteren Patienten transplantiert. Durch das Programm gibt es mehr Organe für alle Empfänger. (60f)

Da ein gut gepflegtes Organ durchaus 120 Jahre funktionieren kann, spricht nichts dagegen, auch gute Organe von 80- und sogar 90-Jährigen für eine TX zu verwendene. Sie können noch immer weit über 10 Jahre funktionieren. Bei der TX kommt es weniger auf das biologische Alter eines Organs an, als vielmehr auf dessen Funktionalität. So funktioniert z.B. die Leber eines rüstigen 80-Jährigen besser als von einem 40-jährigen Alkoholiker.

Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht werden verletzt, wenn schon bei Verdacht auf Hirntod einen namentliche Meldung an die DSO gemacht wird; das lässt sich beweisen. (68)

Seit Ende der 1990-er Jahre wird so verfahren. Wenn dies gegen den Datenschutz oder die ärztliche Schweigepflicht verstößt, warum ist hier dann noch keine dagegen eingeschritten? Liegt es daran, dass R.B. auch hier Unrecht hat?

Wenn ich einen Patienten behandele, bin ich für mein Handeln vom Anfang bis zum Ende der Behandlung verantwortlich. Beim Hirntod wird jeder Prozess zumindest offiziell auf verschiedene Personen aufgeteilt; die Hirntoddiagnostik soll unabhängig von der Transplantation gemacht werden. Auf diese Weise hat niemand ein Schuldgefühl. Der Transpanteuer hat die beste Aufgabe: Er tut nur noch etwas Gutes. (128)

Seit dem Anfang der TX aus Hirntoten war den Medizinern die Trennung zwischen Hirntodfeststellung und TX wichtig. Es sollte zwischen den beiden Bereichen keinen Interessenkonflikt geben.

Die Patienten

Seit vielen Jahren wird immer wieder darauf verwiesen, dass 12.000 Menschen auf Spenderorgane warten und täglich drei sterben, weil keine Organe zur Verfügung stehen. Die Patienten sterben nicht, weil keine Organe da sind, sondern weil sie schwer krank sind. (50)

Diese Haltung ähnelt dem Münchner, der in München auf einer Isar-Brücke steht und einen Ertrinkenden auf ihn zukommen sieht und der immer wieder ruft: "Help me!" Worauf der Münchner zurückruft: "Hätsch schwimma glernt, satt Englisch, dann missast jetzt net dasaufa."[Anm. 9] Siehe: unterlassene Hilfeleistung

Vor der Transplantation werden sie sogar psychlogisch betreut. Nach der Transplantation aber werden sie mit ihrem Problem oft allein gelassen. Städige Angst vor der Abstoßung, Nebenwirkungen der Medikamente, die lebenslang eingenommen werden müssen, ein erhöhtes Infektionsrisiko aufgrund der Immunsuppression sind nur einige Probleme, mit welchem ein Organempfänger leben muss. (68)

Siehe: Leben - dank dem Spender

Auch der Organempfänger wird nicht wirklich aufgeklärt. Auf ihn kommen ja auch sehr große Probleme zu. Es wird gesagt, eine Transplanntation sei für ihn die einzige Möglichkeit weiterzuleben. Er wird nicht über Alternativen aufgeklärt und er sit auch nicht gesund. (105)
Der Empfänger muss lebenslang Tabletten einnehmen, die alle schwere Nebenwirkungen haben. Gegen diese Nebenwirkungen muss er weitere Tabletten nehmen. (106)

Die Alternative der Organ-Patienten ist ihr vorzeitiger Tod. Siehe: {{Zufriedenheit]]

Ich denke, dass auch viele Empfänger, wenn sie wirklich darüber aufgeklärt wären, dass durch die Organentnahme erst der Tod des Spenders herbeigeführt wird, ganz sicher dann gar kein Organ haben möchten. (106)

Siehe: Todesverständnis

Vorlage:Ziate2 Dann möge R.B. ihr Können in der alternativen Therpie der für diese Organpatienten unter Beweis stellen.

Kirche

Geht man davon aus, dass es inzwischen eine anerkannte Tatsache ist, dass für hirntot erklärte Menschen nicht tot sind, da man Organe von Toten nicht verpflanzen kann, müsste sich die Kirche ganz klar gegen die Entnahme von Organen aus noch lebenden Menschen aussprechen. Der Tod wird durch die Organentnahme herbeigeführt. Nach Nr. 2296 ist dies sittlich unzulässig. (71)
Der für hirntot erklärte Patient stirbt auf dem Operationstisch. (71)

Siehe: Todesverständnis, intermediäres Leben, Todesfeststellung, Todeserklärung und KKK

Es gibt erschütternde Berichte von Ärzten und Pflegekräften, die an Organentnahmen beteiligt waren. Eine solche Explantation lässt sich mit einem Lebensende in Würde nicht vereinbaren. (71)

Ich war 2015 bei einer Organentnahme (Lunge und Nieren) im OP-Saal mit dabei. Ich konnte dabei nichts unwürdiges erkennen. Siehe: Todesverständnis und Würde

Obwohl die Aussagen im 'Katechismus der Katholischen Kirche' ganz klar sind, scheinen sich viele Theologen nicht an diese für Katholiken verbindliche Aussagen zu halten. Sie machen sich zu Steigbügelhaltern für die Transplantationsmedizin. (72)

Siehe: Todesverständnis

So sprechen sie dem Hirntoten, bei dem nur drei Pozent seines Körpers, nämlich das Gehirn, möglicherweise irreversibel versagen, das Recht auf das Personsein ab. (72)

Siehe: Todesverständnis, 97%, Irreversibilität und Hirntod

Während die befruchtete Eizelle eine Person ist, deren Leben geschützt werden muss, ist der für hirntot erklärte Patient, bei dem drei Prozent des Körpers möglicherweise irreversibel geschädigt sind, keine Person mehr. Da er keine Person mehr ist, gilt er als eine Leiche, welcher man ungestraft die Organe entnehmen kann. Sehen die Moraltheologen nicht, auf welch gefährlichen Weg sie sich begeben? Die Messlatte für die Definition, wer eine Person ist oder nicht, kann nach Belieben verschoben werden. (73)

Siehe: Embryo, Todesverständnis, Irreversibilität

Er opfert Zeit und nicht sein Leben beziehungsweise sein Sterben in Würde und Geborgenheit. (73)

Siehe: Sterbebegleitung

Der Mensch darf nicht auf seine Hirnfunktion reduziert werden. Weder kann man das sagen, der Hirntod bedeute den Tod noch ist er ein Todeszeichen. Er ist auch nicht der Todeszeitpunkt. (76)

Siehe: PAW

[[Zitat2|Dieter Birnbacher: "Aus ethischer Perspektive sind die Hirntoten also weder einfach tot noch sind sie einfach am Leben. Sie befinden sich in einem Zwischenstadium zwischen Leben und Tod, für das sich eigene ethische Verpflichtungen formulieren lassen, mit dem Blick auf die Askepkte in denen sie noch wie Lebende oder schon wie Tote sind." (78)}} Es gibt per Definition zwischen Leben und Tod keinen Zwischenraum.

Am 3.9.2008 erschien in der Vatikanzeitung 'L´Osservatore Romano' ein hirntodkritischer Artikel der Bioethikerin Lucetta Scaraffia, der für Aufsehen sorgte. (65)
Am 3.9.2008 horchten die Hirntodkritiker auf. Im 'L´Osservatore Romano' erschiene ein brisanter Artikel von Lucetta Scaraffia unter dem Titel 'Die Todeszeichen'. Hierin wurde angezweifelt, daß das Ende der Hirnfunktion genüge, um den Tod einer Person festzustellen. (79)

Siehe: Lucetta Scaraffia und PAS

In seiner Eröffnungsrede am 7. November 2008 erklärte Papst Benedikt XVI. ganz klar, dass lebensnotwendige unpaarige Organe nur 'ex cadaveres', das heißt aus einer Leiche genommen werden dürfen. (81)

Damit richtete er sich gegen DCD, nicht gegen das Hirntodkriterium.

Die Haltung der Kirche ist also völlig unkläar und verwirrend. (81)

Siehe: PAW, DBK, EKD, 1990, DBK 2015

Für mich als Katholikin ist besonders belastend, dass wir bei Hirntod und Organspende von der Kirche im Stich gelasen werden. Bei der Abtreibung steht die Kirche klar zum Schutz des Lebens. (121)

Siehe: PAW, EKD, DBK, 1990, DBK 2015

Vorlage:Zitate2 Wenn ... dann ... Siehe: PAW, EKD, DBK, 1990, DBK 2015

Organisationen

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist in Deutschland für die Beschaffung der Organe zuständig. (32)

Sie ist für die Koordination der Transplantation zuständig, d.h. für deren Ablauf. Ihr Tätigkeitsfeld beginnt mit der Möglichkeit, dass jemand Organspender wird.

Sonstiges

Wie die Organspendeskandale 2012 zeigten, verläuft auch die Organvergabe nicht immer korrekt. Organvergaben im 'beschleunigten Verfahren', an Eurotransplant vorbei, wurden aufgedeckt.[9] (33)

Auch wenn hier als Quelle die FAZ angegeben wurde[Anm. 10], so erwies sich dieser Verdacht als falsch. Dies bewiesen die Berichte der Untersuchungskommission wie aber auch schon die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums vom 5.6.2012 auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Harald Terpe. Siehe: Beschleunigtes Vermittlungsverfahren

Auch die Häufung der Ämter bei den Verantwortlichen im Transplantationsgeschäft stimmt bedenklich.

Prof. Dr. Eckhard Nagel war bis 2010 Leiter des Augsburger Transplantationszentrums. Seit 2001 ist er Mitglied des Präsidiumsvorstandes des Evangelischen Kirchentages. ... (34)

Was ist daran schlecht? Fähige Leute werden meist um diese Aufgaben angefragt oder gar um die Übernahme dieser Aufgabe gebeten.

Prof. Pichelmayr sagte einmal: 'Wenn die Leute die Wahrheit erfahren, bekommen wir keine Organe mehr.' (69)

Da Prof. Rudolf Pichlmayr[Anm. 11] tot ist, kann er sich gegen die ihm in den Mund gelegte Aussage nicht wehren.

Auf Seite 52 nennt R.B. das Kunstherz als Alternative. Neben Medikamenten ist dies die einzige Alternative, die sie nennt.

Kunstherzen haben das Problem, dass sie ständig mit Strom versorgt werden müssen. Dieser kommt aus einem Akku-Pack, der außen am Körper getragen wird. Der Strom gelangt über ein Kabel vom Akku durch die Haut zum Kunstherz. Damit ist Schwimmen und Baden absolutes Tabu. Duschen kann nur mit großer Vorsicht erfolgen. Viren, Bakterien und Keime stellen eine große Gefahr dar, die an der Einstichstelle entlang des Kabels tief in den Körper eindringen können und eine lebensgefährliche Entzündung hervorrufen können. Ein Leben als Herz-Transplantierter ist dagegen einfacher und leichter.
Für Lunge, Leber, Pankreas und Dünndarm gibt es noch keinen Ersatz und ist auch in den nächsten 10 Jahren nicht in Sicht. Die Patienten haben wir jedoch heute. Sie brauchen heute Hilfe, nicht erst in 10 Jahren.
Fazit: TX ist zwar nicht optimal, aber derzeit das Beste, das die Medizin den Patienten heute geben kann.

Im 3. Teil des Buches - von Seite 131 bis 156 - ist der Text der Tagung vom 03./04.02.2005 abgedruckt.

Kleinschriften

Organspende - ethische Grauzone aus biblischer und medizinischer Sicht (2010)

Herz-Kreislauffunktion, Regulierung des Wasser- und Mineralhaushaltes, immunologische Reaktionen und Atmung auf Zellebene bei 'Hirntoten' erhalten sind ...[10][Anm. 12]

Der Wasser- und Mineralhaushalt - wie auch andere Systeme - wird von Hirntoten nicht mehr geregelt, sondern ist ausgefallen. Die Ärzte auf der Intensivstation regeln dies mit Medikamenten und anderen Maßnahmen aus. Die "Atmung auf Zellebene" ist bei Toten noch so gut erhalten, dass die Hornhaut noch 72 Stunden nach dem Tod erfolgreich transplantiert werden kann, siehe: intermediäres Leben

man nach Zuschreibung des Etiketts 'hirntot' bei weiter schlagendem Herzen zu einer Nummer wird [10]

Dies trifft nur im Falle einer Organentnahme zu. Damit wird verhindert, dass die Identität des Organspenders bekannt wird (Datenschutz, siehe § 4a TPG

Das Problem der Bundesärztekammer ist, daß mit einer verpflichtenden Erklärung zur Narkose bestätigt würde, daß es sich bei 'Hirntoten' um noch lebende Menschen handelt, die während der Organentnahme Schmerzen erleiden

könnten.[10]

Dies ist eine haltlose Unterstellung. Hirntote in D/A/CH ist das Schmerzempfinden für immer erloschen.

'Irreversibel' ist nämlich keine Diagnose, sondern eine Prognose.[10]

Irreversibel ist bei der HTD so sicher, wie das Fallen eines Apfels vom Baum zum Boden. Noch nie wurde beobachtet, dass ein Apfel vom Baum nach oben fiel. Ebenso ist auch keiner derer, an denen der Hirntod korrekt festgestellt wurde, wieder ins Leben zurückgekommen, siehe: Alan Shewmon

Ein Funktionsausfall muß nicht den Tod des Gewebes bedeuten. Das Herz kann verletzte Gewebeteile stillegen, um Heilung zu erleichtern. Wahrscheinlich besitzt das Gehirn ebenfalls diese Eigenschaft.[10]

Beim "Funktionsausfall" sind bereits so viele Gehirnzellen abgestorben, dass an Rettung des Gehirns nicht mehr zu denken ist. Dem Hirntod folgt die Autolyse des Gehirns. Hier von "Heilung" zu schreiben, zeugt davon, dass der pathophysiologische Zustand des Gehirns bei Hirntod nicht verstanden hat.

Beim Apnoetest wird die Verbindung vom Patienten zum Respirator bis zu 10 Minuten lang unterbrochen.[10]

Der in D/A/CH geltende Wert beim Apnoe-Test ist mind. 60 mm Hg CO2.

Offener Brief: Kritische Fragen zu Hirntod und Organspende (18.11.2011)

Der Bürger muss wissen, dass der hirntote Organspender allenfalls ein Sterbender im möglicherweise irreversiblen Hirnversagen ist.[11]

Das "möglicherweise" ist eine unwahre Abschwächung. In § 3 TPG ist seit dem Jahr 1997 ein "nicht behebbarer Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms" gefordert. Seit Jahrzehnten beschreibt die BÄK in ihren Entscheidungshilfen bzw. Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes diesen als "vollständige und irreversible Zusammenbruch der Gesamtfunktion des Gehirns" (1982), als "irreversiblen Verlust der Großhirn- und der Hirnstammfunktion" (1986), als "irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms" (1991) und als "irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms" (1997). Ein "nicht behebbarer Ausfall" und Irreversibilität schließen jedoch ein "möglicherweise" aus.

Über belastende Untersuchungen, mögliche Gefahren und Fehleinschätzungen bei der Hirntoddiagnostik wird der spendenwillige Bürger derzeit nicht aufgeklärt. Dieses Wissen ist bisher nur dem medizinisch Geschulten zugänglich. Auch das widerspricht dem Rechtsgrundsatz des 'informed consent'.[11]

Regina Breul hat eine eigene Homepage. Sie kann darauf die Menschen über das informieren, was ihr bei der Aufklärung um Hirntod und Organspende so wichtig, so wie ich mit diesem Wiki. Warum tut sie das nicht?

Die Spenderkonditionierung nach Hirntoddiagnostik ist medizinisch unerlässlich und nur bei korrekter Aufklärung erlaubt.[11]

Warum soll die Spenderkonditionierung nach Feststellung des Hirntodes nur bei korrekter Aufklärung erlaubt sein? Regina Breul kann gerne den Hirntoten zur Spenderkonditionierung aufklären und fragen, ob er etwas dagegen hat. Sie wird nie Widerspruch erfahren.

Solchen fremdnützigen Eingriffen kann nur der Spendenwillige selbst zu Lebzeiten zustimmen.[11]

Hierzu wurde mit der Zustimmung zur Organentnahme zugestimmt.

Da ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz inzwischen eine Vollnarkose bei der Explantation vorgeschrieben.[11]

Hirntote in D/A/CH können keine Schmerzen empfinden. - Die Narkose wird in der Schweiz nicht wegen möglichen Schmerzen gegeben, sondern um die spinalen Reflexe zu unterdrücken, siehe: Schmerzen#Schweiz

Nein zur „Hirntod“-Definition, Organspende und zum Tod durch Explantation (03.02.2014)

Am 03.02.2014 veröffentlichte Regina Breul im Internet den Artikel "Nein zur „Hirntod“-Definition, Organspende und zum Tod durch Explantation".[12] Darin schreibt sie:

Kein Wort darüber, dass sie nicht im üblichen Sinn tot war, sondern für „hirntot“ erklärt wurde. Sie verstarb erst auf dem OP-Tisch bei der Explantation.

Nur Journalisten erklären Menschen für hirntot. Ärzte stellen den Hirntod immer fest. Siehe auch: Todesdefinition

Das sehen übrigens auch 40Prozent der Intensivmediziner und Anästhesisten so.

Leider fehlt hier die Quellenangabe, um sich sachlich damit auseinander zu setzen.

Ein für hirntot erklärter Patient ist ein lebender Mensch. Erst nach der Organentnahme ist er tot.

An Hirntoten lebt ihr Körper, aber nicht der Mensch.

Können wir es akzeptieren, dass die Kirche sich an so etwas beteiligt?

Die Gesellschaft kann dies wohl akzeptieren, aber Regine Breul offensichtlich nicht.

Nein zur „Hirntod”-Definition, Organspende und zum Tod durch Explantation (04.02.2014)

Am 04.02.2014 veröffentlichte Regina Breul den Artikel "Nein zur „Hirntod”-Definition, Organspende und zum Tod durch Explantation".[13] Darin heißt es:

Kein Wort darüber, dass sie nicht im üblichen Sinn tot war, sondern für „hirntot” erklärt wurde.
Ein für hirntot erklärter Patient ist ein lebender Mensch.

Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung

Sie verstarb erst auf dem OP-Tisch bei der Explantation.
Auch dieser junge Mann war nicht tot, sondern hirntot.
Erst nach der Organentnahme ist er tot.
Selbst in katholischen Krankenhäusern wird menschliches Leben aktiv beendet.

Siehe: Todesverständnis

Die Hirntod-Diagnose hat sich inzwischen als höchst zweifelhaft erwiesen.

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Das sehen übrigens auch 40 Prozent der Intensivmediziner und Anästhesisten so. Sie akzeptieren das Hirntod-Konzept nicht; wie eine Umfrage ihres Fachverbandes (DIVI) gerade ergab.

Hierzu fehlt die Quellenangabe.

Wo waren sie, als der junge Mann ihre Hilfe gebraucht hätte, als er obdachlos wurde?

Wo war die Autorin?

Können wir es akzeptieren, dass die Kirche sich an so etwas beteiligt? – Das ist aus meiner Sicht eine Diskussion wert…

Siehe: EKD DBK 1990, DBK 2015, PAS

Offener Brief einer kath. Ärztin an Weihbischof Anton Losinger zur Organspende. (29.03.2015)

Seit Jahrtausenden ist es klar, wann ein Mensch tot ist. Er ist dann tot, wenn die sicheren Todeszeichen, Totenstarre, Totenflecke und schließlich Zersetzung vorhanden sind.[14]

Totenstarre, Totenflecke und Zersetzung sind als sichere Todeszeichen erst im 19.Jh. als Folge der ersten erfolgreichen Reanimationen Ende des 18.Jh. aufgekommen. Bis daher galt keine Atmung und kein Puls als sichere Todeszeichen.

Diese Menschen galten nach wie vor als Lebende.[14]

Pierre Wertheimer und seine Arbeitsgruppe sahen Hirntote bereits im Jahr 1960 als Tote an. Daher beendeten sie an einem 13-jährigen Hirntoten die Therapie.[15] Pierre Wertheimer veröffentlichte im Jahr 1959 den Bericht von 4 Fällen von Hirntod unter der Überschrift "sur la mort du système nerveux" (Der Tod des Nervensystems).[16]

Ein eventuelles Abstellen der Beatmung galt als Tötung. Man suchte nach einer Möglichkeit, dies zu umgehen. So wurde u.a. von Prof. Tönnis in Köln der Begriff des cerebralen Todes geprägt.[14]

Dieser Begriff wurde von Reinhold A. Frowein im Jahr 1963 kreiert.[17] Die ersten Organe wurden jedoch erst 1964 aus Hirntoten entnommen. Damit löst sich die Verknüpfung von Hirntod und Organspende in den frühen 1960-er Jahren auf.

Sie sehen also auch, dass der Hirntod nur wichtig ist, um den Zeitpunkt der Explantation festzulegen.[14]

Der Hirntod wurde vor der TX entwickelt. Auch wenn wir keine TX benötigen würden, wäre die Feststellung des Hirntodes unvermindert wichtig, um eine sinnlos gewordene Therapie zu beenden. Dies geschieht in den meisten Fällen nach Feststellung des Hirntodes.

... dass die Hirntoddiagnostik nicht qualitätsgesichert ist und dass es bei einer Überprüfung von in Kliniken festgestellten Hirntoden, eine Fehlerquote von ca. 30% gab.[14]

Bei diesen 30% handelt es sich wohl um die Zahl von Herrn Deutschmann, der als 2. untersuchende Arzt zur HTD gerufen wurde. Damit war noch kein Hirntod festgestellt, da die Untersuchung des 2. Arztes fehlte.



[11]

Zur einfachen Verdeutlichung, was der Zustand Hirntod bedeutet: Hirntote im Vergleich mit Patienten, bei denen nach Patientenverfügung das Therapieende gewünscht wird.

Fähigkeit Patientenverfügung Hirntod
Kommunikation sich mitteilen können unmöglich unmöglich
Können gehen, sprechen, singen, musizieren, balancieren unmöglich unmöglich
Wahrnehmung sehen, hören, riechen, schmecken, tasten möglich unmöglich
Bewusstsein denken, planen, erfinden, kreativ etwas erschaffen möglich unmöglich
Erinnerung was man erlebt hat (DuL) möglich unmöglich
Wissen was wir gelernt haben (DuL) möglich unmöglich
Gefühle Liebe, Hass, Vertrauen, Angst, Hoffnung, Sorge möglich unmöglich
Eigenatmung atmet selbstständig, wenn auch schwer möglich unmöglich
Hirnstammreflexe Licht-, Lidschluss-, ... Atem-Reflex vorhanden nicht vorhanden
Homöostase Körpertemperatur, Wasserhaushalt gestört sehr gestört
Herzschlag vorhanden vorhanden
Verbesserung des Zustandes? sehr unwahrscheinlich völlig unmöglich
gewünscht Mord?
Das "unmöglich" ist beim Hirntod deswegen dauerhaft, weil die Gehirnzellen im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm seit Eintritt des Hirntodes so schwer geschädigt sind, dass sie nicht nur nie wieder funktionieren werden (irreversibel). Sie befinden sich in einem so weit fortgeschritten Sterbeprozess, dass dieser unaufhaltsamen geworden ist und der nach Tagen des Hirntodes mit der Auflösung des Gehirns (Autolyse) endet.

Anhang

Anmerkungen

  1. Hier beginnt schon die Widersprüchlichkeit in einem Satz: Zunächst war sie "davon überzeugt", dann wurde sie in ihren Zweifeln "bestätigt".
  2. Die 4. Auflage erschien im Jahre 2019, also 4 Jahre nach dieser Änderung. Dass dies in dem Buch nicht geändert wurde, zeigt die Intension von Regina Breul mit diesem Buch.
  3. Fehldiagnostik in dem Sinn, dass von zwei Ärzten bescheinigt wurde, dass hier Hirntod vorläge und der Patient wieder aus seinem Koma erwacht ist. - Nach meinem Kenntnisstand gab es in Deutschland hierzu keinen einzigen Fall. Wenn jemand einen derartigen Fall kennt, möge er es mir bitte mitteilen. Zuvor möge er jedoch unter lebende Hirntote nachsehen, ob der Fall dort schon gelistet ist. - Nach meinem Kenntnisstand beliefen sich in Deutschland alle "Fehldiagnosen" im Bereich von Formfehlern, z.B. dass der Name falsch geschrieben wurde, dass das Geburtsdatum falsch angegeben wurde. Selbst in Bremen lag definitiv Hirntod vor, wie spätere Untersuchungen belegt haben. Dort wurde der Apnoe-Test bei 58 mmHg abgebrochen, gefordert sind jedoch mind. 60 mmHg. Das war der Fehler. (siehe: Ärztezeitung von 16.01.2015)
    Welche andere Diagnostik kann wie die HTD] in 15 Jahren 75.000 sichere Untersuchungen vorweisen? Selbst wenn es nur 1% wäre, wären dies 750. Damit ist in Deutschland die HTD die sicherste Diagnostik.
  4. W.W. nennt hierzu auf Seite 126 Don Vittorio, bei dem nicht klar ist, ob die Ärzte den Hirntod angenommen oder fälschlicher Weise diagnostiziert haben.
  5. In den 250 Fällen wurde um Organentnahme angefragt. Damit ist nicht gesagt, dass in 250 Fällen der Hirntod fälschlicher Weise diagnostiziert wurde. Als Anfragen kann auch verstanden werden, dass den Angehörigen gesagt wird, dass nun eine HTD durchgeführt wird. Sollte dabei Hirntod festgestellt werden, stellt sich die Frage um Organspende.
  6. Wenn an mir je einmal der Hirntod zu diagnostizieren ist, wünsche ich nicht, dass es Ärzte wie R.B. mit beteiligt sind. Sie ist mir nicht gewissenhaft genug.
  7. Es gibt sogar Berichte, dass bei einer Organentnahme das Personal knöcheltief im Blut waten würde. Dies ist schlichtweg an der Realität vorbei, ist reine Panikmache.
  8. Das ist die korrekte Schreibweise seines Namens. Wegen solcher Flüchtigkeitsfehler will ich nicht, dass R.B. an mir je eine Untersuchung vornimmt, erst recht keine HTD.
  9. Hätten Sie schwimmen gelernt, satt Englisch, dann müssten Sie jetzt nicht ertrinken.
  10. Es hätten noch weitere Zeitungen angegeben werden können, die alle den gleichen Verdacht geschrieben haben, daher sah es nach einem Skandal aus, war es aber keiner.
  11. Das ist die korrekte Schreibweise seines Namens. Wegen solcher Flüchtigkeitsfehler will ich nicht, dass R.B. an mir je eine Untersuchung vornimmt, erst recht keine HTD.
  12. Regina Breul steht als Ärztin wohl für die medizinischen Aussagen ein, Hans Ulrich Steymans für die theologischen Aussagen. Da im Manuskript zwischen den beiden nicht differenziert wurde, kann hier nicht zwischen den beiden differenziert werden.

Einzelnachweise

  1. Regina Breul, Wolfgang Waldstein: Hirntod - Organspende und die Kirche schweigt dazu. 4. Auflage. Illertissen 2019, 7.
  2. Regina Breul, Wolfgang Waldstein: Hirntod - Organspende und die Kirche schweigt dazu, 9.
  3. Regina Breul, Wolfgang Waldstein: Hirntod - Organspende und die Kirche schweigt dazu. 4. Auflage. Illertissen 2019,158.
  4. http://www.kath.net/news/25261 Zugriff am 02.05.2020.
  5. Regina Breul, Wolfgang Waldstein: Hirntod - Organspende und die Kirche schweigt dazu. 4. Auflage. Illertissen 2019.
  6. xyzs://www.transplantation-information.de/hirntod_transplantation/hirntod_ist_nicht_der_tod_2005.html Zugriff am 04.04.2020.
  7. C. Schller, M. Kessler: On the difficulty of neurosurgical end of life decisions. In: Journal of Medical Ethics, Februar 2006, Heft 32, S. 65-69.
  8. https://www.medizin.uni-muenster.de/fileadmin/einrichtung/egtm/pbsurvey/Forschung/BSS_ST_red_27.09.Schoene-Seifert_et_al.Positiospapier.pdf Zugriff am 08.04.2020.
  9. http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/transplantationsmedizin-immer-mehr-schnellverfahren-bei-organvergabe-11846892.html Zugriff am 14.1.2016.
  10. a b c d e f Regina Breul, Hans Ulrich Steymans: Organspende - ethische Grauzone aus biblischer und medizinischer Sicht. In: Die neue Ordnung 64 (4/2010) 244-256. Manuskript liegt als PDF-Datei vor.
  11. a b c d e f Regina Breul: Offener Brief: Kritische Fragen zu Hirntod und Organspende (18.11.2011) Nach: http://regina-breul.de/petitionen/offener-brief Zugriff am 2.5.2017.
  12. https://charismatismus.wordpress.com/category/organspende-hirntod-kritik/page/2 Zugriff am 22.12.2018.
  13. Regnina Breul: Nein zur „Hirntod”-Definition, Organspende und zum Tod durch Explantation. (04.02.2014) Nach>: https://www.kathnews.de/nein-zur-hirntod-definition-organspende-und-zum-tod-durch-explantation Zugriff am 29.04.2020.
  14. a b c d e Regina Breul: Offener Brief einer kath. Ärztin an Weihbischof Anton Losinger zur Organspende. (29.03.2015) Nach: https://charismatismus.wordpress.com/2015/03/29/offener-brief-einer-kath-arztin-an-weihbischof-anton-losinger-zur-organspende Zugriff am 2.5.2017.
  15. Dag Moskopp: Hirntod, 76.
  16. Dag Moskopp: Hirntod. Stuttgart 2015, 75.
  17. Dag Moskopp: Hirntod. Stuttgart 2015, 77.